Protokoll der Sitzung vom 22.04.2015

(Zurufe und Sprechen.)

Wir sind es den Sorgen und Nöten der Menschen in der Großregion schuldig, uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

(Weitere Zurufe.)

Es wäre auch schön, wenn derjenige, der diese Debatte beantragt hat, jetzt einmal zuhören würde.

Es wäre vielleicht angebracht, Herr Abgeordneter Ulrich, wenn Sie auch anderen Argumenten einmal Aufmerksamkeit schenken würden.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE). Vereinzelt lautes Lachen bei der SPD.)

Herr Kollege Ulrich, ich habe bis dato eigentlich den Eindruck gehabt, dass jedem daran gelegen ist, dass wir dieses Thema ernsthaft behandeln und kein Kasperletheater daraus machen. Ich denke, das wäre wirklich das Letzte, was wir tun sollten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Aufgrund der Besorgnis und der Ängste, die es in der Großregion zu diesem Thema gibt, kann man dieses Thema gar nicht oft genug ansprechen und diskutieren. Ich habe auch überhaupt keine Probleme damit, dazu eine Aktuelle Stunde im saarländischen Landtag zu bestreiten. Was ich aber in dieser Situation als Letztes akzeptieren kann, ist, dass eine Sache dadurch kaputt gemacht wird, dass einer dem anderen die Redlichkeit oder die Überzeugung abspricht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb ist das der eigentliche Gradmesser der Debatte. Stehen wir noch zu der gemeinsamen Überzeugung aller in diesem Hause befindlichen Parteien, die wir immer mit einer klaren Aussage bezüglich Cattenom zum Ausdruck gebracht haben, nämlich dass dieser Reaktor vom Netz muss, dass er eine große Bedrohung in der Großregion ist - deswegen waren und sind wir uns auch bis dato einig gewesen, diese Forderung nach außen einvernehmlich zu vertreten -,

(Abg. Roth (SPD) )

oder glaubt man, daraus sein eigenes Süppchen kochen zu können?

Ich habe in den vergangenen Monaten und Jahren feststellen können, dass sich unsere Befürchtungen an vielerlei Stellen bewahrheitet haben. Der Jahresbericht der Französischen Atomaufsicht 2014 hat in der über 500 Seiten starken Stellungnahme aufgeführt, dass die Qualität des Strahlenschutzes und Umweltschutzes als rückständig bewertet wird. Weiterhin stellt die ASN fest, dass das Risikomanagement im Betrieb der Anlage verbessert werden muss und mehrere Ereignisse nicht den Betriebsregeln entsprechend gehandhabt wurden. Da heißt es weiter, dass die Vorbereitungen für verschiedene Eingriffe in manchen Fällen fehlerhaft gewesen sind. Der ASN kritisiert den Umweltschutz am Standort. Ein Kritikpunkt ist bereits 2012 und 2013 aufgeführt. Er betrifft den Strahlenschutz der Arbeiter, die bisherigen Bemühungen des Betreibers zur Verbesserung der Situation sind noch nicht ausreichend. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war alles nicht neu, aber es zeigt, dass unsere Forderung nach Stilllegung des Reaktors berechtigt war, weil sie eine Gefährdung für die Großregion darstellt. Dabei bleibt es auch.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben die gemeinsame Überzeugung aller politisch Handelnden und Verantwortlichen in den letzten Jahren durch mehrere Beschlüsse, aber auch durch eigenständige Handlungen, egal welcher politischen Couleur die Landesregierung gerade zugeordnet war, immer auch nach außen dargestellt. Auch das Parlament hat dies in seiner Arbeit im Rahmen der Großregion getan. Deswegen müssen Sie schon erklären, Herr Kollege Ulrich, was Sie damit meinen, wenn Sie einerseits die Forderung aufstellen - ich zitiere wörtlich aus den Ausführungen, die Sie eben gemacht haben -, das Saarland müsste mehr tun, gleichzeitig aber darauf hinweisen, dass die Möglichkeiten begrenzt seien.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Beides ist richtig.)

Beides führt aber auch dazu, dass Sie den Eindruck erwecken, als würde es hier im Saarland noch Nachholbedarf in der Frage geben, ob wir für oder gegen Cattenom sind und ob wir uns genug dafür engagieren. Das ist das, was ich eben zu Anfang gesagt habe. Wenn man subtil den anderen die Redlichkeit abzuschneiden versucht und die Überzeugung, für die Bürgerinnen und Bürger der Region einzutreten, dann ist das aus meiner Sicht schäbig und führt dazu, dass man in dieser Frage die Glaubwürdigkeit untergräbt. Und das ist dem Thema abträglich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Reden Sie jetzt für Heiko Maas mit?)

Ich erspare uns jetzt das Zitieren von Presseerklärungen von Ihnen und Ihrer Fraktion aus den letzten Wochen und Monaten, in denen Sie immer wieder die Landesregierung, auch meine Person, so dargestellt haben, als würden wir gegen Cattenom nicht genug unternehmen. Ich habe mir auch einmal die Frage gestellt: Was erwarten Sie eigentlich von dieser Landesregierung oder von diesem Minister, Herr Ulrich? Erwarten Sie, dass wir mit der Bereitschaftspolizei unter Begleitung der Bergkapelle und des Saarknappenchors nach Cattenom marschieren und den Stecker ziehen? Das ist aus Ihrer Sicht offensichtlich die politische Linie, nämlich uns vorzuhalten, wir würden zu wenig machen, und Sie selbst wollen sich als Retter in dieser Frage darstellen. Das ist unredlich und das kommt auch dem Thema letztendlich nicht zugute.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sie tun ja gerade so, der Kollege Meiser hat das schon angesprochen, als wenn in den Jahren 2009 bis 2012, als Sie in der Regierungsverantwortung waren, der Atommeiler vom Netz gewesen wäre und alle anderen Regierungen vorher und nachher hätten ihn entweder ans Netz gebracht oder dort belassen. Das ist das, was ich in der Debatte Ihnen gegenüber als unredlich bezeichne. Ich meine, das kann so nicht gehen. Wir haben hier alle eine Verantwortung und die beginnt damit, dass man aufpassen muss, das Thema nicht kaputt zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Unser Engagement war immer davon geprägt, dieses Thema wo immer möglich gegenüber denjenigen anzusprechen, die wir glauben überzeugen und sensibilisieren zu können. Ich will Ihnen ein paar Beispiele nennen. Das war auch in der Zeit der Fall, als die Ministerpräsidentin für die deutsch-französischen Kulturbeziehungen verantwortlich war. Auch in diesem Rahmen hat man die Möglichkeiten genutzt, um das Thema anzusprechen. Auch wir haben es getan, als wir in einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Berlin mit Vertretern der Bundesregierung zusammengesessen haben. Wir haben dieses Thema dort angesprochen. Wir haben dieses Thema beispielsweise auch im März dieses Jahres gegenüber dem zweithöchsten Repräsentanten Frankreichs angesprochen, nämlich gegenüber dem Präsidenten des französischen Senats. Auf einem Empfang des französischen Botschafters in Berlin wurde das von mir ganz offensiv angesprochen, auch um noch einmal darauf hinzuweisen, dass uns dieses Thema nicht egal sein kann. Das ist ein Thema der Großregion und deswegen bringen wir es bei jeder sich bietenden Gelegenheit vor. Das ist eine bessere Interessenwahrnehmung, als die Dinge marktschreierisch, so wie Sie es getan haben, in einer Aktuellen Stunde darzustellen.

(Minister Jost)

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir tun alles, um die Sorgen und Ängste der Bevölkerung zu transportieren und auch gegenüber Frankreich zum Ausdruck zu bringen. Wir tun dies in verschiedenen Bereichen und wir tun dies auch mit Blick darauf, dass sich auf französischer Seite einiges getan hat, insbesondere was die gegenseitige Information und die Transparenz in dem Prozess vor Ort angeht. Aber das allein ist etwas, was uns nicht zufriedenstellen kann. Ja, wir freuen uns darüber, dass die französischen Kolleginnen und Kollegen uns regelmäßig darüber informieren, wenn es irgendwelche Ereignisse gibt oder wenn es zu Störfällen kommt; das war nicht immer so. Aber die Initiative von Anke Rehlinger im Jahr 2012 und 2013 hat sich als dauerhaft belastbar und vor allen Dingen als sinnvoll erwiesen, weil man jetzt nämlich regelmäßig über die Vorgänge im Atomkraftwerk informiert wird. Es ist unter Sicherheitsaspekten auch sicherlich gut, wenn in Cattenom mit Milliardenbeträgen nachgerüstet wird. Das ist aber nur die zweitbeste Lösung. Uns wäre es lieber, der Atommeiler würde abgeschaltet. Dann könnte man viel Geld sparen und das würde der Sicherheit noch viel mehr zugutekommen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir wollen diese Ernsthaftigkeit und das hohe Engagement mit großem Nachdruck weiterhin ausüben. Die Erwartungshaltung kann und darf allerdings nicht darin bestehen - ich habe das eben schon einmal mit Blick auf den Kollegen Hubert Ulrich und die B 90/GRÜNE-Fraktion dargestellt -, als seien die Landesregierung oder einzelne Minister dafür verantwortlich, dies umzusetzen. Dies ist und bleibt eine Entscheidung des französischen Staates. Diese Entscheidung gilt es aus unserer Sicht immer wieder zu hinterfragen. Das tut man nicht, indem man den Eindruck erweckt, als ob nur die Kollegen aus den Reihen der B 90/GRÜNE-Fraktion ernsthafte Makler der Interessen der Menschen in dieser Großregion wären, sondern wir machen das alle, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Das geht nur, wenn Cattenom vom Netz geht, und dafür kämpfen wir auch weiter.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir treten nun in die Tagesordnung ein und kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des

Volksabstimmungsgesetzes (VAbstG) (Druck- sache 15/1332 - neu)

Zur Begründung erteile ich der Abgeordneten Astrid Schramm das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, wird zurzeit im Saarland ein Volksbegehren durchgeführt, für das ich im Namen der Partei DIE LINKE verantwortlich zeichne. Die Unterschriftensammlung zur Zulassung dieses Volksbegehrens war aus unserer Sicht ein Erfolg. Wer allerdings auf der Straße gestanden und Unterschriften gesammelt hat und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch gekommen ist, konnte die Skepsis aus der Bevölkerung gegenüber der Politik im Allgemeinen deutlich spüren. Die weitaus häufigste Reaktion bei denen, die nicht unterschrieben haben, war in etwa: Das hat doch keinen Sinn, man kann ja eh nichts machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau deshalb ist aus unserer Sicht die Volksgesetzgebung so wichtig. Der wählende Bürger kann seine Gestaltungsmacht selbst spüren und in einer konkreten Sache eine Entscheidung herbeiführen.

Ich denke, dass wir uns in diesem Hause in dem Ziel, der Politikverdrossenheit etwas entgegenzusetzen, weitgehend einig sind. Allerdings werden die saarländischen Regelungen zur Volksgesetzgebung diesem Ziel bei Weitem nicht gerecht. In diesem Zusammenhang könnte ich viele Probleme ansprechen, etwa die utopisch hohen Quoren oder auch die Frage nach dem konkreten und begründeten Kostendeckungsvorschlag, den ein privater Initiator eines Volksbegehrens kaum wird leisten können. Wir haben uns bei unserem Gesetzentwurf nur auf ein Problem beschränkt, welches letztendlich aber ausschlaggebend dafür ist, ob ein Volksbegehren durchgeführt werden kann oder scheitern wird. Das saarländische Gesetz sieht bekanntermaßen vor, dass die einzige Möglichkeit zur Unterstützung des Volksbegehrens darin besteht, das Unterstützungsformular im jeweiligen Rathaus zu unterschreiben. Das ist aus unserer Sicht eine Art VolksbegehrenVerhinderungsprogramm, denn es ist fast ausgeschlossen, dass über 55.000 Wählerinnen und Wähler rechtzeitig, innerhalb von drei Monaten, ihre Unterschrift leisten können.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Dieses Unterstützungsformular ist übrigens bis auf das Geburtsdatum völlig identisch mit dem bereits an unseren Ständen ausgefüllten Formular. Deshalb wird auch immer wieder die Frage gestellt, was es denn eigentlich soll, dass man ins Rathaus gehen muss, um das gleiche Formular noch einmal auszufüllen, welches wenige Monate zuvor am Stand be

(Minister Jost)

reits ausgefüllt wurde. Viele ältere Wählerinnen und Wähler haben den Kontakt mit uns gesucht. Sie haben angerufen und berichtet, dass sie gerne unterschreiben würden, dass sie aber keine Möglichkeit haben, dafür in die Rathäuser zu gelangen, weil sie nicht mehr so gut zu Fuß sind. Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderungen, die auch nicht einfach zum nächsten Bürgeramt fahren können. So hat sich auch die Sicherheitsbeauftragte der Stadt Saarbrücken für Senioren an uns gewandt und um Auskunft gebeten, welche Möglichkeiten es außer dem persönlichen Erscheinen im Rathaus gibt, damit ältere Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht des Volksbegehrens Gebrauch machen können.

Zudem gibt es das Problem, dass die Kommunen, wie wir alle wissen, unter Geldnot leiden und daher die Rathäuser nicht immer geöffnet haben. Für Berufstätige ist das natürlich ein riesiges Problem: Man kann sich schließlich nicht einfach mal so freinehmen, um während der Öffnungszeiten des Bürgeramtes eine Unterschrift zu leisten. Und was ist mit den Saarländerinnen und Saarländern, die während der ganzen Woche außerhalb des Saarlandes arbeiten und nur am Wochenende zu Hause sind? Die haben überhaupt keine Möglichkeit, am Volksbegehren teilzunehmen.

Hinzu kommt, dass nicht alle Bürgerämter und Rathäuser zuständig sind. Auf Saarbrücken bezogen bedeutet das zum Beispiel: Wohnt man in Dudweiler, kann man nicht etwa schnell im Burbacher Bürgeramt seine Unterschrift leisten, man muss vielmehr in die Innenstadt. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, für viele Menschen mit großem Aufwand verbunden.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).)

Um diesen vielen Menschen - Herr Theis, hören Sie genau zu! -, die sich durch die jetzige Regelung an der Stimmabgabe gehindert sehen, die Partizipation am demokratischen Prozess zu erleichtern, haben wir in unserem Antrag vorgeschlagen, nach dem Vorbild der Regelung in Hamburg auch eine Abstimmung per Briefwahl und, nach entsprechenden Zertifizierungen, im Internet zu ermöglichen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Noch besser wäre nach unserer Ansicht natürlich eine völlig freie Unterschriftensammlung. Wir haben aber darauf verzichtet, einen dahingehenden Antrag zu stellen, da wir hoffen, dass Sie wenigstens unseren Kompromissvorschlag mittragen können. Ich möchte hier an die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion appellieren: Sie haben im Jahre 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt, in welchem Sie die freie Unterschriftensammlung gefordert haben. Sie würden heute Rückgrat zeigen, würden Sie zumindest unserem Kompromissvorschlag zustimmen!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass bereits 2013 das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Briefwahl ohne eine besondere Begründung zulässig ist. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht auch auf Folgendes hingewiesen; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Die Zulassung der Briefwahl dient aber dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl stellt jedenfalls im Zusammenhang mit der Briefwahl eine zu den Grundsätzen der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl gegenläufige verfassungsrechtliche Grundentscheidung dar, die grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen anderer Grundentscheidungen der Verfassung zu rechtfertigen.“ Aus unserer Sicht verhält es sich nicht anders im Fall der Briefwahl zu einem Volksbegehren. Auch hier sollte die Allgemeinheit der Wahl als verfassungsrechtliche Grundentscheidung besonders hervorgehoben werden. Es darf nicht sein, dass die Hürden für ein Volksbegehren höher gelegt werden als die Hürden bei unseren demokratischen Wahlen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).)

Darüber hinaus besteht doch derzeit ein Wertungswiderspruch, denn in der nächsthöheren Stufe der Volksgesetzgebung, beim Volksentscheid, ist eine Briefwahl möglich. Herr Theis, das meinten Sie eben. Auf der vorgelagerten Stufe ist sie aber nicht möglich. Das heißt doch, dass im Gesetzgebungsverfahren selbst die Briefwahl möglich ist, bei der Schaffung der Voraussetzungen für dieses Verfahren aber nicht. Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn.