Protokoll der Sitzung vom 20.06.2012

Ich möchte zum Schluss noch einen Punkt ansprechen, der auch uns in der Koalition wichtig war. Auch der Kollege Becker hat ihn schon erwähnt. Ich meine die Frage, wie mit dem Mindestabstand zu Kindergärten, Jugendeinrichtungen und Schulen umzugehen ist. Diesbezüglich ist es der Wunsch der LINKEN, man möge das explizit formulieren. Wir sind hingegen der Auffassung, dass das nun vorgelegte Gesetz diesen Aspekt ausreichend regelt. Erlauben Sie mir, Ihnen diese Passage noch einmal vorzulesen; das ist § 3 Absatz 1 des Saarländischen Spielhallengesetzes, in dem die Versagungsgründe aufgeführt sind: „Die Erlaubnis ist unbeschadet der in § 33c Absatz 2 GewO oder § 33d Absatz 3 GewO genannten Gründe zu versagen, wenn der Betrieb einer Spielhalle (...) insbesondere eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (...) befürchten lässt.“ Also: Die Erlaubnis ist insbesondere auch zu versagen, wenn eine Gefährdung der Jugend zu be

(Abg. Pauluhn (SPD) )

fürchten ist. Hier ist dem Gesetzgeber das Instrument schon gegeben, genau das zu regulieren und eine Genehmigung zu versagen, wenn das eintreten sollte, was Sie, Herr Kollege Bierbaum, zu Recht angesprochen haben, wenn nämlich ein Konzessionär eine Konzession für einen Standort beantragen würde, der zu nah an solchen Einrichtungen liegt.

Insofern streiten wir letztendlich nur noch über den Namen und über die Frage, ob die Sperrzeit ausreicht. Ich finde, das sind Fragen, die man durchaus diskutieren kann, aber sie dürfen keine Versagungsgründe

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Dann nehmen Sie das doch ins Gesetz auf)

für die Zustimmung zu diesem Glücksspielstaatsvertrag und dem saarländischen Ausführungsgesetz sein. Denn eines ist klar: Wenn dieser saarländische Landtag diesen Glücksspielstaatsvertrag heute nicht ratifiziert - Nordrhein-Westfalen wird wegen der dort auch vorgezogenen Neuwahlen ihn ja nicht mehr bis zum Ende dieses Monats ratifizieren können, in anderen Bundesländern wird auch diskutiert -, besteht die Gefahr, dass wir am Ende überhaupt keinen gültigen Glücksspielstaatsvertrag haben. Und das bedeutet nicht, dass wir dann das Internet richtig verstanden hätten, sondern das bedeutet, dass dem privaten Glücksspiel Tür und Tor geöffnet würde, dass es weiterginge mit dem ständigen Zuwachs an Konzessionen, dass wir nicht weniger Spielhallen im Saarland hätten, sondern mehr, dass die Spielsucht nicht geringer und reguliert wäre, sondern ausufern würde und dass auch all das, was durch Saartoto in den saarländischen Sport, in die sozialen Einrichtungen, in Kultur und Umwelt fließt, vermindert würde. Das kann keiner hier im saarländischen Landtag wollen. Deshalb werbe ich eindringlich bei allen saarländischen Landtagsabgeordneten: Stimmen Sie diesem Staatsvertrag zu, auch wenn es an der ein oder anderen kleinen Stellschraube auch in Zukunft noch Diskussionsbedarf geben kann. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Pauluhn. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit Drucksache 15/46 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen

bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Die Landtagsfraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Drucksache 15/52 einen gemeinsamen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer für die Annahme des Antrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt ist.

Die Koalitionsfraktionen haben mit der Drucksache 15/59 einen gemeinsamen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer für die Annahme des Antrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/15 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Frau Dr. Peter, stimmen Sie nicht dagegen?

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Ich enthalte mich, so wie in der Ersten Lesung. - Heiterkeit.)

