Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch deshalb wichtig, noch einmal deutlich zu machen, worum es konkret geht. Es geht darum, dass die Kommunen viele Pflichtaufgaben haben. Sie schaffen konkret Wohnraum für Menschen. Wir haben im letzten Jahr 10.300 Menschen in den Kommunen im Saarland untergebracht. Das bedeutet Wohnungen suchen Häuser müssen aufgekauft und umgebaut werden. Es müssen bestehende Wohnungen hergerichtet werden. Es müssen Möbel beschafft und Erstausstattungen organisiert werden. Es müssen Möbel transportiert und eingelagert werden. Es muss eine Kleiderkammer eingerichtet werden. Dafür braucht man Personal in den Rathäusern und den Bauhöfen. Dafür fallen Sachkosten an - beispielsweise für die Miete. Es werden Investitionen notwendig für den Ankauf und den Umbau von Immobilien.

Viele Kommunen haben diese Leistungen auch mit großem Engagement erbracht. Es ist sehr viel geleistet worden. Das Saarland ist vorbildlich, gerade in diesem Bereich. Das verdanken wir vor allen Dingen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Rathäusern, in den Bauhöfen und unseren Gemeinden. Deshalb ihnen allen an dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes für ihr Engagement.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zu diesen Pflichtaufgaben, die sich haushaltswirksam bei den Kommunen niederschlagen, kommen auch die Kreisumlage und die zusätzlichen Ausgaben, weil wir mehr Schülerinnen und Schüler und mehr Kindergartenkinder aufnehmen müssen oder dürfen. Wir sollten uns ja freuen, dass wir mehr Kinder in Kindergärten und mehr Schülerinnen und Schüler in den Schulen haben, dass das Saarland dadurch auch jünger wird. Es kostet aber auch mehr. Das sind Pflichtaufgaben, das ist in diesem Gesetz abgedeckt.

Dann geht es auch um die freiwilligen Aufgaben, die sich vor allen Dingen im Bereich der Integration bewegen. Es gibt in allen Gemeinden im Saarland Netzwerke mit sogenannten Flüchtlingshelfern. Ich schätze, eine exakte Zählung gibt es nicht, es sind vielleicht zwischen 3.000 bis 6.000 Menschen im Saarland, die sich in den Kommunen in diesen Flüchtlingsnetzwerken engagieren. Das ist eine tolle, das ist eine große Bürgerbewegung im Saarland, auf die wir besonders stolz sein können. Aber diese Ehrenamtlichen, die nicht nur einen großen Einsatz bringen, sondern eine schwierige Arbeit machen, brauchen auch hauptamtliche Unterstützung, sie brauchen Beratung, Coaching, Informationen und

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

regelmäßige Treffen. Das muss jemand in die Hand nehmen, und in der Regel sind es die Gemeindeverwaltungen, die dafür zusätzliches Personal zur Verfügung stellen. Sie müssen es nicht tun, es ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden tun es aber erstens, weil es notwendig ist, aber zweitens auch deshalb, weil es sinnvoll ist, weil mit diesem Engagement Probleme vermieden werden, die ansonsten in der Zukunft zusätzlich entstehen können. Deshalb ist es sinnvoll.

Das Gleiche gilt auch für den Bereich der Sprachkurse. Es werden in nahezu allen Gemeinden Sprachkurse von Ehrenamtlichen angeboten. Lange bevor die offiziellen, geförderten und finanzierten Sprachkurse des BAMF, der Bundesagentur für Arbeit oder der Volkshochschulen anfangen, gibt es schon die ersten Kurse von Ehrenamtlichen in den Gemeinden. Die Erfahrung ist auch, wir haben nicht das Problem, dass wir ein mangelndes Interesse der Flüchtlinge an Sprachkursen hätten, sondern wir haben das Problem, dass es zu wenige Sprachkurse gibt für die Flüchtlinge, die unbedingt Deutsch lernen wollen. Deshalb an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an die Gemeinden und die Ehrenamtlichen, die sich in diesem Bereich engagieren. Es gibt viele weitere Projekte im sozialen und kulturellen Bereich, die die Kommunen umsetzen, um die Menschen zu integrieren. Dafür herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Regelung im Gesetz sieht zunächst einmal vor, dass für diese freiwilligen Aufgaben strenge Maßstäbe angelegt werden sollen. Die Formulierung zielt darauf ab, dass Missbrauch verhindert wird, dass die Gemeinden bei der Darstellung gegenüber dem Landesverwaltungsamt Personalkosten, die sie sowieso hätten, nicht einfach mal auf diese Stelle buchen. Diese Regelung soll auf jeden Fall das freiwillige Engagement der Kommunen für Integration nicht verhindern - deshalb wird es an dieser Stelle auch deutlich betont - sondern zulassen. Wenn man sich das allerdings näher anschaut, dann stellt man fest, der Teufel steckt im Detail.

