Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Wo kann die Landesregierung das tun? - Einmal im Bundesrat und zum anderen beispielsweise in der Konferenz der Europaminister der Länder. Es gibt bereits Beschlüsse. Darüber wollte ich Sie kurz informieren. Nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat hat sich bereits mit diesem Kommissionsvorschlag beschäftigt, und zwar am 18. Dezember und am 29. Januar. Es gibt mittlerweile zwei Beschlüsse des Bundesrates, die sich genau in diesem Sinne äußern, wie es jetzt Antrag der Koalition tut, nämlich dass die Art und Weise der Einlagensicherung, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, von uns abgelehnt wird, weil sie zu weit geht und weil sie die bundesdeutschen Besonderheiten nicht berücksichtigt. In diesem Sinne sind wir ein bisschen vor der Zeit gewesen und haben schon das im Bundesrat umgesetzt - mit Zustimmung der saarländischen Landesregierung -, was Sie in diesem Antrag fordern.

Zum anderen tagt Ende April die Konferenz der Europaminister der Länder. Auch da haben wir das Thema auf der Tagesordnung. Auch da werden sich die Europaminister der Länder genau in dem Sinne positionieren, wie es hier in dem gemeinsamen Antrag vorgeschlagen wird. Insofern empfinde ich diesen Antrag als sehr wichtige Rückenstärkung für die Position der Landesregierung, die wir bislang im Bundesrat eingenommen haben. Insgesamt ist das eine sehr sinnvolle Sache. Ich bedanke mich für diesen Beschlussantrag.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1733 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag einstimmig, mit Unterstützung aller Fraktionen, angenommen wurde. - Vielen Dank.

Wir kommen zu den Punkten 6, 12 und 13 der Tagesordnung:

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Altersarmut bekämpfen - Rentenniveau anheben, Mindestlohn erhöhen

(Drucksache 15/1728)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Viel erreicht und noch viel vor: Zeit für mehr Solidarität (Drucksache 15/1738)

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Maßnahmen gegen Altersarmut ergreifen, Rentensystem reformieren! (Drucksache 15/1741)

Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Heike Kugler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier im Land ein Problem. Die Altersarmut wächst, sie bedroht den sozialen Frieden und gefährdet ehrenamtliche Tätigkeiten wie soziales Engagement. Dabei beurteilen wir es heute als positives Signal, dass es gleich zwei korrespondierende Anträge gibt.

2014 veröffentlichte der Kölner Stadtanzeiger fünf Punkte, an denen die Leser einschätzen konnten, ob sie von Altersarmut bedroht sein könnten. Interessant ist, dass an erster Stelle die Frage steht: „Sind Sie weiblich?“ Altersarmut ist nämlich zum überwiegenden Teil ein Missstand, der vor allem Frauen betrifft, Frauen, die häufiger ihren beruflichen Werdegang durch Erziehungszeiten oder aber Pflegezeiten unterbrochen haben. Frauen sind daher gerade in unserem Land wesentlich häufiger von Altersarmut betroffen als Männer. Das Verhältnis ist ungefähr 2:1. An zweiter Stelle steht dann schließlich die Frage des Kölner Stadtanzeigers: „Sie haben einen Minijob?“ - Hintergrund ist, dass 1,3 Millionen Menschen arbeiten und trotzdem noch Hartz-4-Leistungen beziehen müssen.

Worauf will ich damit hinaus? Altersarmut beginnt nicht im Alter, sie beginnt im Arbeitsleben, sie beginnt mit jedem Minijob, sie verstärkt sich mit jeder Phase der Arbeitslosigkeit und jeder Unterbrechung in der Erwerbsbiografie. Und das ist das Problem. Gravierend schlagen sich dabei niedrige Löhne und sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse nieder, und das trifft gerade uns im Saarland besonders, haben wir doch einen relativ hohen Niedriglohnsektor und viele Leiharbeitsfirmen und Werkvertragsnehmer. An dieser Stelle passt unser neuer Werbespruch gera

de nicht, denn Großes entsteht nicht immer nur im Kleinen, viele Arbeitnehmerinnen hängen fest in mehreren kleinen Minijobs, da sie von einem nicht leben können. Und ein großer Arbeitsvertrag, von dem Mann oder Frau leben könnte, ist nicht in Sicht. Die Billiglöhne und Minijobs von heute schaffen in dem Moment die Altersarmut von morgen.

