Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! „Der macht nix“, diesen Satz haben sicher alle von uns schon häufig gehört, und in den allermeisten Fällen stimmt er ja auch. Von den ungezählten Hunden, die im Saarland gehalten werden, sind in den letzten zehn Jahren 1.040 Bisse registriert worden, und das bestätigt, dass die allermeisten „nix machen“. Wenn sie dann aber doch was machen, liegt das meistens daran, dass sie zum Beispiel durch eine ungewohnte Situation irritiert wurden. Klassische Beispiele sind fröhlich umherspringende Kinder, ein hupendes Auto oder dass sie sich von einem kraftvoll eingesetzten Nordic-Walking-Stab oder von dem flott aufs Haus zugehenden Postboten angegriffen fühlen. Dann beißen Hunde manchmal im Affekt zu oder verteidigen vermeintlich ihr Revier oder ihr Herrchen. Verantwortungsvolle Hundehalter - und das sind die meisten in unserem Land - trainieren deshalb mit ihren Tieren das Verhalten in solchen Situationen. Es gibt diverse Hundeschulen und 43 Hundesportvereine in unserem Land. Die bieten ein hervorragendes Angebot mit Agility oder Begleithundeausbildung.
Nur wenige Hunde - da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Maurer - sind von ihrem Wesen her aggressiv. Genetisch ist das wohl bei keiner Rasse nachweisbar, aber Aggressivität ist in einigen Fällen gewünschtes Zuchtziel, das gilt für Jagd- und Schutzhunde und das gilt auch für die - so habe ich es gelesen - ursprünglich für den Kampf gegen Hunde und Bullen gezüchteten Rassen, die als Kampfhunde bezeichnet werden, zum Beispiel der Staffordshire Bullterri
Tatsächlich kann fast jeder Hund durch falsche Erziehung und falsche Haltung scharf gemacht werden. Einzelne Menschenexemplare legen sich sogar bewusst Hunde zu, die als besonders aggressiv gelten, und setzen sie als fragwürdiges Statussymbol und Drohgebärde ein. Ich denke, wir alle haben da Beispiele vor Augen.
Hier kulminiert dann die Binsenweisheit: Das Problem wie auch seine Lösung liegt vornehmlich am anderen Ende der Leine, meine Damen und Herren.
Für Hunde, die per se für gefährlich gehalten werden, die sogenannten Listenhunde, gelten Sondervorschriften. Sie finden sich in einer Polizeiverordnung, die den treffenden Namen „Über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“ trägt. Damit ist exakt die Zielrichtung beschrieben, an der sich der Sinn dieser Sondervorschriften zu orientieren hat. Keine Rolle darf jedenfalls spielen, dass es Verwaltungen gibt, die sich von der Dokumentationspflicht überlastet fühlen. Bei dem in die Presse geratenen Fall einer saarländischen Gemeinde handelte es sich um die Dokumentation von drei - in Worten: drei - Fällen jährlich. Solche Verwaltungen haben andere Probleme.
Keine Rolle darf meines Erachtens auch die Frage spielen, ob wir eine Hunderasse durch die Klassifizierung als gefährlich mit einem Stigma versehen und in Verruf bringen. Lieber eine Hunderasse zu Unrecht diskriminieren, als ein Menschenleben durch Verbiss riskieren. Auch die erwähnten Kosten, Frau Maurer, können nicht das erste Argument sein. Unser oberstes Augenmerk muss vielmehr darauf liegen, dass wir maximale Sicherheit für unsere Bevölkerung gewährleisten.
Wie oft ein Hund nicht „nix macht“, das sagt uns die seit 2004 geführte Liste, die sämtliche Beißvorfälle erfasst. Sie hält fest, zu welchen Rassen die Hunde gehören, die am häufigsten zubeißen, wen sie gebissen haben, Mensch oder Tier - in den 1.040 Fällen sind auch die Bisse an Tieren enthalten, sie machen ungefähr die Hälfte aus -, und wie schwer die jeweils hervorgerufenen Verletzungen waren. Ich gehe nachher noch auf einige Beispiele ein.