Es gibt ohne Zweifel Punkte, wo relativ klar ist, für zusätzliche Aufgaben ist an dieser Stelle zusätzliches Personal eingestellt worden. Das kann man klar zuordnen. Es gibt aber auch die Punkte, wo Personal, das eigentlich hätte eingespart werden sollen, nicht eingespart werden kann, weil es jetzt eine zusätzliche Aufgabe gibt. Auch das ist aus unserer Sicht eine Situation, die unter die Regelungen des neuen Gesetzes fällt. Deshalb muss man sich am Ende jeden Einzelfall noch einmal anschauen. Wir haben als Koalitionsfraktionen deshalb in das Gesetz die Regelung eingebracht, dass über solche Fragen am Ende das Ministerium im Einvernehmen mit dem Sanierungsrat entscheidet. Das heißt, die Kommunen haben in jedem Fall die Möglichkeit,

dass ohne sie entsprechende Regelungen nicht getroffen werden können. Es wird keine einseitige Behandlung geben. Wir setzen auch an dieser Stelle die gute Partnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen fort. Das finde ich eine sehr kluge Entscheidung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte aber auch deutlich sagen, was wir nicht wollen. Sie alle wissen, dass mit dem Kommunalpakt zwischen dem Land und den Kommunen noch einmal verabredet worden ist, dass die Kommunen ihre Einnahmen verbessern und dafür mehr Steuern und Gebühren einnehmen müssen. Dass sie auch Personal abbauen müssen, ist ein Weiteres. Wir wollen aber eben nicht, dass wegen der zusätzlichen Aufgaben und Ausgaben bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, über das hinaus, was schon verabredet worden ist, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger hinzukommen. Wir wollen die Kommunen eben nicht dazu verpflichten, wegen der Mehrausgaben zusätzliche Steuererhöhungen oder Gebührenerhöhungen vorzunehmen. Es würde zu einem ganz schwierigen gesellschaftlichen Klima in unserem Land führen, wenn in dem einen oder anderen Gemeinderat argumentiert werden müsste, die Kommunalaufsicht zwingt uns zur Steuererhöhung, damit wir die Flüchtlingskosten übernehmen können. - Das wollen wir eben nicht. Das ist auch ein wesentliches Argument für das heute vorgelegte Gesetz.

Ich will deshalb noch einmal darauf verweisen, wie die Kollegin Meyer das auch getan hat, dass natürlich parallel zur gesetzlichen Änderung heute entsprechende Änderungen im Haushaltserlass erfolgen werden, weil die Regelungen im Erlass und die gesetzlichen Regelungen im KELF sozusagen Geschwister sind.

Ich möchte die heutige Debatte zum Anlass nehmen, noch einmal insgesamt auf das Thema Flüchtlingsintegration und Kosten einzugehen. Es bleibt dabei, dass die große Aufgabe der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen eine nationale Aufgabe ist. Das heißt, in erster Linie ist der Bund für die Finanzierung dieser Ausgaben zuständig. Wir werden nach groben Schätzungen im Jahr 2016 beim Land und den Kommunen zusammen zusätzliche Aufgaben und Ausgaben von mindestens 150 Millionen Euro schultern müssen. Wir bekommen vonseiten des Bundes nach aktueller Einschätzung etwas über 46 Millionen Euro. Da sieht jeder, das ist nur ein Drittel dessen, was wir im Land insgesamt beim Landeshaushalt und in den kommunalen Haushalten an Lasten schultern müssen.

Deshalb muss die heutige Debatte auch genutzt werden, um erneut einen klaren politischen Appell nach Berlin zu senden. Wir sind nach wie vor der

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Auffassung: Ja, wir schaffen das, aber wir können es nur schaffen, wenn wir die entsprechenden finanziellen Mittel bekommen. Deshalb von dieser Stelle aus noch einmal die klare Aufforderung an den Bundesfinanzminister, die Kommunen und das Land brauchen das Geld, damit sie diese Aufgabe wirklich erfolgreich umsetzen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang ist sicherlich auch anzusprechen, dass wir im Land noch miteinander über die Frage diskutieren, wie wir die Mittel, die wir vom Bund erhalten, auch tatsächlich verteilen. Es gibt spannende Diskussionen in den Arbeitsgruppen zwischen Innenund Finanzministerium auf der einen Seite und Städten, Gemeinden und Landkreisen auf der anderen Seite. Ich hoffe und erwarte, dass wir in dieser schwierigen Frage doch relativ schnell zu Einigungen kommen, denn die Kommunen brauchen an dieser Stelle eine entsprechende Planungssicherheit für ihre Haushalte.

Ich fasse zusammen. Der KELF ist und bleibt ein wichtiges Instrument. Er muss weitergeführt werden. Die Kommunen rechnen mit dieser Hilfe und sie müssen sie auch erwarten können. Wir müssen zweitens die Integration von Flüchtlingen und ihre Aufnahme in den Kommunen sicherstellen. Das ist eine echte Zukunfts- und Schicksalsfrage auch für unser Land. Wenn uns das misslingen würde, dann würden in Zukunft erhebliche zusätzliche Probleme auf uns zukommen. Dieses Gesetz macht es möglich, beide Zielsetzungen gleichzeitig zu erreichen. Wir brauchen dafür aber auch weiterhin noch zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Bund wie viele andere Bundesländer im Übrigen auch.

Wir wollen, um das noch einmal ganz klar zu sagen, die Kommunen mit diesem Gesetz davor bewahren, in eine sogenannte Vergeblichkeitsfalle zu laufen. Das ist ja ein Argument, das an der einen oder anderen Stelle kommt: Jetzt haben wir schon angefangen zu sparen und Sanierungserfolge erzielt und jetzt kommt eine zusätzliche Aufgabe, eine zusätzliche Belastung, die alles wieder kaputt macht und neue Löcher aufreißt. Das ganze Sparen hat also gar keinen Sinn, weil wir immer wieder von neuen Herausforderungen eingeholt werden.

Damit genau das nicht passiert, haben wir heute die entsprechenden Ausnahmen und Veränderungen im KELF-Gesetz vorgesehen. Deshalb bin ich mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in unserem Land, die Flüchtlinge, die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen, alle werden von diesem Gesetz sehr gut profitieren. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will ja nicht behaupten, wir GRÜNE seien Hellseher oder hätten hellseherische Fähigkeiten. Das wäre natürlich Quatsch. Aber es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, Herr Kollege Jung, Frau Kollegin Meyer, dass wir GRÜNE genau das, was Sie heute hier mit Ihrer Gesetzesänderung vorlegen, bereits bei der ersten Verabschiedung im Oktober des vergangenen Jahres gleichsam vorausgesagt hatten.

Es geht heute - das ist dargestellt worden - um das Gesetz über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen Kommunaler Entlastungsfonds, kurz KELF, in dem Sie im Oktober 2015 berechtigterweise die kommunale Schuldenbremse verankert haben, dies allerdings damals, im vergangenen Jahr, ohne in irgendeiner Form auf die durch die Flüchtlinge kostenverursachende Situation in den Kommunen zu verweisen und dazu bereits im Oktober eine entsprechende Rechtsregelung zur Entlastung der Kommunen vorzunehmen.

Ich hatte bereits damals in der Debatte gesagt, dass die Einhaltung der Schuldenbremse für die Kommunen gerade vor dem Hintergrund des Flüchtlingszuzugs, ohne dass dort irgendwelche Ausnahmeregelungen eingebaut werden, ein Ding der Unmöglichkeit sein wird. Ich hatte damals auch gewarnt - es ist ja bekannt, wie Minister Bouillon es formuliert hatte, als er sagte, was die Flüchtlinge angehe, werde für die Kommunen nichts angerechnet -, indem ich gesagt hatte, das ist unzureichend, wenn man so etwas sagt und es nicht im Gesetz absichert.

Ich erinnere auch noch einmal an meine Kritik im Oktober des vergangenen Jahres, als ich sagte, das Wort „Flüchtling“ komme in dem Gesetz noch überhaupt nicht vor. Ich beendete damals meinen Redebeitrag mit den Worten, dass wir davon ausgehen können - das können Sie im Protokoll nachlesen -, dass es bald eine neue gesetzliche Grundlage für den Kommunalen Entlastungsfonds geben wird, weil die Kommunen so die Bedingungen für die Auszahlung der Mittel nicht erfüllen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätten Sie damals auf uns gehört, dann brauchten Sie das Gesetz heute nicht nachzubessern.

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)

Herr Kollege Jung, Ihr Lieblingswort von vorhin war ja „Vergeblichkeitsfalle“. Sie sagten damals noch ich zitiere; das können Sie auch nachlesen -, dieses

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Gesetz damals sei „an Eindeutigkeit überhaupt nicht zu übertreffen“, es sei eine ganz klare Grundlage dafür geschaffen, dass man im Einzelfall auf die Belastungen infolge der Flüchtlingssituation auch eingehen könne. Herr Kollege Jung, nehmen Sie doch bitte heute zumindest einmal zur Kenntnis, dass Sie sich damals wohl geirrt haben, sonst müssten Sie ja heute das KELF-Gesetz nicht so ändern, wie Sie es heute vorlegen.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Sie bringen heute also einen Gesetzentwurf ein, in dem Sie erstmals klarstellen, dass Ausgaben für Flüchtlinge aus der kommunalen Schuldenbremse herausgerechnet werden können. Das ist natürlich richtig so. Das haben wir damals schon gefordert. Auch der Zeitraum, in dem das kommunale strukturelle Defizit auf null zurückgeführt sein muss, soll nach dem Gesetzentwurf nach hinten geschoben werden. Auch das ist unserer Meinung nach okay.

Es ist aber - das möchte ich noch anmerken - schon die zweite Verlängerung. Ich will darauf hinweisen, ursprünglich hatte der damalige Innenminister Stephan Toscani den Zeitpunkt 2020 ausgegeben. Dieser wurde dann bis 2024 verlängert und wird jetzt durch eine Verordnungsermächtigung auch noch über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden können. Ich sage es ganz deutlich, wir begrüßen die heutige Änderung und Klarstellung im Gesetz, wenngleich sie natürlich etwas spät kommt.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Besser spät als nie!)

Sie kommt spät. Besser spät als nie, das ist ja wohl auch klar, Herr Kollege Jung. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass wir das Gesetz an sich für ausreichend halten, nein, wir halten diese gesetzliche Festschreibung der kommunalen Schuldenbremse in dieser Form für unzureichend. Denn auch auf diesem Weg und unter diesen Voraussetzungen werden die Kommunen ihr strukturelles Defizit einfach nicht beseitigen können. Die Mittel, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, sind vom Grundsatz her nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein, bestenfalls bleibt das ein Strohfeuer, da die strukturellen Finanzierungsprobleme der Kommunen auf diesem Weg einfach nicht gelöst werden können.

Das Land unterstützt die Kommunen durch den KELF im Gesamtzeitraum mit insgesamt 145 Millionen Euro bei einem Ausgangsdefizit - das hat Herr Junkernheinrich ja errechnet - von 160 Millionen Euro. Wenn man die Volumina, die der Bund dem Land zur Einhaltung der Schuldenbremse zur Verfügung stellt, mit dem Volumen des KELF vergleicht, das heißt, mit dem, was das Land auf der anderen Seite seinen Kommunen zur Einhaltung der Schuldenbremse zur Verfügung stellt, dann wird sehr schnell deutlich, dass der Bund dem Land rund dop

pelt so viel Mittel gewährt wie umgekehrt das Land den Kommunen. Wir wissen ja - das ist in diesem Haus Konsens -, dass das, was der Bund dem Land gibt, hinten und vorne nicht ausreicht.

Abschließend möchte ich sagen, wir wollen dem Versuch der Entlastung der Kommunen insbesondere durch die Flüchtlingssituation auf diesem Wege nicht entgegenstehen, bleiben aber bei unserer Auffassung, dass das Geld insgesamt nicht ausreichen wird und insofern das Gesetz vom Grundsatz her unzureichend ist. Aus diesem Grund werden wir uns enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Augustin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in den letzten Jahren bereits festgestellt, dass die Zahl der nach Deutschland zugewanderten Menschen so schnell nicht sinken wird und dementsprechend kein vorübergehendes Phänomen ist. Neben Notmaßnahmen müssen deshalb weitergehende strategische Überlegungen angestrengt werden.

Mit der Integration unserer neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind erste direkte Aufwendungen verbunden. Viele wurden schon von meinen Vorrednern genannt. Ich nenne auch noch zum Beispiel die Erstaufnahme, die Sachleistungen, Asylantragsbearbeitungskosten, Asylhilfen, Wohnraum in den Kommunen, Integrationskurse, Ausbildungshilfen, Schulbildung und - was bisher nicht genannt wurde, zumindest habe ich es nicht gehört - die Gesundheitsversorgung.

In einer langfristigen Perspektive stößt die anhaltende Aufnahme von Menschen auch weitere Investitionen in die Grundversorgung und Integration an, die Reaktivierung von kommunalen Dienstleistungen, die Förderung der Mobilität, Arbeits- und Wirtschaftsförderung, die Förderung von Entsorgungsunternehmen, Wohnungsmarktförderung et cetera et cetera.

Es ist unbestritten, dass sich das Saarland und seine Kommunen aufgrund der finanziellen Notlage kaum durch eine über das bisherige Maß hinausgehende nachhaltige Finanzpolitik auf diese Situation vorbereiten konnten. Die Integration der zugewanderten Menschen kostet die Kommunen Geld, das wurde von bislang allen Vorrednern auf die eine oder andere Weise schon formuliert.

Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Regelung getroffen werden, die diese besondere In

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )