Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge verfolgen das Ziel, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Diese sei nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig.
Bei dem Gesetz geht es um die Balance zweier großer Werte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung: um Freiheit und um Sicherheit. Ich möchte in der Folge darstellen, warum die Vorratsdatenspeicherung erforderlich ist und warum sie verhältnismäßig ist. Ich werde begründen, warum sich die Landesregierung nach Auffassung der CDULandtagsfraktion gerade nicht gegen das Gesetz im Bundesrat stellen soll.
Auf der einen Seite, wo es um den Wert der Freiheit geht, haben wir das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine unkontrollierte freie Telekommunikation. Auf der anderen Seite, wo es um den Wert der Sicherheit geht, geht es um den Anspruch der Menschen auf eine effektive Strafverfolgung, auf eine rasche Aufklärung und Ahndung von Verbrechen und darum, dass wir präventiv einen effizienten Beitrag dazu leisten, dass weitere Verbrechen erst gar nicht geschehen. In Artikel 6 der Europäischen Grundrechtecharta heißt es nicht ganz zufällig in einem einzigen Satz kurz und prägnant: „Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.“
Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung also um die mitunter schwierige Balance zwischen Freiheit einerseits und Sicherheit andererseits - gerade in dem schwierigen Feld der digitalen Welt. Diese Balance muss bewahrt werden und dazu brauchen wir klare Regelungen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nenne Ihnen zu Beginn den verfassungsrechtlichen Rahmen zur Orientierung. Das Bundesverfassungsgericht sagt zu den Vorratsdaten: „Eine vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zur späteren anlassbezogenen Übermittlung an die für die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr zuständigen Behörden (…) darf der Gesetzge
ber zur Erreichung seiner Ziele als geeignet ansehen. Es werden hierdurch Aufklärungsmöglichkeiten geschaffen, die sonst nicht bestünden und angesichts der zunehmenden Bedeutung der Telekommunikation auch für die Vorbereitung und Begehung von Straftaten in vielen Fällen erfolgversprechend sind.“ Klarer als der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts kann man zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten nicht Stellung beziehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat also die Vorratsdatenspeicherung als Sicherheitsmaßnahme ausdrücklich anerkannt, aber genauso wie der Europäische Gerichtshof erklärt, dass dieser enge Grenzen gesetzt werden müssen. Richtig ist, das ist heute schon mehrfach gesagt worden: Die Speicherung von Verbindungsdaten stellt keinen unerheblichen Eingriff in die Grundrechte dar. Deshalb ist es wichtig und richtig, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, Freiheitsrechte und Datenschutz so weit wie möglich zu sichern und zu bewahren. Es geht darum, hohe Datenschutzstandards mit den Zielen der Verbrechensbekämpfung in Einklang zu bringen.
Was mich an Ihren Anträgen und auch an Ihren Wortbeiträgen sehr stört, ist, dass dort viel über Daten geschrieben wird und dass Sie den Datenschutz ansprechen, aber an keiner Stelle sprechen Sie über Verbrechensbekämpfung. Die findet bei Ihnen überhaupt nicht statt!
Ihre Anträge stehen nur auf einem Bein. Das ist schon heftig, passt allerdings zu anderen Dingen, die wir in diesem Haus von Ihnen hören und lesen.
Meine Damen und Herren, dabei gehen die Einschränkungen bei der Speicherung und die hohen Hürden beim Abrufen weit über das hinaus, was in den bisherigen Regelungen enthalten war. Die Regelungen zur Speicherung von Daten sind klar, transparent und streng, um unverhältnismäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte auszuschließen. Nicht gespeichert werden dürfen: jeder Inhalt von Kommunikation, der gesamte E-Mail-Bereich und die von einem Nutzer aufgerufenen Internetseiten. Es dürfen keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile aufgrund der gespeicherten Daten erstellt werden. Standortdaten bei Mobiltelefonaten dürfen höchstens vier Wochen, alle anderen Daten höchstens zehn Wochen gespeichert werden. Günter Waluga hat die Gründe dafür ausführlich genannt.
Unternehmen wie Telekom oder Vodafone gespeicherten Daten abrufen zu dürfen, darf nur von einem Richter erteilt werden. Wir haben hier einen Richtervorbehalt - und dies auch nur anlassbezogen, wenn ein Kunde wegen einer schwersten Straftat in Verdacht steht, die in einem Katalog präzise und abschließend benannt ist, zum Beispiel bei Mord, Totschlag, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Kinderpornographie.
Was auch wichtig ist, ist die Benachrichtigungspflicht an die Betroffenen. Das heißt, die Betroffenen sind grundsätzlich vor der Datenerhebung zu informieren. Die Maßnahme ist also als eine offene Ermittlungsmaßnahme ausgestaltet. Die Zurückstellung der Benachrichtigung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn andernfalls der Ermittlungszweck oder der Ermittlungserfolg gefährdet wird. Wir haben also ein Ausnahme-Regel-Verhältnis. Der Regelfall ist die Information der Betroffenen.
Die Daten aller Berufsgeheimnisträger dürfen ausdrücklich nicht abgerufen werden, auch das ist von Günter Waluga ausführlich dargestellt worden. Der Missbrauch von Daten wird übrigens auch unter Strafe gestellt, mit dem neuen Straftatbestand des § 202d Strafgesetzbuch, der Datenhehlerei. Damit wird eine, wie ich finde, empfindliche Gesetzeslücke geschlossen.
Ich fasse zusammen. Der aktuelle Gesetzentwurf ist ein ausgezeichnetes Beispiel gerade dafür, wie sensibel unser Rechtsstaat mit der notwendigen Balance der Grundwerte Freiheit und Sicherheit umgeht.
Der Gesetzentwurf ist ein großer Erfolg. Vor allem der konsequenten Verhandlungsführung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière und seinem Kollegen Bundesjustizminister Heiko Maas ist es zu verdanken, dass man sich nach einem langwierigen Prozess auf ein Gesetz einigen und dieses in den Bundestag einbringen konnte. Die gefundene Regelung ist wirksam und maßvoll zugleich, sie sorgt für ein Stück mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und schützt ihre Freiheit. Sie hält die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes ein.
Noch einmal: Es geht nicht um einfache Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, es geht nicht um Diebstahl oder Temposünder. Es geht um die schwersten Verbrechen, die unser Strafgesetzbuch kennt. Es geht auch hauptsächlich um Daten, die die Telekommunikationsunternehmen heute schon für die Erstellung der Rechnung an ihre Kunden speichern, aber - und das haben die Sicherheitsbehörden in den Anhörungen im Bundestag gesagt - diese Speicherfristen werden völlig unterschiedlich gehandhabt und so führt bei der Verbrechensaufklärung „Kommissar Zufall“ Regie. Jetzt gibt es eine klare, für alle
An dieser Stelle darf es dann auch verwundern, dass viele, die die Vorratsdatenspeicherung dennoch ablehnen, weil sie nicht möchten, dass ihre Daten kurzfristig ohne Vorliegen einer Straftat gespeichert werden - das ist ja der Grund, warum man das ablehnt -, kein Problem damit haben, ihre Daten amerikanischen Unternehmen wie Facebook, Google oder Apple anzuvertrauen. Ich sage es mal plakativ: Wer diesen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz äußerst sensibel berücksichtigt, als Teufelswerk brandmarkt, aber ein Facebook-Konto hat oder ein iPhone sein Eigen nennt, wo jeder weiß, dass der Server in Amerika steht und die NSA Daten abgreift, der misstraut unserem eigenen Rechtsstaat mehr als diesen amerikanischen Konzernen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist, wie ich finde, eine sehr seltsame Entwicklung, die ich mir nicht zu eigen machen möchte. Da stimmen die Verhältnisse nicht mehr. Wenn das Internet zu Demokratie und Freiheit beitragen soll, dann setzt dies sicher auch das Vertrauen in den eigenen Rechtsstaat voraus und auch eine Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger, wie was läuft.
Meine Damen und Herren, ich bin keineswegs der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Allheilmittel ist, um jegliche schwere Straftat sicher aufklären zu können. Aber was Sie bei Ihrem Antrag „Vorratsdatenspeicherung stoppen“ völlig ausblenden, ist nicht nur - wie bereits geschildert - das Ziel der Verbrechensbekämpfung, sondern insbesondere auch die Sicherheitslage. Das ist schon atemberaubend, gerade wenn man das ganze Jahr über Ihre Anträge und Wortbeiträge verfolgen kann. Ein prominentes, oft wiederholtes Argument, das durch Wiederholung aber auch nicht besser wird, lautet, dass die Vorratsdatenspeicherung ungeeignet sei, Anschläge wie in Paris zu verhindern. In Paris seien die Anschläge nicht verhindert worden. Wer so argumentiert, der verwechselt mal eben im Vorbeigehen präventives Handeln mit repressivem polizeilichem Handeln, dem Handeln, nachdem eine Straftat bereits erfolgt ist.
Es geht hier primär um ein wirksames Ermittlungsinstrument zum Zweck der Strafverfolgung. Damit werden aber auch weitere potenzielle Opfer geschützt, und zwar, weil die Polizei nachschauen kann, mit wem diese Personen in den letzten zehn Wochen telefoniert haben, wo sie sich in den letzten vier Wochen aufgehalten haben, wer mit wem kommuniziert. Unsere Sicherheitsbehörden können daraus Schlüsse ziehen, wie die Netzwerke beschaffen sind und dann auch präventive Maßnahmen ablei
ten. Unsere Behörden brauchen die entsprechenden Instrumente, um diese schweren Taten - ich habe sie beschrieben - aufzuklären oder zu verhindern. Es ist absurd, den Sicherheitsorganen nicht zu erlauben, dieselben Mittel der Technik zu nutzen, die die Feinde von Freiheit und Sicherheit längst nutzen.
Ich frage mich schon, in welcher Welt Sie eigentlich leben. In Europa mit seinen Konflikten nicht nur an den Rändern, in Europa, wo es den Terror gibt und wo wir auch negative Folgen der Globalisierung haben, scheinen Sie jedenfalls nicht zu leben. Es gibt in Deutschland zum Beispiel etwa 1.000 Salafisten, die von unseren Sicherheitsbehörden als gewaltbereit angesehen werden. Von ihnen sind mehrere Hundert in die Krisengebiete ausgereist, werden dort an Waffen und Sprengstoff geschult und kommen danach radikalisiert zurück. Lesen Sie eigentlich wenigstens die Zeitungen? In einigen Artikeln - übrigens auch in diesen Tagen - ist davon die Rede, wie der IS Krieg und Terror nach Europa tragen will.
Es fällt schon auf: Diejenigen, die heute die Speicherung der Telekommunikationsdaten ablehnen, sind auch diejenigen, die nach der Aufdeckung der NSU-Terrorzelle gefordert haben, alle Neonazi-Netzwerke zu enttarnen. Wer die Helfer dieser NSU-Mörder waren, ließ sich aber nicht mehr ermitteln. Wer angesichts dessen unserer Polizei Ermittlungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung verwehrt, die in diesem Gesetzentwurf penibel auf Verhältnismäßigkeit geprüft wurde, wer die hohen Hürden nicht zur Kenntnis nimmt, zum Beispiel auch die Hürde, dass im Unterschied zu Unrechts- oder Überwachungsstaaten - die Stasi lässt hier grüßen - keine Inhalte gespeichert werden, wer sich so geriert, als ginge die Bedrohung von den Beamten in den Ermittlungsbehörden und unseren Polizistinnen und Polizisten, die ihre Aufgaben erfüllen, aus und nicht von Terroristen und Kriminellen, die die Freiheit und Sicherheit bedrohen, wer den Verfassungsschutz abschaffen will - trotz Fällen wie der SauerlandGruppe und Eric Breininger -, der hat eine völlig verquere Sicht auf unseren Rechtsstaat und auf unsere Sicherheitsbehörden.
Mit der Betrachtung der Wirklichkeit, mit den Herausforderungen in diesem Land, mit Verantwortung für unser Land und dem Anspruch unserer Bürger auf Sicherheit - Anspruch auf Sicherheit ist auch ein Grundrecht - hat das nichts zu tun. Wer sich mit diesen hohen Hürden bei der Anwendung der Vorratsdatenspeicherung vor dem Hintergrund dieser Bedrohungslage in Europa - wo auch weitere Anschläge zu erwarten sind - in dieser Weise beschäftigt und wer angesichts bandenmäßig organisierter Schwerstkriminalität derart sensibel ausbalancierte
Ermittlungsinstrumente stoppen will, der hat nicht verstanden, dass Freiheit ohne Sicherheit nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.
Es geht um nicht weniger als um unsere Demokratie. Es geht um unsere offene Gesellschaft. Ihnen muss man sagen: Die offene Gesellschaft ist nicht von ganz alleine da. Wir müssen sie wertschätzen und uns immer wieder für sie einsetzen. Wir wollen in Frieden und Freiheit leben. Wir wollen in einer offenen und toleranten Gesellschaft leben. Dazu braucht es eine wehrhafte Demokratie. Sie aber tun gerade so, als gäbe es keinen Anspruch der Bürger auf Sicherheit. Europa ist für Sie der Wegfall der Roaming-Gebühren, das haben Sie heute noch unter Punkt 13 auf der Agenda.
Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass es die Vorratsdatenspeicherung in mehr als 20 EU-Mitgliedsstaaten gibt und dass die Parlamente in Europa dort, wo Gerichte konkrete Regelungen aufgehoben haben, verfassungskonforme Neuregelungen verabschieden. Es wäre sachdienlich, wenn Sie die Wirklichkeit in Europa zur Kenntnis nehmen würden. Ein europäisches Gerichtsurteil ist nicht das Ende der Diskussion, sondern führt in Europa in der Regel dazu, dass aus naheliegenden Gründen ein neuer, angepasster Gesetzentwurf verabschiedet wird.
Denken Sie auch einmal darüber nach, wie es denn wäre, wenn sich Deutschland von den europäischen Sicherheitsstandards entkoppeln würde - 20 andere Länder haben die Vorratsdatenspeicherung - und damit zu einem für Schwerverbrecher und Terroristen interessanten Hafen würde. Sie haben nicht nur einen ideologischen Tunnelblick auf Grundwerte, sondern befinden sich auch völlig unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung fortgesetzt auf einer sicherheitspolitischen Geisterfahrt - gegen Schleierfahndung und Vorratsdatenspeicherung, und die Abschaffung des Verfassungsschutzes wollen Sie auch.
Sie wehren sich heute gegen eine rechtsstaatliche und maßvolle Regelung zur Vorratsdatenspeicherung und machen im Ergebnis Polizei und Justiz dümmer, als sie im Zeitalter der Kommunikation sein dürfen. Sie gönnen sich damit übrigens eine sehr komfortable Haltung, die muss man sich aber leisten können. Sie könnte aber schnell enden, wenn Sie selbst oder Ihre Lieben Opfer einer Straftat geworden sind. Ihrem Antrag fehlt die notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Wir lehnen ihn daher ab. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einige Worte zum Antrag der GRÜNEN: Ihr Antrag nutzt mehr Worte als unserer, um weniger auszudrücken, aber er sagt wenigstens nichts Falsches. Deshalb werden wir ihm zustimmen.
Nun zum etwas kontroverseren Teil. Sowohl Herr Waluga als auch Herr Gläser haben die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit angesprochen und auch die Tatsache, dass wir auf den Sicherheitsaspekt nicht weiter eingehen. Dazu seien ein paar Dinge erwähnt, die Sie selbst genannt haben: Terrorismus, schwere Straftaten und Anschläge sollen verhindert werden, die Sauerland-Gruppe wurde genannt. Die Sauerland-Gruppe wurde im September 2007 verurteilt. Als wir das letzte Mal die Vorratsdatenspeicherung hatten, galt sie ab dem 01.01.2008. Merken Sie etwas? Die Sauerland-Gruppe wurde verurteilt, bevor es eine Vorratsdatenspeicherung gab. Die komplette Ermittlung musste ohne Vorratsdatenspeicherung auskommen; trotzdem wurden die fragelichen Personen verurteilt. Es hat auch ohne Vorratsdatenspeicherung geklappt.
Ich muss auch die Sache, die Herr Gläser eben gesagt hat, zurechtrücken: Sie kamen mit dem Beispiel Charlie Hebdo. In Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung. Ja, Sie haben schon gesagt, der Anschlag fand statt trotz Vorratsdatenspeicherung. Sie haben aber nicht gesagt, dass auch für die Aufklärung die Vorratsdatenspeicherung nicht hilfreich war. Also auch dort, wo wir einen Schritt weiter sind - bei der Sauerland-Gruppe hatten wir keine Vorratsdatenspeicherung, in Frankreich schon - auch dort, wo wir sie haben, hat sie den Anschlag weder verhindert noch bei der Aufklärung genützt.
Eine Äußerung an die Kollegin Huonker: Sie brachten das Beispiel mit den Briefen. Frau Huonker, Sie würden sich wundern, welche Daten Sie der Post abkaufen können. Das geht nicht in der nächstbesten Filiale, aber wenn Sie sich einmal an die Zentrale wenden, dann können Sie Listen anfordern, beispielsweise, „ich hätte gerne linksgerichtete Singles aus Riegelsberg“. Das alles können Sie anfordern.
Zurück zum Thema Verbrechensbekämpfung. Ich glaube, von uns hat keiner ein Problem damit, dass bei einem konkreten Tatverdacht ermittelt wird, dass bei einem Verdächtigen Daten erhoben werden, dass eine entsprechende Quellen-TKÜ gemacht wird, dass er abgehört wird, dass dort sogar noch
mehr gespeichert wird als jetzt bei der Vorratsdatenspeicherung, also auch Inhalte. Damit hat keiner von uns ein Problem. Wenn jemand verdächtig ist und mit Richtervorbehalt eine entsprechende Überwachungsmaßnahme angeordnet ist, dann ist das für mich vollkommen okay. Wogegen wir uns hier wenden, ist der Generalverdacht, dass eben die gesamte Bevölkerung überwacht werden soll ohne Anlass. Das ist nicht in Ordnung.