Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Herr Pauluhn, Sie können einen entsprechenden Vorschlag einreichen. Das haben Sie bislang nicht gemacht.

(Verbreitet Lachen.)

Vorschläge, die nicht eingereicht sind, stehen nicht zur Abstimmung. Entschuldigung, aber unser Vor

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

schlag steht zur Abstimmung. Sie haben auch noch bis morgen Zeit, Ihren Vorschlag einzureichen.

(Sprechen.)

In diesem Sinne kann ich nur sagen: So, wie es jetzt ist, ist die Geschäftsordnung nun einmal nicht gut. Deshalb müssen wir sie ändern. Ein Vorschlag dazu liegt von uns vor. - Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN. - Sprechen.)

Der Abgeordnete Augustin hat darauf hingewiesen, dass sich ein Parlamentspräsident an die Geschäftsordnung halten muss. Wenn ich dies getan hätte, dann hätte ich bei jedem Redebeitrag einschreiten müssen. In diesem Sinne darf ich das Wort weitergeben an den Abgeordneten Roland Theis von der CDU-Landtagsfraktion.

(Sprechen und Heiterkeit.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, zunächst einmal herzlichen Dank für die tendenziöse Anmoderation. Ich habe die Signale verstanden.

(Heiterkeit.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat gehört es sich in der Geschäftsordnungsdebatte, dass man zur Geschäftsordnung spricht. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass man an den Anfang der Erwägungen, in Entsprechung der Geschäftsordnung vorzugehen - Frau Kollegin Berg ist ja bereits darauf eingegangen; sowohl der Kollege Augustin als auch der Kollege Ulrich haben das in der Geschäftsordnungsperspektive unterstützt -, die Tatsache stellt, dass wir selbstverständlich die Frage, über die im Lauf des heutigen Nachmittags inhaltlich diskutiert werden kann, sehr ernst nehmen. Die Situation an der Fechinger Talbrücke und das, was durch die Sperrung ausgelöst worden ist, ist eines der drängendsten Probleme für viele Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein wichtiges Thema für den Standort und die Lebensqualität. Es ist für Bürger, Gewerbe und Handel ein tatsächliches Problem. Es ist von echter Relevanz für die Menschen in diesem Land.

Deshalb hat sich der saarländische Landtag - das ist in der Debatte bisher vielleicht zu kurz gekommen in den vergangenen Wochen seit der Sperrung bereits mehrfach und ausgiebig mit diesem Thema befasst. Das geschah in den Fraktionen - ich kann das zumindest für die Regierungsfraktionen aus eigenem Erleben darstellen - und in einer Dringlichkeitssitzung des Wirtschaftsausschusses unter dem Vorsitz von Bernd Wegner am ersten Sitzungstag nach der Sperrung, also unmittelbar nach dem Ereignis.

Auch heute werden wir uns auf Antrag zweier Fraktionen mit diesem Gesamtkomplex inhaltlich und ernsthaft befassen.

Sehr geehrter Herr Lafontaine, wer allerdings von diesem Pult aus versucht, den Eindruck zu erwecken, dass das Parlament in dieser wichtigen Frage seiner Verantwortung nicht gerecht wird, der beschäftigt sich gerade nicht ernsthaft mit diesem Thema, denn der stellt die Fakten falsch dar, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Fakten müssen Ausgangspunkt auch von Geschäftsordnungsdebatten sein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Zurufe von der LINKEN.)

Im Hinblick auf die Rechtslage bin ich Ihnen, Kollege Augustin, ausdrücklich für das dankbar, was Sie gerade gesagt haben. Die Geschäftsordnung, die wir uns gemeinsam gegeben haben, ist eine Geschäftsordnung nicht nur der Regierungsfraktionen, sondern des gesamten Parlaments. Diese haben wir zu Beginn der Legislaturperiode einstimmig verabschiedet. Sie ist im Hinblick darauf, dass wir sie gerade diskutieren - sehr geehrter Herr Kollege Lafontaine, vielleicht hören Sie mir zu -, einschließlich der Regelungen zur Aktuellen Aussprache von Ihrer Fraktion nie beanstandet worden. Es ist nicht glaubwürdig, wenn man sich an dieser Stelle hinstellt und sagt, Regeln sind für andere da und wenn es uns nicht passt, dann machen wir sie eben anders.

(Lebhafter Beifall von den Regierungsfraktionen. - Zuruf von den Regierungsfraktionen: Bravo!)

Herr Lafontaine, hören Sie mir zu! Auch das ist eine Frage des Respekts. - Der Respekt vor den Regeln, die wir uns gemeinsam gegeben haben, ist Grundvoraussetzung für eine respektvolle Debatte. Die haben die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land verdient, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil es ein wichtiges Thema ist!

(Lebhafter Beifall von den Regierungsfraktionen. - Zurufe von der LINKEN.)

Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine letzte Bemerkung. In allen Fraktionen und in allen Sitzungen, an denen ich bisher teilnehmen durfte und die dieses Thema behandelt haben, sind wichtige Fragen gestellt worden, auch von der Fraktion DIE LINKE. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der einzige, der sich in dieser Frage bisher in keiner einzigen Sitzung gezeigt hat, der einzige, der noch keine einzige Frage an das zuständige Ministerium, das dafür da war, gestellt hat, der einzige, der sich bisher nur über die Medien geäußert hat, war der Fraktionsvorsitzende der LINKEN in diesem Landtag, der heute Nachmittag anscheinend etwas Besseres vorhat, als diese Fragen zu beantworten.

(Laute Zurufe von der LINKEN: Unverschämt!)

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Es ist nicht die Frage, wie ernst wir das Thema nehmen. Es ist die Frage, wie ernst Sie Ihren Job nehmen. Das müssen wir hier nicht beantworten. Die Antwort haben Sie selbst gegeben! - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir kommen nun zur Abstimmung.

(Sprechen.)

Ich darf darauf hinweisen, dass erstens verabredet ist, dass es einen Durchgang zur Geschäftsordnung gibt, und zweitens, dass bei Abschluss der Debatte keine Wortmeldung mehr vorlag. Deshalb frage ich: Wer für die Aufnahme der Aktuellen Aussprache auf die Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die Aufnahme der Aktuellen Aussprache auf die Tagesordnung mit Mehrheit abgelehnt ist. Abgelehnt haben die Regierungsfraktionen und - wenn ich es richtig sehe - die Fraktion der PIRATEN. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich stelle also fest, dass die Aktuelle Aussprache nicht zugelassen ist.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Sauber abgewürgt.)

Zum gleichen Thema liegen wie erwähnt Anträge der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion als Drucksachen 15/1777 und 15/1775 vor. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu diesen Punkten 15 und 17 der Tagesordnung wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Wer dafür ist, dass die Aussprache zu den Anträgen Drucksachen 15/1777 und 15/1775 gemeinsam durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die Aussprache zu den Anträgen Drucksachen 15/1777 und 15/1775 gemeinsam durchgeführt wird.

Zu Punkt 12 der Tagesordnung, dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion betreffend „Botanischen Garten in Winterschlaf versetzen - Möglichkeiten der Weiterfinanzierung ausloten“ (Drucksache 15/1773) hat die LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1786 den Antrag betreffend „Chancen für Wiederbelebung des Botanischen Gartens bewahren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1786 als Punkt 21 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig.

Ich komme zu Punkt 14 der Tagesordnung, dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion betreffend „Stellenabbau der saarländischen Polizei aussetzen - wieder mehr Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter einstellen“ (Drucksa- che 15/1774). Zu diesem Antrag haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1787 den Antrag betreffend „Sicherheit im Saarland gewährleisten - saarländische Sicherheitsbehörden weiterentwickeln“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1787 als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig und damit aufgenommen.

Ich komme zu Punkt 20 der Tagesordnung. Die Landesregierung hat die Anfrage des Herrn Abgeordneten Hubert Ulrich betreffend Klimaschutzpolitik der Landesregierung (Drucksache 15/1627) inzwischen schriftlich beantwortet. Die Antwort ist am Montag eingegangen und bereits an die Abgeordneten verteilt worden. Damit entfallen die Voraussetzungen einer mündlichen Beantwortung gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Mithin ist Punkt 20

Mündliche Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B 90/GRÜNE) betreffend: Klimaschutzpolitik der Landesregierung (Drucksache 15/1627)

von der Tagesordnung abzusetzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig; daher ist der Punkt abgesetzt.

Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Wahl und Vereidigung eines stellvertretenden Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagsprä- sidiums Drucksache 15/1767)

Die sechsjährige Amtszeit des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes - Herrn Stefan Crauser - ist ausgelaufen. Nach Art. 96 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Die CDU-Landtagsfraktion hat Herrn Rechtsanwalt Stefan Crauser als Stellvertreter des ordentlichen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Stephan Weth zur Wiederwahl benannt.

Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung am 14.04.2016 beschlossen, Ihnen diese Benennung als Wahlvorschlag zu unterbreiten, der Ihnen als Drucksache 15/1767 vorliegt. Ich darf zur Wahl noch auf Folgendes hinweisen: Ich bitte Sie, sich nach

(Abg. Theis (CDU) )

dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt wird. Der Wahlzettel ist in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist.

Ich darf nun die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die Schriftführer rufen die Namen der Abgeord- neten auf.)

Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.

(Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.)

Ich darf das Ergebnis bekanntgeben. Für Herrn Crauser wurden - bei 48 abgegebenen Stimmen insgesamt - 38 Ja-Stimmen abgegeben, 8 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Crauser mit dem erforderlichen Quorum von Zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, das sind 34, als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes wiedergewählt.

(Beifall.)