Protokoll der Sitzung vom 02.12.2014

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Günter Heinrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, lieber Kollege Georgi, muss man mit einer Mär hier aufräumen: Schaut man sich den Einzelplan 09 an und betrachtet man sich, wie innerhalb des Konsolidierungsrahmens die Landesämter im Bereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aufgestellt sind, kann man feststellen, dass diese Landesämter sowohl personell als auch finanziell auskömmlich aufgestellt sind. Das geschieht sehr wohl auch unter der Kautel des Konsolidierungsprogramms, das wir aufgelegt haben. Weder gibt es Beschwerden vom Landesamt für Verbraucherschutz noch von der Verbraucherzentrale des Saarlandes; sie haben den Konsolidierungsrahmen akzeptiert und sind durchaus einverstanden mit dem, was im Landeshaushalt steht.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Aber die Leute nicht!)

Daher ist diese Kritik eigentlich nicht angebracht.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in einem hoch entwickelten Land lässt sich gute WirtschaftsFinanz-, Sozial- und Bildungspolitik nur im Kontext einer intakten Natur und Umwelt gestalten. Ist das Geld knapp, stellen sich hier besonders anspruchsvolle Herausforderungen, nachhaltig zu wirtschaften. Nach den beiden Debattentagen darf ich heute feststellen: Gerade auch unter Sparzwängen sind wir beim Umwelt- und Naturschutz in diesem Land nach wie vor gefordert. Und ich möchte gleich zu Beginn meines Vortrages sagen, dass der vorliegende Haushaltsentwurf zum Einzelplan 09 diesem Anspruch vollumfänglich gerecht wird.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Klimawandel ist, das dürfte mittlerweile unbestritten sein,

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

die Folge der umweltschädlichen CO2-Freisetzungen. Angesichts dessen sind auch wir hier im Saarland aufgerufen, unseren Beitrag zur Verringerung des CO2- Anteils zu erbringen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Mobilität und für die vielen Liegenschaften des Landes und deren Energieverbräuche; dies wird Gegenstand der Nachhaltigkeitsstrategie für unser Land sein. Es wird im gesamten Landesbereich ein Nachhaltigkeits-Check durchgeführt, der auf die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, auf die effiziente Nutzung der Ressourcen ausgerichtet sein wird und damit auch einen wesentlichen Beitrag zur Kostenreduzierung in diesem Land leisten wird. Auch insoweit sind die im Haushalt für die Nachhaltigkeitsstrategie ausgewiesenen 100.000 Euro gut angelegtes Geld.

Dem Ressourcenschutz, dem Schutz der in der Natur vorhandenen Ressourcen, dient auch das Grundwasserentnahmeentgelt, das ja in den vergangenen Tagen in der Presse thematisiert wurde. Wir haben in diesem Bereich im Haushalt Ausgabereste in Höhe von circa 9 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel stehen zur Verfügung für Maßnahmen im Bereich des Grundwassers, des Grundwasservorkommens, aber auch für Maßnahmen im Naturschutz, im ökologischen Landbau, für die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, für Agrarumweltmaßnahmen und die Waldökologie. Mit den vorhandenen Mitteln, die zweckgebunden für ökologische Maßnahmen einzusetzen sind, werden wir in den kommenden Jahren in die Lage versetzt sein, die sinnvollen Initiativen im Umwelt- und Naturschutz fortzuführen und auch neue Maßnahmen zu beginnen.

Ich darf darauf hinweisen, dass die Mittel aus dem Grundwasserentnahmeentgelt in anderen Bundesländern ohne eine Zweckbestimmung dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung gestellt werden, während sie bei uns für ökologische Maßnahmen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, des Gewässerschutzes und im Bereich der Landwirtschaft eingesetzt werden. Ich darf zudem darauf hinweisen, dass die Mittel aus dem Grundwasserentnahmeentgelt der Kofinanzierung von EU-Projekten dienen. Ich sage das insbesondere im Hinblick darauf, dass in den vergangenen Jahren viele EU-Mittel nicht in Anspruch genommen werden konnten, weil eben die Mittel für die Kofinanzierung fehlten. Daher ist das Grundwasserentnahmeentgelt entgegen der Presseerklärung der GRÜNEN gut angelegt; dies entspricht auch der Intention und dem Wortlaut des Gesetzes, das wir seinerzeit verabschiedet haben.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Aber sicher! Ganz sicher!)

