Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

15.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 6) (Drucksache 15/1273).................................................... 3018

Abg. B l a t t (SPD), Berichterstatterin...... 3018

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 3018

16.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 4) (Drucksache 15/1274).............................. 3018

Abg. B l a t t (SPD), Berichterstatterin...... 3018

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 3019

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 35. Landtagssitzung. Herr Landtagspräsident Hans Ley ist wegen Krankheit für die heutige Sitzung entschuldigt. Frau Abgeordnete Elke Eder-Hippler und Herr Abgeordneter Prof. Dr. Heinz Bierbaum sind ebenfalls entschuldigt.

Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Betriebsratsmitglieder der Firma Whitesell willkommen heißen. Seien Sie uns herzlich willkommen im Landtag. Des Weiteren sind die Frauenbeauftragten der obersten Landesbehörden heute bei uns zu Gast. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen.

(Beifall des Hauses.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 35. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 7 und 12 der Tagesordnung betreffend die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Grubenwasserhaltung sowie den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion zum gleichen Thema wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung betreffend die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Grubenwasserhaltung haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1303 den Antrag betreffend „Konkretisierung und Erweiterung des durch den Einsetzungsantrag Drucksache 15/1293 der B 90/ GRÜNE-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion benannten Untersuchungsgegenstands‚ Entscheidungsgründe der Landesregierung im Zusammenhang mit der Grubenwasserhaltung im Saarland - Berücksichtigung von Gefahren für Mensch und Umwelt‘ gemäß § 39 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1303 als Punkt 17 in

die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1303 als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit den Punkten 7 und 12 beraten wird.

Zu Punkt 12 der Tagesordnung, dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion zur Grubenwasserhaltung, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1304 den Antrag „Einrichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Stelle für Fragen der Grubenwasserhaltung und Bildung eines eigenständigen Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau des Landtages des Saarlandes“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1304 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1304 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit den Punkten 7, 12 und 17 beraten wird. - Bitte schön.

Zur Geschäftsordnung.

Wir sind noch gar nicht bei dem Punkt, wir sind noch bei der Vorstellung der Tagesordnung.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Es geht um die Tagesordnung. Es geht um diesen Antrag hier.)

Ja bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt etwas überrascht, dass hier ein Antrag über einen eigenständigen Ausschuss auf dem Tisch liegt. Das ist im Präsidium überhaupt nicht besprochen worden. Wir wussten davon bis heute überhaupt nichts. Ich bin mir jetzt nicht sicher - deshalb habe ich mich jetzt einmal zur Geschäftsordnung gemeldet -, ob so etwas im Vorfeld im Präsidium besprochen werden muss, im Vorfeld auf die Tagesordnung gesetzt werden muss. Wir als gesamte Opposition sind jetzt komplett überrascht von dieser Vorgehensweise. Das heißt jetzt nicht, dass wir - ich kann für die anderen Parteien an der Stelle gar nicht mitsprechen - prinzipiell gegen die Einsetzung dieses Ausschusses sind, aber die Vorgehensweise überrascht uns schon. Wie gesagt, wir sind da jetzt etwas ratlos. Deshalb bitte ich um verfahrenstechnische Aufklärung in dieser Sache.

Das Wort hat der Abgeordnete Tobias Hans.

Sehr geehrter Kollege Hubert Ulrich, es handelt sich bei diesem Antrag um einen reinen Beschlussantrag, nicht etwa um einen Einsetzungsantrag oder Ähnliches, was sowieso laut Geschäftsordnung des Landtages nicht möglich wäre, weil der Landtag schließlich seine ständigen Ausschüsse bildet. In dem Beschlussantrag - das können Sie nachlesen regen wir an, dass der Landtag sich darüber Gedanken macht, einen eigenen Ausschuss zu bilden. Darüber können wir diskutieren, selbstverständlich auch im Präsidium. Heute bringen wir hier lediglich einen ganz normalen Beschlussantrag ein. Insofern kann ich Sie beruhigen. - Danke.

Vielen Dank. Damit ist das geklärt. Das ist ein korrespondierender Beschlussantrag der Koalitionsfraktionen. Ob der Ausschuss zustande kommt und wie er aussehen kann, wird im nächsten Präsidium geklärt.