Diese Liste bildet somit die Basis, um einzelne Rassen, einzelne Tiere beziehungsweise deren Halter mit besonderen Auflagen zu versehen. Als gefähr
lich eingestufte Rassen, diese Listenhunde, dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Ortspolizeibehörde gehalten werden. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter eine Zuverlässigkeitsprüfung besteht, die in etwa dem Waffengesetz entspricht. Geprüft werden Vorstrafen, Suchtverhalten, das Gewaltpotenzial des Halters sowie die sichere Unterbringung des Hundes. Weiterhin muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die 1 Million Deckungssumme für Personenschäden beinhaltet. Nicht zuletzt muss der Sachkundenachweis erbracht werden, das heißt, der Halter muss einen schriftlichen Test bestehen und gemeinsam mit seinem Hund in nachgestellten kritischen Situationen mit Geräuschen und unerwarteten Ereignissen adäquat reagieren. Das ist die sogenannte Wesensprüfung. Diesen Prüfungen müssen sich auch Hunde unterziehen, die nicht auf der Liste stehen, aber erst, wenn sie sich durch Beißen oder andere Verhaltensweisen als aggressiv gezeigt haben. Wenn wir die Rasseliste also aufgeben, dann geben wir ein frühes Screening von Tier und Halter auf. Wir könnten erst dann eingreifen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, - oder wir sollten wohl besser sagen, wenn das Kind gebissen worden ist.
Besteht ein Tier die Wesensprüfung nicht, dann folgt in der Regel Leinenzwang oder es wird das Tragen des Maulkorbs auferlegt. Kann ein Halter seine Zuverlässigkeit und Sachkunde nicht unter Beweis stellen, darf er das Tier nicht weiter halten. In anderen Bundesländern werden Tiere sogar eingeschläfert. Das alles bringt sehr wohl etwas, denn sowohl unfähige Halter als auch gefährliche Tiere können aus dem Verkehr gezogen werden, aber selbstverständlich nur dann, wenn sie von Fachleuten als solche identifiziert wurden. Allein infolge der geschilderten hohen Auflagen kommen bestimmte Rassen weitaus seltener vor und werden seltener nachgefragt als andere. Das bestätigt auch Ihre Rückmeldung aus dem Tierheim, Frau Maurer. Dadurch werden deren Population und somit auch das Gefährdungspotenzial insgesamt gesenkt.
Was wir uns natürlich fragen müssen, ist, ob wir die richtigen Rassen identifiziert haben und ob wir wirksame Maßnahmen treffen. Diese Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden sind ja nicht vom Himmel gefallen. Sie wurden infolge von vier tödlichen Beißvorfällen erlassen. Vielleicht können Sie sich noch erinnern. Es waren unter anderem zwei Vorfälle im Hamburger Volkspark im Jahr 2000, drei mit sogenannten Kampfhunden. Daraufhin mussten diese Vorschriften in allen Bundesländern erlassen werden. Auch die statistische Erfassung anhand von Rassekategorien haben wir uns nicht ausgedacht. Sie beruht vielmehr auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2004.
Sowohl die Listen als auch die auferlegten Maßnahmen sind von Bundesland zu Bundesland aber unterschiedlich. Im Saarland sind nur drei Rassen festgelegt, die per se als gefährlich gelten und deren Erwerb und Haltung an die oben genannten Auflagen geknüpft sind. In Bayern sind es 19 Rassen. Was macht eine Rasse nun per se gefährlich? - Zum einen ist es die Bisskraft, das sich Verbeißen, das nicht wieder Öffnen-Können des Bisses, das bestimmten Rassen eigen ist. Andererseits ist es sicher die schiere Größe und Masse eines Tieres. Wenn auch kleine Kläffer oft deutlich aggressiver sind als große Hunde und dadurch viele Konfliktsituationen erst auslösen, so geht doch vom Biss eines Rottweilers natürlich eine größere Gefahr aus als von dem eines Dackels.
Nordrhein-Westfalen klassifiziert daher Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 cm und einem Gewicht von 20 kg unabhängig von der Rasse als gefährlich. Für Letztes sprechen auch die tödlich verlaufenen Attacken im Saarland. 1974 ereignete sich ein Fall im Nordsaarland. Ein sechsjähriges Kind wurde vom Nachbarshund, einer Deutschen Dogge getötet. Ich kann mich noch gut daran erinnern, weil wir damals einen durchaus braven Hund der gleichen Rasse in der Nachbarschaft hatten. Danach hatte ich Respekt. 2005 verlief der Biss eines Schäferhundes tödlich. 2006 sind zwei tödliche Fälle durch die Rasse Berger de Beauce dokumentiert. Zuletzt gab es 2013 einen Todesfall durch einen Dobermann. Dies waren allesamt Vorfälle durch Rassehunde, die bei uns nicht gelistet sind. - Kollegin Maurer, Sie möchten etwas sagen? - Gerne.
Abg. Maurer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Verstehe ich es richtig, dass Sie die Liste erweitern wollen um beispielsweise Schäferhunde, die durchaus öfter zubeißen?
Diese Fakten sind durchaus ein Indiz dafür, dass unsere Liste derzeit nicht trennscharf genug ist. Man könnte überlegen, die Liste zu erweitern. Ich will nicht so weit gehen, einzelne Rassen zu nennen. Sie haben auch schon die Problematik angesprochen, dass die meisten Vorfälle von Mischlingen ausgehen. Es spricht aber sehr viel dafür, dass wir neu schauen müssten, welche Tiere wirklich zu den gefährlicheren gehören. Da gibt es durchaus Unterschiede. Sie haben eben so lapidar Yorkshire Terrier und Dackel in einem Atemzug mit weitaus gefährlicheren Rassen genannt. Ich habe mir die Statistik der letzten zehn Jahre noch einmal durchgesehen. Von beiden Rassen gibt es jeweils einen Fall, der mit einer leichten Verletzung eines Menschen endete. Vielleicht war der Yorkshire ja Ihrer. Dagegen gab es 30 Vorfälle mit Rottweilern, darunter mehrfach Vorfälle mit schweren Verletzungen, 27 mit Do
bermännern, davon einer tödlich. Die Analyse der Beißstatistik zeigt eindeutig, dass sich bestimmte Rassen dort signifikant häufiger als andere finden. Nur mit dieser Statistik gelingt die Identifizierung von Rassen, von denen absolut eine größere Gefahr ausgeht als von anderen.
Allein Niedersachsen geht derzeit einen anderen Weg. Dort muss sich jeder Hundehalter vor dem Erwerb als kundig erweisen und unabhängig von der Rasse seines Hundes einen Hundeführerschein absolvieren. Zudem wird aus Haftungsgründen ein eindeutiges Register von Hund und Halter geführt. Das ist sicher ein wirkungsvolles, aber auch ein sehr stark reglementierendes und unglaublich aufwendiges Verfahren, das ich uns nicht vorschlagen würde. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von den PIRATEN, die CDU-Landtagsfraktion steht zur Listenlösung in Kombination mit Halterpflichten. Wir sind durchaus offen für eine sachgerechte Evaluation und Weiterentwicklung unserer Verordnung, aber einfach zu sagen, „der macht nix“, hilft nichts. Man kann nicht sagen, „kein Hund ist gefährlich“. Deshalb ist das Führen einer nach Rassen klassifizierten Bissstatistik genauso sinnvoll, wie es auch daraus abgeleitete Sonderauflagen sind. Solche Auflagen sorgen für mehr Sicherheit für unsere Tiere, aber auch für unsere Bevölkerung. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht folgen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat der Abgeordnete Ralf Georgi von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die vor Kurzem in der Zeitung veröffentlichte Hundebissstatistik ist tatsächlich völlig unbrauchbar, weil ihr eine relative Bezugsgröße fehlt. Erst wenn ich weiß, wie viele Hunde einer jeden Rasse zum Beispiel pro 100 oder 1.000 Einwohner im Saarland gehalten werden, kann ich vernünftig feststellen, ob von bestimmten Rassen eine erhöhte Gefährdung für die Bevölkerung ausgeht. Das ist jedoch fast unmöglich, wenn man bedenkt, wie viele Mischlingshunde es gibt, die keiner Rasse eindeutig zugeordnet werden. Trotzdem ist es zu begrüßen, dass die Fraktion der PIRATEN nach dem Lesen der unbrauchbaren Hundebissstatistik mit ihrem vorliegenden Antrag die Initiative ergreift.
