Protokoll der Sitzung vom 14.10.2014

Ich komme nun zum Antrag der LINKEN. Den im Antrag formulierten Zielen in den Absätzen 1, 3 und 4 stimmen wir vollinhaltlich zu. Das ist überhaupt keine Frage. In Absatz 5 geht es darum, ob die von Schufa, creditreform und infoscore wahrgenommenen Aufgaben eher von einer öffentlich-rechtlichen Organisation übernommen werden soll. Das hat schon Charme, aber das ist schwierig. Dafür spricht die erhebliche Bedeutung der von den Auskunfteien vorgenommenen Einstufung für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Dienstleistungs- und Warenverkehr. Aber so etwas muss erst einmal seriös diskutiert werden. Und wir halten es für sachgerecht, erst einmal die Auswertung des Gutachtens abzuwarten, denn das Gutachten wird alle diese Punkte prüfen. Die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.

Absatz 2 im Antrag der LINKEN korrespondiert mit Ihrem Gesetzentwurf. Unabhängig davon, dass es nicht sein kann, dass die öffentliche Hand generell keinen Zugriff auf die Daten von Auskunfteien haben soll, was mir problematisch erscheint, da auch die öffentliche Hand ein Interesse an der Vermeidung finanzieller Schäden haben muss, ist es zweifelhaft so das Unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes -, ob das Saarländische Datenschutzgesetz auf die zu regelnden Sachverhalte anwendbar ist. Nur wenn es sich rein um Maßnahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge handelt, also Vergabe von Wohnraum beziehungsweise Versorgungsleistungen an Sozialhilfeempfänger, ist auch bei privatrechtlich organisierten Unternehmen das Saarländische Datenschutzgesetz zuständig. In diesem Fall, Frau Huonker, bedarf es mit Sicherheit keiner Auskunft bei der Schufa, weil jeder städtische Mitarbeiter bei den öffentlichen Einrichtungen weiß, wenn man einem bedürftigen Sozialhilfeempfänger eine Wohnung zuweist, dann braucht man nicht die Schufa anzurufen, denn man weiß, dass seine finanzielle Lage nicht die beste ist.

Tritt im Übrigen eine Wohnungsgesellschaft, an der die öffentliche Hand beteiligt ist, als regulärer Vermieter auf, gilt das Bundesdatenschutzgesetz. Deshalb können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen; er ist unsinnig, weil man bei Sozialhilfeempfängern und Bedürftigen keine Schufa-Auskünfte oder Auskünfte von Auskunfteien einholt. Eine Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes, wie Sie es vorschlagen, ist gar nicht möglich, um das Ziel zu erreichen, das Sie erreichen wollen. Dafür wäre eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes notwendig - und die steht bevor.

Ich kann Ihnen deshalb nur sagen: Wir werden Ihren Gesetzentwurf, weil er völlig an den Fakten vorbei

(Abg. Ries (SPD) )

geht - gut gemeint, aber schlecht gemacht -, ablehnen. Dies gilt auch für Ihren Antrag, weil dort in Absatz 2 genau dieser Bezug auf das Gesetz genommen wird. Wir sehen die vorliegende Problematik bei unserem Bundesverbraucherschutzminister und Bundesjustizminister, Heiko Maas, in sehr guten Händen. Ich bin mir sicher, dass der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Ende des Jahres besser sein wird als heute.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die PIRATEN-Fraktion Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

Danke, Herr Präsident! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden jetzt über die Drucksache 15/1082 - neu. Mit der neuen Drucksache wurde ein entscheidender Punkt geändert, nämlich dass nun nur eine Ergänzung stattfindet statt einer Ersetzung. Hätte das schon von Anfang an so da gestanden, wären wir vermutlich beigetreten. Das möchte ich gleich vorab sagen.

Es geht hier um einen Textblock, der im bestehenden Datenschutzgesetz steht. Da heißt es nämlich: „Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist die oder der Betroffene auf die Einwilligungserklärung schriftlich besonders hinzuweisen. Die oder der Betroffene ist in geeigneter Weise über die Bedeutung der Einwilligung, insbesondere über den Verwendungszweck der Daten, bei einer beabsichtigten Übermittlung an Dritte über diese aufzuklären; sie oder er ist unter Darlegung der Rechtsfolgen darauf hinzuweisen, dass sie oder er die Einwilligung verweigern und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.“

Der Block steht bei der Datenweitergabe im bestehenden Datenschutzgesetz. In der ursprünglichen Drucksache wäre er ersetzt worden, in der neuen Drucksache wird er entsprechend ergänzt. Das ist genau unsere Position. Dieser bestehende Block über die besondere Bedeutung der Schriftform, die Notwendigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung und so weiter ist natürlich sinnvoll und soll erhalten bleiben. Und in der neuen Drucksache ist das auch bereinigt. Wie gesagt, wenn das von Anfang an so zur Diskussion gestanden hätte, wären wir vermutlich dem Gesetzentwurf beigetreten.

