Der Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzes liegt auf der Verfahrenserleichterung in Wahlsachen und Wahlprüfungssachen. Hier wird bereits die Einleitung eines Verfahrens für den Bürger durch den Wegfall der bisher notwendigen Unterstützerunterschriften deutlich erleichtert. Daneben wird das Verfahren selbst flexibler als bisher ausgestaltet. Beides dient der Stärkung des effektiven Verfassungsrechtsschutzes. Daneben setzt das Gesetz durch
die Verankerung einer Geschlechterquote in § 2 den Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung aus Artikel 12 der Verfassung des Saarlandes um. Schließlich schafft der Gesetzentwurf mit der „Verzögerungsbeschwerde“ auch auf Ebene der Verfassungsgerichtsbarkeit einen Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauern.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat das Gesetz in seiner Sitzung am 03. Juli 2014 gelesen und es dem Plenum einstimmig, ohne Enthaltungen, zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/956 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/956 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD und die Oppositionsfraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Wahrnehmung des Programmauftrags im Saarland und Förderung von Filmfördereinrichtungen durch das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) (Drucksache 15/992)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zweite Deutsche Fernsehen hat bis vor nicht allzu langer Zeit mit dem Slogan geworben „Mit dem Zweiten sieht man besser!“. Das mag so sein. Was aber beim Zweiten Deutschen Fernsehen nicht gilt, ist, dass man beim Zweiten Deutschen Fernsehen regelmäßig und umfassend saarländisch sieht.
grenzen hinaus tätig sind oder unterwegs sind - ist im öffentlichen Bewusstsein in der Bundesrepublik leider sehr wenig präsent. Dies hat durchaus auch etwas mit einer medialen Wahrnehmung zu tun. Darauf kann man reagieren und sollte es, natürlich auch mit entsprechenden Kampagnen, aber man muss auch fragen, woran es liegt, dass wir an der einen oder anderen Stelle im bundesweiten Rundfunk sehr wenig präsent sind.
Im bundesweiten Rundfunk ist durch die ARD der Saarländische Rundfunk sehr gut präsent. Aber eine weitere Anstalt in Trägerschaft der Länder, das Zweite Deutsche Fernsehen, wirft durchaus Fragen auf, Fragen, denen die Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin nachgegangen ist und die sich mit der Wahrnehmung des Rundfunkauftrages befasst hat.
Der saarländische Beitragszahler zahlt ebenso seine Rundfunkbeiträge wie jeder andere Beitragszahler in Deutschland: 4,37 Euro von den 17,98 Euro gehen jeden Monat an das ZDF. In der Summe sind es rund 22 Millionen Euro im Jahr. Das ist ein Anteil zwischen 1,25 und 1,28 Prozent am Gesamtbeitragsaufkommen, das dem ZDF zusteht.
Das ist zugegebenermaßen kein sehr hoher Anteil. Trotzdem hat der Saarländer einen Anspruch, der sich ergibt aus dem, was das Verfassungsgericht gesagt hat, nämlich dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck kommen soll. Dadurch ist das ZDF verpflichtet. Deshalb haben unabhängig von der Programmautonomie, in der das ZDF selbstverständlich festlegen kann, was es sendet und von wo, die Landesgesetzgeber von ihrem Recht Gebrauch gemacht, dem ZDF einen Produktionsauftrag aufzuerlegen dergestalt, dass die Produktion möglichst angemessen auf die Produktionsstandorte in den Bundesländern zu verteilen ist. Damit ist auch das Saarland gemeint.
Insofern ist es durchaus zu hinterfragen, dass von 2002 bis 2012 vom ZDF nur 600 bis 1.500 Minuten pro Jahr aus dem Saarland produziert worden sind. Ich greife exemplarisch einmal das Jahr 2012 heraus. Da waren es vier wesentliche Beiträge: die Landtagswahl, die sicherlich für uns als Politiker und auch für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, ein Beitrag zu ZDFzoom, der sich zudem mit dem Bordellgewerbe beschäftigt hat, ein Beitrag zum Thema Europa und - das ist sicherlich ein wichtiger Beitrag, den das ZDF auch weiter leistet - die Übertragung des Sommerbiathlons in Püttlingen.
