Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausgangspunkt für die heutige Debatte zur Einführung eines echten Konnexitätsprinzips scheint nur auf den ersten Blick ein Antrag der Linksfraktion zu sein.

Im eigentlichen Sinne springen die Linksfraktion und die beiden anderen Fraktionen, die jetzt beigetreten sind, auf einen Zug auf, der im Saarland schon am Fahren ist. Denn es sind die Kommunalparlamente, beispielsweise der Kreistag in Saarlouis oder der Kreistag St. Wendel, der Vorstand des Saarländischen Landkreistages, der Städte- und Gemeindetag, aber auch die SPD-Saar, die sich in den letzten Wochen für die Einführung eines echten Konnexitätsprinzips im Saarland ausgesprochen haben, weil sie zu der Erkenntnis gekommen sind, dass die Regelung in der saarländischen Verfassung in der Praxis ein gutes Stück weit zurückbleibt hinter den Regelungen in anderen Bundesländern und dass hier Handlungsbedarf gesehen wird.

Wie die Debatte heute schon gezeigt hat, gibt es in dieser Großen Koalition nun einmal Punkte, bei denen SPD und CDU unterschiedlicher Auffassung sind. Das ist etwas ganz Normales; wir sind zwei verschiedene Volksparteien. Die Kollegin Meyer hat sich ja auch bemüht, in ihrer Rede herauszuarbeiten, dass es tatsächlich den einen oder anderen Unterschied zwischen der CDU und der SPD im Saarland gibt. Die LINKE hat nach meinem Eindruck heute vor allem die Absicht, diese Unterschiede zu betonen, einen Streit in der Koalition zu provozieren, und vor allem, wie auch bei anderen Punkten, an der Glaubwürdigkeit der SPD herumzudeuteln.

(Lachen bei der Opposition. - Abg. Huonker (DIE LINKE) : Es geht uns um die Kommunen, Herr Kollege! Zuruf des Abgeordneten UIrich (B 90/GRÜNE).)

Ich sage Ihnen: Das Thema Kommunalfinanzen ist viel zu wichtig, als dass man es kurz vor der Kommunalwahl für eine Debatte instrumentalisieren dürfte.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Wir Sozialdemokraten im Saarland stehen, und zwar nicht nur in unseren Reden, sondern auch in unserem Handeln - und gerade in unserem Handeln! -, für eine Politik, die zu einer Verbesserung der Finanzen der saarländischen Städte und Gemeinden gehört. Dafür brauchen wir im Saarland eine handlungsfähige und in sich geschlossene Regierung. Es ist daher für uns selbstverständlich, dass wir uns auch heute, auch in dieser Frage, an die Absprache in der Koalition halten, hier Dinge nur gemeinsam abzuschließen, eben die Dinge, auf die wir uns einigen können. Das konnten wir in der Koalition in diesem Fall nicht, und deshalb werden wir den Antrag der Oppositionsfraktionen heute ablehnen.

Diese Debatte ist aber auch, das sage ich ganz ehrlich, ein willkommener Anlass, noch einmal darzustellen, was diese Große Koalition und die Landesregierung in den zurückliegenden beiden Jahren für die Kommunen und damit auch für die Bürgerinnen

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

und Bürger in diesem Land getan und erreicht haben. Das ist eine ganze Menge. Auch das ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Thema. Ohne Zweifel hatten wir im Saarland angesichts der im bundesweiten Vergleich am höchsten verschuldeten Kommunen eine einmalig schlechte Ausgangslage. Uns war von Beginn an klar, dass unser Ziel des Erhalts der Selbstständigkeit des Landes nur erreicht werden kann, wenn auch die Kommunalfinanzen in diesem Land wieder in Ordnung gebracht werden. Denn die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und in der Folge auch die Zustimmung zu einem eigenständigen Saarland können nur erhalten werden, wenn auch in den Städten und Gemeinden die öffentliche Hand ihrer Verpflichtung nachkommen kann, eine ordentliche Daseinsvorsorge zu organisieren.

Die SPD hat erheblich dazu beigetragen, dass durch die Große Koalition viele Maßnahmen ergriffen wurden, die uns diesem Ziel ein gutes Stück nähergebracht haben. Wir haben den Kommunalen Entlastungsfonds eingeführt, 120 Millionen Euro insgesamt, das größte Einzelprojekt, das im Rahmen des Koalitionsvertrages vorgesehen worden ist. Es werden 17 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich an die Kommunen ausgeschüttet.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Und auf der anderen Seite steht die Kulturabgabe!)

Wir haben, dies im Gegensatz zur Politik in der Vergangenheit, trotz steigender Steuereinnahmen darauf verzichtet, in die kommunale Finanzausgleichsmasse einzugreifen. Im vergangenen Jahrzehnt wurden ja noch dreistellige Millionenbeträge entnommen. Wir haben im Gegenteil dazu beigetragen, dass die Finanzausgleichsmasse auf ein Rekordniveau gestiegen ist. Ich möchte Ihnen dazu auch einmal die Zahlen nennen; Herr Kollege Augustin, Sie konnten ja eben schon etwas lernen, Sie können auch jetzt noch einmal etwas lernen, wenn Sie mir zuhören: Wir hatten im Jahr 2010 eine Ausgleichsmasse von 420 Millionen Euro, im Jahr 2011 waren es 386 Millionen Euro, im Jahr 2012 478 Millionen Euro, im Jahr 2013 515 Millionen Euro, und in diesem Jahr sind es 522 Millionen Euro. In diesem Jahr sind es also 136 Millionen Euro mehr als im Jahr 2011, im Vergleich zum Jahr 2012 gibt es einen Anstieg der Finanzausgleichsmasse um 44 Millionen Euro. 44 Millionen Euro mehr für die Kommunen im Saarland, allein an dieser Stelle!

Zudem haben wir die Grunderwerbsteuer erhöht. Hieraus fließen den Kommunen knapp 4 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen. Hinzu kommen die Verbesserungen, für die sich gerade auch die SPD auf der Bundesebene eingesetzt hat, nämlich die Entlastung bei den Kosten der Grundsicherung im Alter. Im Jahr 2014 werden hierdurch die saarländi

schen Kommunen um rund 60 Millionen Euro entlastet.

Zählt man alle diese Maßnahmen zusammen, den KELF, die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse, die Entlastung durch den Bund, die Grunderwerbssteuer, so erhält man eine Summe von ungefähr 120 Millionen Euro. Um diesen Betrag werden allein in diesem Jahr die Kommunen bessergestellt, verglichen mit der Situation vor vier Jahren. Das ist doch ein ganz erheblicher Erfolg für die Politik der saarländischen Landesregierung und der sie tragenden Koalition!

(Beifall von den Koalitionsfraktionen. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das war jetzt aber eine harte Kritik am Koalitionspartner, an der CDU! - Anhaltendes Sprechen.)

Hinzu kommen die Sanierungserfolge, die die Kommunen durch eigene Anstrengungen erreicht haben; denn die kommunale Schuldenbremse wird auch durch die Kommunalaufsicht, durch das Land, mit umgesetzt. Das betrifft übrigens auch die Auflagen, die mit dem KELF verbunden sind. Sie bereiten vor Ort sicherlich Probleme, sie führen zu schmerzhaften Entscheidungen. Am Ende führen sie aber auch dazu, dass sich die Situation der Kommunalfinanzen deutlich verbessert.

Und wir haben noch weiteres Potenzial zur Konsolidierung. Insbesondere im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit schlummern noch erhebliche Reserven. Hier können von unserer Koalition, hier können vonseiten der Landesregierung sicherlich noch zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden, um die Kommunen bei der Nutzung der sich durch eine Zusammenarbeit bietenden Möglichkeiten zu unterstützen.

Im Ergebnis zeigen uns auch die aktuellsten Zahlen, dass sich die Finanzlage verbessert hat. Im Jahr 2013 lag der Zuwachs bei den Kassenkrediten der Kommunen im Saarland bei rund 79 Millionen Euro, wir hatten in der Spitze aber auch schon eine Größenordnung von deutlich über 200 Millionen Euro. Schon hieran sieht man deutlich den Erfolg. Betrachtet man sich das ganze im Detail, ist man überrascht, wie viele Kommunen das Ziel erreicht haben, im vergangenen Jahr keine zusätzlichen Kassenkredite aufnehmen zu müssen, wie viele Kommunen sogar Kassenkredite tilgen konnten. Ich will Sie darüber einmal aufklären: Die Gemeinde Friedrichsthal hat im letzten Jahr keine neuen Kassenkredite gebraucht. Die Gemeinde Großrosseln konnte ihre Kassenkredite zurückführen. Gleiches gilt für die Gemeinde Heusweiler, die Gemeinde Kleinblittersdorf. Die Kommune Püttlingen hat ebenfalls ihre Kassenkredite zurückgeführt, Quierschied hat keine neuen benötigt, Sulzbach hat die Kassenkredite deutlich zurückgeführt. Gleiches gilt für Losheim, für

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Mettlach, für Perl, für Bous, für Ensdorf, für Rehlingen-Siersburg, Saarlouis, Saarwellingen, Schwalbach, Wallerfangen, Mandelbachtal, St. Ingbert, Marpingen, Namborn, Oberthal und St. Wendel. 23 Kommunen im Saarland ist es im vergangenen Jahr gelungen, ohne zusätzliche Kassenkredite auszukommen oder sogar ihre Kassenkredite zurückzuführen. Das ist hinsichtlich der Situation der Kommunalfinanzen im Saarland doch schon ein deutlicher Schritt nach vorne.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Nach zwei Jahren in der Regierung können wir Sozialdemokraten mit Stolz auf unseren Anteil an diesen Ergebnissen schauen. Wir haben unterm Strich mehr erreicht, als viele erwartet hatten. Und wir haben mit Sicherheit viel mehr erreicht, als Sie in der Opposition bislang zur Kenntnis zu nehmen bereit gewesen sind. Wir sind auf einem guten Weg, und diesen kommunalfreundlichen Kurs wollen wir beibehalten.

Die Änderung der Verfassung zwecks Einführung einer strikten Konnexität könnte dabei ohne Zweifel einen Beitrag leisten. Dieser Beitrag wäre aber nicht entscheidend, denn es hindert uns ja niemand daran, auch jetzt schon, ohne verfassungsrechtliche Änderungen, unseren kommunalfreundlichen Kurs in der Praxis umzusetzen. In diesem Sinne haben wir in den zurückliegenden Jahren regiert, so werden wir das auch künftig handhaben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung, die unseres Erachtens dringend geboten ist, um landesspezifische Defizite bei der Umsetzung des Konnexitätsprinzips zu beseitigen. Ich bin meinem Vorredner, dem Abgeordneten Jung, außerordentlich dankbar, dass er auf die Unterschiede in der Koalition hingewiesen hat. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass die SPD-Fraktion unserem Antrag eigentlich Folge leisten würde, wenn nicht dieser Koalitionszwang herrschte. Insofern erfolgt eine Ablehnung nicht nach Einsicht unseres Antrages, sondern eher aus formalen Gründen. Das bedauere ich außerordentlich, weil es dann eigentlich eine Entscheidung der SPD gegen die Interessen der Kommunen ist, und so sollte es nicht sein.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Der Grundgedanke der Konnexität ist mehrfach genannt worden, auf einen einfachen Nenner gebracht: Wer bestellt, bezahlt. Das bedeutet, dass im Falle einer Aufgabenübertragung die Ausgabenlast grundsätzlich von der Körperschaft zu tragen ist, welche die Aufgabe überträgt. Wie die Übertragung der Aufgaben selbst muss eigentlich die Kostenübertragung ebenfalls im Gesetz geregelt sein. Das ist im saarländischen Gesetz nicht der Fall. In allen Länderverfassungen der Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Regelung zum Konnexitätsprinzip. Im Saarland, das steht im Antrag, ist das Artikel 120 Abs. 1 der saarländischen Landesverfassung.

Die derzeitige Ausgestaltung des Konnexitätsprinzips in diesem Artikel wird allerdings den tatsächlichen Erfordernissen in unserem Land nicht gerecht. Die den Landkreisen, dem Regionalverband, den Städten und Gemeinden durch die staatliche Gesetzgebung und staatliche Praxis der Aufgabenübertragung entstehenden Mehrbelastungen werden nicht ausgeglichen. Auf die finanzielle Situation der Kommunen und der Kommunalverbände ist mehrfach hingewiesen worden. Sie befinden sich in einer äußerst angespannten Lage, daran ändert auch nichts die schönfärberische Darstellung des Kollegen Jung.

(Beifall von B 90/GRÜNE. - Abg. Dr. Jung (SPD) : Was?)

Ende 2012 belief sich die durchschnittliche ProKopf-Verschuldung der Kommunen im Saarland auf 6.786 Euro. Die bereinigten Einnahmen der Kommunen betrugen dagegen nur 1.897 Euro je Einwohner, was nicht genügt, um die Erfüllung der Aufgaben zu gewährleisten. Daher besteht erheblich die Notwendigkeit, den Kommunen und Kommunalverbänden tatsächlich den angemessenen Ausgleich für die Übertragung von weiteren Aufgaben zu gewährleisten, was zurzeit einfach nicht sichergestellt ist.

Es besteht natürlich auch die landesrechtliche Besonderheit, dass im Saarland nur die Aufgabenübertragung durch ein förmliches Gesetz, also ein Parlamentsgesetz, die Pflicht zur Kostentragung durch das Land auslöst. Eine Aufgabenübertragung durch eine Verordnung wird damit entgegen den Regelungen in den meisten anderen Landesverfassungen nicht erfasst, Frau Meyer. Dies führt dazu, dass die saarländischen Landkreise und der Regionalverband im Falle der Aufgabenübertragung durch Landesverordnung, neben der Verpflichtung zur Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben, die zusätzlich anfallenden Kosten einfach vollumfänglich zu tragen haben.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das führt zu vielerlei Konflikten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich erwähne die Diskussion

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

um den Ausbau der gebundenen Ganztagsschulen. Hier gibt es den Streit zwischen den Schulträgern, insbesondere den Landkreisen, über die Kostenerstattung oder die Kostenübernahme der sozialpädagogischen Fachkräfte. Wenn ein solcher Streit nicht gelöst wird, ist das ein Hemmschuh für den weiteren Ausbau der Gebundenen Ganztagsschulen. Die wollen Sie in der SPD-Fraktion und in der CDU-Fraktion doch, das steht so im Koalitionsvertrag. Dieser Konflikt muss gelöst werden. Ich erwähne auch die Diskussion über die Übernahme der Flüchtlinge aus der Landesaufnahmestelle Lebach durch die Kommunen. Auch hier weiß ich, dass die Kommunen inklusive der Landkreise eine Aufnahme der Flüchtlinge machen werden, das Land soll aber die Kosten dafür in vollen Umfang tragen. Es ist ein weiterer Konfliktfall, der dringend gelöst werden muss. Eine Lösung schlagen wir mit der Änderung der Landesverfassung vor durch die Einführung einer Zusatzformulierung, die lautet: „Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist ein vollständiger finanzieller Ausgleich zu schaffen.“

Meine Redezeit geht zu Ende. - Wir stehen mit dieser Forderung nicht alleine, darauf haben meine Vorredner bereits hingewiesen. Es gibt Resolutionen vom Kreistag Saarlouis und vom Kreistag St. Wendel. Herr Jung, Sie haben da selbst mitgestimmt, denke ich.

(Sprechen bei den Koalitionsfraktionen.)

