Protokoll der Sitzung vom 14.09.2016

Dann kommen wir zur Zusatzfrage 3.

Nachdem die Fragen nicht beantwortet wurden, frage ich Sie: Wann wurden Sie denn informiert, Frau Ministerpräsidentin, über diese Vergabeerhöhung?

Sehr geehrter Herr Kollege Lafontaine, ich habe die Frage eben beantwortet, und zwar in dem Sinne, wie die Verantwortlichkeiten zu suchen sind. Die Verantwortlichkeiten in diesem Punkt liegen bei der Stiftung, beim Kuratorium und bei der Kuratorin. Ich habe zu diesem Vorgang - der ja auch Gegenstand im Untersuchungsausschuss war - deutlich erklärt, dass in diesem angeblichen Gespräch am 04. März 2009 eine entsprechende Information über die erweiterte Beauftragung nicht stattgefunden hat. Im Übrigen hat das auch der Staatssekretär Gerd Wack so zugesagt. Insofern hat mir bis zu diesem Zeitpunkt, als über diese angeblich erweiterte Beauftragung gesprochen wurde, keine Information vorgelegen.

Zusatzfrage 4.

Das Landgericht stellt fest, dass die Schadensersatzansprüche gescheitert sind, weil die beiden Gerichte nicht davon ausgehen, dass die strittigen Verträge hinter dem Rücken der Landesregierung geschlossen wurden. Noch einmal: Es musste irgendeinen Vorgang geben. Ich frage Sie, wo irgendetwas niedergeschrieben und genehmigt worden ist. Sie haben doch nicht hunderttausende Euro ohne Kontrolle und ohne Genehmigung ausgegeben.

Sehr geehrter Kollege Lafontaine, in beiden Verfahren, sowohl beim Landgericht als auch beim Oberlandesgericht, ist von einer möglichen Kenntnisnahme oder angeblichen Kenntnisnahme von mir als Kuratorin immer nur in Zusammenhang mit diesem angeblichen Termin am 04.03.2009 die Rede. Ich habe festgestellt: Dieses Gespräch hat in dieser Form und in der behaupteten Form nicht stattgefunden. Insofern geht diese eben von Ihnen gestellte Frage ins Leere.

Zusatzfrage 5.

Müssen wir jetzt davon ausgehen, dass die Gerichte im Saarland so schlecht besetzt sind, dass sie logi

schen Schlussfolgerungen gegenüber nicht zugänglich sind? Oder dass sie willkürliche logische Schlussfolgerungen ziehen? Zwei Gerichte haben sich intensiv damit beschäftigt. Wie die Vergabepraxis bei Ihnen geregelt ist, das kann ich nicht entnehmen. Also, was sollen wir jetzt daraus schließen?

Sehr geehrter Herr Kollege Lafontaine, ich bin sicherlich nicht hier dazu berufen, mich mit den juristischen Wertungen des Landgerichtes oder des Oberlandesgerichtes auseinanderzusetzen. Im Übrigen haben die kritischen Anmerkungen, die die Stiftung dazu in ihren juristischen Positionen hat, auch dazu geführt, dass es eine Berufung beim Oberlandesgericht gegeben hat. Dazu wurde ja in den beiden Ausschusssitzungen 2015 und 2016 schon entsprechend Stellung bezogen.

Es geht um den Punkt - auch bei Ihrer Frage -, inwieweit ich als Kuratorin Kenntnis hatte. Das haben Sie eben ja noch einmal konkretisiert. Ich stelle noch einmal fest: In beiden Urteilen ist mit Blick auf meine Person als Kuratorin eine vermeintliche Kenntnisnahme immer festgemacht an der Behauptung - wie im ersten Verfahren von der Stiftung, ich habe das eben ausgeführt, nicht bestritten wurde -, ich sei bei diesem Gespräch am 04.03.2009 informiert worden. Diese Behauptung ist nicht richtig. Ich habe gesagt, das Gespräch hat in dieser Form nicht stattgefunden. Insofern hatte ich auch von der erweiterten Beauftragung keine Kenntnis.

Wir kommen zur sechsten und letzten Zusatzfrage.

Bei meinen Fragen ist deutlich geworden, dass es nicht nur um Sie geht, Frau Ministerpräsidentin, sondern um die Frage, wie die Vergabepraxis bei solchen Aufträgen ist und wer dafür verantwortlich ist und wie das abgewickelt wird. Das müssen ja nicht jedes Mal Sie machen. Dann war die Frage, warum nicht widersprochen wurde. Da habe ich nach dem Rechtsanwalt gefragt und nach wem auch immer, das müssen auch nicht immer Sie machen. Aber keine Frage ist für mich beantwortet worden.

Deshalb die letzte Frage: Wir haben einander widersprechende Aussagen, das dürfte wohl unstreitig sein. Eine wäre dann logischerweise eine falsche uneidliche Aussage. Wird die Landesregierung wie wir darauf hinwirken, dass im Untersuchungsausschuss dann diese einander widersprechenden Aussagen beeidet werden?

Sehr geehrter Herr Kollege Lafontaine, wie das Parlament und der Untersuchungsausschuss sich fest

legen und welche Richtungen eingeschlagen werden, sind ureigene Aufgaben des Parlamentes und des Untersuchungsausschusses. Insofern kann ich dem als Vertreterin der Landesregierung nicht vorgreifen. Ich kann an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen: Es ist im Untersuchungsausschuss am 13.03.2012 eine Behauptung aufgestellt worden mit Blick auf angebliche Gesprächsinhalte einer Lenkungssitzung „Kulturmeile“ am 04.03.2009. Ich habe diesen Behauptungen klar widersprochen. Die Stiftung hat das bis auf diesen einen erstinstanzlichen Prozess beim Landgericht in allen anderen Verfahren auch getan. Das hat in allen anderen Verfahren auch dazu geführt, dass diese Behauptung nicht getragen hat. Deswegen habe ich meinen Ausführungen, dass ich an der Stelle für mich beanspruche, die Wahrheit gesagt zu haben, nichts hinzuzufügen. Alles andere ist Sache des Parlaments und des Untersuchungsausschusses.

Damit ist Frage 2 auch erledigt und die Fragestunde beendet.

Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Spielbankengesetzes (Drucksache 15/1891)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung möchte mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Zustimmung des Landtages zum Gesetz zur Änderung des Saarländischen Spielbankengesetzes herbeiführen. Eine schriftliche Fassung beziehungsweise die Begründung wurde den Fraktionen im Vorfeld zur Vorabunterrichtung vorgelegt. Die Änderung in Art. 1 Nr. 1 verfolgt lediglich den Zweck, die Reichweite des Nichtraucherschutzes in saarländischen Spielbanken klarzustellen. Dies deshalb, weil es in der jüngeren Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen gab.

Zur Erinnerung: Mitte 2010 trat eine Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft. Es wurde ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten statuiert. Entsprechendes galt auch für Beherbergungsbetriebe, Diskotheken, Spielhallen und Spielbanken, allerdings nur, soweit dort auch eine Gaststätte betrieben wurde. Das für das Nichtraucherschutzgesetz federführende Ministerium für Soziales hatte diese Einschränkung auch in den den Ortspolizeibehörden zur Verfügung gestellten Vollzugshinweisen so ausgelegt, dass das

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Rauchverbot lediglich die Räume betreffe, in denen Speisen und Getränke verausgabt werden sollten. Alle sonstigen Räume der Spielbanken seien hiervon nicht betroffen. Demzufolge wurden bereits 2010 in den zwei saarländischen Spielbanken und den meisten ihrer fünf Zweigbetriebe teilweise aufwendige teure bauliche Trennungen zwischen Nichtraucher- und untergeordneten Raucherräumen vorgenommen. Den Vollzugshinweisen des Gesundheitsministeriums wurde so über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren Rechnung getragen, ohne dass hierbei Probleme bekannt geworden wären. Erst Ende 2014 wurde aus Entscheidungen der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit eine hiervon abweichende Auffassung bekannt.

Die angestrebte Gesetzesänderung soll daher die erforderlich gewordene Klarstellung hinsichtlich der Reichweite des Nichtraucherschutzes in Spielbanken bewirken. Dadurch wird die seitens des Gesundheitsministeriums von Anfang an vertretene Auslegung gestützt. Es wird vermieden, dass die in diese Umsetzung erfolgten erheblichen und baulichen Investitionen der Spielbanken unnötig werden. Art. 1 Nr. 2 des Gesetzesentwurfs normiert Befreiungen von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses. Art. 1 Nr. 3 des Gesetzesentwurfes beinhaltet lediglich eine redaktionelle Änderung. Art. 2 der Neuregelung regelt lediglich deren Inkrafttreten.

Ich bitte daher aus diesen Gründen um die Zustimmung zum Gesetzesentwurf in Erster Lesung. - Danke.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider müssen wir heute zumindest in einem Teilbereich erneut eine Debatte in diesem Hause führen, die wir bereits vor rund sechseinhalb Jahren geführt haben, nämlich die Debatte um die Sinnhaftigkeit des Schutzes vor dem Passivrauchen, sprich: den Nichtraucherschutz.

Ich darf dieser Stelle auch noch einmal an den Hintergrund dieses Gesetzes erinnern. Es wurde in diesem Haus nicht aus Jux und Tollerei beschlossen oder beschlossen, um Raucher zu ärgern, nein, hier geht es um ganz handfeste Probleme. Wir reden von über 50.000 Toten pro Jahr in Deutschland durch die Folgen des Rauchens und wir reden von über 3.000 Menschen, die aufgrund des Passivrauchens sterben. Deshalb wurde damals nach einer ganz heftigen Debatte in diesem Hause von der da

maligen Mehrheit - das betone ich, denn SPD und LINKE waren strikt gegen einen vernünftigen Nichtraucherschutz in diesem Land - ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Es war ein Gesetz, dass das Saarland damals zum bundesweiten Vorreiter machte, denn dieses Land war das erste, das ein solches Gesetz auch real beschlossen hat. Kurz danach - auch daran darf man erinnern folgte eine Volksabstimmung im Bundesland Bayern, bei der rund zwei Drittel der bayerischen Bevölkerung für ein solch konsequentes Gesetz votiert haben.

Das dritte Bundesland, das ein Gesetz entsprechend dem saarländischen hat, ist Nordrhein-Westfalen, wo vor vier oder fünf Jahren die rot-grüne Landesregierung ebenfalls ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz beschlossen hat. In allen anderen deutschen Bundesländern gilt leider Gottes immer noch die Wischiwaschi-Regelung mit den 75 Quadratmetern, die in der Realität dazu führt, dass überall dort geraucht wird, wo es von den zuständigen Wirten gewollt ist.

Heute diskutieren wir über einen kleinen Bereich, in dem das Rauchverbot per Gesetz aufgehoben werden soll. Aber dieser kleine Bereich, das sage ich ganz offen, hat eine hohe Symbolkraft. Denn dieser kleine Bereich dokumentiert, wie die Landesregierung mit der Gleichbehandlung in diesem Land umgeht. Es geht um die Spielbanken, einen Bereich, in dem das Land Einnahmen generiert. Wo der Staat Geld verdient, wird das Rauchverbot aufgehoben, natürlich mit dem Hintergedanken, das würde zu mehr Umsatz führen. Die Privaten in diesem Lande aber müssen sich an das Gesetz halten.

Frau Ministerpräsidentin, ich spreche nun insbesondere Sie an: Das ist ein Widerspruch, den Sie der Öffentlichkeit erst einmal erklären müssen! Auch wenn es hier nur um einen ganz kleinen Teil geht, so ist es doch ein echter Widerspruch, und den muss man hier auch so benennen. Es geht heute schlicht um eine Lex Spielbanken. Darüber müssen wir uns im Klaren sein.

2010 waren wir als GRÜNE federführend an diesem Gesetz beteiligt. In dem Jahr, das wurde eben vom zuständigen Innenminister Bouillon angesprochen, gab es eine Verordnung des damaligen FDP-Gesundheitsministeriums, die in den Räumen von Spielbanken, in denen keine Gastronomie betrieben wird und in denen nicht bedient wird, eine gewisse Ausnahme zugelassen hat. Uns wurde damals von konservativer Seite, aber auch von FDP-Seite gesagt, das könne man nicht anders machen, es wäre rechtlich nicht anders möglich und würde ansonsten zu großen Problemen führen. Wir haben damals zähneknirschend mitgemacht. Wir haben gesagt, okay, wenn es nicht anders geht, dann machen wir es so.

(Minister Bouillon)

Mittlerweile aber, darauf will ich hinweisen, sind wir sechs Jahre weiter und es gibt, das habe ich eben erwähnt, entsprechende Gesetze in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Und oh Wunder, oh Wunder, in diesen Gesetzen sind auch die Spielbanken klar geregelt. Dort ist geregelt: Auch in Spielbanken gilt das absolute Rauchverbot. Das bedeutet also, was uns damals aufgetischt wurde, ist tatsächlich ein Märchen gewesen. Es ist widerlegt, was die rechtliche Seite angeht. Ich weiß noch sehr gut, damals wurde argumentiert, bei allen Spielbanken, bei denen man das versucht hätte, sei der Umsatz massiv weggebrochen. Seltsamerweise habe ich bis heute nichts davon gehört, dass bei den Spielbanken in Bayern und Nordrhein-Westfalen die Umsätze quasi weggebrochen seien. Also auch das ist eine Unwahrheit.

Das trägt bei mir zu erneuter Verwirrung bei: Warum gehen Sie als saarländische Landesregierung diesen Weg der Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit gegenüber anderen, obwohl Sie wie alle anderen wissen müssten, dass ein bestehender konsequenter Nichtraucherschutz auch bei Spielbanken real nicht zu Umsatzeinbußen führt? Deshalb lautet meine Frage an Sie als Regierung: Was soll das? Es geht hier einfach um eine gelebte Beliebigkeit. Das sollte man an dieser Stelle erwähnen.

Die Realität in den saarländischen Spielbanken entsprach auch nicht dem, was damals in der FDP-Verordnung stand. In der Verordnung stand ganz klar, dass nur dort geraucht werden darf, wo nicht bedient wird. Zu unserer Regierungszeit ist das einigermaßen eingehalten worden - soweit ich informiert bin. Nach unserer Regierungszeit wurde das völlig aufgegeben. Dieser Staat hat einfach Gesetzesverstöße in den eigenen Reihen bewusst und sehenden Auges zugelassen. Es wurde also geraucht, obwohl das laut Verordnung nicht hätte sein dürfen. Auch das ist gelebte Realität in diesem Land, in dem die selbsterklärte Rechtsstaatspartei, die CDU, die Regierung stellt.

Was Sie jetzt tun, nämlich dieses Verhalten zu legalisieren, ist falsch, es ist unwürdig und auch unmoralisch. Aus diesem Grunde lehnen wir als GRÜNE diesen Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Ruth Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der aufgeregten Opposition!

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Moment! Wir sind drei Oppositionsfraktionen!)

Formal gibt nur eine Opposition! Okay, es sind drei Fraktionen. Ich meine aber insbesondere eine, da haben Sie schon recht.

(Vereinzelt Heiterkeit.)

Der Gesetzentwurf ist, wie es der Minister dargestellt hat, aus unserer Sicht tatsächlich einigermaßen unspektakulär, weitaus unspektakulärer als mancher im Raum das hier darstellen will. Er beinhaltet nicht mehr und nicht weniger als eine Klarstellung der 2010 im Zuge des Nichtraucherschutzgesetzes getroffenen Regelungen für die Spielbanken. Ich will noch einmal kurz erläutern, warum dem so ist.

Der Nichtraucherschutz im Saarland ist durchaus schärfer als in vielen anderen Bundesländern. Wir wissen auch, auf welche Fraktion das vornehmlich zurückgeht.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Auf uns!)

Ich glaube, man darf auch sagen, dass dieser Nichtraucherschutz zwischenzeitlich als etabliert gelten kann. Da ist auch keine Belehrung durch die GRÜNEN-Fraktion mehr erforderlich. Der Schutz gilt insbesondere in Gaststätten und wurde auch für Spielhallen und Casinos kodifiziert - jetzt kommt der entscheidende Satz -, soweit in den Räumen der Spielhallen und Spielcasinos eine Gaststätte betrieben wird. In diesem „soweit“ liegt wohl der Casus knacksus.

Sie haben sehr richtig erwähnt, dass unser Gesundheitsministerium dieses „soweit“ 2010 in den erwähnten Anwendungshinweisen im Sinne eines „in dem Maße, wie“ ausgelegt hat. Das bedeutet, Räume von Spielhallen, Spielcasinos, also Spielbanken, in denen keinerlei Getränke oder Speisen angeboten oder konsumiert werden, gelten nicht als Gaststätte und sind somit vom Rauchverbot nicht umfasst. Dass genau dies auch das Verständnis und der Wille des Parlaments war, erkennt man, wenn man die Debatte vom 10. Februar 2010 zur Zweiten Lesung des Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen noch einmal nachliest. Das habe ich gestern ausführlich getan. Es war damals ja eine durchaus hitzige Debatte. Das konnte man selbst beim Lesen nachvollziehen.