Hätten wir eine Bundesliga-Fußballmannschaft, dann wäre der Anteil, der aus dem Saarland gesendet wird, im Bereich Sport sicherlich höher, selbstverständlich. 6,5 Prozent ist der Gesamtanteil Sport im ZDF-Programm. Vor dem Jahr 2002 hatte das
Saarland gerade im Bereich der nonfiktionalen Unterhaltung - also alles das, was nicht unter Spielfilme fällt - im ZDF sogar einen sehr guten Platz. Das Saarland, die Stadt Saarbrücken hat bis heute die zweitmeisten Übertragungen von „Wetten, dass…?“ im Bundesgebiet. Seit 2002 allerdings nicht mehr. Das ZDF gibt an, dass dies mit Hallenkapazitäten zu tun habe. Dies mag ja alles so sein, diese Entscheidungen sind auch überhaupt nicht zu kritisieren, das entbindet aber im Umkehrschluss das ZDF nicht davon, das, was die Landesgesetzgeber vorgegeben haben, nämlich seine Produktion auf die Produktionsstandorte zu verteilen, auch umzusetzen.
Es sind 28 Serien, die das ZDF produziert, keine davon im Saarland, viele mit einem Ortsbezug. Die Bayerische Filmförderung rühmt sich, dass in fast jedem bayerischen Bergtal, ob es die RosenheimCops sind, ob es die Garmisch-Cops sind, eine Serie gedreht wird.
Es wird auch gefördert, das muss man offen sagen. - Das heißt, in Bayern gibt es eine Förderung für Fernsehfilme, die das ZDF in Anspruch nimmt. Aber die Frage ist: Wo kommt das Geld her? Und da ist auch wiederum spannend, dass das ZDF mit 9,2 Millionen Euro die Filmförderung in den Ländern unterstützt - nicht in allen Bundesländern, aber in fast allen Bundesländern. Im Saarland unterstützt das ZDF eine regionale Filmförderung nicht. Und was machen regionale Filmförderungen mit dem Geld vom ZDF? Nun, die Bayerische Filmförderung hat beispielsweise im Jahr 2012 eine Kinderserie gefördert mit immerhin 450.000 Euro, und einen größeren Fernsehfilm auch mit 450.000 Euro. Also fließt von diesem Geld wieder etwas ans ZDF zurück. Aber was ist die Gegenleistung? Die Gegenleistung ist, dass Bayern an der Stelle präsent ist. Und es ist eben nicht so, dass man sagen könnte, nun gut, das ist in Bayern. Das Geld hierfür stammt anteilig auch aus dem Saarland. So subventionieren die saarländischen Beitragszahler ein Stück weit auch die Filmförderung in anderen Ländern und die Wahrnehmbarkeit von anderen Ländern.
