Protokoll der Sitzung vom 14.10.2014

Allerdings waren und sind unsere finanziellen Rahmenbedingungen schwierig. Das wollen wir ändern, und mit der Großen Koalition befinden wir uns auf einem soliden Weg dorthin. Wir können nachweisen, dass unsere schwierige Haushaltslage weder auf eine schwache Wirtschaftskraft noch auf mangelnde Ausgabendisziplin zurückzuführen ist. Wir können nachweisen, dass unsere schwierige Haushaltslage nicht darauf beruht, dass wir zu wenig leisten oder dass wir überdurchschnittlich viel ausgeben. Wir können nachweisen, dass unsere niedrige Finanz

(Minister Toscani)

kraft das Resultat einer nicht ganz fairen Steuerverteilung ist. Wir können nachweisen, dass unsere objektiv vorhandenen Bedarfe bislang im Finanzausgleich zu einem erheblichen Teil nicht berücksichtigt werden. Wir können schließlich nachweisen, dass wir alle Konsolidierungspotenziale im Landeshaushalt, soweit vertretbar, ausschöpfen. Dafür ist der Haushalt 2015 ein weiterer Beleg.

All das, meine Damen und Herren, ist der Nachweis dafür, warum unser Anspruch auf Altlastenhilfe und Besserstellung im Finanzausgleich berechtigt ist. Wir vertreten diesen Anspruch offensiv, engagiert und mit dem notwendigen Selbstbewusstsein. Lassen Sie uns für dieses Ziel über alle Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten! Lassen Sie uns für dieses Ziel alle Kräfte im Saarland bündeln!

(Lang anhaltender Beifall von den Regierungs- fraktionen.)

Ich danke dem Herrn Finanzminister. Die Fraktionen sind übereingekommen, Aussprache und Abstimmung zu den Gesetzentwürfen, also zum Haushaltsplan 2015, in Erster Lesung morgen früh durchzuführen.

Wir kommen zu den Punkten 3 und 15 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Saarländi- sches Datenschutzgesetz) (Drucksache 15/ 1082 - neu)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbraucher-Rechte stärken Schufa und Auskunfteien regulieren (Druck- sache 15/1083)

Zur Begründung der beiden Vorlagen erteile ich Frau Abgeordneter Birgit Huonker das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt und einen Antrag eingebracht, die die Datensammelwut von Auskunfteien wie der Schufa beschränken wollen und Verbrauchern mehr Rechte einräumen möchten.

Die Schufa, die bekannteste Auskunftei, verfügt über 480 Millionen Datensätze von insgesamt 66 Millionen Personen. Gespeichert werden Personendaten wie Alter, Geschlecht und Adresse, Anzahl der Umzüge, aber auch Finanzmerkmale wie Anzahl der

