Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

men den Kommunen zusteht. Dann kann es sein im letzten Jahr war es Gott sei Dank so -, dass es praktisch Nachzahlungen an die Kommunen gibt. Es kann aber auch passieren, dass etwas abgezogen wird, weil die Schätzungen über dem Ist der Einnahmen gelegen haben.

Eine Opposition tut sich natürlich leicht, den Kommunen zu sagen, wir wollen alles für euch tun. Deshalb meine herzliche Bitte: Wenn wir hier Diskussionen führen, dann auf der Grundlage seriöser Aussagen und nicht auf der Grundlage von dummem Geschwätz nach dem Motto: Der Finanzminister schätzt und schätzt nach unten, mehr bekommen die Kommunen nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Darauf lege ich hier größten Wert.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich will noch einen weiteren Punkt ansprechen. Wenn es um Land und Kommunen geht, müssen wir die Diskussion ehrlich führen. Der Kollege Bierbaum hat darauf hingewiesen, dass die Verschuldung bei über 3 Milliarden Euro liegt. Das stimmt. Leider muss ich dann immer den Vergleich ziehen und sagen, die Verschuldung des Landes pro Kopf ist doppelt so hoch. Das ist die Wahrheit, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, wenn wir darüber reden, wie wir uns gegenseitig helfen können. Deshalb fand ich in der Diskussion richtig, als gesagt wurde, es muss eine faire Diskussion sein. Wir brauchen gelebte Konnexität, keine Taschenspielertricks. Ich glaube, das haben wir auch immer so verstanden.

Deshalb noch einmal an Ihre Adresse, Herr Augustin: Ziehen Sie einmal den Ländervergleich, was den Verbundsatz betrifft. Dann werden Sie feststellen, dass selbstverständlich die kommunale Seite und insbesondere die Opposition immer fordern das haben wir in der Opposition auch gemacht -, den Verbundsatz zu erhöhen. Aber die Lebenswirklichkeit ist die, dass unser Verbundsatz im Bundesvergleich sehr hoch ist. Mehr als 20 Prozent des Landeshaushalts in diesem Bereich geht an die Kommunen. Dazu haben wir immer gestanden. Es gab eine andere Regierung, die hat den Verbundsatz sogar gesenkt. Im Ländervergleich liegen wir so hoch, dass das im Stabilitätsrat sogar ein Problem ist und uns vorgehalten wird, dass andere Bundesländer, die man als reiche Bundesländer bezeichnen kann, dort viel niedriger liegen.

Deshalb abschließend: Lassen Sie uns die Diskussion über das Konnexitätsprinzip nicht beginnen, sondern fortsetzen, denn sie dauert schon 30 Jahre an, so lange wie die Finanznöte in diesem Land und bei den Kommunen immer größer geworden sind. Wir haben immer darum gerungen. Ich hatte damals Verständnis dafür, dass Herr Lafontaine gesagt hat, das Konnexitätsprinzip, wie es heute noch in der Verfassung steht, ist richtig und dabei bleibt es.

Aber ich bin offen in der Diskussion, wie wir das Konnexitätsprinzip ausgestalten und diskutieren. Die Diskussion bedeutet, unter die Lupe zu nehmen, was an Leistungen von Stadt und Land geleistet wird, und was dann bei einem strikten Konnexitätsprinzip wer wem ersetzen müsste. Ich mahne an, diese Diskussion vorsichtig zu führen. Wir sollten uns nicht gegenseitig absprechen, dass wir ein Herz für die Kommunalpolitik haben, denn wir alle wissen, dass wir Städte und Gemeinden brauchen, die leistungsstark sind, denn nur dann ist auch das Land leistungsstark.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Dann klammern wir die erneuerbaren Energien einmal aus.)

In dem Sinne sind wir gerne bereit, auch in Zukunft die Diskussion über das Konnexitätsprinzip fortzusetzen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die DIE LINKE-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Prof. Dr. Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kollege Meiser, das, was Sie jetzt gefordert haben, dass wir gemeinsam die Diskussion um das Konnexitätsprinzip und seine Auswirkungen fortführen - und nicht beginnen, weil es ein altes Thema ist -, greifen wir gerne auf. In der Tat muss man über die Aufgabenverteilung reden.

Das ist aber, glaube ich, nicht der Punkt, um den es uns hier geht. Vielmehr darf man, wenn man über die Aufgabenverteilung redet, nicht bei dem Verhältnis Land - Kommune stehenbleiben, sondern wir müssen natürlich auch den Bund einbeziehen. Das ist, glaube ich, völlig klar. Und dann wird man auch genau schauen müssen, wie das ausgestaltet wird. Es gibt da ja keinen Automatismus, sondern man muss sich verständigen, was man macht und was man nicht machen kann. Das ist, glaube ich, ein notwendiger politischer Prozess.