Genau das sind die Fragen, die sich deshalb auf der Basis des gültigen ZDF-Staatsvertrages stellen, wie das ZDF in Zukunft gewährleisten möchte, dass die Produktionen angemessen auf die Produktionsstandorte in den Ländern verteilt werden, dass auch Transparenz in das Verfahren hineingebracht wird, warum einige Filmförderungen unterstützt werden und andere nicht. Ich glaube, wir sind es in erster Linie dem saarländischen Beitragszahler schuldig, diese Fragen zu stellen. Das ZDF sollte deshalb in den zuständigen Ausschuss kommen und versuchen, diese Fragen zu beantworten. Natürlich verbinden wir damit die Hoffnung, dass diese Fragen zu
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/992 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/992 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD, die Fraktion der PIRATEN und der GRÜNEN. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben interfraktionell vereinbart, dass die Tagesordnungspunkte 11, 12 und 17:
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Medizinische Versorgung für Flüchtlinge im Saarland sicherstellen (Drucksache 15/996)
Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Medienkompetenz als ordentliches Schulfach (Drucksache 15/986)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Medienkompetenz durch Medienbildung weiterentwickeln (Drucksache 15/1004)
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2011 (Drucksache 15/967)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist inzwischen halb acht und alle möchten wahrscheinlich am liebsten nach Hause. Ich kann Ihnen sagen, es macht mir auch keinen Spaß, hier jedes Mal eine Abendvorstellung
zu geben. Aber ich habe es letztes Jahr schon einmal gesagt: Wir nehmen uns vier Tage Zeit, um darüber zu debattieren, an welcher Stelle im Haushalt wir wie viele Mittel veranschlagen wollen. Mit der spannenden Frage, was denn mit diesen Mitteln nun tatsächlich geschehen ist, hat sich der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung ein halbes Jahr beschäftigt. Da, finde ich, gehört es dazu, dass man die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen auch dadurch würdigt, dass man den Bericht nicht einfach nur zu Protokoll gibt - damit ist er abgelegt, niemand guckt ihn sich mehr an -, sondern ihn erstattet. Deshalb möchte ich mir jetzt als Vorsitzende des Unterausschusses die Mühe machen - und euch allen die große Freude -, euch diesen Bericht zur Kenntnis zu bringen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Grundlage zur Entlastung von Landesregierung und Rechnungshof für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2011 ist der Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, den ich im Auftrag des zuständigen Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen erstatte. Der Landtag hat in seiner 16. Sitzung am 26. Juni 2013 der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2010 erteilt und diese gebeten, die Feststellungen und Bemerkungen in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung hat diesem Auftrag entsprochen und mit Schreiben des Ministers für Finanzen und Europa vom 18. Februar 2014 zu den in dem Bericht des Ausschusses angesprochenen Punkten detailliert Stellung genommen.
Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 mit der Stellungnahme der Landesregierung befasst. Er konnte dabei feststellen, dass den Empfehlungen des Parlaments zum größten Teil Rechnung getragen worden ist. Antworten auf die vom Ausschuss erbetenen Nachfragen hat die Landesregierung in Aussicht gestellt. Beispielhaft darf ich erwähnen, dass die im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau für die Universitätsbibliothek angesprochenen Grundsatzfragen über den weiteren Umgang mit saarländischen Bau- und Industriedenkmälern vom Ausschuss gegebenen Empfehlungen von der Landesregierung aufgegriffen worden sind. So wird künftig die Qualität der Kostenschätzung durch vorangestellte Bestandsuntersuchungen verbessert und bei Wettbewerbsverfahren dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit besondere Bedeutung beigemessen werden. Darüber hinaus wird zukünftig unter Beteiligung des Rechnungshofes eine stärkere Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeits- und Denkmalschutza
spekten stattfinden. Das ist ein Thema, das wir demnächst mit dem alten Kultusministerium noch vor der Brust haben. Von daher ist es schon gut, dass in Zukunft etwas anders damit umgegangen wird und dass man sich zunächst einmal gründlich ansieht, was man als Bausubstanz vorfindet.
Bei einer weiteren Prüfung hatte der Rechnungshof bei der Wahrnehmung übertragener staatlicher Förderaufgaben durch ein privates Institut Mängel festgestellt. Nach Mitteilung der Landesregierung wurden inzwischen mögliche Lösungsansätze zur Erstellung hinreichend aussagekräftiger Kalkulationen gefunden. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen dient dem Ziel, deutliche Kosteneinsparungen für das Land zu erreichen. Der Ausschuss erwartet allerdings noch einen Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen und die Höhe der mit der Förderbank auszuhandelnden Zinsmargen sowie eine Antwort auf die Frage, ob der Geschäftsbesorger hinsichtlich der ihm durch das Land übertragenen Förderprogramme zu beleihen ist. Der Rechnungshof hatte in einem weiteren Fall im Rahmen einer umfangreichen Stichprobenprüfung der Umsetzung des Konjunkturprogramms 2 Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes festgestellt.
