Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) (Drucksa- che 15/1525)
tenbank im Saarland. Dazu legt die Landesregierung ein Gesetz vor, mit dem wir in drei Punkten das bestehende Gesetz ändern wollen. Erstens: Das Gesetz ist befristet, wir wollen es entfristen. Ursprünglich war vorgesehen, dass das Gesetz 2020 ausläuft. Da wir diese Fördermitteldatenbank für sinnvoll halten und daher auch künftig fortführen wollen, wird das Gesetz entfristet. Erster Vorschlag.
Zweiter Vorschlag: Wir wollen die Löschung von personenbezogenen Daten vereinfachen. Dazu gibt es in diesem Gesetz praktische Vorschläge.
Dritter Punkt, das ist der Kernpunkt: Künftig wollen wir dem Rechnungshof einen automatisierten Zugriff auf unsere Fördermitteldatenbank geben. Bislang ist es so, dass die Verwaltung dem Rechnungshof zwei Mal pro Jahr berichtet. Das kostet Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten, bei uns in der Verwaltung, aber auch beim Rechnungshof. Da der Rechnungshof ohnehin das Recht hat, diese Daten in Erfahrung zu bringen, wollen wir ihm ein unmittelbares Zugriffsrecht geben. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen wir mit diesem Änderungsgesetz.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1525 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1525 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD sowie die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die PIRATEN-Fraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union für die Berufe im Gesundheitswesen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union ist am 17. Januar 2014 in Kraft getreten und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie macht Vorgaben zu europaweit einheitlichen Verfahren der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und verwirklicht bei einigen Berufen, insbesondere Berufen aus dem Gesundheitswesen, eine europaweite Harmonisierung der Ausbildungen. Sie stellt damit einen wesentlichen Baustein der Verwirklichung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Integration von Fachkräften aus dem europäischen Ausland in den heimischen Arbeitsmarkt dar.
Mit der Novellierung werden für die Berufe im Geschäftsbereich meines Hauses im Wesentlichen drei Schwerpunkte neu eingeführt, die der Umsetzung in Landesrecht bedürfen. Der erste ist die Einführung des Europäischen Berufsausweises. Mit dem Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises, der kein verkörpertes Dokument, sondern eine elektronische Datei ist, wird das klassische Anerkennungsverfahren ersetzt. Damit wird es für die Antragsteller künftig einfach und elektronisch möglich sein, das gesamte Verfahren aus ihrem Heimatland heraus abzuwickeln.
Zweiter Schwerpunkt: die Einführung eines europaweiten Vorwarnmechanismus für Berufe, die Auswirkungen auf die Patientensicherheit haben.
Vielleicht warte ich einen Moment mit der Einbringung, bis auch Herr Abgeordneter Ulrich mir sein Gehör schenkt.
Die Behörden der Mitgliedsstaaten sollen sich mit diesem Instrument gegenseitig unterrichten, wenn ein Berufsangehöriger Einschränkungen oder Untersagungen seiner Berufstätigkeit unterworfen wird. Damit soll verhindert werden, dass sich zum Beispiel ein Arzt, dem in Frankreich die Approbation entzogen oder eingeschränkt wurde, einfach nach Deutschland begibt und hier eine Anerkennung seiner Ausbildung und damit eine Approbation erhält, die er nicht erhalten hätte, wenn die deutsche Behörde von der französischen Entscheidung zum Entzug der Approbation gewusst hätte.
Und schließlich dritter Schwerpunkt: die Einführung eines partiellen Berufszugangs unter bestimmten Voraussetzungen. Unterscheidet sich der Beruf im Herkunftsstaat so erheblich von dem im Aufnahmestaat, dass die gesamte Ausbildung neu durchlaufen
werden müsste, stellt der Beruf aber eine Teilmenge des Berufs im Aufnahmestaat dar, so sollen diese Berufsangehörigen einen partiellen Zugang zum Beruf erhalten. Die zuständige Behörde kann den partiellen Zugang verweigern, wenn Patientenschutzbelange entgegenstehen. Damit wird sichergestellt, dass keine im Heimatmitgliedsstaat erworbene Qualifizierung einfach unter den Tisch fällt, weil es keine genaue Entsprechung im Aufnahmemitgliedsstaat gibt.
Meine Damen und Herren, durch die Umsetzungspflicht ist der Bund ebenso betroffen wie die Länder. Derzeit arbeitet auch das Bundesgesundheitsministerium an einem Umsetzungsgesetz. Der Entwurf, der Ihnen vorliegt, überschneidet sich bezüglich des Vorwarnmechanismus mit dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Der Kabinettsentwurf der Bundesregierung wird aller Voraussicht nach erst Mitte oder Ende Oktober vorliegen. Bis dahin konnten wir aufgrund der knappen Umsetzungsfrist nicht mehr warten. Wir haben daher in den Gesetzentwurf eine Klausel aufgenommen, die für den Fall abweichender Bundesregelungen zum Vorwarnmechanismus den Vorrang des Bundesrechts im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs des Vorwarnmechanismus ausdrücklich klarstellt.
Durch die neuen Regelungen wird ein großer Schritt in Richtung eines bürger- und grundfreiheitsfreundlichen Anerkennungsverfahrens getan. Gleichzeitig leistet der neue Vorwarnmechanismus einen erheblichen Beitrag zur Patientensicherheit. Deshalb bitte ich Sie um Annahme des Entwurfes und Überweisung in die Ausschussberatungen. - Ich danke Ihnen.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1526 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hauses.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, es gibt nicht unerheblichen technologischen Fortschritt. Wir setzen alle auf Innovation in der Wirtschaft, sehen das als wichtigen und notwendigen Bestandteil an, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe für die Zukunft zu sichern. Aber allein der technologische Fortschritt wird es nicht machen, denn auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beschäftigten in den Unternehmen, müssen in der Lage sein, mit dem technologischen Fortschritt Schritt zu halten - schon allein, weil wir sie nicht überfordern wollen, aber auch, weil nur zusammen tatsächlich die Vorteile des technologischen Fortschritts für die Unternehmen entstehen können.
Aus diesem Grund gilt der ohnehin schon immer formulierte Obersatz, dass lebenslanges Lernen in dieser Situation wichtig ist, einmal mehr. Wir haben uns schon in unserem Koalitionsvertrag mit dieser Fragestellung befasst. Wir haben dort zum Ausdruck gebracht, dass das Thema Weiterbildung in den Betrieben für uns ein ganz Wichtiges ist. Ich bin der Auffassung, dass nicht nur die Politik sich hinter diesem Ausspruch versammeln sollte, sondern dass das auch im Sinne der Unternehmen und der Unternehmensleitungen ein ganz wichtiger Punkt ist, denn es geht um die Produktivität in ihren Unternehmen, die natürlich nicht nur über die Maschinen, sondern vor allem auch über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisiert werden muss. Deshalb ist es auch im profunden Eigeninteresse der Unternehmen selbst, dafür Sorge zu tragen, dass Weiterbildung im Unternehmen stattfindet, dass die Möglichkeiten genutzt werden, die bestehen, und bestenfalls darüber hinaus auch noch weitere Möglichkeiten eingeräumt werden sollen.
Das waren Überlegungen, die uns getrieben haben, im Koalitionsvertrag zu sagen: Wir wollen diese Anreizfunktion, die es im Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz gibt, für die Zukunft noch verstärken, denn das ist ein wichtiger Impuls für unseren Standort.
Nach meiner Auffassung ist es aber nicht nur wichtig, den gesetzlichen Rahmen zu fassen und durch ihn Anreize zu geben, sondern eben auch mit an Bord zu sein, wenn es um die konkrete Umsetzung
geht, um die Begleitung dieses Themas. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass wir nicht nur ein Gesetz haben, das dazu anreizen soll, das wir auch noch verbessern wollen, sondern dass wir auch eine ganze Reihe von Maßnahmen haben, die das in der konkreten Umsetzung begleiten. Ich will nur beispielhaft nennen das Förderprogramm Lernziel Produktivität, das Demografie Netzwerk Saar, die Weiterbildungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen im Saarland und jetzt neu dazukommend das Programm Kompetenz durch Weiterbildung. Das alles sind Maßnahmen, die durch das Land, auch mit Mitteln der Europäischen Union, gefördert werden, damit die Kosten, die in dem Zusammenhang entstehen, abgedeckt werden können, um so Innovationsfähigkeit zu sichern und damit auch im globalen Wettbewerb in Zukunft bestehen zu können.
Wir haben zum einen die Weiterbildung für die arbeitsplatzbezogene Tätigkeit. Ich glaube aber auch, dass wir den Blick hier nicht zu eng halten sollten. Es geht auch um politische Weiterbildung und einen mittelbar berufsbezogenen Hintergrund, denn auch das unterstützt eine stärkere Persönlichkeitsbildung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir können sie befähigen zur verantwortlichen Teilhabe an Wirtschaft, Gesellschaft und Staat sowie zur Stärkung ihrer kritischen Urteilsfähigkeit. Alles das wirkt nicht nur für den Einzelnen, sondern es wirkt auch für das Unternehmen, wenn man eine gestandene Mitarbeiterpersönlichkeit an dieser Stelle hat. Deshalb, glaube ich, ist es ganz gut, den Blick zu weiten und damit auch die politische Weiterbildung in diesen Kreis mit aufzunehmen.
Ich möchte - noch mal ganz kurz - den Blick darauf lenken, wo wir jetzt mit der aktuellen Regelung stehen. Wir haben jetzt die Situation, dass der Dienstherr an bis zu drei Tagen pro Jahr eine Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme ermöglichen soll, dass eine Freistellung insofern erfolgen muss. Die Gewährung ist allerdings davon abhängig, dass im gleichen Umfang eigener Urlaub mit eingebracht wird. Das ist ein Punkt, bei dem in Zukunft eine Ausweitung des Freistellungsanspruchs vorliegt. Der saarländische Beschäftigte muss nun nicht mehr wie bisher bereits am ersten, sondern erst ab dem dritten Arbeitstag eigene Zeit für die beanspruchte Zeit der Freistellung einbringen. Ich glaube, das ist eine Vorschrift, die uns nach vorne bringt. Man kann sicherlich einen größeren Schritt machen, das Entscheidende ist aber, dass wir überhaupt einen Schritt machen und vorwärtskommen, dass wir auch dort einen größeren Anreiz setzen, indem nicht mehr so viel Urlaub eingebracht werden muss.
Bei der Frage, ob man noch mehr einbringen könnte oder müsste, ist sicherlich auch das Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einzubeziehen. Ich weiß nicht, ob es noch der Realität in vollem Umfang entspricht, dass man tatsächlich eine ganze Woche auf eine Fortbildung gehen will, oder ob es nicht auch kleinere Einzelmaßnahmen sein können, die in wenigen Tagen abgehandelt sind. Ich glaube aber, dass wir auf jeden Fall an dieser Stelle schon einen guten Schritt vorankommen, indem wir durch diese Maßnahme auch die Motivation der Beschäftigten hochhalten können.
Wie es bei einem Kompromiss so ist, hat die Arbeitgeberseite vorgetragen - wie ich finde, nicht ganz überzeugend, das ist meine persönliche Meinung -, dass das alles sie belastet. Ich persönlich finde, dass es das Unternehmen befördert. Wie dem auch sei, um die Belastung etwas abzumildern - die gefühlte Belastung, ob sie richtig ist oder nicht -, kann man jetzt noch die Möglichkeit schaffen, dass anders als bisher - mit der Regelung für Unternehmen bis 100 Beschäftigte, so war es bisher - jetzt unabhängig von der Größe des Unternehmens eine gemeinsame Weiterbildung organisiert werden kann, sodass jetzt mit Sicherheit nicht mehr von einer Überforderung von irgendjemandem auszugehen sein wird.
Was neu aufgenommen worden ist, ist ein freistellungsfähiger Bereich, der sich auf die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit bezieht. Ich habe eben die Notwendigkeit für eine solche Ausweitung angesprochen. Noch einmal der Hinweis: Es geht dort nur um die Weiterbildung für die ehrenamtliche Tätigkeit, nicht um die Freistellung für die Tätigkeit selbst. Das ist etwas, das auf anderer Ebene geregelt werden muss. Um dem Argument des einen oder anderen etwas vorzugreifen: Ja, es ist vielleicht nicht die vordergründigste aller Aufgaben für ein Unternehmen, die ehrenamtliche Tätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Weiterbildung zu befördern, aber ich glaube, dass es zumindest eine mittelbare Begründung dafür gibt. Wir alle wissen, wir alle durften in den letzten Wochen und Monaten erleben, wie wichtig es ist, Ehrenamt zu haben, auch zur Stabilisierung in unserem Staatswesen. Um das zu gewährleisten, brauchen wir aber engagierte Menschen in unserem Land, die wiederum Aus- und Weiterbildung brauchen. Deshalb ist das Ehrenamt auch eine Säule, die die Stabilität in unserer Gesellschaft gewährleistet. Auch die Unternehmen in unserem Land sind auf eine stabile Gesellschaft angewiesen, auf ein stabiles gesellschaftliches Fundament. Deshalb glaube ich, dass man an dieser Stelle sagen kann, auch die Weiterbildung für das Ehrenamt ist etwas, was durchaus im Interesse von Unternehmen liegt, im Interesse des Staates liegt, das allemal. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass wir hier ei
Der letzte Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die Verkürzung von Fristen, wann man in eine Weiterbildungsmaßnahme gehen kann. Die Regelung war bisher, frühestens nach zwölfmonatiger Zugehörigkeit zu einem Unternehmen, in dem Entwurf ist jetzt eine sechsmonatige Frist vorgesehen. Vielleicht noch der Hinweis darauf, dass wir, nachdem der Bundesgesetzgeber bislang nicht gehandelt hat, jetzt auch für die Bundesbediensteten in diesem Land eine Regelung getroffen haben, damit sie mit den Landesbediensteten gleichgestellt sind. Auch das ist ein konsequenter Schritt, glaube ich.
Verwaltungsvereinfachungen für die Hochschulen stehen ebenfalls in diesem Gesetzentwurf. Auch das ist ein gebotener Schritt. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den Erfordernissen der Lebens- und Berufswelt gerecht werden können, dass wir damit die Voraussetzungen für eine gesteigerte Inanspruchnahme schaffen können. Es ist zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube aber auch, dass die Entwicklung in den Unternehmen, die technologische Weiterentwicklung deutlich machen wird, dass wir weitere Schritte in diese Richtung gehen können. Ich würde mich freuen, wenn Sie zumindest diesen ersten Schritt mit uns beschreiten könnten. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Danke.