Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Für die genehmigten Spielhallen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, dann laufen die Genehmigungen aus und müssen neu beantragt werden. Doppel- und Mehrfachkonzessionen werden dann ebenfalls nicht mehr möglich sein. Die im Gesetz vorgesehene Härtefallklausel wird voraussichtlich nur in wenigen Fällen zum Tragen kommen. Zwischen den Spielhallen muss ein Abstand von mindestens 500 Metern eingehalten werden. In der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen sind Spielhallen nicht zulässig. Das gibt das Gesetz her. Wir sind nur der Meinung, dass wir aus rechtlichen Gründen keine genaue Meterzahl angeben sollten. Das Gesetz gibt das aber her und deshalb sind wir da ganz bei Ihnen, Herr Professor Bierbaum, und Ihrem Antrag. - Die Sperrzeit wird von 04.00 bis 10.00 Uhr festgelegt und damit erheblich ausgeweitet, von einer Stunde auf sechs Stunden. Genehmigung, Versagung und Kontrolle obliegen
All diese Regelungen sollen das Ausbreiten der Spielhallen eindämmen und der Spielsucht entgegenwirken. Wir sind von dem Gesetz überzeugt. Die Regierungskoalition wird dem Gesetz und den vorliegenden Änderungsanträgen zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen die Übergangsregelungen und wir begrüßen insbesondere die Änderungen beim Automatenspiel. Wir sehen den Glücksspieländerungsstaatsvertrag insgesamt als einen Schritt in die richtige Richtung. Aber, ich möchte es gleich vorwegnehmen, wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil wir den Staatsvertrag für europarechtswidrig halten. Die EU-Kommission hat das Notifizierungsverfahren zwar abgeschlossen, das bedeutet jedoch nicht, dass der Staatsvertrag dadurch unionsrechtskonform wäre. Offensichtlich wurde aber der reine Abschluss des Notifizierungsverfahrens bereits als positives Signal gewertet. In Wirklichkeit hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht ausgeschlossen. Im Gesetzentwurf steht, dass Online-Spiele ganz verboten werden sollen. Ich habe bereits bei der Ersten Lesung des Gesetzes darauf hingewiesen, dass dies nach Auffassung der EU-Kommission europarechtswidrig ist. Kolleginnen und Kollegen, die Stellungnahme der EU-Kommission ist eindeutig, da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum. Ich sage es mit aller Deutlichkeit noch einmal: Sie versuchen hier ein Gesetz zu verabschieden, das eindeutig europarechtswidrig ist.
Dass eine Kontrolle von Online-Spielen nicht möglich ist, hatte ich auch schon erwähnt. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, hat das Internet nicht verstanden.
Auf Kritik der EU ist auch die Tatsache gestoßen, dass gewerbliche Spielevermittler 32 Lizenzen benötigen, wenn sie bundesweit operieren möchten. Klassenlotterien und Sportwetten dürfen jedoch mit einer Lizenz bundesweit angeboten werden. Ein weiterer Punkt, warum das Gesetz scheitern wird, ist die Ungleichbehandlung von Spielhallen und staatlichen Spielstätten. Ich möchte hier insbesondere die
Sperrzeit ansprechen. Hierzu gibt es auch einen Abänderungsantrag der LINKEN. Die Kommission erinnerte mehrfach daran, dass Erlaubnisverfahren transparent und nicht diskriminierend ausgestaltet sein müssen und staatliche Anbieter nicht bevorzugt werden dürfen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ein wichtiges Thema ansprechen, das Prof. Dr. Bierbaum bereits angesprochen hat. Es geht dabei um die Prävention. Derzeit wird im Saarland viel zu wenig für Suchtprävention getan. Laut Stellungnahme der Landesfachstelle für Glücksspielsucht müssen wir von 3.280 Süchtigen und mindestens 4.000 spielsuchtgefährdeten Menschen im Saarland ausgehen. Wir haben eben gehört, dass es im Landkreis Neunkirchen nur eine halbe Stelle für Fachberatung für Glücksspielsüchtige gibt. Kolleginnen und Kollegen, das ist viel zu wenig.
