Protokoll der Sitzung vom 30.11.2016

Nun ist auch die Aufstellung eines Landesentwicklungsplanes nicht vergnügungssteuerpflichtig. Diese Erfahrung musste 2006 Stefan Mörsdorf machen, als er den jetzt noch nachwirkenden Landesentwicklungsplan aufstellte. Alle, die sich damals zu Wort gemeldet haben, die Kommunen, die Umweltverbände, konnten sich hinter den Zielsetzungen der Landesentwicklung versammeln. Probleme und Prügel gab es nur bei der konkreten Umsetzung. Der Kollege Ulrich hat in seinen Ausführungen vieles aus rein ökologischer Sicht betrachtet. Ja, das ist wichtig, aber es gibt auch noch die andere Sichtweise, die der Kommunen und der Selbstverwaltung, dass jede Kommune für sich die Planungshoheit hat, dass jede Kommune sich in diesem Land weiterentwickeln können muss und auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen bestehen muss. Auch diese Abwägung zwischen dem ökologischen Interesse und der Selbstverwaltungshoheit der Kommunen ist in einem Landesentwicklungsplan, ob Umwelt oder Siedlung, zu treffen. Damals haben die konkreten Festlegun

gen alle auf die Palme gebracht, was dazu geführt hatte, dass der zweite Entwurf, der letztendlich dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet wurde, eben etwas weich gespült war.

Meine Damen und Herren, wir haben nach § 8 Raumordnungsgesetz des Bundes als Land die Planungspflicht. Sobald wir aber aus den landesplanerischen Zielen - das Ziel, Flächenverbrauch zu senken, das Ziel, Siedlungsachsen festzulegen, sind richtige Ziele - konkrete Festlegungen machen, stehen diese Festlegungen in einem Spannungsverhältnis zur kommunalen Selbstverwaltung. Vielleicht nicht nur im Spannungsverhältnis, sondern sogar im Gegensatz.

Es bringt nach meiner festen Überzeugung uns nicht weiter, wenn wir den Kommunen auflegen, was richtig und wichtig ist, zuerst Innenverdichtung, dann Neubaugebiete. Nein, wir müssen auch den Kommunen Instrumente an die Hand geben, um genau die Innenverdichtung, den Baulückenschluss in der Kommune möglich zu machen. Die Instrumente gibt es in Teilen im Baugesetzbuch. Aber ich glaube, es wäre auch sinnvoll und wichtig, mit den Kommunen über neue Instrumente zu diskutieren, die wir vielleicht als Landesgesetzgeber umsetzen können, die wir aber auch auf der Bundesebene anstoßen können.

Ich möchte noch einmal die alte Diskussion - die Kommunalpolitiker kennen sie - um eine Grundsteuer C in Erinnerung rufen. Ich glaube, in jeder Partei ist sie schon heftig diskutiert worden, mit Für und Wider. Ich möchte dazu aus einer Veröffentlichung der Friedrich-Ebert-Stiftung zitieren, die übertitelt ist mit „Wohnungsnot beenden - Mit Grundsteuer und Bodenrecht Bauland aktivieren“. Die Verfasser schreiben hier: Die Vorteile einer Grundsteuer C sind beachtlich. Sie wäre systemimmanent, weil sie sich in die Systematik der bestehenden Grundsteuer einfügen würde. Sie wäre fiskalisch additiv und würde damit aus Sicht der Gemeinden zu keiner Verschlechterung der Finanzausstattung führen. Die negativen Wirkungen bezüglich des Leistungsfähigkeitsprinzips ließen sich eingrenzen. - Ich glaube, das ist eine Diskussion, die wir in den Fraktionen führen sollten, eine Diskussion, die wir mit den Kommunen führen sollten. Es ist auch eine Diskussion, die wir auf Bundesebene führen müssten. Wir würden damit den Kommunen ein Instrument an die Hand geben, die Ziele auch durchzusetzen.

Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass wir als Fraktion einem Antrag zustimmen können, der fordert, dass der Landesentwicklungsplan Saarland noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen ist. Dies ist schlichtweg nicht möglich, weil ein bestimmtes Verfahren notwendig ist - ein Verfahren, das es aus gutem Grund gibt -, dass nämlich alle, die mit dieser Thematik befasst sind, ob Umweltverbände oder

(Abg. Kolb (SPD) )

Kommunen, frühzeitig einzubinden sind. Das ist nicht mehr zu machen. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/2024 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/2024 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu den Punkten 16 und 19 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bau-Verwaltung besser organisieren - Bau-Konferenz einrichten (Drucksache 15/2022)

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Planung und Abwicklung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen aus einer Hand sicherstellen! (Drucksa- che 15/2034)

Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Oskar Lafontaine das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der steigenden Aufmerksamkeit des Plenums fasse ich mich kurz. Wir sind uns alle einig, dass die Bau-Verwaltung im Saarland nicht optimal organisiert ist. Entsprechend waren auch die Stellungnahmen der verschiedenen Fraktionen in der Öffentlichkeit. Wir sind uns auch alle einig, dass das Begehren der Architekten und derjenigen, die sich in der Bauwirtschaft engagieren, Baugenehmigungen schneller zu erteilen, richtig ist und dass man daher eine Lösung suchen muss.

Es gibt zwei Modelle. Das eine ist eine Bauamtskonferenz, wie wir sie vorgeschlagen haben. Das zweite Modell ist die Organisation eines neuen Ministeriums verbunden mit einer Neuorganisation der Zuständigkeiten. Gegen das zweite Modell sprechen zwei Einwände. Erstens. Die Einrichtung eines Ministeriums nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Es

würden dann wieder einige Monate vergehen und in der Zwischenzeit würde eine schnelle Genehmigung nicht möglich sein. Ich kenne im Moment nicht die größten Vorhaben, die anliegen. Es gilt aber auf jeden Fall für alle diese Vorhaben.

Zweitens. Gesprächsweise hat sich ergeben, dass es ein großer Irrtum ist zu glauben, wenn man ein Ministerium hat, brauchte man keine Bauamtskonferenz. Das will ich Ihnen aus der Praxis erläutern. In der Stadt Saarbrücken hatten wir mehrere Ämter, die saßen sogar in einem Bau. Die waren, wenn man so will, ein komplettes Bauministerium, das nannte sich nur Baudezernat. In diesem Baudezernat war es tatsächlich so, dass die Anträge von einem Amt ins andere gewandert sind, das eine Amt aber etwas schneller, das andere etwas langsamer war. Manchmal dauerte es dann ein Jahr. Wenn dann die Genehmigung innerhalb der Bauverwaltung erteilt war, kam die Feuerwehr und hat gesagt, der Brandschutz stimmt nicht. Dann wurde das Ganze wiederum verzögert.

Sie können es also machen, wie Sie wollen: Wenn Sie wirklich beschleunigen wollen - das sage ich als jemand, der 25 Jahre Praxis in verschiedenen Großbehörden hat -, dann müssen Sie die alle an einen Tisch holen und darauf drängen, dass die Genehmigung schnell erteilt wird. Alles andere geht nicht. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Michael Neyses das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zuständigkeiten für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen sind im Saarland ineffizient verteilt. Kollege Lafontaine hat das eben ausgeführt. Ich will nur noch einmal kurz nennen, bei welchen Ministerien welche Zuständigkeiten liegen: Im Innenministerium sind es die Landesplanung, die Städtebauförderung und die Bauaufsicht, im Finanzministerium Hochbau, Hochschulbau und Wohnungsbauförderung. Das Wirtschaftsministerium ist zuständig für den Straßenbau, die Staatskanzlei ist zuständig für den Breitbandausbau.

Ein Bauantrag, so die Architektenkammer, muss im Genehmigungsverfahren mit bis zu fünf verschiedenen Ministerien abgestimmt werden. Das kostet Geld, das kostet Zeit. Die Folge: Bis zur Genehmigung vergehen bis zu anderthalb Jahre. Das ist ein

(Abg. Kolb (SPD) )

klares Wirtschaftshemmnis, das die Gefahr birgt, dass Investoren in andere Bundesländer abwandern.

