Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Beim Inhalt ist natürlich auch noch einiges zu kritisieren. Wir kritisieren die mangelnde Transparenz der Kostenausweisung in der Abfallentsorgung. Es ist künftig nicht mehr vorgesehen, dass die Kosten der örtlichen Abfallentsorgung gemeindebezogen ausgewiesen werden. Dadurch wird die notwendige Kostentransparenz, auch die Transparenz durch den Vergleich zwischen den Kommunen, verhindert, und ohne Kostentransparenz gibt es natürlich auch keine Gebührentransparenz. Wir fordern die Verpflichtung des EVS zur Herstellung von Kostentransparenz.

Wir vermissen auch Änderungen im Gesetz betreffend die wirksame Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und des Geschäftsgebarens des Verbandes. Die letzte Überprüfung der Wirtschaftlichkeit liegt sage und schreibe zwölf Jahre zurück; das geht bis ins Jahr 2002 zurück. Ich bin der Meinung, dass sich ein Entsorgungsverband, der mittlerweile mehr als 1 Milliarde Euro an Schulden angehäuft hat, endlich auch einmal einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung unterziehen sollte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann doch so nicht weitergehen!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Daher fordern wir in unserem Antrag auch eine externe Kontrolle des EVS. Mit dieser Forderung stehen wir keineswegs allein. Wir wollen, dass der EVS - und nicht nur der EVS, sondern auch seine Tochtergesellschaften - durch den Landesrechnungshof kontrolliert wird, wie das in anderen Ländern auch üblich ist. Übrigens hat das ja auch der ehemalige Präsident des Rechnungshofes Manfred Plaetrich so gefordert.

Auch wir sind grundsätzlich natürlich dafür, dass die Grünschnittverwertung mit dem Ziel einer konsequenten ökologischen und natürlich auch energetischen Nutzung auf den EVS übertragen wird. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das darf natürlich nicht zwangsläufig zu einer zusätzlichen Gebührenbelastung der Bürgerinnen und Bürger führen. Da stimmt es mich doch sehr misstrauisch, wenn ich in der Anhörung die Aussage des Geschäftsführers Gisch hören musste - ich zitiere -: Es wird aufseiten des EVS Gebührenkonsequenzen geben müssen, damit jeder weiß, was auf alle zukommt. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Problem. Wir wollen nicht zwangsläufig,

dass durch die Übertragung der Grünschnittverwertung zusätzliche Gebühren auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber noch andere Probleme in diesem Gesetz. Ein ganz entscheidender Rückschritt ist die Beschneidung der Rechte der Gemeinderäte bei Abstimmungen ihres Vertreters in der Verbandsversammlung. Die Weisungsbefugnis für diesen war im ersten Entwurf ja schon beschränkt auf Wirtschaftsplan und Satzungsänderungen. Jetzt haben CDU und SPD in ihrem Änderungsantrag die Weisungsbefugnis der Räte noch weiter eingeschränkt. Jetzt gilt diese nur noch für den Wirtschaftsplan des EVS! Da sage ich in aller Deutlichkeit: Wir wollen keine Beschneidung der Rechte der demokratisch gewählten Gemeinderäte, insbesondere dann nicht, wenn es um die Festlegung der Gebührensatzung geht!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir wollen darüber hinaus aber auch eine Stärkung des Aufsichtsrats als Kontrollorgan des EVS im Sinne der Personalvertretung. Die Personalvertretung kommt im Aufsichtsrat ja nicht vor. Bei Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten muss der Aufsichtsrat eigentlich nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen. Das ist in diesem Gesetz so nicht vorgesehen.

Was die Umsetzung der Neuregelung zur Grünschnittverwertung angeht, muss ich einräumen, dass im Änderungsantrag durch das Vorziehen des Zeitpunktes, wann sie umgesetzt werden soll, vom Jahr 2020, wie es im ursprünglichen Entwurf stand, auf das Jahr 2018 ein geringfügiger Fortschritt erreicht wurde. Wir sagen, es müsste auch möglich sein, das schon 2017 umzusetzen, wohingegen der zuständige Minister in der Ersten Lesung gesagt hat, man müsse denen genügend Zeit lassen, bis 2020. Aber immerhin hat der Ausschuss hier schon eine frühere Umsetzung eingesetzt.