Konten, angefragte und geplatzte Kredite, Handyverträge und dergleichen mehr. Die Schufa und andere Auskunfteien wie creditreform oder infoscore können anhand dieser Daten sogenannte ScoringWerte errechnen, die die Kreditwürdigkeit von Bürgerinnen und Bürgern bewerten. Diese Werte dienen zum Beispiel Banken bei der Entscheidung, ob sie einem Bankkunden ein Kredit einräumen und wenn ja, zu welchem Kreditzins dies sein soll. Von diesen Score-Werten hängt aber auch ab, ob so erfasste Bürger Handyverträge abschließen können, ob jemand zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln kann, ob er Kaffeemaschinen im Internet kaufen darf oder eine Wohnung anmieten kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1983 bei seinem sogenannten Volkszählungsurteil schon geurteilt, dass es mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar wäre, wenn Bürger nicht mehr wissen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Zwar ging es damals um die Volkszählung, aber im Grundsatz passt diese Entscheidung natürlich auch auf das, was die Schufa, infoscore, creditreform und Co. derzeit treiben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie lange jemand am gleichen Wohnort lebt, kann also darüber entscheiden, ob er einen Kredit bekommt oder nicht, ebenso wie die Wohngegend, in der er lebt. Wenn jemand berufsbedingt öfter umgezogen ist, hat er einen schlechteren Scoring-Wert als jemand, der noch nie umgezogen ist. Das darf nicht sein, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Verbraucherschützer beklagen schon lange, dass viele der gespeicherten Daten auch noch fehlerhaft sind. Aber wie kann man sie korrigieren, wenn man gar nicht weiß, wer welche Daten von mir gespeichert hat? Mittlerweile kann man zwar einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft einholen, aber was nutzt das denn, wenn man gar nicht weiß, welche der zahlreichen Auskunfteien Daten über mich gespeichert hat? Wir sind der Überzeugung, nicht mehr der einzelne Verbraucher ist in der Pflicht, den Firmen hinterherzulaufen, sondern wir wollen, dass jede Auskunftei die Bürgerinnen und Bürger umgehend schriftlich darüber informieren soll, dass und vor allem welche Daten über sie gespeichert sind.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das ist vernünftig, das ist machbar und das sollten wir auch gemeinsam so umsetzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bislang weiß niemand so richtig, welche Daten von Schufa und anderen Auskunfteien eigentlich gespeichert werden. Selbst die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion zugegeben, dass sie keinerlei Kenntnisse über die Tätigkeit, über den Umfang und die Richtigkeit dieser Datensammlung hat. Mit Ihrer

(Minister Toscani)

Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus der Bundestagsdrucksache 18/2413: „Der Bundesregierung ist nicht bekannt, zu wie vielen Personen bei Wirtschafts- und Kreditauskunfteien Daten vorliegen. (...) Ob eine vertragliche Pflicht zum dokumentarischen Nachweis der Richtigkeit der Daten besteht und wie umfangreich sie gegebenenfalls ist, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.“ Die Bundesregierung hat in dieser Antwort aber auch klargemacht, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder sowohl für die Kontrolle der übermittelnden Stellen als auch der Auskunfteien verantwortlich sind. Insofern ist es nur folgerichtig, dass wir uns heute hier im Landtag mit dieser Thematik befassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Saarländischen Datenschutzgesetz heißt es in § 4 Abs. 3: „Entscheidungen, die für die Betroffene oder den Betroffenen eine rechtliche Folge nach sich ziehen (…), dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung ihrer oder seiner personenbezogenen Daten gestützt werden, die der Bewertung einzelner Persönlichkeitsmerkmale dienen.“ - Aber genau das passiert in Deutschland und im Saarland täglich. Menschen bekommen keine Wohnung, keinen Kredit, nicht einmal einen Handyvertrag, nur weil sie in der falschen Wohngegend wohnen oder berufsbedingt oft umgezogen sind. Auch häufig auftretende Fehlbewertungen seitens der Auskunfteien sind ursächlich dafür. Das darf und kann nicht sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verbraucherschutzminister von Rheinland-Pfalz, Jochen Hartloff von der SPD, hat Anfang dieses Jahres erklärt, der Auskunftsanspruch soll dahingehend erweitert werden, dass der Bürger nachvollziehen kann, auf welchem Wege seine Kreditwürdigkeit ermittelt wird. - Recht hat er. Lassen Sie uns das gemeinsam auf den Weg bringen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Auch eine Untersuchung, die Bundesjustizminister Heiko Maas, den wir alle kennen, in Auftrag gegeben hat und die vorigen Monat bekannt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass Scores auf Schätzungen basieren, deren individuelle Aussagekraft oft fragwürdig ist. Die kostenlose Selbstauskunft sei demnach nicht nur weitgehend unbekannt, die Auskünfte seien auch oft unverständlich und nicht nachvollziehbar. Wir wollen eine eindeutigere Regelung, was Schufa, creditreform und Co. dürfen und was sie nicht dürfen. Ich sage auch gleich, uns wäre wohler, wenn die Sammlung und Speicherung solch sensibler Daten von Bürgerinnen und Bürgern nicht in den Händen privater Unternehmen liegen würde, sondern in öffentlich-rechtlicher Hand, weil damit keine Profitinteressen verfolgt werden.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir haben konkrete Vorschläge für eine zukünftig bessere Regulierung und für einen besseren Verbraucherschutz vorgelegt: Erstens. Wir wollen, dass das Land sich im Bundesrat dafür stark macht, dass den Auskunfteien gesetzlich vorgeschrieben wird, dass sie die Bürgerinnen und Bürger umgehend über die Erhebung personenbezogener Daten schriftlich informieren. Zweitens. Wir wollen, dass sich das Land im Bundesrat dafür einsetzt, dass für den Zugang zu Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge keine Auskunft bei der Schufa und anderen Auskunfteien zur Voraussetzung gemacht werden darf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wohnraum, Strom, Wärme, Wasser stehen jedem zu, unabhängig von seinem Schufa-Scoring-Wert.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Drittens. Wir wollen, dass sich das Land im Bundesrat dafür stark macht, dass Schufa und Co. gesetzlich vorgeschrieben wird, die jeweiligen Bewertungskriterien offenzulegen, dass sie nur noch Daten über das Zahlungsverhalten eines Kunden sammeln dürfen. Auch die Fachabteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten bemängelt, dass Auskunfteien die Gewichtung der Daten nicht offenlegen. Der BGH hatte Anfang des Jahres entschieden, dass die Schufa ihre genauen Kriterien, also wie sie die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern bestimmt, nicht offenlegen muss.

Wir wollen aber auch hier im Land ganz konkret vorangehen. Das Saarländische Datenschutzgesetz möchten wir in § 4 Abs. 1 so ergänzen, dass es der öffentlich-rechtlichen Wohnungswirtschaft und allen anderen Unternehmen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge im Saarland untersagt wird, eine Einwilligung zur Abfrage und zur Speicherung personenbezogener Daten bei der Schufa und anderen Unternehmen einzuholen. Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge steht nämlich jeder Bürgerin und jedem Bürger zu, ganz unabhängig davon, welche Daten gespeichert worden sind.

Lassen Sie uns gemeinsam in diesem Sinne die Hemmnisse für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken, lassen Sie uns mit diesem Vorstoß auch die Verbraucherrechte stärken. Schaffen wir gemeinsam den gläsernen Schufa-Bürger ab! Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Initiativen zu unterstützen. Wir haben dann sicher in den Ausschüssen noch genügend Gelegenheit, über Details zu reden. - Vielen Dank.

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion die Abgeordnete Isolde Ries.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Thematik, Frau Huonker, hat in der Tat eine hohe Verbraucherrelevanz. Es gibt auch zweifellos Handlungsbedarf. Das sehen wir genauso. Wir müssen erkennen, dass wir alle ohne unser Wissen und ohne unseren Willen zum Objekt privater Ausforschung werden. 66 Millionen Deutsche, also nahezu jeder erwachsene Verbraucher, jede erwachsene Verbraucherin hat einen Eintrag bei der Schufa. Jeden Tag fragen 275.000-mal Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Versandhäuser oder gewerbliche Vermieter bei der Schufa nach, wie es um die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden bestellt ist.

Die Schufa übermittelt den Firmen und Banken dann Score-Werte und Rating-Stufen. Das muss man sich so ähnlich vorstellen wie bei der Rating-Einstufung der Länder. Die Einschätzung trägt dazu bei, ob und zu welchen Konditionen, Kredite, Leasingverträge, Handyverträge vergeben oder abgeschlossen werden. Mit Scoring ist vor allem Kredit-Scoring gemeint, das heißt, ein mathematisch-statistisches Verfahren zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kredit zurückgezahlt werden wird.

Wir haben - um das hier richtigzustellen - überhaupt nichts gegen Bonitätsabfragen oder Bonitätsprüfungen. Die gab es schon immer, die sind auch im Interesse der Gläubiger und im Interesse der Schuldnerinnen und Schuldner, um sie vor Krediten zu schützen, die sie vielleicht gar nicht zurückzahlen können. Das ist ganz wichtig. Gespräche mit der Bank gab es schon immer. Was es aber nicht geben darf, ist das Heranziehen von Kriterien, die mit dem eigentlichen Kredit und der Möglichkeit, diesen Kredit zurückzahlen zu können, überhaupt nichts zu tun haben.

Zu den angewandten Kriterien gehören: Alter, Geschlecht, Wohndauer und Häufigkeit der Umzüge; soziales Milieu, Familienstand, Anzahl der Kinder, Haushaltstyp; Bildungsstand, Beruf, berufliche Qualifikation; Art und Dauer der Beschäftigung, Arbeitgeber; möglicherweise eine Haft, die schon abgesessen ist; Nationalität, Kfz-Besitz, Gesundheitszustand und Religion. Daraus wird dann eine Prognose erstellt, wie die Person sich wahrscheinlich verhalten wird.

Kolleginnen und Kollegen, schlimm ist erstens, dass viele dieser Kriterien Diskriminierung pur sind; sie haben auf die Rückzahlung eines Darlehens überhaupt keinen Einfluss. Zweitens, dem Einzelnen sind diese Kriterien nicht bekannt. Wenn er sie erfragt, bekommt er die Auskunft nicht. Drittens, viele dieser Einstufungen sind fehlerhaft, falsch und auch oft zweifelhaft. Wichtig zu wissen ist, dass Score-Werte im täglichen Kreditgeschäft, aber auch im Wirtschaftsleben, bei Kaufverträgen, insbesondere bei

Versandhäusern, bei Handyverträgen, bei Leasingverträgen, bei Mietverträgen ständig an Bedeutung gewinnen. Kolleginnen und Kollegen, es darf nicht sein, dass ein Bürger, nur weil er in der falschen Straße wohnt, keinen Handyvertrag bekommt oder nur gegen Vorkasse beliefert wird! Rechtstreue Bürger gibt es überall, nicht nur in bestimmten Stadtteilen und Straßenzügen.

(Beifall bei der SPD.)

Mit anderen Worten: Mein Auto, meine Religion, meine Nationalität oder der Bildungsabschluss meiner Eltern dürfen ebenso wenig über mein wirtschaftliches Leben bestimmen wie die Straße, in der ich wohne. Ich kann doch nicht in Sippenhaft genommen werden, nur weil ich in einem bestimmten Stadtteil wohne! Das hat auch etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, welche Kriterien bei ihrem Score-Wert mit herangezogen werden. Man muss doch die Chance haben, fehlerhafte oder fälschlicherweise eingetragene ScoreWerte zu erfahren, und die Möglichkeit, diese zu verbessern. Warum also Geheimhaltung? Wir dürfen auch nicht vergessen: Wir leben in einer Wirtschaftsgesellschaft. Durch eine negative Kreditentscheidung kann ein Mensch auch aus dem bürgerlichen Leben herausgedrängt werden.

Aus diesem Grund ist dieses Thema mit großer Ernsthaftigkeit zu diskutieren. Wir brauchen den Schutz des Verbrauchers vor Großbehörden und Banken, vor Versicherungen und Telekommunikationsbetrieben, mit denen beispielsweise ein Handwerker zu tun hat, wenn er einen Kredit benötigt und den vielleicht nicht bekommt, weil die Daten zweifelhaft sind und dann seine Existenz auf dem Spiel steht.

Das Wichtigste ist Transparenz. Ein mündiger Verbraucher kann sich nur wehren, wenn er weiß, gegen was er sich wehren kann. Wir brauchen also ein Verfahren, dass dem Normalverbraucher die Entscheidung bei einer Kreditvergabe nachvollziehbar und verständlich macht. Warum ist ein Kreditvertrag, ein Handyvertrag, ein Leasingvertrag abgelehnt worden? Warum muss ich diesen hohen Zinssatz zahlen, warum bekomme ich nicht den Zinssatz aus der Werbung? Das muss doch nachvollziehbar sein!

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. Januar dieses Jahres über die Schufa hat uns alle wachgerüttelt, da nach jetziger Gesetzeslage die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gewichtung personenbezogener Daten im Unklaren gelassen werden dürfen. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Da sind wir uns, denke ich, alle einig. Durch dieses Urteil bleibt die für die Verbraucher notwendige Transparenz zu ihren Bonitätswerten auf halber Strecke stehen. Deshalb muss

das Bundesdatenschutzgesetz zur Auskunft über Scoring-Verfahren verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Außerdem dürfen nur Daten verwendet werden, die für die Zahlungsfähigkeit von Bedeutung sind.

Auch die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich mehrmals, schon seit Jahren, mit dieser Thematik befasst und Regelungen mit strengeren Anforderungen an Scoring-Verfahren gefordert. Im Mai dieses Jahres hat die Verbraucherschutzkonferenz Frau Huonker hat Herrn Hartloff zitiert - das zuständige Bundesministerium aufgefordert, entsprechende Gesetzesänderungen im Bundesdatenschutzgesetz vorzunehmen. Das Bundesjustizministerium der Minister ist ja Heiko Maas - ist aktuell dabei, ein Gutachten auszuwerten, das 2013 von seiner Vorgängerin, der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner, in Auftrag gegeben wurde zum Thema „Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen“. Die Auswertung und Anhörungen dazu sollen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Dann wird die Bundesregierung über weiteren Handlungsbedarf entscheiden.

Heiko Maas hat aber schon vor zwei Wochen, am 20. September, eine Schufa-Reform angekündigt. Das kann man im FOCUS nachlesen. Dort sagt unser Bundesjustizminister -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Angekündigt hat der schon viel!)

Er ist bei der Auswertung und er hat auch schon viel umgesetzt. - Er sagt, Scores basieren auf Schätzungen, deren individuelle Aussagekraft oft fragwürdig ist. Die Möglichkeit der kostenlosen Selbstauskunft ist weitgehend unbekannt und die Auskünfte sind oft auch unverständlich, unvollständig und nicht nachvollziehbar. Minister Maas hat angekündigt, dass der Gesetzgeber genau definieren wird, welche Daten für die Prognose eines finanziellen Ausfallrisikos erheblich sind und genutzt werden dürfen.

Noch drei weitere Hinweise. Erstens, die SPD hat schon im Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin ausgehandelt, dass Rechtsgrundlagen für eine Anzeigepflicht von Unternehmen, die ScoringVerfahren anwenden, geschaffen werden. Das steht so im Koalitionsvertrag; das können Sie dort gerne nachlesen. Zweitens, die SPD hat auch das Verbandsklagerecht für Verbraucherschutzverbände im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Es gibt also bessere Möglichkeiten, in Zukunft gegen Schufa und andere Auskunfteien vorzugehen. Der Einzelne kann sich gegen große Internetunternehmen, Versicherungen, Banken und die Schufa nur sehr schlecht wehren. Drittens hat die SPD das Recht auf Löschung im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Alle diese Punkte werden nach der Auswertung des Gut

achtens bei der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes im Gesetz festgeschrieben.

Ich komme nun zum Antrag der LINKEN. Den im Antrag formulierten Zielen in den Absätzen 1, 3 und 4 stimmen wir vollinhaltlich zu. Das ist überhaupt keine Frage. In Absatz 5 geht es darum, ob die von Schufa, creditreform und infoscore wahrgenommenen Aufgaben eher von einer öffentlich-rechtlichen Organisation übernommen werden soll. Das hat schon Charme, aber das ist schwierig. Dafür spricht die erhebliche Bedeutung der von den Auskunfteien vorgenommenen Einstufung für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Dienstleistungs- und Warenverkehr. Aber so etwas muss erst einmal seriös diskutiert werden. Und wir halten es für sachgerecht, erst einmal die Auswertung des Gutachtens abzuwarten, denn das Gutachten wird alle diese Punkte prüfen. Die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.