Dies hat zur Folge, dass wir unsere Bildungseinrichtungen personell, sächlich und räumlich so ausstatten müssen, dass eine gleiche Teilhabe von Schülerinnen und Schülern an Bildung möglich ist. Dazu ist es natürlich notwendig, auch die Pädagogik an unseren Schulen zu verändern, sodass eine individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern in heterogenen Lerngruppen Normalität wird und Vorrang hat vor einer Pädagogik des Aussortierens. Es ist weiterhin erforderlich, dass sich unsere Gesellschaft verändert, dass sie sich in dieser Hinsicht öffnet und dass sich auch in der Schule bei den Pädagogen eine Haltung entwickelt, bei der die Verschiedenheit der Menschen inklusive ihrer Behinderung als normal angesehen und diese Verschiedenheit der Menschen als Bereicherung erkannt wird.
Insofern gehen die Gesetzentwürfe unserer Meinung nach in die richtige Richtung, da sie das Ziel verfolgen, die inklusive Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an schulischer Bildung zu ermöglichen. Dem haben wir in Erster Lesung zugestimmt. Dem werden wir auch heute in Zweiter Lesung zustimmen, wenngleich wir damals wie heute kritisieren, dass uns die gesetzliche Umsetzung der Inklusion an der einen oder anderen Stelle nicht weit genug, um nicht zu sagen: nicht konsequent genug, erfolgt. Das betrifft, das habe ich bereits in der Ersten Lesung gesagt, die juristischen Einschränkungen durch die Formulierung „grundsätzlich“. Der Berichterstatter hat auf die Ausnahmeregelungen hingewiesen. Es betrifft auch die Verweise auf die unterschiedlichen Bildungsaufträge von Gemeinschaftsschule und Gymnasien in § 4. Dies hätten wir gerne gestrichen.
Wir akzeptieren aber die eingeschlagene Richtung, genauso wie wir akzeptieren, dass die Versetzungsentscheidung in der Grundschule nach Klassenstufe 3 eingeführt wird, wohlwissend, dass die SPD an dieser Stelle grundsätzlich eine andere Auffassung vertritt. Ich weiß noch, als wir die Versetzungsentscheidung der Gemeinschaftsschule diskutiert haben, ging es darum, ob sie nach dem achten oder neunten Schuljahr erfolgen soll. Ich wurde von SPDSeite sehr stark kritisiert, insbesondere von Herrn Commerçon, dass die Versetzungsentscheidung bei Klassenstufe 8 liegt und nicht bei 9. Es ist an dieser Stelle wohl ein Kompromiss zwischen CDU und SPD geworden. Ich begrüße das als inklusives Zeichen für die Weiterentwicklung unseres Schulsystems. Insbesondere mit Blick auf die CDU sage ich, es ist ein respektables Ergebnis.
Ich bleibe aber dabei: Nach wie vor verbesserungsbedürftig ist die Weitergabe personenbezogener Daten aus den Kindertageseinrichtungen, aus den Kindergärten an die Grundschulen. Im Ausschuss kam es zu der Übereinstimmung, dass die Eltern über die Weitergabe dieser personenbezogenen Daten zumindest informiert werden sollen. Wir wollten genauso wie die PIRATEN-Fraktion ein Zustimmungsrecht der Eltern im Hinblick darauf einbauen, dass die Eltern die Weitergabe der Daten auch ablehnen können. Das hat sich nicht durchgesetzt. Wir haben diesbezüglich gemeinsam mit den PIRATEN einen Antrag eingereicht.
Meine Damen und Herren, entscheidend bei der Umsetzung der Inklusion ist die nachfolgend noch zu erstellende Inklusionsverordnung. Das liegt uns noch nicht vor. Weiterhin entscheidend - das hat sich in den Anhörungen bei fast allen Anzuhörenden, ob bei Eltern, Gewerkschaften, Lehrerverbänden oder der Arbeitskammer gezeigt - sind die unzureichenden personellen Rahmenbedingungen. In diese Richtung zielt auch unser Antrag. Wir wollen durch unseren Antrag noch einmal darauf hinweisen, dass es unter den gegebenen personellen Rahmenbedingungen sehr schwer sein wird, die Inklusion umzusetzen. Das ist auch in zahlreichen Veranstaltungen immer wieder angesprochen worden, an denen der Minister teilgenommen hat. Deshalb sagen wir noch einmal in aller Deutlichkeit: Inklusion darf kein Sparmodell sein, das auf Kosten der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler umgesetzt wird.
Deshalb fordern wir, Herr Minister: Stellen Sie den Schulen ausreichendes Personal zur Verfügung. 105 Lehrkräfte für 164 Grundschulen sind unzureichend. Im Idealfall bräuchten wir pro Jahrgang eine neue Förderschullehrkraft. Wir brauchen aber auch
kleinere Klassen. Schreiben Sie eine neue Klassenbildungsverordnung so, wie es im Koalitionsvertrag steht - 22 Kinder in der Grundschule sind genug und verzichten Sie im nächsten Jahr auf die Streichung von 20 Grundschullehrerstellen. Wir brauchen nicht nur Förderschullehrer an den Grundschulen zur Umsetzung der Inklusion, sondern auch Regelschullehrer. Und verzichten Sie bis zum Jahr 2016/17 an den weiterführenden Schulen auf die geplante Streichung von weiteren Lehrerstellen insgesamt, denn die brauchen wir dringend, um Inklusion erfolgreich umzusetzen.
Letzter Punkt: Stellen Sie den Schulen ausreichend Förderstunden zur Verfügung zur Entwicklung eines Inklusionskonzeptes, denn die Schulen brauchen ein Konzept; andernfalls wird es nichts mit der Inklusion. Sie brauchen auch Zeit, dieses Konzept zu entwickeln. Dazu brauchen sie Förderstunden, wie wir es im Pilotversuch bereits eingerichtet hatten.
Ich bin beim letzten Satz, Herr Präsident. - Wir wollen, dass die demografische Rendite im Schulsystem verbleibt, denn die demografische Rendite muss zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems genutzt werden. Wir stimmen heute diesem Antrag dennoch zu und erwarten perspektivisch eine Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen an den Schulen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Vorbereitung zur heutigen Debatte über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im saarländischen Schulsystem wurde ich auf ein Buch von Thomas Höchst aufmerksam: „Inklusion ist möglich“. Im Vorwort zu diesem Buch hat Prof. Dr. Sven Jennessen in meinen Augen treffend und zugegebenermaßen zugespitzt beschrieben, was der Kern der heutigen Debatte ist, was der Kern aller Inklusionsdebatten ist. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich einen Abschnitt: „Inklusion ist ein Menschenrecht und gehört als solches wahrgenommen. Entgegen verschiedener Stimmen aus der schulischen Praxis, aber auch von Kolleginnen und Kollegen aus der Wissenschaft, handelt es sich bei Inklusion nicht um ein Thema des Zeitgeistes, das schon
wieder vorübergeht, wenn die nächste ‚Sau durchs Dorf getrieben wird‘. Es geht demnach also eben nicht darum, eine neue Erkenntnis zu einem spezifischen schulpädagogischen Aspekt einzuführen, sondern um den Grundsatz des gemeinsamen Lebens und Lernens von Schülerinnen und Schülern in all ihrer Vielfalt. Dieser Grundsatz hat die gleiche Verbindlichkeit wie ein Menschenrecht. Er beschreibt ein Menschenrecht. Nehmen wir ein anderes Menschenrecht zum Vergleich, den Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Dieser lautet: ‚Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.‘ Man möge sich vorstellen, dass über diesen Artikel in ähnlicher Weise diskutiert würde, wie über das Recht auf gemeinsame Bildung. Was wäre dann los in diesem Land?“
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich mit der Besinnung auf den Leitgedanken „Inklusion ist ein Menschenrecht“ auch viele Debatten um die Umsetzung dieses Leitgedankens und darüber, wie Inklusion in der Schule gelebt werden kann, gut bewältigen lassen.
Die Anhörung zum heute in Zweiter Lesung zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf hat bei den Stellungnahmen der Organisationen und Verbände in Teilen ein widersprüchliches Bild gezeigt. Grundsätzlich wird der Gesetzentwurf zwar begrüßt, dem einen geht er aber nicht weit genug, dem anderen geht er zu weit, dem einen geht es zu schnell, dem anderen geht es nicht schnell genug.
Die Umsetzung ist auch mit Ängsten verbunden. Diesen Ängsten möchte ich mit folgenden Grundgedanken begegnen, die alle Bildungsbeteiligten doch etwas zuversichtlicher machen mögen. Erstens. Wir beginnen nicht bei null. Die saarländischen Grundschulen weisen eine Integrationsquote von deutlich über 60 Prozent auf. Dass wir damit weit über dem Bundesschnitt liegen, ist auf die Anstrengungen der Vorgängerregierungen zurückzuführen, seit mit Kultusminister Breitenbach 1986 die gemeinsame Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Kindern erstmals in Deutschland rechtlich verankert wurde. Das ist eine gute Ausgangsbasis für alles, was wir noch erreichen wollen und was wir mit dieser Gesetzesänderung zugegebenermaßen nicht von jetzt auf gleich, aber zukünftig erreichen werden. Diese Integrationsquote zeigt, dass die Grundschule bereits heute als Schule für alle ausgelegt ist.
Zweitens. Wenn wir ein echtes Wahlrecht der Eltern sichern wollen, müssen sich auch die Rahmenbedingungen in der Regelschule ändern. Natürlich muss es eine feste Zuweisung von Sonderpädagogen an den Schulen geben. Ohne Personalisierung und oh
ne Unterstützung der Lehrkräfte vor Ort ist Inklusion nicht zu realisieren. Und im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen, die das - Sie haben es eben deutlich gemacht, Herr Kessler - eben anders sehen, sind wir als Koalitionsfraktionen der Meinung, dass die Zuweisung von sonderpädagogischen Kräften, die jetzt an die Regelschulen kommen, ausreichend sein wird. Da gibt es einen Dissens.
Wir haben in diesem Haus auch schon mehrmals über das Thema Einsatz der demografischen Rendite gesprochen. Sie sagen immer, wir würden Lehrerstellen einsparen. Ja, ein Teil der Lehrerstellen wird eingespart. Das Geld bleibt aber im Bildungssystem. Auch das gehört zur Wahrheit. Es wird für frühkindliche Bildung verwandt und auch die frühkindliche Bildung ist ein Teil des Bildungsbereichs. Das Geld bleibt also im System. Soweit Lehrerstellen gestrichen werden, ist es der Tatsache geschuldet, dass es auch immer weniger Kinder gibt. Wenn dies so ist, können wir natürlich auch Lehrerstellen streichen, und solange dieses Geld im Bildungssystem verbleibt - und das wird es -, ist das in meinen Augen ein gangbarer Weg.
Unter den Rahmenbedingungen, die sich ändern werden - und das sind wichtige Änderungen -, ist als Erstes zu nennen: Ab dem Schuljahr 2014/15 werden grundsätzlich alle Kinder an der Schule der Regelform eingeschult und unterrichtet. Das ist ein Perspektivenwechsel. Natürlich haben die Eltern weiterhin ein Wahlrecht, ob ihr Kind die Regelschule oder die Förderschule besucht. Es wird künftig eine flexible Verweildauer in der Grundschule geben. Sie ist wichtig, weil gleichaltrige Kinder einen Entwicklungsunterschied aufweisen. Jahrgangs- und klassenübergreifender Unterricht kann eingerichtet werden und die Versetzungsentscheidung wird an das Ende der Klassenstufe 3 verlagert.
Meine Damen und Herren, Grundlage des heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes ist das Eckpunktepapier „Gemeinsam Lernen in der Grundschule“, das im Mai 2013 von den Koalitionsfraktionen verabredet wurde. Dieses Eckpunktepapier ist ein Kompromiss. Herr Kollege Kessler, Sie haben darauf hingewiesen. Klar ist, dass ich persönlich weitergehende Änderungen begrüßt hätte, für die sich auch in der Anhörung im Bildungsausschuss Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden haben. So sprachen sich die Arbeitskammer und Miteinander Leben Lernen für die Abschaffung der Versetzungsentscheidung in der Grundschule aus. Miteinander Leben Lernen sprach sich ebenso wie Dr. Irmtraud Schnell für die Abschaffung der Ziffernnoten aus. Trotzdem ist der zwischen den Koalitionsfraktionen gefundene Kompromiss ein guter Kompromiss. Nach Willy Brandt besteht Politik immer aus
Meine Damen und Herren, inklusive Bildung bereitet den Weg für eine inklusive Gesellschaft. Wir alle brauchen den Mut zur Veränderung, wenn wir mehr Miteinander in der Gesellschaft wollen. Wir alle müssen unser Denken ändern, eingefahrene Bahnen verlassen und uns auf die Chancen einlassen, die die menschliche Gesellschaft in all ihrer Vielfalt bietet. Glauben Sie mir, es lohnt sich, dafür zu kämpfen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde bei der Abstimmung im Bildungsausschuss einstimmig angenommen. Dafür und für die konstruktive Diskussion bei der Anhörung und der Auswertung bedanke ich mich bei allen Fraktionen. Ich bin überzeugt, dieses Gesetz wird eine gute Grundlage sein für die Arbeit der neuen Inklusionsbeauftragten des Ministeriums für Bildung und Kultur, Anett SastgesSchank, einer ausgewiesenen Fachfrau im Bereich schulischer Integration und Inklusion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf als einem richtigen und wichtigen Schritt auf dem Weg zur gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder. Wir wollen alle, dass dies Alltag wird. Ja, Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aber diese Aufgabe setzt im Bildungssystem an und das ist richtig. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme es gleich vorweg: Auch wir werden dem Inklusionsgesetz zustimmen. Es ist es einfach wert im Sinne der Sache, auch wenn ich moderate Kritik anbringen muss; das gehört eben auch dazu. Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat zu Recht einmal gesagt: Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Gerade Kinder verändern das Leben von Erwachsenen und ihren Blick, vor allem dann, wenn Beeinträchtigungen da sind. Dann werden Prioritäten verschoben und das ist auch gut so. Denn die Frage der Inklusion - das muss man immer wieder sagen darf nicht an den Schülerinnen und Schülern festgemacht werden, sondern sie muss an den Institutionen festgemacht werden, und dazu gehört auch die Schule. In diesem Sinne ist es längst überfällig, dass alle Kinder, egal welcher Herkunft, egal ob mit oder
ohne Behinderung, gemeinsam in der Regelschule lernen können. Genau das muss möglich werden. Deshalb ist Inklusion ja auch kein Geschenk oder die Bürde irgendeiner Landesregierung, sondern sie ist seit 2009 durch die UN-Behindertenrechtskonvention Pflicht, die umgesetzt werden muss.
Der reine Blick auf Klassenteiler und Finanzen wird der Debatte auch nicht wirklich gerecht. Es geht um viel mehr. Tatsache ist aber - und da komme ich allmählich zu den Kritikpunkten -, dass Schulen, die sich auf den Weg zur inklusiven Schule machen, die beste Ausstattung und eben auch hoch motivierte Lehrer brauchen. Ich nenne noch einmal das Zauberwort: beste Rahmenbedingungen. Dazu liegt zu Recht ein entsprechender Antrag der Kolleginnen und Kollegen vor. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, funktioniert das Ganze, dann steigt auch die Akzeptanz und dann wird die inklusive Schule gelingen.
Davon sind wir aber leider manchmal noch ziemlich weit entfernt. Die Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung haben dies mehr als deutlich gemacht. Die berechtigten Sorgen und Ängste sind nicht einfach so wegzuwischen. Klar ist, damit Kinder mit Behinderungen wirklich bestmöglich betreut werden können, muss es an den Schulen ausreichend Personal geben. Die Schulen müssen barrierefrei werden, die verlässliche Vergabe der Mittel muss gewährleistet sein, die Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen muss insgesamt vollumfänglich auf Inklusion ausgerichtet sein. All das muss passen. Unter dem Strich bedeutet das: Die Ressourcen müssen stimmen. Aber das ist leider oft nicht der Fall.
Die Klassen müssen dringend kleiner werden. Auch das ist noch lange nicht in Sicht, solange der Klassenteiler - und jetzt muss ich ihn ja doch nennen nicht beherzt gesenkt wird. Frau Kollegin Kolb, an dieser Stelle muss ich Ihnen leicht widersprechen. Mit der geplanten Einsparung, die Sie vorhaben und die, sagen wir es einmal vorsichtig, bis zum Jahr 2020 zumindest im Raum steht - bis zu 600 Lehrerstellen -, wird das sehr, sehr schwierig, wenn diese Stellen nicht bei den Schulen bleiben. Wir brauchen diese Stellen dringend zur pädagogischen Unterstützung und wir brauchen diese Stellen, um endlich kleinere Klassen möglich zu machen. Da beißt die Maus keinen Faden ab; das ist so.
Kollege Kessler hat es auch schon gesagt, wir brauchen uns nichts vorzumachen mit diesen 105 Förderschullehrern. Das ist zwar gut gemeint, aber das wird für die 162 Grundschulen nicht ausreichen, um diese riesige Herausforderung bewältigen zu können. Man muss auch einmal sagen, dass Förder
schullehrer keine Hilfskräfte sein wollen, die wollen auf Augenhöhe unterrichten. Alles in allem muss man feststellen und immer wieder sagen: Inklusion zum Nulltarif wird es nicht geben. Wir brauchen vielmehr eine sonderpädagogische Grundversorgung an allen Regelschulen. Das muss der Normalfall werden. Mit kleinen Klassen und mit mehr Lehrkräften wären die Weichen für die Zukunft der inklusiven Schule richtig gestellt.
Dort sind wir aber noch nicht. Heute haben wir eine andere Situation. Schulen mit Lehrermangel, mit zu großen Klassen und mit Unterrichtsausfall werden sehr schwer zu kämpfen haben. Sie werden mit diesen Rahmenbedingungen, die eben nicht stimmen, nur schwer Kinder mit und ohne Behinderung angemessen fördern und betreuen können.
Ich kann es mir an der Stelle nicht verkneifen - und damit komme ich zum Schluss - auf etwas hinzuweisen, was zumindest der SPD-Teil der Regierung im Wahlprogramm vor zwei Jahren im Wahlkampf versprochen hatte. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Um inklusive Schulen umzusetzen, brauchen alle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine ausreichende Zuweisung von sonderpädagogischem Fachpersonal, Lehrerinnen und Lehrern, Integrationshelferinnen und Integrationshelfer sowie Unterstützung aus der Jugendhilfe. Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, brauchen eine bessere Personalisierung und kleinere Lerngruppen. - Da lächelt sie. Das können wir sofort unterschreiben, Frau Kollegin. Leider sind wir noch nicht so weit und die Zwänge sind auch bekannt. Darin will ich auch nicht herumrühren. Es liegt wirklich ein klassischer Kompromiss auf dem Tisch. Es geht insgesamt bei diesem schwierigen und sensiblen Thema viel um das Miteinander, um die Bereitschaft, ab- und zugeben zu wollen. Mut macht mir und Mut sollte uns eine aktuelle Studie des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen machen, wonach inklusiv unterrichtete Schüler, auch Grundschüler, sehr gute Lernerfolge nachweisen, mit steigender Tendenz.
Kolleginnen und Kollegen, Inklusion bedeutet: Alle sind gleich und alle sind verschieden, keiner wird ausgeschlossen. Gerade deshalb gilt es, Barrieren in vielen Köpfen abzubauen. Dann funktioniert das auch. Es ist meiner Meinung nach Aufgabe der Politik, also Aufgabe von uns, dafür zu werben. Das ist ein schwieriger, aber sehr lohnender Prozess. Ich finde, er muss richtig gestaltet werden. Die Verantwortung haben wir alle. Er muss so gestaltet werden, dass wir unsere Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen mitnehmen können. Sie werden es uns danken, davon bin ich überzeugt. - Und auch ich bedanke mich jetzt.