Das Abstimmungsverhalten war etwas undurchsichtig. Ich möchte die Abstimmung wiederholen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/15 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Fraktion der PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktionen von B 90/GRÜNE und DIE LINKE angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes (Drucksache 15/12) (Ab- änderungsantrag Drucksache 15/53)

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.

(Abg. Pauluhn (SPD) )

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes - Drucksache 15/12 - wurde vom Plenum in seiner vierten Sitzung vom 23. Mai 2012 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Die Besteuerung von Geldspielapparaten mit Gewinnmöglichkeit richtete sich bislang nach der Zahl der aufgestellten Geräte unabhängig von deren Einspielergebnis. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 04. Februar 2009 bezüglich des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes die Verfassungswidrigkeit des Stückzahlmaßstabes festgestellt mit der Begründung, der Stückzahlmaßstab sei von seiner Struktur her ungeeignet, dem Gebot der steuerlichen Lastengleichheit zu genügen und einen Bezug zwischen Steuerbemessung und Vergnügungsaufwand sicherzustellen.

Die geltende Regelung zur Steuerbemessung ist daher durch eine verfassungskonforme, mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbare Regelung zu ersetzen. Die Neuregelung sieht nun das Einspielergebnis als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung vor und beschränkt sich auf die Festlegung von Steuerhöchstsätzen von 12 beziehungsweise 10 Prozent. Lediglich bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit wird der Stückzahlmaßstab beibehalten, da diesbezüglich keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, dass die Zählwerke manipulationssicher sind.

Um zukünftig eine weitgehend einheitliche Besteuerung durch die Kommunen zu gewährleisten, wurde von einer Aufhebung des Vergnügungssteuergesetzes insgesamt abgesehen. Hinsichtlich des Inkrafttretens wird den Gemeinden ein Zeitraum von sechs Monaten eingeräumt, um ihre Satzungen anzupassen.

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss am 30. Mai 2012 gelesen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag plädierte im Rahmen der durchgeführten Anhörung in seiner schriftlichen Stellungnahme für eine Aufhebung des Vergnügungssteuergesetzes. Hilfsweise plädierte der SSGT dafür, den Katalog der zu versteuernden Vergnügungen nicht abschließend zu formulieren. Er befürchtet, dass durch die Steuerhöchstsätze das Erreichen der Aufkommensneutralität verhindert wird, und schlägt schließlich vor, das Inkrafttreten des Gesetzes aus Abrechnungsgründen auf den Beginn eines Jahres zu setzen.

Der Automatenverband begrüßte im Rahmen seiner mündlichen Anhörung am 12. Juni 2012 die Festlegung von Höchstsätzen wegen der damit verbundenen Planungssicherheit. Der Landkreistag sowie der

Hauptverband Deutscher Filmtheater haben keine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Ein Abänderungsantrag der Landtagsfraktion die LINKE, der es unter anderem den Gemeinden unbenommen ließe, über den Gesetzentwurf hinausgehende Vergnügen ebenfalls der Vergnügungssteuer zu unterwerfen, wurde mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-, der SPD- und der PIRATEN-Landtagsfraktion, bei Gegenstimmen der LINKEN-Landtagsfraktion und Enthaltung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes Drucksache 15/12 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Ich wusste gar nicht, dass das Ende der Redezeit hier angezeigt wird.

(Sprechen und Heiterkeit. - Beifall von den Re- gierungsfraktionen.)

Die Mittagspause ist ja nicht mehr so weit. - Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Waluga.

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Ruth Meyer von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich heute in der Zweiten Lesung ergänzend zum Bericht des Ausschussvorsitzenden Günter Waluga - und das auch noch kurz vor der Mittagspause - das Wort zum Vergnügungssteuergesetz ergreife, so tue ich das insbesondere, um zu verdeutlichen, wie wir - im Zusammenhang mit den übrigen, eben beschlossenen Maßnahmen zur Neuregelung des Glücksspiels - die Eindämmung des grassierenden Automatenspielmarktes künftig zentral steuern werden. In diesem Zusammenhang ist die Gesetzesnovelle zu sehen und zu beurteilen. Die Änderungen beziehen sich auf das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- und ähnlichen Apparaten das zitiere ich immer wieder gerne - mit Gewinnmöglichkeit außerhalb von Spielbanken, also in Gaststätten, Vereinsheimen und insbesondere in privaten Spielhallen.

Uns allen ist klar, dass bei diesem Automatenangebot weder Musik noch Geschicklichkeit oder gar Scherz zum Tragen kommen, sondern dass es sich durch die Bank um reine Gewinn- und Geldspielautomaten handelt, sogenannte einarmige Banditen. Es sind Geräte, die ihren meist spielsüchtigen Nutzerinnen und Nutzern über viele Stunden Euro um

Euro aus der Tasche ziehen, indem sie mit gelegentlichen, meist kleinen Gewinnausspielungen die Hoffnung auf einen größeren Gewinn wecken und damit die Spielmotivation aufrechterhalten.

Der bisherige Stückzahlmaßstab - das wurde erläutert - in Höhe von 138 Euro pro Gerät und Monat im Saarland war infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes auf eine steuerliche Bemessung nach festen Sätzen umzulegen, die den tatsächlichen „Aufwand des Spielers“ zugrunde legt. Der Geldeinwurf am Spielgerät abzüglich der ausgezahlten Gewinne, also das sogenannte Einspielergebnis, stellt nach einhelliger Meinung diese Grundlage dar. Strittig waren im Gesetzgebungsverfahren eigentlich nur zwei Punkte: Wie hoch soll die Steuer sein und wer soll sie festlegen? Zu beiden Fragen haben wir vernünftige Regelungen getroffen, wie ich finde. Die vorgeschlagenen 12 Prozent in Spielhallen und 10 Prozent außerhalb von Spielhallen - in der Regel sind das die Geräte, die in Gaststätten stehen - orientieren sich zum einen am Mittel der Sätze, wie sie in mit saarländischen Kommunen vergleichbaren Kommunen festgesetzt sind. Sie orientieren sich zum anderen an den Urteilen zur sogenannten Erdrosselungsgrenze, ab der eine wirtschaftliche unternehmerische Tätigkeit als gefährdet angesehen wird.

12 Prozent ist ein sehr häufig festgesetzter Wert in Gemeinden und Städten bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Einige Städte wie Blankenheim in Nordrhein-Westfalen oder Holzminden in Niedersachsen, zum Teil auch größere Städte wie Hamm in Nordrhein-Westfalen bleiben mit 10 Prozent auch darunter. Bayern etwa erhebt gar keine Vergnügungssteuer. Andererseits sind die Verfassungsgerichtsurteile zu sehen, die die „Erdrosselungsgrenze“ mit 10 bis 12 Prozent als erreicht sehen. Deshalb war auch der Vorschlag der LINKEN im Ausschuss, der 15 Prozent vorsah, für uns überzogen und nicht zustimmungsfähig.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Linsler (DIE LINKE).)

Es gibt auch Ausreißer vom Bundesschnitt nach oben mit 18 und mehr Prozent, vorwiegend aber, das muss man auch sehen, in großen Städten und wirtschaftsstarken Regionen.

Ich möchte das Beispiel Mengen noch mal aufgreifen, das Herr Linsler im Rahmen der Ersten Lesung genannt hat. Sie hatten recht, Herr Linsler, Mengen hat seit Mai 2010 tatsächlich eine Vergnügungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Ich habe mit der zuständigen Mitarbeiterin der dortigen Stadtverwaltung telefoniert und nachgefragt, wie die Entwicklung dort weiterging. Sie hat mir Folgendes berichtet: Zunächst gab es für fast ein Jahr eine komplette Schließung aller sieben Spielhallen von drei Aufstel

lern und gleichzeitig eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Es ist bislang aber noch nicht mal die Anhörung erfolgt. Es ist auch festzustellen, dass eine Verlagerung von Automaten aus den Spielhallen in Gaststätten und Vereinsheime stattgefunden hat. Inzwischen ist ein Aufsteller insolvent, ein Mietvertrag ist abgelaufen, und seit April 2011 haben vier Hallen von den verbliebenen zwei Aufstellern wieder eröffnet, einfach damit die Konzession nicht erlischt. Das Ende ist derzeit noch offen.

