Protokoll der Sitzung vom 05.10.2016

Erste Zusatzfrage: Deutschlandweit wurde ja die Reform unter dem Stichwort „soziale Gerechtigkeit“ diskutiert. Selbst die Saarbrücker Zeitung, unverdächtig, allzu einseitig zu sein, überschreibt einen Artikel mit „Milde mit den Reichen“ und urteilt: „Die vielen politischen Sonntagsreden über Leistungsgerechtigkeit wirken da wie Hohn.“ Ist die Landesregierung oder sind Sie der Auffassung, dass dieser Entwurf dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit gerecht wird?

Ich hatte ja gesagt, dass es noch keine abschließende Festlegung und Bewertung der Landesregierung

gibt. Das wird dann kommen, wenn wir im Kabinett die Bundesratssitzung vorbereiten.

Das Ganze entfaltet sich natürlich in einer sehr breiten gesellschaftspolitischen Diskussion und ist in der Bewertung abhängig davon, wie man soziale Gerechtigkeit definiert. Ich kann die Frage in aller Kürze für mich so beantworten: Ein wichtiger Gesichtspunkt, der bei sozialer Gerechtigkeit eine Rolle spielt, ist, dass Menschen Arbeit haben, dass Menschen einen Arbeitsplatz haben, einen Arbeitsplatz finden. Es ist sicherlich eines der tragenden Leitmotive dieser Reform, dass es beim Vererben von Unternehmen nicht dazu kommt, dass allein aus steuerlichen Gründen Unternehmen liquidiert werden müssen, Unternehmen ihren Betrieb einstellen müssen. Ziel insoweit war also auch, dass Arbeitsplätze erhalten werden. Das ist ein Aspekt der sozialen Gerechtigkeit, dem dieser Gesetzentwurf, dem diese Reform Rechnung zu tragen versucht.

Des Weiteren stellt sich hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit die Frage - das wird ja auch in Ihrer zweiten Frage thematisiert -, wie stark die Erbschaftssteuer insgesamt zum Steueraufkommen beiträgt. Wie viel Aufkommen wird denn durch eine solche Erbschaftssteuer insgesamt generiert? Insgesamt kommt es nach den Prognosen dazu, dass das Aufkommen an Erbschaftssteuer durch diese Reform steigen wird. Auch das kann man, wenn man möchte, als einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit verstehen. Aber noch einmal: Das hängt letztlich vom jeweiligen Standpunkt ab, davon, wie man soziale Gerechtigkeit definiert.

Zweite Frage, bitte.

Trifft es also zu, so habe ich Ihre Ausführungen verstanden, dass es innerhalb der Landesregierung unterschiedliche Auffassungen und Beurteilungen gibt und daher das Abstimmungsverhalten im Bundesrat noch offen ist?

Ich habe dargestellt, dass wir in wichtigen und wesentlichen Teilen diese Reform einheitlich bewerten, dass es aber zu einzelnen Fragen dieser Reform in der Bewertung Unterschiede gibt und dass insbesondere die Frage der Herangehensweise, die Frage, wie man insgesamt an eine solche Erbschaftssteuer herangeht, unterschiedlich beurteilt und bewertet wird. Insgesamt - in der Bundesregierung, dem Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss hat sich, ich habe es bereits ausgeführt, der Ansatz einer sogenannten punktuellen Reform durchgesetzt, bei der man die Bestimmungen und Einzelregelungen korrigiert, die das Bundesverfassungsge

(Minister Toscani)

richt als verfassungswidrig kritisiert hatte. Man hat das auch schon mal, für meine Begriffe etwas untertrieben, als „minimalinvasive Reform“ bezeichnet; das ist sie nun wahrlich nicht.

Diesem Vorgehen gegenüber steht ein Ansatz, der davon ausgeht, dass man eine solche Reform auch nutzen könnte, um eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer in Angriff zu nehmen, beispielsweise, wie das unsere Wirtschaftsministerin ins Gespräch gebracht hat, hin zu einem Flat-tax-Modell. Insgesamt ist man aber auf der Bundesebene diesem zuletzt genannten grundlegenderen Reformansatz nicht gefolgt, sodass es beim punktuellen Ansatz geblieben ist, zu dem sich die Landesregierung im Rahmen des Möglichen verhalten hat.

Es gibt also Punkte, die wir in der Koalition einheitlich sehen, und es gibt Punkte, zu denen innerhalb der Koalition Betrachtungen und Schwerpunkte voneinander abweichen.