Der Ausschuss hatte zwar im Ergebnis den Eindruck gewonnen, dass die vom Innenministerium bearbeiteten Maßnahmen zügig und fundiert betreut worden sind, erwartet aber auch, dass das Ministerium aufgezeigte Verstöße prüft und erforderlichenfalls zu Unrecht gewährte Zuwendungen zurückfordert. Außerdem hat der Ausschuss wiederholt Kritik daran geübt, dass zweckgebundene Mittel durch eine Entscheidung der Staatssekretärsrunde für andere kommunale Projekte verwendet wurden, ohne dass das Parlament in irgendeiner Form beteiligt worden ist. Der Ausschuss erwartet auch insoweit noch eine Stellungnahme der Landesregierung.
Schließlich möchte ich noch ein Monitum ansprechen, das die Verwendung von Kompensationsmitteln an der Universität betrifft. Die waren heute Morgen ja auch lange Diskussionsthema. Der Ausschuss begrüßt, dass die Staatskanzlei bei den Haushaltszuweisungsschreiben der Haushaltsjahre 2012 und 2013 der Empfehlung des Ausschusses entsprechend den Verwendungszweck der Kompensationsmittel festgelegt hat. Dennoch besteht der Ausschuss auf der Vorlage eines jährlichen Verwendungsberichts an den zuständigen parlamentarischen Ausschuss und auf der Basis dieses Berichts ein entsprechendes Controlling über die Bewirtschaftung der eingesetzten Haushaltsmittel. Das schadet sicherlich nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister für Finanzen und Europa hat beantragt, der Regierung des Saarlandes gemäß Artikel 106 Abs. 1
der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2011 Entlastung zu erteilen. Der Ihnen als Drucksache 15/ 967 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht des Rechnungshofes getroffenen Feststellungen über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und den Bemerkungen zur Landeshaushaltsrechnung 2011. Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmen. Das ist ja schon was. Uni und Land sind sich da nicht ganz einig. Da geht man nur davon aus, dass man 4,5 Millionen Euro noch suchen muss, aber das sind ja Kleinigkeiten, Peanuts.
Die Belegführung der geprüften Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gegeben, die geeignet wären, die Entlastung zu versagen. Bei Betrachtung der bereinigten Gesamtausgaben im Kernhaushalt ist im geprüften Haushaltsjahr eine Unterschreitung des Ausgabesolls von rund 44 Millionen Euro festzustellen. Erneut hat sich gezeigt, dass die zur Finanzierung des jahresbezogenen Defizits erforderlichen Einnahmen aus Krediten höher waren als die Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen. Unter Berücksichtigung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen errechnet sich eine Unterdeckung von 105,2 Millionen Euro. Das Haushaltsungleichgewicht hat damit im Kernhaushalt deutlich abgenommen. Vorjahresbezogen sind die Ausgabenreste im Kernhaushalt um 7 Millionen Euro gestiegen. Zur Inanspruchnahme der Ausgabenreste im Haushaltsjahr 2011 hat das Finanzministerium darauf verwiesen, dass die beantragten und genehmigten Reste zunächst nur zur Hälfte zur Bewirtschaftung zugewiesen worden seien und über die Zuweisung der Restsumme entsprechend der Entwicklung des Haushaltsvollzuges erst im Laufe des Jahres entschieden wurde. Damit sei verhindert worden, dass ein unerwartet hoher Abbau von Haushaltsresten das tatsächliche Haushaltsdefizit über die in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund festgelegte Kreditobergrenze hebt und deswegen der Anspruch auf Auszahlung der Konsolidierungshilfe von 260 Millionen Euro möglicherweise in Frage gestellt wird.