Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Das ist, wenn ich aufzähle, in Folgendem begründet: Wir sehen, dass zum einen anrechnungsfrei zwei Tage in Anspruch genommen werden können. Wir sehen die Tatsache, dass explizit das Ehrenamt und auch gemeinwohlorientierte Tätigkeiten aufgenommen werden. Wir haben, was in der Praxis auch ein Thema war, die Möglichkeit geschaffen, dass auch Beschäftigte von im Saarland ansässigen Bundesbehörden vom Weiterbildungsgesetz profitieren können.

Wir haben letztendlich, was zu vielen Diskussionen geführt hat, die sogenannte Kleinbetriebsklausel fallen lassen, weil es durchaus Ängste und Befürchtungen gibt, dass das zu einem gewissen Missbrauch führen könnte. Belegt ist das allerdings nicht. Es ging darum, dass betrieblich verordnete erforderliche Mitbestimmung durch die Unternehmen auf das Bildungsfreistellungsgesetz und diese politischen Geschichten gedrückt werden könnte. Bisher konnten sie von dem Gesetz überhaupt nicht profitieren. Also ist das, egal wie man es betrachtet, zwar ein Risiko, aber dennoch ein Fortschritt.

Mit Blick auf die Arbeitgeberverbandsseite ist als Kompromiss zu bewerten, dass wir das nicht auf das Niveau der anderen 13 Bundesländer, die ein Bildungsfreistellungsgesetz haben, angehoben haben. Das war ein dringendes Bedürfnis der Arbeitgeberverbände.

Im Kern, das möchte ich besonders herausstellen, war jetzt, in der aktuellen Debatte und verglichen mit früheren Debatten, nicht mehr streitig, ob man eine Stimulanz braucht, um politische Weiterbildung zu nutzen. Das war in den früheren Debatten, an denen ich persönlich nun auch schon seit langen Jahren beteiligt war, immer strittig: Ist das nicht reine Privatsache? Ist das nicht eine Geschichte, die am Feierabend oder am Wochenende stattfinden kann? Das hat sich qualitativ in der Debatte geändert. Es ging natürlich auch darum, wer das Ganze bezahlen soll. Dass eine solche Kostenfrage nicht von vornherein ausgeblendet werden kann, ist, so denke ich, bei einer derartigen Gemengelage durchaus verständlich.

Ich möchte das Ganze noch einmal kurz bewerten: Wir setzen hier, wie erwähnt, einen Kompromiss um. Wir hätten uns durchaus mehr vorstellen können, sehen aber auch, dass sich hier ein Schritt hin zu Verbesserungen, wie ich sie eben dargestellt habe, ergibt. Wir stellen fest, dass sich das weiterbildungspolitische Klima auch in den Debatten zwischen den Verbänden fortentwickelt hat, dass nicht mehr so „eingemauert“ diskutiert wird, wie das schon mal der Fall war. Das nunmehr vorhandene gegenseitige Anerkennen der hehren Ziele ist positiv zu werten.

Die Frage der Finanzierung habe ich angesprochen. Die Bedeutung dieser Frage wird in der Realität leider sehr stark relativiert; da nur so wenige Leute die Regelungen in Anspruch nehmen, ergibt sich im Grunde keine große Mehrbelastung. Das Thema würde natürlich an Bedeutung gewinnen, sollten die neuen Regelungen zu einer stärkeren Inanspruchnahme führen.

Mit zwei anrechnungsfreien Tagen wird in der Weiterbildungswirklichkeit die Masse der stattfindenden Seminare abgedeckt. Das Gros der Seminare ist nicht mehr als Wochenseminar oder gar noch länger dauerndes Seminar ausgestaltet; solcherart lange Seminare sind eher in der Minderzahl. Von größerer Bedeutung sind eintägige, oftmals in aufeinander aufbauenden Stufen ausgestaltete und zweitägige Seminare. Mit den zwei anrechnungsfreien Tagen als zusätzliche Stimulanz kann man weit mehr als 70 Prozent der Seminare abdecken. Ich spreche von „zusätzlicher Stimulanz“, denn man darf nicht vergessen: Es gibt weitere Freistellungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz; das sind die berühmten „§ 37 Abs. 6-Seminare“. Und im öffentlichen Dienst gibt es Sonderurlaubsmöglichkeiten über die Freistellungsverordnung. Auch dies muss man bei der Betrachtung des Gesamtzusammenhangs im Blick haben.

Letztlich werden wir auch weiterhin das Thema auf der Tagesordnung behalten. Als Ausfluss aus diesem Prozess, der eine starke Einbindung der Akteure, insbesondere der Bildungsakteure, vorgesehen hatte und der, lieber Kollege Wegner, auch so umgesetzt wurde, haben wir gesagt, dass wir uns diese Geschichte noch mal anschauen wollen. Denn die Debatten strotzen häufig von Behauptungen, von Annahmen, von Prognosen und anderem. Aus dem Bildungsgeschäft heraus kann ich aber sagen, dass die Situation der Beschäftigten oft nicht nur von den formalen Voraussetzungen abhängt, sondern auch von ganz anderen Dingen, zum Beispiel von der Qualität und der Attraktivität von Seminaren, um nur ein Beispiel für solche Faktoren zu erwähnen. Wir haben angesichts dessen gesagt, dass wir uns das noch einmal anschauen möchten, dass wir das evaluieren wollen.

(Abg. Roth (SPD) )

Auch in anderen Bundesländern verfährt man so, da man sich Sicherheit über dieses Instrument verschaffen will. Eine Änderung besagt daher auch, vergleichbar mit den Regelungen in Rheinland-Pfalz, aber auch den Regelungen anderer Bundesländer, dass das Gesetz evaluiert werden wird. Eine Evaluation führt man natürlich nicht schon nach drei Monaten durch; wir haben einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Ich glaube, dass dieser Zeitraum alles in allem angemessen ist.

Unterm Strich, noch einmal zusammengefasst: Ich bin dankbar, dass wir das hinbekommen. Gewiss, wir hätten uns durchaus mehr gewünscht. Ich möchte aber zum Abschluss einen Aspekt erwähnen, auch an die Adresse derjenigen, die sich - wie ich vielleicht mehr erwünscht hätten: „y/x ist mehr als 0/nix“. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Professor Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Kollege Roth hat eben gesagt, „wir liefern“. Ich muss feststellen: Das ist richtig, aber die Lieferung hat auch erhebliche Mängel. Wir sehen vor allem zwei Mängel:

Der eine Mangel betrifft die Freistellung. Wir sind mit der Regelung „2 zu 4“, also sechs Tage, von denen zwei nicht angerechnet werden, nicht einverstanden. Wir schlagen vielmehr fünf Tage vor; diesbezüglich sehen wir uns in Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen in anderen Bundesländern. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb das Saarland in dieser Frage, verglichen mit anderen Bundesländern, so weit hinterherhinken sollte.

(Beifall von der LINKEN.)

Als zweiten Mangel monieren wir eine deutliche Verschlechterung, die sich nach unserer Auffassung ergeben hat bei der Frage der Ausdehnung der gemeinsamen Freistellung auf alle Arbeitsstätten. Wir meinen, dass dies einen grundlegenden Mangel dieses Gesetzes darstellt. Wir würden uns wünschen, dass dies rückgängig gemacht würde, wir würden gerne § 5 Abs. 7 streichen. Ich verweise diesbezüglich auch auf die Stellungnahme der Arbeitskammer, aus der ich, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitieren möchte. Die Arbeiterkammer hat in ihrer Stellungnahme Folgendes ausgeführt: „Bildungsfreistellung ist als ein individuelles und persönliches Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern konzipiert worden und soll persönliche, berufliche und gesellschaftliche Perspektiven eröffnen. Die im saarländischen Freistellungsgesetz getroffene Regelung,

dass die Ansprüche auf Freistellung gemeinsam erfüllt werden können oder gar abgegolten werden können, widerspricht diesem Gedanken grundlegend. Diese Möglichkeit nunmehr auf alle Arbeitsstätten auszudehnen, bedeutet aus Arbeitnehmersicht eine Verschlechterung des bestehenden Gesetzes.“ Dieser Stellungnahme schließen wir uns inhaltlich voll an; wir sehen an dieser Stelle erhebliche Mängel.

Bestimmte Fortschritte will ich keineswegs verkennen. Deswegen werden wir auch nicht gegen den Gesetzentwurf stimmen, sondern uns, wie schon im Ausschuss geschehen, enthalten, eben wegen der erwähnten Mängel. Angesichts der Tatsache, dass das Thema hier beraten wurde und sich ein gewisser Fortschritt ergeben hat, werden wir allerdings auch nicht gegen den Entwurf stimmen.

Ich begrüße sehr, dass wir überhaupt eine Debatte über dieses Thema führen. Denn das Thema Weiterbildung ist ein zentrales Thema. In allen Stellungnahmen, in den Stellungnahmen der Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppierungen, seien es Vertreter der Wirtschaft, seien es Vertreter der Gewerkschaften, seien es Vertreter der Politik, ist immer wieder die Rede davon, wie notwendig die Weiterbildung sei. Es wird immer wieder betont, dass man ohne lebenslanges Lernen überhaupt nicht mehr klarkomme.

In diesem ganzen Themenkomplex ist dieses Gesetz natürlich nur ein Element. Kollege Eugen Roth hat ja darauf hingewiesen, dass es auch weitere Punkte gibt, die eine Rolle spielen: die Qualität des Angebotes, die Beschaffenheit des Umfeldes und dergleichen mehr. Wichtig ist, so glaube ich, dass wir gemeinsame Anstrengungen unternehmen, damit die Möglichkeiten, die sich mit dem Gesetz eröffnen, auch angenommen werden. Das ist der entscheidende Punkt.

Bisher lag bei der Diskussion über diesen Themenbereich der Fokus immer auf der Kostenbelastung der Unternehmen. Ich halte dies für eine falsche Schwerpunktsetzung. Ich will gar nicht verkennen, dass sich hieraus auch Aufwendungen für die Unternehmen ergeben. Betrachtet man allerdings, in welch geringem Maße von den Regelungen Gebrauch gemacht wird, kann man von einer echten Belastung faktisch nicht reden. Ich will die Belastung nicht kleinreden, aber sie ist nicht der Hauptpunkt.

Der Hauptpunkt ist, dass wir dazu beitragen müssen, dass die Möglichkeiten wahrgenommen werden. Wir müssen dafür werben. Deswegen darf man dieses Gesetz nicht in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Aufwendungen sehen, sondern muss es unter dem Gesichtspunkt der Chancen betrachten. An dieser Stelle komme ich noch einmal auf unsere Änderungsvorschläge zurück: Ich glaube,

(Abg. Roth (SPD) )

dass man die Chancen der Inanspruchnahme der Möglichkeiten erhöhen kann, wenn weniger eigene freie Zeit eingebracht werden muss. Wir sollten daher, wie das auch in anderen Bundesländern der Fall ist, die nicht angerechnete Zeit von zwei Tagen auf fünf Tage ausdehnen. Wir sollten § 5 Abs. 7 streichen, um so zu unterstreichen, dass ein individuelles, dass ein persönliches Recht auf Weiterbildung besteht, dessen Möglichkeiten tatsächlich wahrgenommen werden können und wahrgenommen werden sollen.

Positiv möchte ich anmerken - ich glaube, insoweit sind wir uns einig -, dass die Frage der Weiterbildung auch einen erheblichen Stellenwert in unserer parlamentarischen Arbeit haben muss und das Gesetz diesem Anliegen grundsätzlich gerecht wird. Wir sehen, wie gesagt - das will ich nicht noch mal wiederholen -, Verbesserungsbedarf, sehen es aber als einen Schritt, der wichtig ist, damit die Möglichkeiten, sich für Weiterbildung im Betrieb freistellen zu lassen, vergrößert werden. Das unterstützen wir. In dem Sinne bin ich dafür, diesen Prozess in der Beratung weiter fortzusetzen. Das wird ja geschehen. Ich glaube, dass wir dann auch möglicherweise zu weiteren Verbesserungen kommen, wie sie übrigens auch in den Stellungnahmen sowohl des DGB als auch der Arbeitskammer angeregt worden sind. Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Michael Neyses.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Roth hat ja mehrfach - ich habe nicht gezählt, wie oft - von einem Kompromiss gesprochen. Kollege Roth, wenn Sie mit dem Gesetz nicht glücklich sind, sollten Sie nicht zustimmen!

(Zurufe von der SPD. - Sprechen.)

Die Große Koalition geht mit dem vorliegenden Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung, aber leider - wie auch vorhin beim Transparenz-Gesetz - nur einen Mäuseschritt. Daher werden wir, das sage ich vorab, uns beim vorliegenden Gesetzentwurf enthalten.

Kolleginnen und Kollegen, bisher galt im Saarland die Regelung, dass nur diejenigen für Bildungsmaßnahmen freigestellt werden können, die im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen. Damit ist das Saarland ein Einzelfall unter den Bundesländern. In keinem anderen Bundesland müssen Arbeitnehmer eigene arbeitsfreie Zeit einbringen, um sich weiterzubilden. Das soll mit Ihrem Gesetzentwurf nun ge

ändert werden, künftig sollen Arbeitnehmer sich zumindest zwei Tage im Jahr für Bildungsmaßnahmen freistellen lassen können, ohne eigenen Urlaub hierfür einbringen zu müssen. Das ist eine Verbesserung des Status quo im Saarland. Es ist aber keine Verbesserung für die Saarländerinnen und Saarländer im Vergleich zu den Bürgern anderer Bundesländer! Auch nach dieser Gesetzesänderung bleibt das Saarland Schlusslicht unter allen Bundesländern, die ein Bildungsfreistellungsgesetz haben.

(Abg. Thul (SPD) : Zwei haben gar keins.)

Nur Bayern und Sachsen haben kein Bildungsfreistellungsgesetz. Damit bleiben wir, wie schon so oft, auf dem drittletzten Platz stehen.

Außer in den genannten Bundesländern beträgt der Bildungsfreistellungsanspruch fünf Tage im Jahr, und zwar ohne Einbringung eigenen Urlaubs und eigener Freizeit.

(Sprechen.)

Das sind mehr als doppelt so viele Tage wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland nun als Anspruch erhalten sollen. Diese Schieflage im Vergleich zu anderen Bundesländern ist aus unserer Sicht keineswegs nachvollziehbar. Wir glauben auch nicht, dass durch diese Zweitagesregelung ein großer Anreiz zu mehr Weiterbildung erreicht wird. Und das ist es doch, was Sie mit Ihrer Gesetzesänderung eigentlich erreichen wollen. Denn auch Sie wissen, dass die Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten Richtung null tendiert. Das muss man in dieser Debatte eben auch wissen. Diese Inanspruchnahme gilt es zu erhöhen, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn davon profitieren alle - Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Sie kennen diese Sichtweise von uns GRÜNEN bereits aus anderen Zusammenhängen: Bildung läuft bei uns eben nicht unter dem Stichwort Kosten, Bildung läuft bei uns unter dem Stichwort Investition.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Bildungsausgaben lohnen sich aus unserer Sicht eben nicht nur für den Staat, wir sind überzeugt, dass sie sich auch für die Wirtschaft lohnen. Das gilt insbesondere für eine solch bewegte Zeit des wirtschaftlichen Wandels wie die, in der wir uns momentan befinden. Ich nenne nur als Stichwort Industrie 4.0 und die Ära der Digitalisierung, die eine immense Fortbildungs- und Qualifizierungsherausforderung darstellt, wenn es uns gelingen soll, sie arbeitnehmerverträglich zu managen.

Zum Komplex des Bildungsfreistellungsanspruchs möchte ich abschließend darauf hinweisen, dass auch in Baden-Württemberg, dem Mutterland der deutschen mittelständischen Wirtschaft, wie es vom DGB in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

genannt wurde, eine Freistellung von fünf Tagen gibt.

Auch was die sonstigen Änderungen an diesem Gesetz angeht, sehen wir im Übrigen weniger Licht als Schatten. Wir begrüßen, dass die Möglichkeit der Freistellung ausgedehnt wird auf Weiterbildungen zur Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Wir hätten es auch begrüßt, wenn der frühestmögliche Zeitpunkt, ab dem eine Freistellung für Arbeitnehmer möglich ist, von zwölf auf sechs Monate verringert worden wäre, so wie es im Gesetzentwurf der Regierung zunächst auch vorgesehen war. Das soll im Abänderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD aber wieder rückgängig gemacht werden. Es soll dabei bleiben, dass eine Freistellung für Weiterbildung erst nach einem Jahr möglich ist. Diese Verschlechterung lehnen wir ab.

Ihr Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass künftig alle Unternehmen die Bildungsansprüche ihrer Mitarbeiter gemeinsam erfüllen können. Damit nehmen sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihren individuellen Bildungsanspruch faktisch wieder weg. Auch das ist aus unserer Sicht eine Verschlechterung, die wir ablehnen.

Unsere Vorstellung eines guten Bildungsfreistellungsgesetzes habe ich Ihnen vorgetragen. Sie finden sie in unserem Abänderungsantrag, für den ich hiermit um Zustimmung werbe. Den Abänderungsantrag des Ausschusses werden wir ablehnen, weil er eine echte Verschlechterung des Regierungsentwurfs darstellt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Bernd Wegner.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute das Bildungsfreistellungsgesetz in der Zweiten Lesung nach Anhörung im Ausschuss. Ich glaube, dass wir, wie der Kollege Eugen Roth es eben schon mal gesagt hat, einen wichtigen Schritt zur Erfüllung unseres Koalitionsvertrages gemacht haben. Ich glaube auch, dass wir mit diesem Gesetz auch wichtige Anreize gesetzt haben, um Weiterbildung ein Stück weit voranzubringen.

Herr Kollege Bierbaum, Sie haben eben etwas Richtiges gesagt. Sie haben zu Recht darüber geklagt, dass Weiterbildung und diese Weiterbildungsgesetze insgesamt zu wenig genutzt werden. Damit haben Sie den Schluss begründet, dass es auch für die Unternehmen nicht so viel kostet und von daher noch nicht relevant ist. Aber wir wollen ja mit dem