Wenn es der Regierung tatsächlich um Suchtbewältigung gehen würde, wäre hier bereits mehr getan worden. So aber bleibt der Eindruck, dass es nicht um Suchtbewältigung geht, sondern einzig und allein ums Geld. Wie sonst ist die klare Bevorzugung staatlicher Spielbanken zu erklären? Kolleginnen und Kollegen, der Staatsvertrag ist gut gedacht und enthält auch einige sehr gute Regelungen. Das will ich an dieser Stelle auch sagen. Gut gedacht, aber schlecht gemacht, das hatten wir in der Vergangenheit ja bereits öfter. Einem Vertrag, der maßgeblich die Vorschläge der EU-Kommission ignoriert, können wir aber auf keinen Fall zustimmen. Wir werden dagegen stimmen. Wenn der Staatsvertrag schon neu gemacht werden musste, dann hätte es die Regierung diesmal wenigstens richtig machen können so wie es Schleswig-Holstein ursprünglich richtig gemacht hatte. Leider werden wir den Glücksspielstaatsvertrag noch in dieser Legislaturperiode erneut auf dem Tisch haben. Hoffentlich fließt die EU-Kritik beim nächsten Mal stärker in den Vertrag ein. Dem Änderungsantrag der LINKEN möchten wir zustimmen, da einige Schwächen beseitigt werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll gemäß den Anforderungen des EuGH die Glücksspielangebote zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit vor den Gefahren des Glücksspiels regulieren und neu
akzentuieren. Das ist die Grundaussage, die dieser Änderung zugrunde liegt. 15 der 16 Bundesländer haben sich deshalb Ende des letzten Jahres nach zähem Ringen auf eine Liberalisierung verständigt. Schleswig-Holstein - da bin ich anderer Meinung als die Fraktion der PIRATEN - hatte ein eigenes Glücksspielgesetz erlassen und den Markt weiter liberalisiert. Ich bin froh, dass es jetzt andere Signale einer vernünftigeren Regierung in Schleswig-Holstein gibt.
Wir werden möglicherweise einen Konsens aller 16 Bundesländer bekommen. Das, was dort unter Liberalisierung verstanden wurde, ging zu weit. Ich glaube, da hat die Automatenlobby auch erheblichen Druck ausgeübt. - Der Beitritt war vor allem auch für uns im Saarland richtig und wichtig. Das haben wir letztes Mal schon durch die Ministerin gehört und das wurde vielfach bestätigt. Der Erhalt des Lottomonopols des Saarlandes heißt, dass wir hier die Voraussetzungen für die Finanzierung der Sportangebote im Saarland geschaffen haben. Wir müssen aber immer wieder darauf achten, dass das Grundanliegen, der Schutz vor den Gefahren der Spielsucht, im Vordergrund steht. Und da schließe ich mich den Ausführungen der LINKEN und teilweise auch der PIRATEN an: Das sehen wir nicht als hinreichend erfüllt. Das Land hätte hier die Möglichkeit gehabt, im Rahmen der Ausführungsbestimmungen einiges zu regeln und weiter gehende Anforderungen festzulegen. Die Präzisierungen, die im Rahmen des Gesetzespaketes vorliegen, reichen nach unserer Meinung längst nicht aus, um der wachsenden Spielsucht wirksam zu begegnen. Die Spielräume wurden leider nicht genutzt. Weiter gehende Regelungen sind leider auch nicht nach der Anhörung im Ausschuss geplant - weder für den Bereich Spielhallen noch für den Bereich Spielbanken.
Gerade die privaten Spielhallen haben in den letzten Jahren einen massiven Aufwuchs erfahren. Zum Leidwesen der Kommunen ist hiermit eine regelrechte Verschandelung einzelner Stadtteile einhergegangen. Die Kommunen hatten bisher kaum Möglichkeiten, dieser Spielhallenflut etwas entgegenzusetzen. Die andere Seite, die Suchtproblematik, ist genauso dramatisch angestiegen. Der aktuelle Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung weist auf die dramatische Lage hin. Die Zahl der ambulant und stationär behandelten Glücksspielabhängigen hat sich in den vergangenen vier Jahren mehr als verdoppelt. Davon betroffen sind immer mehr Jugendliche und auch viele Erwachsene. Die Zahl der Automaten ist nach oben geschnellt. Der Umsatz pro Jahr ist allein bei den Geldspielautomaten auf 17 Milliarden Euro gestiegen, das bedeutet eine Verdreifachung der Umsätze zwischen 2002 und 2010. Jeden Monat verlieren Spielhallenbesucherinnen
und -besucher im Saarland rund 4 Millionen Euro und dies führt im Saarland zu sozialen Folgekosten von etwa 30 Millionen Euro. Das ist nicht hinnehmbar. Mehr als 3.000 Saarländerinnen und Saarländer gelten als pathologische Glücksspieler. Meine Damen und Herren, darauf sollte sich das Augenmerk der Änderungen richten. Hier müssen Nachbesserungen erfolgen.
Wir haben das gemeinsam in einem Antrag der LINKEN formuliert. Aus Zeitgründen will ich das nur noch einmal kurz benennen. Die Festlegung des Mindestabstands zu Kinderund Jugendeinrichtungen und die Ausweitung der Sperrpausen. Wir sind für acht Stunden. Hier hätte man sich auch eine Ausweitung auf Sonn- und Feiertage überlegen können, gerade aus christlich-demokratischer Sicht, um dem Zugang Einhalt zu gebieten. Wir fordern ein Verbot auch für antialkoholische Getränke. Die Spielhallen sollen sich weiterhin nur Spielhallen nennen und nicht Casino oder sonstige einladende Vokabeln tragen. Und die Spielhallen sollen an der Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht beteiligt werden. - Wichtig ist auch, dass die Gemeinden hier ein stärkeres Mitspracherecht haben.
Darüber hinaus sollte auch, das wurde eben schon genannt, darüber nachgedacht werden, ob eine Konkretisierung in Bezug auf das Bankentransferverbot erfolgt, denn nach wie vor ist den Kreditinstituten ein Zahlungsverkehr zwischen illegalen Anbietern und Spielern erlaubt. Das erfordert zwar auch eine Änderung des Strafrechts, dennoch sollte darüber meines Erachtens einmal nachgedacht werden.
Meine Damen und Herren, die Spielhallen sind das eine Problem, das andere Problem stellen die staatlichen Spielbanken dar, die nicht der Spielverordnung des Bundes unterliegen. In der Spielverordnung wird ja festgelegt, wie hoch Gewinne und Verluste sein dürfen und wie viele Automaten pro Quadratmeter aufgestellt werden dürfen. Das, meine Damen und Herren, führt dazu, dass in den Spielbanken dramatisch mehr gewonnen und verloren werden kann. Gerade der Verlust führt aber doch dazu, dass einzelne Personen, dass gar ganze Familien in den Ruin getrieben werden. Insoweit sehen wir hier ganz klar eine zu lasche Regulierung, gemessen an der für eine Regulierung des Glücksspielwesens geforderten Kohärenz. Diesbezüglich muss es ebenfalls verstärkte Regelungen geben. Eine Forderung, die wir erheben, ist, dass zumindest die Abgabe für Präventionszwecke erhöht wird, dass man 0,2 Prozent der Spieleinsätze dazugibt beziehungsweise mindestens 250.000 Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Kohärenz durch dieses Paket an Gesetzesänderungen hergestellt wird, das ist auch nach unserer Einschätzung nicht sicher. Dass die EU-Kommission er
neut deutliche Zweifel am neuen Glücksspielstaatsvertrag geäußert hat, muss uns aufhorchen lassen. Wir fordern, die Kohärenz der Regelungen gerade zwischen Spielhallen und Spielbanken zu verbessern, auch mit Blick auf die Suchtprävention. Wir brauchen eine stringente Lösung - für Lotto, für Sportwetten und für Automaten- und Glücksspiel.
Ich komme zu meinem letzten Satz, Herr Präsident. - Der Glücksspielstaatsvertrag muss diesem Ziel entsprechen, um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission zu verhindern. Die Voraussetzungen hierfür sehen wir nicht erfüllt. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube - und höre das auch aus den heutigen Wortbeiträgen heraus -, dass über die Grenzen zwischen Regierungsfraktionen und der Opposition hinweg durchaus ein Gleichklang besteht in der Argumentation, dass es notwendig ist, zu strengen, zu stringenten Regelungen bezüglich der weiteren Genehmigungsverfahren für Spielhallen und Spielbetriebe zu kommen, um mit solchen Regelungen gegen die Spielsucht angehen zu können. Das entnehme ich den Äußerungen von Heinz Bierbaum von der LINKEN, das entnehme ich auch Ihren Ausführungen, Frau Dr. Peter. Insoweit streiten wir hier nicht über die Zielrichtung, sondern lediglich über die Frage, ob das von der Regierung als Gesetz Vorgelegte weit genug geht oder ob man über die darin vorgeschlagenen Regelungen hinausgehen müsste.
Ich bin beeindruckt von der Aussage des Kollegen von der PIRATEN-Partei. Er hat gesagt, wer diesem Gesetz zustimme, der habe das Internet nicht verstanden. Gleichzeitig hat er den Hinweis gegeben, das von den Schleswig-Holsteinern im vergangenen Jahr Gemachte stellte eigentlich den richtigen Weg dar. Das ist für mich ein nicht erklärbarer Widerspruch.
Ich weiß nun nicht, ob ich das Internet komplett verstanden habe. Ich weiß aber eines: Wenn ich auf meinen PC kein Virenschutzprogramm aufspiele, wenn ich keine Firewall installiere, so werden illegale Kräfte versuchen, auf meinen PC zuzugreifen. Und eben eine solche Firewall, eine solche Brandmauer, ziehen wir doch mit diesem Gesetz! Wir wollen doch verhindern, dass illegale Kräfte weiter zum Zuge kommen!
Es gibt - wer wollte das bestreiten? - eine dramatische Entwicklung, gerade auch im Saarland: Die Spielhallen wachsen in jeder Hinsicht schneller als im Bundesdurchschnitt. Dafür gibt es verschiedene Gründe, sicherlich spielt auch die Grenznähe im einen oder anderen Ort eine Rolle. Ich möchte Ihnen aber doch einige Sachverhalte in Erinnerung rufen: Die Zahl der Spielhallenkonzessionen ist im Zeitraum von 2006 bis 2010 von 129 auf 258 gestiegen, das ist ein Plus von 100 Prozent. Die Zahl der Spielhallenstandorte ist von 97 auf 166 gestiegen, ein Anstieg um mehr als 70 Prozent. Die Zahl der Geldspielgeräte in privaten Spielhallen ist von 1.150 auf 2.800 gestiegen - ein Plus von 140 Prozent. Im Juni 2011 waren es allein in der Landeshauptstadt Saarbrücken 39 Spielhallenstandorte, heute sind es schon mehr als 50. Wer möchte angesichts dieser Zahlen noch länger behaupten, es bedürfe keiner gesetzlichen Regelung?
Eine solche gesetzliche Regelung ist nicht allein Sache des Saarlandes, sondern kann mit Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags auch als zwischen den Bundesländern ausgehandelt angesehen werden - dies allerdings noch ohne Schleswig-Holstein. Auch ich hoffe, werte Kollegin Dr. Peter, dass sich Schleswig-Holstein in den kommenden Monaten noch eines Besseren besinnen wird. Wer aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wollte ernsthaft behaupten, dass diese Brandmauer heute nicht dringender notwendig ist als je zuvor?
Es geht um die Bekämpfung der Glücksspielsucht, es geht um die Kanalisierung und die Begrenzung des Glücksspielangebotes, es geht auch um Jugend- und Spielerschutz, es geht um die Sicherstellung eines fairen Spiels, und letztendlich geht es auch um den Schutz vor Kriminalität. Alle diese Aspekte werden vom Glücksspielstaatsvertrag und vom Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland berücksichtigt.
Natürlich kann man immer sagen, dass man an der einen oder anderen Stelle noch ein Mehr bräuchte. Das ist zweifelsohne richtig. Es geht heute aber
eben auch darum, ein Gesetz zu verabschieden, das rechtskonform ist, das Rechtssicherheit bietet, das nicht gewissermaßen automatisch schon den Weg für Klagen öffnet, und zwar nicht nur für Klagen auf europäischer Ebene, sondern auch für Klagen hier im Land. Es gilt zu vermeiden, dass die Betreiber bestehender Spielhallen wegen Ungleichbehandlung umgehend wieder den Rechtsweg beschreiten. Auch deshalb wollen wir heute eine Regelung beschließen, die weitestgehend den Gleichklang der Regulierung des staatlichen Glücksspiels und des privaten Glücksspiels bietet. Wir glauben, diesbezüglich einen wichtigen und zielführenden Kompromiss gefunden zu haben, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, ich will es noch einmal wiederholen, dass in der Vergangenheit in diesem Bereich Tricksen und Täuschen und das Bemühen, um bestehende Regelungen herumzukommen, gang und gäbe waren. Vor einigen Jahren war beispielsweise von Mehrfachkonzessionen noch nicht die Rede, heute sind sie an der Tagesordnung. Nach der fünfjährigen Übergangsfrist wird es gemäß den Regelungen des jetzt zu verabschiedenden Gesetzes keine Mehrfachkonzessionen mehr geben. Ich halte das für einen Meilenstein dieser Gesetzgebung. Der Mindestabstand von 500 Metern wurde in dieses Gesetz aufgenommen.
Es ist auch eine Sperrzeit festgeschrieben; sie ist zwei Stunden kürzer als die im Antrag der LINKEN vorgesehene Sperrzeit. Aber auch hier gilt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wichtig ist der Gleichklang zu den staatlichen Casinos, damit der Weg in rechtliche Auseinandersetzungen weniger leicht zu beschreiten ist.
Ich möchte zum Schluss noch einen Punkt ansprechen, der auch uns in der Koalition wichtig war. Auch der Kollege Becker hat ihn schon erwähnt. Ich meine die Frage, wie mit dem Mindestabstand zu Kindergärten, Jugendeinrichtungen und Schulen umzugehen ist. Diesbezüglich ist es der Wunsch der LINKEN, man möge das explizit formulieren. Wir sind hingegen der Auffassung, dass das nun vorgelegte Gesetz diesen Aspekt ausreichend regelt. Erlauben Sie mir, Ihnen diese Passage noch einmal vorzulesen; das ist § 3 Absatz 1 des Saarländischen Spielhallengesetzes, in dem die Versagungsgründe aufgeführt sind: „Die Erlaubnis ist unbeschadet der in § 33c Absatz 2 GewO oder § 33d Absatz 3 GewO genannten Gründe zu versagen, wenn der Betrieb einer Spielhalle (...) insbesondere eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (...) befürchten lässt.“ Also: Die Erlaubnis ist insbesondere auch zu versagen, wenn eine Gefährdung der Jugend zu be