Bei solchermaßen ineffizienten Strukturen ist es nicht verwunderlich, dass bei Bauprojekten im Land vieles nicht rundläuft. Beispiele dafür beschäftigen uns hier ja des Öfteren: Vierter Pavillon, HTW-Hochhaus, Fechinger Talbrücke. Auch bei der Uni besteht ein immer größer werdender Sanierungsstau, und wegen Verzögerungen in den Verfahren können nicht alle Mittel des Bundes abgerufen werden. Deshalb haben wir bereits in der Vergangenheit gefordert, die Bauherrenfunktion auf die Hochschulen zu übertragen.

Kolleginnen und Kollegen, die Liste der Debakel der Landesregierung im Bereich Bauen und Infrastruktur ist lang. Das bestreitet auch die Ministerpräsidentin nicht mehr; ich möchte dazu aus der Saarbrücker Zeitung vom 15.11. zitieren: „Das Saarland müsse bei der Infrastruktur und beim Bauen ‚einfach besser werden‘, räumte Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) gestern bei einer Veranstaltung der CDU-Landtagsfraktion in der Architektenkammer in Saarbrücken ein.“ So war in der Saarbrücker Zeitung zu lesen.

Wir sind uns einig mit der Fraktion DIE LINKE und mit der Ministerpräsidentin, dass es so nicht bleiben kann. Wir sehen allerdings eine andere Lösung als die Fraktion DIE LINKE. Unsere Forderung ist radikaler, sicherlich auch unbequemer: Wir setzen bei den Ursachen an. Wir sind der Auffassung, dass wir endlich eine Planung und Abwicklung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen aus einer Hand brauchen. Dafür wäre es sinnvoll, die ineffizient verteilten Zuständigkeiten in einem Ministerium zu bündeln. Kollege Lafontaine, damit meine ich kein neues Ministerium, sondern die Bündelung in einem bestehenden Ministerium. Die Ministerpräsidentin scheint diesbezüglich übrigens unserer Meinung zu sein; ich zitiere weiter aus dem Artikel der SZ vom 15.11.: KrampKarrenbauer will Bauen und Infrastruktur in einem Ministerium bündeln.

Kolleginnen und Kollegen, genau das fordern wir mit unserem Antrag! Daher sind wir auch zuversichtlich,

(Lachen bei der LINKEN)

dass die Große Koalition heute, wenn auch nicht uns, so doch zumindest der Ministerpräsidentin folgen und unserem Antrag zustimmen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE und PIRATEN. - Minis- terin Rehlinger: Sollen wir das direkt umsetzen oder erst nach der Wahl? - Abg. Neyses (B 90/ GRÜNE) : Wenn es geht, nicht wie immer! - Sprechen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Kollege Peter Strobel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! LINKE und GRÜNE beziehen sich mit ihren Anträgen auf eine Veranstaltung der CDU-Landtagsfraktion am 14.11.2016 in den Räumen der Architektenkammer und die dazu erfolgte Berichterstattung. In diesem Zusammenhang hat die Ministerpräsidentin erklärt, dass sie künftig eine Bündelung der Zuständigkeiten für Infrastruktur und Baumaßnahmen innerhalb der Landesregierung anstrebe. Hierzu gibt es übrigens ein gutes Vorbild in Bayern, wo in einem Infrastrukturministerium die Kompetenzen zusammengefasst sind.

Die Ministerpräsidentin hat zudem festgestellt, dass die Baugenehmigungsbehörden einer genaueren Betrachtung unterzogen werden müssen. Die Unteren Bauaufsichten arbeiten überall unterschiedlich. Einige bieten ihren Kunden, den Bauantragstellern, eine Beratungsleistung an und orientieren sich am Ziel, dass am Ende des Verfahrens eine Genehmigung stehen kann. Andere hingegen sehen sich nicht als Dienstleister, sondern als reine Genehmigungsbehörde, die genehmigt oder ablehnt - und im Zweifelsfall lieber ablehnt. Jedenfalls arbeiten die Unteren Bauaufsichten, über das Land hinweg betrachtet, sehr heterogen. Hier eine Vereinheitlichungspraxis im Interesse der Antragsteller herbeizuführen, wie das die Ministerpräsidentin erörtert hat, ist, wie ich finde, ein erstrebenswertes Ziel.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Beide Feststellungen der Ministerpräsidentin, die zu den Infrastrukturbehörden des Landes und die zu den UBAs, hat der Präsident der Architektenkammer begrüßt. Er hat festgestellt, dass sie sich mit der Wahrnehmung der Architektenkammer decken.

Nachdem die öffentliche Debatte gezeigt hat, dass es eine hohe Zustimmung zu den Feststellungen der Ministerpräsidentin und des Architektenkammerpräsidenten gibt, versuchen nun LINKE und GRÜNE mit den heutigen Anträgen, auf dieses Thema noch aufzuspringen. Ich sage: Ein schwacher Versuch! Der gelingt Ihnen auch noch mehr schlecht als recht.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Zum GRÜNEN-Antrag ist zu sagen: Bei allen strukturellen Veränderungen muss eine genaue inhaltliche Analyse als Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden. Diese Analyse läuft. Daher ist den GRÜNEN zu sagen, dass ihr Beschlussvorschlag das abbildet, was wir ohnehin schon machen. Allerdings

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

werden Sie mit der von Ihnen verwandten, verkürzten Form der Komplexität des Anliegens nicht im Geringsten gerecht. Allein schon die praktischen Arbeiten, die eine Umstrukturierung in den betroffenen Ministerien verursacht, sind in der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode gar nicht mehr durchführbar. Diesen Arbeiten vorausgehend ist konzeptionell auch noch einiges zu tun. Herr Neyses, Ihr Versuch, mit diesem wirklich dürftigen Antrag heute noch schnell auf das Thema aufzuspringen, geht fehl.

(Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Die LINKE um Herrn Lafontaine wirbt mit ihrem Antrag für eine sogenannte Baukonferenz. Allerdings bleiben Sie zur Frage, was in dieser Konferenz überhaupt geschehen soll, so unpräzise, dass man aus Ihrem Antrag, Herr Lafontaine, letztlich gar nichts herauslesen kann. In der derzeit gültigen LBO gibt es übrigens das Instrument der Antragskonferenz zur Verfahrensbeschleunigung insbesondere bei komplexen Maßnahmen. Vielleicht haben Sie ja das auch gemeint. Von dieser Möglichkeit wird durchaus auch Gebrauch gemacht. Wenn Sie Informationen darüber erhalten wollen, so bekommen Sie die beim Innenministerium. Fragen Sie dort mal nach.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Hat die Konferenz getagt beim Museumsbau und beim HTW-Hochhaus? Ich gehe davon aus, dass man die ganzen Bauverwaltungen zusammenbringt und eine Konferenz daraus macht und irgendwie koordiniert.)

Es ist gut, dass Sie auf die Thematik Landeshauptstadt hinlenken. Das begrüße ich sehr. Denn dass Sie gerade die Landeshauptstadt Saarbrücken als gelungenes Beispiel für schnelle Genehmigungen anführen, das erschließt sich mir nicht so wirklich.

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) : Nicht mehr.)

Bei den Kommunen, die von Architekten, Ingenieuren, Planern und Bauherren genannt werden, wenn es um besonders lange und starre Genehmigungsverfahren geht, steht an oberster Stelle die Landeshauptstadt Saarbrücken.

(Zuruf des Abgeordneten Lafontaine (DIE LIN- KE).)

Und dass kommunale Ämter, die von Genehmigungsverfahren betroffen sind, in einer Art Baukonferenz zusammenkommen und sich abstimmen, halte ich für normal, Herr Lafontaine, und nicht für eine besondere Innovation.