Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

vestitionsleistung der Kommunen bei deren finanziellem Sanierungspfad berücksichtigen soll. Das finden wir gut. Die Forderung entspricht unserem Antrag vom Oktober letzten Jahres mit dem Titel „Gemeinsame Zukunft im Saarland sichern - Flüchtlingsversorgung als besondere Investitionsleistung in den Stabilitätsrat einbringen“, Drucksache 15/1531. Insofern sind die GRÜNEN nicht die einzigen, die heute prophetische Veranlagungen zeigen. Die Frage ist eben, warum Sie den Antrag damals abgelehnt haben und jetzt den Inhalt in einem anderen Kontext beschließen. Man hätte das schon im Oktober letzten Jahres haben können.

Eine Anmerkung zur inhaltlichen Ausgestaltung der gesetzlichen Änderung. Die Investitionsleistungen der Kommunen werden sich sicherlich auch über das Jahr 2018 hinaus erstrecken. Wir sehen die vorgesehene zeitliche Begrenzung daher kritisch. Es gibt sachlich keinen Grund, den neuen Passus nicht ebenfalls bis zum Ende der Geltungsdauer des KELF-Gesetzes im Jahr 2024 bestehen zu lassen. Wir werden der geplanten Änderung im Grunde zustimmen. Bevor das in späteren Debatten mal wieder falsch aufgegriffen wird: Das heißt nicht, dass wir unsere grundlegende Position zum KELF ändern. Unsere grundsätzliche Kritik am KELF bleibt bestehen.

Der heute vorliegende Entwurf ist eine Verbesserung des Status quo und in dem Sinne natürlich zustimmungsfähig. Aber er verbessert den KELF nicht so weit, dass wir den KELF als Ganzes zustimmungsfähig finden. Der steht aber heute nicht zur erneuten Abstimmung. Dementsprechend werden wir jetzt zustimmen und alles Weitere sehen wir in weiteren Debatten. - Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat Herr Minister Klaus Bouillon.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich auch im Namen des gesamten Mitarbeiterteams bei Ihnen für die breite Zustimmung hier im Parlament bedanken. Mit der heutigen Änderung kommen wir einen Schritt weiter. Es ist wichtig, dass wir, was die Flüchtlingsfragen angeht, die Unterstützung vieler haben, denn die Dinge sind noch lange nicht am Ende. Auch wenn der eine oder andere meint, die Situation sei bereits gelöst, gehen alle, die sich damit beschäftigen, davon aus, dass dem nicht so ist. Ich verhehle auch nicht, dass es immer wieder gut war zu wissen - gerade in den Monaten, als es heiß her ging -, dass man die Rückendeckung des Parlamentes hatte. Es waren schwierige Zeiten, und wir haben sie Gott sei Dank bewältigt.

Auch mit Ihrer Mithilfe ist es gelungen, dass wir durch die Organisation der Landesaufnahmestelle Lebach laut BAMF die mittlerweile am schnellsten arbeitende Behörde haben. Wir sind in der Lage, in einfachen Fällen die Asylanträge innerhalb von 48 Stunden stellen zu lassen. Wir helfen den Kommunen - deshalb bin ich froh, dass Sie alle dieser Änderung zustimmen - in vielfältiger Form, die formelle Änderung heute ist der eine Schritt. Unsere Wohnraumprogramme wurden ebenfalls einstimmig - was es nicht oft gibt in der Republik - vom Landtag beschlossen. Nach anfänglichem Zögern und nachdem wir das eine oder andere Mal nachbessern mussten oder - wie sagt man auf Saarländisch - zusammen mit dem Umweltminister den Dampfhammer herausgeholt haben, werde ich in einigen Wochen darlegen können, dass wir viel mehr investieren konnten, als noch vor drei Monaten gedacht.

Nachdem ich die Frist 15. April gesetzt hatte, kamen 80 Anträge per Bote in drei Tagen. Das hat zwei positive Seiten, aber auch eine negative. Mein Geld wird langsam knapp im Innenministerium. Und nachdem wir 10 Millionen Euro vorgesehen haben, werden wir aller Voraussicht nach alleine in diesem Jahr zur Unterstützung der Kommunen und damit zur Bewältigung der Krise 20 Millionen Euro ausgegeben haben. Das ist gut angelegtes Geld und das hat mit Ihrer Hilfe dazu geführt, dass wir im Prinzip keine Probleme haben; die Menschen waren untergebracht.

Mit dem heutigen Gesetz - es ist uns ganz wichtig, dass wir hier eine Einigung haben - steht auch fest, dass die Herrschaften der AfD bei uns keinerlei Chancen haben. Mit diesem Gesetz wird festgeschrieben: Alles, was investiert wird zugunsten der Flüchtlinge, geht niemals zu Lasten der Einheimischen. Keine einzige Investition in diesem Haushalt, keine einzige Investition in einer Kommune muss gestrichen werden, weil wir die Flüchtlinge unterbringen. Deshalb ein Dankeschön. Ich hoffe, dass das so weitergeht.

(Beifall des Hauses.)

Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1769 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen. - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1769 bei Enthaltung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland (Drucksache 15/1768)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Peter Strobel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringen die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen in das parlamentarische Verfahren. Er ist das Ergebnis einer langen politischen und fachlich schwierigen Diskussion, das die berechtigten Interessen vieler Seiten adäquat berücksichtigt.

Mit dem Gesetzesentwurf wird einerseits dem Informationsanspruch der Allgemeinheit darüber, wie öffentliche Gelder eingesetzt werden, ein weiteres gutes Stück Rechnung getragen. Dabei werden aber die Interessen der betroffenen öffentlichen Unternehmen und deren Leitungsorgane keineswegs vernachlässigt. Diesen Spagat zu schaffen und die damit verbundenen thematischen Kontroversen aufzulösen, die im Übrigen seit Jahren bundesweit intensiv diskutiert werden, war keine leichte Sache. Letztlich ist es uns aber gelungen, diese Aufgabe zu erfüllen.

Wie in einigen Bundesländern gibt es derzeit im Saarland noch keine Verpflichtung für öffentliche Unternehmen, die Bezüge der Mitglieder ihrer Leitungsebenen und Aufsichtsgremien auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für privatrechtliche Gesellschaften, an denen das Land oder saarländische Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligt sind. Bei Beteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften von Anstalten, Körperschaften beziehungsweise Stiftungen des öffentlichen Rechts, bei denen das Land entweder Mitglied, Träger oder Stifter ist, gibt es bisher ebenfalls keine Transparenzregelungen. In den Fällen aber, in denen sich Unternehmen der öffentlichen Hand aus öffentlichen Mitteln finanzieren, kommt dem Informationsanspruch der Allgemeinheit ein besonderer Stellenwert zu.

Die Bürgerinnen und Bürger haben einen berechtigten Anspruch darauf zu erfahren, wofür die öffentlichen Gelder eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Personalkosten in öffentlichen Unternehmen, also für die Frage, welche Vergütungen Vorstände und Geschäftsführer sowie Mitglieder von

Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen für ihre Tätigkeit erhalten. Mit Blick auf die bisherigen Versuche, Transparenzverordnungen unterhalb einer gesetzlichen Regelung zu schaffen, darf man festhalten, dass diese nur sehr unzureichend Beachtung gefunden haben. So hat zum Beispiel der Saarbrücker Stadtrat bereits im Jahr 2009 einen PublicCorporate-Governance-Kodex für die Beteiligungen der Landeshauptstadt erlassen, der sehr dezidierte Veröffentlichungspflichten enthält. Besondere Beachtung durch das städtische Beteiligungsmanagement hat er seither leider nicht gefunden. Es war also notwendig, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, um die entsprechenden Informationen öffentlich zugänglich zu machen.

Diesem Informationsanspruch der Öffentlichkeit wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf entsprochen, und es wird entsprechende Transparenz geschaffen. Die im Saarland geplante gesetzliche Transparenzregelung bewegt sich im Vergleich zu anderen Ländern im Bereich der mittleren Intensität. Sie ist rechtskonform und sie ist, wie ich finde, sehr ausgewogen. Hierbei wird ein Artikelgesetz geschaffen, das neue Gesetze schafft beziehungsweise bestehende Gesetze modifiziert. So wird es ein neues Vergütungsoffenlegungsgesetz geben, Neuregelungen in der Landeshaushaltsordnung sowie Änderungen im Saarländischen Sparkassengesetz, im Kommunalselbstverwaltungsgesetz sowie in der Eigenbetriebsverordnung.

Der Gesetzentwurf trifft somit Regelungen auf Landesebene und kommunaler Ebene und verpflichtet dabei sogenannte öffentliche Unternehmen, die Bezüge der Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien kumuliert zu veröffentlichen. Öffentliche Unternehmen sind nach dem Entwurf zum einen Beteiligungen von Land oder Kommunen an privatrechtlichen Gesellschaften, zum anderen öffentlich-rechtliche Unternehmen, wie beispielsweise Anstalten, Körperschaften und Stiftungen, und schließlich Landesbetriebe und Sondervermögen.

Lassen Sie mich die Kernpunkte des Transparenzgesetzes wie folgt zusammenfassen. Durch das Gesetz werden das Land, öffentlich-rechtliche Unternehmen und Kommunen bei einer unmittelbar oder mittelbar bestehenden Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften verpflichtet, auf eine kumulierte Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien im Jahresabschluss hinzuwirken. Im Bereich des Landes gilt dies auch für finanzielle Vorteile, die Mitglieder von Kontrollgremien für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.

Bereits die Gründung von und die Beteiligung des Landes oder eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens an einem privatrechtlichen Unternehmen soll

(Präsident Meiser)

in Analogie zur bereits bestehenden Gesetzeslage bei den Kommunen nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die kumulierte Offenlegung der Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien gewährleistet ist. Bei Beteiligungen von rechtsfähigen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind diese ebenfalls zur kumulierten Veröffentlichung verpflichtet. Entsprechendes gilt auch für Landesbetriebe und Sondervermögen.

Bei den Sparkassen und der Landesbank Saar wird eine diesbezügliche Hinwirkungspflicht zur kumulierten Veröffentlichung normiert. Der Sparkassenverband Saar hat ebenfalls auf eine entsprechende Transparenz hinzuwirken und die betroffenen Vergütungen an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Schließlich sollen entsprechende Regelungen auch für kommunale Sondervermögen im Sinne des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes vorgenommen werden.

Sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, dass mit den geplanten Regelungen dem Anspruch der Allgemeinheit auf weitere Transparenz in öffentlichen Unternehmen zielführend und gebührend Rechnung getragen wird, ohne dabei die Interessen der betroffenen öffentlichen Unternehmen und deren Leitungsorgane zu vernachlässigen. Der Gesetzesentwurf ist somit ein gelungenes Beispiel dafür, wie Notwendiges, Sinnvolles und Mögliches in Einklang gebracht werden kann. Auch unsere eigenen Transparenzregeln werden wir im Verfahren selbstverständlich mit auf den Weg bringen.

Trotz der vielleicht trockenen Materie des vorliegenden Gesetzentwurfes und trotz seiner umfangreichen Regelungen wünsche ich uns eine gute und erfolgreiche Beratung und bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Astrid Schramm das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Regierungskoalition nun endlich ihrem lange angekündigten Versprechen nach, dem Vorbild anderer Bundesländer zu folgen und im Sinne der Transparenz Veröffentlichungspflichten zu normieren. Wir haben immer wieder ein Transparenzgesetz gefordert, zuletzt mit einem diesbezüglichen Antrag im Landtag im Okto

ber 2012, der damals von CDU und SPD abgelehnt wurde.

Immerhin wird nun - dreieinhalb Jahre später - ein Gesetz vorgelegt, dem wir in dieser Form aber nicht zustimmen werden. Das vorgelegte Gesetz bleibt in einigen Punkten hinter den Erwartungen von uns, aber auch hinter den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zurück. Das Gesetz ist lange nicht so weitgehend wie das Hamburgische Transparenzgesetz, das wir damals als Vorbild für ein saarländisches Transparenzgesetz gefordert haben. Es richtet sich nämlich nicht an die Verwaltung des Landes, sodass der Zugang zu amtlichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger nicht verbessert wird.

Ich möchte zwei weitere Punkte in dem Gesetzentwurf ansprechen, die mir zentral erscheinen. Zum einen ist in dem Gesetzentwurf nur eine kumulierte Veröffentlichung von Bezügen vorgesehen, das heißt, die Bezüge der Mitglieder der Vorstände, Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien sind jeweils in ihrer Gesamtheit und nicht einzeln für jedes Mitglied zu veröffentlichen. Das stellt natürlich eine erhebliche Einschränkung dar, denn so bleibt weiterhin nebulös, was das einzelne Vorstandsmitglied oder Aufsichtsratsmitglied an Vergütungen erhält. So einfach wie Sie, Herr Minister Bouillon, es nun in der Saarbrücker Zeitung darstellen, dass man nämlich den Gesamtbetrag einfach durch zwei oder drei teilen müsse, ist es sicherlich nicht. Genau deshalb haben auch Sie, Herr Minister, in der Vergangenheit immer wieder eine Veröffentlichung der einzelnen Bezüge gefordert.

In diesem überaus wichtigen Punkt orientiert sich der Gesetzentwurf nicht wie von Ihnen immer gefordert am Transparenzgesetz von Nordrhein Westfalen. Dort ist eine Offenlegung der einzelnen Bezüge vorgesehen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört selbstverständlich auch in ein saarländisches Transparenzgesetz!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Man stellt sich schon die Frage, was die Gründe von CDU und SPD sind, hier Abstriche zu machen. Da komme ich zu meinem nächsten Punkt. Für die Sparkassen soll im Sparkassengesetz bestimmt werden, dass die Träger auf eine Veröffentlichung der Bezüge - wohlgemerkt der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder und Verwaltungsratsmitglieder lediglich hinwirken sollen. Es drängt sich natürlich die Frage auf, warum man die Sparkassen nicht unmittelbar zu einer Veröffentlichung der Bezüge und dann bitte auch der einzelne Bezüge verpflichtet.

(Beifall von der LINKEN.)

Eine unmittelbare Verpflichtung der Sparkassen zur Veröffentlichung ist in Hessen zum Beispiel durch

(Abg. Strobel (CDU) )

einen Verweis im Sparkassengesetz auf die Regelungen für börsennotierte Aktiengesellschaften im Handelsgesetzbuch realisiert. Tut man das nicht und fordert nur ein Hinwirken der Träger auf eine Offenlegung, so kann man am Beispiel von NordrheinWestfalen sehen, dass dies in der Folge durchaus zu Problemen führen kann. So hat zwar die große Mehrzahl der Sparkassen die Bezüge veröffentlicht; einige wenige verweigerten dies jedoch bis zuletzt. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, diese Sparkassen über einen Umweg in der mehr oder weniger nahen Zukunft zur Veröffentlichung zu bewegen, indem die zukünftige Bestellung und Wiederbestellung des Vorstandes beziehungsweise eines Vorstandsmitgliedes an die Bereitschaft zur Offenlegung der Bezüge geknüpft werden muss.

Wieso dieses ganze Theater? Hier lässt man den Sparkassen völlig unnötigerweise Spielraum, sich der geforderten Transparenz wieder zu entziehen. Wir, die Fraktion DIE LINKE, wollen echte Transparenz und nicht nur ein bisschen davon. Wir wollen nicht darum betteln. Das Gesetz sollte sie verpflichtend einfordern, auch bei den Sparkassen! Deshalb können wir - wie anfangs von mir mitgeteilt - dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Für die SPD-Landtagsfraktion hat Frau Abgeordnete Margriet Zieder-Ripplinger das Wort.

Stellen Sie sich vor, Sie haben Mehrheitsanteile an einem Unternehmen und wissen nicht, was die Geschäftsführung oder der Vorstand oder der Aufsichtsrat verdient.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was in der Privatwirtschaft ein Ding der Unmöglichkeit wäre, ist bis heute Realität für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Saarland. Das will heißen, diejenigen, die das unternehmerische Risiko bei Unternehmen der öffentlichen Hand tragen, nämlich die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, können bislang nur mutmaßen, welche Gehälter an die Leitungsebenen und die Aufsichtsgremien gezahlt werden, denn bislang gibt es keine gesetzliche Regelung oder Verpflichtung, diese Daten offenzulegen. Das Gleiche gilt übrigens für privatrechtliche Gesellschaften, an denen das Land oder saarländische Gemeinden oder Gemeindeverbände beteiligt sind.

Mit unserem Gesetzentwurf zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland beseitigen wir diesen Missstand, denn bei den