Herr Jung, wenn Sie gegen unseren Antrag stimmen, stimmen Sie heute gegen Ihre eigene Resolution in St. Wendel im Kreistag. Das ist ein merkwürdiger Vorgang.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Zum Schluss weise ich ausdrücklich den Vorwurf zurück, dass wir dem Land eine Gemeindefeindlichkeit unterstellen. Darum geht es gar nicht. Es geht einfach um die Herstellung von mehr Gerechtigkeit auf den verschiedenen Ebenen in diesem Land. Aus diesem Grund bitte ich Sie, geben Sie sich einen Ruck, insbesondere bei der SPD-Fraktion, und stimmen Sie der Änderung der Verfassung zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Fraktionsvorsitzender Klaus Meiser.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal darf ich die Frage stellen, ob jedem klar ist, worüber er redet, wenn er das strikte Konnexitätsprinzip im Saarland verlangt, dass es bedeuten

kann, dass die Kommunen weniger Geld erhalten. Deshalb habe ich die herzliche Bitte, dass wir diese Diskussion nicht nur auf einem Abstraktionsniveau führen, sondern - gerne gemeinsam - in den kommenden Monaten unter die Lupe nehmen, wie die Aufgabenverteilung aussieht und was ein striktes Konnexitätsprinzip bedeuten würde.

Auch ich kann die Bilanz heute nicht abschließend ziehen, ich will aber ein Beispiel nennen. Wir haben die Eingliederungshilfe auf Landesebene gehoben, wir zahlen derzeit jährlich 235 Millionen Euro. Andere Länder haben das zum Teil auf kommunaler Ebene. Jetzt gebe ich zu, als das bei uns geregelt wurde, gab es Kompensationsregelungen, die aber nur einen Teil der Summen erfasst haben. Langer Rede kurzer Sinn: Lassen Sie uns gemeinsam hinschauen, was ein striktes Konnexitätsprinzip bedeuten würde. Ich nehme nämlich an, dass niemand will, dass wir nur die neuen Leistungen unter die Lupe nehmen, die es in Zukunft geben wird, sondern dass wir alle schon bestehenden Leistungen unter die Lupe nehmen sollen. Deshalb meine Bitte, gemeinsam zu handeln, aber nicht nach dem Motto: Die einen wollen den Kommunen helfen und die anderen sind die bösen Buben und Mädchen. Das, denke ich, wird der Tragweite dieser Frage nicht gerecht.

Herr Lafontaine, ich darf Sie persönlich ansprechen, ich gestehe gerne ein, dass ich als Vertreter kommunaler Interessen, als Bürgermeister, in den Neunzigerjahren von dem damaligen Ministerpräsident Lafontaine vehement eingefordert habe, strikte Konnexität einzuhalten. Warum habe ich das damals gefordert? Weil Herr Lafontaine Weltmeister war im Herabstufen von Leistungen auf die Kommunen. Ausnahme Staatstheater, was aber ausschließlich der Stadt Saarbrücken zugute kam. Da sind Bachläufe und Landstraßen abgestuft worden in einer Dimension, die ich Ihnen gerne quantifizieren und vor Augen führen werde, wenn wir in den kommenden Monaten die Diskussion führen. Deshalb sage ich hier und heute, lassen Sie uns diese Diskussion auf der Grundlage von fachlicher Beurteilung führen. Die können wir gern offen führen, aber geben Sie den Kommunen nicht Steine anstatt Brot.

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Herr Kollege Augustin, es ist traurig, wenn man, wie Sie, immerhin drei Haushalte mit verabschiedet hat und bis heute nicht zur Kenntnis genommen hat, dass der Haushalt auf der Grundlage von Steuerschätzungen aufgestellt wird und dass auf dieser Basis dann die kommunalen Leistungen nach der Verbundquote, also die Schlüsselmasse, berechnet werden. Es erfolgt aber rechtlich zwingend - ein Anspruch der Städte und Gemeinden - im Folgejahr eine Spitzabrechnung, weil am Ende des Jahres nachgeschaut wird, wie hoch die Steuereinnahmen im Ist gewesen sind und was auf Grundlage dieser Steuereinnah

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )