Wir gehen dabei auch davon aus, dass die Folgen beispielsweise beim Soziallastenausgleich zu keinen bedeutenden Veränderungen in der echten Verteilung von Finanzen zwischen den Landkreisen führen. Es war uns ganz wichtig, dass wir dieses Thema, falls es einmal aufgerufen werden sollte, grundsätzlich aufrufen und nicht durch die Hintertür hier Veränderungen herbeiführen.
Ich will gerne zugestehen - dabei gehe ich auch auf eine Stellungnahme des Saarländischen Städte- und Gemeindetages ein -, dass man durchaus noch grundsätzlicher über die eine oder andere Frage im Zusammenhang mit der Doppik reden könnte, beispielsweise über die Frage, inwieweit Abschreibungen tatsächlich berücksichtigt werden müssen, wenn der Haushaltsausgleich hergestellt wird. Es ist schon so, dass sich jetzt allein durch die Umstellung der Doppik zumindest auf den ersten Blick die Haushaltslage der Kommunen deutlich verschlechtert hat. Und es ist tatsächlich zu fragen, ob es in jedem Fall gerechtfertigt ist, dass hier eine vollständige Abdeckung der Abschreibungen durch entsprechende Einnahmen zu erzielen ist. Das ist aber nicht Gegenstand der jetzigen Reform. Es wird möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode noch einmal zu behandeln sein.
Auf den zweiten wichtigen Punkt, die überörtliche Prüfung, sind meine Vorrednerinnen und Vorredner schon eingegangen. Der wesentliche Veränderungsbereich ist, dass es jetzt nicht mehr nur um die Rechtmäßigkeit geht, sondern dass das Landesverwaltungsamt auch ohne die Zustimmung der Kommunen die Wirtschaftlichkeit überprüfen kann. Wir lösen damit ein Problem, das in der Vergangenheit geschaffen worden ist, als man auf die entsprechenden Möglichkeiten verzichtet hat. Das ist jetzt auch eine Reaktion auf die Kritik von Junkernheinrich. Aber wenn ich an meinen Kollegen Günter Waluga denke, der über viele Jahre schon bemängelt hat, dass die überörtliche Prüfung nicht mehr richtig funktioniert, dann ist es jetzt ein guter Schritt nach vorne, dass wir hier entsprechende Veränderungen herbeiführen.
Dabei geht es nicht in erster Linie um die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten die überörtliche Prüfung hat oder an welcher Stelle sie angesiedelt ist, sondern die wichtigste Frage ist, glaube ich, in welchem Maße sie personalisiert ist. Wir haben jetzt
einen Aufwuchs auf immerhin, wenn ich recht informiert bin, sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verzeichnen. Das wird möglicherweise auf Dauer nicht genügen, um den umfangreichen Aufgaben gerecht zu werden. Aber ich bin mir sicher, dass die Fraktionen, der Innenminister, gemeinsam Wege suchen werden, auch um eine sachangemessene Personalausstattung an dieser Stelle hinzubekommen.
In jedem Fall muss es das Landesverwaltungsamt nicht alleine tun, sondern es hat mit dem Gesetz auch die Möglichkeit, Dritte zu beauftragen. Hier haben wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch eine Änderung vorgenommen. Ursprünglich hieß es, dass in erster Linie Wirtschaftsprüfer zu bedenken seien. Das ist jetzt nicht mehr so klar formuliert. Es heißt jetzt nur noch, „Dritte“ können das tun, und das sind aus unserer Sicht natürlich vor allen Dingen die Rechnungsprüfungsämter der Landkreise, die die Kommunen schon kennen und vielfach schon geprüft haben, wo man also auf entsprechende Vorkenntnisse zurückgreifen kann.
Insgesamt können wir wohl zusammen feststellen, dass die Veränderungen im Gesetz sachgerecht sind und gemeinsam mit den Kommunen entwickelt worden sind, dass wir Fehlentwicklungen der Vergangenheit jetzt beseitigen und damit unterm Strich auch das miteinander umsetzen, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Das konnten wir heute Morgen schon einmal bei einem anderen Thema sagen. Das zeigt, wir sind handlungsfähig, wir arbeiten unser Programm ab. Wir kommen in diesem Land nach vorne und deshalb, Herr Kollege Kessler, bitte ich auch Sie ganz herzlich um Zustimmung zu diesem hervorragenden Gesetz. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will nur kurz zu zwei Punkten Stellung nehmen. Das ist einmal die überörtliche Prüfung, die auch Gegenstand der Diskussion war. Wir können uns durchaus dem Antrag der GRÜNEN anschließen, dass das durch den Rechnungshof erfolgen soll, weil das nach meiner Meinung unabhängiger ist. Der Einwand der Nachpersonalisierung, Kollege Pauluhn, trifft nicht ganz, zumal auch die Kollegin Meyer darauf aufmerksam gemacht hat, dass auch das Landesamt entsprechendes Personal bräuchte, weil es ziemlich knapp besetzt ist; darüber kann man streiten. Aber ich glaube, dass eine solche Prüfung nicht ein wirklicher Einwand sein kann.
Der zweite Punkt. Ich finde es begrüßenswert, dass im Abänderungsantrag des Ausschusses „Wirtschaftsprüfer“ gestrichen wurde, allerdings - auch das hat die Kollegin Meyer mit ihrem Redebeitrag deutlich gemacht - mit dem unbestimmten Begriff der „Dritten“ sind sie ein Stück weit wieder drin. Ich möchte daran erinnern, dass solche Prüfungen durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht immer den Erfolg haben, den man sich wünscht. Ich verweise nur auf das „segensreiche“ Wirken der KPMG beim Flughafen Hahn. Von daher ist immer eine gewisse Skepsis angebracht. Ich will damit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht insgesamt verurteilen, möchte aber nur daran erinnern, dass man hier vorsichtig sein sollte, dass man durchaus skeptisch sein soll. Insofern hätten wir es begrüßt, wenn auch das Wort „Dritte“ gestrichen worden wäre, sodass wir die Prüfung eben nicht weitergeben. Dass man sich unterstützt, ist keine Frage.
Das sind die beiden Punkte, die ich hier anbringen wollte. Ansonsten sind wir gegenüber diesem Gesetz positiv eingestellt. Wir warten ab, wie die Abänderungsanträge behandelt werden, und werden dann entsprechend abstimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte vorab im kleinen Kreis angekündigt, dass das wohl die kürzeste Rede des heutigen Tages wird. Das war bis zu dem Zeitpunkt der Bemerkung von Stefan Pauluhn der Fall. Eigentlich wollte ich sagen, wir sehen das genauso wie die GRÜNEN und werden deshalb dem Abänderungsantrag der GRÜNEN zustimmen und, falls der keine Mehrheit findet, das Gesetz ablehnen. An der Stelle hätte ich normalerweise den Punkt gemacht und wäre gegangen.
Jetzt möchte ich noch eine Anmerkung zu Herrn Pauluhn machen. Ihre Frage ist im Prinzip eine Nebelkerze. Denn entweder brauchen wir zusätzliche Leute hier oder dort, sprich beim Landesverwaltungsamt oder beim Rechnungshof, oder wir brauchen sie nicht.
Ihre Frage suggeriert, dass wir in dem Moment, wo wir den Antrag annehmen, zusätzliche Stellen schaffen müssen, die wir ansonsten nicht schaffen müssten. Die Gesamtarbeit wird aber nicht mehr, wenn sie woanders erledigt wird. In dem Moment ist es mir lieber, dass sie an einer neutralen Stelle gemacht wird, als bei einem Amt, das seinen Dienstherrn im
Innenministerium hat. Dabei geht es mir nicht konkret ums Innenministerium, sondern grundsätzlich um die Tatsache, dass es da eine Weisungsbefugnis gibt.
Dementsprechend hätten auch wir das lieber beim Rechnungshof, wie es übrigens auch andere Länder praktizieren, meines Wissens Hessen und einige mehr. Dort ist das beim Rechnungshof angesiedelt und dort gehört es unserer Meinung nach auch hin. Deshalb bitten auch wir um Zustimmung zu dem Abänderungsantrag der GRÜNEN. Wenn der nicht angenommen wird, werden auch wir das Gesetz ablehnen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/1877 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für den Abänderungsantrag Drucksache 15/1877 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen wurde. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen der PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zum Abänderungsantrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/1902. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1902 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1902 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1509 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen wurde. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des saarländischen Bauberufsrechts (Druck- sache 15/1766) (Abänderungsantrag: Druck- sache 15/1900)
Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Günter Waluga das Wort.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen Kollegen! Zweite Lesung des Gesetzes zur Neureglung des saarländischen Bauberufsrechts. Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner Sitzung am 20. April 2016 in Erster Lesung einstimmig - bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die europäische Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie wurde umfassend geändert. Ziel war hierbei die europaweit durchgängige Anerkennung von Berufsqualifikationsnachweisen und die Erleichterung der jeweiligen Anerkennungsverfahren. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die geänderte Richtlinie in Landesrecht um. Hierbei werden die Berufsbilder und die Eintragungsvoraussetzungen überarbeitet, Kammeraufgaben ergänzt sowie Regelungen zu Ausbildungsinhalten aufgenommen. Zusätzlich wird mit dem Gesetz die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung für Partnerschaftsgesellschaften eröffnet.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2016 eine Anhörung durchgeführt. Seitens der angehörten Kammern und der HTW wurde hierbei insbesondere für eine Beibehaltung der derzeitigen vierjährigen Regelausbildungszeit für alle Bereiche des Architekturstudiums geworben. In seiner Sitzung am 07. Juli 2016 wurde ein entsprechender Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen einstimmig - bei Zustimmung aller Fraktionen - angenommen. Der Ausschuss hat das vorliegende Gesetz danach einstimmig zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Es war ja kürzer als angekündigt. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/1900 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für
die Annahme des Abänderungsantrags des Ausschusses Drucksache 15/1900 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen wurde.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1766. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1766 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist auch der Gesetzentwurf einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG) (Drucksache 15/1443) (Abänderungsanträge: Drucksachen 15/1892 und 15/1901)
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Bernd Wegner, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft - Mittelstandsförderungsgesetz, Drucksache 15/1443 - in seiner 39. Sitzung am 15. Juli 2015 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen. Der Gesetzentwurf novelliert das aus dem Jahr 1976 stammende Mittelstandsförderungsgesetz und passt es an neue Gegebenheiten und Herausforderungen an.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich mit dem Gesetzentwurf in drei Sitzungen befasst. Zu einer diesbezüglichen Anhörung wurden 22 Organisationen eingeladen, die in unterschiedlicher Weise von den Regelungen betroffen sind. Zwölf von ihnen gaben eine Stellungnahme ab.
Als Ergebnis der Anhörung haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in der abschließenden Beratung im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht. Durch ihn wird eine stärkere Einbindung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen im Bereich der Wirtschaftsförderung erreicht. Beim Vergabeverfahren werden die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft verbindlicher berücksichtigt.
Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN. Der Ausschuss hat abschließend das Gesetz als Ganzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen. Er empfiehlt deshalb dem Plenum die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Hans Peter Kurtz von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Mittelstand im Saarland ist eine wichtige Säule der saarländischen Wirtschaft. Im Klartext: Kleine und mittlere Unternehmen stellen ein bedeutendes Potenzial dar, wenn es um die Weiterentwicklung der saarländischen Wirtschaft geht. Wenn wir heute dieses Mittelstandsförderungsgesetz verabschieden, setzen wir damit einen Meilenstein für die weitere gute wirtschaftliche Entwicklung des Saarlandes.
Immerhin rund 40.000 Unternehmen im Saarland sind als kleine und mittelständische Unternehmen einzustufen. Sie prägen den von mir genannten Mittelstand. Auch wenn die Mitarbeiterzahlen in den einzelnen Betrieben im Vergleich zu Großunternehmen relativ klein sind, sorgt die große Anzahl der Betriebe dafür, dass circa 60 Prozent aller saarländischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus mittelständischen Betrieben kommen. Das sind immerhin 200.000 Arbeitnehmer im Saarland. Ebenfalls bedeutend für die künftige Entwicklung bei den Fachkräften ist, dass der Mittelstand der Ausbilder Nummer 1 ist. Er sorgt dafür, dass wir auch in Zukunft qualifizierte Kräfte für dieses Land haben. Bei so viel Stärke ist dieser Jobmotor Garant dafür, dass Deutschland und das Saarland in Krisenzeiten gut aufgestellt sind.