Jetzt haben wir die Diskussion über die Ergänzung und die Diskussion über die Drucksache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim dazugehörigen Antrag muss ich in eine ähnliche Kerbe schlagen

wie die Kollegin Ries von der Koalition. Denn es gibt immer noch das Problem mit Punkt 5. Die Punkte 1 bis 4 halten auch wir für zustimmungsfähig, aber Punkt 5 ist das, was auch wir kritisch sehen. Da treiben Sie meines Erachtens den Teufel mit dem Beelzebub aus. Meiner Auffassung nach ist das das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich wollen. Sie wollen bei dem Punkt eine staatliche Institution einführen, die Sie der Schufa zur Seite stellen. Sie wollen die Schufa aber nicht ersetzen oder verstaatlichen, sondern eine zusätzliche Institution schaffen. Dazu kann man schon einmal ganz lapidar sagen: Datenschutz beginnt bei Datensparsamkeit. Wenn ich noch eine Institution mehr habe, die Daten sammelt, macht das die Sache nicht unbedingt besser. Das ist allerdings zugegebenermaßen noch ein schwaches Argument. Viel wichtiger bei dieser Sache ist: In dem Moment, wo Sie nicht eine private Auskunftei haben, sondern eine staatliche, greifen solche Dinge wie Amtshilfe. Sie können sich nicht auf der einen Seite über die steigende Anzahl an Kontenabfragen beschweren und andererseits eine staatliche Institution schaffen, die genau diese Daten sammelt und im Rahmen der Amtshilfe weitergeben muss. Das ist widersprüchlich und kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Das haben Sie nicht verstanden.)

Dementsprechend kann ich an der Stelle sagen: Dem Gesetz wären wir in der jetzigen Form, hätte uns das von Anfang an so vorgelegen, beigetreten. Wir werden deshalb auch zustimmen. Den Antrag werden wir wegen Punkt 5 ablehnen.

Ich möchte aber noch auf das eingehen, was eben zur kostenlosen Selbstauskunft gesagt wurde. Es wurde von beiden Vorrednerinnen gesagt, dass diese Möglichkeit besteht, aber den wenigsten bekannt ist. Was aber selbst denjenigen, denen sie bekannt ist, nicht unbedingt bekannt ist, ist die Liste derer, bei denen man nachfragen muss. Sie haben hier in Ihrem Gesetzentwurf drei genannt, neben der Schufa noch zwei weitere. Ich würde das buchstäblich als die Spitze des Eisbergs bezeichnen. Spitze des Eisbergs in dem Sinn, dass das die drei Sichtbarsten sind, gleichzeitig gibt es aber etwa siebenmal so viele und die wenigsten davon sind bekannt.

Genau genommen, wenn man eine Selbstauskunft von wirklich allen Auskunfteien haben will, muss man eine Liste von etwa 20 Auskunfteien abfragen. Das ist schon mühselig. An dieser Stelle kann ich auch darauf hinweisen, dass unsere Bundespartei diese Liste zusammengestellt hat und ein entsprechendes Formular vorbereitet hat. Wer das nutzen möchte, findet das Formular bei der Piratenpartei und kann damit Selbstauskünfte bei allen Auskunfteien einholen.

(Abg. Ries (SPD) )

(Beifall von den PIRATEN.)

Auf einen Aspekt im Kontext des Verbraucherschutzes, der hier noch nicht genannt wurde, möchte ich noch eingehen. Man sieht zunächst einmal nicht, dass dieser Aspekt hier eine Rolle spielt - er tut es aber. Kann jemand aufgrund einer schlechten Einstufung bei zum Beispiel der Schufa einen Raum nicht mieten, könnten ja entsprechende Bündnisse eine Lösung darstellen. Ich denke beispielsweise an den Fall, dass einige Hobbymusiker einen Proberaum mieten wollen. Es kann nun sein, dass einer von ihnen den Raum nicht mieten kann oder dass sie ihn auch zusammen nicht mieten können, weil derjenige eben eine schlechte Einstufung hat. Mietet nun allerdings einer der Musiker privat den Raum und erhält dafür von seinen Kollegen einfach einen Finanzierungsanteil, wird damit ein Vorgehen gewählt, das wiederum unter das Geldwäschegesetz fällt. Formal gesehen müssen sie eine GbR gründen, die den Raum mietet. Das wird nun Hobbymusikern in den seltensten Fällen bewusst sein. Also auch insoweit gibt es Verquerungen, auf die man wirklich achten sollte. Ich will nun hier nicht das Geldwäschegesetz ändern, aber doch darauf hinweisen, dass auch an dieser Stelle der Antrag wirksam wird. Daher halte ich ihn für richtig, und wir werden dem Gesetzentwurf, wie bereits gesagt, auch zustimmen.

