Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Zuschauer auf der Zuschauertribüne, werte Zuschauer zuhause an den Fernsehgeräten oder an den Internetempfangsgeräten, die bis jetzt ausgehalten haben!
Wir beschäftigen uns heute mit dem Gesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften. Es gehört einiges an Chuzpe dazu, sich hier hinzustellen und dieses verkorkste Verfahren dann noch in der Form zu verteidigen, wie das die Kollegen Heinrich und Jung getan haben.
Das Rekordtempo, in dem das Ganze durchgepeitscht wurde in der Hoffnung, dass man keine großartige öffentliche Beteiligung hinkriegt, ist einfach unwürdig. Das ist jetzt nicht nur eine Kritik, die von einer Oppositionsfraktion kommt. Ich möchte mich an dieser Stelle auf die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer beziehen. Sie beginnt mit dem Hinweis, dass innerhalb der gewährten Reaktionsfrist keine intensive Beteiligung der Betroffenen beziehungsweise der womöglich betroffenen Unternehmen möglich war, dies insbesondere auch, weil auf ministerieller Ebene keine externe Anhörung zu diesem Gesetzentwurf stattfand. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu Geist und Buchstaben des Umweltpakts Saar. Dieser Einschätzung kann man sich nur anschließen.
Ich möchte den Zeitablauf umreißen, von dem wir hier sprechen. Die Erste Lesung war in der letzten Plenarsitzung. Es wurde direkt in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die Anzuhörenden sollten an dem Tag genannt werden, an dem die Entscheidung über das weitere Verfahren getroffen wurde. Den Anzuhörenden blieben gerade einmal zehn Tage für eine Stellungnahme zu dieser sehr komplexen Materie. Zwei Tage später sollte die Anhörung im Ausschuss ausgewertet werden. Ein entsprechendes Protokoll der Ausschusssitzung wurde den Abgeordneten bis dahin nicht zur Verfügung gestellt. Wir hatten durchaus Änderungsanträge in der Pipeline. Wir haben uns aber dagegen entschieden, diese einzubringen, weil wir sie eben nicht in einer Form prüfen und einbringen konnten, wie wir uns das für ein solches Verfahren wünschen. Das hätte nicht unseren Standards entsprochen.
Das von Ihnen gewählte Verfahren entspricht übrigens auch nicht den Standards für moderne Politik. Moderne Politik soll den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Der Mensch ist in diesem Fall eben nicht nur der EVS und die Gemeinden, sondern insbesondere auch der Gebührenzahler. Und der muss am Prozess der Weiterentwicklung des EVS beteiligt werden. Das fand hier in keiner Weise statt.
Mir bleibt zum Verfahren nur zu konstatieren, dass es ein demokratisch unwürdiges Verfahren war, weil eben die notwendige parlamentarische Beteiligung von Verbänden in dem Ausmaß, wie man sich das für ein solch komplexes Gebilde wünscht, und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht möglich war. Das kann man so nicht mehr heilen. Deshalb muss dieses Gesetz zurück an das Reißbrett. Deshalb bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen und dieses Gesetz abzulehnen.
Abg. Dr. Jung (SPD) mit einer Zwischenfrage: Ich würde gerne wissen, wie Sie es mit Ihrer Forderung nach Beteiligung vereinbaren, dass Sie sich selbst nicht beteiligen und im Ausschuss auf jegliche Wortmeldung oder Fragen in der Sache verzichten.
Darin sehe ich keinen großen Widerspruch. Ich habe Ihnen ja dargelegt, warum wir innerhalb dieses Verfahrens nicht aktiv teilnehmen konnten.
Wäre es möglich gewesen, uns konstruktiv an der Stelle einzubringen, hätten wir das natürlich getan. Wir fordern aber ein neues Verfahren mit einer umfassenden Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, ein Verfahren, das es ermöglicht, einmal über die Grundproblematik zu diskutieren, zum Beispiel eine Reflexion des eigenen Müllverhaltens. Man kann heute solche Dinge wie ein Internetportal zu dem Thema einrichten. Ein Unternehmen von der Größe des EVS kann das durchaus stemmen.
