Herr Ulrich, wir haben hier einen Redner. Sie haben zwar selbst keine Redezeit mehr, aber die Opposition kann auch verteilen. Da ist noch eine Menge vorhanden. Dann können Sie sich ordentlich zu Wort melden. Dann kann der Abgeordnete auch seine Rede zu Ende führen. - Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Federführend von der Ministerpräsidentin mitinitiiert ist der Länderfinanzausgleich. 500 Millionen Euro ab 2020 für dieses Land, was wahrscheinlich dazu geeignet ist, dass dieses Land weiter existiert. Das ist nachhaltige Politik, verehrter Herr Kollege Ulrich.
(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das ist nicht nachhaltig. Weitere Zurufe des Abgeordneten Ulrich (B 90/ GRÜNE) und von der LINKEN.)
Bei allem Verständnis, Herr „Professore“, so sehr ich Sie persönlich wertschätze und auch Ihre Beiträge, aber das, was Sie als nachhaltig hier formulieren, das ist nachhaltige Planwirtschaft in Reinform.
(Au-Rufe und Lachen bei den Oppositionsfraktio- nen. - Beifall von den Regierungsfraktionen - Abg. Huonker (DIE LINKE) : Sagt der Wirtschaftsfachmann Heinrich!)
Nachhaltigkeit für dieses Land. - Das ist Gott sei Dank der Fall. Das ist Vollbeschäftigung, geringe Ar
beitslosigkeit, eine Wirtschaft, die funktioniert, ein Wirtschaftswachstum, das wir haben, 1,5 Prozent prognostiziert. Das ist nachhaltige Politik. Daran müssen Sie sich ein Beispiel nehmen. Vielleicht kommen Sie dann mit Ihrer Fraktion wieder in den Landtag.
Da können Sie sich einmal ein Beispiel nehmen, wie nachhaltige Politik funktioniert, nachhaltig für die Menschen in diesem Land, nachhaltig für Wohlstand. Das ist nachhaltige Politik, ökologisch und ökonomisch. Das sind die beiden Zusammenhänge, die wir zusammenführen müssen. Aber das haben Sie - bei aller persönlichen Wertschätzung - mit Ihren Lehren bisher noch nicht verstanden herüberzubringen. - Vielen Dank.
Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1657 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben.
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/1657 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten haben sich die DIE LINKE und die PIRATEN. Dagegen gestimmt haben die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend Erwerb von Grundstücksflächen in Homburg, Ringstraße (Drucksache 15/1659)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache vor der Berichterstattung eine Vorbemerkung. Ich nehme den Ball, der mir hier seitens der CDU-Fraktion zugespielt worden ist, gerne auf und freue mich auf eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über Ziele und Entwicklung der Wirtschaft. Aber das ist jetzt vorab gesagt.
Jetzt komme ich zu dem Tagesordnungspunkt und zur Berichterstattung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, zum Tagesordnungspunkt 10 unserer heutigen Landtagssitzung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend Erwerb von Grundstücksflächen in Homburg, Ringstraße 52 b.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Minister für Finanzen und Europa hat mit Schreiben vom 07. Januar 2016 mitgeteilt, dass er beabsichtigt, den Grundbesitz des ehemaligen DRK-Blutspendezentrums in Homburg zu erwerben, um die Apothekenversorgung am Universitätsklinikum des Saarlandes sicherzustellen. Das bisherige Gebäude aus dem Jahre 1906 weist zum einen einen akuten Sanierungsbedarf auf, zum anderen besteht die dringende Notwendigkeit, zeitnah zusätzliche Flächen für Kühlräume und zur Unterbringung einer Dosierungseinheit für Arzneimittel zu schaffen.
Das Universitätsklinikum, dem der Grundbesitz nach Erwerb durch das Land unentgeltlich überlassen werden soll, begründet das Erwerbsinteresse sowohl mit dem geringen Aufwand zur baulichen Anpassung des Gebäudes für die Zwecke der Krankenhausapotheke als auch mit der Lage des Gebäudes in unmittelbarer Nähe zu einem weiteren Gebäude des Universitätsklinikums. Der Kaufpreis von 1,75 Millionen Euro für das erst im Jahr 2012 mit Baukosten in Höhe von 4,4 Millionen Euro errichtete Zentrum wurde vom Verkäufer akzeptiert.
Die zusätzlichen Kosten für die geplante Erweiterung für Lagerflächen, die mit Kosten in Höhe von 400.000 bis 850.000 Euro veranschlagt werden, trägt das Klinikum. Vertretbare Alternativen zum Erwerb wurden dem Ausschuss nicht vorgetragen. Nach Einschätzung des Ausschusses rechtfertigen die Bausubstanz des Altbaus und die mangelnden Erweiterungsmöglichkeiten keine Sanierung der bisherigen Räumlichkeiten. Die Kosten für einen Apothekenneubau mit den notwendigen Lagerflächen werden auf circa 10 Millionen Euro geschätzt.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 14. Januar 2016 mit dem Erwerbsvorhaben befasst und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Antrags des Finanzministers, der Ihnen als Drucksache 15/1659 vorliegt. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/ 1659 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1659 einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen in diesem Parlament angenommen wurde.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 15) (Drucksache 15/1631)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1631 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist auch dieser Antrag Drucksache 15/1631 einstimmig angenommen. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hauses.
Wahl zweier Mitglieder und ihrer Stellvertreter für den Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 SMG und zweier Mitglieder und ihrer Stellvertreter für den Medienrat der Landesmedienanstalt des Saarlandes gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 2 SMG (Drucksache 15/1677)
Der Vorsitzende des Rundfunkrates des Saarländischen Rundfunks hat mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 um Mitteilung gebeten, ob der Landtag von der in § 27 Abs. 1 Satz 2 Saarländisches Mediengesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch macht, neben der Entsendung jeweils eines Mitglieds jeder Fraktion des Landtages des Saarlandes zwei weitere Mitglieder in den Rundfunkrat zu entsenden. Diese Mitglieder sind vom Landtag zu wählen.
Der Direktor der Landesmedienanstalt hat ebenfalls schriftlich nachgefragt, ob der Landtag gemäß der Neuregelung in § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Saarländisches Mediengesetz in den Medienrat zwei weitere Mitglieder entsendet, weil die Anzahl der vom Landtag entsandten Mitglieder (5) die Zahl 8 nicht übersteigt.
Außerdem sind nach § 27 Abs. 5 Saarländisches Mediengesetz auch stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die CDU-Landtagsfraktion und die SPDLandtagsfraktion haben jeweils Wahlvorschläge eingebracht. Gibt es weitere Vorschläge oder wird zu dem Vorschlag das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen dann zur Wahl. Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufhebung Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Wer für die Wahl jeweils zweier weiterer Mitglieder und ihrer Stellvertreter in den Rundfunkrat und in den Landesmedienrat gemäß der uns vorliegenden Vorschläge ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 15/1677 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Regierungsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der LINKEN und der PIRATEN. Ich stelle damit fest, dass die Vorgeschlagenen gewählt sind.
Nachwahl eines Mitglieds und von Stellvertretern für die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 1290 vom 8. April 1992 (Amtsbl. S. 591) ((Wahlvorschlag: Drucksache 15/1649) )
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz/ Saarland hat mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 eine Veränderungsmeldung für die Nachwahl eines Mitgliedes und seiner Stellvertreter in die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes angezeigt. Ein Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr liegt uns als Drucksache 15/1649 vor.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Wahl des vorgeschlagenen Mitglieds und seiner Stellvertreter ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Genannten gemäß dem Vorschlag des Ausschusses gewählt sind.
Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.