Zum Schluss - und da wiederhole ich mich, das habe ich in der Ersten Lesung auch schon gesagt geht es um die Anzahl der Geschäftsführer. Warum, meine Damen und Herren, bleiben Sie denn bei zwei Geschäftsführern für den EVS?

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sparmaßnahme! Schuldenbremse.)

Ich kann es Ihnen sagen: Diese Zahl folgt der bisherigen Praxis der Großen Koalition, dass für jede der sogenannten Volksparteien auch ein Posten zur Verfügung stehen muss, und dies neuerdings auch noch im Beamtenstatus mit den entsprechenden Pensionsansprüchen gegenüber dem Land.

(Sprechen bei der SPD. - Abg. Pauluhn (SPD) : Das war doch eure Forderung.)

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir ab. Wir fordern mit unserem Antrag eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen für eine ökologische, effiziente, kostengünstige Abfallentsorgung in diesem Land. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden uns aber aus den von mir genannten Gründen wegen des Turboverfahrens an der Abstimmung zum Gesetz nicht beteiligen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Danke schön, Herr Kollege Kessler. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Magnus Jung von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit dem Punkt beginnen, den Sie, Herr Kollege Kessler, zuletzt angesprochen haben - ich möchte etwas zum Verfahren sagen. In der Tat, das Gesetzgebungsverfahren ist recht flott vonstatten gegangen ich würde es nicht unbedingt ein Turboverfahren nennen -, aber es ist doch bei Weitem nicht so flott gegangen, wie Sie gesagt haben. Es hat um die Hälfte länger gedauert, als Sie behauptet haben, es hat nämlich keine zwei Wochen gedauert, sondern es hat drei Wochen gedauert!

(Heiterkeit. - Oh!-Rufe von der Opposition. - Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Es zählen die Arbeitstage! - Abg. Pauluhn (SPD): Abgeordnete arbeiten auch sonntags.)

Das ist für saarländische Verhältnisse vielleicht schon etwas schnell, aber durchaus nicht unüblich. In anderen Landtagen und auch im Deutschen Bundestag hat es schon wichtigere Gesetze gegeben, die in kürzerer Zeit verabschiedet worden sind.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Gründlich geht anders.)

Es war auf jeden Fall machbar, dieses Gesetz in den drei Wochen ordentlich zu beraten. Es war auch notwendig, weil wir vor der Sommerpause das Gesetz verabschiedet haben wollten, damit im Herbst beim EVS die entsprechenden Gremienbesetzungen - und da geht es eben nicht nur um die Geschäftsführung, sondern um alles das, was die Verbandsversammlung zu regeln und zu beschließen hat - auf einer neuen Grundlage stattfinden können. Es macht ja keinen Sinn, erst einmal alle Gremien zu wählen und nachher das Gesetz dafür zu ändern. Es macht nur Sinn, erst das Gesetz zu verändern und dann die Gremien auf dieser Grundlage neu zu bilden. Das ist jetzt möglich. Das war ein Wunsch der kommunalen Familie, und den haben wir sehr gerne erfüllt.

Allerdings, Herr Kollege Kessler, meine Damen und Herren von der Opposition, diesem kurzen Gesetzgebungsverfahren ist ein sehr langes Diskussionsverfahren vorausgegangen. Schon im Koalitionsvertrag von Jamaika war das Ziel formuliert: Bei kommunalem Grünschnitt soll die energetische Verwertung vor der Kompostierung gehen. Sie haben in Ihrer Regierungszeit an dieser Stelle - wie an vielen anderen Stellen auch - nichts bewegt. Dennoch muss man voraussetzen, dass Sie sich mindestens seit dieser Zeit mit dem Thema auseinandergesetzt haben und dass Sie wissen mussten, was in diesem Land zu regeln ist, und dass Sie sich Gedanken machen konnten, wie diese Regelungen am besten umgesetzt werden könnten.

Wir haben im saarländischen Landtag im Jahr 2013 schon einmal über diese Themen diskutiert. Im Ausschuss ist das Thema beispielsweise am 21.06.2013 diskutiert worden, am 23.08.2013 sind die Gutachten vorgestellt worden, die die Grundlage für die jetzige gesetzliche Änderung sind. Am 11.10.2013 ist im Ausschuss erneut darüber berichtet und beraten worden, wie die Angelegenheiten am besten zu regeln sind. Insofern war ausreichend Zeit, sich mit dem Thema zu befassen.

Wenn man sagt, dass die Zeit so kurz ist und man sich nicht richtig vorbereiten konnte, dann ist es erst recht sehr verwunderlich, dass in der Anhörung, die wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gemacht haben, zu der zehn schriftliche Stellungnahmen vorlagen, die meisten schon deutlich vor der Anhörung im Ausschuss - man konnte sich also gut vorbereiten -, vonseiten der Opposition keine einzige Frage oder Wortmeldung in der Sache gekommen ist, obwohl alle wesentlichen Experten anwesend waren. Das wäre Ihre Gelegenheit gewesen, all die offenen Fragen, die Sie angeblich haben und auf die Sie keine Antwort bekommen haben wollen, anzusprechen. Darauf haben Sie leider verzichtet.

Jetzt wollen Sie die Beteiligung an der Abstimmung aus Protest verweigern. Ich muss Sie daher fragen: Was hat die Opposition bei diesem Thema in den letzten Monaten getan? Wo haben Sie sich mit dieser Angelegenheit in der Sache beschäftigt? Ich muss sagen, es gab in den letzten Wochen wohl sehr wenig inhaltliche Beiträge von Ihnen. Bei den Beiträgen der Linkspartei oder in dem Beitrag der PIRATEN-Partei in der Ersten Lesung ging es nur populistisch um das Thema Geschäftsführung - die wesentlichen Punkte sind nicht angesprochen worden. Die GRÜNEN haben sich damals und heute auf das Thema Transparenz konzentriert. Sie wollen damit davon ablenken, dass mit diesem Gesetz ein wesentlicher ökologischer Fortschritt im Saarland erreicht wird, den Sie eben in Ihrer Regierungszeit nicht erreicht haben.

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

Ich kann auch verstehen, dass Sie da ein schlechtes Gewissen haben, denn es ist ja nicht der erste Fall, bei dem diese Regierung gerade mit dem sozialdemokratisch geführten Umweltministerium Dinge umsetzt, die Sie nicht erreicht haben. Ich erinnere an das Tierschutzverbandsklagerecht, die Einführung des Tierschutzbeauftragten, an das Jagdgesetz, an das Thema Windkraft in Landschaftsschutzgebieten, an die Vorbereitung zum Nationalpark oder eben jetzt an die Regelungen zum Grünschnitt. Alles Themen, die Sie auf Ihrer Agenda hatten und die wir jetzt umgesetzt haben. Wir wollen Ihnen aber nicht Ihr Ziel durchgehen lassen, heute durch das Problematisieren des Verfahrens vom eigentlichen inhaltlichen Erfolg dieses Gesetzes abzulenken. Deshalb möchte ich zur Sache noch einige Bemerkungen machen.

