Es gibt vielfältige Maßnahmen, die wir im Antrag nicht alle dargestellt haben und auf die wir gar nicht alle eingehen wollten. Ich will jedoch einen Punkt aufgreifen, der im Antrag der GRÜNEN enthalten ist, wo beispielsweise darauf hingewiesen wird, dass es durchaus Sinn macht, bestehenden Wohnraum zu modernisieren. Es geht nicht nur um den Neubau, es geht auch um Modernisierung, es geht um energetische Fragen, es geht darum, dass man bestimmte Bestände den heutigen Anforderungen anpasst; all das ist in Ordnung.
Aber es ist doch zweifelsfrei so, dass wir insgesamt ein Problem haben, was bezahlbaren Wohnraum angeht. Und da war ich doch etwas erstaunt über Ihre Begründung, Kollegin Kolb, warum Sie unseren Antrag ablehnen. Wir sind hier ganz anderer Auffassung. Wir haben ja in der Begründung unseres Antrags dargelegt, dass die bisherige Förderung wesentlich über den privaten Bereich läuft und dass es in wesentlichen Teilen eine Förderung über Baudarlehen und dergleichen gibt, was also die private Bauwirtschaft betrifft. Wir sind der Auffassung, dass das, was im öffentlichen Bereich passiert, zu wenig ist. Das gilt für den kommunalen Wohnungsbau und das gilt auch für den Bereich der gemeinnützigen Genossenschaften. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen jetzt eine Korrektur vornehmen. Und deswegen wundert es mich schon, dass genau diese Korrektur, wo wir den Schwerpunkt auf den öffentlichen Bereich legen, von Ihnen in Frage gestellt wird. Wir sagen, das ist eine öffentliche Angelegenheit, die auch öffentlich organisiert werden muss. Wir wollen die Vernachlässigung des öffentlichen Bereiches korrigieren, das ist der entscheidende Punkt unseres Antrages.
Deswegen haben wir auch keinen Antrag vorgelegt, der sich alleine auf das Saarland bezieht. Vielmehr ist es eine bundesweite Angelegenheit, und da müssen die Mittel entsprechend erhöht werden. Dann können wir gerne auch über das SPD-Programm
diskutieren, das wir als LINKE durchaus unterstützen, aber für unzureichend halten, auch was den Bund angeht. Das will ich noch ganz deutlich sagen. Daher wundert es mich dann schon, wenn von sozialdemokratischer Seite diese Hinwendung, die wir zur Unterstützung des öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsprogramms fordern, mit dieser Begründung abgelehnt wird.
Abg. Kolb (SPD) mit einer Zwischenfrage: Herr Professor Bierbaum, nehmen Sie zur Kenntnis, dass, wenn man, wie Sie es fordern, die Zuschüsse zum sozialen Wohnungsbau auf kommunale Wohnungsbauunternehmen und gemeinnützige Genossenschaften beschränkt, dann ein sozialer Wohnungsbau in großen Teilen unseres Landes nicht möglich ist, weil nur die größeren Städte, die man an den Fingern beider Hände abzählen kann, überhaupt über kommunale Unternehmen verfügen?
Das habe ich sehr wohl zur Kenntnis genommen. Wir haben hier jetzt ein bundesweites Programm gefordert von 5 Milliarden Euro mit dem Schwerpunkt in diesen Bereichen. Das halten wir nach wie vor für notwendig, weil diese private Bautätigkeit nach wie vor stattfindet, dies aber in Richtung öffentliches Wohnungsbauengagement verändert werden muss. Das ist der entscheidende Punkt.
Deswegen sage ich es noch einmal. Ich glaube, dass es richtig wäre, einer Initiative, die dem Saarland letztlich nur Vorteile bringen kann, zuzustimmen. Insofern werbe ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus Sicht der Landesregierung auf einige Argumente eingehen, die insbesondere vonseiten der Oppositionsfraktionen hier zum Thema sozialer Wohnungsbau ins Feld geführt wurden.
DIE LINKE und die GRÜNEN habe die These aufgestellt, insgesamt werde im Saarland zu wenig für den sozialen Wohnungsbau getan. Das war eine Ihrer zentralen Thesen in der Debatte. Schauen wir uns einfach mal die Zahlen an. Zwischen 2000 und
2015 sind in diesem Bereich 4.500 Wohnungen gefördert worden. Da kann man nicht sagen, das sei nichts. Nach den Vorgaben des Bundes über die Verwendung der sogenannten Entflechtungsmittel, die in diesen Bereich fließen, müssen die Länder auch Rechenschaft ablegen, wie viele Wohneinheiten jährlich gefördert wurden. Wenn wir uns die aktuellste Übersicht aus dem Jahr 2014 anschauen, so sind wir im Saarland mit rund 230 Wohneinheiten dabei.
Nur mal zum Vergleich, wir vergleichen uns ja oft mit unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz. In der gleichen Zeit sind in Rheinland-Pfalz 430 Wohneinheiten gefördert worden. Das sind natürlich mehr, aber Rheinland-Pfalz hat vier Mal so viele Einwohner wie das Saarland. Rein rechnerisch hätten es in Rheinland-Pfalz vier Mal so viele Wohneinheiten wie im Saarland sein müssen, es waren aber noch nicht einmal doppelt so viel. Das gibt Ihnen ein Gefühl dafür, dass wir im Saarland unser Licht nicht unter den Scheffel stellen müssen. Wir tun etwas für die soziale Wohnraumförderung, und das gilt es, in dieser Debatte auch einmal festzuhalten.
Eine weitere Frage war, welche Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Man hat ja immer die beiden großen Felder Neubau und Modernisierung. Sowohl GRÜNE als auch DIE LINKE haben in der Debatte der Landesregierung vorgeworfen, sie würde zu wenig für den Neubau tun. Auch da muss man zunächst einmal die Fakten und die Zahlen analysieren. Wir haben im Saarland nach der letzten Bevölkerungszählung 460.000 Haushalte, aber 500.000 Wohnungen, das heißt, wir haben wesentlich mehr Wohnungen im Saarland, als es Bedarf nach der Bevölkerungszahl gibt. Wir haben ein Überangebot an Wohnungen und keine Unterversorgung, wir haben viele Leerstände im Saarland.
Wenn Sie dann sagen, die Landesregierung müsse den Schwerpunkt auf den Neubau legen, setzen Sie den Schwerpunkt doch genau an der falschen Stelle. Was im Saarland notwendig ist, ist die Modernisierung vorhandener Leerstände. Und genau das haben wir getan. Seit 2007 bekräftigt die Landesregierung, dass Schwerpunkt die Modernisierung von Leerständen, also von vorhandenem Wohnraum, sein muss, insbesondere die Reduzierung von Barrieren mit Blick auf den demografischen Wandel und die älter werdende Bevölkerung.
Wir haben den Schwerpunkt auf die Modernisierung gelegt, Sie fordern einen Schwerpunkt beim Neubau. Sie setzten den Schwerpunkt falsch. Wenn Sie das umsetzen würden, würden Sie genau an den Bedarfen vorbei gehen. Wir brauchen künftig modernisierten Wohnraum für die älter werdende Bevölkerung, für Menschen mit Einschränkungen. Deshalb
Ein Vorwurf, den ich als Finanzminister so nicht stehen lassen kann, war, dass wir die Mittel nicht zweckgerecht einsetzen. Man muss in der Diskussion ein bisschen aufpassen, welche Mittel das sind. Früher war die Wohnraumförderung ein Thema vor allem des Bundes. Dafür gab es Bundesmittel. 2006 ist die Zuständigkeit vom Bund auf die Länder übergegangen. Trotzdem hat der Bund gesagt, wir stellen das nicht auf Null, sondern wir helfen und unterstützen die Länder mit den bisherigen Mitteln. Wir nennen sie anders. Das sind die sogenannten Entflechtungsmittel. Der Bund hat den Ländern also Kompensationszahlungen gegeben.
Diese sogenannten Entflechtungsmittel waren in den ersten Jahren für die soziale Wohnungsbauförderung spezifisch zweckgebunden. In den Jahren, in denen diese Zweckbindung bestand, haben wir sie genau dafür eingesetzt. Seit 2013 gibt es eine Lockerung. Die ganz engen Vorgaben, den sozialen Wohnungsbau ausschließlich und nur mit diesen Entflechtungsmitteln zu fördern, wurden von der Bundesebene gelockert. Man hat gesagt, diese Mittel können allgemein für investive Zwecke eingesetzt werden.
Entsprechend haben wir gehandelt und diese Mittel auch für andere investive Zwecke eingesetzt. Ich will hier festhalten - das ist der entscheidende Punkt -, dass wir uns genau an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben. Wir haben diese Mittel nicht in irgendeinem rechtlichen Sinne zweckentfremdet, sondern wir haben sie zweckgemäß verwendet, genau dafür, wofür sie der Bundesgesetzgeber vorgesehen hat. Das ist ein wichtiger Punkt, den man hier festhalten sollte, denn ich will nicht den Eindruck im Raum stehen lassen, dass wir die Bundesmittel nicht gesetzeskonform eingesetzt hätten.
Sie haben das Thema angesprochen, das Land tue zu wenig mit eigenen Mitteln. Ich glaube, da muss man differenzieren. Wir haben einen zufriedenstellenden Jahresabschluss für das Jahr 2015 erzielt; das durfte ich gestern der Presse vorstellen. Aber leider haben wir anders als andere Länder noch keine Überschüsse. Wir haben nach wie vor Defizite. Wir befinden uns auf einem schwierigen Konsolidierungskurs. Jeder, der sagt, stellt mehr eigene Landesmittel zur Verfügung, muss natürlich die Frage beantworten, wo ich es wegnehme. Liebe Kollegen von den LINKEN und den GRÜNEN, heißt das, wir wollen eigene Landesmittel spezifisch für den sozialen Wohnungsbau und nehmen sie bei den Lehrerstellen weg?
Oder kürzen wir bei der Universität? Oder beim Straßenbau? Liebe Kollegen, Sie müssen schon präziser werden und realistische, ernsthafte Alternativen ins Feld führen. Aber das heißt nicht, dass wir nichts getan hätten. Die Koalition hat gehandelt. Kollegin Monika Bachmann wird gleich etwas dazu sagen, was wir vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise mit eigenen Landesmitteln getan haben. Aber das ist der Punkt: Es gilt nicht nur für Flüchtlinge. Vielmehr haben wir allgemein Mittel in die Hand genommen, um für die einkommensschwache einheimische Bevölkerung etwas zu tun. Das heißt, der Vorwurf, das Land tue überhaupt nichts mit eigenen Mitteln oder halte sich völlig zurück, ist falsch. Er ist nicht zutreffend. Er geht ins Leere.
Das letzte Argument, das in der Debatte genannt wurde - gerade eben vom Kollegen Bierbaum - war: Ihr setzt auf die falschen Instrumente, ihr müsst den staatlichen Bereich stärker fördern und ihr müsst das - das ist Ihr konkreter Vorschlag; deswegen gehe ich darauf ein - mit einem anderen Instrument tun. Ihr müsst das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht stärken; ihr müsst es wieder einführen. Das gab es früher einmal. Es ist vor 25 Jahren abgeschafft worden. Dieses Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht hat vor allen Dingen den Schwerpunkt, dass steuerliche Vorteile für bestimmte Gesellschaften gewährt werden. Auch da muss man sich die Frage stellen, ob es wirklich das richtige oder geeignete Instrument ist und wozu es führen würde.
Seit 25 Jahren haben wir beim sozialen Wohnungsbau ein gutes Neben- und Miteinander von Privaten und Öffentlichen. Es ist ja nicht so, dass der öffentliche Bereich ausgeschlossen wäre. Der ist nach wie vor voll im Spiel, insbesondere die vielen kommunalen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften, die es gibt. Ihr Vorschlag würde aber bedeuten, dass wir dieses gute Miteinander, das sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, wieder kaputt machen und dass wir dann die privaten Angebote völlig zurückdrängen würden. Das wäre der falsche Weg.
Zum anderen muss man die Frage stellen, ob man den kommunalen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaften überhaupt etwas Gutes tun würde. Ich halte dagegen: Nein! Zum Beispiel die Saarbrücker Siedlungsgesellschaft oder die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, wie wir sie in den anderen größeren Städten haben, haben noch weitere Tätigkeitsfelder. Es ist ja nicht nur der soziale Wohnungsbau. Sie haben noch andere Tätigkeitsfelder - im sozialen Bereich oder im Bereich der Stadtentwicklung. Ich glaube, dass sie über diese Fokussierung auf das Gemeinnützigkeitsrecht gar nicht glücklich wären. Damit würden Sie diesen Wohnungsbauge
sellschaften letztlich wieder Tätigkeitsfelder nehmen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Kurz gesagt, Sie würden Steine statt Brot geben. Das Instrument, das Sie hier anpreisen, ist kein geeignetes. Wir sollten am guten Neben- und Miteinander des öffentlichen und privaten Bereichs festhalten. In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um an das anzuschließen und nicht zu wiederholen, was mein Kollege Toscani eben ausgeführt hat, will ich ganz zu Anfang darauf hinweisen, dass es für uns als Landesregierung überhaupt keinen Nachholbedarf gibt und damit auch keinen Grund, dort an irgendeiner Stelle kritisiert zu werden. Ich erinnere in der Flüchtlingsfrage an den Sondereinsatz des Umweltministeriums in Höhe von 1,5 Millionen. Es war das erste Aktivierungsprogramm. Ich erinnere an das neue Programm mit 2 Millionen vom Umweltministerium und 2 Millionen vom Innenministerium zur Stärkung des ländlichen Raums, für den Wohnungsbau.
Ich will hauptsächlich auf eines eingehen; mein Kollege Stefan Toscani hat es angesprochen. Hubert Ulrich, Sie hatten in einem Punkt recht. Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt - ich habe es mir aufgeschrieben -: Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum zunehmen. - Richtig. Genau das hat die Landesregierung erkannt. Insbesondere für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder im Falle der Pflegebedürftigkeit ist es uns - ich hoffe, Ihnen allen auch - besonders wichtig, möglichst wenige Barrieren in den eigenen vier Wänden vorzufinden.
Gleichzeitig wird aber in den allermeisten Fällen der Wunsch geäußert, solange wie möglich zuhause zu bleiben. Das geht nicht von alleine. Deshalb war es das Ziel der Landesregierung zu verhindern, dass jemand allein wegen vorhandener baulicher Barrieren in der Wohnung oder beim Zugang zu der Wohnung in ein Heim oder eine Pflegeeinrichtung wechseln muss. Mich wundert deshalb, dass sich niemand mehr daran erinnern kann, dass die Landesregierung vor wenigen Monaten, im Jahr 2015 die gemeinsame Förderrichtlinie des Finanzministeriums und meines eigenen Ministeriums zur Anpassung vorhandenen Wohnraums an die Belange von älte
Diese Förderrichtlinie ermöglicht es - ich habe es damals so vorgetragen -, die Wohnsituation genau dieser Menschen durch die Förderung baulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Barrieren in ihren eigenen vier Wänden und zur Erleichterung der Zugangsmöglichkeiten finanziell darzustellen. Mithilfe dieser Mittel aus dem sozialen Wohnungsbau, die uns das Finanzministerium damals für diese Menschen zur Verfügung gestellt hat, wurde mit diesem Programm ein ganz wichtiger Beitrag geleistet; dem hat die Landesregierung dadurch Rechnung getragen. Es werden Maßnahmen im selbstgenutzten Wohnraum als auch in Mietwohnungen gefördert. Auch das ist wichtig, denn es gibt bei uns im Land Menschen, die eben kein Eigenheim haben und die in einer Mietwohnung leben.
Die Nutzung dieser Mittel aus dem sozialen Wohnungsbau unterliegt natürlich strengen Spielregeln. Da kann nicht irgendjemand kommen, der zu viel verdient und der kerngesund ist. Vielmehr - das sprechen Sie ja selbst an - wollen wir den Menschen helfen, die dringend diesen selbstgenutzten Wohnraum brauchen. Es wird also die Einkommensgrenze geprüft - sowohl im Zweipersonenhaushalt als auch im Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalt. Die Förderung unterliegt festen Grundsätzen. Bei der Förderung für die komplett barrierefreie Anpassung der Wohnung wird genau festgesetzt, mit welchem Betrag das gefördert wird. Angerechnet werden natürlich auch eventuelle Leistungen von Sozialleistungsträgern.
Sie wissen, dass die Krankenkassen helfen. Sie wissen auch, dass die Pflegekasse und die Sozialhilfeträger einspringen, wenn Not am Mann ist. Die Laufzeit des Programms geht bis Ende 2017, das müssten Sie eigentlich wissen. Das ist auch richtig gewesen, weil in meinem Haus zurzeit viele Anträge bearbeitet werden und wir viele positive Bescheide ausdrucken. Deshalb bin ich heute noch dankbar, dass wir damals dieses Förderprogramm aufgelegt haben, zumindest mit einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, der in die soziale Wohnraumförderung fließt. Von dem, was hier angesprochen wurde, dass nämlich die Landesregierung nichts unternehmen würde, kann überhaupt nicht die Rede sein. Wir haben diese Programme nicht zum ersten Mal, sondern wir hatten es schon einmal aufgelegt, Herr Ulrich, und wir werden dies auch in einer demografisch veränderten Landschaft sicher weiter im Auge behalten. - Ich danke Ihnen.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 15/1697. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1697 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1697 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kämen jetzt eigentlich zu Punkt 6 der Tagesordnung. - Entschuldigung, wir müssen ja noch über den weiteren Antrag abstimmen.