Der Antrag zeigt sehr deutlich, dass es bei diesem Thema grundsätzlich um den Interessenkonflikt des Schutzes der Bevölkerung auf der einen Seite und
Auch wir LINKE wollen den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung. Auch wir wollen keine Hunde als Waffen, die sozusagen waffenscheinfrei geführt werden können. Wenn wir sicher wären, dass die Stigmatisierung bestimmter Hunderassen die Bevölkerung vor Beißangriffen tatsächlich schützen würde, würden wir diese im Dienste der guten Sache noch hinnehmen. Aber genau hier versagt die Beißstatistik. Sie ist in der erhobenen Form sinnlos und lässt eben nicht den Schluss zu, dass bestimmte Rassen im Saarland zu Recht stigmatisiert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, immer dann, wenn man sich als Landespolitiker nicht ganz sicher ist, ob man wirklich die richtige Position unterstützt, ist ein Blick über die Landesgrenzen sinnvoll. Ich habe daher einen Vergleich der entsprechenden Gesetze und Verordnungen aller 16 Bundesländer vorgenommen und bin dabei zu folgendem Ergebnis gekommen. Insgesamt 15 Bundesländer, das Saarland inklusive, stigmatisieren verschiedene Hunderassen, indem sie diese im Gesetz wörtlich als „Kampfhunde“ aufführen, wobei die Liste in vielen Bundesländern länger ist als im Saarland und manchmal sogar den Schäferhund und den Rottweiler umfasst.
Ich gehe einmal davon aus, dass es dazu gekommen ist, weil im jeweiligen Bundesland im Vorfeld des Gesetzes beziehungsweise der Verordnung ein furchtbarer Hundebiss eben durch einen Hund der entsprechenden Rasse zum Beispiel an einem Kind vorgekommen ist, mit Begleitung durch die Bild-Zeitung, und dass deshalb diese Rasse in den Kampfhundekatalog aufgenommen wurde. Diese Bundesländer verfügen wahrscheinlich genauso wenig wie wir im Saarland über eine aussagekräftige Beißstatistik, aber niemand will etwas ändern, denn schon morgen könnte es zu einem entsprechenden Biss kommen und niemand will dann auch nur indirekt schuld gewesen sein.
Aufgefallen ist mir allerdings - das hat die Kollegin Meyer ja auch gesagt -, dass einzig das Land Niedersachsen über ein sehr modernes Gesetz verfügt, nämlich das Niedersächsische Hundegesetz aus dem Jahre 2011. Dort werden keine Rassen erwähnt und es wird nicht hauptsächlich auf die Hundearten, sondern auf die Hundehalter abgestellt. Ich habe das Gesetz so verstanden, dass in Niedersachsen nicht der Hund, sondern der Hundehalter seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen muss.
ohne Hundehaftpflichtversicherung“. Genau das würde ich mir im Saarland auch wünschen. Damit könnten wir die stigmatisierende Rasseliste abschaffen und gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung vor Beißattacken erhöhen. Es ist uns daher zu wenig, einfach nur die Rasseliste abzuschaffen, wie das der PIRATEN-Antrag fordert. Wir hätten im Gegenzug gerne den Hundeführerschein für alle Hundehalter. Aus diesem Grunde enthalten wir uns bei dieser Abstimmung. Ich sage aber auch: Wir könnten dem Antrag zustimmen, wenn er in den zuständigen Ausschuss überwiesen würde. Dort sollten wir dann die saarländischen Bestimmungen mit denen der anderen Bundesländer, inbesondere mit denen des Niedersächsischen Hundegesetzes, kritisch vergleichen. Wahrscheinlich kämen wir dann zu einer Lösung, die allen Betroffenen gerecht wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Halten folgender Hunderassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Das Halten dieser Hunderassen unterliegt derzeit im Saarland gewissen Sondervorschriften. Es gibt einen Erlaubnisvorbehalt, es ist ein Wesenstest vorgeschrieben, und es sind in der entsprechenden Verordnung Vorschriften erlassen für das Halten, beispielsweise der Maulkorbzwang, wie eine Wohnung eingezäunt werden muss, der Leinenzwang - alles das ist hier schon ausführlich erläutert worden.
Der Antrag der PIRATEN zielt darauf ab, dass diese Vorschriften für die genannten Hunderassen entfallen und dass entsprechende Vorschriften nur dann greifen, wenn ein Hund schon auffällig geworden ist und gebissen hat. Wir haben damit einen Zielkonflikt zwischen der Sicherheit der Bevölkerung auf der einen Seite und der sogenannten Diskriminierung bestimmter Hunderassen oder der Halter dieser Hunderassen auf der anderen Seite. Ich will an der Stelle festhalten, dass das sehr unterschiedliche Rechtsgüter sind, die wir hier miteinander vergleichen, die Sicherheit von Menschen einerseits und die „Stigmatisierung“ von Hunden andererseits, wobei ich mir ehrlich gesagt nicht genau vorstellen kann, was eine Stigmatisierung von Hunden sein soll. Eine Stigmatisierung von Menschen kann ich mir sehr wohl vorstellen. Ich glaube, da gibt es einen ganz erheblichen Unterschied, den man in der Debatte auch herausstellen sollte.
Das Hauptargument, das in dieser Debatte gebracht wird, ist, nicht der entsprechende Hund sei schuld daran, wenn er beißt, sondern in der Regel der Halter. Insofern solle man die Debatte auch beim Halter beginnen. In der Tat mag es mehrere Gründe dafür geben, warum ein Hund zubeißt. Natürlich ist es so, dass eine bestimmte Rasse eine entsprechende Disposition hat, dass sie vom Grundsatz her schon gefährlicher ist als eine andere. Natürlich spielt auch die Erziehung der Hunde eine wichtige Rolle, auch die Kompetenz des Halters, und natürlich kann auch die jeweilige Situation ein Auslöser sein. Alles das sind mögliche Ursachen.
Tatsache ist aber auch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund zubeißt, bei einer Rasse größer ist als bei einer anderen, deshalb gibt es entsprechende Unterscheidungen. Und Tatsache ist auch, dass es Menschen mit besonderer Disposition sind, die dazu neigen, sich entsprechende Hunderassen anzuschaffen, weil sie damit in der Öffentlichkeit mächtiger auftreten wollen, weil sie den Hund auch als Drohmittel benutzen. Deshalb muss man genau hinschauen - und das tut die Polizeiverordnung auch -, wer entsprechende Hunde hält.
Wenn wir in die saarländische Statistik hineinschauen, sehen wir, dass es in den Jahren 2004 bis 2013 vier Tote im Saarland gegeben hat, Menschen, die durch einen Hundebiss ums Leben gekommen sind. Wir haben im letzten Jahrzehnt fast 40 schwer verletzte Menschen im Saarland gehabt. Das zeigt, dass es auch politisch ein wichtiges Thema ist, dass die Frage des Schutzes der Bevölkerung nicht einfach aus der Luft gegriffen ist, sondern, dass es hier einen Regelungsbedarf gibt.
Rein nominal betrachtet ist die Zahl der Bisse durch die gelisteten Hunde relativ gering. Verhältnismäßig gesehen ist sie allerdings weit überdurchschnittlich. Das heißt, die Zahl 73 von 1.044 entspricht weniger als 10 Prozent. Aber wenn weniger als 1 Prozent der Hunde im Saarland Listenhunde sind und diese haben mehr als 7 Prozent der Bisse zu verantworten, sind diese Hunde eben überdurchschnittlich auffällig. Wenn das dann noch passiert, obwohl wir bereits strenge Vorschriften und Auflagen haben, möchte ich nicht wissen, was möglicherweise passiert wäre, wenn es diese Auflagen im Saarland nicht geben würde. Genau das ist es aber, was Sie heute hier vorschlagen, dass wir auf diese Vorschriften verzichten. Und das heißt ganz klar: Würden wir heute Ihrem Antrag folgen, würde der Schutz der Bevölkerung im Saarland vor Hundebissen in den nächsten Jahren dramatisch zurückgehen. Ich sage voraus, dass es verstärkt zu Bissen, zu Verletzungen und möglicherweise noch Schlimmerem kommen würde.