Einen letzten Punkt möchte ich erwähnen - wie gesagt, durch die Änderung ist das ein wenig durcheinandergeraten -, die erfassten Kriterien. In Ihrem Antrag sagen Sie, die Kriterien und das Scoring-Verfahren sollten transparent gemacht und offengelegt werden. Diesbezüglich ist auch anzumerken, dass es ein Gerichtsurteil gibt, wonach die Schufa nach derzeitiger Rechtslage dazu nicht verpflichtet ist. So gesehen ist es nur konsequent, das Gesetz so anzupassen, dass sie eben dazu verpflichtet wird. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Natürlich sind wir PIRATEN auch für die transparente Darlegung des Scoring-Verfahrens.

Was ich im Antrag allerdings für kritisch erachte, ist Ihre Forderung nach Abschaffung diverser Kriterien, ohne dass Sie diese Kriterien überhaupt richtig kennen. Ohne also zu wissen, welchen Effekt diese Kriterien auf das Scoring-Verfahren haben, fordern Sie schon jetzt, dass diese Kriterien gestrichen werden. Das Ergebnis ist natürlich, dass letztlich ein ScoringVerfahren offengelegt wird, das so gar nicht mehr gilt, weil es eben Werte berücksichtigt, die so nicht mehr verwendet werden dürfen. Allerdings muss man natürlich auch sagen, dass das neue ScoringVerfahren, das dann verwendet wird, mit den dann gültigen Werten offenzulegen wäre. Insofern ist dieser Punkt trotzdem zu begrüßen.

Es bleibt leider der Punkt 5, weswegen wir nicht zustimmen können. Daher bleibt es bei meiner Ansa

ge: Wir werden dem Gesetz zustimmen, dem Antrag nicht. - Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Peter Strobel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte andersrum beginnen und beschäftige mich zunächst mit dem Gesetzentwurf. Frau Huonker, die von Ihnen gewünschte Änderung des Saarländischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten hat als Konsequenz eigentlich nur die Schlechterstellung der öffentlichen Hand gegenüber Privaten, wofür es allein schon sachlich überhaupt keine Gründe gibt.

Sofern Sie mit Ihrem Gesetzentwurf darauf hinauswollen, dass sich erhobene Schufa-Daten nicht nachteilig auf den Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge auswirken sollen, ist Folgendes zu sagen: Unter dem, was Sie unter Daseinsvorsorge ansprechen, verstehen Sie in erster Linie die Vergabe von Wohnraum beziehungsweise von Versorgungsleistungen an Sozialleistungsempfänger. Hierbei ist die Unterscheidung der öffentlichen und der privaten Anbieter jedoch völlig unnötig, weil es in den angesprochenen Fällen gar keiner Schufa-Auskunft bedarf, um festzustellen, dass der Leistungsempfänger eben nicht solvent ist.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Ich habe von allen Bürgern gesprochen!)

Für alle anderen Fälle, Frau Huonker, dürfte ohnehin die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes in Betracht kommen und eine Landesregelung hinfällig sein. Das Verbot einer Schufa-Auskunft wäre in diesen Fällen sogar kontraproduktiv.

Im Übrigen ist festzustellen, dass Ihre Neuregelung die bisherigen Sätze 2 bis 4 des § 4 Abs. 1 Saarländisches Datenschutzgesetz ersatzlos streicht. Es sei denn, Sie wollten das mit Ihrem Neuantrag ein Stück weit heilen; davon gehen wir jetzt einmal aus. Denn gerade diese Sätze gewährleisten ja den Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Datenschutzrechte. Also aus vielerlei Gründen, und nicht zuletzt auch aus dem gerade genannten Grund, ist Ihr Gesetzentwurf, gelinde gesagt, unzulänglich.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Sie sind nicht auf dem neuesten Stand!)

Ich habe es doch gerade erklärt, Frau Huonker! Sie müssen auch zuhören, wenn ich etwas sage!

