Pia Döring

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Betrachtet man die Entwicklung von Kommunikationstechnologien im historischen Kontext, so war die weltweite Vernetzung durch den Telegrafen zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine wichtige Triebfeder der Globalisierung. Der Zugang zu diesem frühen weltumspannenden Kommunikationsnetz stand theoretisch jedem offen, aber eben nur theoretisch. Um anno 1900 eine analoge Twitter-Nachricht mit 200 Zeichen in Form eines Telegramms von Hamburg nach New York per Morse-Code zu verschicken, musste man tief ins Portemonnaie greifen. Wer Zugang zum Telegrafennetz hatte, hatte Zugang zu Informationen und war damit klar im Vorteil.
Wie wir alle wissen, wurde das Telegrafensystem längst vom weltumspannenden World Wide Web, dem Internet, abgelöst. Die im 19. Jahrhundert begonnene Verkabelung der Welt wurde durch rasante technische Entwicklungen bis zum 21. Jahrhundert ausgebaut und ergänzt um ein Netz aus Glasfasern und orbitalen Kommunikationssatelliten. Die Verkabelung der Welt hat so zur Verwandlung der Welt beigetragen, die heute durch eine immer weiter voranschreitende Kommunikationsverdichtung ihren sichtbarsten Ausdruck in der Allgegenwärtigkeit des Smartphones findet.
Das Internet bestimmt vielleicht nicht zur Gänze unser aller Leben, es ist aber für viele Menschen zu einem alltäglichen Bestandteil geworden. Informationen und Wissen sind heute im Überfluss vorhanden. Ob Streaming-Dienste, Online-Banking, Einkaufen oder Kommunikation über soziale Netzwerke oder kostenlose Kurznachrichtendienste - jeder kann alle zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel nutzen. Ein freier Zugang zum Netz ist - zumindest in den demokratischen Staaten - für alle Bürgerinnen und Bürger vorhanden. Auch die Kosten für einen Internetzugang sind überschaubar geworden.
Wie die PIRATEN-Landtagsfraktion in ihrem Antrag schreibt, ermöglicht „der freie Zugang und die flächendeckende Verfügbarkeit von Internet eine Teilhabe an der Informations- und Wissensgesellschaft“, das ist richtig. Und das Stichwort, auf das es meiner Meinung nach ankommt, heißt Digitale Teilhabe. Die Digitalisierung der Gesellschaft wirkt auf alle Lebensbereiche und betrifft alle. Sie bietet Chancen, ermöglicht mehr Barrierefreiheit und Transparenz in den politischen Strukturen. Sie schafft mehr Teilhabe. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben seit fast 150 Jahren für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität gekämpft. Das werden wir auch in Zukunft tun - in der realen und auch in der virtuellen Welt.
Der Ausbau muss vorangetrieben werden, um unsere Dörfer und Städte und vor allem unsere mittelständischen Betriebe mit schnellem Internet zu versorgen. Wir begrüßen ausdrücklich Initiativen, deren Ziel es ist, ein kostenloses freies Kommunikationsnetzwerk aufzubauen, zu unterhalten und zu erweitern. Die Idee hinter den Freifunk-Netzen ist ja, wie es der Name schon sagt, die freie und kostenlose Benutzung durch die Bürgerinnen und Bürger. Freifunk-Netze verfügen allerdings meist über geringe Bandbreiten und dienen eher einer Grundversorgung und nicht als Alternative zu leistungsfähigen Internetanschlüssen. Ein längst überfälliger Schritt war daher die Abschaffung der sogenannten StörerHaftung, die nichts anderes als eine Bremse für den Ausbau von freiem WLAN war.
Die PIRATEN-Landtagsfraktion fordert in ihrem Antrag, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene in den zuständigen Bund-Länder-Gremien für eine umfassende steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen zur Förderung des Ausbaus von Bürgernetzen einsetzt, wenn diese auch beziehungsweise ausschließlich WLAN-Netze aufbauen und unterhalten, aber hierbei keine kommerziellen Interessen verfolgen.
Die Landesregierung soll außerdem der aktuellen Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Thüringen vom 02. Februar 2017 zustimmen, wonach mit einer Änderung der Abgabenordnung die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit
von Freifunk erreicht werden soll. Der Gesetzentwurf der beiden Bundesländer sieht eine Ergänzung der Katalogzwecke des § 52 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung vor. Danach soll die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit auch Freifunk-Initiativen in der Rechtsform einer Körperschaft, wie zum Beispiel Vereinen, eröffnet werden, wenn diese Kommunikationsnetzwerke aufbauen und unterhalten. Aus Wettbewerbsgründen soll dabei der Förderzweck auf unentgeltliche Tätigkeiten beschränkt werden.
Der Vorschlag der PIRATEN-Fraktion erscheint in der Sache zunächst grundsätzlich unterstützenswert. Vor einer abschließenden politischen Festlegung sollte aber eine eingehende steuerrechtliche und regionalakteurspezifische Prüfung vorgenommen werden. Steuerrechtlich betrachtet hätte es durchaus Charme, die Tätigkeit von Freifunk-Initiativen in die nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung begünstigten Katalogzwecke einer Körperschaft aufzunehmen. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob die im Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens und Thüringens enthaltene Definition der zu begünstigenden Freifunk-Netze überhaupt rechtlich tragfähig und praktikabel ist.
Ich kürze meine Rede ab, weil schon vieles zu dem Thema von meinen Vorrednern gesagt wurde. Grundsätzlich halten wir Freifunk-Initiativen sowie auch viele andere Vereine für förderungswürdig.
Morgen wird im Finanzausschuss des Bundesrates der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk“ der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Thüringen beraten. Wir schlagen daher vor, diese Beratungen abzuwarten und den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion in den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen. Basis für die künftige Befassung mit dem Thema Freifunk sollten somit die Beratungsergebnisse des Finanzausschusses des Bundesrates sein. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für die Überweisung des Antrages der PIRATEN-Landtagsfraktion in den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Alltagskompetenzen, Förderteilhabe und Integration stärken den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die heutigen Senioren sind im Durchschnitt gesünder, besser ausgebildet und vitaler als frühere Generationen. Sie möchten ihr Engagement in Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft fortsetzen. Auch möchten sie, wenn es um ihre gesellschaftspolitischen Belange geht, beraten, mitbestimmen und mitgestalten.
Seniorenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die frühzeitig in andere gesellschafts-, wirtschafts-, sozial-, familien-, kultur-, umwelt- und bildungspolitische Felder eingreift. Ein wichtiges Instrument dabei ist der Landesseniorenbeirat, um politische Entscheidungsträger für die besonderen Bedarfslagen und Problemsituationen älterer Menschen zu sensibilisieren und sie zu beraten. Der Beirat ist kein Gremium, in dem Fachleute über die Interessen von Senioren beraten oder etwas für Senioren aufbauen und entwickeln. Es geht vielmehr um die Beteiligung der älterer Bürgerinnen und Bürger selbst.
Die Gründung des Landesseniorenbeirats des Saarlandes wurde durch Beschluss des Landtags vom 12.11.1997 initiiert. Der Landesseniorenbeirat gründete sich 1998, also vor 19 Jahren. Seit dieser Zeit leisten der Landesseniorenbeirat, die Beiräte und die Seniorenbeauftragten in den Kommunen eine sehr gute Arbeit. Dafür möchte ich mich auch im Namen unserer Fraktion recht herzlich bedanken.
Heute liegt ein Antrag aller Landtagsfraktionen vor, der das Ziel hat, die Arbeit des Landesseniorenbeirats auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen des Landesseniorenbeirats weiterzuentwickeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen herzustellen, um die Arbeit des Landesseniorenbeirats zu optimieren. Um eine effizientere Arbeitsweise zu gewährleisten,
soll der Landesseniorenbeirat zukünftig aus maximal 21 Mitgliedern bestehen. Mit einer Aktualisierung der Zusammensetzung des Rates haben wir eine repräsentative Auswahl getroffen, die sowohl das regionale Spektrum als auch die gesellschaftlichen Akteure des Landes, aber auch eine ausgewogene Zusammenstellung hauptberuflicher und erfahrener ehrenamtlicher Personen garantiert. Besonders hervorheben möchte ich noch einmal die übergreifende Einigkeit bei der Verbesserung beim Landesseniorenbeitrat. Alle aktuell im Landtag befindlichen Parteien haben sich sehr konstruktiv eingebracht und stehen dem Antrag positiv gegenüber.
Der SPD sind eine lebendige Demokratie und die Partizipationsmöglichkeiten aller immer ein besonderes Anliegen gewesen. Dazu gehört eben auch die Teilhabe von älteren Menschen an unserer Gesellschaft und den politischen Prozessen. Die Einrichtung und die kontinuierliche Verbesserung des Landesseniorenbeirats ist eine konkrete Ausprägung dessen. Die SPD dankt ausdrücklich allen Menschen, die sich hierfür engagieren und für die Belange ihrer Mitmenschen einsetzen, und freut sich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenbeirat. Wir stimmen dem Antrag natürlich zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Viele Lebensmittel landen auf dem Müll. Auf dem Weg vom Acker über die Produktion zum Großmarkt oder Gastgewerbe bis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden brauchbare Lebensmittel weggeworfen. Das Ausmaß der Verschwendung ist noch nicht präsent genug, genauso wie die verheerenden weltweiten sozialen und ökologischen Folgen. Für die Produktion von Lebensmitteln werden Wasser und Rohstoffe verbraucht und landwirtschaftliche Flächen genutzt und dann werden nicht unerhebliche Mengen an Lebensmitteln weggeworfen.
Bundesweit landen in Deutschland jedes Jahr 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Wert von circa 25 Milliarden Euro auf dem Müll. Heruntergerechnet auf das Saarland bedeutet das 82 Kilo Lebensmittel pro Einwohner, das heißt, alle Saarländer zusammen verschwenden im Jahr circa 80 Millionen Kilogramm Lebensmittel - eine nicht akzeptable Zahl nur für dieses kleine Bundesland.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind jedoch nur für etwa 40 Prozent der Lebensmittelabfälle verantwortlich. Lebensmittelverluste entstehen ebenso entlang der gesamten Kette vom Acker bis zum Verbraucher. Die Verschwendung von Lebensmitteln hat auch Auswirkungen auf die Umwelt wie zum Beispiel das Roden riesiger Flächen der Regenwälder zum Anbau von Palmöl. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft sowie den Handel zum Umdenken und zum Rückgriff auf regionale Produkte zu bewegen, schon allein wegen des Umweltrucksacks dieser Produkte und wegen des Umweltschutzes.
Ein Rückgriff auf regionale Produkte ist ein Teil von vielen Lösungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang spielt auch die Wertschätzung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Wir müssen nicht nur die Ernährungsbildung und das Wissen über Landwirtschaft stärken, sondern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher für den Wert von Lebensmitteln besser sensibilisieren, damit sie ihren Beitrag zur Reduktion vermeidbarer Lebensmittelabfälle leisten können.
Wichtig ist es, wie schon an einigen Schulen und Kindergärten praktiziert - aber bei Weitem noch aus
baufähig -, Kindern und Jugendlichen über zum Beispiel Schulgärten, Bauernschulpatenschaften oder die Betreuung von Bienenvölkern lebensnah den Ursprung der Lebensmittel zu vermitteln.
Daher möchte ich in diesem Zusammenhang das EU-Schulobstprogramm, welches das Saarland damals als erstes Bundesland eingeführt hat, noch mal positiv erwähnen. Ziel des Schulobstprogrammes ist es, den Verzehr von Obst und Gemüse bei Kindern zu steigern und so deren Ernährungsgewohnheiten dauerhaft im Hinblick auf eine der Gesundheit förderliche und ausgewogene Kost zu prägen. Gleichzeitig dient das Programm der Absatzförderung von Obst und Gemüse, das nach Möglichkeit regional und ökologisch erzeugt wurde. - Ein rundweg sinnvolles und daher auch erfolgreiches Projekt.
Nach wie vor ist der Trend ungebrochen, sich immer bewusster zu ernähren beziehungsweise umweltbewusster zu konsumieren. Dennoch landen Jahr für Jahr in Deutschland 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll, rund 1,3 Milliarden Tonnen Essen weltweit. Gleichzeitig hungern auf der Welt über 795 Millionen Menschen, während Lebensmittel wie zum Beispiel Milch, Fleisch und Getreide immer billiger werden und die Landwirte bei den Produktionskosten oft drauflegen müssen.
