Finanziert werden soll diese Verkehrsgesellschaft oder Verkehrsinfrastrukturgesellschaft durch die Lkw-Maut. Das wäre auch ohne Weiteres möglich. Da könnten bis zu 7 Milliarden Euro im Jahr in diese Gesellschaft fließen. Es hätte dann auch den charmanten Vorteil, dass die politische Einflussnahme durch die ganzen Wahlkreisabgeordneten landauf, landab dort sehr viel stärker in den Hintergrund treten würde als heute. Denn jeder hätte gerne seine persönliche Straße, seine Umgehungsstraße hier und dort; ob dies verkehrstechnisch immer so sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es geht aber auch in unserem Antrag an einer Stelle konkret um die Fechinger Talbrücke, nämlich um das weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Neubau der Fechinger Talbrücke.
Sollte kurzfristig nicht sichergestellt werden können, dass zumindest der Fahrbetrieb von Pkws und Zweirädern zweispurig oder besser vierspurig wieder hergestellt werden kann, dann muss man ja in der Tat darüber nachdenken, ob man nicht einmal einen Antrag stellt, wie er in anderen Bundesländern schon gestellt wurde, um eben ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren in Gang zu setzen und die Rechtswege zu verkürzen. Das hat zum Beispiel NordrheinWestfalen gemacht, der dortige sozialdemokratische Verkehrsminister, und das sogar mit Erfolg. Dadurch lassen sich die Rechtswege um ein bis vielleicht zwei Jahre verkürzen. Das wäre ja schon etwas bei der gesamten Planungsdauer, die hier in Rede steht. Dabei, um es auch noch einmal klar zu sagen, gab es ja schon entsprechende öffentliche Äußerungen von einzelnen Abgeordneten, die offenbar nicht so richtig durchgeblickt haben, was eigentlich mit dieser Rechtswegeverkürzung gemeint ist.
Dabei geht es nicht darum, das Planfeststellungsverfahren zu verkürzen, das bleibt völlig so, wie es ist. Es geht lediglich darum, dass man beim Klageweg nicht über das OVG, sondern sofort zum Bundesverwaltungsgericht gehen kann. Das ist die sogenannte Rechtswegeverkürzung. Das Planfeststellungsverfahren in der Sache, also auch alle umweltschutztechnischen Belange oder Umweltbelange blieben davon unberührt. Michael Groschek - ich nenne den Namen des sozialdemokratischen Verkehrsministers aus Nordrhein-Westfalen - hat dieses Verfahren mit dem Bund bei der Leverkusener Rheinbrücke bei der A 8 mit Erfolg durchverhandelt. Im Ausschuss wurde uns hier gesagt, im Saarland würde das ja so gar nicht gehen, weil hier eventuell weitere Fahrbahnen wieder in Betrieb genommen werden könnten.
In Nordrhein-Westfalen war das genauso. Bei der Leverkusener Rheinbrücke konnten Fahrbahnen auch wieder in Betrieb genommen werden und trotz
dem hat man dieses beschleunigte Verfahren durchverhandelt. Deshalb, Frau Ministerin, sollten Sie sich an dieser Stelle für dieses Verfahren einsetzen. Es könnte uns insgesamt etwas nach vorne bringen. Und darüber sollte man nachdenken - auch das ist Teil unseres Antrags -, man sollte in den Blick nehmen, ob bestimmte andere Verkehrsprojekte, die vom LfS begleitet werden müssen, nicht zurückgestellt werden, um das Planungsverfahren bei der Fechinger Talbrücke zu beschleunigen, indem man dort die ganzen Ressourcen konzentriert. Vor dem Hintergrund des jetzt Gesagten bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN. - Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Wenn Sie jetzt vielleicht die Fragen beantworten könnten!)
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Elke Eder-Hippler von der SPD-Landtagsfraktion.
Herr Lafontaine, ich glaube, Sie haben heute Morgen das falsche Instrument gewählt. Wenn Sie eine Fragestunde beantragt hätten, hätte man das durchaus tun können. Hier haben wir es mit einem Antrag „Sanierungsstau auflösen statt Schwarzer Null“ zu tun, auf den Sie eigentlich gar nicht eingegangen sind. Sie müssen schon die Rednerfolge abwarten, bis Ihnen die Fragen beantwortet werden.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. La- fontaine (DIE LINKE) : Ich bitte doch um eine einigermaßen neutrale Sitzungsführung! - Beifall von der LINKEN. - Sprechen, Unruhe.)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hinweis der Präsidentin wäre jetzt auch von mir gekommen. Hätte man für heute Morgen eine Fragestunde beantragt - das hätte man allerdings schon letzte Woche merken müssen -, dann wären die Fragen schon beantwortet.