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Sie müssen es dann aber auch lesen!)

Zu Ihrem Antrag „Verbraucher-Rechte stärken Schufa und Auskunfteien regulieren“ ist Folgendes zu sagen: Jeder Bürger hat das Recht, einmal pro Jahr Auskünfte über sich selbst kostenlos anzufordern, diese zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen zu erwirken. Man kann also sehr wohl über seine eigene Auskunft informiert sein, wenn man dies möchte. Eine Regelung, wie sie von Ihnen gewünscht wird, nämlich die Information bei jeder Abfrage, würde eine Informationslawine auslösen, die Situation aber keineswegs transparenter machen. Angesichts der Vielzahl von Rechtsgeschäften, zum Beispiel den Mobilfunkverträgen, Autoanmietungen, Internetkäufen, die wir tagtäglich vollziehen und bei denen zumeist eine Schufa-Abfrage obligatorisch ist, käme ein unüberschaubares Datenvolumen zusammen, das keinem Verbraucher auch nur den Ansatz einer Hilfe bieten würde.

(Beifall von der CDU.)

Zur öffentlichen Daseinsvorsorge, die Sie unter Punkt 2 bemühen, ist schon alles gesagt. Zu Ihrem Punkt 3 verweise ich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28. Januar dieses Jahres, die Auskunftspflicht der Schufa betreffend. Führende Datenschützer sehen derzeit die Auskunftspflicht zu allgemeinen Informationen, die im Scoring-Verfahren der Schufa zur Anwendung kommen, als ausreichend transparent an. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen der Kollegin Ries zur Begutachtung durch die Bundesregierung.

Mit Blick auf Ihren Punkt 4 möchte ich einmal etwas sagen zu Ihrer fortgesetzt wirtschaftsfeindlichen Grundhaltung: Dass sich die Wirtschaft durch die Abfrage von Auskünften vor Forderungsausfällen zu schützen versucht, ist doch nicht mehr als legitim. Weite Teile der Wirtschaft, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, leiden doch unter der mangelhaften Zahlungsmoral diverser Schuldner.

(Beifall von der CDU.)

Verspätete Zahlungen sowie Forderungsausfälle belasten die Liquidität der Unternehmen, was nun wiederum die Unternehmen selbst in Schwierigkeiten bringen kann. Wir brauchen doch einen gewissen Selbstschutz, dessen sich unsere Betriebe bedienen können!

Im Übrigen, Frau Huonker, schützt die Schufa-Auskunft ja nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Verbraucher selbst. Die hohe Zahl an Verbraucherinsolvenzen hat doch ihre Ursache vornehmlich darin, dass die eigene Kapitaldienstfähigkeit überschätzt wird und somit die Schuldenspirale in Fahrt kommt. Zur Zahl und zur Qualität der erhobenen Daten ist zu sagen, dass die Qualität der Auskunft um

so mehr leidet, je weniger Informationen in eine Auskunft einfließen. Fehleinschätzungen sind dann die logische Konsequenz. Das kann sich genauso in der Ablehnung eines Vertrages ausdrücken wie in der leichtfertig herbeigeführten Überschuldung eines Verbrauchers.

In Punkt 5 fordern Sie die Gründung einer öffentlichrechtlichen Behörde zur Datenerhebung. Dieser Punkt macht mich dann doch betroffen: Gerade die LINKE sollte weiten Abstand von staatlichen Institutionen halten, die im großen Stil Daten über ihre Bürger sammeln.

(Lachen bei der LINKEN.)

Da ist, Frau Huonker, Datenschutz besonders gefragt!

(Beifall von der CDU. - Zuruf des Abgeordneten Lafontaine (DIE LINKE).)

Alles in allem sind sowohl Ihr Gesetzentwurf als auch Ihr Antrag absolut realitätsfremd. Daher werden wir sie ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Das Wort hat für die Fraktion der GRÜNEN Herr Abgeordneter Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute unter diesem Tagesordnungspunkt zum einen mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zur Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes, zum anderen mit dem ergänzenden Antrag zur Stärkung der Verbraucherrechte und zur Regulierung der Schufa und auch anderer Auskunfteien. Ziel ist, die öffentlich-rechtliche Wohnungswirtschaft und Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht länger Daten von Auskunfteien abfragen zu lassen beziehungsweise auch festzulegen, dass sie keine Daten mehr an diese Auskunfteien abgeben dürfen. Dieses Ziel, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen wir GRÜNE, und deshalb werden wir dem Gesetzentwurf und auch dem Antrag der LINKEN vollumfänglich zustimmen.