Mit den weltweit weggeworfenen Lebensmitteln könnte das Ernährungsproblem der gesamten Weltbevölkerung gelöst werden, weil dann jeder Erdenbürger circa 3.000 Kalorien pro Tag zur Verfügung hätte. - Das ist ein Skandal, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Wertschätzung und das Bewusstsein bei den Menschen zu schaffen, kann aber nur eine Seite der Medaille sein. Auch die Lebensmittelindustrie beziehungsweise der Handel sowie das produzierende als auch das verarbeitende Gewerbe müssen hier neue Wege beschreiten.
Nach wie vor werden in der Landwirtschaft erzeugte Produkte wie Gurken und Salat einfach weggeworfen, weil sie nicht dem Marktpreis entsprechen oder nicht die gewünschten Standards erfüllen. Durch Transport und Vertrieb verderben Obst- und Gemüsesorten. Die Hersteller sind bei Überproduktion bestrebt, diese zu vernichten. Die meisten Bäckereien entsorgen immer noch das Brot und die Brötchen vom Vortag. Einige bieten sie den Kunden mittlerweile zum halben Preis an. Kantinen müssen Essensreste aus hygienischen Gründen entsorgen.
Wichtig wäre es unserer Meinung nach, den Handel zu sensibilisieren, damit diese durchaus noch verzehrbaren Produkte nicht auf dem Müll landen, sondern denen zur Verfügung gestellt werden, die sie
an Bedürftige weitergeben können, wie zum Beispiel den Tafeln.
Jeder sollte selbst entscheiden können, ob er einen Joghurt, der gerade einmal einen Tag das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hat, noch verzehren möchte oder nicht. Leicht verderbliche, nicht so lange haltbare Lebensmittel benötigen aber nach wie vor ein Mindesthaltbarkeits- oder Verfallsdatum als wichtige Orientierung. Bei anderen dauerhaft haltbaren oder länger haltbaren Produkten wie Zucker und Salz, Kaffee, Tee und Nudeln kann dagegen auf ein Mindesthaltbarkeitsdatum verzichtet werden. Die bundesweite Kampagne „Zu gut für die Tonne“ sollte unbedingt fortgeführt werden.
Auch ein verstärktes Angebot des Handels, kleinere Packungsgrößen anzubieten, das den Bedürfnissen der ständig steigenden Zahl an Singlehaushalten und der allein lebenden älteren Menschen Rechnung trägt, ist ein wichtiger Schritt zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung.
Frankreich und Italien sind da schon einen Schritt weiter als wir. Frankreich hat ein Gesetz verabschiedet, das Supermärkte ab 400 m² Ladenfläche verpflichtet, nicht verkaufte Waren billiger abzugeben oder zu spenden, nicht mehr genießbare Lebensmittel zu kompostieren mit dem Ziel, die Abfallmengen bis 2025 zu halbieren. Italien hat ein Gesetz verabschiedet, in dem die Möglichkeiten der Lebensmittelspenden umfassend vereinfacht und die Vorschriften zum Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verbrauchsdatum reformiert wurden.
Zu begrüßen ist, dass die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie nunmehr auch Lebensmittelabfälle aufgenommen hat. Lebensmittelabfälle sollen beim Einzelhandel, beim Konsumenten, aber auch entlang der Lieferkette verhindert werden. Mitgliedsstaaten sollen deshalb dafür sorgen, dass bis 2030 der Lebensmittelabfall um 50 Prozent reduziert wird.
Auch das kürzlich von Umweltministerin Barbara Hendricks im Rahmen des integrierten Umweltprogramms 2030 vorgestellte sogenannte Öko-Etikett, auch als „zweites Preisschild“ bekannt, kann dabei helfen, Lebensmittel, deren Herstellung die Umwelt massiv schädigt, nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt zu konsumieren wie beispielsweise Rindfleisch aus Massentierhaltung, bei der große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt werden.
Abschließend kann man sagen: Die Ansatzpunkte sind mannigfaltig und die Chancen groß, bei allen Beteiligten ein anderes - besseres - Bewusstsein für Lebensmittel zu schaffen. Hierbei fällt immer wieder das gleiche Wort: Wertschätzung. Deshalb setzen wir uns für ein Gesetz gegen die anhaltende Lebensmittelverschwendung auf Bundesebene ein. Wir
fordern die Landesregierung auf: sich auf Bundesebene für die Prüfung eines Öko-Etiketts einzusetzen, eine Arbeitsgruppe beziehungsweise einen Runden Tisch einzurichten, der mit Beteiligten aus Politik, Verbänden, Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe sinnvolle Strategien gegen Lebensmittelverschwendung entwirft; im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses solche Kantinen auszuzeichnen, die besonders wenige Lebensmittelabfälle produzieren und dadurch Transparenz beim Verbraucher schaffen und ein positives Signal in den privaten Sektor senden; Lebensmittelproduktion und -vermarktung weiter zu fördern und das öffentliche Bewusstsein und deren Bedeutung für Ökologie und Ökonomie weiter zu stärken; eine Bundesinitiative zur Einschränkung der verpflichtenden Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums zu prüfen.
Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass wir mit der heutigen Plenardebatte einen Denk- und Arbeitsprozess anstoßen, an dessen Ende sowohl bei Industrie und Handel als auch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Bewusstsein dafür geschaffen wird, einen fortschrittlichen und nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln langfristig zu etablieren.
An dieser Stelle danke ich unserem Verbraucherschutzminister Reinhold Jost für seinen unermüdlichen Einsatz gegen die Lebensmittelverschwendung und den Preisverfall von Landwirtschaftsprodukten und würde mir wünschen, dass sein Engagement von allen im Landtag vertretenen Fraktionen entsprechend unterstützt wird, denn es geht um eine wichtige gesellschaftliche und keine parteipolitische Aufgabe.
Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag und möchte mitteilen, dass wir auch dem Antrag der PIRATEN zustimmen werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Qualität der Betreuung beginnt mit dem Angebot ausreichender Betreuungsplätze. Im Jahre 2008, also zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der rechtlichen Grundlage für den Rechtsanspruch auf Betreuung der Kinder unter drei Jahren, gab es im Saarland rund 2.600 Krippenplätze, zu Beginn der Legislaturperiode im Jahre 2012 gab es rund 4.000 Krippenplätze. Heute, Stand 01.03.2016, verzeichnen wir 6.307 vorhandene Krippenplätze, das bedeutet innerhalb von nicht ganz vier Jahren eine Steigerung um rund 58 Prozent.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Betreuung eines erheblichen Teils der Kinder nur zu Randzeiten bei gleichzeitiger Betreuung in einer Kita erfolgt, verfügen wir derzeit über rund 1.100 Plätze in der Kindertagespflege. Bereinigt um die Randzeitenbetreuung haben wir derzeit insgesamt 422 Kindertagespflegeplätze.
Damit verfügt das Saarland derzeit für Kinder unter drei Jahren über eine Versorgungsquote von rund 31 Prozent. Hinzu kommen weitere 894 Krippenplätze, die durch bereits beschiedene und geförderte Investitionsmaßnahmen in absehbarer Zeit eine Betriebserlaubnis erhalten werden. Wir werden dann seit 2012 einen Aufwuchs der Krippenplätze von 4.000 auf 7.201 und damit um rund 80 Prozent verzeichnen können, die Versorgungsquote wird dann bei rund 35 Prozent liegen. Dafür bedurfte es in dieser Legislaturperiode einer erheblichen Kraftanstrengung, die seitens des Bildungsministers geleistet wurde.
Aber bei diesem Stand wollen wir nicht stehen bleiben: In den nächsten Jahren wollen wir den Versorgungsgrad auf landesweit 40 Prozent steigern. Dabei haben wir es durchaus mit unterschiedlichen Nachfragesituationen einerseits im ländlichen Bereich und andererseits in den städtischen Ballungsräumen zu tun. Des Weiteren legen wir unser Augenmerk bereits jetzt auf die Modernisierung beziehungsweise Sanierung von Kindertagesstätten, die nicht mehr zeitgemäß sind und den aktuellen Anforderungen bezüglich baulicher Voraussetzungen und Ausstattung nicht entsprechen.
Bezüglich der Qualität der Betreuung in Krippen kann festgestellt werden, dass mehrere Hundert Fachkräfte gerade speziell für die Krippenpädagogik qualifiziert worden sind. Das Bildungsprogramm für saarländische Kindergärten wird um die besonderen Anforderungen, die sich aus der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren ergeben, ergänzt und erweitert.
Die saarländischen Kitas bieten Betreuung und Bildung auf hohem Niveau. Laut dem „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung gibt es im Saarland, verglichen mit anderen Bundesländern, deutlich höhere vertraglich vereinbarte wöchentliche Betreuungszeiten. In 73,4 Prozent aller Fälle wird eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden und mehr vereinbart.
Wir haben im Saarland ein Bildungsprogramm für Kindergärten, das in allen saarländischen Kitas gilt. Alle Trägerverbände haben sich verpflichtet, in ihren Kitas nach diesem Bildungsprogramm zu arbeiten; es ist die zentrale Orientierung für die tägliche Arbeit in den saarländischen Kindertageseinrichtungen und vermittelt allen Kindern sogenannte Basiskompetenzen.
Dabei bleiben wir aber nicht stehen. Die Landesregierung ist dabei, das Bildungsprogramm in Zusammenarbeit mit allen Akteuren der Kindertageseinrichtungen zu überarbeiten und zu erweitern. Wir haben in unserem Land im letzten halben Kindergartenjahr vor der Einschulung bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen die Vorkurse „Früh Deutsch lernen". Wir beteiligen uns am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist"; 32 saarländische Kitas nehmen am Programm „Sprach-Kitas“ teil. Mit diesem Bundesprogramm werden den beteiligten Kindertageseinrichtungen zusätzliche personelle Ressourcen für die individuelle Sprachförderung aller Kinder, also sowohl für Kinder mit als auch für solche ohne Migrationshintergrund, zur Verfügung gestellt.
Es gibt die „Bilingualen Kindertageseinrichtungen“. In diesen zweisprachigen Kitas lernen die Kinder die französische Sprache altersgerecht und ohne schulische Elemente mit französischen Muttersprachlerinnen im täglichen Umgang mit der Sprache in allen Alltagssituationen der Kita.
Wir haben im Saarland das Kooperationsjahr „Kindergarten-Grundschule“. Mit der Kooperation durch Kindergarten und Grundschule beim Übergang wird dieser für die Kinder fließend gestaltet. Die mit diesem sukzessiv eingeführten Projekt gemachten Erfahrungen sind gut. Zum neuen Schuljahr wird das Projekt daher in die Fläche überführt, sodass alle saarländischen Kita-Kinder davon profitieren werden.
Es gibt die Konsultations-Kitas „Lernen von der Praxis für die Praxis ". Diese Konsultations-Kitas sind Best-Practice-Einrichtungen, die ihre besonderen Erfahrungen, beispielsweise zum Thema Inklusion, weitergeben. Sie informieren und unterstützen andere Einrichtungen oder Personen, die ein Interesse an eben diesen pädagogischen Themen haben.
Ich komme zum Thema „Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern“. Der erste Schritt, um
gute Arbeitsbedingungen in den Kitas sicherzustellen, besteht darin, Fachpersonal in ausreichendem Maße zur Verfügung zu haben. Im Saarland sind daher seit 2012 die Ausbildungskapazitäten erheblich ausgeweitet worden. Darüber hinaus werden zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten.
Maßnahmen zur Ausweitung des Ausbildungsangebotes sind zum Beispiel die Eröffnung eines neuen Standortes in St. Wendel im Schuljahr 2012/2013, die Einführung der berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeit am SBBZ Saarbrücken im Schuljahr 2012/ 2013 und die Einrichtung einer Umschülerklasse am SBBZ Saarbrücken im Schuljahr 2013/2014. Durch diese Maßnahmen konnten die Ausbildungszahlen an den drei öffentlichen Fachschulen von 919 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2011/2012 auf aktuell, Stand 14.10.2015, 1.305 Schülerinnen und Schüler ausgeweitet werden. Rechnet man die Zahlen der zwei privaten Fachschulen hinzu, ergibt sich eine Kapazität von 1.765 Ausbildungsplätzen. In diesem Jahr werden 374 Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher abschließen und dem Arbeitsmarkt als gut ausgebildete Fachkraft zur Verfügung stehen.
