Herr Crauser, da Sie sich vor der Wahl schriftlich bereit erklärt haben, sich nochmals als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zur Verfügung zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Ich darf Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und Stellvertreter vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Wir kommen zur Vereidigung. Ich bitte Herrn Crauser, zu mir heraufzukommen. - Die Mitglieder des Hohen Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Herr Crauser, ich darf Ihnen die Eidesformel vorsprechen: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe. - Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich bitte Sie, die rechte Hand zu erheben und die Eidesformel zu wiederholen.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neun- zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den umfangreichsten Änderungsstaatsvertrag seit 1991 auf den Weg bringen können. Er enthält wichtige medienpolitische Regelungen, insbesondere die Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, die Beauftragung eines online-basierten Jugendangebotes von ARD und ZDF sowie die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages.
Im Hinblick auf die durchgeführte Evaluierung des Rundfunkbeitrages werden im 19. Änderungsstaatsvertrag finanzielle Erleichterungen im Rundfunkbeitragssystem verankert. So haben beispielsweise die Unternehmen künftig die Wahl, ob sie zur Bestimmung ihres Rundfunkbeitrages die Gesamtanzahl ihrer Angestellten oder die Anzahl nach Berechnung sogenannter Vollzeitäquivalente an den Beitragsservice melden.
Zudem - und das halte ich für besonders wichtig konnten wir auch den Rundfunkbeitrag für privilegierte Einrichtungen wie etwa Kindertagesstätten oder Behindertenwerkstätten von einem vollen Beitrag auf einen Drittelbeitrag ermäßigen.
Einen weiteren wichtigen Schritt - und das war etwas, was in der politischen Diskussion sehr intensiv bearbeitet wurde und auch umstritten war - ist die Beauftragung eines online-basierten Jugendangebotes, in der Öffentlichkeit auch diskutiert unter dem Stichwort Jugendkanal oder Jugendsender. Es geht dabei um nicht mehr und nicht weniger als darum, dem sich in allen Statistiken abzeichnenden Generationenabriss gerade bei der Nutzung des öffentlichrechtlichen Programms entgegenzuwirken. Wir wissen, dass wir dies nur schaffen, wenn wir an dieser Stelle ein crossmediales Angebot vorlegen, das aber qualitätsbasiert sein soll.
Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass für die Zielgruppen der 14- bis 29-Jährigen ein Angebot geschaffen wird, das dort verfügbar ist, wo die Jugend
lichen und die jungen Erwachsenen sich die Inhalte ansehen, insbesondere auf Internetplattformen. Deshalb ist es begrüßenswert und wichtig, dass die Inhalte nicht nur auf einer eigens für das Jugendangebot geschaffenen Plattform abrufbar sind, sondern dass diese Zielgruppen auch mit Plattformen wie Youtube oder anderen erreicht werden sollen. Ich bin froh, dass wir im Länderkreis nach schwierigen Diskussionen hierüber einen Konsens erzielen konnten.
Die umfangreichste Änderung in diesem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfährt jedoch der Staatsvertrag für den Jugendmedienschutz. Ich freue mich sehr darüber, dass wir hier gemeinsam mit allen Ländern an einem Strang ziehen, denn die vorgenommenen Änderungen haben wir im Länderkreis ebenfalls mit einem sehr umfangreichen und transparenten Evaluationsverfahren begleitet. Es gab zwei Online-Konsultationen, mehrere Fachgespräche und Anhörungen mit Jugendschutzinstitutionen ebenso wie mit den betroffenen Wirtschaftsunternehmen.
Durch die frühe Einbeziehung der verschiedenen Akteure ist es uns im Ergebnis gelungen, ein ausgewogenes, konvergentes und praxistaugliches Jugendmedienschutzsystem zu schaffen. Dabei setzen wir gezielt auf die Stärkung der koregulierten Selbstregulierung, wie sie auch auf europäischer Ebene im Jugendschutz erfolgreich praktiziert wird. Zudem haben wir die Altersstufen von Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutzstaatsvertrag vereinheitlicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Thema, das der Politik im Saarland - und zwar über alle Parteigrenzen hinweg - in den vergangenen Jahren immer sehr am Herzen gelegen hat. Es geht dabei nicht nur um die regulatorischen Vorgaben, sondern auch um die Verbindung dieser Regelungen mit dem technischen Jugendmedienschutz, also etwa den Jugendschutzprogrammen und den Programmen zur Förderung von Medienkompetenz. Gerade gestern Abend, als wir den langjährigen Direktor der Landesmedienanstalt Saar, Dr. Gerd Bauer, verabschiedet haben, ist noch einmal in allen Redebeiträgen deutlich geworden, dass das Thema Medienkompetenz über alle Altersgruppen hinweg, aber besonders für die jungen Altersgruppen, einen ganz besonderen Stellenwert eingenommen hat und auch weiter einnehmen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem vorangegangenen breiten politischen und gesellschaftlichen Diskurs über die verschiedenen Inhalte dieses Änderungsstaatsvertrages freue ich mich sehr, dass die Länder Geschlossenheit gezeigt haben und die Beratungen nun zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen sind. Ich möchte Sie deshalb um Zustimmung zu
dem Landesgesetz zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bitten. Ich bitte Sie, die Beratung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien weiterzuleiten und diese konstruktiv zu begleiten. - Herzlichen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wer für die Annahme der Drucksache 15/ 1759 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1759 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes (Drucksache 15/1771)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf zu unserem Landtagswahlgesetz vollziehen wir bundesgesetzliche Regelungen nach, die bereits Niederschlag gefunden haben im Europa- und im Kommunalwahlrecht. Zum einen wird es künftig möglich sein, auf dem Stimmzettel zusätzlich einen eingetragenen Ordens- oder Künstlernamen - so vorhanden - anzugeben. Weiterhin ist neu, dass zum Zwecke öffentlicher Bekanntmachung nach diesem Gesetz oder nach der Wahlordnung künftig auch das Internet genutzt werden kann. Personenbezogene Daten - das ist ja immer der wesentliche Punkt an der Stelle - in Internetveröffentlichungen sind dann spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses beziehungsweise 6 Monate nach dem Ende der Wahlperiode zu löschen.
Schließlich werden die bislang sogenannten Wahlzellen zu Kabinen. Da die Wahlberechtigten ja weder zu den Wahllokalen abgeführt noch zum Wählen eingesperrt werden, war dies von jeher eine etwas doppeldeutige Wortwahl, die natürlich lediglich auf
die übersichtliche Größe der Kabinen fokussieren wollte, in denen wir unsere Kreuzchen setzen, welche dann künftig offiziell auch genauso heißen: Wahlkabinen. In diesen drei Punkten wäre durch die vorliegende Änderung unser Landtagswahlgesetz rechtzeitig vor den Landtagswahlen Ende März 2017 mit dem Bundeswahlrecht harmonisiert. Und das wird allen an der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen Beteiligten die Arbeit etwas erleichtern.
Abschließend für die Juristen: Zur Umsetzung der genannten Punkte werden die Paragrafen 25, 49 und 51 des Landtagswahlgesetzes angepasst. Sofern hierzu noch Fragen oder Änderungsbedarfe bestehen, können diese selbstverständlich im zuständigen Ausschuss eingebracht werden. Ich bitte daher das Plenum um Zustimmung und Überweisung in den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung. - Vielen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1771 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1771 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Drucksa- che 15/1752)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bringe heute das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz ein. Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich mich kurz fassen, da das vorgelegte Gesetz aller Voraussicht nach nur eine kurze Geltungsdauer haben wird. Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Bund noch in der laufenden
Legislaturperiode die Regelungen der Energiesparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, so wie schon lange von den Ländern gefordert, in einem Regelungswerk zusammenfassen wird. Es wird bald auch einen erneuten Gesetzgebungsbedarf geben.
Worum geht es aktuell? Durch die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesparverordnung sind mit dem neuen Gesetz die Registrierung von Energieausweisen und Inspektionsberichte über Klimaanlagen und Stichprobenkontrollen eingeführt worden. Soweit die Kontrollen nicht nach der Übergangsvorschrift des § 30 vom Deutschen Institut für Bautechnik wahrgenommen werden, fallen sie nach § 1 des geltenden Gesetzes über die Zuständigkeit nach der Energiesparverordnung in die Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um die Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf der Landesregierung und die Überweisung in den zuständigen Ausschuss.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1752 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1752 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Neuregelung des saarländischen Bauberufsrechts (Drucksache 15/1766)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates wurde die sogenannte Berufsanerkennungsrichtlinie umfassend geändert. Ziel der Europäischen Union ist es, die Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit für eine in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworbene Berufsqualifikation im Interesse der Betroffe