Protokoll der Sitzung vom 18.05.2016

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es muss eine landesrechtliche Anerkennung erfolgen. Dass niedrigschwellige Angebote eine sinnvolle Ergänzung sind, wird wohl nicht bestritten. Wir praktizieren dies auch schon seit Langem.

Entschuldigen Sie, wenn ich wieder auf Demenzerkrankungen zu sprechen komme. Ich bin in diesem Bereich verstärkt unterwegs und kann eigene Erfahrungen durch unsere Arbeit als Demenzverein authentisch belegen. Angehörigenschulungen sind hierbei ein Forum, in dem Angehörigen die Möglichkeit gegeben wird, fachlichen Rat einzuholen für die Betreuung durch Pflegekräfte. Es ist auch ein Austauschforum von Betroffenen, um sich gegenseitig zu stärken. Aber es besteht auch die Möglichkeit, Strategien zu entwickeln, wie man seine Pflegesituation bewerkstelligen kann, indem man sich auch selbst schützen kann. All dies geschieht in Angehörigenschulungen oder in anderen niedrigschwelligen Angeboten. Hier geht es jetzt darum, den Zugang zu solchen niedrigschwelligen Angeboten zu vereinfachen. Man gelangt leichter an die Stellen, wo Angebote vorgehalten werden, dies auch ohne großen bürokratischen Aufwand.

Die Anerkennung der niedrigschwelligen Angebote obliegt - wie es bereits üblich ist - den Landkreisen und dem Regionalverband. Diese sind auch zuständig für die Planung und Steuerung der Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen beziehungsweise auch für Menschen, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Von daher ist es richtig, dass dies weiterhin bei den kommunalen Verbänden angesiedelt bleibt, wie es auch bereits praktiziert wird.

Die Empfehlungen zur Anerkennung wurden zwischen dem Bund der Pflegekassen und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt und beschlossen, Bund und Länder haben dem auch zugstimmt. So werden zum Beispiel Betreuungs- und Entlastungsangebote auch von den kommunalen Verbänden anerkannt und gefördert, ebenso Personal- und Sachkosten, die Schulung und Fortbildung von Helfenden oder auch eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der Fachkräfte. All dies ist vorgesehen. Ähnliches gilt für ehrenamtliche Initiativen. Dort kommen noch die

Aufwandsentschädigungen oder die Behandlung versicherungsrechtlicher Fragen hinzu.

Die Förderung bleibt also bei den Landkreisen und beim Regionalverband. Das Land bleibt zuständig für die Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen. Dies ist geregelt in § 45c des Sozialgesetzbuches XI.

Ich komme zum zweiten Punkt, der Einführung des Landesseniorenberichts. Wir kennen den Landesseniorenplan. Er ist das Planungs- und Entwicklungsinstrument der Landesseniorenpolitik und damit die programmatische Grundlage und letztlich die Leitlinie der Politik, die in unserem Land im Hinblick auf Senioren verfolgt wird. Der Landesseniorenbericht wird künftig eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern im Seniorenalter sowohl aus individueller wie aus gesellschaftlicher Sicht liefern. Wir haben hier eine Grundlage, die aussagekräftige Informationen und Daten beinhaltet, die auch dazu beitragen, dass politisches Handeln zielgenau geplant und entwickelt werden kann. Das Zusammenwirken beider Instrumente wird helfen, das Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu sichern, dies nicht erst bei Pflegebedürftigkeit, sondern schon früher, wenn eine Hilfe- oder Betreuungsbedürftigkeit entsteht, um entsprechend vorzubeugen, dass Pflegebedürftigkeit nachher auch in anderen Schweregraden behandelt werden kann.

Das Ganze ging auch auf eine Initiative des Landesseniorenbeirates zurück, der diesen Beschluss schon einmal auf den Weg gebracht hat. Ich freue mich an dieser Stelle auch für den Landesseniorenbeirat, dass wir dem folgen können und dass dies heute mit dieser Gesetzesinitiative auch entsprechend umgesetzt werden kann.

Insgesamt dienen alle Änderungen des Saarländischen Pflegegesetzes zur Sicherung und zur Verbesserung der Lebenssituation, aber auch zur Verwirklichung der Wünsche und Vorstellungen der Menschen, in der Häuslichkeit zu bleiben, zu Hause gepflegt werden zu können, wenn es notwendig ist. Ich denke, dass wir hier in unserem Land den Menschen, die hilfe-, betreuungs- oder pflegebedürftig werden, eine gute Antwort geben. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Astrid Schramm das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Saarländischen

Pflegegesetzes, insbesondere die Umsetzung von Bundesrecht im Bereich Pflege. Daher gehört es aus meiner Sicht dazu, zunächst einmal die allgemeine Situation in der Pflege zumindest beispielhaft zu skizzieren, damit klar ist, wo wir momentan bei der Pflege stehen.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass eine dringend erforderliche grundlegende Pflegereform auf der Bundesebene von der Großen Koalition noch immer nicht angepackt wurde. An der grundlegenden Fehlkonstruktion und der Unterfinanzierung der Pflegeversicherung, nämlich dem Teilleistungsprinzip, wurde nichts geändert. Frau Heib, kleine Änderungen wurden vorgenommen, zum Beispiel bei den Demenzkranken. Aber die Änderungen reichen nicht aus. Deshalb ist die Frage, ob das vorliegende Gesetz für die Pflege mehr als nur ein Placebo ist. Nach wie vor hängt gute und würdige Pflege vom Geldbeutel der Betroffenen ab. Noch immer sind in der Pflege massive finanzielle und strukturelle Defizite zu beklagen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Pflegepersonal ist dramatisch überlastet. Wir haben eine unerträgliche Personalnot und illegale Arbeitsbedingungen. Hierunter leiden die Beschäftigten genauso wie die Pflegebedürftigen. Auch wenn nicht alle in diesem Hause es gerne hören, haben wir nach wie vor einen Notstand in der Pflege. So haben weder das Krankenhausstrukturgesetz noch die Pflegestärkungsgesetze an diesem Notstand etwas geändert. Sie werden, wie es derzeit aussieht, auch in Zukunft nichts zum Positiven ändern, meine Damen und Herren.

Was den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, möchte ich mich auf einige Punkte beschränken. Wir, die Fraktion DIE LINKE, unterstützen alle geeigneten Maßnahmen, die dem Wunsch hilfe-, betreuungsund pflegebedürftiger Menschen nach Verbleib in der eigenen Häuslichkeit entsprechen. Allerdings dürfen hierbei die Qualität der Leistungen wie auch die Arbeitsbedingungen der in diesem Bereich tätigen Menschen nicht auf der Strecke bleiben.

Die Ausweitung von niedrigschwelligen Angeboten der Einfachheit halber will ich dies einmal mit Haushalts- und Alltagsmanagement beschreiben - wird durch die Einführung von Entlastungsangeboten zum Anheizer eines neuen privaten Pflegemarktes. Es besteht zudem eine Umwidmungsmöglichkeit; Frau Heib hat es eben angesprochen. Sage und schreibe 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrages können zugunsten niedrigschwelliger Angebote verwendet werden. Hier werden Tür und Tor für noch mehr prekäre Beschäftigung geöffnet. Es ist zu befürchten, dass es in der Praxis zu einer Vermischung von Leistungen kommt und vermehrt zu einer „Billigversion“ von Pflege gegriffen wird. Man

(Abg. Heib (CDU) )

kann schon nachlesen, dass findige Berater bereits die Vorteile der neuen Geschäftsmodelle für gewerbliche Leistungserbringer niedrigschwelliger Angebote gegenüber normalen Pflegediensten anpreisen. Geringere Standards bei der Qualitätsprüfung und beim Lohn der Beschäftigten sind die Folge.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine ganz grundsätzliche Fehlentwicklung hinweisen, nämlich die Ökonomisierung von Familien. Es gibt viele Menschen, die sich eine Pflege beziehungsweise Betreuung durch Familienangehörige wünschen. Umgekehrt gibt es viele Familienangehörige - Frauen wie Männer -, die sich gerne mehr um ihre Angehörigen kümmern würden, sich aber aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen gehindert sehen. Viele, die es wollten, können es sich aufgrund des heutigen niedrigen Gehaltsniveaus finanziell schlichtweg nicht leisten, beruflich kürzer zu treten, um nahestehende Familienmitglieder zu versorgen.

Teilzeit muss man sich leisten können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier gilt die Maxime für Angehörige: Wer pflegt, zahlt drauf! Wer sich über einen längeren Zeitraum um einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung kümmert - ich setze voraus, er hat im konkreten Fall einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf teilweise Freistellung -, muss sich gegebenenfalls sogar verschulden. Das zinslose Darlehen des Staates für einen Teil des Verdienstausfalls ist hier wirklich keine große Hilfe. Von daher haben wir einen gewissen Systemfehler, wenn sich einerseits Familienmitglieder, die dies wollen, wegen finanzieller Zwänge nicht hinreichend um Angehörige kümmern können, während andererseits ein privater Markt für erwerbsmäßig tätige Dienstleister geschaffen wurde und ausgeweitet wird. Zwischenmenschliche Zuwendung und Hilfe muss also eingekauft werden. Das ist die Realität in unserem Saarland im 21. Jahrhundert, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Abg. Scharf (CDU) : Dummes Geschwätz!)

Hier bin ich ganz bei Papst Franziskus, den ich, mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident, zitiere. „Das Wirtschaftssystem sollte im Dienst des Menschen stehen. Aber wir haben das Geld in den Mittelpunkt gerückt.“

Bezeichnenderweise ist der vorliegende Gesetzentwurf hinsichtlich mancher Formulierungen sehr betriebswirtschaftlich angehaucht. Etwas verwundert reibt man sich die Augen, wenn man im Gesetzentwurf liest, dass der nunmehr eingeführte Landesseniorenbericht eine aktuelle Bestandsaufnahme der individuellen und gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit unserer Seniorinnen und Senioren im Saarland bieten soll. Auf seiner aussagekräftigen Informations- und Datenbasis, so der Gesetzentwurf weiter, soll wirksames Handeln im seniorenpolitischen Be

reich vorausschauend geplant und zielgenau entwickelt werden.

Hier könnte der Eindruck entstehen, dass die bisherige Seniorenpolitik der Landesregierung ohne eine ausreichende Informations- und Datenbasis quasi im Blindflug erfolgte. Da es im Saarland bereits mehrere Landesseniorenpläne gibt, die jeweils für sich reklamieren, die Lebenssituation der Senioren darzustellen, wird die Landesregierung eine solche Sichtweise sicherlich nicht teilen wollen. Ich wäre daher der Ministerin dankbar, wenn sie nachher darlegen würde, wie sich die Bestandsaufnahme im neuen Landesseniorenbericht von der bisherigen Bestandsaufnahme in den Landesseniorenplänen unterscheidet.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich in Erinnerung rufen, dass ein Landesseniorenbericht bereits im Rahmen des ersten saarländischen Pflegekongresses im Jahre 2012 angekündigt worden ist. Angesichts der Tatsache, dass im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesseniorenbericht nun frühestens für das Jahr 2018 in Aussicht gestellt wird, kann man der Landesregierung nicht gerade großen Arbeitseifer bei der Seniorenpolitik bescheinigen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Wie sinnvoll ist ein Bericht, der blitzlichtartig einmal in fünf Jahren die Situation der Seniorinnen und Senioren beleuchtet, und dies in einer Zeit, in der sich Vorfälle in der Pflege immer mehr häufen? Es bleibt abzuwarten, ob künftig die Landesseniorenberichte und die fortgeschriebenen Landesseniorenpläne ein adäquates Mittel sind, um die Seniorenpolitik in die richtige Richtung zu lenken.

(Sprechen.)

Um allerdings ein großes Problem der heutigen Seniorinnen und Senioren anzugehen, brauchen wir nicht auf einen Bericht im Jahre 2018 zu warten. Liebe Abgeordnete der Großen Koalition, sorgen Sie einmal dafür, dass Ihre Parteifreunde in Berlin die Privatisierung der Rente beenden und das seit Jahren sinkende Rentenniveau anheben.

(Beifall bei der LINKEN.)

Schaffen Sie eine solidarische Rentenversicherung, in die alle einzahlen! Dann wäre für die künftigen und die heutigen Senioren schon einmal viel getan. Der dann vorliegende Seniorenplan bräuchte nicht schöngeredet zu werden. Wir, die Partei DIE LINKE, sind gespannt auf die Anhörung von Experten und werden uns heute bei dem Gesetzentwurf enthalten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN.)

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Volker Schmidt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich gehört habe, dass es zu diesem Gesetzentwurf eine Aussprache geben soll, habe ich mich zuerst einmal nach dem Warum gefragt. Es stehen zwei Dinge drin, die eigentlich völlig klar sind. Zum einen - die Ministerin hat es schon ausgeführt, Frau Kollegin Heib auch - die Umsetzung eines Bundesrechts in Landesrecht, wenn man so will, und zum anderen ein Bericht der Landesregierung an den Landtag das ist das Neue, Frau Kollegin Schramm - über die Seniorenpolitik. Ich habe mich gefragt, was das eigentlich soll. Wozu brauchen wir da eine Aussprache? Man könnte sagen, es ist sowieso alles gesagt, nur noch nicht von jedem.

Da ich aber gehört habe, dass die LINKE diese Aussprache beantragt hat, war ich sehr gespannt, was die Kollegin Schramm hierzu ausführen würde. Ich muss sagen, es überrascht mich nicht, was sie sagt. Es ist eine Generalabrechnung mit allen Unzulänglichkeiten dieser Welt, in Deutschland, im Saarland und in Püttlingen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Verein- zelt Lachen bei der LINKEN. - Zuruf der Abgeord- neten Rink (CDU).)

Die Frau Ministerpräsidentin ist aus dem Ortsteil Köllerbach, die nehme ich explizit aus.

(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Wie immer sind Sie nicht richtig informiert! - Anhaltendes Sprechen.)

Nein, Sie sind gar nicht aus Köllerbach? Entschuldigung.

(Lachen und Zurufe.)

Frau Ministerpräsidentin, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. - Also, Frau Schramm, auf all das einzugehen, was Sie hier gesagt haben, würde in der Tat zu weit führen. Was dieser Gesetzentwurf mit der Fragestellung zu tun hat, ob jetzt die Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung sein soll, entzieht sich leider meinem Verständnis, ich glaube, auch dem Verständnis aller übrigen hier Sitzenden. Das kann man diskutieren, aber dann muss man es dort diskutieren, wo es hingehört, in Berlin. Man muss dann natürlich auch sagen, was das für Konsequenzen hätte, wenn es eine Vollkaskoversicherung wäre, dass Sie dann mit den Lohnnebenkosten, die wir zurzeit haben, nicht mehr hinkommen. Ich will aber inhaltlich überhaupt nicht darauf eingehen.

Aber mit der Fragestellung beispielsweise eines Seniorenberichtes - das ist eine Planung, wie man Seniorenpolitik im Land gestalten kann - in Verbindung zu bringen, wo es in der Pflege möglicherweise die einen oder anderen Defizite gibt, das ist nun wirklich völlig daneben. Sie werden mit einem Seniorenbericht, egal wie er aussieht, ob er alle vier Wochen oder alle vier Jahre vorgelegt wird, keine Probleme beheben können, die es möglicherweise in der Pflege gibt.

Ich will jetzt in der Tat nicht komplett auf das eingehen, was Sie gesagt haben, nur noch auf einen einzigen Punkt. Sie sagen zum einen, dass Sie die Niederschwelligkeit begrüßen. Warum begrüßen Sie sie? Weil sie die Möglichkeit bietet, dass die Menschen länger in der Häuslichkeit bleiben, wenn sie denn pflegebedürftig sind oder von Pflegebedürftigkeit bedroht sind. Aber gleichzeitig unterstellen Sie eine ganz schlimme Sache, dass nämlich die Niederschwelligkeit möglicherweise einem neuen, einem weiteren privaten Arbeitsmarkt, dem Pflegemarkt, Tür und Tor öffnet - das ist ja etwas ganz Schlimmes, Teuflisches, wenn sich Private um pflegebedürftige Menschen kümmern, eine ganz üble Angelegenheit - und die Menschen, die sich dort beruflich und gewerblich engagieren - das ist nämlich keine soziale Arbeit, sondern eine gewerbliche Dienstleistung im sozialen Bereich; das muss man auch wissen -, von vorneherein nur im Sinn haben, irgendwelche Untaten und Verbrechen zu begehen. Das ist eine üble Grundhaltung. Sie müssen einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass es nicht geht, den Menschen, die dort arbeiten,

(Beifall von den Regierungsfraktionen)

zu unterstellen, dass sie sich nicht an Recht und Ordnung halten, nur weil sie das im privaten Sektor machen. Sie müssen sich entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Ist Niederschwelligkeit vernünftig ich sage ja -, dann müssen Sie auch akzeptieren, dass sich dort auch Menschen aus dem privaten Bereich beruflich engagieren.

In Bezug auf die prekären Beschäftigungen stimme ich Ihnen zu. Es gibt Ordnungen und Gesetze, an die sich jeder zu halten hat. Ob das die kirchlichen Vereinigungen sind, ob das die Arbeiterwohlfahrt ist oder ob das Private sind, daran hat sich jeder zu halten. Es gibt in dem Bereich Mindestlöhne - im Übrigen, Frau Schramm, im Pflegebereich 10,40 Euro, glaube ich, und nicht 8,50 Euro - für alle Kräfte, auch für Hilfskräfte, und die sind einzuhalten.