Ich glaube, dass wir in unserem kleinen Flächenland gut daran tun, mit der Definition der Obergrenze von 12 Prozent eine möglichst einheitliche und gerichtsfeste Regelung für das Saarland vorzusehen, anstatt 52 Mal auszutesten, wie weit man gehen kann. Ich rechne bei den Gemeinden im Übrigen nicht mit allzu großem Widerstand, sie haben etwas anderes zu tun als zu versuchen, sich gegenseitig mit Steuersätzen zu toppen und Prozesse zu führen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich bin auch überzeugt, dass die Steuereinnahmen mit dem Wechsel von Stückzahl zu diesem gesetzlich fixierten Steuerhöchstsatz für die Gemeinden nicht nur aufkommensneutral bleiben - so hat es der Städte- und Gemeindetag gefordert -, sondern dass diese Einnahmen deutlich wachsen werden, zumindest solange die Zahl der Automaten ähnlich bleibt. Nach den vorliegenden Zahlen und den Entwicklungen in anderen Bundesländern rechnen wir sogar mit einer Steigerung bis zu einer Verdoppelung der Einnahmen. Die Gemeinden müssen lediglich ihre Satzungen innerhalb des nächsten halben Jahres entsprechend anpassen und haben dabei selbstverständlich die Wahl, die Sätze auch für einzelne Vergnügungen bis auf null herunterzusetzen.

Ich sagte eingangs, wir wollen den Automatenmarkt deutlich eindämmend steuern. Auch wenn die Edukations- und Steuerungseffekte der Vergnügungssteuer im Vergleich zu den übrigen Maßnahmen zur Regelung des Glücksspielwesens - wie etwa das Verbot von Mehrfachkonzessionen oder die Abstandsregelung - als eher gering einzuschätzen sind, so ist sie doch ein weiteres Element im Konzert der eindämmenden Maßnahmen, das ganz klar in die richtige Richtung weist.

Meine Damen und Herren, wir wollen den Automatenbetrieben nicht „den Hals zudrücken“, indem wir Ihnen mit Sätzen oberhalb der „Erdrosselungsgrenze“ eine dauerhaft wirtschaftliche Existenz unmöglich machen, aber die Luft darf und wird für sie durchaus spürbar dünner werden.

Deshalb sollten wir uns die Entwicklung der Standorte und die Automatenzahlen in den nächsten Jahren genau anschauen. Dann haben wir immer noch Gelegenheit, an der richtigen Stellschraube nachzu

(Abg. Meyer (CDU) )

justieren. Ob es der Abstand, die Sperrzeit, bestimmte Aspekte der Konzession oder der Vergnügungssteuersatz sein wird, das sollten wir dann gemeinsam mit den Kommunen entscheiden auf der Basis der Informationen, die beim Landesverwaltungsamt zusammenlaufen.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Das hätten Sie auch jetzt machen können!)

Jetzt haben wir dazu keine Erfahrungen. Ich denke, wir können uns die Ruhe leisten, uns das anzuschauen, wir haben in der Summe gute Maßnahmen getroffen. Wir sind Herr des Verfahrens, immer noch nachzujustieren und an den Schrauben weiterzudrehen, wo uns das erfolgversprechend zu sein scheint.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

In der Zielrichtung sind wir uns doch alle einig: Es geht uns um die deutliche Reduzierung des grassierenden suchtbringenden Spielangebots in unseren Städten und Gemeinden, das in den Familien verheerende Folgen nach sich zieht. Ich bin daher froh, dass wir mit der Veränderung unseres Vergnügungssteuergesetzes eine weitere wichtige und richtige Maßnahme treffen, die diesen Entwicklungen entgegenwirkt. Die beiden Regierungsfraktionen werden das Gesetz voll und ganz unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)