Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1734 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1734 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN, enthalten hat sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zweite Lesung des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Drucksache 15/1752)
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Drucksache 15/1752 wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung am 20. April in seiner Ersten Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen die Energieabhängigkeit innerhalb Europas und damit auch insbesondere der Energieverbrauch bei Gebäuden für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung verbessert werden. Nach Artikel 18 dieser Richtlinie sind die nationalen Behörden verpflichtet, ein entsprechendes unabhängiges Kontrollsystem einzurichten. Das vorliegende Gesetz überträgt die Aufgaben der Kontrollstelle nach der Energieeinsparverordnung, soweit sie nicht vom Deutschen Institut für Bautechnik wahrgenommen werden kann, für das Saarland auf die oberste Bauaufsichtsbehörde.
Der Ausschuss hat auf eine Anhörung verzichtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1752 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1752 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes (Drucksache 15/1765)
Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Lehrerinnenund Lehrerbildungsgesetzes, der uns als Drucksache 15/1765 vorliegt, in seiner 47. Sitzung am 20. April dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einer EURichtlinie zur Ausweitung und Erleichterung des Anerkennungsverfahrens für Berufsqualifikationen im Bereich des Lehrerberufs. Ziel ist nach Auskunft der Regierung, durch Herbeiführung eines transparenten und flexiblen Systems der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen die Mobilität gleichwertig beruflich qualifizierter Personen innerhalb der Europäischen Union und ihrer Vertragspartnerstaaten zu gewährleisten.
Die Gesetzesnovelle dient im Hoheitsbereich des Saarlandes der Anpassung des in Deutschland auf Länderebene angesiedelten Berufsrechts für Lehrkräfte an die auf EU-Ebene vereinbarte Zielsetzung.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich in seiner Sitzung am 21.04.2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Er empfiehlt dem Landtag unter Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1765 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1765 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Justizvollzugssicherungsgesetzes (Drucksache 15/1761)
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Christiane Blatt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung am 20. April 2016 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Die technische Entwicklung der sogenannten Drohnen, die zwischenzeitlich derart leistungsfähig sind, dass sie nicht nur Kameras, sondern auch Lasten von mehreren Kilogramm transportieren können, tangiert auch den Strafvollzug. So ist etwa ein Ausspähen mittels Kamera ebenso einfach möglich wie die Zulieferung kleinerer Gegenstände, etwa Waffen. Daher sieht der vorliegende Gesetzesentwurf ein bußgeldbewehrtes Überflugverbot für Drohnen in den Justizvollzugseinrichtungen vor. Der Ausschuss hat in seiner 93. Sitzung am 12. Mai 2016 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1761 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1761 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Qualität der Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher verbessern (Drucksache 15/1813)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns waren ja bereits im vergangenen Jahr zu Hospitationsbesuchen in saarländischen Kindertageseinrichtungen und konnten einen Tag lang einen Einblick in die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger gewinnen. Ich jedenfalls habe die Gelegenheit genutzt und war vor Ort in einer Kindertageseinrichtung in Riegelsberg. Ich muss sagen, ich bin froh, dass ich dort war, denn einen so genauen Einblick in diese Arbeit bekommt man sonst selten. Das ist nicht nur eine Arbeit unter großem Lärm. Man muss das einfach einmal sagen: Wenn Kinder spielen, dann ist das durchaus laut. Die Arbeit ist auch anstrengend, denn das Arbeitsfeld umfasst sehr viele verschiedene Aufgaben. Wer denkt, dass das Personal nur die Kinder beaufsichtigt, mit ihnen singt, spielt, bastelt und klatscht, der liegt weit daneben. Die Aufgaben in Kindertageseinrichtungen sind vielfältig und werden immer umfangreicher und die Verantwortung wird immer größer.
Die Förderung und Erziehung von Kleinkindern findet neben der Familie in zunehmendem Maße in Kindertageseinrichtungen statt. Sie sind Partner der Eltern in Bildungs- und Erziehungsfragen. Die Bedeutung der Einrichtungen ist dabei allein schon deswegen gewachsen, weil die Kinder zumindest durchschnittlich immer jünger sind, wenn sie das erste Mal in eine Einrichtung kommen. Und die Kinder sind im Durchschnitt auch viel länger in den verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen, als es früher üblich war. Aber nicht nur deswegen, sondern auch durch die gewollte Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von Flüchtlingskindern ohne Deutschkenntnisse, bei denen oft auch aufgrund der Sprachbarrieren die Kommunikation mit den Eltern schwierig ist, sind Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger neuen Aufgaben ausgesetzt. Und diese bewältigen sie tagtäglich überaus gut mit großem Engagement, wofür ich hier noch einmal meinen Dank aussprechen möchte.
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Saar hat im Januar letzten Jahres bereits ein Positionspapier zur Qualität der Kinderbetreuung und den Arbeitsbedingungen erarbeitet. Kritisiert werden vor allem die Personalsituation in den Einrichtungen und ein zu hoher Fachkraft-Kind-Schlüssel. Zudem werden die Hauswirtschaftskräfte nicht unabhängig vom pädagogischen Personal finanziert, sondern sind in den Personalschlüssel eingerechnet. Das ist einer der Punkte, die wir mit unserem Antrag ändern wollen. Wir wollen, dass die Hauswirtschaftskräfte eine gesonderte Position im Stellenplan bekommen, ohne Auswirkungen auf den Personalschlüssel der pädagogischen Kräfte. Es kann nicht sein, dass sich eine Einrichtung überlegen muss, ob sie pädagogische Kräfte oder Hauswirtschaftskräfte einstellt. Das, was die Hauswirtschaftskräfte leisten, ist auch, besonders in Einrichtungen mit einer sehr heterogenen Kinderstruktur, nicht nebenbei vom pädagogischen Personal zu leisten. Besonders wenn eine Krippe angegliedert ist, sind Hauswirtschaftskräfte unerlässlich. Kleinkinder haben es nun einmal an sich, sich nicht nach starren Essenszeiten zu richten, die eine Krippe vorgibt, sondern die haben Hunger nach ihrem Rhythmus. Und wenn so ein Kind Hunger hat, dann zeigt es das durch Schreien, ob gerade allgemeine Essenszeit ist oder nicht. Dann muss ein Fläschchen her oder ein Brei - je nachdem, was das Kind im entsprechenden Alter schon isst. Das kann dann nicht noch ein paar Stunden vertröstet werden.
Allgemein wollen wir den Betreuungsschlüssel anpassen, um den Kindern - und dies gilt besonders für Kinder mit stärkerem Förderbedarf, ich habe eben bereits Inklusion und Flüchtlingskinder erwähnt - gerecht zu werden. Hierfür müssen mehrere Gesetze angepackt werden. Insgesamt wollen wir den Personalschlüssel abhängig vom Alter, wie es derzeit bereits ist, wie folgt anpassen: Eine Betreuungsperson für zwei Kinder bis zu einem Jahr, eine Betreuungsperson für drei Kinder bis zu drei Jahren und eine Betreuungsperson für bis zu 7,5 Kinder ab drei Jahren. Uns ist natürlich klar, dass man hierfür mehr Fachkräfte benötigt. Bereits jetzt gibt es viel zu wenig Erzieherinnen und Erzieher. Einige Stellen sind hier im Land sogar unbesetzt. Die vorgeschriebene Zahl von 25 Prozent der Arbeitszeit, die für die Dokumentation bereitgestellt werden soll, kann in vielen Einrichtungen gar nicht gewährt werden, da Elterngespräche sowie die Arbeit in der Gruppe natürlich vorrangig anstehen. Und sollte dann gerade in den Sommermonaten zu einem genehmigten Urlaub noch ein Krankenschein hinzukommen, ist es noch schwerer, überhaupt Dokumentationsarbeit zu erledigen. Wie wichtig diese Dokumentationsarbeit ist, das konnten uns die Erzieherinnen und Erzieher vor Ort sehr gut darlegen. Denn anhand dieser Arbeit werden auch die Entwicklungsfortschritte doku
mentiert und es wird im Team ein Förderkonzept für das einzelne Kind erarbeitet. Deshalb ist diese Dokumentation wichtig. Es kann nicht einfach darauf verzichtet werden. Wenn wir an dieser Zeit sparen, sind die Leidtragenden unsere Kinder.
Wir sehen es als dringend geboten an, dass der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher stärker beworben wird. Vor allem auch - und das ist nach unseren Gesprächen klar geworden -, dass die Weiterbildungsmöglichkeit von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern zu Erzieherinnen und Erziehern stärker beworben wird. Nach unseren Gesprächen ist das derzeit kaum der Fall. Sehr viele Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger wissen gar nichts über die Möglichkeit der Weiterbildung, die sie machen können. Und ich bin mir sicher, dass unter den Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern es sehr viel fähiges Personal gibt und dass dieses Personal die Möglichkeit hat, als Erzieherin oder Erzieher zu arbeiten. Hier sehen wir eine Möglichkeit, in verhältnismäßig kurzer Zeit sehr gute Fachkräfte auszubilden, die wir benötigen.
Klar ist, dass all das Geld kostet und das weiß auch der Bildungsminister. Es wäre nötig, dass sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzt, einen finanziellen Ausgleich zu erhalten - analog zu dem Förderprogramm des Bundes für den baulichen Ausbau der Kindertageseinrichtungen, das wir hier vor ein paar Jahren hatten und das auch gut funktioniert hat. Den damaligen Bau haben wir befürwortet. Das war wichtig und richtig. Und nun müssen wir dafür sorgen, dass wir auch von der Bundesebene Gelder erhalten, um die Fachkräfte zu finanzieren. Es bringt uns nichts, wenn wir schön ausgebaute Kindertageseinrichtungen haben, uns aber die Fachkräfte fehlen.
Ferner brauchen wir auch einen Bedarfsplan. Es ist klar, dass man hier nicht auf Jahre vorausplanen kann, wie das bei weiterführenden Schulen der Fall ist. Nichtsdestotrotz muss frühzeitig an bevorstehende Verrentungen gedacht werden. In der Kindertageseinrichtung, die ich besucht habe, hat man mir dargelegt, es werde befürchtet, dass in einigen Jahren ein erheblicher Anteil des Personals schlagartig durch Verrentung ausfallen werde, der nicht durch neu ausgebildete Fachkräfte ausgeglichen werden könne. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen - für die Zukunft unseres Landes, für unsere Jüngsten! - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Qualität der Betreuung beginnt mit dem Angebot ausreichender Betreuungsplätze. Im Jahre 2008, also zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der rechtlichen Grundlage für den Rechtsanspruch auf Betreuung der Kinder unter drei Jahren, gab es im Saarland rund 2.600 Krippenplätze, zu Beginn der Legislaturperiode im Jahre 2012 gab es rund 4.000 Krippenplätze. Heute, Stand 01.03.2016, verzeichnen wir 6.307 vorhandene Krippenplätze, das bedeutet innerhalb von nicht ganz vier Jahren eine Steigerung um rund 58 Prozent.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Betreuung eines erheblichen Teils der Kinder nur zu Randzeiten bei gleichzeitiger Betreuung in einer Kita erfolgt, verfügen wir derzeit über rund 1.100 Plätze in der Kindertagespflege. Bereinigt um die Randzeitenbetreuung haben wir derzeit insgesamt 422 Kindertagespflegeplätze.
Damit verfügt das Saarland derzeit für Kinder unter drei Jahren über eine Versorgungsquote von rund 31 Prozent. Hinzu kommen weitere 894 Krippenplätze, die durch bereits beschiedene und geförderte Investitionsmaßnahmen in absehbarer Zeit eine Betriebserlaubnis erhalten werden. Wir werden dann seit 2012 einen Aufwuchs der Krippenplätze von 4.000 auf 7.201 und damit um rund 80 Prozent verzeichnen können, die Versorgungsquote wird dann bei rund 35 Prozent liegen. Dafür bedurfte es in dieser Legislaturperiode einer erheblichen Kraftanstrengung, die seitens des Bildungsministers geleistet wurde.