Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates wurde die sogenannte Berufsanerkennungsrichtlinie umfassend geändert. Ziel der Europäischen Union ist es, die Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit für eine in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworbene Berufsqualifikation im Interesse der Betroffe
nen zu erleichtern und zu beschleunigen. Der vorliegende Gesetzesentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der Änderung dieser Dinge für die Berufsgruppe der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Beratenden Ingenieure auf der Grundlage des von der Bauministerkonferenz beschlossenen Musterarchitektengesetzes. Gegenüber dem geltenden Recht können bei der Anerkennung nun Kompetenzen stärker berücksichtigt werden.
Um die Ausbildungsqualität von Ausländern mit der der Inländer vergleichen zu können, ist es erforderlich, die für die Listeneintragung von Inländern geltenden Anforderungen an die Ausbildungsinhalte gesetzlich zu konkretisieren. Dies geschieht durch Leitlinien. Diese Regelungen tragen zum einen dazu bei, die automatische EU-weite Anerkennung saarländischer Architekten zu ermöglichen, sofern ein notifizierter Studiengang erforderlich wurde. Zum anderen kann dadurch eine Steigerung der Berufsfähigkeit erreicht werden.
Über den neu einzuführenden Vorwarnmechanismus informieren sich die Mitgliedsstaaten selbst. Allerdings haften die Partner in einer Partnerschaft für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Die Partnerschaftsgesellschaft ist daher wenig attraktiv, Berufsgesellschaften wurden deshalb überwiegend in der Rechtsform der GmbH gegründet - trotz der für die GmbH geltenden komplexen Anforderungen an Buchführung, Bilanzierung und Versteuerung. Nach der Auslegung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes durch das OLG Hamm ist jedoch eine speziell auf die Partnerschaftsgesellschaft mbH bezugnehmende gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Die in das neue Saarländische Architekten- und Ingenieurkammergesetz aufgenommene spezielle Regelung schafft insofern Rechtssicherheit.
Nachdem die Begründung sehr ausführlich ausgefallen ist, vermute ich das auch. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1766 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann ist das bei Enthaltung der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1766 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ (Drucksache 15/1769)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir im Herbst 2013 den Kommunalen Entlastungsfonds aus der Taufe gehoben haben, war, glaube ich, uns allen bewusst, dass die 120 Millionen Euro an Sonderinvestition in unserem Landeshaushalt eine stolze Leistung bedeutet haben. Ebenso klar war uns allerdings, dass wir damit die Finanzprobleme unserer Kommunen nicht würden vollständig lösen können. Die Mehrheit dieses Hauses war jedoch schon damals überzeugt, eine wichtige Stellschraube zur Entlastung besonders verschuldeter Kommunen gesetzt zu haben, indem in einem Akt der Solidarität des nicht minder belasteten Landes die damals 34 Städte und Gemeinden wirksam bei der Zinszahlung für ihre umfangreichen kommunalen Liquiditätskredite entlastet wurden. Inzwischen ist der KELF, wie wir den Fonds kurz nennen, ein allgemein anerkanntes Instrument innerhalb eines großen Maßnahmenpaketes, des Kommunalpakts, mit dem Ziel, das strukturelle Defizit der einzelnen Gemeinden auf Null zurückzufahren. Hierzu haben wir den KELF über 2019 hinaus verlängert und um weitere 26 Millionen Euro aufgestockt. Voraussetzung für die Auszahlung der KELF-Mittel ist, dass die Gemeinde jeweils ihr jährliches Defizit kontinuierlich zurückführt und dies mittels Haushaltssanierungsplan beziehungsweise Sanierungshaushalt darlegt.
Die Entwicklung der Flüchtlingskosten stellt nun unstrittig eine Sondersituation dar, für die wir im KELF prinzipiell durchaus Vorsorge getroffen hatten. Für derartige unvorhersehbare und von den Kommunen nicht beeinflussbare Belastungen sieht die bisherige Rechtslage als Möglichkeiten vor: die Erhöhung des Ausgangsdefizits von 2014 um die Sonderbelastung, die Erhöhung des jahresbezogenen Defizits oder die Anerkennung einer außergewöhnlichen Notsituation. In jedem dieser Fälle wäre bei jetziger Rechtslage
allerdings zu prüfen, ob sich die Gemeinde durch sonstige Sparmaßnahmen, zum Beispiel durch Einschnitte bei freiwilligen Leistungen, oder auch durch Steuererhöhung Spielräume zur finanziellen Bewältigung zumindest der gesetzlichen Aufgaben im Zuge der Flüchtlingsbetreuung schaffen könnte.
Gerade von diesen Auflagen möchten wir aber keinen Gebrauch machen. Ihre Anwendung würde sowohl die Motivation zur Aufnahme von Flüchtlingen durch die Gemeinden als auch die Akzeptanz und die Bereitschaft zur Integration innerhalb der Bevölkerung negativ beeinflussen. Wir wollen vielmehr eine großzügige Lösung im Sinne unserer Kommunen. Das hat der Innenminister immer so vertont, das ist der erkennbare Wille der gesamten Regierung, und diesbezüglich sind wir uns auch, so glaube ich, meine Damen und Herren, in diesem Parlament ungewöhnlich einig. Angesichts dessen müssen wir unserem Landesverwaltungsamt eine veränderte Rechtsgrundlage an die Hand geben, die es ihm erlaubt, die Erreichung des Ziels, den strukturellen haushaltsbezogenen Haushaltsausgleich linear über das bisher vorgesehene Jahr 2024 hinaus zu verlängern, ohne aufgrund der rechtlichen Anforderungen prüfen zu müssen, ob eine Gemeinde, durch welche Maßnahmen auch immer, in die Lage zu versetzen wäre, die zusätzlichen Belastungen durch die Flüchtlinge zu tragen. Wir passen das Gesetz also so an, dass es auch tatsächlich die Grundlage für das, was wir wollen, bietet. Das, meine Damen und Herren, ist den Kommunen versprochen. Das haben sie verdammt nochmal auch verdient!
Unser gesamtes Land hat bekanntermaßen die Flüchtlingssituation bislang vorbildlich gemeistert. Das gilt für die Abläufe und Infrastrukturen innerhalb der Landesaufnahmestelle, für die enge Abstimmung bei der Vorbereitung der Verteilung auf die einzelnen Kommunen, für das Flüchtlingswohnraumprogramm, für die Unterstützung von Sport und Ehrenamt, für das neue 24-Stunden-Ankunftszentrum, für den Flüchtlingsatlas, für die Vorclearingstelle, für das Welcome-Center und vieles mehr. Allen, die daran mitgeschafft haben und weiterhin mitschaffen, gilt unser besonderer Dank. Das alles ist nur gelungen, weil die Akteure gehandelt haben nach der Maßgabe „Was geht?“.
Kreative und beispielgebende Maßnahmen, innovative Vorschläge und anpackendes Umsetzen derselben kommen in Krisensituationen nicht zustande, wenn man sich allzu lange aufhält mit möglichen rechtlichen Bedenken und der Betrachtung von Hindernissen oder mit der Frage, wer zuständig ist. „Was geht?“ heißt: Was kann ich leisten? Wen kenne ich, der helfen kann? Wie kriegen wir das schnell und zielführend gewuppt? Das ist beste saarländische Mentalität. So arbeitet unsere Regierung, und
So sind auch viele Organisationen und die Hilfs- und Rettungsdienste gestrickt. So sind unsere Vereine und auch viele ehrenamtlich Engagierte eingestellt. So haben unsere Kindertagesstätten und Schulen und so haben auch unsere Kreise und Gemeinden agiert. Unsere Kommunen haben die Flüchtlinge bei sich aufgenommen und untergebracht nach dem Motto „Was geht?“. Deshalb müssen wir nun unter gleicher Maßgabe auch haushaltsrechtlich geradestehen und die Kommunen unterstützen.
Wir geben aber nicht nur eine haushaltsrechtliche Stütze, auch finanziell ist das Land den Kommunen bereits massiv zur Seite gesprungen. Ich will dazu einmal drei Punkte herausgreifen. Erstens die Unterbringung in der Landesaufnahmestelle: Erst nach Feststellung der Bleibeperspektive wurde im Saarland verteilt; das ist in anderen Bundesländern durchaus anders gewesen. Dafür waren auf Landesseite erhebliche Investitionen notwendig, durch die aber die Kommunen entlastet wurden. Zweitens erfolgt bei uns während des laufenden Asylverfahrens eine vollständige Kostenerstattung an die Gemeinden. Das handhaben nur zwei weitere Bundesländer so. Drittens übernehmen wir alle Aufwendungen für die unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen. Unterbringung, Verpflegung und Betreuung - bundesweit wird hier mit Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Fall gerechnet. So etwas schüttelt ein Haushaltsnotlageland nicht einfach aus dem Ärmel, das ist vielmehr eine bemerkenswerte Leistung auch des Finanzministeriums und eine bekennende Unterstützung zugunsten unserer Kommunen.
Wir dürfen nicht vergessen, dass unsere Kommunen gerade dabei waren, ihre Strukturen massiv zu verschlanken und Personal abzubauen, als sie plötzlich gefordert waren, in enormem Umfang und in sehr kurzer Zeit Wohnraum bereitzustellen und einzurichten, alles was sie tun, in verschiedene Sprachen zu übersetzen und Personen mit Know-how im Sozialrecht verfügbar zu haben, die sie ja bei der Rücknahme der Delegation der Sozialhilfe an die Kreise wieder entlassen oder abgegeben hatten. Das sind nur drei herausgehobene Aufgaben.
In vielen Bereichen der Gemeindeverwaltung sind hierdurch dann neue und zusätzliche Ausgaben angefallen oder konnten eingeplante Einsparungen einfach nicht realisiert werden. Ich will einmal die Bauhöfe herausgreifen. Die Bauhöfe waren im letzten Jahr zum Teil rund um die Uhr mit der Herrichtung von Wohnraum und dem Transport von Möbeln beschäftigt. Notwendige Routineaufgaben wie Anlagen- oder Straßenpflege, kleinere Elektro- oder Tief
bauarbeiten mussten dann zwangsläufig fremdvergeben werden. Solche Ausgaben dürfen nicht auf den Defizitabbau der Kommunen angerechnet werden. Selbstverständlich gilt dies auch für die umlagerelevanten Flüchtlingskosten der Kreise, die jede Gemeinde ja zu tragen hat.
Vor die Konsolidierungsklammer ziehen wollen wir zunächst die Flüchtlingskosten der Jahre 2015 bis 2018, eine Verlängerung bis 2020 ist jedoch bereits optioniert. Denn wenn auch zurzeit die Unterbringung nicht so sehr drückt - was sich aber auch schnell wieder ändern kann -, bleibt kommunal auf jeden Fall die Mammutaufgabe der Integration. Wenn künftig mit dem äußerst begrüßenswerten Integrationsgesetz Flüchtlinge mit Bleibeperspektive dazu verpflichtet werden sollen, sich verstärkt auch in ländlichen Regionen anzusiedeln, wenn vor Ort gefördert und gefordert werden soll, dann müssen dort etwa auch Kitas ausgebaut und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Selbstverständlich werden bei alldem jeweils die Nettokosten betrachtet, das heißt, wenn Einnahmen, etwa Mietzahlungen, Gebühren oder Zuschüsse bei einer Leistung der Kommune verbucht werden können oder wenn Angebote sowieso da waren, dann sind diese selbstverständlich belastungsreduzierend in Abzug zu bringen. Sicher wird es bei der Frage, ob es sich bei einer bestimmten Ausgabe um durch Flüchtlingsarbeit verursachte Mehrkosten handelt, auch mal Zweifels- oder gar Streitfälle geben. Deshalb wollen wir den bewährten Kommunalen Sanierungsrat einbeziehen, um solche Punkte einvernehmlich zwischen Land und kommunaler Seite zu klären.
Erwähnt werden muss auch, dass der Konsolidierungserlass gleichlautend geändert werden wird und damit auch die Gemeinden, die lediglich zur Verringerung ihrer allgemeinen Rücklagen verpflichtet sind, bei der Haushaltsgenehmigung mit einer großzügigen Betrachtung der durch Flüchtlingsarbeit verursachten Kosten rechnen können. Wir sind sicher, dass unsere Kommunen diese Großzügigkeit zu schätzen wissen und verantwortlich damit umgehen.
Meine Damen und Herren, nicht umsonst mussten wir im Saarland keine Hallen belegen, nicht umsonst haben wir keine maßgeblichen Protestbewegungen gegenüber Flüchtlingen in diesem Land. Daran haben die Kreise, Städte und Gemeinden einen großen Anteil. Sie haben Großartiges geleistet und werden dies auch noch weiter zu leisten haben. Deshalb dürfen wir sie auf den Mehrkosten hierfür nicht sitzen lassen.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zum Kommunalen Entlastungsfonds und den entsprechenden Änderungen im Haushaltsrecht werden zwei maß
gebliche Aufgaben der nächsten Jahre explizit miteinander verknüpft: die Haushaltskonsolidierung gerade auch der Kommunen auf der einen Seite und die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge auf der anderen Seite. Nach Umsetzung dieser Gesetzesänderung sagt der KELF so eindeutig, wie er es auch sagen muss: Ihr müsst das eine tun, aber ihr dürft das andere nicht lassen! In diesem Sinne empfehle ich den Entwurf zur Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport und erbitte hierzu Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Professor Heinz Bierbaum.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Kollegin Meyer hat ja zum Schluss gesagt, sie bittet um Zustimmung. Von uns haben Sie diese Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, weil wir dies für einen sinnvollen Gesetzentwurf halten. In der Tat ist es so, dass auf die Kommunen neue Aufgaben zukommen und deswegen auch der KELF angepasst werden muss. In der Begründung ist ja ausgeführt, dass der KELF den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen ist, was mit diesem Gesetzentwurf geschieht und was wir unterstützen.
In der Tat ist es so, dass durch die Flüchtlinge erhebliche Kosten auf die Kommunen zukommen. Wir wissen, dass dort das Hauptproblem liegt. Ich kann hier für unsere Fraktion deutlich machen, dass wir im Grundsatz mit der Flüchtlingspolitik, wie sie hier im Saarland betrieben wird, durchaus einverstanden sind - auch wenn wir den ein oder anderen Punkt anders sehen. Bei den jüngsten Maßnahmen, was die Flüchtlingsfrage angeht, sind wir nicht unbedingt einer Meinung, aber das ist jetzt nicht der Punkt, der hier ansteht, sondern hier geht es darum, dass die Kommunen bessergestellt werden.
Ich sehe dies als einen Punkt an, an dem man wirklich dankenswerterweise die Realitäten zur Kenntnis nimmt und darauf reagiert. Wir haben hier in diesem Hause ja schon mehrfach über die Belastung der Kommunen gesprochen und wir wissen, dass dort ein großes Problem liegt. Sie haben ja selbst gesagt, dass bei allem Lob für den KELF, das Sie hier geäußert haben, die grundsätzlichen Probleme der Kommunen nicht vollständig gelöst werden können. Ich glaube, es bleibt eine Daueraufgabe, die Kommunen so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben auch wirklich gerecht werden. Aber, wie gesagt, hier haben wir es mit einer konkreten Maßnahme zu tun, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt. Das unter
stützen wir. Deswegen kann ich mich auch sehr kurz fassen: Die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE haben Sie in diesem Fall. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank, Herr Bierbaum, für Ihre Ankündigung. Es zeichnet sich damit ja schon eine sehr große Mehrheit in diesem Hause ab für die Verabschiedung dieses KELF-Änderungsgesetzes in Erster Lesung. Es geht dabei heute um die Frage, welche Kriterien wir in den Jahren 2015, 2016, 2017 und in den folgenden Jahren anlegen, damit wir den Kommunen, wie mit dem KELF beabsichtigt, in jedem Jahr 17 Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Das ist Geld, das die Kommunen dringend brauchen, aktuell und auch in den nächsten Jahren, um ihre Haushaltssituation zu verbessern, und Geld, das sie auch schon fest eingeplant haben.
Bei der Verabschiedung des KELF-Gesetzes im Oktober 2015 war für uns als Sozialdemokraten schon klar - auch der Innenminister hat das ganz deutlich formuliert -: Die Kommunen, die sich in besonderer Weise im Bereich der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen anstrengen, werden dadurch keine Nachteile haben! Kosten, die dort entstehen, werden nicht angerechnet im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, was den KELF und den Haushaltserlass betrifft. Wir sind zur damaligen Zeit davon ausgegangen, dass die Regelung im Gesetz mit der Möglichkeit, dass in Notsituationen auch Ausnahmen gemacht werden können, ausreicht, um diese Praxis umzusetzen, um dieses Versprechen einzuhalten. Die letzten Wochen und Monate haben aber gezeigt, dass es doch an der ein oder anderen Stelle bei der Umsetzung unseres politischen Willens Probleme gegeben hat in der Debatte zwischen den Kommunen und dem Landesverwaltungsamt. Deshalb ist es sinnvoll, dass wir heute eine Klarstellung mit dieser Gesetzesänderung vornehmen, damit die Kommunen sich mit Sicherheit auf das verlassen können, was wir ihnen zu Beginn der Flüchtlingsentwicklung zugesagt haben.
Die Ziele dieses Gesetzentwurfs sind daher erstens: Wir wollen, dass die Kommunen weiterhin konkrete, schnelle Hilfe bieten können für die Menschen, die zu uns kommen. Wir wollen zweitens, dass die Kommunen sich weiterhin engagieren können im Bereich der Integration der Flüchtlinge. Und wir wollen drittens, dass die Kommunen weiter fortfahren können
auf ihrem Kurs der Haushaltskonsolidierung, damit klar wird, dass niemand vonseiten des Landes bestraft wird, der sich für Flüchtlinge einsetzt. Das Gegenteil ist der Fall.