Eine rechtzeitige und umfassende Einbindung der Verbände wäre jetzt auch nicht zu viel verlangt, auch an den Stellen, an denen es weh tut, wie beispielsweise eben die Thematik der Geschäftsführer. Ich merke an Ihren Reaktionen, dass das ein Thema ist, das Ihnen nicht gefällt. Sie werfen uns an der Stelle Populismus vor. Kritik am Verfahren wird als Beschädigung des EVS gesehen. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Es sind sachliche Gründe, die dagegen sprechen, dass man den Geschäftsführer auf diese Art und Weise entlohnt oder besoldet, wie Sie das vorschlagen. Diese Kritik teilte in der Anhörung sowohl der EVS als auch die Industrie- und Handelskammer.
Aber reden wir einmal nicht über das Verfahren, reden wir über die Inhalte. Andernfalls sagen Sie, wir hätten nur über das Verfahren geredet. Das Ziel einer echten EVS-Reform muss die Wirtschaftlichkeit sein - Wirtschaftlichkeit als zentrale Säule der neuen Kreislaufwirtschaft. Weg von der Entsorgungswirtschaft, hin zur Kreislaufwirtschaft, und diese wirtschaftlich. Dazu gehört auch, keine Beamten als Geschäftsführer einzusetzen, sondern Fachexperten und die mit einem variablen Gehaltsanteil auszustatten, der einen Bonus ermöglicht, wenn im Sinne die
Aber ein anonymes Bewerbungsverfahren - bundesweit ausgeschrieben, wie es für diese Stelle sinnvoll wäre, ist, glaube ich, nicht das, was eine Rolle spielen sollte.
Wir brauchen eine klare Trennung zwischen sinnvoll eigenerbrachter Leistung und der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter. Das ist auch ein Punkt, der in diesem Verfahren nicht ordentlich beleuchtet werden konnte. Der EVS als Zweckverband braucht transparente Strukturen. Er braucht transparente Tätigkeiten. Er braucht transparente Entscheidungswege. Transparent - wir haben das von allen gehört, transparent hier, transparent da - heißt schlicht und ergreifend: von außen nachvollziehbar.
Wir brauchen eine Gebührentransparenz, und zwar aus Sicht des Bürgers. Wie kann jeder einzelne seine Gebührenlast senken? Wo muss innerhalb des Verbandes quersubventioniert werden? Und warum? Das ist alles, worüber man sprechen kann. Das braucht man ja nicht zu verstecken. Kostentransparenz - wo entstehen Kosten? In welcher Höhe entstehen die Kosten? Wo wird Geld verdient? Bezüglich einer vorausschauenden und nachvollziehbaren Gebührenkalkulation kann man ruhig ein bisschen in die Zukunft schauen. Wir schreiben ja durchaus ein Gesetz für die nächsten paar Jahre. Das soll ja nicht in zwei Jahren schon wieder geändert werden.
Wie sieht es denn aus mit Datenerfassung? Mülldaten, smarte Mülleimer, intelligente Müllautos, intelligente Routenplanung, Big Data. Eben diese Art von Daten gilt es, nutzbar zu machen - natürlich mit hohen Datenschutzstandards, wie man das in Deutschland erwarten kann. Das Gesetz auf Hindernisse für diese Entwicklung abzuklopfen, wäre eine Aufgabe gewesen, die man aber in diesen zehn Tagen auf keinen Fall erfüllen konnte.
Jetzt denken wir ein bisschen in die Zukunft. Warum keine Live Updates für die Gebührenzahler zuhause? Warum kann ich an meinem Smartphone denn nicht eine Kostenkontrolle meiner Entsorgungsgebühren durchführen? Warum ist nicht so etwas denkbar wie flexible Gebühren, je nachdem, wann ich meinen Müll anliefere? Man könnte ja Incentives schaffen, um die Routenführung zu verbessern, damit die Müllautos nicht halb leer fahren. Eine Abholung on demand. Ich glaube, wenn man da innovativ herangeht, gibt es noch viele Möglichkeiten. Wie gesagt, hier hätte man das Gesetz daraufhin abklopfen können, ob es Probleme gibt, so etwas in
Wir haben den Punkt Weisungsbefugnisse der kommunalen Räte diskutiert. Ich fand es in der Anhörung ein bisschen erschreckend, dass es quasi eine Bankrotterklärung gab. Man muss die Räte entsprechend beschneiden, weil man sonst nicht organisatorisch sinnvolle Entscheidungen in vertretbarer Zeit hinbekommt. Aber da geht es darum, über Entscheidungswege und Verfahren zu reden und nicht darum, Mitbestimmung abzubauen.
Zum Punkt Grünschnittkonzept. Der Kollege hat es schon erwähnt. Warum so lange warten? 2018 ist jetzt schon besser, aber es ist immer noch nicht das, was man erwarten könnte.
Ich komme zum Fazit. Der Entwurf ist nach unserer Meinung schlecht gemacht. Das ist der Zeit geschuldet. Das hätte man besser machen können, aber aufgrund des absurd schnellen Durchhechelns durch das Parlament konnte nichts Besseres herauskommen. Entsprechend muss das Gesetz zurück auf das Reißbrett. In dieser Form sehen wir das Gesetz nicht einmal als abstimmungswürdig an. Wir werden auch an der Abstimmung nicht teilnehmen aus Protest. Wir werben noch einmal für unseren Antrag, um damit das Verfahren neu zu starten. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Klaus Kessler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ihre Redezeit beträgt noch 1 Minute 27 Sekunden.
Ich möchte noch ganz kurz auf das eingehen, was Kollege Jung gesagt hat. Die Aussage, das Gesetz sei in einem lange vorausgegangenen Prozess bereits diskutiert worden, nehme ich so überhaupt nicht wahr. Es war ja vielleicht in den Bürgermeisterstuben - in den Hinterzimmern mit einigen Bürgermeistern - vorher diskutiert worden. Aber ich möchte eines klarstellen: Ein solcher Prozess, der vielleicht zwischen Amtsträgern stattgefunden hat, kann doch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren nicht ersetzen. Das hat hier nicht stattgefunden!
Zweitens - keine Fragestellung im Rahmen der Anhörung. Ich möchte klarstellen, wenn das Protokoll nach Auswertung der Anhörung nicht rechtzeitig vorliegt, dann kann man darauf bezogen auch keine Fragen stellen. Man muss auch sehen, dass das Verfahren so eng und so knapp war, dass von 30 eingeladenen Anzuhörenden lediglich zehn kamen.
Das hat auch der BUND kritisiert. Da kann man nicht erwarten, dass man in einer breiten Anhörung entsprechende Fragen stellt.
Zum Vier-Augen-Prinzip. Ich bin der Meinung, als Kontrollprinzip ist es bestenfalls suboptimal tauglich. Es ist ja im Grunde genommen als Vier-Augen-Prinzip ein Zwei-Parteien-Prinzip, bezogen auf CDU und SPD. Die richtige Kontrolle hat über den Aufsichtsrat stattzufinden. Die richtige Kontrolle hat über die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit stattzufinden. Das ist in diesem Gesetzentwurf eben nicht der Fall.
Was die Gebührenerhöhung angeht, empfehle ich, in das Protokoll zu schauen, was Herr Gisch dort gesagt hat.
Letzter Satz: Aber wenn diese Aufgabe beim Verband angesiedelt ist, wird das gebührenseitig Konsequenzen haben müssen. Auf Deutsch gesagt, es wird in dem Zusammenhang zu Gebührenerhöhungen kommen. Davor kann ich nur warnen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin! Ich will zum Schluss der Debatte noch einmal versuchen, das eine oder andere aus Sicht der Landesregierung zu bewerten. Ich will mit der vorgetragenen Kritik beginnen, zum einen am Verfahren, zum anderen an der angeblich zu sehr EVSlastigen Ausgestaltung, zum Dritten bezüglich der Intransparenz und damit einhergehend auch der Gebührenfrage.
Ich fange einmal bei Letzterem an. Ich habe, als das Gesetz eingebracht wurde, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir mit der Übertragung des Grünschnittes an den EVS als überörtliche Aufgabe mit einer aus meiner Sicht nicht haltbaren Subventionierung aus dem maroden Kommunalhaushalt Schluss machen. Das ist das, was zurzeit landauf und landab passiert, insbesondere dort, wo die Strukturen nicht funktionieren. Dort lässt trotz der maroden Haushalte der Kommunen, die - um es mal salopp zu sagen - mit dem Hintern nicht an, sondern in der Wand stehen, die jeweilige Organisation zigtausende Euro im Jahr, ohne mit der Wimper zu zucken, als Subventionen in die entsprechende Grünschnit
tentsorgung reinlaufen, ohne dass an der Transparenz oder Nachvollziehbarkeit irgendjemand etwas auszusetzen hat. Eigentlich würde ich mir von denen, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Wirtschaftlichkeit etc. einfordern, Applaus wünschen. Diejenigen müssten sagen: „Endlich macht man Schluss mit einem intransparenten Subventionsverhalten, dass wir uns auf kommunaler Ebene nicht mehr leisten können!“ Das hätte ich mir eigentlich erwartet.