Protokoll der Sitzung vom 05.10.2016

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Ich gehe nur auf die Punkte ein, die angesprochen worden sind. Herr Kollege Hilberer hat den Flughafen - - Sie haben es nicht angesprochen oder habe ich das überhört? - Der Kollege Hilberer hat doch an der Stelle noch einmal den Flughafen infrage gestellt. Dazu kann ich nur sagen, wir befinden uns auf dem Weg, dafür Sorge zu tragen, dass wir diese wichtige Infrastruktur, die für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort notwendig ist, erhalten können, und zwar ohne jährlich viel Geld hineinzustecken. Auch dort befinden wir uns auf einem guten Weg und auch dort sollten wir nicht abbiegen, bevor wir über die Ziellinie gelaufen sind. Auch da muss man Kurs halten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Und was ich gar nicht unwidersprochen stehen lassen kann, ist, wenn hier gesagt wird: „Wir haben demnächst ZF nicht mehr hier, wir haben Bosch nicht mehr hier, wir haben die Stahlindustrie nicht mehr. Was ist denn dann?“ Ich glaube, man kann sich nicht hier vorne hinstellen und so l’art pour l’art, leicht dahinparliert, den Abgesang für 35.000 Beschäftigte in diesem Land vortragen! Kolleginnen und Kollegen, wir kämpfen gemeinsam jeden Tag um jeden Arbeitsplatz in diesem Land,

(Beifall bei den Regierungsfraktionen)

das kann man hier nicht schon quasi preisgeben.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Frau Ministerin, jetzt wird es eine Grundsatzrede. Sie sind jetzt weit vom Antrag weg - ganz weit. - Zuruf von den Regierungsfraktionen: Stellen Sie doch eine Zwischenfrage!)

Genau! Ich nehme gerne eine Zwischenfrage entgegen. Ich habe über das gesprochen, was der Kollege Hilberer gesagt hat.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : ZF?)

Ja, hat er gesagt.

(Zuruf des Abgeordneten Hilberer (PIRATEN).)

Ich gehe nur darauf ein. - Ich würde gerne noch das Thema Einnahmesituation ansprechen. Natürlich gibt es dazu unterschiedliche Ansichten. Ich gehöre auch zu denen, die sagen, wir müssen alle relevanten Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Ich gehöre aber auch zu denen, die sagen, wir müssen tatsächlich reflektieren. Auch an der Stelle müssen wir unser konkretes politisches Handeln an dem orientieren, was möglich ist und was nicht möglich ist. Was im Übrigen im Umkehrschluss nicht heißt, dass man nicht dafür Sorge tragen will und möglicherweise auch politisch dafür kämpfen will, dass sich die Rahmenbedingungen an der einen oder anderen Stelle so ändern, dass nicht nur die Einnahmebasis verbessert wird, sondern dass auch ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit in diesem Land geleistet werden kann, indem man zum Beispiel die eine oder andere Steuer abschafft, sprich der Ausgestaltung der Abgeltungssteuer etwas entgegentritt, oder die eine oder andere Steuer in diesem Land noch einmal einführt. Das sind aber politische Debatten, die nicht hier und heute zu führen sind, sondern in anderen politischen Gremien, und worüber auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande zu entscheiden haben.

Wir kämpfen hier und heute um die Zukunftsfähigkeit dieses Landes im Sinne einer verantwortlichen Realpolitik. Das sind wir den Saarländerinnen und Saarländern schuldig. Das ist der Auftrag und dem werden wir auch gerecht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Die beiden Frauen der Landesregierung haben etwas länger gesprochen. Es stehen jeder Fraktion noch 6 Minuten 57 Sekunden zu. Will jemand davon Gebrauch machen? - Wenn das nicht der Fall ist, schließe ich die Aussprache.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Können wir das auf den übernächsten Punkt übertragen?)

Nein.

(Heiterkeit.)

Wir kommen dann zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1957 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1957 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 15/1964. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte

(Ministerin Rehlinger)

ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt hat nur die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt haben alle anderen Fraktionen.

Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein und treffen uns um 14.20 Uhr wieder.

(Die Sitzung wird von 13.20 Uhr bis 14.22 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu der von der DIE LINKE-Landtagsfraktion beantragten

Fragestunde zum Thema: „Reform der Erbschaftssteuer“ (Antragsteller: DIE LINKE- Landtagsfraktion)

Ich erlaube mir vorab noch einmal auf einige Regularien hinzuweisen, wie sie die Geschäftsordnung des Landtages vorschreibt. Erstens. Die Dauer der Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. Zweitens. Auch die Mitglieder der Landesregierung sollen die Anfrage kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Fragen ablehnen. Drittens. Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er weniger als sechs Zusatzfragen, so können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Schließlich weise ich noch darauf hin, dass Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen, keine Feststellungen und Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen.

Die Die LINKE-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun Frage 1 auf, gestellt vom Fraktionsvorsitzenden, Oskar Lafontaine. Erstens:

Wie beurteilt die Landesregierung die geplante Reform der Erbschaftssteuer und wie wird sie sich bei der Abstimmung über die geplante Gesetzesänderung im Bundesrat verhalten?

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Finanzminister Stephan Toscani das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich komme zur Beantwortung der ersten Frage, bei der es darum geht, wie die Landesregierung die geplante Reform der Erbschaftssteuer beurteilt. Um einschätzen zu können, wie die Landesregierung diese aktuelle Reform

beurteilt, ist es wichtig zu wissen, worum es bei dieser Reform überhaupt geht und was die Hintergründe sind.

Das ganze Thema ist ein durchaus komplexes und schwieriges Thema. Wichtig ist zu wissen, dass das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 die Privilegierung betrieblichen Vermögens grundsätzlich anerkannt hat. Es wurde dem Gesetzgeber ein Ermessensspielraum eröffnet, kleine und mittelständische Unternehmen von der Erbschaftssteuer weitgehend oder vollständig zu verschonen, und zwar um den Bestand an Arbeitsplätzen zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings Teile der geltenden Erbschaftsbesteuerung für Unternehmen für verfassungswidrig erklärt und hat insbesondere drei Punkte herausgegriffen, die dem Gesetzgeber aufgegeben wurden, nunmehr verfassungsgemäß zu regeln.

Erstens. Für die Privilegierung des Erwerbs von betrieblichem Vermögen, das über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, fordert das Bundesverfassungsgericht eine Bedürfnisprüfung. Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Regelung zur Freistellung von der Mindestlohnsumme überarbeitet wird, weil sie als zu großzügig empfunden wurde. Und drittens gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, die bisherigen Regelungen zu reformieren, die den Erwerb von betrieblichem Vermögen selbst dann uneingeschränkt verschonen, wenn es bis zu 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen besteht.

Für diese Reform hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auch eine Frist gesetzt, nämlich bis zum 30. Juni dieses Jahres. Der Gesetzgeber hatte also eineinhalb Jahre Zeit, die Kritik des Bundesverfassungsgerichts aufzugreifen und eine verfassungsgemäße Regelung zu erstellen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf soll dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und die Verschonungsregelungen verfassungsgemäß - das heißt auf gut Deutsch - enger ausgestalten, dabei aber die vorhandene Beschäftigung in den Betrieben nicht gefährden und die in Deutschland vorliegende mittelständisch geprägte Unternehmenskultur bewahren.

Ich will noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es bei der jetzt vorliegenden Reform, die im Bundestag verabschiedet wurde, nicht um eine Generalrevision geht und ging, dass es also nicht um eine grundlegende Neuausrichtung gegangen ist, sondern um eine punktuelle Reform im bestehenden System. Das Gesetz wurde im Bundestag am 24. Juni verabschiedet. Dann hat der Bundesrat am 8. Juli beschlossen, zu diesem vom Bundestag beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bei dieser Anrufung im Bundesrat hat sich das Saarland der Stimme enthalten.

(Vizepräsidentin Ries)

Es kam dann vor wenigen Wochen im Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis. Die weit überwiegende Zahl der Ländervertreter hat diesem Vermittlungsergebnis zugestimmt. Der Bundestag hat dieses Vermittlungsergebnis aufgegriffen und in der vergangenen Woche dem erarbeiteten Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zugestimmt. Der Bundesrat wird sich im zweiten Durchgang demnächst mit dem Gesetz beschäftigen.

Es gab verschiedene Themen im Vermittlungsausschuss, die ich hier aber nicht alle aufzählen will. Dennoch will ich auf den einen oder anderen Punkt eingehen, der deutlich macht, worum im Einzelnen gerungen wurde. Es ging auch im Vermittlungsausschuss, also bis zuletzt, um die Frage der Ermittlung des Unternehmenswertes, die Änderung beim sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren. Da hat sich der Vermittlungsausschuss darauf verständigt und sich darauf geeinigt, sich auf einen festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 Prozent des Ertragswertes festzulegen. Der Bundestag hatte noch einen günstigeren Kapitalisierungsfaktor von 12,5 Prozent vorgesehen. Die niedrigere Bewertung der Unternehmen wurde mithin im Vermittlungsausschuss ein Stück weit zurückgenommen.

Beim Thema Abschmelzverfahren hat der Vermittlungsausschuss im Ergebnis den vorliegenden Vorschlag des Bundestages akzeptiert. Das heißt, es gibt eine Stufenregelung. Bis 26 Millionen Euro Unternehmenswert wird es auch künftig den vollen Verschonungsabschlag und beim betrieblichen Vermögen keine Bedürfnisprüfung geben. Zwischen 26 Millionen Euro und 90 Millionen Euro Vermögenswert erfolgt eine Abschmelzung des sogenannten Verschonungsabschlags und eine Bedürfnisprüfung. In dieser Zone, zwischen 26 Millionen Euro und 90 Millionen Euro, hat der Erbe die Wahl zwischen abschmelzenden Freibeträgen und einer Bedürfnisprüfung. Wenn der Erbe sich für die Bedürfnisprüfung entscheidet, werden 50 Prozent des übrigen bei der Erbschaft übergegangenen Vermögens und seines anderweitigen Privatvermögens einbezogen. Ab 90 Millionen Euro, das war auch Thema des Bundesverfassungsgerichts, gibt es keine Privilegierung mehr.

Es gab eine Änderung bei der voraussetzungslosen Stundung. Da hat der Vermittlungsausschuss die Möglichkeit einer Stundung bis zu 7 Jahren vorgesehen, hat die noch vom Bundestag beschlossene Regelung von 10 Jahren Stundungsmöglichkeit also eingeschränkt. Eine engere Gestaltung im Vermittlungsausschuss gab es auch beim Thema Erweiterung des Verwaltungsvermögenskatalogs. Hier hat sich der Vermittlungsausschuss darauf verständigt, weitere Freizeit- und Luxusgegenstände wie zum

Beispiel Kunstgegenstände, Jachten oder Oldtimer von einer Begünstigung auszunehmen. Hinsichtlich der Arbeitnehmerzahl bei der Lohnsummenregelung war die Frage, wird die Arbeitnehmergrenze - Betriebe mit bis zu fünf Arbeitnehmern - heruntergesetzt. Aber im Ergebnis hat der Vermittlungsausschuss sich entschlossen, bei der ursprünglichen Grenze von fünf Arbeitnehmern zu bleiben und sie nicht auf drei Arbeitnehmer zu reduzieren. So weit in aller Kürze zum jetzt vorliegenden Ergebnis des Vermittlungsausschusses.

Nun komme ich zur Beantwortung der eigentlichen Frage. Ich glaube, es ist wichtig, dass man die Grundzüge der jetzt aktuellen Gesetzeslage kennt, um sie auch bewerten zu können. Zur Bewertung des jetzt vorliegenden Ergebnisses: Erstens. Die Einigung ist aus Sicht der Landesregierung deshalb von Bedeutung, weil die Legislative damit eine Regelung geschafft hat. Das ist nicht ganz selbstverständlich, weil die Frist des Bundesverfassungsgerichts ausgeschöpft wurde, ja sogar ein bisschen überschritten wurde. Aber im Ergebnis ist es jetzt gelungen, dass die Regelung nicht dem Bundesverfassungsgericht überlassen wurde, sondern dass die Politik eine Regelung gefunden hat.

Zweitens. Für das Saarland ist von großer Bedeutung, dass den Ländern das Aufkommen der Erbschaftssteuer als Landessteuer erhalten bleibt. Auf das in den letzten Jahren auf rund 40 Millionen Euro angestiegene Aufkommen kann der Landeshaushalt nicht verzichten, wenn wir Spielräume für Investitionen, in Bildung oder beispielsweise für die Wirtschaft haben wollen.

Drittens. Mit den jetzigen Vorschlägen liegt ein Kompromiss vor, der zum einen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach einer zielgenaueren Begünstigung der Unternehmen gerecht wird, zum anderen den Unternehmen für die Regelung der Unternehmensnachfolge aber auch Planungssicherheit und Rechtssicherheit gibt. Darüber hinaus berücksichtigt der eingebrachte Vorschlag die Interessen der Familienunternehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass durch den Kompromissvorschlag Arbeitsplätze in Deutschland erhalten werden und die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen gesichert wird.

Kritisch bewertet wird innerhalb der Landesregierung, zwischen den Koalitionspartnern in der Landesregierung, die Frage, ob das Ziel, Arbeitsplätze beim Vererben von Unternehmen zu erhalten, nicht auch unter noch engeren Verschonungsregelungen hätte erreicht werden können. Kritisch wird vor allem vom Wirtschaftsministerium gesehen, dass es nicht gelungen ist, bei der Erbschaftsbesteuerung einen Systemwechsel hin zu einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, hin zu einem einheitlichen niedrigeren Steuersatz und hin zu einer weitgehen

(Minister Toscani)

den Stundungsregelung herbeizuführen. Sowohl in der Bundesregierung, in der Großen Koalition im Bund, als auch im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss wurde eine Reform im bestehenden System favorisiert. Insgesamt wurde in der Bundesregierung, in der Großen Koalition auf Bundesebene, im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss ein Systemwechsel abgelehnt, dies auch, weil die Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hatte, vergleichsweise kurz war. Deshalb hat das Saarland im Rahmen des politisch Möglichen einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss mitgetragen. - So weit zur vorläufigen Einschätzung des gefundenen Ergebnisses, des Ergebnisses, das jetzt auf dem Tisch liegt.

Es wurde ja auch die Frage gestellt, wie sich die Landesregierung bei der Abstimmung über die geplante Gesetzesänderung im Bundesrat verhalten wird. Ich gehe davon aus, dass in einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates, in der nächsten oder in der übernächsten Sitzung, dieses Ergebnis, das mittlerweile im Bundestag verabschiedet wurde, zur Beratung anstehen wird. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir verfahren werden, wie das üblich ist bei der Vorbereitung aller Bundesratssitzungen: Die Landesregierung wird sich wie üblich im Vorfeld der Bundesratssitzung im Kabinett eine Meinung zu dem nun im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromissvorschlag bilden, zu dem Kompromissvorschlag, der mittlerweile auch vom Deutschen Bundestag bestätigt und als Gesetz angenommen wurde. In dieser Kabinettssitzung wird die Landesregierung das Abstimmungsverhalten des Saarlandes festlegen. Das ist bislang noch nicht erfolgt, wird aber in Kürze erfolgen, wenn das Ganze zur Beratung im Bundesrat anstehen wird.

Vielen Dank. - Herr Fraktionsvorsitzender Lafontaine, Sie haben nun die Möglichkeit, sechs Zusatzfragen zu stellen. Bitte schön.

Erste Zusatzfrage: Deutschlandweit wurde ja die Reform unter dem Stichwort „soziale Gerechtigkeit“ diskutiert. Selbst die Saarbrücker Zeitung, unverdächtig, allzu einseitig zu sein, überschreibt einen Artikel mit „Milde mit den Reichen“ und urteilt: „Die vielen politischen Sonntagsreden über Leistungsgerechtigkeit wirken da wie Hohn.“ Ist die Landesregierung oder sind Sie der Auffassung, dass dieser Entwurf dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit gerecht wird?