Ansonsten ist festzustellen, dass Sie selbst gemerkt haben, dass die Sperrung der Fechinger Talbrücke nicht das Ergebnis der Schuldenbremse oder eines Sanierungsstaus ist, sondern sie ist auf geringere statische Anforderungen zum Zeitpunkt des Brückenbaus zurückzuführen. Ihr Antrag beschäftigt sich - das haben Sie ja selbst gesagt - eigentlich nicht so sehr mit den drängenden Fragen zur Fechinger Talbrücke, sondern Sie haben die Brücke
Ich gehe jetzt trotzdem auf die Brücke ein. Die Fechinger Talbrücke stand auf der Liste der zu überprüfenden Brückenbauwerke an 40. Stelle von insgesamt 43 im Saarland und nicht, wie von der Fraktion DIE LINKE behauptet, ganz oben. Ziemlich weit oben, nämlich an 13. Stelle der Brücken im Saarland, stand sie nur in der BAST-Liste der vordringlich zu untersuchenden Brücken im Zuge von Autobahnen vom Februar 2010. Die war allerdings nach Bundesländern, Autobahnnummern und Orten sortiert und nicht nach Prioritäten. Die Fechinger Talbrücke trägt in dieser kompletten Liste übrigens die Nummer 1.229 von 1.263.
Auch nach Änderung der Kriterien zur Bewertung von Stahl-Verbundbrücken durch den Bund ergab sich für die Fechinger Talbrücke keine höhere Dringlichkeit. Der Bund ging im Übrigen von einer Bearbeitungszeit der Listen von mindestens zehn Jahren aus. Wir sind jetzt im April 2016 und unser LfS ist mit der Bearbeitung der Liste fast fertig. Ich finde, das erfordert schon Respekt.
Zu der Frage, weshalb die Fechinger Talbrücke bei der Überprüfung der Statik von zwei unabhängigen Gutachtern zur sofortigen Schließung empfohlen wurde, empfehle ich die Ausführungen des Präsidenten der Saarländischen Ingenieurkammer, Herrn Rogmann, in der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung. Herr Rogmann weist darauf hin, dass man eine Brücke heute nicht mehr so bauen würde, wie man es in den Sechzigerjahren bei der Fechinger Talbrücke getan hat. Und warum es einige Jahre dauern wird, bis die neue Brücke steht, hat Frau Nora Ernst in der Wochenendausgabe der Saarbrücker Zeitung hervorragend erklärt. Wir haben in dieser Republik Gesetze, die bei der Planung und Ausführung baulicher Maßnahmen zu beachten sind. Beteiligungsrechte von Behörden, Verbänden und Bürgern kosten eben Zeit. Aber das sollte uns unsere Demokratie wert sein.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Es kommt darauf an, wie man die Brücke baut. - Weitere Zurufe von der LINKEN.)
Derzeit wird alles dafür getan, die Fechinger Talbrücke so schnell wie möglich wieder für den PkwVerkehr freizugeben. Ziel ist, dass bis Jahresende auch Lkw wieder die Brücke passieren können und dass dies dann auch in den nächsten Jahren gefahrlos möglich sein wird. Es sieht auch ganz danach aus, dass dies gelingen wird. Wenn der Verkehr also
wieder in vollem Umfang über die Brücke laufen kann, können auch die Rechte Dritter in den Planungsprozessen berücksichtigt werden. Wenn dann Baurecht für die neue Brücke besteht, wird sie zur ersten Hälfte neben der alten Brücke entstehen können, während der Verkehr über die alte Brücke weiter fließen kann.
Anschließend kann die alte Brücke abgerissen werden, während der Verkehr vierspurig über die neue Brückenhälfte fließen kann. Dann kann die zweite Hälfte der neuen Brücke gebaut werden. Der Verkehr wird nach deren Fertigstellung auf diesen Teil geleitet, die erste Brückenhälfte daneben geschoben und das war's dann eben. Bei all dem gilt: Sicherheit geht vor! Und ich bleibe dabei, dass es eine mutige und richtige Entscheidung der Ministerin war, die Brücke am Gründonnerstag zu sperren. Zwei unabhängige Gutachter haben die Sperrung empfohlen. Es war nicht nur einer, es waren zwei! Sie haben eben selbst gesagt, auf einen würden Sie sich nicht verlassen.
Genau das haben wir getan. Wir haben uns nicht nur auf einen Gutachter verlassen, sondern einen zweiten herangezogen. Der hat genau wie der erste dann gesagt, die Brücke sollte geschlossen werden. Diejenigen, die jetzt die Vollsperrung als unnötig geißeln, wären die Ersten gewesen, die, wenn die Brücke offen geblieben und etwas passiert wäre, geschrien hätten „Untätigkeit, unverantwortlich“.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. La- fontaine (DIE LINKE) : Sie müssen zuhören und sagen, warum die Sperrung notwendig ist. Wenn Sie das nicht können - -)
Das Wort hat die Abgeordnete Eder-Hippler. Herr Fraktionsvorsitzender Lafontaine, Sie haben noch mehr als zehn Minuten Redezeit und können sich gerne noch mal zu Wort melden.
Für die Wochen bis zur Wiedereröffnung der Brücke wird alles getan, um den Verkehr möglichst störungsfrei an der Brücke vorbeizuführen. Da ich ja als Homburgerin auf dem Weg nach Saarbrücken und zurück normalerweise täglich über diese Brücke fahre, habe ich mir das Vergnügen gemacht, einmal alle Umfahrungen auszuprobieren. Chaos habe ich nirgendwo vorgefunden!
Man muss vielleicht auch mal früher aufstehen, soll auch gehen. Wir hatten in der letzten Woche eine Sitzung des Europaausschusses in St. Ingbert, wozu viele Kolleginnen und Kollegen von Saarbrücken nach St. Ingbert fahren mussten, also eigentlich auch über die Brücke gefahren wären, wenn sie befahrbar gewesen wäre. Komischerweise hat jeder gesagt: War gar nicht schlimm, es war ganz einfach, nach St. Ingbert zu kommen. Auch das SchnupperAbo für den ÖPNV kommt sehr gut an. Vielleicht gibt es auch einen Klebeeffekt, dass der eine oder andere sich entscheidet, künftig immer mit dem ÖPNV nach Saarbrücken zu pendeln.
So viel zur Fechinger Talbrücke, und jetzt zu Ihrem eigentlichen Antrag. Sie haben mich zitiert mit der Aussage, dass die Schuldenbremse zur Investitionsbremse wird. Dies trifft leider für die Investitionen in die Landesstraßen tatsächlich zu. Als Gewerkschaftssekretärin bin ich zwar alles andere als eine Anhängerin der Schuldenbremse. Ich habe aber gerade in dieser Funktion auch gelernt, dass es nichts bringt, das Wolkenkuckucksheim zu fordern oder zu versprechen, sondern dass man die Realität nicht aus dem Auge verlieren darf. Und die Realität heißt, die Schuldenbremse steht im Grundgesetz.
Um sie da wieder herauszukriegen, braucht man eine verfassungsändernde Mehrheit. Wenn Sie sich nun in dieser Republik umsehen, werden Sie feststellen, dass nicht nur der Bund, sondern auch etliche Länder und Kommunen nicht nur die Schuldenbremse einhalten, sondern sogar Überschüsse erwirtschaften. Wo da eine verfassungsändernde Mehrheit gefunden werden könnte, erschließt sich mir nicht. Ihr Vorwurf, wir würden die Schuldenbremse nur als Aufforderung zum Sparen verstehen, trifft nicht zu. Allen in diesem Haus ist klar, dass zur Einhaltung der Schuldenbremse auch eine Erhöhung der Einnahmen möglich ist; am besten hilft übrigens beides. Wir haben die Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung, die das Land selbst hat, ausgeschöpft.
Auch Ihre Angaben zur Investitionsschwäche muss man kritisch hinterfragen. Die Finanzstatistik im ganzen Bundesgebiet erfasst nicht mehr alle Investitionen, weil sie in Extrahaushalten, Sondervermögen sowie Gesellschaften in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Rechtsform ausgelagert wurden. Eine Vergleichbarkeit ist also nur bedingt gegeben. Tatsache ist, wir investieren in die Infrastruktur, denn wir wissen, eine funktionierende Infrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort Saarland unerlässlich. Deswegen haben wir die Rahmenbedingungen im Land verbessert und nach dem Regierungswechsel 2012 für zusätzliche Ingenieursstellen beim LfS gesorgt.
Damit die anstehenden Projekte an Bundesfernstraßen zügig vorbereitet und umgesetzt werden können, sind in diesem und im nächsten Jahr Landesmittel für die Planung und Bauaufsicht von jeweils 4,75 Millionen Euro vorgesehen. Für den Bundesfernstraßenbau standen im letzten Jahr insgesamt für Neubau und Erhaltung 102 Millionen Euro und in diesem Jahr 108 Millionen Euro zur Verfügung. Unser Schwerpunkt ist die Erhaltung der Bundesfernstraßen im Saarland. Es ist absehbar, dass der Instandsetzungsbedarf in den nächsten Jahren noch steigt. Die Erhaltungsmittel für Autobahnen und Bundesfernstraßen wurden in den letzten Jahren deutlich angehoben.
Sie lagen im Saarland 2011 bei 38,5 Millionen Euro, in diesem Jahr sind es 70 Millionen Euro. Im kommenden Jahr werden es sogar 72 Millionen Euro sein. Bis zum Jahr 2019 werden die Erhaltungsmittel voraussichtlich auf mehr als 85 Millionen Euro steigen. Im Saarland werden bis 2025 mindestens 200 Millionen Euro in die Sanierung von Brücken gesteckt.
Für die saarländischen Landstraßen standen 2015 knapp 28 Millionen Euro zur Verfügung. Trotz Schuldenbremse steigen sie bis 2017 auf 29,3 Millionen Euro. Diese Mittel müssen wir klug einsetzen, um den maximalen Erfolg zu erzielen. Wir wissen aber auch, dass wir gut und gerne 10 Millionen Euro mehr im Jahr verbauen könnten, wenn wir sie denn hätten. Fraglich ist jedenfalls, ob „der“ Staat aufgrund zu niedriger Einnahmen nicht mehr in der Lage ist, in ausreichendem Umfang in die Infrastruktur zu investieren.
Der Staat hat im letzten Jahr trotz flüchtlingsbedingter Mehrkosten massive Überschüsse erzielt. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 04.04.2016: „Nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik erzielten die Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts im Jahr 2015 mit 29,5 Milliarden Euro den bisher höchsten Finanzierungsüberschuss in der Abgrenzung der Finanzstatistiken. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, erhöhte sich der Finanzierungsüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 21,4 Milliarden Euro.“
Weder die Schuldenbremse noch die Höhe der Steuereinnahmen hindern also Bund, Länder und Kommunen daran, ausreichend zu investieren. Die relative Steuerbelastung im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung war im Jahr 2015 so hoch wie seit 1990 nicht mehr. 2015 lag sie bei 22,25 Prozent des BIP, 1990 noch bei 22,2 Prozent. Das Thema Steuergerechtigkeit zeigt ja sicherlich Handlungsnotwendigkeiten auf; da sind wir zusammen. Die Bezieher hoher Einkommen und die Vermögenden könnten und sollten aus meiner Sicht stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Dieses Mehr
sollte aber dazu genutzt werden, die niedrigen und mittleren Einkommen steuerlich zu entlasten oder das Rentenniveau zu stabilisieren.
Das sehen offensichtlich auch die LINKEN im Bundestag so, denn sie haben in ihren sieben Schwerpunkten der parlamentarischen Arbeit im Jahr 2015 folgenden Text stehen: „Steuergerechtigkeit durch gerechte Besteuerung sowohl durch Entlastungen bis hin zur Mittelschicht als auch durch zusätzliche Belastungen von Reichen und Vermögenden (Millio- närssteuer), wir wollen eine gerechte Besteuerung leistungsloser Einkommen und eine steuerliche Gleichbehandlung von Einkommen aus Arbeit und Kapitalerträgen.“ Man kann etwaige Mehreinnahmen aus einer höheren Spitzenbesteuerung aber nur einmal verwenden: entweder zur Entlastung niedriger Einkommen oder zur Finanzierung von Investitionen.
(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Man hat eine Aktuelle Stunde abgesagt und führt jetzt eine Debatte über Steuern, Renten und so weiter.)
Dann hätten Sie Ihren Antrag anders formulieren sollen. - Ich kann es natürlich auch abkürzen und sagen, Okay, zum Geld ist nur zu sagen, es ist genug Geld im System; es muss nur gerechter verteilt werden. Da sind wir auf einem guten Weg, denn es sieht ja danach aus, dass wir bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Zukunft doch so viel Geld bekommen werden, dass wir besser in die notwendige Infrastruktur investieren können, als wir es derzeit können - und das ohne neue Verschuldung. - So viel zum Antrag. Entschuldigen Sie, dass ich mich tatsächlich mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt habe.
Ich komme zum Antrag der Fraktion B 90/GRÜNE. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Die Schaffung und der Erhalt von öffentlichen Verkehrswegen ist Teil der Daseinsvorsorge, also eine öffentliche Aufgabe. Eine verlässliche Verkehrsinfrastruktur bildet eine wichtige Grundlage für eine gerechte Gesellschaft und prosperierende Wirtschaft. Gute und sichere Verkehrswege sind auch wichtige Kriterien für die Standortwahl in der Wirtschaft. (...) In der modernen Gesellschaft gehört nicht zuletzt die Gewährleistung von Mobilität zur Erfüllung der Grundbedürfnisse der Bürger und der Wirtschaft.“
„Sichere Straßen und Radwege sowie ein guter Zustand der Schienenwege und Bahnhöfe stellen sicher, dass wir pünktlich ankommen, wenig Geld im Dauerstau verlieren und uns Umwege und damit erhöhten Energieverbrauch mit größeren Emissionen sparen.“ - Diese Sätze, meine Herren der Fraktion B 90/GRÜNE, kann ich unterschreiben.