Ich komme zu den Weiterbildungen für Erzieherinnen und Erzieher. Neben dem Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes werden am LPM zahlreiche Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher angeboten. Die Themen umfassen fachbereichsübergreifende Angebote, etwa die Inklusion, des Weiteren Sprachbildung und Sprachenvielfalt, den Umgang mit Eltern, die Stärkung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz. Es gibt Fortbildungen zu Themen betreffend den Abbau der Bildungsarmut sowie zur Ausbildung von Leitungskompetenz.
Der „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung von August 2015 hat bestätigt, dass wir im Saarland den pädagogischen Fachkräften in unseren Einrichtungen gute Rahmenbedingungen bieten. In den saarländischen Kitas bestehen im Vergleich zu den Einrichtungen in anderen Bundesländern bessere Rahmenbedingungen für die Fachkräfte: Nur 6,3 Prozent der Kitas im Saarland verfügen über keine Freistellung für KitaLeitungskräfte. Das Saarland liegt damit weit unter dem Durchschnitt der westlichen Bundesländer von 19,1 Prozent und dem gesamtdeutschen Durchschnitt von 17,1 Prozent. In 55,6 Prozent der Kitas mit Leitungsfreistellung ist hierzulande eine Person vollständig für die Bewältigung der Leitungstätigkeit freigestellt. Das Saarland belegt damit bundesweit einen Spitzenplatz, der nur noch von NordrheinWestfalen mit 59,7 Prozent übertroffen wird.
46,4 Prozent der Fachkräfte üben bei uns eine Vollzeitbeschäftigung aus. Deutschlandweit ist dies nur bei 40,8 Prozent, bezogen auf die westlichen Bundesländer bei 43,8 Prozent der Fachkräfte der Fall. Damit einhergehend sind im Saarland nur 10,6 Prozent des pädagogischen Personals befristet beschäftigt. In allen anderen westlichen Bundesländern ist der Anteil des befristet beschäftigten Personals höher, im Durchschnitt liegt er bei 16,1 Prozent.
Der „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung zeigt: Professionelle KitaLeitungen, eine geringe Anzahl befristet Beschäftigter, eine hohe Quote bei der Vollzeitbeschäftigung und eine längere Betreuungszeit tragen zu einer im Ländervergleich besseren Qualität in den saarländischen Kitas bei und ermöglichen eine kontinuierliche frühkindliche Entwicklung. Insgesamt zeigt die Studie, dass wir im Saarland sowohl unseren Kindern als auch den pädagogischen Fachkräften gute Rahmenbedingungen in unseren Einrichtungen bieten.
Ich will noch kurz auf die einzelnen Forderungen des Antrags eingehen. Auch zu dem Thema Personalschlüssel hat der Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung bescheinigt, dass die Situation in den saarländischen Kitas im bundesweiten Vergleich sich gut darstellt: Auf eine vollzeitbeschäftigte Kita-Fachkraft kommen im März 2014 im Saarland 9,8 Kindergartenkinder. Ein Jahr zuvor betrug der Personalschlüssel noch eine Fachkraft zu 10,1 Kindergartenkindern. In den Krippen ist der Schlüssel mit einer Fachkraft zu 3,6 Krippenkindern konstant geblieben. Hier haben die übrigen westdeutschen Bundesländer mit 1 zu 3,9 im Vorjahr nun auf das saarländische Niveau aufgeschlossen.
Die im Antrag geforderten Relationen sind identisch mit Forderungen aus dem Positionspapier der Liga der Freien Wohlfahrtspflege. Die Landesregierung befindet sich im Dialog mit der Liga, um auszuloten, wo vor dem Hintergrund der Haushaltssituation noch weitere Verbesserungen erzielt werden können.
Bereits vor Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege finden intensive Beratungsgespräche zur Ausbildung durch die Schulen statt. Zwei der drei Berufsfachschulen für Kinderpflege sind an den gleichen Berufsbildungszentren angesiedelt wie auch die Akademien für Erzieher und Erzieherinnen - in Saarlouis und Saarbrücken. Der Austausch zwischen den Schulen ist damit gewährleistet.
Voraussetzung für die fachtheoretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieher und Erzieherinnen ist allerdings der mittlere Bildungsabschluss, der häufig nicht vorliegt. Personen, die bereits eine Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger abgeschlossen haben und eine Weiterqualifizierung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich aner
kannten Erzieher anstreben, können neben der regulären Vollzeitausbildung an den Fachakademien für Sozialpädagogik gemäß der saarländischen Schul- und Prüfungsordnung der Fachschulen für Sozialpädagogik auch eine berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit an der Akademie für Erzieher und Erzieherinnen in Saarbrücken absolvieren. Seit der Einführung dieser Ausbildungsmöglichkeit werden vom SBBZ Saarbrücken Beratungsgespräche angeboten. Da für die Aufnahme in die berufsbegleitende Ausbildung eine feste Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit mindestens der Hälfte der üblichen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft Voraussetzung ist, sind hier in die Beratungen die entsprechenden Träger mit eingebunden. Für arbeitslose Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger besteht am SBBZ Saarbrücken auch die Möglichkeit, die Ausbildung in Form einer Umschulung durchzuführen. Beratende Instanzen sind auch hier das SBBZ Saarbrücken und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
Die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots ist Aufgabe der Jugendämter. Die örtlichen Bedarfe sind in besonderem Maße abhängig von der VorOrt-Situation, sodass keine längerfristige Bedarfsplanung, schon gar nicht auf Landesebene, realisierbar ist. Die Ausbildungskapazitäten an den Erzieherschulen anzupassen ist derzeit nicht notwendig, da hier bereits eine deutliche Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze stattgefunden hat und zu erwarten ist, dass die ausgebildeten Fachkräfte grundsätzlich ausreichen werden, die entsprechenden Stellen in den Kitas zu besetzen. Zudem ist eine Anpassung an sich ändernde Personalbedarfe nicht zeitnah möglich, da sich eine eventuelle Erhöhung der Zahl der Plätze erst nach drei Jahren im Praxisfeld bemerkbar machen würde.
Das Land ist, wie alle anderen Länder, bestrebt, eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes zu erreichen, auch an den Betriebskosten. Das BMFSFJ hat aktuell eine Expertise in Auftrag gegeben, mit der überprüft werden soll, wie eine Bundesbeteiligung vor dem Hintergrund der bestehenden unterschiedlichen Finanzierungsregelungen der Länder erfolgen könnte. Kritisch muss dabei beobachtet werden, ob und welche Bedingungen beziehungsweise Standards von Bundesseite vorgegeben werden und welche Mitspracherechte sich der Bund damit gegebenenfalls sichern möchte. - Wir lehnen diesen Antrag ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Harmloses Genussmittel mit entspannender Wirkung oder gefährliche Droge mit Suchtpotenzial? Über die Risiken von Cannabis gehen die Meinungen seit jeher weit auseinander. Nicht nur Jugendliche halten einen Joint ab und zu für relativ ungefährlich. Der britische Professor Wayne Hall vom King's College in London, Suchtexperte bei der Weltgesundheitsorganisation, hat in einer Langzeitstudie 20 Jahre lang die Folgen von Cannabiskonsum eingehend untersucht.
Ich darf einige Erkenntnisse aus dieser Studie zitieren: „Cannabis entfaltet bei täglichem Konsum über einen längeren Zeitraum dieselbe Suchtwirkung wie Heroin oder Alkohol. Die Hemmschwelle, härtere Drogen zu konsumieren, sinkt bei regelmäßigem Cannabiskonsum. Cannabis verdoppelt die Risiken von Psychosen und Schizophrenie, vor allem bei Menschen, in deren Familien schon einmal psychotische Störungen aufgetreten sind. Zudem führt Kiffen zu Entzugserscheinungen wie Angstzuständen, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit und Depressionen. Bei Heranwachsenden bremst es im Wachstum die geistige Entwicklung.“ Das ist nur ein Bruchteil der Ergebnisse dieser Langzeitstudie.
Der Deutsche Hanfverband weist darauf hin, dass die unmittelbaren Risiken in erster Linie psychischer Natur sind. Problematisch ist die parzielle Unvorher
sehbarkeit der Wirkung. Auch bei erfahrenen Konsumenten können sich unangenehme Wirkungen einstellen wie zum Beispiel Angst, Panik, Paranoia und Erinnerungslücken im Kurzzeitgedächtnis. Statt gemeinsamen Erlebens fühlen sich Konsumenten in ihrem eigenen Film gefangen und nehmen ihre Umwelt nur eingeschränkt wahr. Herzrasen, Übelkeit und Schwindel können sich einstellen. Auch dies ist nur ein Bruchteil der Begleiterscheinungen und Folgen von Cannabisgenuss, die auf der Internetseite des Deutschen Hanfverbandes aufgeführt sind.
Ja, eine Neuordnung der Drogenpolitik und eine Regulierung des Cannabismarktes sind erforderlich. Aber: Drogen sind nicht cool, sondern schädlich, und ein Recht auf Rausch für alle kann es nicht geben.
Wir müssen uns stärker für die Drogen- und Suchtprävention einsetzen. Beim Cannabiskonsumverhalten hat sich in den letzten Jahren grundsätzlich etwas geändert. Der THC-Gehalt des heute angebotenen Cannabis ist weitaus höher als noch vor Jahrzehnten, und der Verbrauch ist steigend. Wenn Sie dann den Vorschlag machen, Cannabis kontrolliert an ab 18-Jährige abzugeben, dann frage ich mich, ob die unter 18-Jährigen, die das ja durchaus auch rauchen, sich das weiter auf dem Schwarzmarkt besorgen sollen.
Man sollte beginnen, gemeinsame Ziele einer fortschrittlichen Drogen- und Suchtpolitik zu formulieren. Dazu müssen Risiken und Nebenwirkungen etwaiger Maßnahmen genauestens abgewägt werden. Das Minimieren von Gesundheitsrisiken und die Prävention müssen bei allen Überlegungen höchste Priorität haben. Das Thema ist komplex und die Lösungswege sind schwierig zu finden. Hier müssen gesundheitspolitische Fragen, ökonomische Auswirkungen, sozialpolitische Aspekte und ethische Fragen in einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs zusammengestellt werden.
Drogenpolitik stützt sich auf die Säulen Prävention und Frühintervention, Beratung und Behandlung, Schadensminimierung sowie Angebotsreduktion. Diese Maßnahmen aufeinander abgestimmt tragen zur Zielerreichung bei. Sowohl die einzelnen Maßnahmen als auch ihr Zusammenwirken sind wissenschaftlich erwiesen.
Aufgrund welcher Quellen und Erkenntnisse kommen Sie in Ihrem Antrag zu der Aussage, dass Menschen mit problematischem Drogenkonsum aus Angst vor Strafverfolgung keine Hilfe bei entsprechenden Einrichtungen suchen? Und was verstehen
Sie unter problematischem Drogenkonsum? Drogenkonsum ist immer problematisch.
Der Ausstieg aus dem Drogenkonsum oder das Aufsuchen von Beratungsstellen steht bei uns nicht unter Strafe, im Gegenteil, es wird staatlich gefördert und finanziert. Als nur eine Beispiellektüre empfehle ich Ihnen den Jahresbericht der Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V.
Sie weisen in Ihrem Antrag auf die hohen Steuereinnahmen hin, auf die der Staat verzichtet, weil er Cannabis nicht legalisiert. Ich persönlich möchte nicht, dass wir Steuern aus dem Drogenverkauf einnehmen.
Da gibt es dann doch noch andere Möglichkeiten, wie der Staat Geld einnehmen kann, ohne an der Gesundheitsgefährdung von Menschen mitzuverdienen.
