Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Durch die Änderungsrichtlinie wird im Wesentlichen das bisherige Anerkennungsverfahren nochmals ausgeweitet und erleichtert. Ziel der Berufsanerkennungsrichtlinie ist es, ein transparentes und flexibles System der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen herbeizuführen und die Mobilität gleichwertig beruflich qualifizierter Personen innerhalb der Europäischen Union und ihrer Vertragspartnerstaaten zu gewährleisten.

Die Kernvorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie werden wie auch bisher schon einer gesetzlichen Regelung zugeführt. Die nähere Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens bleibt einer Rechtsverordnung vorbehalten, zu deren Erlass das Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz ermächtigt.

Ferner werden durch die Inbezugnahme von Vorschriften des BQFG Saarland zwei von der Änderungsrichtlinie vorgegebenen Vorwarnmechanismen umgesetzt. Einer dieser beiden Vorwarnmechanismen dient insbesondere auch dem Schutz von Kindern und Heranwachsenden im Erziehungs- und Bil

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

dungswesen. Verhindert werden soll, dass sich Lehrkräfte, die ihre Berechtigung zur Berufsausübung verloren haben, in einem anderen Staat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragspartnerstaat wieder Berufszugang verschaffen. Zu diesem Zweck wird ein grenzüberschreitender Austausch entsprechender Warnmitteilungen zwischen den jeweils zuständigen Behörden ermöglicht. Ich weiß nicht, ob dieser Warnmechanismus auch bei der Einbringung dieses Gesetzes durch meine Person gegriffen hat.

(Vereinzelt Heiterkeit.)

Darüber hinaus beabsichtigt der Gesetzentwurf die Aufhebung des derzeitigen § 21a Saarländisches Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz. Dieser wurde im Jahr 2003 als befristete Sonderregelung zur Deckung des Lehrerbedarfs in das Gesetz aufgenommen und öffnete den Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Sekundarstufe I, also die Klassenstufen 5 bis 10, auch für Bewerberinnen und Bewerber mit gymnasialem Lehramtsstudienabschluss. Mit Blick auf die jüngere Entwicklung der Bewerberinnen- und Bewerbersituation für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I ist die Weitergeltung dieser Sonderregelung jedoch nicht mehr erforderlich.

Ich bitte Sie inständig - auch im Namen meines Kollegen Commerçon - trotz der Einbringung durch mich um die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien und bedanke mich für die ungeteilte Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1765 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1765 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Justizvollzugssicherungsgesetzes

(Drucksache 15/1761)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Maschine der Lufthansa mit mehr als 500 Personen an Bord ist beim Landeanflug auf den Flughafen von Los Angeles beinahe mit einer Drohne zusammengestoßen. Diese Drohne sei nur 60 Meter über dem Flugzeug unterwegs gewesen. Der Flugkapitän konnte aber die Maschine noch sicher landen.

Diese Meldung aus der Saarbrücker Zeitung vom 21. März dieses Jahres zeigt, dass die missbräuchliche Verwendung von Drohnen dramatisch zugenommen hat. Aufgrund der aktuellen Ereignisse und Berichterstattungen im Zusammenhang von Flugmodellen und Drohnen ist zunehmend auch der Justizvollzug gefordert. Auf den missbräuchlichen Einsatz solcher Fluggeräte muss reagiert werden. In zwei Bundesländern hat es bereits Fälle eines Überflugs von Drohnen bei Justizvollzugsanstalten gegeben. Auch die beiden angrenzenden französischen Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim wurden bereits von Drohnen überflogen.

Ganz aktuell hat am 13. April nachts auch ein vermeintlicher Überflug über der JVA Saarbrücken stattgefunden. Dies wurde während der routinemäßigen Bestreifung der Anstalt bemerkt. Ob dieser Überflug auch mit einer Kamera ausgestattet war, konnte wegen der Sichtverhältnisse nicht mit Bestimmtheit festgestellt werden. Hinweise darauf, dass an der Drohne zu transportierende Gegenstände befestigt waren, bestehen allerdings nicht. Bei der abschließenden Kontrolle des Anstaltsgeländes wurden auch keine verbotenen Gegenstände aufgefunden.

Es zeigt aber: Durch Drohnen werden Sicherheitsgefahren ausgelöst, denen begegnet werden muss. Die mittlerweile technisch sehr leistungsfähigen Flugobjekte sind einfach zu erwerben und zu betreiben. Je nach Größe und Leistung verfügen Drohnen über eine Transportkapazität von mehreren Kilogramm. Sie sind daher ohne Weiteres in der Lage, ferngelenkt und mit der Fähigkeit der Livebild-Datenübertragung Bilder von Personen oder Justizvollzugsanstalten aufzuzeichnen oder unerlaubte Gegenstände wie Drogen, Fluchtwerkzeuge oder gar Waffen gezielt an Gefangene zu übergeben. Für den saarländischen Justizvollzug ist hier insbesondere die Übergabe auf dem Freistundenhof kritisch, da wir die Haftraumfenster in der JVA Saarbrücken sukzessive mit einer Feinvergitterung versehen haben und bei einem letzten Hafthaus dies bis zum Sommer auch abgeschlossen haben werden.

(Minister Jost)

Neben der Entwicklung spezieller Technologien zur Erkennung und Abwehr der geschilderten Gefahren ist es daher im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalten erforderlich, das Überfliegen des Anstaltsgeländes mit unbemannten Flugobjekten von vornherein zu verbieten - das ist jetzt nicht der Fall - und Verstöße als Ordnungswidrigkeit sanktionieren zu können. Diese Rechtslage wurde bereits in Bremen, aber auch in Schleswig-Holstein geschaffen.

Im Saarland wollen wir allerdings noch einen Schritt weiter gehen. In Abstimmung mit der Bundesnetzagentur soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um ein Überfliegen des Anstaltsgeländes mit unbemannten Flugobjekten durch Störung der von den unbemannten Flugobjekten verwendeten Frequenzen verhindern zu können. Die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage wird vom Telekommunikationsgesetz ermöglicht. Im Rahmen der von meinem Ministerium durchgeführten externen Anhörung hat die Bundesnetzagentur ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf erteilt.

Die Entwicklung spezieller Technologien zur Erkennung und Abwehr der geschilderten Gefahren durch Drohnen befindet sich erst im Versuchsstadium. Kein System hat bislang eine überzeugende Marktreife erlangt. Trotzdem wollen wir eine Rechtsgrundlage schaffen, um im Falle des Vorhandenseins einer marktreifen Technologie diese auch betreiben zu können. Nach meiner Einschätzung wird es aber nicht mehr lange dauern, bis eine solche Technologie dann zu bezahlbaren Preisen angeboten werden wird, denn auch die Industrie wird immer mehr auf die Gefahr aufmerksam, die Drohnen für die Werkssicherheit bedeuten oder auch für Geschäftsgeheimnisse. So könnte eine Drohne nicht nur Sprengstoff auf das Dach einer JVA bringen, sondern ebenso eine Abhöreinrichtung auf das Dach eines Hochtechnologiekonzerns.

Wir wollen daher reagieren und nicht abwarten, bis wir einen ernsthaften Vorfall mit einer Drohne im Saarland haben. Auf ein sanktioniertes Flugverbot mit Drohnen über dem Anstaltsgelände soll daher nicht mehr verzichtet werden. Ohne eine solche formelle Vorgehensweise, ohne ein solches formales Verbot wäre auch bereits das Einschreiten gegen einfliegende Drohnen und die Störung der Frequenzen rechtlich problematisch. Ich darf Sie daher um die Überweisung des Entwurfs an den zuständigen Rechtsausschuss bitten und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1761 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1761 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN. Es ist somit einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes

(Drucksache 15/1527) (Abänderungsanträge: Drucksachen 15/1760, 15/1772, 15/1784 und 15/1785)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Bernd Wegner das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes, der Ihnen als Drucksache 15/1527 vorliegt, in seiner 41. Sitzung am 13. und 14. Oktober letzten Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen.

Der Gesetzentwurf enthält Änderungsvorschläge, die einzelne Vorschriften zur Feststellung von Beschäftigten für Maßnahmen der Weiterbildung betreffen. So soll der bisherig hälftige Anteil von drei Tagen, den Beschäftigte für ein jährliches Freistellungsvolumen von sechs Tagen als arbeitsfreie Zeit einzubringen haben, um einen Tag auf zwei Tage verkürzt werden. Für die ersten zwei Tage einer Freistellung soll dabei die Anrechnung arbeitsfreier Zeit entfallen. Auch werden die beiden Fallgruppen freistellungsbegründeter Weiterbildung, nämlich die berufliche und die politische Weiterbildung, um eine

(Minister Jost)

dritte Fallgruppe, die Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder einer gemeinwohlorientierten freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit ergänzt. Zudem wird der Personenkreis der Berechtigten erweitert, indem auch die im Dienst des Bundes stehenden Beschäftigten mit Arbeitssitz im Saarland einbezogen werden.

Die bisher auf kleine Unternehmen beschränkte Möglichkeit, die Ansprüche auf Freistellung gemeinsam zu erfüllen, wird auf alle Arbeitsstellen ohne Rücksicht auf die Unternehmensgröße erweitert. Dies lässt einen Ausgleich der Belastung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite erwarten. Des Weiteren sollen die staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und deren Einrichtungen sowie anerkannte Hochschulen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom Erfordernis einer Freistellungsbescheinigung für ihre Weiterbildungsmaßnahmen ausgenommen werden. Dies führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung bei den bisherigen Antragstellern und beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr sowie beim Ministerium für Bildung und Kultur.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich in drei Sitzungen mit dem Gesetzesentwurf befasst. Er hat zu dem Entwurf am 13. Januar 2016 eine Anhörung durchgeführt, an der sich neun Organisationen mit unterschiedlichen Bezügen zu der Gesetzesinitiative beteiligt haben. Eine einheitliche Meinungsbildung der angehörten Organisationen zu den geplanten Änderungen gab es nicht. Mit Blick auf andere noch weitergehende Länderregelungen sahen einige Verbände die Einbringung von arbeitsfreier Zeit als kritisch an. Arbeitgeberverbände dagegen wiesen auf die bevorstehende Belastung der Arbeitgeber hin.

Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben jeweils Abänderungsanträge eingebracht. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der 92. Sitzung des Ausschusses am 22. März 2006 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen. Die Abänderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Annahme des Gesetzesentwurfes, Drucksache 15/1527, unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages 15/1760 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Eugen Roth.

Sehr verehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit der heutigen voraussichtlichen Verabschiedung des Gesetzes werden wir einen weiteren Punkt aus unserem Koalitionsvertrag umsetzen. Herr Präsident, ich darf mit Ihrem Einverständnis daraus zitieren: „Das Prinzip des lebenslangen Lernens soll zusammen mit den Kammern, den Spitzenorganisationen der Wirtschaft sowie den staatlich anerkannten Trägern der Weiterbildung in der Berufs- und Lebenswirklichkeit im Saarland noch tiefer verankert werden. Deshalb werden wir die Vorschriften zur Bildungsfreistellung im Saarland unter enger Einbindung der Kammern, der Spitzenorganisationen der Wirtschaft sowie der staatlich anerkannten Träger überarbeiten. Wir werden dabei die Anrechnungsfreiheit der Bildungsfreistellung für die ersten beiden Tage pro Kalenderjahr schaffen sowie die Möglichkeiten der gemeinsamen Erfüllung des Bildungsfreistellungsanspruchs im Rahmen von betrieblichen Lösungen auf alle Unternehmen ausdehnen (§ 5 SBFG).“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein sehr langer Diskussionsprozess gewesen. Es ist ein intensiver Diskussionsprozess gewesen, aber wir setzen das um, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Das heißt im Klartext: Wir liefern!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte ein paar Worte zur Langzeitgenese dieses Gesetzes sagen. Es ist erstmals 1990 im Saarland eingeführt worden, damals unter einer SPDLandesregierung geführt vom damaligen Ministerpräsidenten Lafontaine. Mir ist aus zuverlässigen Quellen von ehemaligen Abgeordneten und Gewerkschaftern gesagt worden, dass das damals schon umstritten war. Man habe das damals bereits dem amtierenden Ministerpräsidenten abtrotzen müssen. Es gab leider in der Folgezeit nur eine sehr schwache Inanspruchnahme, die in der Regel unter 2 Prozent lag. Und wenn man sich das genau anschaut, war dies überwiegend im öffentlichen Dienst der Fall. In der Privatwirtschaft war die Inanspruchnahme noch wesentlich geringer.

Das Gesetz wurde im Jahr 2005 noch einmal grundlegend verändert. Es ist die Logik der Einbringung von arbeitsfreien Zeiten hineingekommen. Ich war in diesen Prozess sehr eng eingebunden. Wir waren damals der Auffassung von Arbeitnehmerseite, dass man das nicht tun sollte. Der Arbeitgeberverband vertrat die Auffassung, dass man das machen sollte.

(Abg. Wegner (CDU) )

Letztendlich ist das umgesetzt worden. Ich erinnere mich noch gut, dass wir damals eine Demonstration organisiert hatten, lieber Kollege Kurtz, vor dem Landtag. Bei dieser Demonstration gab es fünf Teilnehmer, ich war einer davon. Auch das spricht natürlich eine gewisse Sprache.

Bisher waren bei Einbringung dieser eigenen freien Zeiten schon bis zu sechs Tage möglich. Aktuell das füge ich doch ein bisschen stolz hinzu, weil es der Wahrheit entspricht - hat die SPD das noch einmal in die Koalitionsgespräche eingebracht, und zwar durch meine Person. Wir sehen in dem aktuellen Kompromiss einige Verbesserungen.

Das ist, wenn ich aufzähle, in Folgendem begründet: Wir sehen, dass zum einen anrechnungsfrei zwei Tage in Anspruch genommen werden können. Wir sehen die Tatsache, dass explizit das Ehrenamt und auch gemeinwohlorientierte Tätigkeiten aufgenommen werden. Wir haben, was in der Praxis auch ein Thema war, die Möglichkeit geschaffen, dass auch Beschäftigte von im Saarland ansässigen Bundesbehörden vom Weiterbildungsgesetz profitieren können.