Protokoll der Sitzung vom 20.05.2015

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute auf Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion über einen Gesetzentwurf, der nicht wirklich eines der wesentlichen und drängenden Probleme des Saarlandes behandelt, sondern der eher ein Orchideenthema darstellt, in Anbetracht der Anstrengungen, die wir unternehmen müssen, um dieses Land erfolgreich in die Zukunft zu führen.

Es ist zunächst kein tatsächliches Problem, denn es gibt eben keine Bewerber, die unter 25 Jahre und deshalb zu jung wären, um nicht zu entsprechenden Wahlen zugelassen worden zu sein. Es ist auch kein großes demokratietheoretisches Problem. Ich kann die demokratische Kultur und Verfassung im Saarland nicht dadurch gefährdet sehen, dass wir diese Altersgrenzen bislang im Gesetz haben. Es gäbe durchaus lohnende Themen für die Debatte um unsere demokratische Verfassung im Saarland und in anderen Teilen der Bundesrepublik. Wenn die Wahlbeteiligung insgesamt zurückgeht, wenn es den Parteien immer schwerer fällt, überhaupt Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, wenn es weniger Menschen im Land gibt, die bereit sind, sich in Räten oder in Rathäusern der Verantwortung zu stellen, dann sind das Themen, über die es sich lohnt, in einem Parlament auch wirklich zu streiten und sich Gedanken zu machen. Aber was heute Inhalt des Gesetzentwurfes ist, ist doch eher ein Randthema und verdient deshalb nicht die allergrößte Aufmerksamkeit. Nichtsdestotrotz wollen wir uns natürlich in der Sache intensiv damit befassen und unsere Argumente für die Mindestaltersgrenze vortragen, warum

wir als SPD-Fraktion heute Ihren Gesetzesentwurf ablehnen werden.

Für die Abschaffung der Mindestaltersgrenze gibt es aus meiner Sicht keine guten Argumente. Im Gegenteil, es überwiegen die Argumente, die bisherige Rechtslage beizubehalten. Ich möchte einmal drei nennen. Erstens. Will jemand Bürgermeisterin oder Bürgermeister oder Landrätin oder Landrat werden, dann erwartet denjenigen oder diejenige eine große Verantwortung. Man ist rechtlicher Vertreter einer Gebietskörperschaft, man ist Dienstvorgesetzter von Dutzenden oder Hunderten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, man verfügt über einen Haushalt in zweistelliger oder dreistelliger Millionenhöhe und man ist in der Regel Aufsichtsratsvorsitzender von zahlreichen kommunalen Unternehmen. Für all das braucht man Lebenserfahrung und die nimmt nun einmal mit zunehmendem Lebensalter zu. Mit 18 Jahren hat man nicht die gleiche Lebenserfahrung wie mit 25, 30 oder mit 50 Jahren. Als Zweites benötigt man eine entsprechende berufliche Erfahrung. Man muss auch schon einmal irgendwo gearbeitet haben, man muss das eine oder andere schon einmal im Alltag erlebt und erlernt haben, damit man über die entsprechenden Kompetenzen verfügt, um eine Kommune leiten zu können. Es mag ja durchaus sein, dass es den einen oder anderen Überflieger gibt, der schon früher die notwendige persönliche, fachliche und berufliche Reife mitbringt, um das zu tun. Wir können aber kein Gesetz für Einzelfälle machen, sondern wir regeln hier das Thema Wahlbeamte, und deshalb müssen wir Gesetze machen, die für alle gelten. Deshalb müssen wir sinnvolle Kriterien festlegen und ich denke, das Mindestalter von 25 Jahren ist ein angemessenes und gutes Kriterium, damit die Bürgerinnen und Bürger im Saarland darauf vertrauen können, dass diejenigen, die zu einer Wahl als Bürgermeisterin oder Bürgermeister zugelassen sind, auch ein Mindestmaß an Qualifikation und Lebenserfahrung mitbringen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte auch einmal darauf verweisen, dass es grundsätzlich nicht angemessen ist, hier alle Ämter, in die man durch eine Wahl kommen kann, sozusagen in einen Topf zu werfen. Abgeordneter zu sein ist etwas anderes, als Minister zu sein, und das ist wiederum etwas anderes, als Bürgermeisterin oder Bürgermeister zu sein oder Landrätin oder Landrat. Gegenstand der heutigen Debatte ist die Frage, ob man Wahlbeamter werden will. Aus guten Gründen sind Landräte und Bürgermeister Wahlbeamte. Damit unterliegen sie den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften, den Vorteilen, die diese Regelungen bilden, und den Verpflichtungen, die sich daraus erwachsen. Es ist nun einmal etwas anderes. Wenn man als Wahlbeamter in ein Amt gekommen ist, dann ist es quasi unmöglich oder nur unter

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

ganz schweren Bedingungen möglich, dass man vorzeitig, also vor Ablauf der Amtsperiode, aus diesem Amt entfernt wird. Das ist bei Ministern beispielsweise anders, denn dort hat die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident jederzeit die Möglichkeit, einen Minister zu entlassen, ob dieser nun will oder nicht - das hat man in der Vergangenheit ja oft genug erleben können. Deshalb ist es auch vernünftig, dass es hier unterschiedliche Regelungen gibt.

Die Rechtslage - das zeigen uns alle Urteile von Verfassungs- und Verwaltungsgerichten - sagt eindeutig, dass eine gesetzliche Altersgrenze nach oben rechtlich möglich ist. Sie ist, das sagen die Urteile allerdings auch, nicht zwingend. Man kann das durchaus anders sehen. Der Hauptgrund, der in all diesen Urteilen immer wieder angeführt wird, um die Zulässigkeit dieser Altersgrenze nach oben festzuschreiben, ist die allgemeine Erfahrung, dass mit zunehmendem Alter die Leistungsfähigkeit ab- und das Risiko von Erkrankungen zunimmt und damit die Einsatzfähigkeit im Sinne der Arbeit zum Wohle einer Kommune eingeschränkt werden kann. Das muss nicht in jedem Fall so sein. Es ist auch schön, dass immer mehr Menschen immer länger gesund und leistungsfähig bleiben, aber die Erfahrung zeigt, dass mit zunehmendem Alter Einschränkungen in der Regel wahrscheinlicher werden, und deshalb ist eine Begrenzung dort auch möglich. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass, obwohl diese Themen immer mal wieder diskutiert worden sind, auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag es bislang eben nicht zu ihrer Position erhoben haben, die geltende Gesetzeslage zu verändern. Daraus kann man schließen, dass sie mit der bisherigen Gesetzeslage einverstanden sind.

Wenn wir über die Regelung bei den Wahlbeamten reden, müssen wir auch im Blick haben, dass wir Wahlbeamte nicht grundsätzlich anders behandeln sollten als andere Beamte. Wenn man das, was Sie heute vorschlagen, auf die Beamten insgesamt im Land übertragen würde, dann würde das quasi bedeuten, dass jeder, der Beamter ist, so lange im Dienst bleiben kann, wie er will. Denn es gäbe keine Grenze mehr nach oben. Ohne dem einen oder anderen zu nahe treten zu wollen, denke ich, dass es im wohlverstandenen Interesse des Landes ist, sagen zu können, es gibt eine Altersgrenze bei Beamten und irgendwann ist einfach einmal Schluss. Dann geht man in Pension. Es wäre aus meiner Sicht schwer, den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, warum politische Beamte über Privilegien verfügen sollten, die andere Beamte in unserem Land nicht haben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Sie gehen mit Ihrem Vorschlag, die Altersgrenze nach oben völlig abzuschaffen, auch weit über Re

gelungen in vielen anderen Bundesländern hinaus. Auch deshalb ist der von Ihnen vorgeschlagene Gesetzentwurf heute aus unserer Sicht abzulehnen. Wenn man in die Praxis schaut - das ist zwar kein rechtliches, aber ein nicht unwichtiges politisches Thema -, dann wird man feststellen, dass diejenigen, die wegen Erreichen der Altersgrenze aus ihrem Amt als Bürgermeister oder Landrat ausscheiden müssen, das nicht immer ganz freiwillig tun. Sie haben - das ist nachvollziehbar - vielleicht den Wunsch, noch länger im Amt bleiben zu können. Sie befinden sich in der Regel auch nicht in ihrer ersten und selten in der zweiten Amtsperiode. Sehr häufig sind sie schon in der dritten oder möglicherweise schon in der vierten Amtsperiode. So nachvollziehbar es im Einzelfall auch sein mag, dass man das schöne Amt gerne noch weiter bekleiden würde, ist es im Ergebnis für die Kommunen und die lokale Demokratie vor Ort immer wieder eine gute Sache, dass wir gesetzlich eine Altersgrenze eingefügt haben, weil die am Ende dazu führt, dass es zu einem personellen Wechsel und zu frischem Wind in den Rathäusern und Landratsämtern der Kommunen im Saarland kommen kann. Auch das ist aus meiner Sicht eine willkommene und gute politische Folge der aktuellen Gesetzeslage.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die Altersgrenze nach oben wird sicherlich mit der heutigen Diskussion und Abstimmung nicht auf alle Zeit beendet sein. Es gibt sicherlich auch Gründe, warum man sich immer mal wieder damit befassen muss. Ich will nicht ausschließen, dass unsere Fraktion und der Landtag insgesamt in einigen Jahren zu anderen Entscheidungen kommen können. Was aus meiner Sicht dabei allerdings berücksichtigt werden sollte, ist, dass man nicht aufgrund aktueller Einzelfälle zu Gesetzesänderungen kommt. Es darf vor allen Dingen nicht passieren, dass mit entsprechenden Änderungen Amtszeiten verlängert werden, wo die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Wahl davon ausgingen, dass eine Amtszeit nur einen begrenzten Zeitraum dauern wird. Wenn man also solche Dinge ändern will - auch das ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht geregelt -, dann sollte man nur Regelungen treffen, die für zukünftige Wahlen gelten, und nicht solche, die auch in die Vergangenheit wirken. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Michael Neyses von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es gleich vorweg: Wir GRÜNEN halten diesen Gesetzentwurf für einen sinnvollen Vorstoß. Es ist uns ein wichtiges Thema. Herr Jung, Sie halten es ja nicht für wichtig. Das Thema Demokratie ist aber wichtig. Das zeigt im Übrigen auch Ihre Redezeit, die recht lang war. Da kann ich nur sagen: Entweder ist Ihnen das Thema doch wichtig oder Sie reden sehr lange über Ihnen nicht wichtige Dinge.

Wenn die Landesregierung die dringenden Probleme anpacken will, dann kann sie das beim ÖPNV beweisen. Da bringen wir zum zweiten Mal einen Gesetzentwurf ein, aber die Landesregierung kommt nicht in die Gänge. - Die gewählten Vertreter unterliegen doch auch im Landtag und Bundestag keiner Altersgrenze. Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler kann man mit 18 werden. Herr Jung, es geht nicht darum, alles in einen Topf zu werfen, aber ein Beigeordneter ist eben auch nicht hochwertiger als ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin. Darum geht es. Das will ich klarstellen. Bayerischer Ministerpräsident oder Bundespräsident kann man erst mit 40 Jahren werden, Beigeordneter und Bürgermeister mit 25 Jahren. Diese Grenzen sind willkürlich gewählt und auch nicht mehr zeitgemäß.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Abg. Heinrich (CDU) : Eben nicht!)

Daher gab es kürzlich in Schleswig-Holstein und in Hessen auch Anpassungen. Unserer Ansicht nach sollte es diese auch hier geben. Denn ausschlaggebend sollte nicht das Alter sein, sondern die fachliche und persönliche Qualifikation im Amt. Wenn die Bürger einen rüstigen 70-Jährigen oder eine fähige 24-Jährige wollen, warum denn nicht? Schauen wir doch einmal auf die heutigen Zuschauer. - Vielleicht tun das auch mal die Abgeordneten von CDU und SPD!

(Abg. Schmitt (CDU) : Es ist jetzt gut! Es reicht jetzt! Langsam fängt es an, unverschämt zu werden! Gegenruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Meine Damen und Herren auf den Zuschauerrängen, wir möchten Sie nicht ausschließen. - Herr Schmitt, CDU und SPD haben definitiv nicht rübergeschaut!

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Wir können doch schauen, wohin wir wollen! - Unruhe.)

Das musste ich an der Stelle einfach einmal bemerken. Sie können später ja noch etwas dazu sagen. Die Bürgerinnen und Bürger im Saarland wissen sehr gut, wen sie wählen. Wir sollten sie dabei nicht bevormunden. Im Wahlkampf sorgen doch schon die Mitbewerber dafür, einen ungeeigneten Kandida

ten oder eine ungeeignete Kandidatin anzuprangern und möglicherweise auch das Alter zu thematisieren. Allein das sorgt dafür, dass wir geeignete Bewerber bekommen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Frau Meyer sagte eben schon, dass Adenauer von seinem 73. bis zu seinem 87. Lebensjahr regierte. Warum sollten dies nicht auch Bürgermeister oder Landräte tun? Nicht die Politik sollte entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Niemand sollte durch rechtliche Hürden daran gehindert werden, seine Arbeitskraft der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, wenn er dies will.

(Abg. Theis (CDU) : Und unter 18 Jahren? - Gegenruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE). Sprechen und Lachen.)

Herr Jung, Sie sagen, die Wahlbeamten können dann im Amt bleiben, solange sie wollen. Dafür haben wir doch die Demokratie. Bei Amtsantritt kennen die Leute, die wählen, doch bereits das Alter des Gewählten. Wenn die Bürgerinnen und Bürger einen 63-Jährigen zum Bürgermeister wählen, wissen sie doch, dass seine Amtszeit nicht nur ein oder zwei Jahre dauert oder in zwei Monaten endet, sondern dass bei Amtsende möglicherweise ein Alter von 67 bis 69 Jahren erreicht ist. Wenn unsere Bürgerinnen und Bürger das wollen, sollten wir ihnen dies auch nicht verbieten.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich möchte noch ganz kurz etwas zum Ruhegehaltsanspruch sagen. Er ist auf jeden Fall sinnvoll an die Altersgrenzen für die Beamten anzupassen. Das wurde bisher noch nicht getan. Es muss nachgeholt werden. Wir sehen auch noch Bedarf, im Ausschuss darüber zu reden, ob und welche Übergangsregelungen es geben soll. Wir möchten Sie bitten, zuzustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

Das Wort hat der Abgeordnete Andreas Augustin von der Fraktion der PIRATEN.

Danke. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Meyer! Ich möchte mich zunächst einmal für Ihren doch sehr sachlichen Beitrag bedanken. Trotzdem muss ich zwei Dinge klarstellen. Sie haben zum einen das Beispiel mit der kurvigen Straße gebracht. Wenn Sie die Idee zu Ende denken, wird Ihnen sicher klar, wo der Fehler liegt. Wer auf der kurvigen Straße zu schnell fährt, riskiert sein Leben. Wer als Bürgermeister nicht gewählt wird, riskiert, nicht gewählt zu

werden, und kann ansonsten sein Leben weiter leben.

(Sprechen und teilweise Heiterkeit.)

Was aber viel wichtiger ist: Wer auf der kurvigen Straße zu schnell fährt, hat dazu keine demokratische Legitimation. Wenn Sie Menschen erlauben, ab 18 gewählt zu werden, muss der Bürger sie trotzdem wählen. Wenn Sie Menschen erlauben, auf einer Straße schneller zu fahren, als es dort sinnvoll ist, muss der Bürger dem nicht mehr zustimmen.

(Sprechen.)

Dann fahren Leute dort zu schnell, ohne sich rückversichert zu haben. Wir fordern ja nicht, dass grundsätzlich nur junge Menschen, egal ob sie es wollen oder nicht, als Bürgermeister eingesetzt werden. Wir wollen ihnen das passive Wahlrecht geben. Das ist ein erheblicher Unterschied. Dementsprechend teile ich auch Ihre Schlussfolgerung nicht, dass man ihnen dieses Wahlrecht nicht geben soll. Ich hatte es in meiner ersten Rede schon ausgeführt: Wir wollen den Wählerinnen und Wählern ermöglichen, einerseits zu kandidieren und andererseits solche Leute zu wählen oder eben nicht. Das ist an der Stelle der entscheidende Punkt.

Dann noch ein paar Bemerkungen an die Adresse des Kollegen Jung. Zunächst einmal zu Ihrer Aussage, es gebe keine Bewerber. Sie können zu allem Möglichen Statistiken anfordern, das ist klar. Sie können Statistiken anfordern, wie der Altersdurchschnitt bei amtierenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist. Wir hatten vor Kurzem gehört, dass der durchschnittliche Landtagsabgeordnete acht Jahre im Amt bleibt. Sie können solche Dinge natürlich statistisch erfassen. Sie können erfragen, mit welchem Alter die jüngste Person jemals gewählt wurde, was das höchste Alter war, mit dem jemand zum Bürgermeister gewählt wurde. Das ist alles kein Problem. Es wird aber nicht erfasst, wer gar nicht erst kandidieren konnte, weil er zu jung oder zu alt ist.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Man kennt sich doch ein bisschen aus in seinem Umfeld und hat doch in der Vergangenheit schon was erlebt. Da weiß man doch, ob irgendwann jemand mal nicht kandidieren konnte, obwohl er wollte.)

Sie verweisen jetzt auf Ihr Umfeld. Da sage ich mal, gerade Ihr Umfeld, Ihre Fraktion, stellt hier weder die jüngsten noch die ältesten Abgeordneten. Insofern sind Sie genau an der Stelle nicht so richtig betroffen, würde ich sagen.

(Ministerin Rehlinger: Der Kollege Jung hat noch ein paar Bekannte mehr! - Heiterkeit.)

Ich weise darauf hin, dass von der Ministerbank keine Bemerkungen möglich sind.

(Vereinzelt Beifall.)

Dann haben wir wieder die Verallgemeinerung. Selbst wenn es in Ihrem Umfeld nicht vorkommt, können Sie daraus wirklich schließen, dass es im gesamten Land nicht vorkommt? Ich persönlich kenne auch nur Beispiele aus Rheinland-Pfalz, das gebe ich zu. Ich weiß, in Rheinland-Pfalz war es tatsächlich ein Thema, dass Leute, die zwar volljährig, aber trotzdem zu jung waren, kandidieren wollten, es aber nicht konnten. Aus dem Saarland kenne ich kein Beispiel, das gebe ich zu. Trotzdem: RheinlandPfalz ist nicht so weit weg, und ich will nicht ausschließen, dass es bei der nächsten Wahl auch hier vorkommt.

Dann haben Sie noch gesagt, dass, was die obere Grenze angeht, frischer Wind reinkommen soll. Da kann ich nur die Zahlen heranziehen, die vorher noch die Kollegin Meyer genannt hat, dass wir 50 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Alter zwischen 41 und 66 haben. Sie nennen es also frischen Wind, wenn ein 67-Jähriger durch einen 60-Jährigen abgelöst wird, oder wie muss ich das verstehen?

(Abg. Schmitt (CDU) : Das sagt doch gar nichts! Sie wollen die Altersgrenze doch nach oben setzen!) - Weitere Zurufe.)

Wenn jemand Bemerkungen machen möchte, bitte ich darum, dies bitte am Mikrofon zu tun, damit wir alle davon profitieren können. Das ist für den Debattenverlauf besser.

Egal, ob Sie das jetzt als frischen Wind sehen oder nicht, es sagt nichts über die Person aus, die aus dem Amt ausscheiden muss, obwohl sie vielleicht noch qualifiziert wäre.