Mit unserem Gesetzentwurf zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland beseitigen wir diesen Missstand, denn bei den
Gehältern, die an die Führungs- und Kontrollmitglieder öffentlicher Unternehmen gezahlt werden, handelt es sich um Steuergelder, also um das Vermögen der Bürgerinnen und Bürger im Saarland. Deshalb haben sie auch einen Anspruch darauf zu erfahren, wie viel von ihrem Geld die Unternehmen für solche Personalkosten aufwenden. Dieses neue öffentliche Kontrollrecht führt zu mehr Transparenz, und diese ist gerade dort unerlässlich, wo sich der Staat - nämlich das Land, die Kommune - wirtschaftlich betätigt. Mit dem neuen Informationsrecht wollen wir das Vertrauen der Saarländerinnen und Saarländer in staatliches Handeln stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus werden wir gesetzlich normieren, dass bei mittelund unmittelbaren Beteiligungen der öffentlichen Hand an privatrechtlichen Gesellschaften von mehr als 25 Prozent, also 25,1 plus, die beteiligte Kommune, das Land, aber auch das öffentlich-rechtliche Unternehmen für die Veröffentlichung der gesamten Bezüge der Geschäftsführung und der Aufsichtsgremien - in der Regel im Anhang zum Jahresabschluss - Sorge zu tragen hat. Das heißt im Klartext: Wir tragen dem legitimen Informationsinteresse der Saarländerinnen und Saarländer auch in diesem Bereich Rechnung, indem wir die öffentliche Hand dazu verpflichten, auf die Veröffentlichung der Bezüge hinzuwirken. Die Saarländerinnen und Saarländer können sich also schon bald darüber informieren, wie viel Vorstände und Geschäftsführung zum Beispiel bei der Landesbank, dem Sparkassenverband, dem Congress-Centrum Saar, der Landesmedienanstalt, dem SR sowie weiteren Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts verdienen.
Gleichwohl ist der Einfluss des Gesetzgebers auf privatwirtschaftliche Unternehmen aufgrund der Bundesgesetzgebung begrenzt. Ich denke jedoch, dass wir mit dieser Regelung den Spagat zwischen privatwirtschaftlichen Interessen und den Transparenzinteressen der Öffentlichkeit hinbekommen und das Bestmögliche erreicht haben. Mit einer Selbstverpflichtung von kommunalen Unternehmen mittels eines Kodex hätten wir dieses Ziel sicherlich nicht erreicht. Darüber hinaus hätten wir auch die Spekulationen über angeblich gezahlte Summen nicht beendet. Das wäre sicherlich zu kurz gesprungen gewesen. Wir erinnern uns alle noch zu gut an Begriffe wie Spezi, Amigo oder Vetternwirtschaft. Dies gehört in Zukunft der Vergangenheit an. Ich möchte jetzt nicht auf jedes einzelne Detail eingehen, das hat mein Kollege Peter Strobel dankenswerterweise schon getan. Deshalb möchte ich mit einer einfachen Botschaft schließen: Transparenz und damit frei zugängliche Informationen schaffen Vertrauen und Sicherheit bei den Menschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von daher werden wir in der Zweiten Lesung des Transparenzgesetzes natürlich auch die Geschäftsordnung des saarländischen Landtags entsprechend ändern. Das ist mit den parlamentarischen Geschäftsführern aller Fraktionen auch schon abgestimmt. Was wir von unseren öffentlichen Unternehmen verlangen, das muss für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier erst recht gelten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf für mehr Transparenz in Erster Lesung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer dann, wenn das Geld der Bürgerinnen und Bürger ausgegeben wird, müssen diese auch erfahren können, was mit diesem Geld gemacht wird. Die Saarländer müssen sich vergewissern können, dass sorgsam mit ihrem Geld umgegangen wird. Verwaltungen sind aber nicht per se transparent. Informationen über die Art und Weise, wie das Geld ausgegeben wird, werden den Bürgern nicht automatisch zur Verfügung gestellt. Bisher müssen die Bürger in weiten Bereichen nachfragen, damit ihnen Informationen zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise über eine Anfrage mittels Informationsfreiheitsgesetz.
Die Große Koalition geht mit dem vorliegenden Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung, einen Schritt auf dem Weg zu einem Staat, in dem die Bürger ohne Weiteres ihren rechtmäßigen Anspruch auf Information erreichen können. Leider nur einen Mäuseschritt weit. Daher werden wir uns, das sage ich vorab, bei dem vorliegenden Gesetz enthalten.
Mit dem Entwurf der Regierungsfraktionen wird immerhin geregelt, dass öffentliche Einrichtungen und Betriebe in öffentlicher Hand Bezüge und Leistungen für Vorstände und Geschäftsführer veröffentlichen müssen. Allerdings bleibt der Entwurf der Großen Koalition weit hinter den Möglichkeiten zurück. Veröffentlicht werden sollen nämlich nur die kumulierten Bezüge, nicht jedoch die konkreten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds der Geschäftsführung oder des Vorstands.
Wir sagen ganz klar: Wer mit öffentlichem Auftrag Spitzenpositionen wahrnimmt, der muss sich auch den Blick auf den Gehaltszettel gefallen lassen. Darauf haben die Saarländerinnen und Saarländer ein Recht und das muss auch mit dem Transparenzgesetz umgesetzt werden.
Wir erkennen an, dass sich die Regierungsfraktionen mit dem Gesetzentwurf wenigstens ein klein wenig bewegt haben, einen Mäuseschritt in Richtung Verwirklichung erforderlicher Transparenz, leider keinen großen Schritt, wo man doch eigentlich nach der vollmundigen Werbetour des Landes Großes erwarten könnte. Sie greifen lediglich einen Teilbereich des berechtigten Auskunfts- und Informationsanspruchs der Bürger heraus.
Andere Länder, etwa Hamburg - Frau Schramm hat bereits darauf hingewiesen - und zuletzt auch Rheinland-Pfalz sind mit ihren Transparenzgesetzen viel weiter gegangen als die zögerliche, mutlose Große Koalition des Saarlandes. Die Transparenzgesetze in Hamburg oder Rheinland-Pfalz - mitgetragen von der SPD - schaffen einen echten Paradigmenwechsel. Sie legen fest, dass bestimmte Informationen grundsätzlich der Öffentlichkeit vorgelegt werden, und nicht erst nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Auch die Bezüge der Leitungsebene werden dort personengenau offengelegt. In Nordrhein-Westfalen wurde auch die Verpflichtung der Kreise und Gemeinden zur Hinwirkung auf die Veröffentlichung der Gehälter und Bezüge der einzelnen Mitglieder der Leitungsebene bei den öffentlichen Sparkassen geschaffen.
Der jetzige Innenminister Klaus Bouillon, damals noch Bürgermeister in St. Wendel, hat im Mai 2010 noch gefordert, dass sich das Saarland ein Beispiel an Nordrhein-Westfalen nimmt. Er hat damals auch öffentlich die Frage nach der Rechtfertigung der Höhe der Vergütungen und der Höhe von Pensionszahlungen der Sparkassenvorstände gestellt. Infolge seines Vorstoßes hatte der Landtag dann im Juni 2010 einen Beschluss verabschiedet, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, dem Transparenzgedanken bei öffentlichen Unternehmen mit einem Transparenzgesetz Rechnung zu tragen.
Wir hätten uns heute für das Saarland ein Signal wie in NRW oder in Hamburg wirklich gewünscht. Leider bleibt dieser Entwurf in Vielem hinter den erforderlichen Möglichkeiten zurück. Um den ersten Schritt, den Mäuseschritt, jedoch würdigen zu können und den Entwurf im Ausschuss beraten und ergänzen zu können, werden wir uns bei der Abstimmung in Erster Lesung enthalten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich sollten wir ja nicht über ein solches Transparenzgesetz reden müssen, aber unter den gegebenen Umständen ist es gut, dass ein Entwurf der Koalitionsfraktionen vorliegt. Ein solches Transparenzgesetz entspricht unserem programmatischen Auftrag, auch wir haben in der Vergangenheit schon auf das Transparenzgesetz von Hamburg hingewiesen. Dementsprechend müssen wir heute wohl zustimmen, auch wenn uns das Gesetz nicht annähernd weit genug geht.
Es ist aber schade, dass es erst zu einer gesetzlichen Regelung kommen muss. Denn die bereits bestehende bundesgesetzliche Regelung im HGB gibt es schon jetzt her, auf eigenen Wunsch der Unternehmen entsprechende Informationen zu veröffentlichen. Es ist allerdings daran gebunden, dass das Unternehmen dies tun will. Eine Verpflichtung besteht eben nicht. Eine freiwillige Veröffentlichung wäre Teil einer gelebten, intrinsisch verankerten Corporate Governance, wie es neudeutsch heißt. Ich kenne jedoch keinen Beteiligungsbericht der vom heutigen Gesetzentwurf betroffenen Unternehmen, in dem das geschehen wäre. Das ist mehr als schade. Dementsprechend kommt jetzt ein Gesetz.
Es ist mehr als schade, denn wo der Eigenwille fehlt, kommt der Ruf nach Transparenz. Es ist dann immer so eine Art „Kontroll-Transparenz“. Es kommt der Ruf nach Informationen, mittels derer sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild davon machen können, wie zum Beispiel die Vergütung einer Sparkassenpräsidentin dem persönlichen Anspruch an Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit entspricht.
Ein ganz wichtiger Punkt ist auch das Vertrauen. Vertrauen ist eine Art Währung, eine Währung, die in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Diskussion um besagte Corporate-Governance-Kodizes immer wichtiger wurde. Der Verzicht auf eine freiwillige und proaktive Informationspolitik zerstört Vertrauen. Vertrauen ist aber insbesondere für Unternehmen, denen ein öffentlich-rechtlicher Auftrag zur Daseinsvorsorge obliegt, umso wichtiger. Durch Misswirtschaft zum Beispiel bei Großprojekten im Bund und im Land, durch Korruptionsskandale, nicht zuletzt durch die Besetzung von leitenden Positionen nach Parteibuch und durch die ständige Frage nach der Wirtschaftlichkeit der von Steuermitteln finanzierten Unternehmungen stehen auch die Beteiligungen von Land und Kommunen in der Vertrauenskrise.
Natürlich bildet der vorliegende Gesetzentwurf nicht ganz unsere Vorstellungen einer umfassenden Transparenz ab - hier kann ich in die gleiche Kerbe schlagen wie die anderen Oppositionsfraktionen, wie die Kollegin Schramm und der Kollege Neyses vor mir -, gerade was die kumulierte Darstellung von Be
zügen angeht, aber auch was allgemeine Transparenzregelungen im Vergleich zum Informationsfreiheitsgesetz angeht.
Was die kumulierte Darstellung angeht, so ist zu sagen, dass es eine ähnliche Diskussion in SchleswigHolstein gibt. Man ist dort schon einen Schritt weiter, man befindet sich in der Ausschussberatung. Es gab eine Stellungnahme der Organisation Transparency International genau zu diesem Thema, in der es ausdrücklich heißt, dass es in den fünf Bundesländern, in denen ein Transparenzgesetz gilt, in dem nicht kumuliert, sondern einzeln aufgeschlüsselt wird, keine breiten Neid-Debatten gibt und auch keine Probleme mit der Stellenbesetzung, weil sich Leute nun auf eine Stelle bewerben müssten, von der öffentlich bekannt gemacht wird, wie sie besoldet wird. Auch sonst gibt es dort keine Probleme.
Deshalb lautet meine Frage: Warum nur die kumulierte Darstellung? Warum wollen Sie hier die kumulierte Darstellung, wenn es in den Ländern, in denen es eine genauere Darstellung gibt, in denen es also zumindest in dem Punkt echte Transparenz gibt, damit keine Probleme gibt? - Ich weiß es nicht. Aus unserer Sicht sollten die Bezüge nicht kumuliert, sondern durchaus personenbezogen aufgeschlüsselt werden. Gerade bei der Stellenneubesetzung ist es auch für das entscheidende Gremium interessant, in welchem Vergütungsrahmen sich vergleichbare Stellen bewegen beziehungsweise sich der Kandidat oder die Kandidatin bisher bewegte.
Die Vollständigkeit der Offenlegung ist ein weiterer Punkt, den es intensiv zu diskutieren gilt. So unterscheidet der Gesetzentwurf zwischen geschäftsführender Ebene und der Aufsichtsrats- oder Aufsichtsgremiumsebene. Auf der Geschäftsführungsebene sollen die möglichen Bezüge bei Beendigung und Ruhestand sowie Vergütungen von Dritten veröffentlicht werden, auf Aufsichtsebene hingegen sollen zusätzlich Beratungs- und Vermittlungsleistungen aufgeführt werden. Dies findet sich in den Regelungen zur Landeshaushaltsordnung, dem Sparkassengesetz und zur kommunalen Selbstverwaltung in dem Umfang nicht mehr wieder. Darauf haben schon die Kolleginnen und Kollegen hingewiesen.
Eine einheitliche Regelung für alle sollte doch eigentlich das Ziel sein. Denn entweder wollen wir Transparenz, dann wollen wir sie auch überall, oder Sie wollen sie nicht, dann frage ich mich jedoch, warum Sie an der einen Stelle so, aber an der anderen Stelle anders handeln. Eine einheitliche Regelung wäre also definitiv wünschenswert.
Des Weiteren fehlen uns in der Aufstellung der zu veröffentlichenden Zahlen auch Punkte wie geldwerte Vorteile oder Kreditvergaben an Geschäftsführung und Aufsichtsratsmitglieder sowie der Zeitaufwand für die Einnahmen von Dritten, gerade wenn
es Posten mit Außenwirkung sind. Die Veröffentlichung sollte nicht nur an - wie es im Text heißt - „geeigneter Stelle“, sondern für alle kostenfrei und direkt einsehbar sein, um Vergleichsmöglichkeiten zu schaffen. Eine Veröffentlichung im Internet bietet sich an.
Außerdem sollten wir über die Beteiligungsquote von 25 Prozent reden. Schaut man sich das Beteiligungsportfolio des Landes einmal genauer an, so sind damit gerade die Projektgesellschaften ausgenommen. Aber gerade bei diesen sind in der Vergangenheit bundesweit betrachtet immer wieder überhöhte Vergütungen festgestellt worden. Darüber werden wir im Ausschuss sicherlich noch vortrefflich diskutieren. Ich freue mich für meinen Kollegen auf die weitere Debatte. Ich kann jetzt schon sagen, wir werden eine Anhörung fordern und entsprechende Nichtregierungsorganisationen dazu hören wollen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1768 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann darf ich feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1768 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, enthalten haben sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN.
Ich bitte um Nachsicht. - Ich darf es wiederholen: Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und PIRATEN. Dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Danke für den Hinweis. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes (Drucksache 15/1765)
Ich darf darauf hinweisen, dass Herr Minister Ulrich Commerçon wegen eines Termins in Berlin entschuldigt ist und mich „vorgewarnt“ hat, dass sein Kollege Reinhold Jost diesen Gesetzentwurf begründen wird.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist für mich ein historischer Tag, Ihnen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Lehrerinnenund Lehrerbildungsgesetzes vorzustellen. Er dient primär der Umsetzung der Richtlinie 2013/55 der EU und des Rates vom 20. November 2013, mit der die Richtlinie 2005/36 der EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen novelliert wurde.
Dem Anwendungsbereich des Berufsanerkennungsgesetzes und deren Richtlinie unterfällt auch die Anerkennung von Befähigungsnachweisen für den Beruf der Lehrkraft. Lehrkräften, deren Berufsqualifikation innerhalb der Europäischen Union oder in einem Vertragspartnerstaat erworben oder anerkannt wurde, soll insofern die Möglichkeit eröffnet werden, ihren erlernten Beruf auch im saarländischen Schuldienst auszuüben.
Durch die Änderungsrichtlinie wird im Wesentlichen das bisherige Anerkennungsverfahren nochmals ausgeweitet und erleichtert. Ziel der Berufsanerkennungsrichtlinie ist es, ein transparentes und flexibles System der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen herbeizuführen und die Mobilität gleichwertig beruflich qualifizierter Personen innerhalb der Europäischen Union und ihrer Vertragspartnerstaaten zu gewährleisten.