Darum geht es aber gar nicht bei unserem Antrag zur Gesetzesänderung. Was wir machen wollen, ist, lediglich eine Lücke zu schließen, die es gibt. Diese Lücke besteht darin, dass bislang eine Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen, nur besteht, wenn diese Aufgabenübertragung aufgrund eines Gesetzes erfolgt. Es gibt zahlreiche andere Dinge, wo Aufgaben aufgrund von Verordnungen übertragen werden und diese Verpflichtung nicht besteht. Diese Lücke wollen wir mit unserem Antrag schließen. Das ist der Punkt.

(Abg. Meiser (CDU) )

Es geht hier auch gar nicht darum, die Landesfinanzen zu beschönigen und zu meinen, Sie könnten das alles machen. Wir wissen sehr genau, dass das Thema der Landesfinanzen mindestens genauso problematisch ist, dass wir eine schwierige Situation haben und dass Handlungsbedarf besteht. Deswegen habe ich vorhin darauf hingewiesen - und fand das in der Diskussion, in der Debatte hier, etwas merkwürdig -, dass wir mit unserer Gesetzesänderung, mit dem Antrag, die saarländische Verfassung in Artikel 120 zu ändern, weder die Probleme des Landes noch die Probleme der Kommunen umfassend lösen können, sondern dass das nur ein konkreter Schritt ist. Um mehr geht es uns nicht. Es geht uns auch gar nicht darum - die Illusion habe ich gar nicht -, jetzt großen Streit in die Große Koalition zu bringen. Das ist nicht unser Punkt. Es geht schlicht und einfach darum, dass wir diese Lücke schließen. Da verstehe ich, um es einmal zugespitzt zu formulieren, das Herumgeeiere der SPD nicht, warum Sie dem nicht zustimmen können.

(Beifall von der LINKEN und von B 90/GRÜNE.)

Wir greifen sozusagen Ihren eigenen Antrag auf, wir bringen ihn hier noch einmal ein. Wir bekennen uns gerne dazu, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen. Wir haben hier eine parlamentarische Mehrheit dafür. Von der Sache her müsste eigentlich auch die CDU zustimmen können. All das, was Sie, Herr Kollege Meiser, gesagt haben, ist dadurch nicht berührt. Die Diskussion wird in der Tat weiterlaufen müssen, aber ich denke, dass diese Lücke geschlossen werden muss.

Deswegen möchte ich noch einmal an Sie appellieren, dass wir hier wirklich etwas Konkretes für die Kommunen machen. Wir greifen dabei die Forderungen der Kommunen, der Landkreise, des Regionalverbandes selber auf. Das ist doch der Punkt. Alles andere war der aus meiner Sicht ziemlich untaugliche Versuch, hier nicht zustimmen zu müssen. Ich sage noch einmal: Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie zu! Damit lösen wir nicht alle Probleme, aber wir tun einen konkreten Schritt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs 15/901 - neu - ist, der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen, unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen?

Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf Drucksache 15/901 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Regierungsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung.

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

(Drucksache 15/898)

Zur Begründung erteile ich Innenministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften soll vor allem eine Angleichung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes an das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes erreicht werden, nachdem dieses zwei wesentliche bundesgesetzliche Änderungen erfahren hat.

Der Praxis der sogenannten Konkordanzgesetzgebung entsprechend sind die Länder, mitunter auch das Saarland, gehalten, Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes eins zu eins in ihren jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzen nachzuzeichnen, um bundesweit einheitliche Verwaltungsverfahren sicherzustellen.

Bei den beiden Bundesgesetzen, die das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes geändert haben und die nun im Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetz nachzuzeichnen sind, handelt es sich einerseits um das Planfeststellungsvereinheitlichungsgesetz und andererseits um das E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung.

Zunächst zu den inhaltlichen Änderungen, die das Planfeststellungsvereinheitlichungsgesetz mit sich bringt. Mit der Übernahme der bundesrechtlichen Regelungen zur Vereinheitlichung des Planfeststellungsverfahrens in unserem Landesverwaltungsverfahrensrecht soll an zentraler Stelle eine gesetzliche Regelung für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Nach geltender Rechtslage ist die Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiges Verfahrensinstrument in den Genehmigungsverfahren verankert, kommt allerdings erst dann zum Tragen, wenn die Planungen bereits weitestgehend abgeschlossen sind, das heißt konkret, wenn wir bereits im rechtlichen Verfahren sind.

