(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Oh doch! Wir werden es beide erleben. Die Wahlperiode wird das ja möglicherweise zeigen.)
Herr Kollege Ulrich, es ist im Ergebnis nicht das Gleiche, weil sich die Schulen noch entwickeln können und werden. Es ist im Ergebnis nicht das Gleiche, weil auch der Gesetzentwurf ein geordnetes Verfahren vorsieht, wie denn zu verfahren ist, wenn die Mindestschülerzahl nicht erreicht wird. Es werden ja nicht plötzlich per Order des Ministeriums Schulen geschlossen. Es ist ein geordnetes Verfahren vorgesehen, das da lautet: Werden die in Absatz 2 angegebenen Mindestvorgaben unterschritten - also die Mindestschülerzahlen -, können Schulen ausnahmsweise fortgeführt werden, wenn der Maßnahme - insbesondere Zusammenlegung oder Schließung - im Einvernehmen zwischen Schulaufsichtsbehörde und Schulträger wichtige pädagogische, organisatorische sowie siedlungs- und wirtschaftsstrukturelle Gründe entgegenstehen. Das muss die Voraussetzung sein. Die Maßnahmen werden im
Einvernehmen mit dem Schulträger getroffen. Das ist in diesem Gesetzentwurf neu. Nicht wie von Ihnen angeführt, sprachen Ihr Gesetzentwurf oder der Gesetzentwurf, der aus dem Hause Kessler kam, von jahrgangsübergreifendem Unterricht in Grundschulen. Vielmehr ist das eine Forderung der SPD, die sich im Gesetzentwurf wiederfindet. Das ist neu im Gesetzentwurf. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.
Selbst wenn das Einvernehmen nicht zustande kommt, gibt es die Möglichkeit, eine Schule - so sie denn im Bestand gefährdet ist - fortzuführen. Die 15-Prozent-Regelung finden Sie auch in diesem Gesetzentwurf. Deshalb ist es nicht richtig und unseriös, wenn Sie jetzt über Land ziehen und behaupten, die Koalition hätte mit diesem Gesetzentwurf die Grundlage geschaffen, im Land Schulen zu schließen. Das ist nicht richtig.
Herr Kollege Ulrich, lassen Sie mich noch eines sagen. Sie reiten so auf dem früheren Gesetzentwurf mit der Frist von fünf Jahren herum. Nach meiner Auffassung war nur das die Möglichkeit, diese Diskussion hinter den nächsten Wahltag zu retten.
Wir machen eine ehrliche Politik im Schulbereich. Wir haben eine Diskussion, die wir eventuell führen müssen. An welchem Standort wir sie führen müssen oder ob wir sie führen müssen, ist noch nicht ganz klar. Aber wenn wir diese Diskussion führen müssen, dann werden wir sie mit allen Bildungsbeteiligten vor der nächsten Landtagswahl führen und sie nicht nach hinten schieben.
Vieles hat meine Kollegin Gisela Rink schon richtig gesagt. Ich möchte noch die Schulentwicklungsplanung ansprechen. Das ist wichtig. Eine Forderung, die der Landkreistag schon seit Langem hat, ist, dass man die Kreisebene berücksichtigt und das Einvernehmen herstellt. Ich möchte noch etwas zum Gesetzentwurf erwähnen, was bisher noch nicht erwähnt wurde, zumindest nicht in dieser Lesung, wohl aber in der Ersten Lesung. Ich möchte aus einer schriftlichen Stellungnahme der Gesamtlandeselternvertretung zitieren. Es geht um die in der Gesetzesbegründung genannten Zielgrößen. „Insofern begrüßt die Gesamtlandeselternvertretung aus
drücklich, dass in der Gesetzesbegründung bestimmte Klassengrößen von 22 Kindern in der Grundschule sowie 25 beziehungsweise 27 Schülerinnen und Schülern im Bereich der Sek I erwähnt werden und die Absichtserklärung abgegeben wird, diese Zahlen anzustreben beziehungsweise die Lehrerzuwendungen nach diesen Zahlen zu ermitteln.“ Ich glaube, auch das ist eine neue Qualität in der Diskussion der Bildungspolitik in diesem Land. Das ist für mich wichtig, weil kleinere Klassen ein besseres Lernen und eine bessere Förderung aller Schüler ermöglichen. Deshalb halte ich das für wichtig und richtig. Ich halte es auch für wichtig und richtig, dass wir diesen Gesetzentwurf heute Morgen beschließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst einmal beim ganzen Haus für die konstruktive Debatte in den letzten, aber wenigen Wochen bedanken. Sie ist erforderlich gewesen, um im Hinblick auf das neue Schuljahr dieses Gesetz durchzubringen. Deswegen an dieser Stelle zunächst einmal Ihnen allen ein herzliches Dankeschön.
Ich möchte mich ebenso bei den Koalitionsfraktionen dafür bedanken, dass der Gesetzentwurf eingebracht wurde und somit die Möglichkeit gegeben war, dass wir ihn so schnell beraten. Ich möchte mich selbstverständlich auch bei der Sprecherin der Linksfraktion für die guten Genesungswünsche bedanken. Die sind gut angekommen. Keine Sorge, es ist nicht nur meine Linke in Ordnung, auch die rechte Hand funktioniert. Es handelt sich nur um den Ellenbogen. Aber weniger Ellenbogen in der Politik würde ja nicht schaden. Insofern ein herzliches Dankeschön.
Der Gesetzentwurf hat im Wesentlichen drei Vorgaben zu erfüllen. Zum Ersten musste es sehr schnell gehen, weil wir im Hinblick auf das neue Schuljahr Rechts- und Planungssicherheit für die Gemeinschaftsschulen schaffen müssen. Das ist hervorragend gelungen. Die Gemeinschaftsschulen werden jetzt erfolgreich starten können. Es waren noch einige Dinge zu regeln. Wir müssen jetzt auch auf dem Verordnungswege noch das eine oder andere regeln, aber das ist auf einem guten Weg. Deswegen kann man schon heute sagen, dass sowohl seitens des Parlamentes als auch des Ministeriums und der saarländischen Landesregierung alles getan worden ist, um der Gemeinschaftsschule einen ordentlichen und gelungenen Start zu ermöglichen. Das ist die
Es gibt einen zweiten Punkt, den wir mit diesem Gesetzentwurf dringend regeln müssen. Er ist bereits angesprochen worden. Es handelt sich dabei um die dringende Überarbeitung der Kriterien des geordneten Schulbetriebes. Ich habe die Zahlen beim letzten Mal vorgelesen. Dieses Mal konnte ich aus naheliegenden Gründen nichts schreiben. Deswegen will ich Ihnen die Zahlen im Einzelnen ersparen. Es ist aber definitiv so, dass wir mit diesem Gesetz und den neuen Kriterien, die eben genannt wurden - 80 an den Grundschulen als Mindestgröße und 220 an den weiterführenden Schulen -, dafür sorgen, Planungs- und Standortsicherheit für unsere Schulen in den nächsten Jahren auf den Weg zu bringen. Wir müssten ansonsten, wenn wir das jetzige Gesetz anwenden oder auch wenn wir den ursprünglichen Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode anwenden müssten, sehr viele größere Befürchtungen haben, was Schulstandortschließungen angeht. Insofern ist auch das ein gutes Zeichen für alle Schulen in unserem Land, meine sehr verehrten Damen und Herren.
An dieser Stelle noch etwas zu den Jahreszahlen. Es ist doch ganz eindeutig. Die letzte Regierung hat gesagt, wir verschieben diese Entscheidung auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl. Dann kam eine vorgezogene Landtagswahl und die neue Landesregierung hat gesagt, nein, wir wollen auch vor der nächsten Landtagswahl Klarheit schaffen. Wir wollen dafür sorgen, dass vor der nächsten Landtagswahl eine Schulentwicklungsplanung auf den Weg gebracht werden kann, worauf sich die Schulen wirklich dauerhaft und langfristig verlassen können. Insofern ist es nur vernünftig, dass wir diese Regelung im Gesetzentwurf drin haben. Alles andere hätte doch Spekulationen Tür und Tor geöffnet, nach dem Motto „Nach der nächsten Landtagswahl kommt es dann ganz dicke“. Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen den Menschen vor der Wahl klar sagen, wohin die Reise geht. Auch das ist ein gutes Zeichen für unsere Schulen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und es gibt noch einen dritten Punkt. Erstmals in der Geschichte der saarländischen Schulpolitik gibt die saarländische Landesregierung selbst erhebliche Steuerungskompetenzen ab, gibt Rechte, die sie bisher hatte, an die kommunale Ebene ab, um überhaupt die Schulstandortentwicklungsplanung auf den Weg zu bringen. Das ist ein Meilenstein für die Schulentwicklungsplanung in diesem Land, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Initialrege
lung, die darin besteht, dass jetzt zunächst einmal die Schulträger die Möglichkeit haben, Schulentwicklungsplanung vor Ort zu bringen, wird sowohl quantitativ als auch qualitativ eine enorme Verbesserung für die Schulentwicklungsplanung in unserem Land bedeuten, und das ist ein weiteres gutes Zeichen, sowohl für die Kommunen in diesem Land als auch für die Landkreise als auch für die Schulen in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will in diesem Zusammenhang noch zwei Dinge ansprechen, die bei der Anhörung zur Sprache gebracht wurden, die jedoch mit dem vorliegenden Gesetz in der Tat nicht geregelt werden. Das eine sind die beruflichen Schulen. Machen wir uns nichts vor: Wir werden uns in diesem Bereich ohnehin darüber unterhalten müssen, wie es mit den beruflichen Schulen strukturell weitergehen soll. Das ist ein klares Vorhaben der Koalition. Wir müssen, um die gute Qualität unseres beruflichen Bildungssystems aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit auch zu verbessern, an dieser Stelle weitaus mehr tun, als jetzt schnell mit einem Gesetz ein paar Dinge zu regeln und an ein paar Stellschrauben zu drehen. Nein, dafür brauchen wir mehr Zeit. Deswegen wäre es völlig falsch gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das in diesen Gesetzentwurf mit hineinzubringen. Dafür lassen wir uns die nötige Zeit. Da brennt im Moment auch überhaupt nichts an. Darüber müssen wir vernünftig mit allen Beteiligten sprechen. Insofern ist es richtig, dass wir es im vorliegenden Gesetz nicht geregelt haben. Das gilt auch für einen zweiten Punkt: Die Gesamtlandesschülervertretung hat mit sehr großer Berechtigung vorgetragen, dass wir das Schulmitbestimmungsrecht erörtern müssen. Wir müssen insbesondere darüber diskutieren, ob wir es schaffen, dafür zu sorgen, dass in Zukunft wirklich alle Schulformen auf allen Ebenen mit der nötigen Legitimation vertreten sind, damit wir die Gremienbesetzung vernünftig hinbekommen. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Schülervertretungsseite, sondern genauso für die Elternvertretungsseite. Von ihr gibt es diese Wünsche auch, aber sie hat sie nicht in das Verfahren eingebracht. Ich hatte bereits mit allen Landeselternvertretungen einen Gesprächstermin, auch mit der Gesamtlandesschülervertretung, aber dieser Termin musste aufgrund meiner Operation kurzfristig verschoben werden. Er wird nächste Woche nachgeholt, und dann können wir unmittelbar in den nächsten Wochen damit beginnen, das Schulmitbestimmungsrecht zu reformieren. Es wird gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen möglich sein, im Saarland auch ein fortschrittliches Schulmitbestimmungsgesetz zu bekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Abschließend möchte ich mich noch einmal für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich biete sie auch weiterhin an. Und ich möchte die Kollegin Spaniol auch an einer anderen Stelle beruhigen: Frau Spaniol, es gibt für mich in diesem Jahr keine Sommerferien. Die Hintergründe erkläre ich Ihnen gern in einem Vieraugengespräch.
Sie haben nichts mit meiner persönlichen Situation und auch nichts mit meiner Verletzung zu tun. Sie haben jedoch im Wesentlichen damit zu tun - und da haben Sie natürlich völlig recht -, dass der Bildungsminister unmittelbar vor Beginn eines neuen Schuljahres und dem Start einer neuen Schulform, nämlich der Gemeinschaftsschule, selbstverständlich hier im Land zu sein hat, um immer zur Stelle sein zu können, wenn irgendwo noch etwas nachzusteuern ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein paar Tage Urlaub gönne ich mir auch. Ich denke, Frau Spaniol, die werden Sie mir auch gönnen, aber mehr als fünf Tage sind es nicht.
Die restliche Zeit des Jahres bin ich da. Ich bedanke mich für die heutige Debatte und wünsche mir natürlich, dass wir eine möglichst breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bekommen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/51 einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/51 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/51 mehrheitlich abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen; dagegen gestimmt haben die Regierungsfraktionen.
Die Landtagsfraktionen der LINKEN und der PIRATEN haben mit der Drucksache 15/56 einen gemeinsamen Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/56 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/56 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben
die Fraktionen der LINKEN und der PIRATEN; dagegen gestimmt haben die Regierungsfraktionen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich enthalten.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 15/23. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/23 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/23 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Regierungsfraktionen. Die Fraktion DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Augustin von den PIRATEN haben dagegen gestimmt. Die übrigen Abgeordneten von den PIRATEN haben sich enthalten.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland (Drucksache 15/15) (Abänderungsanträge Drucksachen 15/46, 15/52 und 15/59)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Inneres und Sport erteile ich dessen Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland, Drucksache 15/15, wurde vom Plenum in seiner vierten Sitzung vom 23. Mai 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Ich darf Ihnen an dieser Stelle als Berichterstatter des Ausschusses den wesentlichen Gesetzesinhalt wiedergeben.
Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfs sehen die Zustimmung zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie zum Staatsvertrag über die Gründung einer gemeinsamen Klassenlotterie der Länder vor. Beide Staatsverträge sollen am 01. Juli 2012 in Kraft treten. Artikel 3 beinhaltet das saarländische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen. In Artikel 4 geht es um das Spielbankengesetz. Das Spielbankunternehmen hat den Schutz minderjähriger und gesperrter Spieler zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind Identität und Alter zu überprüfen und die Daten volljähriger Spieler mit der Sperrdatei abzugleichen. § 8 sieht eine Selbstsperre auf Antrag des Spielers sowie eine Fremd- und eine Störersperre vor. Das Spielbankunternehmen führt nach § 10 Abs. 2 eine Gästedatei, in der bestimmte