Der zentrale Punkt ist die Andienungspflicht für den Grünschnitt, der frühestens 2018 und in einer flexiblen Phase bis 2020 von den Kommunen auf den EVS verlagert wird. Es wird dazu ein sinnvolles Verfahren geben, denn der EVS muss bis Ende 2015 mit seinen Mitgliedskommunen ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dieses Konzept, dazu verpflichten wir ihn, soll die vorhandenen Einrichtungen integrieren, auch langfristig, damit die Dinge, die die Kommunen bereits gemacht haben, auch langfristig genutzt werden. Ich will deshalb insbesondere in Richtung der Landeshauptstadt Saarbrücken, die sich einige Sorgen macht, wie es mit ihren Anlagen weitergehen soll, ausdrücklich formulieren: Unsere Erwartung ist - wir sind nach den Gesprächen sehr zuversichtlich, dass es so umgesetzt wird -, dass die Anlagen der Stadt Saarbrücken in diesem Bereich weiterhin genutzt werden können und sie dann in Zukunft irgendwann einmal vom EVS beauftragt werden. Am Ende kann es sogar für die Stadt Saarbrücken ein wirtschaftlicher Vorteil sein, dass der EVS die Stoffströme managen kann. Dann kann er in bester Weise dazu beitragen, dass die Anlagen gleichmäßig und gut ausgelastet werden. Das dürfte am Ende für die Stadt Saarbrücken ein echter Vorteil werden.

Wir können auf diesem Weg zudem die Verwertung der Bioabfälle im Saarland ermöglichen, die bisher außerhalb des Saarlandes verwertet werden mussten. Die Gemeinden sparen Geld, weil sie nicht in neue Anlagen investieren müssen, und wir organisieren ein neues gutes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit. Mit diesem Gesetz, Herr Kollege Kessler, schaffen wir aber auch etwas mehr Transparenz. Es gibt eine größere Beteiligung im Aufsichtsrat, es gibt eine stärkere Beteiligung der Mitglieder der Verbandsversammlung, wir stärken die Stellung der Rechtsaufsicht in den Tochtergesellschaften des EVS und führen eine Pflicht des EVS ein, regelmäßige Regionalkonferenzen durchzuführen.

Sie kritisieren, dass die Kosten für die Abfallentsorgung in Zukunft nicht mehr gemeindebezogen ausgewiesen werden. Sie vergessen dabei, dass das aus Gründen der Wirtschaftlichkeit einfach nicht mehr möglich ist. Es ist eben für den EVS wirtschaftlicher, gewisse Lose zum Abtransport gemeindeübergreifend auszuschreiben, weil dann bessere Ausschreibungsergebnisse erzielt werden können. Wenn man das gemeindeübergreifend ausschreibt, dann können am Ende die Kosten nicht mehr gemeindescharf abrechnet werden. Das ist nun mal ganz einfach so. Das könnte sich irgendwann noch einmal ändern, wenn möglicherweise mehr Gemeinden auf das Verwiegesystem umsteigen, aber im Moment ist es einfach nicht machbar. Deshalb ist es von Ihrer Seite unredlich, das zum wiederholten Mal zu kritisieren, denn ich gehe davon aus, dass Sie genau wissen, warum das in Zukunft nicht mehr so vorgeschrieben werden kann.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir schaffen mit diesem Gesetz auch neue Regelungen bezogen auf die Geschäftsführung. Es gibt eine größere Flexibilität bei der Frage Angestelltenverhältnis oder Beamtenverhältnis auf Zeit. Es wird in Zukunft eine geringere Bezahlung der Geschäftsführung geben als heute. Dennoch sind zwei Geschäftsführer bei einem so großen Verband mit einer so großen ökologischen und wirtschaftlichen Bedeutung und einem so großen Finanzvolumen, das verantwortet wird, notwendig. Schon bei wesentlich kleineren Gesellschaften war in der Vergangenheit der Ruf nach dem Vier-Augen-Prinzip laut geworden, wenn es irgendwelche Schwierigkeiten gab. Wenn es beim EVS irgendwann wirtschaftliche Schwierigkeiten geben oder irgendetwas schief laufen sollte, und es wäre nur eine Person an der Spitze, dann wäre die Opposition die erste, die sagen würde: Warum gibt es dort eigentlich kein Vier-Augen-Prinzip? Deshalb war es und bleibt es richtig, dass wir zwei Geschäftsführer an der Spitze dieses großen Verbandes haben. Ich bin mir auch sicher, dass für beide genügend Arbeit da ist.

