Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Fairerweise möchte ich auf etwas hinweisen. Die Fraktionen der PIRATEN und von B 90/GRÜNE haben eigentlich keine Redezeit mehr. Nun haben aber die Minister ihre Redezeit überschritten, sodass den beiden Fraktionen noch 15 Minuten 27 Sekunden zustehen. Wird davon Gebrauch gemacht?
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich sage dazu, dass das kein faires Vorgehen ist. Das hätte man vorher wissen müssen.)
Ich kann es Ihnen vorher wirklich nicht anbieten. Ich schließe damit die Aussprache. Wir treten in die Mittagspause ein und unterbrechen die Sitzung bis 14.35 Uhr.
Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (Drucksache 15/1508)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute eine Novelle des Saarländischen Mediengesetzes ein, bei dem es um medienrechtliche Anpassungen geht, um die Umset
zung des sogenannten ZDF-Urteils, um die Anpassung des Rundfunkrats des Saarländischen Rundfunks und des Medienrats der Landesmedienanstalt, um die Barrierefreiheit, aber auch um die flankierende Begleitung unserer Frankreichstrategie.
Das Saarländische Mediengesetz dient der Ordnung und der Vielfalt der Medien im Saarland insbesondere im Hinblick auf die Presse und die duale Rundfunkordnung in unserem Land. Weitere wichtige Ziele sind die Förderung der Digitalisierung sowie die Vermittlung von Medienkompetenz. Diese Ziele kann das Saarländische Mediengesetz nur erreichen, wenn es mit der technischen, medienwirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung Schritt hält. Die hierzu notwendigen Anpassungen und Weiterentwicklungen werden in diesem Gesetzentwurf vorgenommen.
Es geht zuerst einmal um eine Reihe von medienrechtlichen Anpassungen. Wir haben Anpassungsbedarf alleine schon durch die zahlreichen Rundfunkstaatsverträge, die ja hier im Landtag schon beraten worden sind. Mit der heutigen Novellierung des Mediengesetzes reagieren wir zum Beispiel auf die zwischenzeitlich erfolgte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes des Bundes sowie auf die Weiterentwicklung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Medien. Die heutige Novellierung umfasst unter anderem die Aktualisierung der Aufgaben der Landesmedienanstalt Saarland im Hinblick auf Netzneutralität und Datenschutz.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Überarbeitung der Regelung zu den Pflichtexemplaren. Hier hatten wir bisher eine relativ aufwendige und bürokratische Regelung. Künftig ist vorgesehen, dass Verlegerinnen und Verleger wie in allen anderen Bundesländern ihre veröffentlichten Werke unmittelbar an die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek abliefern müssen. Auf diese Weise reduzieren wir nicht nur den Verwaltungsaufwand der SULB, sondern wir entlasten sie auch deutlich in finanzieller Hinsicht.
Ein zweiter großer Bereich dieser Novelle ist die Umsetzung des ZDF-Urteils. Durch dieses Urteil soll die Staatsferne des Saarländischen Rundfunks im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet und verbessert werden. Wie Sie wissen, hat das Verfassungsgericht im Hinblick - das möchte ich betonen - auf das ZDF das Grundrecht der Rundfunkfreiheit für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betont und die Begrenzung des Anteils staatlicher Mitglieder in den Aufsichtsgremien verlangt. Das Gericht hat insbesondere darauf hingewiesen, dass die Vertreter des Staates in den Rundfunkgremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten nur ein Drittel der Plätze besetzen dürfen. Diese Drittelquote war eine der Kernaussagen des Urteils. Damit hier kein Missver
ständnis aufkommt, möchte ich noch mal in Erinnerung rufen: Die Gremien des Saarländischen Rundfunks, Rundfunkrat und Verwaltungsrat, unterlagen diesbezüglich keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Dieser Vorgabe des Verfassungsgerichts, der Drittelquote im Hinblick auf den staatlichen Einfluss, entsprach das Saarländische Mediengesetz bereits früher. Diesbezüglich bestand also kein Handlungsbedarf.
Ungeachtet dessen hat die saarländische Landesregierung die im ZDF-Urteil formulierten Hinweise des Verfassungsgerichts aufgegriffen und so umgesetzt, dass sie bereits für den neuen SR-Rundfunkrat, der sich zum 01.01.2016 konstituieren wird, gelten können. Mit dem vorliegenden Gesetz stärken wir insofern nochmals die Staatsferne und die Unabhängigkeit des Saarländischen Rundfunks. Konkret umfasst diese Stärkung unter anderem die Verschärfung der Regelung zur Inkompatibilität für Gremienmitglieder, die Einführung einer 18-monatigen Karenzzeit für Gremienmitglieder sowie die Förderung der Transparenz der Arbeit in den SR-Gremien.
Ein dritter Baustein zur Modernisierung des Saarländischen Mediengesetzes ist aufbauend auf diesen Umsetzungen die Aktualisierung der Zusammensetzung von SR-Rundfunkrat und Medienrat der Landesmedienanstalt. Im Hinblick auch auf die wachsende Bedeutung integrationspolitischer Fragen wir haben heute Morgen sehr lange darüber gesprochen - erhält zunächst der Saarländische Integrationsrat das Recht, ein Mitglied in den Rundfunkrat und in den Medienrat der Landesmedienanstalt zu entsenden. Darüber hinaus wird zur Förderung der medialen Zusammenarbeit in der Großregion SaarLor-Lux verankert, dass künftig auch der Interregionale Parlamentarierrat das Recht erhält, ein Mitglied, das nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, in den Rundfunkrat und in den Medienrat der LMS zu entsenden. Ich weiß, dass gerade diese Regelung für einige Nachfragen und Diskussionen gesorgt hat. Das wird einer der Punkte sein, die in der Anhörung intensiv beraten werden. Wir werden darüber hinaus auch den Lesben- und Schwulenverband Saarland in den Rundfunkrat und in den Medienrat aufnehmen. Als weitere Möglichkeit zur Förderung der Vielfalt der Zusammensetzung schlagen wir vor, dass der Landtag künftig die Möglichkeit hat, bis zu zwei weitere Mitglieder des Rundfunkrats und des Medienrats zu wählen und zu entsenden.
Erlauben Sie mir noch einen kurzen Hinweis zur künftigen Zusammensetzung des Verwaltungsrats des Saarländischen Rundfunks, weil es da auch öffentliche Anmerkungen gegeben hat; die basieren vielleicht auf einem Missverständnis. Künftig ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Rundfunksrats sowie der Vorsitzende des Personalrats des Saarländischen Rundfunks ordentliche Mitglieder des
Verwaltungsrats werden mit Sitz und Stimme und nicht nur beratend. Insofern haben sich entsprechende politische Forderungen aus den Reihen der Opposition durch diesen Gesetzentwurf eigentlich erledigt. Das ist im neuen § 31 geregelt. Alle Verbände, die die Staatskanzlei im Rahmen der Anhörung beteiligt hat - es waren über 70 -, haben diese neue Regelung akzeptiert und zum Großteil unterstützt.
Ich freue mich, dass wir über die neu erprobte Online-Anhörung auch eine ganze Reihe von Stellungnahmen erhalten haben. Bei einem ähnlichen Versuch in Thüringen kam über dieses Medium keine einzige Stellungnahme. Von daher sind wir sicherlich ganz gut aufgestellt.
Wir wollen die Novellierung auch nutzen, um insbesondere die Bedürfnisse und Belange von Menschen mit Behinderungen stärker zu berücksichtigen im Sinne der Gestaltung der Barrierefreiheit. Die Berichtspflichten des SR werden dahingehend konkretisiert, dass er alle zwei Jahre über die Entwicklung seiner barrierefreien Angebote berichten muss. Ich glaube, das ist für alle eine wichtige Möglichkeit, zu kontrollieren, inwieweit wir dort Fortschritte machen.
Wir möchten gern die Frankreichstrategie entsprechend flankieren, weil gerade der Saarländische Rundfunk im Verbund der ARD-Anstalten schon jetzt eine Sonderrolle einnimmt als der Sender, der insbesondere für den französischen Nachbarn mit zuständig ist. Das ist eine Kernkompetenz und eine Stärke des SR, die möchten wir auch sichtbar im Saarländischen Mediengesetz abbilden.
In dieser Hinsicht haben wir mit dieser sehr umfassenden Novellierung die Chance, das Saarländische Mediengesetz auf den neuesten Stand zu bringen. Es wird aber auch in Zukunft weiteren Anpassungsbedarf geben, denn die nächsten Rundfunkstaatsverträge sind schon unterschrieben und werden deshalb in Kürze natürlich auch den saarländischen Landtag befassen. In diesem Sinne bitte ich um Überweisung in den zuständigen Ausschuss und freue mich auf eine intensive und umfangreiche Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Herzlichen Dank.
Danke, Frau Ministerpräsidentin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1508 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung,
Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1508 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, enthalten haben sich die PIRATEN-Landtagsfraktion und die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Fortentwicklung der kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften vor. Wie Sie alle wissen - ich weiß es nicht -, wurde im Jahr 2006
vom Landtag das Gesetz über das neue kommunale Rechnungswesen im Saarland beschlossen und mit dem Haushaltsjahr 2007, verbunden mit einer Übergangsfrist bis 2010, in Kraft gesetzt.
Mit der Verabschiedung der neuen haushaltsrechtlichen Vorschriften war die Absicht verbunden, nach einem ausreichenden Erfahrungszeitraum die Regelungen zum doppischen Haushaltsrecht in der Praxis zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Genau das sieht auch der Koalitionsvertrag vor. In den Antworten haben die kommunalen Spitzenverbände eine entsprechende Einschätzung abgegeben und eine Reihe von Änderungsvorschlägen zum Haushaltsrecht gemacht. Daneben bestand aber auch aus Sicht des Ministeriums für Inneres und Sport an einigen Punkten Änderungsbedarf. Die Änderungsvorschläge wurden danach in der Arbeitsgruppe „Kommunales Haushaltsrecht“ erörtert.
Anlässlich der Evaluierung der kommunalen haushaltsrechtlichen Vorschriften wurde auch ein Evaluierungsbericht verfasst. Als Grundlage wurden der Saarländische Städte- und Gemeindetag und der
Landkreistag Saarland gebeten, einzuschätzen, inwieweit die mit den Reformen des kommunalen Haushaltsrechts verknüpften Ziele in der Praxis erreicht worden sind. - Ich erzähle lieber nicht, wie es in der Praxis aussieht. - Die zusammenfassende Bewertung des Ministeriums für Inneres und Sport kommt zu dem Ergebnis, dass das neue kommunale Rechnungswesen auf doppischer Basis mehr Informationen zur Verfügung stellt und damit mehr Transparenz bietet als bisher.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes betreffen folgende Vorschriften: Das Gesetz über das Neue Kommunale Rechnungswesen im Saarland, das Kommunalfinanzausgleichsgesetz, das Kommunalselbstverwaltungsgesetz und das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit. Insbesondere von Bedeutung ist die Neufassung des § 123 KSVG, was überörtliche Prüfung angeht, wonach Wirtschaftlichkeitsprüfungen einen höheren Stellenwert einnehmen als bisher.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, diesem Gesetzentwurf unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport zuzustimmen. - Danke schön.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.