Protokoll der Sitzung vom 01.12.2015

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen, weder aus mangelndem Respekt vor der Justiz noch aus zu viel Respekt vor dem Heringsessen, sondern schlicht und ergreifend deshalb, weil - wie die Kollegin schon richtig gesagt hat - der Großteil der Mittel in diesem Haushalt ohnehin fest gebunden ist.

Einige Punkte möchte ich trotzdem erwähnen, weil wir glauben, dass an einigen Stellen im Haushalt zu wenig Vorsorge getroffen worden ist. Ich möchte auf die Zuwendungen für Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften an den Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise eingehen. Wir glauben, dass aufgrund der Anzahl der unbegleiteten Flüchtlinge zu wenig Geld eingestellt ist. Wir gehen davon aus, dass sich diese Zahlen 2017 nicht in dem Maße reduzieren werden.

Ein weiterer Punkt, den wir für zu optimistisch gerechnet halten, ist die Entwicklung der Mehrarbeitsund Überstundenvergütungen. Die sind dafür gedacht, die bereits aufgelaufenen und künftig anfallenden Mehrarbeitsstunden auszugleichen. Wir glauben, dass gerade die Umbaumaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten zu weiterer Mehrarbeit und Belastung der Mitarbeiter führen werden. Sie werden dazu führen, dass sich der Überstundenberg erhöhen wird. Deshalb glauben wir, dass hier mehr Mittel eingestellt werden müssten, dass der Justizhaushalt an dieser Stelle zu optimistisch aufgestellt ist. Damit möchte ich es belassen. - Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Das Wort hat nun die Kollegin Dagmar Heib für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich glaube, jetzt stehen nur noch Sie und ich zwischen den Heringen. Von daher werden wir das auch noch packen.

Dem Ministerium für Justiz obliegen komplexe Aufgabenstellungen. Ich will sie wiederholen, weil ich glaube, dass es sehr wichtig ist. Bei den Angelegenheiten geht es um die Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltungsgerichte, des Finanzgerichts, der Sozialgerichte, der Arbeitsgerichte, der Justizvollzugsanstalten und der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie. Es geht auch um Gerichtsorganisation, Notariatswesen, Angelegenheiten der Rechtsanwaltschaft, Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses sowie um den Nachwuchs für alle Laufbahnen des Justizdienstes.

Ferner hat das Justizministerium die Aufgabe, bei der Gesetzgebung mitzuwirken, sei es auf Bundesebene oder auf Landesebene, oder bei zwischenstaatlichen Angelegenheiten die Rechtspflege zu koordinieren. Meine Damen und Herren, es sind komplexe Angelegenheiten, die sich auch in der Arbeit im Landtag widerspiegeln.

Sie spiegeln sich vor allem im Haushalt wider, auch für die Jahre 2016 und 2017. 2016 gibt es Ausgaben von 200 Millionen Euro, davon 125,8 Millionen für Personalkosten und rund 64 Millionen für Sachkosten. 2017 betragen die Ausgaben 204 Millionen, davon 129,6 Millionen für Personal und 63,6 Millionen für Sachausgaben. Dort gibt es eine steigende Tendenz. Die Einnahmen betragen 2016 rund 56,5 Millionen. Das ist eine Verbesserung gegenüber 2015 um 3,5 Millionen. Die Einnahmen werden 2017 gleich bleiben. Laut Haushaltsplan haben wir dann keine Verbesserung mehr.

Dieser Doppelhaushalt für 2016/2017 ist ein Justizhaushalt im Sinne einer bürgernahen und leistungsfähigen Justiz, ein Justizhaushalt im Sinne einer größtmöglichen Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Ministerium ist in einem ständigen und intensiven Austausch und Dialog mit den Vertretungen aller Personalbereiche. Das ist wichtig, da wir die „leistungsfähige Verwaltung 2020“ noch nicht erreicht haben. Wir haben beispielsweise die Ergebnisse der CEval-Umfrage und es ist wichtig, dass die Empfehlungen dieser Umfrage in der kommenden Zeit weiter umgesetzt werden.

Es ist auch wichtig, dass wir das Beförderungsbudget wie in den vergangenen Jahren weiter ausgestattet haben. Dies soll insbesondere abhelfen, den Beförderungsstau in den Anstalten aufzulösen. Ich finde es auch schön, dass heute der Bund der Justizvollzugsbediensteten durch Markus Wollscheid vertreten ist. Ich glaube, dass es gut ist, wenn originäre, direkte Erfahrungen in den Beratungen weitergegeben werden.

(Abg. Berg (SPD) )

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Eine weitere Maßnahme, die ebenfalls die Motivation der Beschäftigten fördern kann, ist ein gutes Angebot an Fort- und Weiterbildung. Es ist wichtig, die Qualität unserer Mitarbeiter, aber auch ihre Motivation durch die Anerkennung zu fördern, dass dort eine gute Arbeit geleistet werden kann. Von daher ist es gut, dass wir im Bereich der Bewährungshilfe diesen Titel aufgestockt haben - ich freue mich, dass Frau Schmidt als Vorsitzende des Verbands der Bewährungshelfer mit ihren Vorstandskollegen heute anwesend ist -, weil das Karo, das im letzten Jahr im Haushalt in der Strukturreform geschaffen wurde, mit mehr Bediensteten ausgestattet wurde. Deshalb ist es richtig, diesen Ansatz in diesem Jahr ebenfalls zu erhöhen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Kollegin Petra Berg hat über die Stellen im elektronischen Rechtsverkehr und im Vollzug gesprochen, zu dem Mehr an zu erwartenden Aufgaben im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, sie hat auch darauf abgestellt, dass die Funktionalität der Justiz in diesen beiden Haushalten weiterhin gewahrt ist. Dazu brauche ich nichts weiter zu sagen. Vielleicht ganz kurz zu den Anmerkungen: Wir haben Referendarstellen gestrichen, aber wir haben die gestrichen, die gar nicht besetzt waren, sehr geehrte Frau Kollegin Huonker.

(Zuruf der Abgeordneten Huonker (DIE LINKE).)

Es ist also keinem Referendar die Möglichkeit genommen worden, seine Ausbildung weiterzuführen. Ich denke, das gehört an der Stelle dazu. Ich möchte an dieser Stelle all den engagierten Frauen und Männern, die im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ihren Aufgaben nachgehen, herzlich für ihren tagtäglichen Einsatz für unsere leistungsfähige Justiz danken, dafür, dass sie Rechtsuchenden den Zugang zu einer bürgernahen Justiz leicht machen, dafür, dass sie dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen und auch dafür, dass sie die Resozialisierung von Strafgefangenen umsetzen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

In zahlreichen Besuchen und Begegnungen habe ich auch im vergangenen Jahr die hohe Motivation und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in allen Bereichen der Justiz gesehen. Wir verlangen ihnen weiterhin sehr viel ab - das wissen wir -, um den gemeinsam eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Ich wiederhole mich diesbezüglich, aber ich denke, es ist wichtig: Wir werden die weiteren Schritte nur bewältigen können, wenn wir sie weiterhin gemeinsam im Dialog gehen.

Wir haben in den Abänderungsanträgen Sportfelder für die Justizvollzugsanstalten ausgewiesen. Da

durch, dass der Jugendarrest nach Ottweiler verlegt werden wird, sind dort mit einem neuen Sportfeld zwei Sportmöglichkeiten gegeben. Eine Sportmöglichkeit für den Jugendarrest, aber auch eine Sportmöglichkeit für die Strafgefangenen, die im Ottweiler Jugendvollzug sind. Das bringt eine Optimierung der Abläufe, auch für die Justizvollzugsbediensteten. Das ist also eine sinnvolle Maßnahme, um auch den Einsparungen Rechnung zu tragen. Es hilft aber auch den Strafgefangenen in ihrer Zeit, die sie in Ottweiler verbringen müssen.

Die Täterarbeit in häuslicher Gewalt ist ein Anliegen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen. Gerade im Zusammenspiel mit den anderen Haushaltsansätzen im Themenfeld der häuslichen Gewalt - das sind auf der Opferseite der Landesanteil an den Frauenhäusern, die Hilfe für vergewaltigte und misshandelte Frauen, die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, Projekte mit Kindern und Jugendlichen - ist die Täterarbeit ein ergänzender Baustein, der die hohe Rückfallquote zu verringern hilft. Der höhere Ansatz wird dazu beitragen, dass das Angebot verbessert wird, und ich denke, dass dadurch die Teilnehmerzahlen steigen werden.

Zum „Haus des Jugendrechts“ hat ebenfalls die Kollegin Berg schon Ausführungen gemacht. Es ist wichtig, weil dort vor Ort die entsprechenden Beteiligten vernetzt werden können, damit die Jugendlichen dort abgeholt werden können, wo sie stehen, sodass nicht noch lange Wege dazwischen liegen, auf denen der eine oder andere vielleicht verloren gehen könnte, wenn er um Rat sucht.

Meine Damen und Herren, es bleibt weiterhin viel zu tun, das ist uns allen klar. Die Grundlagen werden in diesen Haushalten für 2016 und 2017 gelegt. Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung zu den Plänen und den Abänderungsanträgen, denn so können wir weiterhin auch hier die Zukunft gestalten. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Minister der Justiz, Reinhold Jost.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Justizhaushalte für die Jahre 2016 und 2017, wie sie Ihnen jetzt im Einzelplan 10 vorliegen, sind auch in diesem Jahr, wenn man so sagen will, klein, aber fein. Klein vor allem mit Blick auf die vergleichsweise geringen Volumina von jeweils rund 200 Millionen Euro, fein nicht nur vor dem Hintergrund, dass wir mit diesem Geld unseren Rechtsstaat als bestimmenden Faktor der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sichern, sondern auch, weil es uns gelungen ist, in den Grenzen, die uns

(Abg. Heib (CDU) )

ein fast hundertprozentiger Anteil gesetzlich gebundene Ausgaben und der Konsolidierungspfad des Landeshaushalts aufzwingen, Akzente zu setzen, neue Wege zu beschreiten und die Justiz als Ganzes noch effektiver und leistungsstärker zu machen.

(Präsident Meiser übernimmt den Vorsitz.)

Als Erstes möchte ich gerne festhalten, dass der Einzelplan 10 auch in den kommenden beiden Jahren vor allem durch erfreulich hohe Einnahmen seinen Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen leistet. Das betone ich umso nachdrücklicher, als dies nicht nur auf externe Faktoren wie die Auswirkung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes auf Bundesebene zurückzuführen ist, sondern vor allem auch auf hausgemachte Ursachen, insbesondere einen verstärkten Personaleinsatz im Bereich der Gerichtskasse. Den dortigen Mitarbeitern und ihrem Engagement ist die erfreuliche Entwicklung maßgeblich zuzuschreiben und dafür will ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Diese Entwicklung ermöglicht es uns, auch in Zeiten enger finanzieller Möglichkeiten zumindest in bescheidenem Maße dort zuzulegen, wo es nötig ist. Ich nenne an dieser Stelle nur exemplarisch die Sachmittel für unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften. Wir haben mit Blick auf die Kostenentwicklung moderate Anpassungen vorgenommen, die es unseren Bediensteten ermöglichen, ihre wichtige Arbeit mit angemessener Sachausstattung zu verrichten.

Wir investieren aber mit dem vorliegenden Haushalt in erster Linie auch in Menschen. Die Flüchtlingssituation lässt auch die Justiz nicht unberührt, ganz im Gegenteil, wir sind sogar einer der vordringlich betroffenen Bereiche. Die Berührungspunkte liegen keineswegs nur bei den Asylverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, auch die zahlreichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die bis November im Saarland angekommen sind, haben die Justiz in erheblichem Maße beschäftigt und tun es immer noch. Für jeden von ihnen wird ein Sorgerechtsverfahren durchgeführt, damit ihre optimale Betreuung in der neuen Umgebung sichergestellt wird. In allen Fällen, in denen kein Verwandter zur Übernahme der Vormundschaft zur Verfügung steht, müssen Amtsvormünder bestellt werden, Kosten, die ebenfalls im Haushalt des Ministeriums verortet sind. Da sind wir aufgrund einer Vereinbarung mit dem Regionalverband und den Landkreisen mit 66 Prozent an den Kosten beteiligt.

Wie gedenken wir, in der Justiz mit diesen Mehrbelastungen umzugehen? - Mit begründeter Zuversicht glaube ich, mitteilen zu können, dass wir für die anstehenden Aufgaben, so vage sie bislang vom genauen Umfang her sind, gut gerüstet sind. Mit der

Verwaltungsgerichtsbarkeit stehen wir in ständigem Kontakt. Bislang haben wir von dort die Rückmeldung, dass die anfallenden Asylverfahren mit den vorhandenen Ressourcen gut bewältigt werden können. Sollte sich dies jedoch mit Blick auf zu erwartende weiter steigende Zahlen ändern, haben wir vorgesorgt und im Einvernehmen mit dem Finanzministerium eine ursprünglich am OVG zum Wegfall vorgesehene Stelle in eine Stelle am Verwaltungsgericht umgewandelt, also in der ersten Instanz, wo die Asylverfahren die ganz überwiegende Belastung erzeugen. Im nichtrichterlichen Dienst haben wir ebenfalls eine ursprünglich zum Wegfall vorgesehene Stelle vorübergehend erhalten, um so die in den Geschäftsstellen und Serviceeinheiten anfallende Belastung abfedern zu können.

Aber auch über die Verwaltungsgerichtsbarkeit hinaus haben wir vorgesorgt. Die Haushalte 2016 und 2017 sind bei den Sachmitteln um jeweils eine halbe Million Euro verstärkt worden, womit wir mindestens elf Beschäftigte für den Servicebereich zusätzlich einstellen können. Damit wird gewährleistet, dass die Geschäftsabläufe in unseren Gerichten auch angesichts der zumindest vorübergehend zu erwartenden Mehrbelastungen reibungslos funktionieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nichtsdestotrotz stellen uns die Sparvorgaben auch in der Justiz vor große Herausforderungen. Um diese zu bewältigen und zugleich die Funktionstätigkeit der Rechtspflege nicht nur nicht zu beeinträchtigen, sondern sogar zu sichern, können wir uns keine Rasenmäher-Mentalität leisten, aber auch kein reines „Weiter so!“ oder ein „Alles muss so bleiben, wie es ist!“. Auch die Justiz muss zu Veränderungen bereit sein, um ihre Funktion in einer sich rasant wandelnden Gesellschaft weiterhin erfüllen zu können.

Lassen Sie mich deshalb kurz auf den Strafvollzug eingehen. Hier können wir in vielerlei Hinsicht eine positive Entwicklung verzeichnen. Zum einen bestätigen sich zwischenzeitlich die Prognosen, dass wir demografiebedingt mit weniger Häftlingen zu rechnen haben, vor allem aber erleben wir eine äußerst positive Entwicklung bei den Krankenständen der Bediensteten und in der Folge auch bei der Überstundenentwicklung. Auf Basis der Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchung und der damit verbundenen Mitarbeiterbefragung leiten die Wissenschaftler Empfehlungen ab, die inzwischen zu großen Teilen schon zur Umsetzung gekommen sind. So wurden unter anderem Gesundheitsbeauftragte ausgebildet und Gesundheitsseminare für die Bediensteten angeboten. Als Ergebnis der Anstrengungen können wir eine Reduktion des durchschnittlichen Krankenstandes um circa 3 Prozent in der JVA Saarbrücken beobachten. Somit konnte der Überstundenstand für die Anstalten um 22.000 Stunden reduziert und damit etwa halbiert werden. Daran

(Minister Jost)

sieht man deutlich, dass die eingeleiteten Maßnahmen greifen und wir hier auf dem richtigen Weg sind. Ein herzliches Wort des Dankes auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den JVAs.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

In den kommenden beiden Haushalten wollen wir diesen Weg weitergehen. Wichtige Maßnahmen zur Gewährleistung moderner Standards, aber auch zur Personalentlastung sind beispielsweise die Umbaumaßnahmen in Ottweiler, aber auch in der JVA Saarbrücken. Wir wollen für die Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechend Sorge tragen, damit die möglichen jährlichen Stelleneinsparungen, die berechnet worden sind, auch tatsächlich vorgenommen werden können. Zudem soll mittelfristig der Jugendarrestvollzug von der ohnehin sanierungsbedürftigen Anstalt in Lebach auf das Gelände nach Ottweiler verlagert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so wichtig diese Investitionen in den Strafvollzug auch sind, noch besser ist es, Geld in die Arbeit mit Jugendlichen und Heranwachsenden zu investieren, die bereits straffällig geworden sind und am Scheideweg zwischen einer kriminellen Karriere und einer rechtstreuen Existenz stehen. Deswegen ist es ein wichtiges Signal dieses Doppelhaushaltes, dass wir im Bereich der ambulanten Sanktionsalternativen für straffällig gewordene Jugendliche den Ansatz für die kommenden Jahre einfrieren. Wir sichern damit den freien Trägern, die sich mit großem Engagement dafür einsetzen, Jugendliche auf den richtigen Weg zurückzuführen, konstante Haushaltsansätze für die Förderung durch das Land und gewährleisten auch Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Die Festschreibung wird flankiert durch die konstant sinkenden Fallzahlen, die sich von über 2.000 im Jahre 2010 auf unter 1.750 Fälle im vergangenen Jahr und damit um weit über 10 Prozent reduziert haben. Deswegen ein herzliches Wort des Dankes allen, die mit dazu beigetragen haben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Kolleginnen Heib und Berg haben es angesprochen. Auch ich will mich noch einmal herzlich für die Unterstützung und Anschubfinanzierung für das geplante Haus des Jugendrechts im Landkreis Saarlouis bedanken. Wir haben gute Ideen und neue Wege, die wir investiv begleiten wollen, und eine enge Verzahnung der Akteure im Jugendrecht von der Polizei über die Richter und Staatsanwälte bis hin zum Jugendamt. Das soll eine optimale Betreuung sicherstellen und damit auch die Resozialisierungsmöglichkeiten erheblich steigern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften haben wir uns ein ambitioniertes, aber realistisches Arbeits- und Reformprogramm auferlegt. Denn wir wollen durch

grundlegende strukturelle Maßnahmen den mit den Sparmaßnahmen verbundenen Belastungen für die Bediensteten entgegenwirken. Im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften planen wir für die kommenden beiden Jahre umfassende räumliche Verlagerungen, die in erster Linie die sinnvolle Zusammenführung von Organisationseinheiten und damit deren effektivere Arbeitsweise gewährleisten sollen. Im Fokus stehen dabei zunächst die derzeit auf fünf Standorte verteilten Staatsanwaltschaften, die wir schrittweise reduzieren und in der letzten Stufe in einem einzigen Gebäude zusammenführen wollen. Wir straffen damit nicht nur Arbeitsabläufe innerhalb der Behörde, wir tragen auch aktiv zur Personalentlastung bei. So sind gegenwärtig allein drei Vollzeitkräfte des Justizwachtmeisterdienstes mit dem Aktentransport zwischen den einzelnen Standorten befasst. Das ist aus meiner Sicht ein untragbarer Zustand.