Ihrer Aufforderung, im Saarland mit den kommunalen Spitzenverbänden ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zur staatlich kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu initiieren, können wir nicht zustimmen. Dafür bedarf es zuerst einmal einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene. Genauso wenig werden wir der Aufforderung zu einer Bundesratsinitiative zustimmen, den Anbau und die Herstellung von Betäubungsmitteln - wir haben verstanden: aller Betäubungsmittel straffrei zu ermöglichen. Wir lehnen beide Anträge ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 05 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sieht im Jahr 2016 Ausgaben in Höhe von 357 Millionen Euro vor. Das bedeutet einen Aufwuchs gegenüber dem Jahr 2015 von 7,7 Millionen Euro. Im Jahr 2017 belaufen sich die Ausgaben auf 365,4 Millionen Euro. Ausschlaggebend für diesen Aufwuchs sind die Tarifsteigerungen und die Fallzahlen der zu versorgenden Flüchtlinge.
Einige Projekte und Maßnahmen möchte ich besonders erwähnen. Ein zentrales Thema im sozialen Bereich ist die Inklusion. Hier ist es uns wichtig, dass sich eine Gesellschaft entwickelt, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen. Diese Akzeptanz muss schon früh im Leben beginnen. Dazu benötigen wir gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im frühkindlichen Bereich. Hier leistet das Zentrum für lebenslanges Lernen eine hervorragende Arbeit bei der Ausbildung von Inklusionsfachkräften. Daher werden wir für die Ausbildung von Inklusionsfachkräften am Zentrum für lebenslanges Lernen Mittel für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 bereitstellen.
Gestern, am 01. Dezember, war der Welt-Aids-Tag. Auch in der heutigen Zeit, in der Aids durch die medikamentöse Behandlung seinen ganz großen Schrecken verloren hat, ist es wichtig, dass diesem Thema weiterhin Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die saarländische Aids-Hilfe leistet eine hervorragende Arbeit und wird auch vom Land unterstützt, nicht nur im Kampf gegen Aids, sondern auch bei ihrem Einsatz für die Rechte der HIV-Infizierten. Hier möchte ich noch auf die Präventionskampagne „Gudd druff“ hinweisen. Auch dieses Projekt kann weiter unterstützt werden.
Im Landesjugendring sind die Kinder- und Jugendverbände des Saarlandes organisiert. Wichtig ist dabei, dass auf einer Grundlage zusammengearbeitet wird, bei der politische, religiöse, weltanschauliche und kulturelle Unterschiede keine Rolle spielen. Für mich ist aber auch ein anderer Gesichtspunkt beim Landesjugendring enorm wichtig. Hier werden Jugendliche zu verantwortungsvollen jungen Menschen geprägt. Sie lernen, Verantwortung zu übernehmen und bringen sich aktiv in die Gesellschaft ein. Hier entsteht der Unterbau für unser Ehrenamt. Deshalb ist die Arbeit des Landesjugendrings nicht in Frage zu stellen und muss weiter unterstützt werden. Wir werden deshalb im Haushalt für die Jahre
2016/17 zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung stellen.
Nicht unerwähnt lassen will ich die Unterstützung des Vereins Aldona, der ehemaligen Hurenselbsthilfe. Dieser Verein ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Frauenpolitik geworden. Im Laufe der Jahre sind aber seine Aufgabenfelder stark angewachsen. Zu den weiteren Aufgaben zählen die berufliche Wiedereingliederung von ehemaligen Prostituierten, sie kümmern sich um Frauen mit ausländischer Herkunft, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, zudem um Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Gewalt im Namen der Ehre. Hier sind die Mittel, die der Landeshaushalt zur Verfügung stellt, ebenfalls gut angelegt. Die Mitarbeiterinnen von Aldona arbeiten in einem extrem schwierigen Umfeld. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier trotz aller finanziellen Schwierigkeiten im Land weiterhin finanziell unterstützen können.
Im Saarland gibt es drei Frauenhäuser mit insgesamt 55 Plätzen. Saarbrücken ist mit 31 Plätzen eines der größten Frauenhäuser in Deutschland. Die Kinder, die mit ihren Müttern in eines der drei Frauenhäuser flüchten, brauchen in der Regel dringend therapeutische Begleitung. Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für die Kinder ein tiefer, verstörender Einschnitt in ihr bisheriges Leben; sie müssen, zumindest vorübergehend, die gewohnte Umgebung verlassen, oft kommt auch noch ein Schulwechsel dazu.
Hinzu kommen Traumatisierungen durch die Erlebnisse, die zur Flucht ins Frauenhaus geführt haben. In dieser Zeit haben sie kein therapeutisches Angebot. Eine frühe Intervention bei seelischer und körperlicher Gewalterfahrung ist aber wichtig, damit sich die Traumata nicht verfestigen. Einer externen Therapie stehen lange Warte- und Genehmigungszeiten entgegen. Auch zusätzlich vermittelnde Hilfen vom Jugendamt greifen erst dann, wenn die Frauen wieder einen endgültigen Wohnort haben. Deshalb ist es wichtig, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.
Mit dem nun im Haushalt für 2016 und 2017 zur Verfügung gestellten Geld wird gewährleistet, dass die Erlebnispädagogik für traumatisierte Kinder weitergeführt werden kann.
Dies ist ein wichtiger Baustein für die Betreuung der Kinder vor Ort. Für die Weiterführung dieses wichtigen Projekts bedanke ich mich bei unserer Ministerin Monika Bachmann und dem Staatssekretär Stephan Kolling.
Ein weiteres wichtiges Projekt ist die „Anonyme Spurensicherung“ Dies ist ein Instrument, das sich bewährt hat und Frauen, die sexuelle Gewalt erfahren haben, die Zeit geben, die sie brauchen, um sich für eine Anzeige zu entscheiden. Die Krankenkassen wollten anfangs die Kosten für diese anonyme Spurensicherung nicht übernehmen. Sie zahlten nur, wenn die Betroffenen den Namen des Schädigers nannten. Hier wurde ein Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen, der eine anonyme Abrechnung zulässt. „Anonyme Spurensicherung“, kurz ASS genannt, bietet Vergewaltigungsopfern einen Schutzraum und die nötige Zeit, klare Gedanken zu fassen. Oft sind Vergewaltigungsopfer so traumatisiert, das sie gar nicht in die Lage sind, gleich nach der Tat die Entscheidung zu treffen, Anzeige zu erstatten, und nehmen oft auch aus Angst, eine andere Person würde über ihren Kopf hinweg eine Anzeige erstatten, keine ärztliche Hilfe in Anspruch.
„Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren“ - das ist der Titel der landesweit erfolgreichen Kampagne des Frauennotrufs Saarland und der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den saarländischen Ärzten. Die Kampagne klärt darüber auf, dass landesweit die Möglichkeit der medizinischen Soforthilfe und der vertraulichen Spurensicherung nach sexueller Gewalt besteht. Damit wird es Betroffenen künftig ermöglicht, Gewaltspuren unmittelbar nach der Tat auch ohne polizeiliche Anzeige vertraulich dokumentieren, sichern und kostenlos aufbewahren zu lassen. Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Opferschutzes.
Werte Kolleginnen und Kollegen, dies waren nur ein paar wenige, aber sehr wichtige Maßnahmen und Projekte, die durch den Einzelplan 05 finanziert werden. Trotz aller Sparanstrengungen werden alle wesentlichen Projekte wie in den vergangenen Jahren fortgeführt. Das ist keine Selbstverständlichkeit in diesen Zeiten.
Ich bitte um Zustimmung zu Einzelplan 05 und schließe mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, mit einem Zitat von Jean Anouih: „Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht.“ - Danke.
Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ministerium bereitet für das Jahr 2016 eine Kampagne zum Thema wirtschaftlicher Verbraucherschutz vor, die auch finanziell unterlegt ist. Mit der Kampagne werden insbesondere die Themen Verbraucherschutz im Internet, Handel und Neue Medien in den Fokus rücken. Im Bereich Naturschutz und Tierschutz ist der Markenkern dieser Regierung ein umfassender ganzheitlicher Begriff von Umweltpolitik. Sie orientiert sich am Begriff der Daseinsvorsorge. Daher bedeutet Daseinsvorsorge immer auch Verantwortung und Schutz unserer Umwelt. Nur ein vorausschauender Naturschutz trägt zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Auch das ist Daseinsvorsorge. Deshalb sind im Haushalt des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz weitere Mittel eingestellt, um gefährdete Arten und Tiere zu schützen, für deren Schutz wir Verantwortung tragen. Der Erhalt unserer Kulturlandschaften ohne die unermüdliche Arbeit der Ehrenamtlichen ist schwer
vorstellbar. Und ohne die Aufmerksamkeit von so wichtigen Verbänden wie NABU und BUND wäre es um ein Vielfaches schwerer, die ganze Vielfalt unserer Natur zu bewahren. Wir sind dankbar für die Hilfe, für die Ideen und auch für die konstruktive Kritik dieser Verbände.
Ich spreche hier sicher auch im Namen unserer Fraktion, wenn ich meine Dankbarkeit für die Ehrenamtlichen in unserem Land zum Ausdruck bringe. In der Titelgruppe 88 - Saarländische Naturwacht -, zu der auch die ökopädagogische Unterstützung von Schulen und Bildungseinrichtungen, die Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz, die Überwachung von Naturschutzgebieten vor Ort, die Unterstützung bei der Aufstellung von Pflegeplänen für Naturschutzgebiete gehören, sind die eingestellten Mittel dankenswerterweise fast gleich geblieben. Dies trifft auch auf Titelgruppe 86 zu, bei der das ökologische Schullandheim weiterhin Zuwendungen von 180.000 Euro erhält. In Titelgruppe 89 wird das Schullandheim BiberBurg in Berschweiler in 2016 auch gleichbleibend und in 2017 mit einer leichten Erhöhung bezuschusst.
Mit der Änderung des Saarländischen Wassergesetzes wurde ein gesetzlicher Schutz für Überschwemmungsgebiete, die in den Karten der Wasserbehörden dargestellt sind, auf den Weg gebracht und die Risikogebiete wurden neu ausgewiesen. Diese Neuregelung dient der Verwaltungsvereinfachung und der Verfahrensbeschleunigung. Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie und Fremdwasserentflechtung werden auch künftig eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des Gewässerschutzes spielen. Damit die Gewässerentwicklung nicht unter dem Spardruck der Kommunen leidet, hat unser Umweltministerium die Förderung für naturnahe Gewässerentwicklung erhöht. Zukünftig werden strukturverbessernde Maßnahmen bei Fließgewässern, die der naturnahen Gewässergestaltung und -entwicklung dienen, mit bis zu 95 Prozent bezuschusst.
In meinen Augen ist es Pflicht und nicht nur Tugend, auch in der jetzigen Haushaltslage die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Mitglieder von Verbänden, Zusammenschlüssen und Stiftungen zu unterstützen. Die Landesregierung und vor allem auch das Umweltministerium gehen hierbei voran und übernehmen Verantwortung.
In der Titelgruppe 75 - Tierschutz - sind Mittel für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Tierschutzes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in Höhe von 236.600 Euro eingestellt. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz arbeitet derzeit den Sanierungsstau in Tierheimen erfolgreich auf und überprüft und überarbeitet gegebenenfalls Gesetze und Verordnungen mit Blick auf die The
men Wald und Tierschutz. Trotz Haushaltsnotlage war es möglich, die Mittel für Investitionen in Tierheime zu verstetigen. Vielen Dank dafür an unseren Minister Reinhold Jost und die Mitarbeiter des Umweltministeriums!
Beim Fischereigesetz wird überprüft, an welcher Stelle man Schwerpunkte setzen kann, um dem Tierschutz eine größere Bedeutung zukommen zu lassen.
Aufgrund der besorgniserregenden Meldungen der Imker über die Bedrohung der Bienen war es ein wichtiges Signal, eine engere Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Imker zu vereinbaren und in den Kreisen und im Land insgesamt Projekte zur Rettung der Bienen anzustoßen. Es ist deshalb auch wichtig, dass die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse gleich bleiben. Für das ökologische Gleichgewicht kann ein weiterer Schwund von Bienenvölkern fatale Folgen haben. Angesichts dessen kann man die Arbeit der Imkerinnen und Imker nicht hoch genug bewerten. Wir werden die Imkerinnen und Imker weiterhin unterstützen und aufbauend auf den bestehenden Fördermaßnahmen gemeinsam das saarländische Bienenkonzept weiterentwickeln. Erste Erfolge dieses Projekts sind die Zunahme der Zahl der Imker, vor allem, besonders erfreulich, die Zunahme der Zahl der Jungimker, sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses wichtige Thema und eine steigende Zahl von Bienen- und Schmetterlingsweiden auch im privaten Bereich.