Dass der Einzelplan 09 auch ein Investitionsprogramm für die Kommunen darstellt, lässt sich eindrucksvoll im Kapitel 09 03 - technischer Umwelt

schutz und Klimaschutz - nachweisen. Darin sind mehr als 4,6 Millionen Euro für Zuweisungen für Investitionen an die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgewiesen. Gefördert werden Renaturierungsmaßnahmen an Wasserläufen im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Abwasseranlagen und Maßnahmen im Rahmen der Aktion Wasserzeichen. Es ist allerdings das Phänomen zu beobachten, dass die Mittel nicht in der entsprechenden Höhe von den Kommunen abgerufen werden. Das ist der allgemein schlechten Finanzsituation der Kommunen, die ja auch Gegenstand der Beratungen hier war, geschuldet. Der Eigenanteil von 10 Prozent konnte bisher nicht getragen werden. Insbesondere im Hinblick auf die Finanzsituation der Kommunen und das daher bestehende Erfordernis der Hilfestellung durch das Land empfiehlt es sich, diesen Eigenanteil um die Hälfte zu reduzieren. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich für das Land, da es sich hier um Mittel aus der Abwasserabgabe handelt, über deren zweckgebundene Verwendung das Land in eigener Zuständigkeit entscheiden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ein kleiner Betrag von 15.000 Euro, der sich im Haushalt wiederfindet, verbunden mit einer großen Wirkung, soll hier erwähnt werden. Ich darf an die Beschwerden erinnern, die sich auf die Chemieplattform Carling bezogen haben. Ich möchte an dieser Stelle auch dem Umweltminister ein großes Lob zollen: Er hat umgehend reagiert und diese Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Es sind Gelder bereitgestellt worden für eine Messstation. Es ist ein Forschungsprojekt zur Geruchsüberwachung initiiert worden, ein Gutachten in Auftrag gegeben worden. Das ist ein Beispiel dafür, dass diese Landesregierung - trotz aller Konsolidierungszwänge im Haushalt - handlungsfähig ist und auf die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger auch eingehen kann.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Von meinem Vorredner, Dr. Magnus Jung, ist schon erwähnt worden, dass die ELER-Förderperiode ansteht, die Förderperiode 2015 bis 2020, in der circa 20 Millionen Euro in dieses Land fließen werden. Für 2015 sind 2,5 Millionen Euro ausgewiesen. Das ist ein Programm, das der Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Belange dient. Im Rahmen dieses Programms besonders erwähnenswert ist das LEADER-Programm; dieses dient dazu, der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturen in den Gemeinden zu erhalten. Es geht darum, dass die Gemeinden hinsichtlich der Wirtschaftskraft nicht leergefegt werden. Es geht darum, dass kleine und

(Abg. Heinrich (CDU) )

mittlere Betriebe auch weiterhin vor Ort in den Kommunen bleiben, um die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, es ist hierfür erforderlich, die betreffenden Firmen und Institutionen als Wirtschafts- und Sozialpartner zu gewinnen. Die dafür erforderlichen Landesprogramme liegen bei der EUKommission zur Genehmigung vor und werden mit dem vorliegenden Haushalt auch ausreichend finanziert sein.

Des Weiteren zu erwähnen ist ein schon altgedientes Programm, MELanIE, das Modellvorhaben zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch innerörtliche Entwicklung. Auch bei diesem Programm geht es darum, die Gemeinden im ländlichen Raum zu unterstützen, insbesondere bei der Reaktivierung der Ortskernfunktion in baulicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Im Haushalt sind dafür keine Mittel ausgewiesen, Tatsache ist aber, dass Haushaltsreste in Höhe von circa 620.000 Euro zur Verfügung stehen. Ich glaube, dieses Programm ist auch einsetzbar mit Blick auf eine Problematik, die heute schon vielfach thematisiert worden ist: das Erfordernis, für die Asylanten, die zu uns kommen werden, adäquaten Wohnraum zu schaffen. In diesem Zusammenhang stehen auch Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Dorfentwicklung, die im Haushalt mit insgesamt 100.000 Euro ausgewiesen sind.