Dritte Frage.

Ist der Landesregierung ein Fall bekannt, in dem ein Unternehmen durch die Erbschaftssteuer pleitegegangen ist?

Ich kann diese Frage weder mit Ja noch mit Nein beantworten, weil ihre Beantwortung einer umfangreichen Recherche bedürfte. Man müsste schauen, wie das in der Vergangenheit war, im Saarland und in anderen Bundesländern. Bisher waren aber die Regelungen ja, aus Sicht der Unternehmenserben gesehen, sehr großzügig. Sie waren großzügiger, als das Bundesverfassungsgericht für noch vertretbar gehalten hat. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund des bislang geltenden Erbschaftssteuerrechts zu Unternehmensaufgaben, zu Unternehmensliquidationen gekommen ist, nicht sehr hoch.

Eine vierte Frage?

Nun gut, bundesweit wird seit 20 Jahren immer wieder darauf hingewiesen, es sei kein einziger Fall bekannt. - Aber wir können nun zur Beantwortung der nächsten Frage übergehen.

Es sind noch drei Fragemöglichkeiten offen. Gibt es andere Fraktionsmitglieder, die diese Fragen stellen möchten? - Das ist nicht der Fall, damit ist diese

Frage erledigt. Ich rufe somit die Frage 2 auf, gestellt ebenfalls von Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender Lafontaine:

Mit welchen Einnahmeveränderungen für das Land rechnet die Landesregierung bei Umsetzung des vorgelegten Entwurfs und hält sie den derzeitigen beziehungsweise künftig in Aussicht stehenden Anteil der Erbschaftsund Schenkungssteuer am gesamten Steueraufkommen grundsätzlich für ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlage des Saarlandes?

Zur Beantwortung erteile ich erneut Ihnen, Herr Minister Toscani, das Wort.

Sehr gerne. Ich komme zum ersten Teil der Frage 2, zur Frage, mit welchen Einnahmeveränderungen für das Land wir bei der Umsetzung des jetzt vorliegenden Entwurfs rechnen. Dafür greife ich einmal zurück auf die Einschätzung der Bundesregierung, die ja den ursprünglichen Entwurf zur Änderung des Erbschaftssteuerrechts eingebracht hat: Der erste Entwurf der Bundesregierung stammt aus dem August 2015, damals ging die Bundesregierung von Mehreinnahmen in Höhe von 200 Millionen Euro aus. Zwischen August und Dezember 2015 gab es neue Modellrechnungen, im Dezember 2015 wurde dann die Prognose für die Einnahmeentwicklung aufgrund der Erbschaftssteuerreform nach oben korrigiert, und zwar auf Mehreinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Dafür ausschlaggebend war insbesondere, dass für die späteren Jahre zunächst scheinbar außer Acht gelassen wurde, dass zahlreiche Unternehmen ihre Unternehmensnachfolge wegen der bevorstehenden Gesetzesänderung weitgehend steuerfrei vorgezogen hatten.

Bei bundesweiten Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro kann man nun natürlich anhand des Königsteiner Schlüssels, aufgrund der Steuerverteilung, die es generell in Deutschland vom Bund zu den Ländern beziehungsweise auch zwischen den Ländern gibt, auf das Saarland herunterrechnen. Wenn man einmal von Mehreinnahmen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgrund der Reform von 1,5 Milliarden Euro ausgeht, bedeutet das für das Saarland laut Königsteiner Schlüssel ein Plus von 18 Millionen Euro.

Nun muss man zusätzlich in Rechnung stellen, dass im Vermittlungsausschuss Steuergestaltungsmodelle - oder sagen wir es klarer: Steuervermeidungsmodelle - weiter eingeschränkt wurden. Das heißt, auf der Basis des neuesten Standes des Gesetzes, bei dem die Möglichkeiten, sozusagen Steuern bei der Unternehmensnachfolge zu vermeiden, weiter ein

(Minister Toscani)

geschränkt wurden, kann man aus meiner Sicht sagen, dass die Prognose, dass es Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro bundesweit geben wird, durchaus wahrscheinlich erscheint. Tendenziell wird es vielleicht sogar etwas mehr. Unter dem Strich, wie gesagt, würde das für das Saarland laut Königsteiner Schlüssel 18 Millionen Euro bedeuten.

Der zweite Teil Ihrer Frage, Herr Kollege Lafontaine, verlangt eine Bewertung. Dieser Teil ist schwieriger zu beantworten. Vielleicht auch hier zu den Fakten. Die Teilfrage lautet ja, ob die Landesregierung den derzeitigen beziehungsweise künftigen Anteil der Erbschaftssteuer am gesamten Steueraufkommen für ausreichend hält, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlage.