Wer aber an dieser Stelle so diskutiert wie Sie, und wer gerade diese Themen immer wieder in den Vordergrund rückt, der betreibt ein großes Stück Populismus und beschädigt damit einen kommunalen Zweckverband. Ich möchte Ihnen noch die Frage stellen, ob Sie sich eigentlich bewusst sind, was es für uns wert ist, was es für die kommunale Familie und für die Bürgerinnen und Bürger wert ist, diesen wichtigen Bereich Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Abfallbewirtschaftung in öffentlicher Hand zu betreiben? Betreiben Sie nicht mit manchen populistischen Kritiken anderen das Geschäft, die solche Dienstleistungen gerne in privater Hand sehen? Das gibt es ja auch sonst wo in der Republik. Ich bin froh, dass es bei uns in öffentlicher Hand ist, Sie

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

sollten diesen Umstand bei Ihren Beiträgen in Zukunft vielleicht stärker würdigen als in der Vergangenheit.

Einen wichtigen Punkt, der in der Vergangenheit unklar geblieben war, konnten wir im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch regeln, nämlich die Frage, inwieweit der EVS sein Wissen, seine Kompetenz auch außerhalb des Saarlandes einbringen und damit wirtschaftliche Erträge erzielen kann, die natürlich dazu dienen müssen und sollen, die Gebührenzahler zu entlasten. Wir haben im Gesetz eine Regelung gefunden, wie das in Zukunft möglich sein kann, ohne dass dieses Engagement - das ist der entscheidende Punkt -, das rein auf den Bereich der Beratung begrenzt sein soll, mit irgendeinem finanziellen Risiko für den Gebührenzahler verbunden ist.

Die Frage der Begrenzung des imperativen Mandates wurde auch schon angesprochen. Es bleibt weiterhin bestehen im Bereich des Wirtschaftsplans. Das ist nun mal das Wichtigste, worüber überhaupt zu entscheiden ist, denn ohne Wirtschaftsplan gibt es kein Tätigwerden. Das ist die wichtigste Stellschraube, die bleibt den Gemeinderäten und Stadträten weiterhin erhalten. In anderen Fragen aber, wo schnell entschieden werden muss, ist es für die Handlungsfähigkeit des Verbandes wichtig, diese Änderungen vorzunehmen. Was ich allerdings nicht akzeptieren kann, ist die Kritik, das sei ein Demokratiedefizit, wir würden demokratische Kontrolle abbauen, Entscheidungen seien in Zukunft weniger legitimiert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in diesem Land sind von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Sie sind genauso wie die Gemeinderäte demokratisch legitimiert, und deshalb gibt es an dieser Stelle auch kein Demokratiedefizit, wenn wir die Regelung treffen, wie sie im Gesetz vorgesehen ist.

Ein letzter Punkt noch, das Thema Gebührensteigerung, das Sie angesprochen haben, Herr Kollege Kessler. Diese wird es nicht notwendigerweise geben. Natürlich ist es richtig, wenn Kollege Gisch anspricht, dass, wenn Investitionen getätigt und Aufträge vergeben werden müssen, damit Kosten in den kommunalen Haushalten anfallen können und möglicherweise auch Gebührenfragen berührt werden. Wir wissen aber aus den Ausschusssitzungen, dass mit der neuen Form der Abfallbewirtschaftung auch Einnahmen zu erzielen sind. Es wird eben darauf ankommen, wie das Konzept aussieht, das noch im EVS erarbeitet werden muss. Deshalb ist es völlig verfrüht, heute schon irgendwelche Gebührensteigerungen an die Wand zu malen. Es ist allerdings richtig zu sagen, das Thema Gebühren wird im Rahmen der weiteren Diskussionen mit berücksichtigt werden müssen. Ich glaube, das war genau das Thema, das Herr Gisch ansprechen wollte. Ich finde, es war sehr