Die Böckler-Stiftung belegt, dass von 2,6 Millionen Menschen, die im Jahr 2013 in einem Minijob gearbeitet haben, nur 621.000, ungefähr ein Viertel, in die Rentenkasse eingezahlt haben. Alle anderen sahen sich dazu nicht in der Lage. Diese Entwicklung belegen die Zahlen des Statistischen Landesamtes ebenfalls. Demnach stieg die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter in den letzten fünf Jahren um fast ein Drittel, 31 Prozent. 1,3 Millionen Menschen arbeiten und beziehen trotzdem noch Hartz-4-Leistungen.

Worauf will ich hinaus? Noch einmal: Altersarmut beginnt nicht im Alter, sie beginnt im Arbeitsleben. Ein Blick in die Zukunft mag vielleicht klarmachen, wo wir hinsteuern. Wenn im Jahr 2031 die ersten Menschen bis 67 arbeiten müssen - ich spreche vom Jahrgang 64 -, sind sie bei einem Rentenniveau von 44 Prozent angekommen. Das Rentenniveau lag im Jahr 2000 noch bei 53 Prozent. Gehen wir von einer Durchschnittsrente aus, die im Jahr 2000 etwa bei 2.200 Euro brutto lag, so werden es im Jahre 2031 nur noch 1.800 Euro sein, also 400 Euro weniger. Diese Spanne können Menschen mit geringem Einkommen durch eine Riester-Rente nicht auffangen. Die Riester-Rente nutzt ihnen nichts, da sie auf die Grundsicherung im Alter voll angerechnet wird. Sie liegt zurzeit bei etwa 788 Euro, inklusive aller Wohnkosten. Oder - um es mit den Worten des Kabarettisten Volker Pispers zu sagen -: „Wer 2.000 Euro brutto oder weniger verdient und riestert, kriegt die Grundsicherung. Wer nicht riestert, kriegt auch die Grundsicherung.“

Eine große deutsche Tageszeitung titelte zum Thema „Die Wahrheit über unsere Rente“ bereits 2013: „Auch Riestern hilft nicht!“ Wer privat vorsorgt, steht zwar im Alter besser da, aber ausgerechnet diejenigen, die vorsorgen müssten, haben kaum das Geld dafür. 18,5 Prozent der rund 15,6 Millionen RiesterVerträge wurden schon wieder storniert und die derzeitigen Minizinsen lassen die Vorsorge weiter schrumpfen. - Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, hat sich bis heute weiter verstärkt. Und an dieser Stelle hakt auch der Entwurf der Fraktion der GRÜNEN, denn die private Altersvorsorge der Geringverdiener ist, wie eben ausgeführt, weder möglich noch sinnvoll. Daher werden wir uns bei dem Antrag enthalten.

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Oktober letzten Jahres zur Situation der Seniorinnen und Senioren eine Untersuchung veröffentlicht unter dem Titel

(Vizepräsidentin Ries)

„Der Arbeitsmarkt in Deutschland - Ältere am Arbeitsmarkt“ und belegt dort: Die Zahl der Älteren in Minijobs ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen. Ältere sind stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, letzteres bei einer überdurchschnittlich hohen Erwerbstätigenquote im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Dies bedeutet, dass das Armutsrisiko für diese Senioren weiter angestiegen ist.

Noch ein Wort zum Mindestlohn. Der Mindestlohn hilft, aber er müsste viel höher sein. Auf Anfrage unserer LINKEN-Fraktion im Bundestag, wie hoch denn der gesetzliche Mindestlohn sein müsse, um über Grundsicherung im Alter zu kommen, und zwar dann, wenn man pro Woche 38,5 Stunden gearbeitet hat und 45 Jahre berufstätig war ohne Lücken -

Frau Kollegin, einen kleinen Moment bitte. - Da oben auf der Pressetribüne ist ein unheimlicher Lärmpegel. Das schallt bis hier runter. Ich bitte darum, dass Sie vielleicht ein bisschen leiser sind.

Noch einmal: Die Anfrage der LINKEN ging dahin, wie hoch denn das Mindesteinkommen pro Stunde sein müsste, um im Alter bei voller Erwerbstätigkeit über 45 Jahre noch aus der Armut herauszukommen. Die verblüffende Antwort des Ministeriums: Eine armutsfeste Rente könnte man erst mit 11,50 Euro pro Stunde und einer lückenlosen Arbeitszeit vom 22. bis zum 67. Lebensjahr bekommen. - Mann/ Frau braucht also eine lückenlose Beschäftigung, sonst kann dies so nicht funktionieren.