Ich komme zur Landwirtschaft. Schon der Vorgängerministerin ist es gelungen, die Ausgleichszulage für die Landwirte zu haben. 50 Euro für den Hektar, damit soll insbesondere den Regionen Rechnung getragen werden, für die festgestellt wurde, dass sie bodenphysikalisch benachteiligt sind. Ich erinnere daran: Die AZ dient dazu, naturgegebene Einschränkungen, mit denen Landwirte zu kämpfen haben und die eine Auswirkung auf ihre wirtschaftliche Ertragslage haben, auszugleichen und so die Tragfähigkeit ländlicher Gemeinschaften zu fördern.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Auch die Flächenprämie für den Bereich der Landwirtschaft wurde angehoben. Das dient dazu, die Wettbewerbsfähigkeit aller Landwirtschaftsformen einschließlich der biologischen Landwirtschaft zu fördern und die Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Bereich der Landwirtschaft haben wir ein besonderes Phänomen. Im Gespräch mit dem Bauernverband ist uns dargelegt worden, dass eine nicht unbeachtliche Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe am Existenzminimum arbeitet und sich teilweise sogar darunter befindet. Das hat nachteilige Wirkungen auf die Tierhaltung, insbesondere auf den Tierschutz. Von daher hat der Bauernverband bisher die Aufgabe über

nommen, eine entsprechende Beratung in diesen Betrieben durchzuführen, die im Ergebnis oft dazu führt, dass die Betriebe aufgegeben werden. Dies ist wichtig im Hinblick darauf, dass wir keine tierschutzrechtliche Problematik haben wollen. Der Bauernverband ist aber sowohl personell als auch finanziell dort an den Rand dessen gekommen, was für ihn tragbar ist. Von daher ist die Bitte an uns herangetragen worden, entsprechende Mittel im Haushalt auszuweisen, um eine Fachkraft zeitlich befristet auf fünf Jahre einzustellen, um eine Beratungsfunktion bei den betreffenden Betrieben auszuüben. Deshalb ist für diesen Bereich ein Mittelansatz von 50.000 Euro veranschlagt worden, der, wie gesagt, für fünf Jahre zeitlich befristet sein soll. Dies hat den Vorteil, dass wir die Mittel für Ersatzvornahmen, die im Haushalt mit 110.000 Euro ausgewiesen sind für Probleme, die in der Vergangenheit im Bereich des Tierschutzes aufgetreten sind, nicht in Anspruch nehmen müssen.

Meine Damen und Herren, ein großes Projekt, das zwar im Haushalt mit geringen Mitteln ausgewiesen ist, das aber bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut ankommt, ist das Programm „Unser Dorf hat Zukunft“. Auch hier haben wir den Mittelansatz leicht angehoben. In der aktuellen Haushaltsdebatte hat insbesondere das Ehrenamt eine Rolle gespielt. Das sind Mittel, die auch dazu dienen sollen, Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für die Entwicklung ihres Ortes einsetzen, weiterhin zu fördern.

Es sei mir gestattet, noch kurz auf eines meiner Lieblingsthemen einzugehen. Der Haushalt weist auch Mittel auf für die Bienen, und zwar 31.000 Euro. Dabei handelt es sich um die Bienen, die die Bestäubung der Pflanzen vornehmen, lieber Herr Innenminister, nicht etwa andere, die in Ihrem Ressort derzeit eine Rolle spielen.

(Heiterkeit.)

Es werden 31.000 Euro dafür veranschlagt, die in erster Linie dazu verwandt werden sollen, die Varroa-Milbe zu bekämpfen. Ich glaube, das ist eine sehr gute Maßnahme, die insbesondere bei den Imkern und Imkervereinen im Land sehr gut ankommt, die ja eine ganz gewichtige Aufgabe in diesem Bereich wahrnehmen.

Der Tierschutz ist angesprochen worden, auch er ist entsprechend finanziell ausgewiesen. Die Mittel werden dazu dienen, die Tierheime im Saarland zu sanieren, um auch hier die entsprechende Infrastruktur zu schaffen, die eine solche Tierhaltung braucht.

Wir haben einen Tierschutzbeauftragten, einen Tierarzt, der seine Aufgabe sehr ernst nimmt, der die Verwaltung und den Umweltausschuss sehr intensiv beschäftigt. Auch hierfür haben wir Mittel ausgewiesen, um entsprechende Beratungen zu gewährleisten.

(Abg. Heinrich (CDU) )

Ich möchte noch das Thema Biosphäre Bliesgau erwähnen. Das ist ein Musterprojekt, ein Aushängeschild für das Saarland, das weiterhin in diesem Haushalt mitfinanziert wird. Wir haben für das ökologische Schullandheim in der Biosphäre nochmals 50.000 Euro draufgelegt, um damit der Bildungsfunktion insbesondere im ökologischen und im Naturschutzbereich Rechnung zu tragen.

Weiter ist positiv zu erwähnen, dass wir in diesem Land weiterhin das Schulobstprogramm fördern. Wir haben es nochmals um 100.000 Euro aufgestockt auf jetzt 900.000 Euro. In dem Programm werden Kinder in der Schule mit heimischem Obst versorgt. Das hat den großen Vorzug, dass dadurch mittelbar auch die Streuobstwiesen im Saarland mit gefördert werden. Damit darf ich im Hinblick auf meine beschränkte Redezeit meinen Bericht schließen.

(Lachen bei der Opposition. - Zurufe.)

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem vorliegenden Einzelplan zuzustimmen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Pia Döring.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für ihr pädagogisches Gesamtkonzept ist die BiberBurg in Berschweiler bereits zweifach als UN-Weltdekade-Projekt „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet worden. Mehr als 6.000 Übernachtungen werden im Schullandheim jährlich gezählt. Neben dem ökologischen Schullandheim „Spohns Haus“ ist es wichtig, auch den Fortbestand des Schullandheims BiberBurg, das insbesondere Themen wie zum Beispiel Gesundheit, Ernährung und Fairer Handel bearbeitet, zu sichern. Dafür haben wir im Haushalt 25.000 Euro eingestellt. Eine gute, zukunftsorientierte Investition.

(Abg. Scharf (CDU) : Im Landkreis St. Wendel. Heiterkeit. - Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Im Landkreis St. Wendel. Danke, Herr Kollege. - In der Titelgruppe 87 sind 14.000 Euro als Förderung zur Durchführung von Artenhilfsprogrammen im Artenschutz eingestellt, damit wird zum Beispiel über den Umgang mit Neophyten aufgeklärt, zum Beispiel Riesen-Bärenklau.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

30.000 Euro stehen für die Durchführung von Veranstaltungen zur Akzeptanzsteigerung von Schutzmaßnahmen für Tierarten wie Wolf, Luchs und Biber

sowie die Einrichtung eines Infoterminals Naturschutz und eine Informationskampagne zur Verfügung.

In der Titelgruppe 75 wurde der Mittelansatz von 15.000 Euro auf 17.500 Euro erhöht. Das ist dringend erforderlich und wichtig, damit der Landestierschutzbeauftragte finanzielle Mittel für Veranstaltungen und Tagungen zur Verfügung hat. Nach der Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts im Jahr 2013 haben wir das Amt des Landesbeauftragten für Tierschutz geschaffen. Seit dem 12.02.2014 bekleidet der Tierarzt Dr. Hans Friedrich Willimzik dieses Amt. Er übernimmt eine herausgehobene Mittlerposition zwischen der Öffentlichkeit, den Tierschutzverbänden und der Landesregierung in Fragen des Tierschutzes.

Der ethische Tierschutz genießt heute Verfassungsrang. Dem sich daraus für alle Träger der staatlichen Gewalt ergebenden ständigen Schutzauftrag tragen wir unter anderem dadurch Rechnung, dass wir im Haushalt 2015 Mittel in Höhe von 177.100 Euro eingestellt haben.

(Beifall von der SPD.)

110.000 Euro werden für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Tierschutzes, insbesondere Ersatzvornahmen, veranschlagt. Darunter sind Maßnahmen der zuständigen Behörde zu verstehen, die angeordnet werden müssen, um festgestellte Verstöße bei Tierhaltungen zu beseitigen beziehungsweise künftige Verstöße zu verhindern.