Im Namen meiner Fraktion besonders bedanken möchte ich mich auch bei unserem Tierschutzbeauftragten Dr. Willimzik für seine hervorragende Arbeit im Tierschutz - die natürlich ohne Unterstützung unseres Umweltministers so nicht möglich gewesen wäre -, für seinen Einsatz auf der Bundesebene zugunsten einer Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen und für seine Aufklärungsarbeit bezüglich des Tierschutzes.
Erwähnen möchte ich den in diesem Jahr erstmals ausgelobten Jugend-Tierschutzpreis des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, mit dem das Engagement saarländischer Schulen und vorschulischer Einrichtungen im Bereich des Tierschutzes ausgezeichnet wird. Mit diesem Preis sollen Projekte gewürdigt werden und bekannt gemacht und zur Nachahmung empfohlen werden, bei denen die Belange des Tierschutzes und des Tierwohls bereits im Kindes- und Jugendalter vermittelt und/oder erlebbar gemacht werden. Auch die Aufnahme einer Veranstaltungsreihe „Tiere und Tierschutz“ ins VHS
Programm ist dem Engagement des Tierschutzbeauftragten und dem unseres Ministers zu verdanken.
Der Wolfsmanagementplan, die gute Zusammenarbeit mit den anerkannten Auffangstationen vor allem für Greifvögel, Eulen und andere Großvögel, die Wildtierauffangstation in Eppelborn, die Tierheime im Saarland, die Tierschutz- und Umweltschutzverbände, der Schutz der Fledermäuse, die erfolgreiche Ansiedlung von Wildkatzen, Bibern und Nerzen, die zunehmende Population des Rotmilans - das alles sind Ergebnisse einer erfolgreichen Politik im Bereich Umwelt und Tierschutz. Ich bitte daher um Zustimmung für den Einzelplan 09.
Schließen möchte ich mit Blick auf den Klimagipfel in Paris mit einem Satz des englischen Tierschützers George Adamson: „Darüber, wer die Welt erschaffen hat, lässt sich streiten. Sicher ist nur, wer sie vernichten wird.“ - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ein Dach über dem Kopf, also eine Wohnung zu haben, ist ein existenzielles Grundbedürfnis. Es ist mehr als das. Wohnraum bildet die Basis und den Mittelpunkt für ein menschenwürdiges Leben. Er bildet gleichzeitig die Voraussetzung für ein gesundes und gesellschaftlich integriertes Leben. Trotzdem gibt es Menschen in unserem Land, die das nicht möchten; auch dies sollte man akzeptieren. Wir befassen uns hier mit einen sehr ernsten gesellschafts- und sozialpolitischen Thema. Wohnraum ist gemäß der Vereinten Nationen ein Grundrecht und sollte in Deutschland, im viertreichsten Land der Erde, eine Selbstverständlichkeit darstellen. Dass die Bundes- und zuständigen Landesregierungen alles daran setzen, die Zahl der Obdachlosen zu verringern, ist unbestritten. Niemand möchte Menschen in unserer Gesellschaft an den Rand drängen und ausgrenzen.
Wir geben ihnen die Hilfestellungen, die sie benötigen, weil ihnen oft Kraft und Durchhaltevermögen fehlen, Probleme selbstständig zu lösen. Wir setzen uns dafür ein, auch diesen Menschen eine Perspektive zu bieten und die Chance auf Teilhabe zu eröffnen. Das Saarland verfügt bereits über eine Vielzahl an differenzierten und ausreichenden Hilfsangeboten für diese Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die Hilfe endet bei uns nicht bei der Unterstützung, eine geeignete Wohnung zu finden.
Beispielsweise möchte ich hier folgende Hilfsmaßnahmen erwähnen, denn ich glaube, man kann sie nicht oft genug erwähnen. Hilfe bei der Erlangung und beim Erhalt entsprechenden Wohnraumes und Begleitung bei den in diesem Zusammenhang erforderlichen Schritten und Aktivitäten, individuell angemessene und vereinbarte Betreuung im Wohnraum durch regelmäßige Hausbesuche, Hilfe bei der Tagesstrukturierung und bei der Organisation lebenspraktischer Aktivitäten, Vermittlung bei Konflikten mit Nachbarn und Vermietern, Begleitung zu ärztlichen Sprechstunden und Assistenz bei aufsuchender medizinischer Hilfe, Vermittlung an niedergelassene Ärzte, Gesundheitsämter und Kliniken, vermittelnde Hilfen bei Schulden, psychischen Problemen und Suchtproblemen, Heranführung an Hilfen bei der Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Diese Hilfen bietet das Land niederschwellig, erreichbar für die Menschen und verlässlich an. Diese Hilfen werden in zahlreichen Einrichtungen im ganzen Land angeboten.
Bei den im Saarland bereits vorhandenen Angeboten der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich konkret auch um solche der aufsuchenden Straßensozialarbeit, der von Tagesaufenthalten mit oder ohne Übernachtungsmöglichkeiten, der des ambulant betreuten Wohnens einschließlich der Betreuung durch Sozialbeistände bis hin zu vollstationären Hilfsangeboten mit internen tagesstrukturierenden Maßnahmen. Wenn obdachlose Menschen eine Wohnung möchten, so sind die Kommunen nach § 67 SGB XII verpflichtet, ihnen Wohnraum anzubieten, was sie auch ohne Bedingungen tun. Aus den unterschiedlichsten Gründen ist nicht jeder Obdachlose bereit, sofort in eine eigene Wohnung zu ziehen und seinen Alltag alleine zu meistern. Er möchte zuerst einmal den Alltag in einem Wohnraum ausprobieren oder nur im Winter Hilfe in Anspruch nehmen. Auch diese Freiheit sollte man diesen Menschen zugestehen.
Ich will einige wichtige Einrichtungen nennen, die der Abgeordnete Scharf zwar schon genannt hat, die aber trotzdem noch einmal genannt werden sollten. Ich möchte mich im Zuge dieser Aufzählung bei den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern dieser Einrichtungen recht herzlich für die Arbeit bedanken, die sie leisten.
Es ist zunächst das Elisabeth-Zilken-Haus in Saarbrücken für Frauen in Notsituationen oder mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Sie werden dort stationär mit interner Tagesstruktur oder ambulant betreut. Es gibt die Herberge zur Heimat, die Übergangswohneinrichtung für Haftentlassene, die Wärmestube, die aufsuchende soziale Arbeit in Saarbrücken für Wohnungslose, Haftentlassene, Suchtgefährdete. Junge Wohnungslose, Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen werden dort stationär und ambulant betreut. Das Bruder-Konrad-Haus in Saarbrücken und Völklingen betreut stationär und ambulant. Es gibt auch ambulant betreutes Wohnen des Diakonischen Werks in Saarbrücken, Neunkirchen und Völklingen. Das sind nur einige.
Sollten sich neue Bedarfe ergeben, die mit den bereits vorhandenen Angeboten nicht in ausreichendem Umfang oder differenziert genug abgedeckt werden können, wird auf diese neue Bedarfslage reagiert und nach fachlicher Überprüfung der Voraussetzungen ein neues Leistungsangebot geschaffen.
Sie sehen also, dass schlichtweg keine Notwendigkeit besteht, noch ein weiteres, neues Projekt zu etablieren. Es gibt genügend Maßnahmen und Angebote in allen Bereichen, die den Betroffenen helfen. Es ist fraglich, ob ein Projekt aus Utah in den
USA im Saarland eins zu eins übertragen werden kann. Man sollte vorab genau hinsehen, ob das sinnvoll ist. Davon abgesehen wiederhole ich, dass die Kommunen bei uns verpflichtet sind, Wohnraum anzubieten, wenn Wohnungslose dies wünschen. Dies wird auch nicht an Bedingungen geknüpft.
Neben dem Bundesstaat Utah sind in dem Antrag als Beispiel noch Länder wie Australien, Finnland, Frankreich, Kanada und Österreich mit ähnlichen Projekten aufgeführt, welche, findet in dem Antrag keine Erwähnung. Es bleibt dahingestellt, inwieweit sich die Lebensbedingungen, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen der in der Antragsbegründung genannten Staaten auch auf das Saarland übertragen lassen. Festzuhalten ist: Der Antrag hat sich durch Regierungshandeln erledigt und deshalb lehnen wir ihn ab.
Im Saarland hat jeder Obdachlose bedingungslos ein Recht auf angemessenen Wohnraum, aber auch ein Recht auf selbstbestimmtes Leben.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hören auf die Referenten unserer Bundestagsfraktion. Die Digitalisierung in unserer zunehmend global vernetzten Welt nimmt stetig zu. Einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Kanal ist dabei das Internet. Es verbindet uns quer durch alle Zeitzonen und die Menschen erwarten heute dazu einen schnellen mobilen Internetzugang immer und überall. Dies bereitzustellen beziehungsweise den Rahmen dazu zu schaffen, ist Aufgabe der Politik.
Ein wichtiger Punkt für eine zunehmende Vernetzung sind dabei auch sogenannte WLAN-Hotspots, also drahtlose lokale Funknetzwerke. Dieser Erwartung will die Bundesregierung jetzt nachkommen, und darum geht es letztlich auch im Antrag der PIRATEN. Die Bundesregierung will einen Beitrag dazu leisten, dass die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen mehr und mehr ausgeschöpft werden können.
In deutschen Städten soll mobiles Internet über WLAN künftig für jeden und jede verfügbar sein. In Deutschland sollen Flughäfen, Cafés, Hotels oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig kostenloses WLAN anbieten können, ohne dafür rechtliche Nachteile erleiden zu müssen. Damit dies möglich werden kann, ist eine klare Rechtslage erforderlich. Diese schafft die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD nun endlich, meine Damen und Herren.
Ich sage Ihnen gleich, wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil schon der erste Satz schlicht falsch ist. Mit dem Referentenentwurf wird die Störerhaftung, also die mögliche Haftung des WLAN-Betreibers für Rechtsverstöße, die über seinen Anschluss begangen werden, nicht ausgeweitet, sondern konkretisiert. Damit schaffen wir gerade ein Mehr an Rechtssicherheit und nicht weniger, wie von ihnen behauptet, meine Damen und Herren.
Und entgegen Ihrer Behauptung entspricht dieser Referentenentwurf sehr wohl der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung getroffenen Vereinbarung. Der Kollege Conradt hat es bereits angesprochen. Ich hätte es auch getan, wenn er mir nicht zuvorgekommen wäre. Ich kenne den Koalitionsvertrag auswendig.
Der Referentenentwurf lässt es grundsätzlich zu, dass sowohl gewerbliche Anbieter als auch private Anbieter von der Haftung befreit werden können. Hier wird, wie ich finde, eine gesunde Differenzierung vorgenommen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und auch der Urheber gut unter einen Hut bringt. Öffentliche WLANBetreiber, beispielsweise Kommunen, Schulen, Bibliotheken, sowie geschäftsmäßige WLAN-Betreiber wie Gastronomen und Cafés, Verkehrsbetriebe oder Praxen genießen eine Haftungsfreistellung, wenn sie ihr WLAN durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren, zum Beispiel WPA2 oder vergleichbare Maßnahmen, gegen den unberechtigten Zugriff verschlüsseln, und der Nutzer erklärt, keine Rechtsverletzung zu begehen.
Wie der WLAN-Betreiber Letzteres umsetzt, ist ihm überlassen und kann zum Beispiel durch eine Vorschaltseite, durch einen entsprechenden Passus in den AGB oder durch Aushang gelöst werden. Dies ist im Gegensatz zu dem, was Sie behaupten, sicher nicht zu viel verlangt. Jeder, der ein bisschen Sachkenntnis besitzt, ist in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen. Für die Menschen bedeutet dies ein Mehr an Freiheit und ein zusätzliches Tor in die Welt an vielen Orten. Dies stellt einen großen Schritt dar hin zu einem schnellen und mobilen Internet und letztlich hin zu einer vernetzten Welt.