Dann fahren wir fort und kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung. Der Antrag betreffend „Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter, der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Entscheidungsgründe der Landesregierung im Zusammenhang mit der Grubenwasserhaltung im Saarland - Berücksichtigung von Gefahren für Mensch und Umwelt“ liegt uns zwischenzeitlich als Drucksache 15/1297 - neu vor.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen betreffend „Basis für ein leistungsstarkes saarländisches Hochschulsystem: Landeshochschulentwicklungsplan des Saarlandes 20152020“, Drucksache 15/1291, haben die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und die PIRATEN-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1298 den Antrag betreffend „Fördern statt fordern - Landeshochschulentwicklungsplan überarbeiten“ und die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1305 den Antrag betreffend „Zukunft des Hochschulstandortes Saarland sichern - Dialog über Landeshochschulentwicklungsplan initiieren“. Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/1298 und 15/1305 als Punkte 18 und 19 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die Anträge Drucksachen 15/1298 und 15/1305 als Punkte 18 und 19 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 beraten werden.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung. Dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend „Gewalttaten gegen Schwule und Lesben im Saarland bekämpfen

- Anlaufstelle bei der Polizei schaffen“ sind die PIRATEN-Landtagsfraktion und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1289 - neu - vor. Zu dem Thema haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1301 den Antrag betreffend „Anlaufstelle für homophob motivierte Straftaten schaffen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1301 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1301 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 10 beraten wird.

Zu Punkt 14 der Tagesordnung. Die PIRATENLandtagsfraktion hat ihren Antrag betreffend „Störerhaftung abschaffen - offene Netzstrukturen fördern statt verhindern“ als Drucksache 15/1287 - neu - eingebracht. Inzwischen ist die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion beigetreten, sodass uns der Antrag nunmehr als Drucksache 15/1287 - neu 2 vorliegt.

Wir kommen nun zu der von der DIE LINKE-Landtagsfraktion beantragten

Fragestunde zum Thema: Whitesell (Antrag- steller: DIE LINKE-Landtagsfraktion)

Ich erlaube mir, vorab noch einmal auf einige Regularien hinzuweisen, wie sie die Geschäftsordnung des Landtages vorschreibt. Die Dauer der Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. Die Mitglieder der Landesregierung sollen die Fragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Fragen ablehnen. Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er weniger als sechs Zusatzfragen, so können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Schließlich weise ich noch darauf hin, dass Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun die erste Frage auf, gestellt von Herrn Fraktionsvorsitzendem Oskar Lafontaine:

Wie bewertet die Landesregierung in juristischer Hinsicht und vor dem Hintergrund der aktuellen Unternehmenssituation die von Whitesell seinerzeit bei der Übernahme aus

der Insolvenz vorgenommenen Auslagerung wesentlicher Vermögenswerte in eine Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg und wie kann dagegen vorgegangen werden?

Zur Beantwortung erteile ich Frau Ministerin Anke Rehlinger das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um die notwendige Grundlage zur Beantwortung dieser Frage zu geben, will ich noch mal kurz auf den Sachverhalt hinweisen. Das Unternehmen Acument wurde von der Whitesell-Gruppe übernommen. Im Zuge dessen hat sich herausgestellt, dass der Gesellschafter Whitesell nicht die notwendigen Aktivitäten entfaltet hat, die im Interesse einer nachhaltigen Fortführung der Unternehmensgruppe notwendig gewesen wären. Insbesondere wurden durch die Geschäftspolitik Umsatzeinbrüche verursacht, die wiederum dazu geführt haben, dass die notwendige Auslastung in den Werken nicht gegeben war, was letztlich zum Stellen eines Insolvenzantrages geführt hat.

Gleichzeitig - das ist Gegenstand der ersten Frage hat sich herausgestellt, dass das Anlagevermögen des Unternehmens einschließlich der Patente und Schutzrechte auf eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft ausgelagert wurde. Die Arbeitsverhältnisse hingegen wurden in einer eigenen operativen Gesellschaft, der Whitesell Germany GmbH & Co. KG, geführt, über die letztlich jetzt auch der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Man muss dazu feststellen, dass bei dieser operativen Gesellschaft keine wesentlichen Vermögensgegenstände mehr vorhanden sind und dass vor allem aufgrund des fehlenden Anlagevermögens auch nicht die Möglichkeit besteht, ohne dass eine Zustimmung der Besitzgesellschaft vorliegen würde, tatsächlich zu produzieren.

Um das etwas anschaulicher zu machen: Wenn jetzt aus den USA das Ansinnen formuliert würde, sämtliche Hämmer und Produktionsmittel in die USA zu verlagern, wäre man an diesem Standort noch nicht einmal in der Lage, entsprechende Arbeitsaufträge abarbeiten zu können. Wir haben damit also eine Aufspaltung der Mitarbeiterschaft mit den Arbeitsverträgen auf der einen Seite und gegebenenfalls Aufträgen, die abgearbeitet werden könnten, und dem Anlagevermögen auf der anderen Seite. Das ist momentan die Situation, wie sie sich darstellt und wie sie zu einer Reihe von erheblichen Schwierigkeiten führt, wenn es jetzt darum geht, einen Nachfolgeprozess aufzusetzen.

Dies ist derzeit Gegenstand einer rechtsgutachtlichen Betrachtung, in der noch einmal geprüft wird, inwieweit Möglichkeiten bestehen, Anfechtungsrech

te in Bezug auf dieses Vorgehen auszuüben beziehungsweise auch noch mal zu überprüfen, welche rechtlichen Wege gefunden werden könnten, um auf die ausgelagerten Vermögenswerte zurückgreifen zu können.

Abschließend ist diese rechtliche Bewertung noch nicht vorgenommen. Man muss allerdings dazusagen, dass neben dieser rechtlichen Prüfung insbesondere auch das tatsächliche Geschehen mit in den Blick genommen werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass das auseinanderfällt, muss man auch sehen, was in der zeitkritischen Situation, in der wir uns befinden - ein Übergang in das ordentliche Insolvenzverfahren ist für den 27. März vorgesehen -, auch tatsächlich sinnvoll ist. Ich will damit sagen, dass wir uns möglicherweise in der Situation befinden, in der nicht alles, was rechtlich möglich ist, insbesondere mit Blick auf das Wohl und Wehe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch tatsächlich sinnvoll erscheint und aus diesem Grund nicht nur darauf gewartet wird, hier alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu können.

Denn selbst für den Fall, dass man, was noch nicht gesichert ist, auf diesem Rechtsweg erfolgreich wäre und einem auch zum richtigen Zeitpunkt dieses Ergebnis geliefert werden könnte, die Prozesse also quasi fortlaufen würden, wäre eine Durchsetzung von Rechten wohl nur im Rahmen einer gerichtlichen Klärung möglich. Das Ergebnis dieser gerichtlichen Klärung könnte allerdings zu einem Zeitpunkt vorliegen, zu dem tatsächlich bereits alles abgewickelt ist und das Insolvenzverfahren seinen Fortgang genommen hat. Deshalb sollte man noch einmal abwägen, ob man hier auf ein potenzielles Recht besteht oder ob man in tatsächlicher Hinsicht im Verfahren bleibt und damit versucht, das Beste für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herauszuholen.

Hinzu kommt, dass man anders als bei den üblichen Insolvenzverfahren, wo es einen Gläubigerausschuss gibt, in dem die Entscheidungen getroffen werden, hier insbesondere auf die Mitwirkung der Whitesell-Gruppe angewiesen ist, was die Veräußerung des Anlagenvermögens angeht, um überhaupt einen Fortführungsprozess in die Wege zu leiten. Man muss hier also feststellen, dass die rechtliche Frage sicherlich geklärt werden muss, dass möglicherweise sich daraus ergebende Schritte auch nachfolgend eingeleitet werden müssen. Allerdings darf die rechtliche Klärung nicht abgewartet werden, bis tatsächlich etwas geschieht. Das ist bedauerlicherweise ein Beispiel für das Auseinanderfallen von Recht haben, Recht bekommen und was dem Gerechtigkeitsempfinden des einen oder anderen entspricht.

(Vizepräsidentin Ries)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wird eine Zusatzfrage gestellt? - Bitte, Herr Fraktionsvorsitzender Lafontaine.

Erste Zusatzfrage: War der Landesregierung die Entscheidung des Gläubigerausschusses, die Vermögenswerte in eine luxemburgische Gesellschaft auszulagern, bekannt?

Es hat sich erst im Verlauf des Verfahrens herausgestellt, dass diese Übertragung der Anlagevermögen nach Luxemburg stattgefunden hat.

Mit anderen Worten: In der ganzen Zeit davor hat die Landesregierung sich nicht bemüht, die Entscheidung des Gläubigerausschusses zur Kenntnis zu nehmen.

Diese Feststellung ist nicht zutreffend.

Weil Wertungen hier nicht zugelassen sind, habe ich das als Frage gewertet. Ansonsten weise ich Sie noch einmal darauf hin, dass die Antworten nicht gewertet werden sollen. - Dritte Zusatzfrage.

Es ist schwer, weil die Fragen 1 und 2 einander widersprechen. - Dritte Zusatzfrage: Beurteilen Sie diese Entscheidung als sittenwidrig?

Ich halte diese Entscheidung für im diametralen Gegensatz stehend zu dem, was man als gerecht empfinden darf. Ich halte es auch unter wirtschaftsethischen Gesichtspunkten für höchst problematisch, eine solche Vorgehensweise zu wählen, insbesondere nachdem der neue Eigentümer nach Übernahme bei den Beschäftigten auch in seiner unmittelbaren Ansprache etwas völlig anderes in Aussicht gestellt hat, er die Hoffnung geweckt hat, dass es hier um ein strategisches Invest geht, dass man an den Standort glaubt, dass man investieren und dort auch produzieren will. All das steht im Gegensatz zu dem, was tatsächlich vollzogen worden ist, insbesondere auch durch die Übertragung des Anlagevermögens in eine Holding nach Luxemburg.