Zwischenrufe von der Regierungsbank sind schon einmal gar nicht erlaubt. - Genauso ist es bei der Post: Die Post haftet auch nicht für den Inhalt eines Briefes, den sie zustellt. Bei der Störerhaftung haben wir aber nun einmal genau das. Derjenige, der den Zugang bereitstellt, haftet für das, was andere darüber tun. Deshalb ist auch Ihr Vergleich zwischen den Anbietern - kleine Cafés und so weiter - mit der Telekom eben nicht zutreffend, weil es diese Störerhaftung für die Telekom tatsächlich nicht gibt. Unsere Forderung ist, dass es sie auch für kleinere Anbieter nicht geben soll. Dementsprechend bitte ich weiterhin um Zustimmung zu unserem Antrag. Allerdings fällt es mir schwer, für die Aufmerksamkeit zu danken.
Danke schön, Herr Abgeordneter. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1287 - neu 2 - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1287 - neu 2 - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 6) (Drucksache 15/1273)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Verfassung, Justiz- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht bezieht sich auf zwei Verfassungsbeschwerden, die jeweils die Frage zum Gegenstand haben, ob eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung im Rahmen des beamtenrechtlichen Beförderungsverfahrens getroffen worden ist. Es geht im Wesentlichen um die Frage, wie der bisherige Einsatz der Beamtinnen und Beamten auf unterschiedlich bewerteten Dienstposten im Rahmen der Beurteilungen zu berücksichtigen ist. Die Kläger sehen einen möglichen Verstoß gegen ihre Rechte aus Artikel 33 Grundgesetz.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 26.02.2015 mit der Streitsache befasst und einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben. Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/1273 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank!
Danke schön, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1273 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig, mit Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 4) (Drucksache 15/1274)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch hier fasse ich mich selbstverständlich kurz, das ist keine Frage. Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung
betreffend eine Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Regelungen des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes zur Möglichkeit von Funktionszulagen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende wendet.
Im Wesentlichen führt die Beschwerdeführerin aus, dass sie hierdurch den Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach Art. 63 Abs. 1 der saarländischen Verfassung als verletzt ansieht. Zudem vertritt sie die Rechtsansicht, als mögliche künftige Landtagskandidatin beschwerdebefugt zu sein.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 26. Februar 2015 mit der Streitsache befasst und einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, den Präsidenten des Landtages damit zu beauftragen, eine Stellungnahme durch einen Rechtsbeistand fertigen zu lassen.
Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/1274 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1274 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen im Hause, angenommen ist.
Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche allen noch einen schönen Restabend - mit oder ohne Fußball.