Ich will die Frage in drei Abschnitten beantworten. Erster Teil: Wie hoch ist eigentlich aktuell der Anteil der Erbschafts- und Schenkungssteuer am gesamten Steueraufkommen? Das ist gut in Zahlen zu fassen. Nach der aktuellsten Steuerschätzung, die uns vorliegt, erwarten Bund, Länder und Gemeinden insgesamt in diesem Jahr ein Steueraufkommen von 691 Milliarden Euro. Also für dieses Jahr, sagt die aktuelle Steuerschätzung, wird es in Deutschland Gesamtsteuereinahmen von rund 700 Milliarden Euro geben. Der Anteil der Erbschafts- und Schenkungssteuer daran liegt bei einem Volumen von 6 Milliarden Euro, das entspricht einem Anteil von etwa 1 Prozent. Also beträgt bundesweit aktuell die Erbschafts- und Schenkungssteuer 1 Prozent des Gesamtsteueraufkommens. Das kann man auch auf das Saarland herunterrechnen. Für dieses Jahr rechnen wir aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Einnahmen im Land von 42 Millionen Euro. Das ist der erste Teil meiner Antwort.

Zum zweiten Teil: Welche Relevanz hat das Ganze für die Haushaltsnotlage und die Haushaltskonsolidierung? Da ist meine Antwort, dass die Frage, ob wir es schaffen, unseren Haushalt zu konsolidieren und unsere Haushaltsnotlage zu überwinden, nicht isoliert am Aufkommen einer einzelnen Steuer, schon gar nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer, festgemacht werden kann; ausschlaggebend dafür ist vielmehr das Gesamtvolumen der vereinnahmten Steuern. Also nicht der Anteil einer einzelnen Steuerart am gesamten Aufkommen, sondern das, was insgesamt unter dem Strich an Steueraufkommen rauskommt. Wir sind ja gerade dabei, die für das Land spannenden Verhandlungen zu führen, wie dieses Gesamtsteueraufkommen verteilt wird. Insgesamt haben wir im Moment eine vergleichsweise hohe volkswirtschaftliche Steuerquote, sie liegt im Moment bei etwas über 22 Prozent. Wenn die Steuersätze so bleiben, wie sie sind, nähern wir uns in den nächsten Jahren einer volkswirtschaftlichen Steuerquote von 23 Prozent. Das ist historisch gese

hen für die jüngere Vergangenheit eine vergleichsweise hohe Quote.

Ich komme aber auch durchaus konkreter zur Beantwortung Ihrer Frage. Lassen Sie uns ein Gedankenexperiment machen und unterstellen, die Erbschaftssteuer würde vom Steuersatz her verdoppelt und an anderer Stelle würde keine Steuer als Kompensation gesenkt. Lassen Sie uns weiter unterstellen, es gäbe keine Verdrängungs- und Verlagerungseffekte ins Ausland, keine Ausweicheffekte. Wenn man all dies einmal unterstellen würde: Was würde es für den Landeshaushalt bedeuten, wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuer verdoppelt würde? Wenn man aktuell ein originäres Aufkommen von 40 Millionen Euro hat und unterstellt, es würde sich durch die Verdopplung des Steuersatzes auch eine Verdopplung der Einnahmen ergeben das ist ja durchaus mutig -, dann kämen wir zu einer Größenordnung von 40 Millionen Euro zusätzlich. Wir zahlen im Moment Zinsen in einer Größenordnung von 450 Millionen Euro. Wir ringen im Moment mit dem Bund und den anderen Ländern um einen Anspruch des Landes für die Zukunft in Höhe von 500 Millionen Euro. Diese Dimension mag Ihnen zeigen, dass das Thema „Erhöhung der Erbschaftsund Schenkungssteuer“ isoliert betrachtet selbst bei einer Verdopplung des Aufkommens und unter idealen sonstigen Rahmenbedingungen, wie sie wahrscheinlich gar nicht eintreten würden, nicht dazu geeignet ist, unsere Haushaltsnotlage zu überwinden.

