Protokoll der Sitzung vom 13.10.2015

(Drucksache 15/1529)

Zur Begründung erteile ich auch hier Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist deshalb notwendig geworden, weil im Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag etwas nicht mehr geregelt werden konnte. Deswegen auch hier nach den Bestimmungen unserer Verfassung das entsprechende Gesetzgebungsverfahren.

Es geht im Wesentlichen darum, dass § 7 Abs. 11 des Rundfunkstaatsvertrages neu geregelt wird. Ich darf zitieren: „Die nicht bundesweite Verbreitung von Werbung oder anderen Inhalten in einem zur bundesweiten Verbreitung beauftragten oder zugelassenen Programm ist nur zulässig, wenn und soweit das Recht des Landes, in dem die nicht bundesweite Verbreitung erfolgt,“ - also die regionalisierte Verbreitung erfolgt - „dies gestattet. Die nicht bundesweit verbreitete Werbung oder andere Inhalte privater Veranstalter bedürfen einer gesonderten landesrechtlichen Zulassung; diese kann von gesetzlich zu bestimmenden inhaltlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.“ - Es geht im Kern darum, dass Privatsender, die regionalisierte Fenster nutzen, hier vor allem auf dem regionalisierten Werbemarkt in Konkurrenz zu regionalen Anbietern treten. Das sind bei uns im Saarland die entsprechenden regionalen Rundfunkanbieter und zum Beispiel die Saarbrücker Zeitung. Dies soll ermöglicht werden, wenn das jeweilige Bundesland dazu eine Regelung fasst. Das ist mit dieser Regelung gewährleistet. Ich kann an dieser Stelle aber jetzt schon deutlich machen, dass die saarländische Landesregierung nicht plant, von dieser Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu über

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

weisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1529 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1529 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD sowie die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die PIRATEN-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Amtsblattgesetzes (Drucksache 15/1514)

Zur Begründung erteile ich wiederum Frau Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Evaluation des Amtsblattes, des Verkündungsblattes des Saarlandes und die Ausweitung der elektronischen Veröffentlichung. Mit dem Jahr 2009 hat sich eine wichtige Änderung beim Amtsblatt des Saarlandes ergeben. Das bis dato ausschließlich auf Papier erscheinende Verkündungsblatt wurde in einen elektronischen Teil I und einen konventionellen Teil II, der auch weiterhin auf Papier erscheint, aufgespaltet. Das Saarland war damals mit Brandenburg zusammen das erste Bundesland, das den Weg zur ausschließlich elektronischen Verkündung von Gesetzen ging. Im elektronischen Teil I werden bisher alle Gesetze und Rechtsverordnungen, Staatsverträge und Abkommen, Bekanntmachungen in Bezug auf Gesetze und Rechtsverordnungen, alle sonstigen nach der Verfassung des Saarlandes erforderlichen Bekanntmachungen sowie die veröffentlichungspflichtigen Entscheidungsformeln des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes veröffentlicht.

Alle restlichen Veröffentlichungsgegenstände verblieben im Teil II des Amtsblattes, das in Papierform veröffentlicht wird. Diese Aufteilung ist der Tatsache geschuldet, dass bestimmte Veröffentlichungen auf der Grundlage von bundesrechtlichen Regelungen in einem in Papierform herausgegebenen amtlichen Veröffentlichungsblatt erfolgen müssen. Die aktuelle E-Government-Gesetzgebung auf Bundesebene ermöglicht im Vergleich zur Rechtslage von 2009 die Einführung der elektronischen Form für weitere Regelungsgegenstände. In den Rechtsgebieten, in denen dies aufgrund der neuen Rechtslage zweifelsfrei möglich ist, soll daher in konsequenter Fortführung

des Gesetzes die Papierform durch die elektronische Form ersetzt werden. Es geht dabei insbesondere unter anderem um den Krankenhausplan, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Erlasse sowie alle Stellenausschreibungen der Landesverwaltung, die in Zukunft in elektronischer Form veröffentlicht werden. Die Bekanntmachungen von Gerichten, Banken, Sparkassen sowie Liquidationen sowie öffentliche Ausschreibungen verbleiben im Teil II und damit im konventionellen Teil des Amtsblattes. Diese werden auch weiterhin aus Gründen der Rechtssicherheit in Papierform veröffentlicht. In diesem Sinne darf ich Sie um Überweisung in den zuständigen Ausschuss und um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Danke, Frau Ministerpräsidentin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1514 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1514 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten 2. Gesetzes zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts (Drucksache 15/1535)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Christian Gläser das Wort.

Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Sowohl das Saarländische Verwaltungsvollstreckungsgesetz als auch das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr enthalten derzeit eine Befristung zum 31. Dezember 2015. Für beide Gesetze gilt aber, dass ihre Fortdauer landesrechtlich nicht verzichtbar ist. Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, dessen Änderungs

(Vizepräsidentin Ries)

gesetz sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, soll daher entfristet werden. Die Befristung des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr soll im Hinblick auf eine geplante Novellierung um ein Jahr auf den 31.12.2016 verlängert werden.

Aus Anlass der Entfristung beziehungsweise der Verlängerung der Befristung der Gesetze erfolgt gleichzeitig eine organisatorische Anpassung der geänderten Stammgesetze an die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen im Bereich der obersten Landesbehörden. Konkret bedeutet dies, dass die entsprechenden Gesetze bezüglich der Zuständigkeit und der Organisationsregelung an die neuen Bekanntmachungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden angepasst wurden. Inhaltliche Fragen beider Gesetze werden hiervon nicht berührt. Diese werden Gegenstand der jeweiligen Gesetzesänderungsverfahren sein. In diesem Sinne darf ich recht herzlich um Zustimmung und Überweisung in den zuständigen Ausschuss bitten. Herzlichen Dank. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ursprünglich war in der Plenarsitzung im September 2014 von der CDU-Fraktion angekündigt worden, dass Ende 2014, Anfang 2015 ein neues ÖPNV-Gesetz hier ins Verfahren eingebracht würde. Das Thema ist auch von uns im Verkehrsausschuss mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt worden. Es ist aber von der Großen Koalition immer mit der Begründung abgelehnt worden, es würde noch eine Einigung fehlen bei den Regionalisierungsmitteln, die von der Bundesebene kommen. Die wirklichen Ursachen, warum Sie hier kein neues Gesetz vorgelegt haben, sind aber ganz andere. Sie wollen nicht ran an dieses Thema. Das Problem ist, dass die Struktur des ÖPNV im Saarland zerklüftet ist. Die Kompetenzen, die Zuständigkeiten und die Finanzmittel sind auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt. Das wollen wir ändern. Deshalb haben wir als GRÜNE bereits zwei Mal einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, nämlich ein modernes Gesetz nach dem Vorbild anderer Bundesländer, aber es wurde von Ihnen immer wieder mit der Begründung einer fehlenden Einigung bei den Regionalisierungsmitteln abgelehnt.

Diese Begründung hat eigentlich nie gestimmt. Und selbst wenn sie gestimmt hätte, könnten Sie jetzt, wo die Begründung vorliegt, endlich ein eigenes Gesetz auf den Tisch legen. Was haben Sie gemacht?

Sie haben in der Öffentlichkeit für irgendwann im Laufe des Jahres 2016 eine Gesetzesnovellierung angekündigt und dabei gleich deutlich gemacht, dass diese Novellierung eine wirkliche Reform nicht mit sich bringen wird. Deshalb ist diese öffentliche Ankündigung von Ihnen eine vorweggenommene Bankrotterklärung in Sachen Öffentlicher Personennahverkehr. Wir werden der Entfristung dieses Gesetzes deshalb nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten, weil wir ausdrücken wollen, dass wir dieses Verfahren so nicht mittragen. Wir werden aber nicht dagegen stimmen, weil wir sonst auch gegen das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, gegen die Entfristungen wären und das wollen wir vermeiden. Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Anke Rehlinger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur vielleicht noch einmal zur Sachverhaltsaufklärung, Punkt 1: Das Gesetz war und ist befristet. Wenn man ihm jetzt nicht zustimmt, hat man zum 01.01.2016 gar kein Gesetz mehr. Vielleicht sollte man, bei allen politischen Signalen, das einmal zur Kenntnis nehmen.

Punkt 2, auch dies, da es ja um politische Signale geht, noch einmal als Hinweis: Wir haben hier, gerade beim ÖPNV-Gesetz, explizit keine komplette Entfristung vorgenommen, sondern nur die Befristung um ein Jahr verlängert. Das macht deutlich, dass hier nichts auf die lange Bank geschoben werden soll, erst recht nichts hinter einen Wahltermin geschoben werden soll. Es soll vielmehr angesichts tatsächlicher Gegebenheiten und auch mangelnden finanziellen Grundlagen geschuldet erst die Basis geklärt werden, bevor man Strukturentscheidungen trifft. Auch das ist im Grunde ein Hinweis darauf, dass gerade nichts auf die lange Bank geschoben werden soll.

Es gilt, und dabei bleibt es auch, dass man, wenn man Strukturentscheidungen treffen möchte, auch eine geklärte finanzielle Grundlage haben muss. Man muss wissen, wie viel Geld man zur Verfügung hat, um welche Strukturen und welche Aufgaben in welcher Art und Weise zu bearbeiten. Bei dieser Frage, das ist klar, muss man auch wissen, wie viel Geld man aus dem ganz wichtigen Topf der Regionalisierungsmittel erhält. Noch einmal zur Erinnerung, auch an dieser Stelle wiederholend, da offensichtlich noch nicht überall angekommen: Wir erhalten derzeit 96 Millionen Euro pro Jahr. Das ist kein ganz geringer Betrag. Es stellt sich nun die Frage,

(Abg. Gläser (CDU) )

wie viel wir in den kommenden Jahren, bis zum Jahr 2030, bekommen werden.

Diesbezüglich waren wir - ich bedauere es sehr, dass ich diese Zeitform wählen muss - schon einen Schritt weiter, als sich die Ministerpräsidenten getroffen haben und im Rahmen des Treffens zu den Flüchtlingsfragen glücklicherweise auch das Thema Regionalisierungsmittel eigentlich geklärt haben. „Eigentlich geklärt hatten“, das muss man jetzt leider feststellen, denn es gibt erhebliche Bemühungen insbesondere der ostdeutschen Bundesländer, diesen gefundenen Kompromiss wieder aufzuschnüren. Daher haben wir bedauerlicherweise zum heutigen Zeitpunkt weniger Klarheit über die Regionalisierungsmittel, als wir noch vor 14 Tagen hatten. Die Bestrebungen, die jetzt im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz noch einmal zutage getreten sind, konnten in diesem Zusammenhang mit Verweis auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz noch zur Seite geschoben werden.

Nach wie vor gibt es aber einen Vermittlungsausschuss zum Thema Regionalisierungsmittel, der morgen Abend noch einmal tagen wird. Es gibt zu diesem Thema nicht unerhebliche Vorschläge der ostdeutschen Bundesländer, die durchaus dazu führen könnten, dass wir in diesem Land eine völlig andere Finanzsituation bekommen, verglichen mit derjenigen, die wir bislang auf der Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz als künftig gegeben annehmen durften. Ich bin angesichts dessen aber definitiv der Auffassung, dass wir Geld, das wir noch nicht haben, auch nicht schon dreimal ausgeben können.

Deshalb bleibt es dabei: Wir brauchen, was die Finanzausstattung angeht, eine klare Grundlage. Erst dann kann man vernünftige Gesetze machen, erst dann kann man auch über zukünftige Bahnprojekte und anderes entscheiden, darüber, was man mit den Geldern macht. Ich halte das für die richtige Reihenfolge, an die wir uns auch in Zukunft halten werden.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich will nun nicht noch einmal die ganze Debatte aufschnüren, diese Debatte haben wir bereits zwei Mal geführt und wir werden sie im kommenden Jahr noch einmal führen. Ich will nichtsdestotrotz zwei Sätze sagen, da Sie erneut den Versuch gemacht haben, der Öffentlichkeit darzustellen, die Höhe der Regionalisierungsmittel wür

de eng mit der Struktur des Gesetzes zusammenhängen. Das ist nicht so!

Das Gesetz, um das es geht, bedeutet, dass die Struktur im Saarland verändert werden soll. Davon zunächst einmal völlig unabhängig ist die Frage, ob wir Regionalisierungsmittel in dieser oder jener Höhe ins Saarland bekommen. Unternehmen Sie bitte nicht immer den gleichen Versuch, hier Nebelkerzen zu werfen! Das eine hat mit dem anderen zunächst einmal nichts zu tun. Man kann hier ein modernes ÖPNV-Gesetz verabschieden, ohne zu wissen, wie viel Geld aus Berlin kommt. Zudem ist jetzt klar, wie viel Geld kommt.

(Ministerin Rehlinger: Es ist eben nicht klar!)

Das ist also eine doppelte Falschaussage, eine doppelte Fehlinterpretation, die Sie hier liefern. Das müsste so nicht sein, immerhin haben Sie gewusst, dass das Gesetz jetzt entfristet werden muss. Zumindest könnten Sie einmal einen Gesetzentwurf in diesem Jahr konkret ankündigen. Das alles geschieht aber nicht, deshalb enthalten wir uns. Tiefer möchte ich hier auch gar nicht einsteigen. - Danke.

(Beifall von B 90/GRÜNEN.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1535 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1535 in Erster Lesung mit Mehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und die PIRATEN, enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) (Drucksa- che 15/1525)