Protokoll der Sitzung vom 13.10.2015

Zum Gesetzentwurf der Großen Koalition. Ich möchte zunächst einmal auf das bereits genannte kleine Detail, das Konnexitätsprinzip, eingehen. Das Konnexitätsprinzip und die entsprechende gesetzliche Verankerung wurden, soweit ich das beurteilen kann, von allen Oppositionsfraktionen auf die eine oder andere Weise schon einmal eingebracht. Würden wir heute nur darüber beraten, würde das sicher einstimmig durchgehen. Kollege Bierbaum hat schon das Detail angesprochen, dass es in der Begründung Optionen zu pauschalierten Erstattungen gibt. Gewisse Details könnten wieder kritisch sein. Trotzdem wird niemand einer Überweisung in den Ausschuss und einer dortigen weiteren Beratung in der Ersten Lesung entgegentreten. Wie gesagt, wäre es nur das, wäre es einfach.

Dann kommen wir aber zu dem Quatsch, den Sie beim Wahlrecht fabriziert haben. Sie wollen die Fünf-Prozent-Sperrklausel in der Verfassung festschreiben - angeblich als Ergebnis der Anhörung. Aus dem Prüfauftrag zum Sitzzuteilungsverfahren ziehen Sie überhaupt keine gesetzgeberischen Konsequenzen. Das hatte ich vorhin bereits erwähnt. Das kann ich nur noch einmal bekräftigen. Insofern sehe ich den Gesetzentwurf der GRÜNEN als Ergänzung. Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, Politikverdrossenheit, Parteienverdrossenheit und niedrige Wahlbeteiligung bekämpft man nicht, indem man Hürden härter macht. Ich sage nicht „höher“, es bleibt ja bei 5 Prozent, aber härter, denn die 5 Prozent sind nicht mehr in der einfachen Gesetzgebung, sondern in der Verfassung. Damit ermutigen Sie Leute, die bisher nicht zur Wahl gegangen sind, auch nicht, dies jetzt zu tun.

(Abg. Waluga (SPD) : Haben Sie eben der Kollegin Berg nicht zugehört? Sie hat es erklärt!)

Die entscheidende Frage für mich ist, wovor Sie eigentlich Angst haben. Niemand hier hat etwas ge

gen die Fünf-Prozent-Hürde gesagt, aber sie hat in der Verfassung nun einmal nichts zu suchen.

(Sprechen bei der CDU.)

Wie ich vorhin ebenfalls schon sagte, stören auch wir uns nicht an der Fünf-Prozent-Hürde, aber wir wollen ein alternatives Verfahren haben, das die Stimmengleichheit sicherstellt. Daher die Variante mit der Alternativstimme. Es wurde als Argument angeführt, dies sei ein absolutes Novum. - Ja gut, aber in wie vielen Verfassungen steht denn eine FünfProzent-Hürde? Sie argumentieren einerseits, die Alternativstimme sei ein absolutes Novum, wollen aber andererseits selbst neue Wege gehen. Das ist nicht konsistent.

(Abg. Thul (SPD) : Wir lehnen Ihren Vorschlag nicht ab, weil er ein Novum ist, sondern weil er Unsinn ist.)

Dann gab es das Argument der Auszählung der Alternativstimme. Dazu muss ich mehreres sagen. Erstens habe ich selbst schon wesentlich kompliziertere Verfahren ausgezählt.

(Lachen und Sprechen bei den Regierungsfrak- tionen.)

Zweitens gibt es noch kompliziertere Verfahren als diejenigen, die ich selbst ausgezählt habe, zum Beispiel in Bayern. Solche Verfahren sind dort im Einsatz. Wenn also das Land Bayern Verfahren verwendet, die komplizierter sind als alles, was ich jemals ausgezählt habe, und wesentlich komplizierter als das, was im Moment hier gilt, dann kann das eigentlich kein Argument sein. Es sei denn, man unterstellt, dass Saarländer per Definition wesentlich blöder sind als Bayern, was ich absolut nicht tue.

(Zuruf von der CDU.)

Eines zu dem, was der Kollege Bierbaum sagte. Der Kollege Theis hat es bereits aufgegriffen. Auch wir sehen es so. Was die Hürden angeht, sind Europa und die Kommunen einerseits nicht mit Bund und Ländern andererseits vergleichbar. Wir sind der Auffassung, dass für Europa und die Kommunen keine Hürden gelten sollten. Es gibt wieder Gespräche über die Drei-Prozent-Hürde. Es soll da etwas kommen. Wir halten das auf kommunaler Ebene und in Europa für nicht gerechtfertigt, aber für Bund und Länder ist die Fünf-Prozent-Hürde eben gerechtfertigt. Diese beiden Dinge sind von der Struktur her nicht vergleichbar.

Ich kann nur wiederholen: Wir bleiben bei unserem Entwurf. Er ist der einzige, der heute vorliegt, der sowohl das Sitzzuteilungsverfahren als auch die FünfProzent-Hürde mit der Alternativstimme behandelt. Dementsprechend bitten wir weiterhin um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN.)

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Das Wort hat nun der SPD-Abgeordnete Dr. Magnus Jung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu einem zweiten Aspekt dieses Gesetzentwurfes ausführlicher Stellung nehmen, den meine Vorredner mit Ausnahme von Herrn Theis gar nicht oder fast überhaupt nicht beachtet haben, der aber für unser Land, für die Kommunen, für die Menschen in unserem Land in der Zukunft eine außerordentlich große Bedeutung hat, nämlich die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips in der saarländischen Verfassung. Wir regeln damit die Übertragung staatlicher Aufgaben vom Land auf die Kommunen. Wir regeln auch die Verpflichtung zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben vom Land auf die Kommunen und wir legen fest, dass alle diese Übertragungen von Aufgaben und die Verpflichtung zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben im Saarland nur per Gesetz vonstatten gehen können, wie es das saarländische Verfassungsgericht vor einigen Jahren schon einmal bestätigt hat.

Wir treffen mit dieser Verfassungsänderung Regelungen sowohl für neue Aufgaben als auch für bereits bestehende Aufgaben. Wir treffen allerdings keine Regelung für in der Vergangenheit vorgenommene Aufgabenübertragungen, also keine rückwirkende Bedeutung. Wesentliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Übertragung von Aufgaben und mit der Kostenträgerschaft zu regeln sind, werden in der Verfassungsänderung, die heute in Erster Lesung zur Abstimmung steht, nicht geregelt, sondern sie sollen erst in einem Ausführungsgesetz geregelt werden, das wir im November in den Landtag einbringen wollen. Zu regeln ist dabei zum einen die Frage, wie die Höhe der Ausgaben ermittelt wird, die mit einer Aufgabenübertragung verbunden sind, denn diese Ausgaben werden den Kommunen zukünftig vom Land erstattet. Zweitens ist in diesem Ausführungsgesetz zu regeln, wie die Kommunen an dem Verfahren beteiligt werden, um die Höhe der Ausgaben festzulegen. Drittens wird in diesem Ausführungsgesetz zu regeln sein, auf welchem Weg die Kommunen am Ende vom Land tatsächlich das Geld erhalten. Hier ist der kommunale Finanzausgleich sicherlich eine Möglichkeit, es gibt aber auch viele andere Möglichkeiten. Unter dem Strich können wir jedenfalls feststellen, dass die heute anstehende Gesetzesänderung eine deutliche Verschärfung des Konnexitätsprinzips in der saarländischen Verfassung ist. Dabei orientieren wir uns, das hatten wir zu Beginn der Debatte schon versprochen, an den Regelungen in Nordrhein-Westfalen. Das gilt sowohl für die Änderung in der Verfassung als auch für das anstehende Ausführungsgesetz.

Ich möchte diese Entscheidungen auch in den politischen Prozess einordnen. Um es klar zu sagen: Wir gehen mit dieser Entscheidung deutlich über das hinaus, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir sind noch kommunalfreundlicher, als wir es ohnehin im Koalitionsvertrag verabredet hatten. Wir erfüllen nämlich eine langjährige Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Den Auftakt zu diesem Entscheidungsprozess hat mit Sicherheit die Saarland-Klausur der SPD im Frühjahr 2014 gemacht. Die CDU ist wenige Monate später dieser Beschlussfassung gefolgt. Wir haben es in Zusammenhang mit dem Lückenschlussmodell diskutiert. Wir haben gemeinsam verabredet - die saarländische Landesregierung, die Mehrheitsfraktionen und die Städte und Gemeinden im Kommunalpakt - als wichtigen Beitrag der Landespolitik zur Sanierung der Kommunalfinanzen.

Deshalb können wir heute feststellen: Ja, wir halten Wort. Was wir vor einigen Wochen den Kommunen als Beitrag des Landes versprochen haben, lösen wir heute ein. Das ist zwar keine Entlastung, die jetzt in den Haushalten greift, aber es ist noch wichtiger, denn es ist eine Versicherung für die Zukunft. Die Kommunen können nach der Veränderung der Verfassung sicher sein, dass sie vonseiten des Landes keine neuen Aufgaben mehr übertragen bekommen, für die sie selbst die Finanzierung sicherstellen müssen. Das ist nach vielen Jahren, nach Jahrzehnten eine ganz entscheidende Veränderung.

Das ist für Viele in der Kommunalpolitik sogar der Hauptgrund gewesen, sich mit dem Land auf den Kommunalpakt einzulassen. Denn in dieser Gesetzesänderung sehen sie eine deutliche Verbesserung der kommunalen Situation. Das gilt nicht nur für die Frage der Partnerschaft, die das Land und die Kommunen mit diesem Konnexitätsprinzip verändern. Die Kommunen sind an vielen Stellen stärker auf Augenhöhe mit dem Land. Wann immer es in der Zukunft um Fragen darüber geht, wie etwas geregelt wird und wer Aufgaben übernimmt, können die Kommunen ganz anders mit dem Land reden, als es in der Vergangenheit der Fall war, denn sie haben dann das strikte Konnexitätsprinzip in der saarländischen Verfassung im Rücken, das ihnen ein breites Kreuz macht und ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Land in vielen Einzelfragen in der Zukunft deutlich verbessern wird. Das zeigt, dass diese Große Koalition an einer echten Partnerschaft mit den Kommunen in diesem Land interessiert ist. Wir verbessern ihre Position nachhaltig.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie immer, wenn man in ein Gesetzgebungsverfahren geht, erst recht, wenn ein entsprechendes Ausführungsgesetz angekündigt wird, ist in der Debatte auch die ernst gemeinte Einladung vorhanden, im Gesetzgebungsver

fahren mit uns zu diskutieren. Das gilt insbesondere für die kommunalen Spitzenverbände, für unsere Freundinnen und Freunde in der Kommunalpolitik. Denn es sind in der Ausgestaltung in der Tat, insbesondere was das Ausführungsgesetz betrifft, noch knifflige Detailfragen zu regeln. Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten dabei guten Willens sind. Das kann man mit Sicherheit auch von uns erwarten. Man kann davon ausgehen, dass das Land das, was es versprochen hat und was wir heute in Gang setzen, konstruktiv umsetzen wird. Wir sollten vermeiden, Bürokratiemonster zu schaffen, indem wir bis zum letzten Cent noch Einzelspitzabrechnungen machen. Da muss man zu ordentlichen und praktikablen Lösungen kommen.

Ich denke, das werden wir in jedem Fall schaffen, aber in der Diskussion über solche Details sollten wir auch nichts übersehen. Das möchte ich unterstreichen. Was wir heute beschließen und was ins Verfahren geht, ist ein historischer Schritt im Verhältnis zwischen Land und Kommunen. Es ist eine Besserstellung für die Kommunen, wie sie seit vielen Jahren gefordert ist. Das wird jetzt von der Großen Koalition umgesetzt. Ich denke, dieser Erfolg kann sich sehen lassen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Bericht. Wer für die Annahme des Berichts Drucksache 15/1543 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Bericht Drucksache 15/1543 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die Fraktionen DIE LINKE und die PIRATEN, enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1537 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1537 in Erster Lesung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmten haben die Fraktio

nen DIE LINKE und die PIRATEN, enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/1539. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1539 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf 15/1539 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmten haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/1541. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1541 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1541 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion der PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Wir haben dagegen gestimmt!)

Bitte? - Oh, Entschuldigung. Ich korrigiere: Zugestimmt hat die Fraktion der PIRATEN. Dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Fraktion sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE. - Danke schön.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Siebzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drucksa- che 15/1528)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 25. März 2014 Teile des ZDF-Staatsvertrags als mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar angesehen und die Länder verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

In der Folge hat der saarländische Ministerrat in seiner Sitzung im April 2015 dem Entwurf eines 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zugestimmt. Dieser Entwurf ist mit den anderen Ministerpräsidenten in der Konferenz am 18. Juni 2015 unterzeichnet worden.

Mit diesem Änderungsstaatsvertrag wird in Zukunft festgelegt, dass in den Gremien des ZDF die Zahl der staatsnahen Vertreter auf ein Drittel begrenzt wird. Zur Optimierung der staatsfernen Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates sind ferner Inkompatibilitätsregelungen sowie eine entsprechende Karenzzeit für betroffene Personen vorgesehen.

Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Zustimmung des Landtages zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu bewirken, die nach Art. 95 Abs. 2 unserer Verfassung notwendig ist.

Ich darf darauf hinweisen, dass im Zuge der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages durch diesen Änderungsstaatsvertrag auch die Besetzung des ZDFFernsehrates in Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtes geändert wurde dergestalt, dass in Zukunft 16 staatsferne Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen dem Fernsehrat angehören. Diese Vertreter sind jeweils einem Land zugeordnet. Für das Saarland ist der Bereich Kunst und Kultur vorgesehen. Insofern wird hier in § 2 des Zustimmungsgesetzes eine landesgesetzliche Regelung geschaffen, die nach dem neuen ZDF-Staatsvertrag für die Bestimmung des Mitglieds für den ZDF-Fernsehrat aus dem Saarland erforderlich ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Überweisung in den zuständigen Ausschuss und um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich danke der Frau Ministerpräsidentin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1528 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf 15/1528 in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion der PIRATEN. Enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Achtzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Acht- zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

(Drucksache 15/1529)