Dritte Antwortkomponente zu der Frage: „Wie hoch sollte der Anteil der Erbschaftssteuer am Gesamtsteueraufkommen sein?“ - jetzt mal jenseits der Konsolidierung des saarländischen Landeshaushalts. Ich glaube, das ist eine grundsätzliche gesellschaftspolitische Frage. Und je nach politischem Standpunkt kann und darf man sie sehr unterschiedlich beantworten. In der Landesregierung hat zu dieser Frage bislang keine Meinungsbildung und damit auch keine Beschlussfassung stattgefunden, sodass ich dazu auch keine weiteren Ausführungen machen kann.

Dann eine Verständnisfrage. Sie haben folgende Zahlen angegeben: 42 Millionen Landeseinnahmen, rund 7 Milliarden Bundeseinnahmen, 1,5 Milliarden Euro Steigerung und dann 18 Millionen Steigerung beim Saarland. Wie kommt es zur überproportionalen Steigerung im Saarland?

Diese 18 Millionen Euro, von denen ich vorhin gesprochen hatte, die durch den jetzt vorliegenden Reformentwurf im Saarland zu erwarten sind, leiten sich her aus der Prognose, dass bundesweit die Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Re

(Minister Toscani)

form, wie sie jetzt vorgelegt wird, um 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen wird. Und da wir laut Königsteiner Schlüssel einen Landesanteil am gesamten Steueraufkommen haben, sind diese 18 Millionen die etwa 1,2 Prozent von den 1,5 Milliarden erwarteten Mehreinnahmen. Das ist die Herleitung der 18 Millionen Euro. Wenn es zutrifft, dass wir aktuell aufgrund des jetzt geltenden Rechts in etwa pro Jahr 40 Millionen Aufkommen an Erbschaftssteuer für das Saarland haben, würde das dann bedeuten, wenn die Reform so verabschiedet würde und die Prognosen zutreffen, dass wir unseren Anteil von rund 42 Millionen pro Jahr auf etwa 60 Millionen Euro pro Jahr steigern würden.

Zweite Zusatzfrage.

Meine Prozentrechnung kann da nicht folgen. Sie haben auf der einen Seite eine deutliche Steigerung, die prozentual weit über die Steigerung beim Bund hinausgeht. Aber vielleicht können Sie das ja noch klären. 1,5 zu 7 und 18 zu 40. Das brauchen Sie nur auszurechnen, Dreisatz. Aber lassen wir das.

Die Frage ist: Wie viel hätte es an Mehreinnahmen gebracht, wenn der Antrag Nordrhein-Westfalens durchgekommen wäre, eine andere Unternehmensbewertung vorzunehmen?

Das ich kann Ihnen aus der hohlen Hand heraus nicht sagen, wie dieser Ansatz sich ausgewirkt hätte.

Es geht um das Gesamtvolumen. Das war ja der Streit hier.

Der Ausgangspunkt ist ja: Wie bewerten Sie die Unternehmen, wie bewerten Sie den Unternehmenswert? Dazu gab es ja unterschiedliche Vorstellungen. Jetzt sind wir bei etwas über 13 Prozent gelandet. Wie die Zahlen auf der Basis des nordrheinwestfälischen Vorschlags ausgesehen hätten, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Das müssten wir nachliefern.

Die nächste Frage, bitte ohne Bewertung.

Dann habe ich keine weiteren Fragen mehr. Es ging ja darum, abzugreifen, um welche Summe es gegangen ist und was uns entgeht, wenn wir diesem

Kompromiss, den ja viele immer noch als verfassungswidrig einstufen, zustimmen.

Es stehen dann noch vier Zusatzfragen zur Verfügung. Gibt es ein anderes Mitglied des Hauses, das eine Zusatzfrage stellen möchte? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Fragestunde beendet. Vielen Dank.

Wir kommen zu den Punkten 8 und 14 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Hohe Schutzstandards wahren - CETA stoppen! (Drucksache 15/1956)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Freihandelsabkommen CETA und TTIP sowie Dienstleistungsabkommen TISA stoppen Sozial-, Umwelt-, Verbraucherschutz- und demokratische Standards bewahren (Drucksache 15/1965)

Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/ GRÜNE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Michael Neyses das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen Europa und Kanada sind abgeschlossen. CETA, Comprehensive Economic and Trade Agreement, soll im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels Ende dieses Monats unterzeichnet werden. Die EU-Kommission hat im Juli vorgeschlagen, das Abkommen als ein gemischtes Abkommen abzuschließen. Gemischt bedeutet an der Stelle, einige Bereiche fallen in die gemeinsame Handelspolitik der EU, andere verbleiben in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Deshalb müssen die Mitgliedsstaaten auch dem Abkommen zustimmen. Nach Ansicht der Bundesregierung müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen.