Es war eine lange Debatte bis zu diesem Punkt, ein langes Eintreten und Werben der Betroffenen selbst für ihre Gleichheit. Aber ich finde, ihr Einsatz hat sich gelohnt. Lassen Sie uns in unseren Parteien weiter dafür werben, dass der letzte Schritt nun auch sehr bald gegangen wird. Von der Erkenntnis, dass sich die Erde um die Sonne dreht und nicht umgekehrt, bis zur Anerkennung dieser Erkenntnis in allen wichtigen gesellschaftsrelevanten Institutionen vergingen bekanntlich mehr als 350 Jahre. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir bis zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr in Jahren, sondern allenfalls noch in Monaten rechnen müssen. Und das ist gut so. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und es ist richtig, dass wir am heutigen Nachmittag die Debatte zu diesem Thema, das so viele Menschen in unserem Land bewegt, miteinander führen. Und es ist gut und es ist richtig, dass wir die Debatte heute mit der Ernsthaftigkeit und der eben bei allen Debattenbeiträgen erlebbaren Tonalität führen, übrigens eine Tonalität, die an das anschließt, was wir, Anke Rehlinger und ich, am Freitag im Bundesrat an Debattenbeiträgen erlebt haben, eine Tonalität, die sich im Übrigen wohltuend von der einen oder anderen Debatte im Deutschen Bundestag auch in dieser Angelegenheit abhebt.
Das macht deutlich, dass es um eine Frage geht, die viele Menschen umtreibt und die es wert ist, dass man offen, auch mit aller Leidenschaft, darüber diskutiert. Ich bin mir sicher, dass die Diskussion heute im saarländischen Landtag auch nicht der Endpunkt dieser gesellschaftspolitischen Diskussion in Deutschland oder hier im Saarland sein wird. Diese Diskussion wird vielmehr weitergehen, sie muss auch weitergehen. Der Lesben- und Schwulenverband hier im Saarland hat mich ja eingeladen, anlässlich des Christopher-Street-Days diese Diskussion auch öffentlich mit ihm zu führen. Das geht nun leider von der Terminlage her nicht. Wir haben aber als Ersatz schon einen Termin am 08. September miteinander vereinbart. Dann wird auch die Gelegenheit bestehen, die Diskussion fortzuführen.
Blick auf das von mir gegebene Interview persönlich angesprochen haben, möchte ich die Gelegenheit nutzen, hier persönlich Stellung zu beziehen. Ich sage ausdrücklich „persönlich“, denn ich tue dies nicht im Namen der saarländischen Landesregierung, nicht im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, von denen ich übrigens im Einzelnen überhaupt nicht weiß, wie sie zu der jetzt diskutierten Frage stehen. Ich spreche auch deshalb nicht für die saarländische Landesregierung, weil wir, die Regierungsparteien, in dieser Frage unterschiedlicher Auffassung sind. Das ist in den Beiträgen sowohl des Kollegen Meiser als auch des Kollegen Pauluhn schon deutlich geworden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind selbst innerhalb der Regierungspartei CDU unterschiedlicher Auffassung. Und das ist auch vollkommen richtig so, denn wir sind eine Volkspartei.
Bei all den Rückmeldungen, die ich auf mein Interview bekommen habe - das sind natürlich sehr viele negative und kritische Rückmeldungen gewesen, es sind aber eben mindestens genauso viele unterstützende und positive Rückmeldungen gewesen -, ist mir noch einmal deutlich geworden, wie tief dieses Thema wirklich verwurzelt ist und wie intensiv es auch von ganz einfachen Menschen in unserer Gesellschaft diskutiert wird. Und wenn man als Partei den Anspruch hat, Volkspartei zu sein -, das gilt sicherlich insbesondere für die CDU und die SPD -, dann muss man sich auch diesen Diskussionen in der eigenen Partei stellen. Deswegen bin ich sogar stolz darauf, dass wir als CDU in Deutschland und hier im Saarland erkennbar und öffentlich mit unterschiedlichen Positionen um diese Frage ringen. Ehrlich gesagt, wenn das nicht so wäre, würde ich mir mehr Sorgen um meine Partei machen als bei dem Befund, den ich eben geschildert habe.
Ob allerdings, Herr Kollege Kessler, das, was ich wirklich im Interview gesagt habe, es rechtfertigt, mich mit Anzeigen wegen Volksverhetzung zu überziehen, ob es es wirklich rechtfertigt, mich unter anderem mit Begriffen wie „homophobe Nazischlampe“ zu bezeichnen, ob es es wirklich rechtfertigt, dass homosexuelle Freunde von mir, die sich in dem Sinne äußern, dass sie zwar meine Position nicht unterstützen, dass sie mir aber das Recht zugestehen, eine solche Position zu vertreten, sich ebenfalls dieser Kritik ausgesetzt sehen, das überlasse ich Ihrer Beurteilung. Ich glaube, bei aller Emotionalität gibt es auch Grenzen in dieser Diskussion, und es tut der öffentlichen Diskussionskultur in Deutschland nicht gut, egal welche Position man vertritt, wenn man dem jeweils anderen immer nur das Schlechteste unterstellt. Ich glaube, auch hier tut etwas Sachlichkeit auf beiden Seiten sehr not, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir haben seit vielen Jahren in diesem Lande, in diesem Hause, bei aller unterschiedlichen Positionierung in der Sache einen Weg gemeinsam beschritten, unter allen Landesregierungen. Dieser Weg hieß immer: Wir wollen bestehende Diskriminierungen auch aufgrund der sexuellen Orientierung abschaffen. Wir haben als Saarland hier in der Vergangenheit oft früher und konsequenter unsere Positionen festgeschrieben bis hin zur entsprechenden Verfassungsänderung, als das in anderen Bundesländern der Fall war. Ich glaube, darauf können wir gemeinsam stolz sein. Ich jedenfalls als Politikerin, die seit einigen Jahren hier Verantwortung trägt, bin stolz darauf, dass wir das getan haben.
Sehr geehrter Herr Kollege Kessler, Sie haben die Jamaika-Koalition angesprochen. Wir waren damals Kollegen im Kabinett. Ich bin mir sicher, Sie können sich daran erinnern, dass die Entscheidung, dass wir die Verfassung an diesem Punkt ändern, alles andere als gegen den Widerstand der damaligen Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer getroffen wurde, sondern ganz im Gegenteil mit meiner aktiven Unterstützung. Denn es ist meine feste Überzeugung, dass dieses Verfassungsgebot richtig ist. Deswegen habe ich auch überhaupt kein Problem damit, dass wir heute den Antrag der PIRATEN in diesem Sinne unterstützen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine ganz lange Wegstrecke zurückgelegt. Stefan Pauluhn und Klaus Meiser haben darauf hingewiesen, dass es noch nicht wirklich lange her ist, dass Menschen in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich verfolgt wurden, wenn sie sich zu ihrer Homosexualität bekannt haben, wenn sie sie ausgelebt haben. Das ist keine 100 Jahre her! Ich glaube, erst wenn man sich das vor Augen führt, kann man ermessen, welche Wegstrecke wir in dieser Gesellschaft zurückgelegt haben. Man kann wirklich sagen: Es ist gut, dass wir das so geschafft haben.
Es ist auch gut und richtig, dass die Bundesregierung, dass die beiden Regierungsparteien im Koalitionsvertrag - und ich war an der Erarbeitung dieses Koalitionsvertrages beteiligt - gemeinsam festgelegt haben, dass sie weitere bestehende Diskriminierungen im gesetzlichen Bereich abschaffen werden. Und genau dazu hat ja Heiko Maas jetzt im Bundeskabinett einen Entwurf vorgelegt. Beide Regierungsfraktionen haben allerdings im Koalitionsvertrag auch vereinbart, dass sie über das, was jetzt im Kabinett vorgelegt worden ist, in dieser Legislaturperiode nicht hinausgehen möchten. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es an dieser Stelle, insbesondere was den Bundestag anbelangt, eben doch auch eine Koalitionsfrage, weil es hier klare Festlegungen gibt.
Wenn man inklusive dessen, was jetzt als Gesetzentwurf vorliegt, sich diese Wegstrecke anschaut, bleiben in der Tat noch zwei entscheidende Fragen. Das eine ist die Frage der Volladoption, das andere ist die Frage der Öffnung des Ehebegriffs. Bei der Volladoption ist natürlich darauf hingewiesen worden - Kollegin Spaniol hat das getan -, dass jede Adoption, egal von wem sie letztendlich durchgeführt wird, eine ganz individuelle Entscheidung von den entsprechenden Behörden ist mit Blick auf die ganz konkrete Situation. Es ist auch so, dass wir heute nicht nur mit Blick auf die Frage, ob es sich um ein homo- oder heterosexuelles Paar handelt, sondern auch mit Blick auf andere Fragen, immer noch Ausschlussgründe haben. So ist es zum Beispiel Paaren ab einem gewissen Alter nicht mehr möglich, sich um eine Adoption zu bewerben. Das ist im Übrigen auch etwas, was man in Zeiten des demografischen Wandels, in denen auch die natürlichen Geburten immer später stattfinden, durchaus diskutieren muss.
Es kann aber auch nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren - und dieser Gedanke muss, glaube ich, in der ernsthaften Debatte auch erlaubt sein -, dass wir eine Frage nicht stellen. Das ist es, was ich im Interview für mich persönlich formuliert habe. Sehr geehrter Herr Kollege Kessler, Sie haben ja die Umfragen in Deutschland erwähnt. Unabhängig davon, ob man sich die zu eigen machen will oder nicht, gab es da auch das Ergebnis, dass ein sehr hoher Prozentsatz der Befragten gerade beim Thema Volladoption größere Bedenken hat als etwa bei der Frage, ob der Ehebegriff für alle geöffnet werden sollte. Wir diskutieren in anderen Kontexten sehr intensiv etwa darüber, ob im frühkindlichen Bereich oder bei der schulischen Bildung in der Grundschule - das wird der Kollege Commerçon bestätigen - angesichts des hohen Frauenanteils der dort Beschäftigten auch mit Blick auf die Rollenvorbilder von Kindern eigentlich die richtige Mischung der Geschlechter herrscht. Wenn das aber in unserem Erziehungssystem eine Rolle spielt, muss es gestattet sein, auch was das persönlichste Umfeld des Kindes betrifft, nämlich die eigene Familie, darüber einen Moment nachzudenken. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, habe ich in meinem Interview gesagt, unabhängig davon, zu welchem Ergebnis jeder Einzelne für sich am Ende kommt.
Es bleibt also die Frage des Ehebegriffs. Ich gebe offen zu, das, was mich seit der Abstimmung in Irland an der bundesdeutschen Diskussion gestört hat, war eine zumindest von mir so empfundene Oberflächlichkeit an der ein oder anderen Stelle. Es ist gesagt worden: Es gab das Referendum in Irland und jetzt muss man sofort und ohne weitere Diskussion aus diesem Referendum die entsprechenden
Konsequenzen auch für die deutsche Politik ziehen. Es ist vorgeschlagen worden, die Worte „Erwachsene“ und „Verantwortung füreinander“ ins Gesetz schreiben. Ich sage ausdrücklich: Ich habe eine Frage gestellt und nie und an keiner Stelle einen Vergleich zwischen homosexuellen Paaren und Inzest gezogen! Im Übrigen ist mir dieser Vergleich auch nicht von der Presse unterstellt worden, sondern das ist eine Deutung aus dem politischen Bereich gewesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie mir nicht glauben, dass ich keinen Vergleich angestellt habe, können Sie mittlerweile in alle überregionalen und regionalen Zeitungen schauen, denn dort wird das mittlerweile auch so anerkannt, am Wochenende gerade in einem Kommentar des Hamburger Abendblatts, wo noch einmal deutlich festgestellt wurde, dass ich diesen Vergleich eben gerade nicht angestellt habe.
Ich habe eine Frage gestellt, von der der Kommentator des Deutschlandfunks am Wochenende nach der Debatte im Bundesrat am Freitag gesagt hat, dass es eine legitime Frage ist. Es ist im Übrigen eine Frage, die nicht nur in juristischen Kreisen diskutiert wird. Das konnten wir, egal wie man dazu steht, beim Interview von Professor Gröpl lesen, das konnten wir aber auch nachlesen bei der Stellungnahme von Professor Kirchhoff auf dem Evangelischen Kirchentag. Es ist auch eine Frage, die ich gar nicht als Erste gestellt habe, sondern die zum Beispiel der US-Philosoph Michael Sandel in seinem Bestseller „Gerechtigkeit“ ganz ähnlich formuliert hat. Eben dieser Michael Sandel war ein umjubelter Gast auf dem Evangelischen Kirchentag in Stuttgart. Das heißt, diese Diskussion, die ich in meinem Interview, zugegebenermaßen in einer extremen Ausprägung, angerissen habe, ist eine Diskussion, die auch an anderer Stelle stattfindet. Und genau darum ging es mir - unabhängig davon, wie diese Diskussion am Ende zu bewerten ist, das ist etwas, worum wir ringen -, dass wir diese Diskussion in aller Bewusstheit führen.
So habe ich dieses Interview auch empfunden, so wie es in einem Kommentar in Zeit Online zu lesen war - ich darf zitieren -: „Das ist jenseits großer, revolutionärer Durchbrüche auch ein Weg, in einer Demokratie den eigenen Bedenken zu begegnen: Indem man Fragen mit Fragen beantwortet und sich so den Antworten langsam entgegentastet.“ - Ich glaube, wenn man sich die Emotionalität der Diskussion in Frankreich und auch im Umfeld der Volksabstimmung in Irland anschaut, ist es durchaus ein Wert, dass wir bei aller Emotionalität die bisherige Diskussion und die bisherigen Schritte in der Gesellschaft insgesamt doch in einer großen Einmütigkeit und nach wie vor bestehenden Geschlossenheit zurücklegen konnten. Es wäre aus meiner Sicht gut, wenn wir jetzt bei diesen letzten Metern, die Stefan Pauluhn beschrieben hat, auch diese Sorgfalt an
den Tag legen. Deshalb bleibe ich dabei, es ist gut und es ist es richtig, dass wir heute diese Debatte in dieser Ernsthaftigkeit führen. Es ist gut und richtig, dass heute nicht der Tag ist, an dem wir diese Debatte beenden, sondern es ist gut und richtig, dass diese Debatte im Interesse aller betroffenen Menschen in der gleichen Sachlichkeit weitergeführt wird. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte ist mit Sachlichkeit geführt worden. Es ist auch gut, dass die Ministerpräsidentin hier Stellung genommen hat, das wollten wir ja, deshalb haben wir die Anträge gestellt. Deshalb will ich aus unserer Sicht die bisherige Debatte beantworten. Zunächst einmal zu den Reden der beiden Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen. Das war ein entscheidender gemeinsamer Gedanke, den ich noch einmal aufgreifen möchte und zu dem ich nachher etwas sagen möchte. Sie haben beide, wenn ich Sie richtig verstanden habe, einvernehmlich dafür plädiert, nicht zusätzlich Ressentiments zu schüren. So habe ich Sie verstanden. Ich glaube, ich kann eine Gemeinsamkeit in diesem Hause feststellen, darum geht es letztendlich, auch mit der Auseinandersetzung mit der Ministerpräsidentin, wie ich gleich ausführen werde.
Zunächst aber zu der Debatte. Leider kann ich aufgrund der Geschäftsordnung des Landtages nicht ausführlich auf das wirklich ernste Thema eingehen. Ich möchte nur sagen, wenn man vom Begriff der Ehe spricht - der ist sehr oft verwandt worden, Sie sprachen vom Institut der Ehe -, dann muss man sehen, dass immer zwei Begriffe völlig durcheinandergehen. Nicht bei jedem, aber irgendwie gehen sie immer durcheinander. Wenn man den christlichen Begriff der Ehe nimmt, dann ist das ein Sakrament. Darüber haben wir nach meiner Auffassung hier nicht zu befinden. Wenn jemand darin ein Sakrament sieht, dann ist das seine Sache, dann ist das sein Glaube, wir haben das zu respektieren. Wir haben nur die Frage zu beantworten, wie sich der Staat zu diesem Institut stellt. Der Staat gibt die Antwort - und da sind wir alle, oder die große Mehrheit, davon überzeugt -, dass wir als Staat, wenn wir das Institut der Verbindung zweier erwachsener Menschen regeln, und das tut die Gesetzgebung, gleichgeschlechtliche Partnerschaften genauso behandeln wie Partnerschaften zwischen Mann und Frau; darum geht es. Das ist, wenn man das Religiöse außer Acht lässt, für einen aufgeklärten Staat, lange Zeit
nach der Aufklärung, eben überhaupt keine Frage. Ich bin froh, dass die Mehrheit dieses Hauses das so sieht. Ich anerkenne auch, wie man mir gesagt hat, dass man nicht unbedingt darauf besteht, dass jeder Abgeordnete dem Koalitionszwang folgt. Ich will das ausdrücklich anerkennen.
An einer Stelle muss ich der Ministerpräsidentin widersprechen und auch Sie darauf hinweisen, Herr Kollege Meiser: Ich habe gesagt, es geht um die Frage, ob wir Ressentiments schüren. Es geht nicht darum, ob irgendjemand Fragen stellt. Wenn beispielsweise die Ministerpräsidentin gesagt hätte, erstens, ich bin dagegen, das Institut der Ehe, also den Ehebegriff, zu öffnen, zweitens ich bin gegen die volle Adoption, dann hätte man gesagt, das ist ihre Meinung. In einer solchen Debatte ist diese Meinung zulässig.
Darum geht es uns überhaupt nicht. Uns geht es um einen Satz, ich zitiere aus der Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung, weil der Reporter Daniel Kirch, der diesen Bericht geschrieben hat, wie ich erfahren habe, sorgfältig arbeitet: „Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich ihre Worte genau überlegt. Was die CDU-Landeschefin im SZ-Interview zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare gesagt hat, war keine unbedachte Äußerung. Eine Kontroverse hatte sie wohl eingepreist, vom Ausmaß aber wird sie überrascht gewesen sein.“ - Wenn man in diesem Kontext sagt, wenn wir die Ehe öffnen, heißt es dann auch, dass wir etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen ebenfalls zukünftig zulassen? Deshalb bleibe ich bei meiner Verurteilung Ihrer Vorgehensweise, das ist meine Meinung, da appelliert man notwendigerweise an die Ressentiments. Das sollten wir nicht tun, das haben Sie beide richtigerweise gefordert, aber genau das haben Sie getan, Frau Ministerpräsidentin. Man kann Ihre Worte gar nicht anders verstehen. Von daher auch diese große Erregung bei einem Teil derjenigen, die sich mit Ihrem Interview auseinandergesetzt haben.
Deshalb bleibe ich dabei: Wir sollten keine Ressentiments schüren. Ich hätte überhaupt nicht mehr geredet, wenn Sie hier gesagt hätten, es war ein Missverständnis, es tut mir leid, und hätten sich in gewisser Weise entschuldigt, dann wäre das erledigt gewesen. Sie können das immer noch tun. - Danke.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 15/1421. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1421 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben.
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1421 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen mit Ausnahme der Abgeordneten Thomas Schmitt und Sebastian Thul, die zugestimmt haben. Weiterhin haben zugestimmt die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/1420 neu 2. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1420 - neu 2 - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1420 - neu 2 - einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses, angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion Drucksache und der PIRATEN-Landtagsfraktion 15/1425 - neu. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1425 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1425 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: ELERFörderperiode 2014 - 2020 (Drucksache 15/ 1423)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bergschadensvermutung auch für Schäden infolge des Grubenwasseranstiegs! (Drucksache 15/1424 - neu)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen. Derzeit muss der Bergbaubetreibende, sprich die RAG, nicht der Betroffene, die Vermutung widerlegen, dass entstandene Schäden durch den Bergbaubetrieb verursacht wor
den sind. Die Bergschadensvermutung wird daher oft auch als Beweislastumkehr bezeichnet. Für Schäden, die nach Einstellung des Bergbaubetriebs und durch seine Folgen entstehen, gilt die Bergschadensvermutung nach derzeitigem Stand nicht.
Unsere Initiative soll zum Ziel haben, die sogenannte Bergschadensvermutung auch für Schäden infolge des Grubenwasseranstiegs auszuweiten. Ich freue mich an dieser Stelle, dass im Vorfeld alle Fraktionen übereinstimmend signalisiert haben, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Auf eine langwierige Debatte können wir an dieser Stelle deshalb verzichten. Ich freue mich daher auf die Diskussion im Ausschuss im Sinne der Saarländerinnen und Saarländer. - Vielen Dank.