Protokoll der Sitzung vom 09.11.2016

tungen an anderer Stelle haben. Das klingt ein bisschen kompliziert, am Ende geht es aber um eine Menge Geld. Um auch das noch einmal klarzustellen: Wir werden im Geiste dieses Gesetzes auch an dieser Stelle natürlich fair mit den Kommunen im Saarland umgehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist mehr oder weniger das letzte größere Reformprojekt bei den Kommunalfinanzen in dieser Legislaturperiode. Deshalb ist auch die Frage berechtigt, was wir insgesamt erreicht haben. Ich glaube, für meine Fraktion sagen zu können, wir haben sehr viel erreicht.

(Beifall von der SPD.)

Ich möchte einige wesentliche Punkte nennen. Der kommunale Finanzausgleich im letzten Jahr der alten Koalition, der Vorgängerregierung hatte im Jahr 2011 noch ein Volumen von 400 Millionen. Wir sind jetzt bei einem Volumen von über 600 Millionen angekommen, das heißt, in einer Legislaturperiode gab es einen Anstieg der kommunalen Finanzausgleichsmasse um 50 Prozent, das sind 200 Millionen Euro mehr für die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise im Saarland. Das ist ein sehr ordentliches Ergebnis.

Hinzu kommen die 120 Millionen aus dem Kommunalen Entlastungsfonds, den wir in dieser Legislaturperiode neu aufgelegt haben. Es kommt die Verabredung mit den Städten und Gemeinden und den Landkreisen im Kommunalpakt hinzu, wo das Land auch noch einmal in erheblichem Maße zusätzliche Mittel zugesagt hat, auch aus den Bundesentlastungen, die ab dem nächsten Jahr kommen sollen. Es sind jedenfalls zusätzliche Mittel in erheblichem Maße, die über das hinausgehen, was die ursprünglichen Planungen des Landes betrifft.

Das Land hat auch mitgewirkt an sehr wesentlichen Entscheidungen des Bundes, einmal bei der Grundsicherung für Ältere. Vielleicht hat das der eine oder andere schon vergessen, aber es gehört auch in die Betrachtung der letzten Jahre. Das sind pro Jahr 80 Millionen an Entlastungen durch den Bund für die Kommunen im Saarland. Das Zukunftsinvestitionsprogramm, in dem wir gerade sind, umfasst 75 Millionen an zusätzlichen Investitionen, die der Bund in den saarländischen Kommunen finanziert. Wir haben in den letzten drei Wochen die Entscheidung bekommen, dass es noch einmal 3,5 Milliarden des Bundes für ein Schulsanierungsprogramm in Kommunen mit schwierigen Haushalten geben wird. Davon wird das Saarland sicherlich in großem Maße profitieren.

Es ist auch eine gute Sache für die Kommunen, dass wir heute im nächsten Tagesordnungspunkt entscheiden werden, wie die Verteilung der Bundesmittel für die Flüchtlingshilfe zwischen Land und

Kommunen vonstatten geht. Da war am Anfang die Rede von einer kommunalen Quote in Höhe von 20 Prozent. Es werden am Ende 40 Prozent sein. Das ist das Doppelte. Auch das ist eine gute Nachricht für die Städte, Gemeinden und Landkreise in unserem Land und zeigt, dass diese Koalition unter schwierigen Rahmenbedingungen eine insgesamt außerordentlich kommunalfreundliche Politik betrieben hat. Darauf können wir sicherlich stolz sein.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema Konnexität zeigt, dass Land und Kommunen auch in schwierigen haushaltspolitischen Zeiten eng zusammenstehen. In diesem Geist haben wir dieses Gesetz auch gemeinsam entwickelt und wollen es heute gemeinsam beschließen. Diesen Geist einer engen Partnerschaft zwischen Land und Kommunen braucht das Saarland auch in Zukunft, denn beim Thema Kommunalfinanzen ist auch in der nächsten Legislaturperiode noch das eine oder andere zu tun, damit die angestrebten Ziele auch erreicht werden. In diesem Sinne sage ich ganz herzlich Danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zu diesem Ausführungsgesetz.

(Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der einen Seite reden wir heute über ein Gesetz, das die Koalition vorgelegt hat und das von der Opposition schon lange gefordert wurde, in vergangenen Legislaturperioden wie auch in der jetzigen. Dementsprechend ist es wenig verwunderlich, dass es heute keinen so großen Dissens gibt. Auf der anderen Seite gab es zum Gesetz im Ausschuss eine Anhörung und in dieser Anhörung wurden einige Kritikpunkte vorgetragen, nicht nur vom Landkreistag, sondern auch vom Saarländischen Städteund Gemeindetag, dessen damalige Vertreterin in der Ausschusssitzung, Frau Beckmann-Roh, heute nicht da ist. Trotzdem steht diese Kritik im Raum. Sie ist im Abänderungsantrag des Ausschusses und dem der Koalition meines Erachtens nicht hinreichend gewürdigt worden.

Der Abänderungsantrag der GRÜNEN greift da schon mehr Punkte auf. Deshalb habe ich auch abgewartet, bis die GRÜNEN Gelegenheit hatten, diesen Antrag vorzustellen, der wirklich auf einige wesentliche Punkte eingeht. Ich greife ein paar heraus, sie wurden durchaus schon angesprochen, aber ich möchte noch etwas mehr in die Tiefe gehen.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Der Gesetzentwurf sieht zum Beispiel in § 7 - „Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände“ - vor, bestimmte Gesetzentwürfe den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme vorzulegen. Bei Änderung bestehender Gesetze haben diese nur eine Woche Zeit zur Stellungnahme. Das war einer der Kritikpunkte. Die kommunalen Spitzenverbände hatten gefordert, dass diese Frist entfällt. Das ist natürlich das entgegengesetzte Extrem. Von der Koalition gab es einen Abänderungsantrag für zwei Wochen, von den GRÜNEN für vier. Wir reden jetzt also über ein, zwei oder vier Wochen.

Ich möchte an der Stelle einfach mal daran erinnern, dass wir gerade erst eine Parlamentsreform hatten, in der wir unsere eigene Geschäftsordnung überarbeitet haben. Dabei hatten wir die Diskussion, wie viel Zeit die Regierung zum Beispiel braucht, um eine Anfrage zu beantworten, wie lange es dauert, bis die entsprechende Antwort in Papierform den Weg bis zum Ziel gefunden hat, und dass ein, zwei Wochen viel zu kurz sind. Den gleichen Weg nimmt ein solcher Gesetzentwurf von der Regierung zum saarländischen Landkreistag oder zum Städte- und Gemeindetag. Während eine Anfrage auf neun Fragen begrenzt ist, es dort also eine entsprechende Limitierung gibt, kann ein Gesetz beliebig umfangreich sein. Wir müssen an der Stelle also feststellen, dass die kommunalen Spitzenverbände größere Texte mit weniger Personal in der Hälfte der Zeit bearbeiten sollen. Und das ist dann gerecht, oder wie?

Ich kann nur sagen, die GRÜNEN fordern vier Wochen, das entspricht ziemlich genau dem Monat, den wir bei kleinen Anfragen der Landesregierung zur Beantwortung einräumen. Die Landesregierung hat bei kleinen Anfragen noch die Möglichkeit, vorher anzuzeigen, dass ein Monat nicht reicht, und hat dann mehr Zeit. Diese Möglichkeit haben die kommunalen Spitzenverbände hier nicht. Ich weiß nicht, warum die Koalition das so anders sieht, aber ich finde das nicht fair.

Ein anderer Punkt ist der Ausgleich bei wesentlichen Mehrbelastungen, nachzulesen in § 2 Abs. 5. Das wurde schon angesprochen, unter anderem von der Kollegin Ruth Meyer, die die Regelung zu verteidigen versucht hat, dass es eben Mehrbelastungen innerhalb einer Legislaturperiode gibt, die dann kumuliert werden und insgesamt als große Mehrbelastungen gewertet werden können, während dies über einen Zeitraum von fünf Jahren, über mehrere Legislaturperioden nicht automatisch kumuliert wird. Eine Forderung der GRÜNEN ist, dass sich hier kleinere Mehrbelastungen über fünf Jahre aufschaukeln können, nicht nur innerhalb einer Legislaturperiode. Das heißt insbesondere, dass man nicht kurz vor der Wahl und kurz nach der Wahl größere Brocken kumulieren könnte. Das heißt aber auch, wenn - wie zum Beispiel beim letzten Landtag, dem 14. Land

tag, der nicht komplette fünf Jahre durchgehalten hat - eine Legislaturperiode deutlich kürzer als fünf Jahre ist, könnte es deshalb nicht durch eine verfrühte Neuwahl zu noch höheren Mehrbelastungen der Kommunen kommen. Ich halte das nur für gerecht.

Frau Meyer, Sie haben gesagt, dass eine entsprechende Protokollierung aufseiten des Landes sehr bürokratisch wäre. Ich sage es mal so: Es würde nicht schaden, wenn das Land sich mehr Gedanken machen würde, was es den Kommunen aufbürdet und das entsprechend mitprotokolliert. Auch bei kleineren Mehrbelastungen, die sich hochschaukeln, schadet das sicher nicht.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass die Koalition nach den Ausschussberatungen noch einen weiteren Abänderungsantrag vorgelegt hat. Es ist schade, dass sie darin nicht zur Besinnung gekommen ist, sondern nur Formalien ändert statt der wirklich relevanten Punkte. Wir raten dringend zur Zustimmung zum Antrag der GRÜNEN - wir werden auf jeden Fall zustimmen. Die anderen Abänderungsanträge enthalten nichts Falsches, sie gehen nur nicht weit genug, zum Beispiel in den genannten Punkten. Dementsprechend kann man dem durchaus auch zustimmen. Der in diesem Sinne wichtigste vorliegende Abänderungsantrag ist allerdings der der GRÜNEN, dem sollte man deshalb unbedingt zustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei PIRATEN und GRÜNEN.)

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Ruth Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch einmal das Wort ergriffen, um die Möglichkeit wahrzunehmen, zwei, drei Regelungen aus dem Gesetz noch einmal zu erklären, weil mir einfach wichtig ist, dass sie verstanden werden, so wie sie gemeint sind und wie sie auch Anwendung finden werden. Das Gesetz wird ja die meisten von uns noch häufiger beschäftigen.

Zum einen zu dem Punkt, den Sie angesprochen haben, Frau Huonker, es gebe keine Einzelfallregelung. Ich denke, Sie haben das aus der schriftlichen Stellungnahme des Landkreistages. Ich kann dazu sagen - das hat sich in einem Gespräch nach der Anhörung geklärt -, das war ein Missverständnis des Landkreistages, was bei genauem Studium des Gesetzes auch deutlich wird. Die Regelung im Gesetz ist sehr wohl eine Einzelfallregelung. Wenn eine einzelne Kommune mit 25 Cent pro Einwohner die Wesentlichkeitsschwelle reißt, dann greift das Gesetz.

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Das war uns wichtig, diesen Schutz haben wir deshalb mit eingebaut.

Sie, Herr Kessler, haben Schutzlücken im Hinblick auf das EU-Recht angemahnt. Sie haben zu Recht gesagt, da besteht kein Gestaltungsspielraum. Was das Bundesrecht betrifft, würde ich eher von wenig Gestaltungsspielraum gerade für ein kleines Land sprechen. Aber genau das ist ja der Grund, weshalb wir sagen, in diesem Fall können wir nicht bezahlen und umgekehrt auch nicht eventuelle Entlastungen, die auf dieser Rechtsebene entschieden werden, verrechnen. Da steckt ja genau die Logik in Ihrem Argument.

Zum Dritten der inhaltliche Zusammenhang. Gerade in dem inhaltlichen Zusammenhang von Gesetzen sehen wir eine ganz wichtige Schutzfunktion. Dass sich diese Kosten addieren, kann ich am Beispiel der Flüchtlingskosten deutlich machen. Wir gehen da übrigens über die Regelungen in NordrheinWestfalen hinaus. In Nordrhein-Westfalen ist nur geregelt, dass addiert wird innerhalb eines Geschäftsbereiches. Das erlaubt aber keine ressortübergreifende Kontrolle, wie nun beispielsweise bei der Flüchtlingssituation, bei der, wie wir ja alle wissen, Kosten in verschiedenen Ressorts entstanden sind im Bildungsbereich, im Bereich des Inneren, im Sozialbereich. Genau diese ressortübergreifende Addition stellt aus unserer Sicht eine wesentliche Schutzfunktion dar. Das Gleiche gilt auch für den Zeitraum „Legislaturperiode“. Durch die Festlegung auf die Legislaturperiode, die gelegentlich auch mal kürzer sein kann als fünf Jahre, wird die Verantwortung auf die in dieser Legislaturperiode Regierenden konzentriert, und diese Verantwortung wollen wir auch in eben diesem Rahmen wahrgenommen sehen.

Ich hoffe, dass Sie auch im Sinne eines einheitlichen Abstimmungsergebnisses, das uns bei diesem Gesetzentwurf sehr wichtig wäre, diese Erläuterungen in Ihre Überlegungen einbeziehen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/1992 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag: Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1992 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1992 einstimmig angenommen ist.

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1997 einen Abände

rungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1997 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1997 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.

Schließlich haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/2005 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/2005 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2005 einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1898 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1898 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalfinanzausgleichgesetzes

(Drucksache 15/1918) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/1993)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 51. Sitzung am 14. September 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Regelungsinhalt des Gesetzes ist die Abgeltung der Ausgaben, die durch die Landeshauptstadt, die Mittelstädte und die Kreisstädte im Bereich des schul

(Abg. Meyer (CDU) )

psychologischen Dienstes als Auftragsangelegenheit getätigt werden. Auf eine Anhörung hierzu wurde im Ausschuss verzichtet.

Nun zum vorliegenden Abänderungsantrag: Nach intensiven Verhandlungen haben sich Land und Kommunen im September auf eine Verteilung der flüchtlingsbezogenen Bundesmittel geeinigt. Um den Forderungen aller am Abstimmungsprozess Beteiligten Rechnung zu tragen und somit das Verfahren zügig abschließen zu können, haben die Koalitionsfraktionen einen Abänderungsantrag vorgelegt. Das Verfahren im Ausschuss fand in Abstimmung aller Beteiligten, abgestimmt zwischen allen Fraktionen, sowohl den Koalitionsfraktionen als auch den Oppositionsfraktionen, statt. Gestatten Sie mir als Ausschussvorsitzendem, mich hierfür bei den Beteiligten aller Fraktionen, bei allen Mitgliedern des Innenausschusses, zu bedanken. Hierdurch haben Sie ein beschleunigtes Umsetzen des Gesetzes ermöglicht, was im Sinne unserer Kommunen ist. Hierfür recht herzlichen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei den Oppositionsfraktionen.)

Zum Inhalt: Gemäß der Einigung zwischen der Landesregierung und den Vertretern des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages steigt der kommunale Anteil an den Bundesmitteln im Zeitraum 2015 bis 2017 in zwei Schritten an. Ausgehend von rund 20 Prozent im Jahr 2015 steigt er auf 37 Prozent im Jahr 2016 und dann auf 40 Prozent im Jahr 2017. Damit trägt die Verteilung der Bundesmittel dem erwarteten Anstieg des kommunalen Kostenanteils an den flüchtlingsbedingten Kosten im Saarland Rechnung.

Die konkreten finanziellen Folgen aus dem nun erzielten guten Kompromiss sind abhängig von der Höhe der Bundesmittel, die insbesondere für 2017 zu einem erheblichen Teil abhängig ist von der Entwicklung der Fallzahlen. Man geht für die Jahre 2015 bis 2017 insgesamt von 172 Millionen Euro an Bundesmitteln aus, was für die kommunale Ebene einen Betrag von rund 62 Millionen Euro bedeuten wird. Durch die nun erreichte Einigung ergeben sich Abweichungen zum beschlossenen Haushalt 2016/2017, die zu Ausgleichszahlungen an die Kommunen führen. Damit die Kommunen zeitnah über den Mittelaufwuchs verfügen können, müssen diese Ausgleichszahlungen im laufenden Haushalt dargestellt werden.

In seiner Sitzung am 03. November 2016 hat der Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig und ohne Enthaltung diesen ergänzenden Abänderungsantrag zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss hat sodann das Gesetz unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig und ohne Enthaltung zur Annahme in Zweiter und letzter