transparent von ihm, das müsste Ihnen auch entgegenkommen, dies frühzeitig in die Debatte mit einzubringen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, wir ändern in einem wichtigen Bereich der Abfallwirtschaft die Zuständigkeiten und schaffen damit die Möglichkeit für wichtige umweltpolitische Fortschritte. Wir entlasten damit die kommunalen Haushalte, wir schaffen mehr Wertschöpfung und mehr Arbeitsplätze im Saarland. Das ist eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wir schaffen mehr Transparenz und sichern die Handlungsfähigkeit des EVS auch in den nächsten Jahren. Deshalb ist es ein gutes und gelungenes Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich möchte zum Ende ein Wort des Dankes aussprechen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums, die uns in den letzten Wochen und Monaten in vielen Punkten unterstützt haben, bei denen wir als Abgeordnete natürlich auch Fragestellungen hatten. Es war eine angenehme Zusammenarbeit. Dafür ein herzliches Danke, Herr Becker, ich bitte, das Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszurichten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und dem Abänderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Kollegin Dagmar Ensch-Engel von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt doch etwas erstaunt, Herr Jung, dass Sie jede Kritik als populistisch darstellen, dass Sie auf die Forderungen, die wir hatten, überhaupt nicht eingegangen sind, dass Sie uns auch nicht entgegengekommen sind. Und das, was wir konkret von Ihnen als Vorlage verlangt haben, ist bis heute noch nicht da, auch nicht nach drei oder vier Wochen oder wie viel Arbeitstagen, das ist mir egal, es ist einfach nicht da.

In der letzten Plenarsitzung, ich lese es Ihnen gleich noch einmal vor, haben Ihnen die Oppositionsfraktionen deutlich gemacht, wie wir uns dieses ganze Verfahren vorstellen, wie wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen und wie aus unserer Sicht ein Gesetzentwurf aussehen könnte. In der Tat habe ich erwartet, dass es unser aller Interesse wäre, ein professionelles, fachlich durchdachtes und kostenstabiles Konzept zu entwickeln, das mit Sicherheit hier Zustimmung gefunden hätte. Die Anhörung selbst hat dann gezeigt, dass es nicht nur Einwendungen von uns gab, es wurde auch erheblicher Nachbesse

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

rungsbedarf von verschiedenen Verbänden gesehen, zum Beispiel vom BUND. Es war auch sehr interessant zu sehen, wie sich einige Verbände mit IZES darüber stritten, wo der Grünschnitt jetzt effektiver verarbeitet werden kann, von den Kommunen selbst oder mit dem EVS. Die erstaunten Blicke zwischen Herrn Gisch und dem Vertreter von IZES haben Bände gesprochen. Was sollen wir dann noch fragen, wenn die beiden untereinander schon nicht wissen, was sie sich zu sagen haben?

(Beifall von der LINKEN.)

Bei der Frage der Grünschnittverwertung darf ich darauf hinweisen, dass der Vertreter der Stadt Saarbrücken mit der derzeitigen Regelung mehr als zufrieden ist, im Übrigen auch ein Kollege von Ihnen, Thomas Kruse von der Stadtratsfraktion. Er hat nämlich eine Pressemitteilung herausgegeben - ich darf zitieren mit Ihrer Erlaubnis -, in der er sagt: „Die geplante Verlagerung der Zuständigkeit für die Grünschnittentsorgung von den Kommunen auf den EVS macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn. Wir haben mit unserer Kompostieranlage in Gersweiler sowie mit langjährigen Partnern hervorragende Erfahrungen gemacht. Der Grünschnitt wird kostengünstig und zuverlässig in Eigenregie entsorgt. (…) Es wäre töricht, diese gut funktionierenden Strukturen zu zerstören und durch ein teureres neues System zu ersetzen.“ Dann sagen Sie, es gäbe keinen Beratungsbedarf. Das dürfen Sie Ihren eigenen Kollegen einmal beibringen, Herr Jung!