Die Erfahrungen - beispielsweise aus den Ereignissen um „Stuttgart 21" - haben gezeigt, wie sehr Menschen, ob unmittelbar oder mittelbar betroffen,

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

sich Sorgen um die Auswirkungen von Großprojekten machen, etwa im Hinblick auf Lärm, Schmutz, Verkehrsbehinderungen oder sonstige Umweltbeeinträchtigungen.

Die neue Vorschrift über die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtet die zuständigen Behörden, beim Vorhabenträger auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits vor Eröffnung des eigentlichen Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken. Es soll bereits in dieser frühen Phase darüber informiert werden, warum das Projekt überhaupt notwendig ist, wie es verwirklicht werden soll und welche voraussichtlichen Auswirkungen es hat.

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten so die Möglichkeit, Anregungen zu äußern und Bedenken zu artikulieren, die als Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung an die zuständige Behörde weitergeleitet und dann in die Planungen aufgenommen werden können. Durch diese Änderung im Planfeststellungsverfahren soll nicht nur die Planung von Vorhaben optimiert werden, sondern es soll auch Transparenz geschaffen und Akzeptanz hinsichtlich Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen gefördert werden.

Der zweite Themenschwerpunkt des vorliegenden Änderungsgesetzes betrifft die elektronische Kommunikation zwischen dem Bürger und den Verwaltungen. Immer dann, wenn in einem Gesetz formuliert ist, dass etwas schriftlich zu erfolgen hat, muss überlegt werden, welche Alternativen es zu einer Übermittlung in Papierform gibt. Nach derzeitiger Rechtslage im Saarland ist in den Verwaltungsverfahren auch die E-Mail-Form möglich, wenn die entsprechende E-Mail mit einer elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz gezeichnet ist.

Allerdings stellt sich dieses elektronische Verfahren als relativ schwerfällig und aufwendig dar. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich in der heutigen Zeit bei den öffentlichen Verwaltungen nutzerfreundlichere, das heißt effizientere, einfachere, schnellere und auch rechtsverbindliche Angebote und Zugänge. Der Bund hat daher als ein zentrales Element des E-Government-Gesetzes die elektronischen Möglichkeiten des Schriftformersatzes erweitert. Insbesondere hat er die Onlineausweisfunktion des neuen elektronischen Personalausweises und DeMail zur Identifikation der Unterschrift gleichgestellt.

Mit der Übernahme dieser „Motornorm" des E-Government-Gesetzes in das saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz wird es unserem Land ermöglicht, an der Hightech-Strategie des Bundes zu partizipieren, dadurch den Wirtschafts- und Industriestandort Saarland zu stärken und allen Bürgerinnen und Bürgern eine bürgerfreundlichere Verwaltung nicht nur „offline" vor Ort, sondern auch „online" näherzubringen.

Mit den beiden vorgestellten Themenschwerpunkten des vorliegenden Gesetzentwurfs gehen unter anderem auch neue Regelungen einher, die die öffentliche Bekanntmachung auf einen zeitgemäßen Stand bringen und die behördliche Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung aus gesetzessystematischen Gründen im Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetz implementieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/898 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/898 in Erster Lesung einstimmig angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Polizeirechts (Polizeirechtsänderungsgesetz - PRÄnG) (Drucksache 15/899)

Zu Begründung erteile ich erneut Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, heute im saarländischen Landtag den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Polizeirechts einzubringen. Dieses ruht auf drei Säulen, nämlich erstens auf der Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes, zweitens auf der Änderung der Informationsübermittlungsverordnung. Hierdurch werden europäische Rechtsvorgaben zum Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten umgesetzt. Drittens ruht es auf der Änderung der Polizeikostenverordnung, womit die Gebührenberechnung an die tatsächlich bei den Polizeibehörden angefallenen Kosten angepasst wird.

Das Polizeirecht stellt allgemein eine Sammlung von Normen dar, welche unter der dauerhaften Überwachung durch die Verfassungsorgane und im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung steht. Der Gesetzge

(Ministerin Bachmann)

ber hat im Rahmen der Formulierung dieser Normen das richtige Maß zwischen dem Ziel der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Achtung der persönlichen Freiheitsrechte zu finden. In diesem Lichte müssen die polizeirechtlichen Regelungen immer wieder daraufhin überprüft werden, ob sie ausreichend wirkungsvoll sind und ob sie zweitens den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen an Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit genügen.