Daher fordern wir als LINKE erstens eine deutliche Anhebung des Mindestlohns, mittelfristig auf mindestens 11,50 Euro, da sonst keiner aus der Armutsfalle kommt, der Geringverdiener ist. Zweitens fordern wir Maßnahmen zur Anhebung des Rentenniveaus auf wieder 53 Prozent, wie es das im Jahr 2000 schon einmal gab. Drittens fordern wir als Notbremse gegen die Armut eine solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto. Niemand soll von weniger als 1.050 Euro im Monat leben müssen. Den Antrag der Regierungsfraktionen lehnen wir ab, da er der Fehlentwicklung der Absenkung der Rente nicht entgegenwirken will und eine realistische Chance, die Altersarmut in den Griff zu bekommen und wirksam gegenzusteuern, nicht zu sehen ist.

Schließen möchte ich mit dem Wort eines Bischofs aus Österreich, der in Brasilien tätig war. Er heißt Erwin Kräutler, ist mittlerweile im Ruhestand. Er hat zum Thema Armut gemeint: „Armut heißt: nicht haben, nicht sein, nicht können, nicht dürfen.“ - Daher bitte ich um Ihre Unterstützung für unseren Antrag. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Eugen Roth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Der Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion steht unter der Überschrift „Viel erreicht und noch viel vor: Zeit für mehr Solidarität“. Der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist ein gemeinsames Ziel aller Fraktionen. Das hat man auch dem Vortrag der Kollegin Kugler und dem Antrag der LINKEN entnehmen können. Diskutiert werden aber - durchaus streitig - Wege, wie dies gewährleistet werden kann angesichts sich ändernder Rahmenbedingungen.

Ich stelle zunächst einmal fest, dass die schädliche Ungleichheit, so wie es die Hans-Böckler-Stiftung in einer Untersuchung festgestellt hat, also auch die ökonomisch schädliche Ungleichheit, leider zunimmt. Bei dieser Feststellung geht es also nicht nur um eine ethische Frage, eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern es geht auch um eine wirtschaftlich-rationale Frage, denn wenn Ungleichheiten in den Einkommens- und Kapitalverteilungen ein gewisses Maß überschreiten, werden sie wirtschaftlich schädlich. Das ist einfach zu verstehen: Es verlandet zu viel Geld in einem toten Arm, das nirgendwo mehr in einem Kreislauf auftaucht.

Vor diesem Hintergrund haben die Landesregierung des Saarlandes und die sie tragenden Fraktionen im Rahmen unserer landespolitischen Einwirkungsmöglichkeiten - das möchte ich besonders betonen, also nicht im Wolkenkuckucksheim, sondern im Hier und Jetzt - viel erreicht und noch viel vor. Ich möchte zunächst einmal verschiedene Dinge auf Bundesebene nennen, die vielleicht als gering angesehen werden, die aber, bis sie so weit waren, in der Praxis durchaus viel Zeit und Kraft gekostet haben. So zum Beispiel die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01. Januar 2015. Der Mindestlohn ist jetzt etwas über ein Jahr in Kraft, er ist eine Erfolgsstory und soll Januar 2017 fortgeschrieben werden. Die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich im Juni tagen. Es handelt sich um eine paritätisch besetzte Kommission mit einem Vorsitzenden und zwei fest installierten renommierten wissenschaftlichen Begleitern, die die Mindestlohnkommission wissenschaftlich flankieren. Von ihrer Ausrichtung her sind sie eher tayloristisch oder eher nachfrageorientiert. Es gibt also zwei unterschiedliche Richtungen bei den Wissenschaftlern, man könnte auch sagen: zwei Schulen. Das gibt es bereits und ich bin gespannt, wie das im Juni laufen wird.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

Wir haben im Bund auch die abschlagsfreie Rente in der Großen Koalition nach 45 Versicherungsjahren hingekriegt, die sogenannte Rente mit 63 für bestimmte Jahrgänge und eine bestimmte Klientel. Last but not least möchte ich die Mütterrente nennen, die CDU und SPD eingeführt haben, die durchaus viel Geld kostet. Streit gab es nicht um den Bedarf, sondern um die Frage, wie sie finanziert wird. Sie ist aber gemacht worden, denn der Streit war nicht so hinderlich, dass sie nicht in Kraft gesetzt worden wäre.

Im Saarland haben wir mehrere Dinge angepackt. Ich möchte zum einen das Tariftreuegesetz mit einem Vergabemindestlohn nennen, der erstmals am 06. Februar 2013 hier von uns beschlossen wurde. Ich glaube, das geschah sogar einstimmig. Dass wir so etwas gemeinsam hingekriegt haben, das war einer der schönsten Tage, die ich bis jetzt in diesem Parlament hatte. Darauf bin ich heute noch ein bisschen stolz, und zwar auf uns alle und - ehrlich gesagt - auch ein bisschen auf mich persönlich.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Diesen Mindestlohn - da haben wir etwas gemacht für die Ewigkeit, Oskar - haben wir mittlerweile fortgeschrieben über eine Mindestlohnkommission. Weil ich selbst eingebunden war, kann ich schildern, wie das gelaufen ist. Dies geschah auch in einer paritätisch besetzten Kommission und er wurde letztendlich auf Basis eines Schlichterspruchs auf 8,74 Euro angehoben. Jetzt mag man sagen, das ist ja alles noch mickrig. Aber ich kann denen sagen, die damit noch nichts zu tun hatten, dass die Diskussionen auf diesem Weg alles andere als mickrig waren. Wir haben dort mit den Arbeitgeberverbänden, mit den Wirtschaftskammern und so weiter verhandeln müssen. Da muss man gut vorbereitet sein. Und selbst dieses kleine Ergebnis war alles andere als ein Spaziergang. Die Schlichterin, Wirtschafts- und Finanzministerin a. D. Christiane Krajewski, hat diese Anhebung letztendlich entschieden, was man bei uns nach dem Gesetz machen kann. Wir haben immerhin die Richtung gezeigt. Das muss steigen. Natürlich hätten wir gerne mehr gehabt; darüber brauchen wir gar nicht zu reden.

Wir haben das Programm Arbeit für das Saarland mit 15 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen sind. Auch da mag man sagen, man hätte noch mehr machen können. Aber 15 Millionen Euro in unserer Situation, das ist kein Pappenstiel. Und man mag sich einmal vorstellen, wie es auf dem Arbeitsmarkt im Saarland aussehen würde, wenn wir die 15 Millionen Euro nicht in die Hand genommen hätten. Es würde sicherlich nicht so aussehen wie im Moment, wo wir sicherlich auch gerne Verbesserungen hätten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben das Leitprinzip der Guten Arbeit zum Gegenstand unseres Handelns auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaftspolitik gemacht. Wir haben beispielsweise die Wirtschaftsförderung gekoppelt an das Nichtvorliegen von Leih- und Zeitarbeit beziehungsweise daran, dass es sie nur in einem bestimmten, geringen Maße gibt. Unsere Wirtschaftsministerin, Anke Rehlinger, vertritt die Maxime: Wir fördern Zeit- und Leiharbeit nicht noch mit Steuergeldern. Das haben wir gemacht, aber das wurde bisher gar nicht so sehr beachtet, was mich gewundert hat. Getragen wird dies aber von beiden Koalitionspartnern. Auch das ist keine Geschichte, die man einfach mal so macht, sondern darüber muss man natürlich vorher ein paar Debatten führen.

Ich will als letztes Beispiel aus Landessicht anführen, dass im Sozialministerium ein Armuts- und Reichtumsbericht entworfen wurde beziehungsweise in der Endredaktion ist. Darüber wird es noch sehr viele Diskussionen geben, aber wir haben uns gemeinsam dazu entschlossen, diese durchaus schwierige und nicht oberflächlich zu betrachtende Nabelschau zu machen, auch im eigenen Land, und wir werden daraus die entsprechenden Therapievorschläge ableiten.

Was wollen wir weiter tun? Da unterscheiden wir uns in der Tat etwas von den Anträgen der Opposition, auch wenn wir in der Grundrichtung übereinstimmen. Wir bleiben ganz bewusst ein Stück weit im Ungefähren. Wir nennen keine klaren Hausnummern, weil wir der Auffassung sind, dass das Nennen von klaren Hausnummern in dieser Frage das Saarland nicht weiterbringen würde, sondern eher Fronten aufbauen würde. Ich will ein paar Beispiele aus dem Antrag zitieren. Wir sagen zum einen - das ist auch common sense in diesem Hause -, dass wir bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit modellhaft den Passiv-Aktiv-Transfer erproben wollen. Das hängt im Moment bei der Bundesregierung warum auch immer. Es nutzt jetzt nichts, darüber zu spekulieren, aber es hängt. Wir sind bisher nicht durchgedrungen, wir bleiben aber weiter dran. Das ist unsere feste Forderung, weil es ohne diese Geschichte und auch ohne die Bundesmittel, die dahinter stecken und flexibilisiert werden müssen, nicht gehen wird.

Wir wissen natürlich, im Moment sind das alles Forderungen an den Bund. Und wenn ich einmal addiere, was ich im Laufe eines Vormittags hier schon gehört habe, für den Hochschulbau, für dies und für jenes, dann ergäbe das unter dem Strich eine schöne Summe, wenn man alles zusammenrechnen würde. Ich will das gar nicht skandalisieren, darum geht es mir nicht, sondern es geht mir darum, dass wir überlagernd immer noch die Debatte um die Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben,

(Abg. Roth (SPD) )

was für uns natürlich die Megaaufgabe ist. Insofern gehen wir mit spitzen Fingern mit diesem Teilaspekt um, weil wir nicht das große Ganze gefährden wollen. Das ist eine unserer Philosophien. Und wir ziehen da auch an einem Strang und hoffen, dass wir am Ende Erfolg haben.

Ich habe die zielgerichtete Wirtschaftsförderung erwähnt und ich habe bereits den Aktionsplan zur Armutsbekämpfung im Saarland erwähnt, der weiterentwickelt werden soll. Hinzufügen möchte ich das Thema Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Es hätte eigentlich öffentlich stärkere Beachtung finden dürfen, dass wir hier im vergangenen Herbst, wenn ich es richtig im Kopf habe, ich weiß das Datum aber nicht mehr genau, ein Gleichstellungsgesetz gemacht haben. Das war schon ein großer Meilenstein - das sagt auch Mann, gerade am Mikrofon - in Richtung der Frage der Entgeltgleichheit, das darf man nicht geringschätzen. Ich sehe bei den Ladys Zustimmung. Dann habe ich den Nerv ja richtig getroffen und kann es damit für heute zumindest abhaken.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Schwieriger wird es bei der Rente, was die Kollegin Kugler aufgezeigt hat, und schwierig wird es beim Mindestlohn. Ich beginne zunächst einmal mit dem Mindestlohn, denn das ist nach meiner Beurteilung einfacher. Sie haben Berechnungen zitiert, wann etwas im Minimum auskömmlich wäre und wie hoch der Mindestlohn sein müsste, 10 Euro, 11,50 Euro und so weiter. Ich kann dazu sagen, dass es in der SPD noch eine höhere Forderung gibt. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen hat am vergangenen Samstag zum Beispiel von 14 Euro gesprochen. Das sind allerdings Wegmarken, die uns nach unserer Beurteilung im Moment deshalb nicht helfen, weil wir eine Mindestlohnkommission haben und die ist wie sie ist. Wir haben den Mindestlohn gesellschaftlich deshalb durchgekriegt, weil wir uns darauf eingelassen haben, dass diese Kommission ihn in jeweils in Zwei-Jahres-Schritten anpassen wird. Das heißt umgekehrt betrachtet, Kollegin Huonker, würden wir denen jetzt politisch vorschreiben, ihr müsst mindestens bei 11,50 Euro landen, dann wäre das das Ende der Beteiligung zumindest der Arbeitgeberverbände. Damit würden Teile der Gesellschaft wegbrechen und wir hätten dem Mindestlohn einen Bärendienst erwiesen. Genau das dürfen wir deshalb nicht tun. Wir müssen vielmehr sagen: Wir wollen, dass das weiterentwickelt wird nach unserer Auffassung natürlich nach oben. Zur Klärung der Frage aber, wie genau das geschehen soll, sitzt man in dieser hochkarätig besetzten, auch gewerkschaftsseitig hochkarätig besetzten, Kommission zusammen. Dieses System unterstützen wir.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Zuruf der Abgeordneten Huonker (DIE LINKE).)

Nein. Zu Ihrem Zwischenruf könnte man sagen: „Thema verfehlt!“ Der Mechanismus ist ein völlig anderer. Sollten wir aus dem Saarland heraus versuchen, den auch nur anzukratzen, würden wir dem Mindestlohn einen Bärendienst erweisen. Bei dieser Auffassung bleibe ich.

Der nächste Punkt ist wesentlich komplizierter, das Thema Alterssicherung. Wir erinnern uns an die riesigen Debatten, die wir zur Rente mit 63 hatten. Weshalb gab es diese riesigen Debatten? Nun, die Rente mit 63 ist berechtigt, davon sind wir zutiefst überzeugt, sie ist aber eben auch schweineteuer. Das Paket kostet insgesamt rund 22 Milliarden Euro, diesen Wert habe ich kürzlich noch einmal gehört. Es gibt durchaus auch Leute, die beklagen, das Geld würde so für konsumtive Ausgaben ausgegeben, statt es in Investitionen zu stecken. Das ist nun gewiss nicht meine Position, ich muss aber auch diese Position hören. Diese Position ist in der Gesellschaft vertreten, und sie ist nicht schwach vertreten.