Wir geben jedoch auch privaten WLAN-Betreibern die Möglichkeit, sich von der Störerhaftung zu befreien. Sie sind dann von der Haftung freigestellt, wenn sie die gleichen Vorgaben erfüllen und zusätzlich den Namen des Nutzers kennen, welchem sie Zugang zum WLAN ermöglichen. Protokoll- oder Dokumentationspflichten entstehen dabei nicht. Diese Regelung zielt auf Wohngemeinschaften und Familien ab. Auch sie können sich ab sofort von der Störerhaltung befreien, wenn sie die besagten Anforde
rungen erfüllen. Diese Differenzierung hat ihren Grund. Grund für diese zusätzliche Anforderung ist die Tatsache, dass die Möglichkeit, dass ein Nutzer in Privaträumen unbemerkt Urheberrechtsverletzungen begeht, erheblich größer ist als im öffentlichen Raum. Dort muss der rechtswidrig Handelnde stets damit rechnen, von Dienstanbietern oder anderen Personen beobachtet beziehungsweise entdeckt zu werden. Der geschäftsmäßig handelnde Dienstanbieter hat zudem grundsätzlich die Möglichkeit, einem Nutzer, der entgegen seiner Zusicherung rechtswidrige Handlungen begeht, die weitere Nutzung des WLAN zu untersagen. Die namentliche Kenntnis des Nutzers ist daher unverzichtbar.
Wir schaffen mit dieser Regelung einen guten Ausgleich der Interessen im Urheberrecht. Der Referentenentwurf bringt also Vorteile auf vielen Ebenen: Die öffentlichen Anbieter von WLANs erhalten endlich die erhoffte Rechtssicherheit bezüglich der Frage, was ich tun muss, damit ich nicht für Rechtsverletzungen meiner Kunden haftbar gemacht werden kann. Sie können zudem mit freiem WLAN-Zugang Werbung machen und mit diesem Angebot Kunden an sich binden. Für die Urheber stellt dies ein gangbarer Kompromiss dar bei ihrem Verlangen, für ihre Werke und Leistungen auch in Zukunft ordentlich bezahlt zu werden. Am wichtigsten ist, dass die Menschen im Land in Zukunft viele offene WLANs erhalten und damit schnelles Internet, vor allem in den Städten und in Ballungszentren.
Insofern gibt es für uns als SPD-Landtagsfraktion keinen Grund, ihrem Antrag zuzustimmen. Die Lösung, die in Berlin gefunden wurde, ist eine gute Lösung, die unser Land weiterbringt und uns auf Länder aufschließen lassen wird, die in dieser Frage schon ein bisschen weiter sind als wir! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 hat uns vor große Herausforderungen gestellt und uns einiges abverlangt. Trotzdem ist es uns gelungen, auch im Bereich der
Frauen- und Familienpolitik wieder Akzente zu setzen.
„Frühe Hilfen“ wird mit 710.500 Euro finanziert. Das Landesprogramm „Frühe Hilfen - Keiner fällt durchs Netz“ hat sich bewährt, ist ein Erfolgsmodell dieser Landesregierung. Dieses Programm macht deutlich, dass wir dem Kinderschutz eine hohe Bedeutung beimessen. Für die Förderung von ausgewählten Projekten der außerschulischen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit wurde der Mittelansatz um 20.000 Euro auf 235.000 Euro erhöht. Dazu gehört auch die Unterstützung der theaterpädagogischen Kinderund Jugendarbeit des Theaters Überzwerg. Die Zuschüsse an gemeinnützige Einrichtungen des Jugendtourismus werden um 11.500 Euro auf 56.500 Euro erhöht. Veranschlagt sind Zuschüsse an die Jugendherbergen im Saarland, das Max Braun Zentrum, Naturfreundehäuser im Saarland. Und es geht, wegen dringender Sanierungsarbeiten der Freizeitfläche, ein einmaliger Zuschuss an die Jugendbildungsinstitution Angela-Braun-Häuser in Ludweiler. Damit wird ein Signal gesetzt, dass wir die Wichtigkeit des Austauschs gerade von Jugendlichen in der Grenzregion unterstreichen.
Die Titelgruppe 73 - Schutz von Frauen gegen Gewalt -, zu der unter anderem die Beratungsstelle Nele sowie die Übernahme der Kosten der anonymen Spurensicherung gehören, wird mit 257.700 Euro ausgestattet. Die anonyme Spurensicherung, kurz ASS genannt, bietet Vergewaltigungsopfern einen Schutzraum und die nötige Zeit, um klare Gedanken zu fassen. Dafür herzlichen Dank an unsere Sozialministerin Monika Bachmann und auch an unseren Justizminister Reinhold Jost, der zusammen mit Dr. Anke Morsch dieses Projekt mitentwickelt hat.
Oft sind Vergewaltigungsopfer so traumatisiert, dass sie gar nicht in der Lage sind, gleich nach der Tat die Entscheidung zu treffen, Anzeige zu erstatten. Oft nehmen sie auch aus Angst, eine andere Person würde über ihren Kopf hinweg Anzeige erstatten, keine ärztliche Hilfe in Anspruch. „Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren“, so der Titel der landesweiten Informationskampagne des Frauennotrufs Saarland und der Landesregierung in Zusammenarbeit mit saarländischen Ärzten. Die Kampagne klärt darüber auf, dass ab sofort landesweit die Möglichkeit der medizinischen Soforthilfe und der vertraulichen Spurensicherung nach sexueller Gewalt besteht. Damit wird es Betroffenen künftig ermöglicht, Gewaltspuren unmittelbar nach der Tat, auch ohne polizeiliche Anzeige, vertraulich dokumentieren, sichern und kostenlos aufbewahren zu lassen. Dies ist eine wichtige Maßnahme zum verbesserten Opferschutz. Das Saarland ist das erste Flächenland, das landes
weit diese Angebotsstruktur für ein vertrauliches Hilfsmodell schafft.
Ausführlicher möchte ich auf die Erhöhung der Zuschüsse für die Frauenhäuser eingehen. Die Arbeiterwohlfahrt Saarland ist Träger der drei saarländischen Frauenhäuser mit insgesamt 55 Plätzen für Frauen und Kinder. Das Frauenhaus in Saarbrücken ist mit 31 Plätzen eines der größten Frauenhäuser Deutschlands. Die Kinder, die mit ihren Müttern in eines der drei Frauenhäuser flüchten, benötigen in der Regel dringend therapeutische Begleitung. Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für die Kinder ein tiefer, verstörender Einschnitt in ihr bisheriges Leben. Sie müssen, zumindest vorübergehend, die gewohnte Umgebung verlassen. Oft kommt auch noch ein Schulwechsel hinzu. Des Weiteren kommen Traumatisierungen durch die Erlebnisse, die zur Flucht ins Frauenhaus geführt haben, hinzu. Die Kinder benötigen nicht nur einen sicheren Rahmen, um über Gefühle und Erlebnisse sprechen zu können, oft brauchen sie auch professionelle Unterstützung, um das Erlebte verarbeiten und in ihre psychische Struktur integrieren zu können. Eine frühe Intervention bei seelischer oder körperlicher Gewalterfahrung ist wichtig, damit sich die Traumata nicht verfestigen.
Gerade in dieser Zeit gibt es für sie allerdings kein therapeutisches Angebot. Einer externen Therapie stehen lange Warte- und Genehmigungszeiten entgegen. Auch zusätzlich vermittelte Hilfe vom Jugendamt greift erst dann, wenn die Frauen einen endgültigen Wohnort haben. Deshalb ist es wichtig, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs hat die Arbeiterwohlfahrt Saarland seit 2009 mithilfe von Spenden und Zuschüssen mit großem Erfolg modellhaft Therapieangebote für Kinder in den Frauenhäusern installiert. Hierfür wurden Zuschüsse von der Aktion Herzenssache, Saartoto und der AWO-SaarlandStiftung akquiriert. Diese Möglichkeiten sind nun ausgeschöpft, das Therapieangebot für Kinder würde am 31. Dezember dieses Jahres enden.
Wichtig ist, dass die Finanzierung eines frühen Therapieangebots für Kinder endlich Bestandteil der Regelfinanzierung der Frauenhäuser im Saarland wird. Der zusätzliche Bedarf liegt für alle drei Frauenhäuser zusammen bei rund 21.000 Euro jährlich. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass der Landesanteil an der Finanzierung der Betreuung von Frauenhäusern von 191.300 Euro auf 212.300 Euro erhöht wird. In Anbetracht der Tatsache, dass die Fälle von häuslicher Gewalt, Gewalt gegen Frauen sowie Gewalt gegen Kinder kontinuierlich steigen, ist eine finanzielle Unterstützung drin
gend erforderlich. Deshalb war es uns wichtig, die Finanzierung dieses Therapieangebotes für Kinder über den 31.12.2014 hinaus zu sichern.
Meine Damen und Herren, trotz schmerzlicher Einschnitte, die zur Erfüllung der Schuldenbremse nötig sind, konnten wir an einigen Stellen Akzente setzen, notwendige Investitionen tätigen und Projekte unterstützen, die wichtige Weichen für die Zukunft unserer Kinder und Familien stellen. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Einzelplan 05 im Jahr 2015. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für ihr pädagogisches Gesamtkonzept ist die BiberBurg in Berschweiler bereits zweifach als UN-Weltdekade-Projekt „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet worden. Mehr als 6.000 Übernachtungen werden im Schullandheim jährlich gezählt. Neben dem ökologischen Schullandheim „Spohns Haus“ ist es wichtig, auch den Fortbestand des Schullandheims BiberBurg, das insbesondere Themen wie zum Beispiel Gesundheit, Ernährung und Fairer Handel bearbeitet, zu sichern. Dafür haben wir im Haushalt 25.000 Euro eingestellt. Eine gute, zukunftsorientierte Investition.
Im Landkreis St. Wendel. Danke, Herr Kollege. - In der Titelgruppe 87 sind 14.000 Euro als Förderung zur Durchführung von Artenhilfsprogrammen im Artenschutz eingestellt, damit wird zum Beispiel über den Umgang mit Neophyten aufgeklärt, zum Beispiel Riesen-Bärenklau.
30.000 Euro stehen für die Durchführung von Veranstaltungen zur Akzeptanzsteigerung von Schutzmaßnahmen für Tierarten wie Wolf, Luchs und Biber
sowie die Einrichtung eines Infoterminals Naturschutz und eine Informationskampagne zur Verfügung.
In der Titelgruppe 75 wurde der Mittelansatz von 15.000 Euro auf 17.500 Euro erhöht. Das ist dringend erforderlich und wichtig, damit der Landestierschutzbeauftragte finanzielle Mittel für Veranstaltungen und Tagungen zur Verfügung hat. Nach der Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts im Jahr 2013 haben wir das Amt des Landesbeauftragten für Tierschutz geschaffen. Seit dem 12.02.2014 bekleidet der Tierarzt Dr. Hans Friedrich Willimzik dieses Amt. Er übernimmt eine herausgehobene Mittlerposition zwischen der Öffentlichkeit, den Tierschutzverbänden und der Landesregierung in Fragen des Tierschutzes.
Der ethische Tierschutz genießt heute Verfassungsrang. Dem sich daraus für alle Träger der staatlichen Gewalt ergebenden ständigen Schutzauftrag tragen wir unter anderem dadurch Rechnung, dass wir im Haushalt 2015 Mittel in Höhe von 177.100 Euro eingestellt haben.
110.000 Euro werden für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Tierschutzes, insbesondere Ersatzvornahmen, veranschlagt. Darunter sind Maßnahmen der zuständigen Behörde zu verstehen, die angeordnet werden müssen, um festgestellte Verstöße bei Tierhaltungen zu beseitigen beziehungsweise künftige Verstöße zu verhindern.
Die Tierschutzstiftung Saar wird für die Unterstützung der Tierheime und Tierschutzvereine sowie für die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit in der Gesellschaft mit einem Betrag in Höhe von 57.000 Euro gefördert. In den Tierheimen besteht weiterhin ein hoher Sanierungsbedarf. Bereits in den Vorjahren konnten hier investive Maßnahmen aufgrund gewährter Landeszuschüsse durchgeführt werden. Fast alle Einrichtungen stehen am personellen und finanziellen Limit. Für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Zustände in den saarländischen Tierheimen haben die Fraktionen 50.000 Euro zur Verfügung gestellt, damit können notwendige Baumaßnahmen auch 2015 durchgeführt werden. Das löst aber nicht alle Probleme. Das Geld, das vor Ort für Fundtiere an die Tierheime gezahlt wird, reicht bei Weitem nicht aus, um die Kosten, dazu gehören auch die Tierarztkosten, zu decken. Trotz Spenden und Mitgliedsbeiträgen stehen die Tierheime kurz vor dem Kollaps und können kaum noch den laufenden Betrieb sicherstellen. Mit Unterstützung unseres Tierschutzbeauftragten Dr. Willimzik ist es gelungen, für das Tierheim Dillingen einen Konsortialvertrag mit allen Städten und Gemeinden der Landkreise Saarlouis und Merzig abzuschließen. Dadurch bekommt das Tierheim Dillingen jährlich nach Vorlage
seiner Ausgaben den Betrag erstattet und kann damit den laufenden Betrieb sicherstellen. Diese Lösung wäre auf alle Kreise übertragbar und sichert den laufenden Betrieb der Tierheime.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken für die Arbeit, die sie tagtäglich in den Tierheimen leisten.
Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen ist in der weiteren Vorbereitung, und wie Dr. Willimzik in der Ausschusssitzung berichtete, ist es das Bohren dicker Bretter. Für die Bundesratsinitiative brauchen wir die Unterstützung der anderen Bundesländer. Im Interesse der Tierheime müssen auch wir Abgeordnete mit den zuständigen Abgeordneten der anderen Bundesländer in den Dialog einsteigen.
Ganz herzlich möchte ich mich auch im Namen unserer Fraktion für das Engagement von Dr. Willimzik bedanken, der in den wenigen Monaten seiner Amtszeit schon so viel auf den Weg gebracht hat.
Hervorheben möchte ich noch sein Projekt, um Kindern und Jugendlichen den Tierschutz nahezubringen, und auf seine Internetseite zum Tierschutz verweisen. Auch dafür vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir haben im Umweltund Tierschutz in den vergangenen Zweieinhalbjahren schon viel erreicht und auf den Weg gebracht, und das wird auch so weitergeführt. Dafür vielen Dank an Minister Reinhold Jost und seine Mitarbeiter im zuständigen Ministerium.
Ich bitte um Zustimmung für den Einzelplan 09 2015 und schließe mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, mit einem Zitat von Mahatma Gandhi: „Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt." Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Eine Neuregelung der Sterbehilfe, die Beendigung des eigenen Lebens unter ärztlicher Begleitung, dieses sehr sensible, ethisch und moralisch sehr kontrovers diskutierte Thema steht bereits auf der Agenda aller im Bundestag vertretenen Parteien. Dieses hochsensible Thema muss schon alleine wegen seiner Brisanz und der in der Bevölkerung breit gefächerten unterschiedlichen Meinungen behutsam und unter Einbeziehung aller betroffenen Verbände und Organisationen und von Experten ohne Zeitdruck und mit dem dem Thema angemessenen Respekt diskutiert werden. Das Thema Sterbehilfe ist ethisch und moralisch außerordentlich komplex, wie die über alle Parteigrenzen hinweg kontrovers geführten Diskussionen zeigen. Wir müssen uns daher die Zeit nehmen, auch eine breite gesellschaftliche Diskussion zu führen. Einen Schnellschuss, eine einfache Lösung kann es hierbei nicht geben. Wie für das Leben braucht man auch für das Sterben menschenwürdige rechtliche Rahmenbedingungen. Der Tod ist unwiderruflich und endgültig, dies sollte man bei allen Diskussionen nie aus dem Auge verlieren.
In Ihrem Antrag fordern Sie die Regierung des Saarlandes auf, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Neuregelung im Bereich der Sterbehilfe einzusetzen, die eine Beendigung des eigenen Lebens mit ärztlicher Begleitung ermöglicht, aber an strenge Regeln bindet. Die Antwort darauf, wie diese Regeln Ihrer Auffassung nach aussehen sollten, bleiben Sie in Ihrem Antrag schuldig. Sie führen als Beispiel den US-Staat Oregon und die Schweiz an und schildern, wie es dort geregelt ist. So einfach kann man es sich bei diesem Thema nicht machen. Sie fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für et
was einzusetzen, was schon längst auf deren Agenda mit den entsprechenden Zeitschienen steht. Einen solchen substanzlosen Antrag einzubringen, ohne vorher eine breite Diskussion geführt zu haben, ohne Einbringung in den entsprechenden Ausschuss, ohne Anhörungen - so kann man und so werden wir mit diesem Thema nicht umgehen!
Was die Aufforderung in Ihrem Antrag zum schnelleren Ausbau der Palliativmedizin betrifft, nenne ich Ihnen einige Beispiele, die zeigen, dass wir sehr wohl an einem schnellen Ausbau arbeiten: Ambulantes Hospiz St. Josef Neunkirchen, Ambulantes Hospiz- und Palliativzentrum St. Michael Völklingen, Ambulantes Hospiz- und Palliativzentrum Stadtverband Saarbrücken, Kreis Saarlouis, Kreis MerzigWadern, Kreis St. Wendel, Kreis Neunkirchen, Saarpfalz-Kreis, Christlicher Hospizkreis Saarlouis e.V., Hospiz Emmaus gGmbH St. Wendel, Hospizinitiative in Kirche und Diakonie Neunkirchen, Initiative zur Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen e.V. Merchweiler, Kinderhospizdienst Saar Neunkirchen, Marienkrankenhaus St. Wendel, Fachbereich Palliativmedizin, Ambulante Hospizgruppe Saar Ottweiler, Palliativstation der Caritasklinik St. Theresia Saarbrücken, Paul Marien Hospiz Saarbrücken, Palliativstation am Klinikum Merzig der SHG, um nur einige zu nennen.
Die LAG Hospiz e.V. wurde im Jahr 2000 gegründet. In ihr sind bislang alle im Saarland tätigen Hospizund Palliativeinrichtungen zusammengeschlossen. Die wachsende Zahl der Initiativen, Gruppen und Vereine der Hospizarbeit macht es notwendig, Hospizarbeit durch Kooperation und Vernetzung in ihren Kräften zu bündeln. Die LAG Hospiz Saarland arbeitet aktiv an Kooperationen mit öffentlichen Organisationen und für Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Sie handelt Rahmenvereinbarungen aus, fördert und unterstützt die Tätigkeit der Ehrenamtlichen und vieles mehr.
In den Abteilungen für Schmerztherapie und Palliativmedizin der saarländischen Krankenhäuser werden schwer Kranke und Sterbende in engem Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams, das in der Lage ist, den physischen, psychosozialen und spirituellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen hilfreich zu begegnen, optimal betreut. Das Palliativportal ist speziell für palliativmedizinischpflegerisch und hospizlich betroffene Menschen und ihre Familien und Freunde entwickelt worden, damit diese in kritischen Phasen des Lebens ausreichende Unterstützung finden. Wichtig ist es hierbei, eine Hilfestellung zu geben, wenn es darum geht, Palliativmediziner, Stationen oder ambulante Pflegedienste oder SAPV-Teams mit Palliativfachkompetenz sowie Hospizvereine und stationäre Hospize zu finden, die in der Lage sind, kompetent an ihrer Seite zu sein,
um sie zu begleiten. Nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin dient die Palliativmedizin der aktiven, ganzheitlichen Behandlung von Menschen mit einer fortschreitenden oder fortgeschrittenen lebensverkürzenden Erkrankung. Dabei ist nicht die Verlängerung der Lebenszeit um jeden Preis angestrebt, vielmehr gilt es, den Tagen, die bleiben, die höchstmögliche Lebensqualität zu schenken.
Ein wichtiger Pfeiler ist auch das 2009 in Kraft getretene Gesetz, das den Umgang mit Patientenverfügungen regelt. In ihr können Menschen für den Fall vorsorgen, wenn sie einmal nicht mehr selber Entscheidungen treffen können, etwa wenn sie im Koma liegen. In der Patientenverfügung legen sie fest, welche medizinischen Eingriffe sie wünschen und welche nicht. Demnach müssen sich Arzte und Angehörige an den Willen des Patienten halten. Auch sind die Schmerztherapien mittlerweile so wirkungsvoll, dass der Patient bis zum natürlichen Lebensende nicht leiden muss, und das Netz an Hospizdiensten so dicht, dass das Sterben menschenwürdig gestaltet werden kann. Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase alle mögliche Unterstützung durch eine qualifizierte Palliativmedizin und Hospizbegleitung erhält.
Dies ist ein Schwerpunkt unserer Gesundheitspolitik. Ja, wir setzen uns im Saarland und auch auf Bundesebene für den weiteren Ausbau, die strukturelle und finanzielle Sicherstellung und den dauerhaften Zugang zu qualitativ hochwertigen palliativmedizinischen Angeboten ein. Und das seit Jahren, wir konnten damit nicht warten, bis Sie diesen Antrag stellen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Heib hat zwar schon zu fast allem etwas gesagt, ich möchte aber doch noch auf ein paar Punkte eingehen. Der demografische Wandel hat im Saarland früher als in anderen Bundesländern eingesetzt und ist deshalb heute hier schon spürbar. Seine Auswirkungen bedeuten erhebliche Veränderungen unserer Gesellschaft. Sie prägen und verändern sie in allen Bereichen.
Wir müssen den Wandel gestalten, denn der demografische Wandel ist eine Tatsache. Gerade bei uns im Saarland leben die Menschen glücklicherweise immer länger und werden immer älter. Das stellt die Gesellschaft aber auch vor Herausforderungen. Wir müssen uns daher die Fragen stellen: Wie wollen wir leben? Wie kann man solange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen? Welche neuen Wohnformen sind möglich? Wie schafft man bessere Kommunikationsstrukturen?
Darauf gilt es, gemeinsame Antworten zu finden, denn den demografischen Wandel zu gestalten, erfordert die Zusammenarbeit und den Einsatz der ganzen Gesellschaft, nicht nur, aber auch vonseiten der Politik und Wirtschaft. Alle Menschen sind aufgefordert sich hierbei einzubringen, denn nur gemeinsam können wir Konzepte für eine Gesellschaft im Wandel gestalten.
Das ist es, was die Menschen von uns erwarten: den Wandel zu gestalten. Im Mittelpunkt muss der Dialog der Generationen stehen. Das Lösen von Problemen sowie das Ausräumen von Klischees geht nur gemeinsam. Es ist Herausforderung und Chance zugleich. Wir sind im Saarland bereits auf einem guten Weg. Das zeigen folgende Punkte. Erstens, der Generationendialog Saar. Er findet als landesweiter Generationendialog dieses Jahr bereits zum zweiten Mal statt. Zweitens, der grenzüberschreitende Generationendialog mit Luxemburg, der gerade erst vor wenigen Wochen stattfand. Drittens, der kommunale Generationendialog, der durch Veranstaltungen in den Kommunen Lösungsvorschläge erarbeitet und mit entsprechenden Informationsmaterialien begleitet wird.
Ziel ist es, in den Städten und Gemeinden Bürgerprojekte, die den Gemeinschaftssinn und die Stärkung des gemeinsamen Lebens über Generationen hinweg fördern, wie zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen für alle Generationen, Schaffung von Begegnungsräumen, die für alle zugänglich sind, Veranstaltungen und Projekte, die den Erfahrungsaustausch ermöglichen und den Dialog zwischen den Generationen vorantreiben, zu unterstützen.
Auch für die gegenseitige Unterstützung im unmittelbaren Wohnumfeld bedarf es des Einsatzes eines jeden Einzelnen. Wir wollen weiterhin ein Land für Alt und Jung sein. Dafür müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen. Grundvoraussetzung ist Verständnis und Toleranz zwischen den Generationen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Ausbau der Barrierefreiheit und die Förderung von sozialen und nachbarschaftlichen Netzwerken. Soziale Einrichtungen, die sich um bedürftige und benachteiligte Bürgerinnen und Bürger kümmern, Umweltprojekte, Kultur- und Medienprojekte, die informieren und unterhalten, sowie Projekte, die sich um Menschen kümmern, die keine Lobby haben, sind genauso wichtig wie die vielen ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die sich selbstlos in sozialen und nachbarschaftlichen Netzwerken engagieren.
Bereits vorhandene und bewährte Gemeinwesenarbeit muss mit allen Beteiligten weiterentwickelt werden. Ein effizienter Ausbau der „sorgenden Gemeinschaft" und des Generationenmiteinanders kann aber nur mit finanziellen Mitteln des Bundes gelingen. Auch dafür setzen wir uns ein.
In allen Landkreisen im Saarland sind Pflegestützpunkte eingerichtet, die auch kostenlose Beratungen zu Hause anbieten. Angehörige bekommen bei den Pflegestützpunkten alle Informationen rund um die Pflege, während man vorher bei Fragen rund um die Pflege darauf angewiesen war, sich an verschiedene Stellen zu wenden. Qualifizierte Pflegeberater informieren und beraten Angehörige kostenlos über alle medizinischen pflegerischen Angebote und gewährleisten so eine auf den Pflegebedürftigen individuell zugeschnittene Hilfe.
Durch fortschreitende Hilfsbedürftigkeit im Alter, eine schwere Krankheit, eine Behinderung oder einen Unfall kann sich das Leben von einer Sekunde zur anderen ändern. Dann ist es wichtig, den Betroffenen und ihren Angehörigen in diesen schwierigen Lebenssituationen kompetente Hilfe zum richtigen Zeitpunkt zu ermöglichen.
Deshalb wurden die Pflegestützpunkte als neuer, kostenloser Service gemeinschaftlich von allen Kranken- und Pflegekassen, den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken eingerichtet. Auch in diesem Bereich haben wir Fortschritte erzielt und den Betroffenen durch die Einrichtung der Pflegestützpunkte eine wesentliche Unterstützung in diesen für Familien sehr belastenden Situationen geschaffen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist im Saarland die Einrichtung der mittlerweile 26 lokalen Bündnisse für Familie, deren Ausbau und Weiterentwicklung von der Landesregierung weiter unterstützt und gefördert wird. Ziel ist es, durch den Zusammenschluss ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger die Familienfreundlichkeit im Saarland und die Lebensbedingungen von Familien in allen Bereichen des Zusammenlebens zu verbessern.
Dazu hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine Servicestelle eingerichtet, die als Ansprechpartner und Informationsplattform die Vernetzung der Bündnisse untereinander fördert, Aktivitäten bündelt, die Gründung neuer Bündnisse fördert und begleitet und eine Brücke zwischen Gemeinden, Städten und dem Land bildet.
Durch Erfahrungsaustausch in Netzwerktreffen und die Koordinierung der gemeinsamen Arbeit setzen sich die lokalen Bündnisse für Familie wirkungsvoll und nachhaltig für bessere Perspektiven von Eltern und Kindern ein. Arbeitsgemeinschaften, die Ideen entwickeln, um die Betreuung in Kindergärten zu optimieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch geeignete Betreuungsmaßnamen von Kindern, Jugendlichen und Pflegebedürftigen zu verbessern, der Aufbau eines Leihgroßeltern-Services, der Kinder stundenweise und individuell betreut, Beratung von Eltern in Fragen der Erziehung oder bei familiären Problemen, die Betreuung von Grundschulkindern in den Ferien, kostenlose Workshops für Eltern zu den Themen Schule und Lernen, Erziehungsfragen und Ernährung, Freizeitangebote für Jugendliche, Pflege und Erhalt von Spielplätzen sind nur einige Aktivitäten der Bündnisse für Familien. Diese Aufzählungen ließen sich ohne Probleme fortsetzen. Unser Ziel ist es, bei der Ausgestaltung der Generationenpolitik von heute auch die Zukunftschancen künftiger Generationen zu berücksichtigen und sicherzustellen. Dafür gestalten wir den Wandel.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ehrenamt lebt von den Menschen, die sich in allen Bereichen unserer Gesellschaft ehrenamtlich, freiwillig und selbstlos engagieren - weit über das, was von Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird, auch oft bis an ihre Grenzen und darüber hinaus. Danke dafür!
Danke den Menschen bei Feuerwehr, DRK und THW. Sie retten Leben. Danke den Menschen im Tierschutz und Naturschutz. Sie bewahren Flora und Fauna in unserer Heimat. Danke den Menschen in Sport-, Musik- und Freizeitvereinen. Ohne sie hätten Mädchen und Jungen kaum Angebote für Sport und Spiel. Ohne sie hätten wir kaum Konzerte, Theatervorstellungen, Dorf- und Stadtfeste. Danke ihnen allen!
Sie alle sind der Motor einer solidarischen Gesellschaft. Hinter jedem Ehrenamt steht ein Mensch, der sich selbstlos für unsere Gesellschaft einsetzt. Im Saarland sind bundesweit gesehen prozentual die meisten Menschen in Vereinen und Institutionen organisiert. Ohne sie würden viele ehrenamtliche Bereiche zusammenbrechen. Fast 400.000 Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich im Saarland, das ist jede zweite Saarländerin und jeder zweite Saarländer. Jedem einzelnen von ihnen gebührt unser allergrößter Respekt und unsere stete Anerkennung. Sie alle können sich unserer uneingeschränkten Unterstützung gewiss sein. Das wollen wir hier und heute mit diesem Antrag auch klar und deutlich zeigen und ihnen Danke sagen.
Ich möchte auch die ehrenamtliche Arbeit in Parteien und Gewerkschaften nennen. Auch in diesen Bereichen ist das ehrenamtliche Engagement unverzichtbar. Sich im gewerkschaftlichen und politischen Bereich zu engagieren, sich einzumischen, mitzugestalten, Verantwortung zu tragen auch für die, die es aus unterschiedlichen Gründen selber nicht können, das ist ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft und des gesellschaftlichen Miteinanders. Auch deshalb setzen wir uns für den Erhalt der Ortsräte ein. Sie stärken mit ihrem Einsatz den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Und es ist wichtig und richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Verbände, in denen sie ehrenamtlich tätig sind, auch die Möglichkeit haben, durch ein Verbandsklagerecht den Rechtsweg zu bestreiten, auch dort, wo es Politik und Verwaltung nicht so gefällt und wo es als widerborstig empfunden wird. Ihnen diese Möglichkeiten zu bieten, gehört auch zur Würdigung und Stärkung des Ehrenamtes.
Besonders hervorheben möchte ich noch die Einführung der Ehrenamtskarte in den Landkreisen Neunkirchen und Merzig-Wadern und ab dem 31.01.2014 auch im Regionalverband Saarbrücken. Sie ist ein Erfolgsprojekt, das sich hoffentlich bald über das ganze Saarland erstrecken wird. Auch damit wollen wir den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern Danke sagen. Durch die Ehrenamtskarte können sie zahlreiche Vergünstigungen bei Einrichtungen des Landes, des Kreises, der Kommunen, bei Einzelhändlern sowie im Handwerk in Anspruch nehmen. Sie ist gleichzeitig Werbung und öffentliche Anerkennung für ehrenamtliches Engagement.
Das Land unterstützt das Ehrenamt aber auch mit einer Vielzahl weiterer Projekte. Ich nenne die Einrichtung eines Ehrenamtsportals, die saarländische
Ehrenamtsnadel, die Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, die Kampagne „Saarland zum Selbermachen“ und vieles weitere mehr. Deshalb sagen wir allen ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern Danke. Wir danken ihnen und laden alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich ehrenamtlich zu engagieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen Conradt, Scharf und Schmidt haben schon einiges zum Sozialhaushalt gesagt. Ich möchte trotzdem in der Kürze der mir verbleibenden Zeit noch einiges hinzufügen.
Im Kapitel Jugendpolitik sind 15.000 Euro zur Förderung von Jugendprojekten in der Großregion eingestellt. Damit wird ein Signal gesetzt, das die Wichtigkeit des Austauschs gerade der Jugendlichen in der Grenzregion unterstreicht. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat in diesem Jahr erstmals den Förderpreis für Vereine, die Menschen mit Migrationshintergrund integrieren, verliehen. Das ist ein wichtiges und richtiges Signal der Landesregierung an die Bevölkerung.
Wir haben im Haushalt 2014 den Mittelansatz für Menschen mit Behinderungen um 5,5 Millionen auf 234,7 Millionen erhöht. Dies ist der bislang höchste Mittelansatz im Bereich der Eingliederungshilfe. Dies ist wichtig und richtig, da hier in der Regel Menschen betroffen sind, die der Hilfe des Sozialstaates in besonderer Weise bedürfen.
Anfang dieses Jahres wurde der neue Schwerbehindertenausweis eingeführt. Damit ist das Saarland eines der ersten Bundesländer, die im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention den nicht mehr zeitgemäßen, alten Papier-Schwerbehindertenausweis durch eine scheckkartengroße Plastikkarte ersetzt haben.
Ein weiterer Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention war die Gründung eines Aktionsbündnisses für Inklusion „Saarland inklusiv Unser Land für alle“, dessen Umsetzung läuft, sowie der fünfte Landesplan „Menschen mit Behinderungen im Saarland“ unter anderem mit dem Ziel, die öffentliche Sensibilität für die Belange behinderter Menschen zu stärken und Impulse für die Gestaltung notwendiger Umsetzungsprozesse zu geben.
Bei der Sprachförderung von Kindern gibt es mittlerweile ein flächendeckendes, umfassendes System der Frühförderung, die flächendeckende logopädische Versorgung sowie die Einführung eines landesweiten Sprachscreenings bei Vierjährigen, sodass die hier vorhandenen Doppelstrukturen abgebaut werden können.
Das Landesprogramm „Frühe Hilfen/Keiner fällt durchs Netz“ hat sich bewährt und wird weiterentwickelt. Bislang wurde das Landesprogramm ausschließlich vom Land und den Kommunen finanziert. Die Bundesregierung hat ein dauerhaftes finanzielles Engagement in diesem Bereich sowie in der psychosozialen Unterstützung von Familien mit Kindern
verbindlich zugesagt und sichert damit die Verstetigung dieses erfolgreichen Präventionsprogramms.
Das Programm „Frühe Hilfen“ unterstützt mit verschiedenen Angeboten wie auch der verpflichtenden Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für die Eltern über das erste Lebensjahr der Kinder hinaus und bietet bei eventuellen Problemen in der Entwicklung oder der Früherkennung eventueller Probleme des Kindes entsprechende Hilfen an. 1.450 Familien haben im Rahmen von über 14.150 projektfinanzierten Hausbesuchen seit Beginn des Modellprojektes Hilfe erfahren, um in ihrem Alltag und bei ihren Erziehungsfragen unterstützt zu werden. Das Präventions- und Interventionsangebot der Gesundheitsund Jugendhilfe gewährleistet eine frühe und niedrigschwellige Unterstützung für Familien rund um die Geburt eines Kindes und darüber hinaus und fördert die Erziehungskompetenz junger Eltern.
Dieses Programm macht deutlich, dass wir dem Kinderschutz eine hohe Bedeutung beimessen. Um zu einer unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in allen Bereichen beitragen zu können, müssen Belastungskonstellationen möglichst frühzeitig erkannt werden, um jeder Familie ein für ihre Lebensumstände passendes Unterstützungsangebot machen und negativen Entwicklungen vorbeugen zu können, bevor es zu gravierenden Folgen kommt. Deshalb ist es ein Anliegen, mit dem Unterstützungsangebot der „Frühen Hilfen“ im Saarland auch die Familien anzusprechen, die von sich aus diese Präventionsund Interventionsangebote nicht in Anspruch nehmen würden.
Mittlerweile ist aus dem Projekt eine Regelversorgung geworden. „Frühe Hilfen/Keiner fällt durchs Netz“ ist eine Erfolgsgeschichte, die weitergeführt werden muss und auch wird.
Die Zuwendungen zur Förderung von Projekten von Frauengruppen sowie zur Förderung von Organisationen und Verbänden wurden auf 304.200 Euro aufgestockt. Dazu gehören unter anderem die Hurenselbsthilfe e.V., Projekte zur Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, das Projekt „Therapie Interkulturell“, zudem Beratungsstellen, die sich um Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Betroffene von Zwangsheirat und Gewalt kümmern, sowie Projekte gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen. Zur Verbesserung der Hilfe von Gewaltopfern im Saarland wurde eine Traumaambulanz in der AHG Klinik in Berus als Pilotprojekt eingerichtet, die als Anlaufstelle für traumatisierte Opfer körperlicher, familiärer oder sexueller Gewalttaten und auch für Zeugen von Gewalttaten eingerichtet wurde. Damit wird vermieden, dass traumatisierte Opfer monate
lang auf Termine bei Therapeuten oder einen Therapieplatz warten müssen.
Für eine Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt sind im Haushalt 2014 122.700 Euro neu eingestellt. Auch dies halten wir für eine dringende und längst überfällige Maßnahme.