Protokoll der Sitzung vom 15.02.2017

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung verändert unsere Wirtschaft, unsere Bildung und die Art, wie wir arbeiten. Unser kompletter Alltag ist betroffen. Worum geht es beim Thema Freifunk frei und offen? Frei bedeutet, dass die Person, die

(Abg. Döring (SPD) )

das WLAN benutzt, keine Gebühren zahlt. Offen bedeutet, dass es keine künstlichen Hürden gibt, um das Netz zu nutzen. Das heißt, man braucht kein Passwort und muss sich nicht registrieren.

Jeder von uns trägt mittlerweile einen Computer mit sich herum, zumindest ein Handy. Dort hat man oft keine Daten-Flatrate, sondern zum Beispiel einen Volumentarif. Wenn das aufgebraucht ist, ist man froh, wenn man irgendwo in der Stadt WLAN empfängt, um es im öffentlichen Raum nutzen zu können. Die Nachfrage nach einem solchen Angebot steigt ständig.

Kolleginnen und Kollegen, viele Menschen sind auch zuhause in der Lage, sich ein WLAN einzurichten. Auf die Fragen, wie man ein größeres Netzwerk einrichten kann und welche Hard- und Software dafür gebraucht wird, haben Freifunk-Initiativen in Deutschland eine Antwort. Das sind ehrenamtlich tätige und technikbegeisterte Menschen, die erklären können, wie solche Netzwerke funktionieren und wie man sie aufbauen kann. Dort kann jeder mithelfen, solche Netzwerke aufzubauen und somit Nachbarschaftsnetzwerke einzurichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Freifunk ist Ehrenamt, Ehrenamt ist wichtig.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Durch diese Initiativen entsteht Medienkompetenz, die immer wichtiger wird. Freie Internetzugänge sind in Zeiten der Digitalisierung von hoher Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger. Offene Internetzugänge dienen dem Allgemeinwohl. Freifunk-Initiativen leisten einen ehrenamtlichen Beitrag beim Ausbau des flächendeckenden und kostenlosen Internets to go.

Freifunk-Initiativen sind mehr als nur Provider. Gerade bei der Einrichtung und Verbreitung ihrer Netze verbreiten sie Wissen darüber, wie solche Netzwerke funktionieren und mit welcher Technik man sie betreiben kann. Abgesehen vom sozialen Engagement und mit der Einrichtung der Netze an vielen Orten erfüllen diese Vereine einen Katalogzweck der Abgabenordnung, nämlich die Förderung der Bildung. Auch fördern sie durch ihr Engagement die Medienkompetenz. Kolleginnen und Kollegen, wir sollten dieses ehrenamtliche Engagement anerkennen und würdigen. Dazu müssen wir diese Ehrenamtler fördern.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Die rechtlichen Hürden wurden bereits ausgeräumt. Die Störerhaftung ist glücklicherweise Geschichte. Der WLAN-Ausbau wird zurzeit auf allen Ebenen vorangetrieben, ob durch Fördermittel der EU oder durch rechtliche Schritte wie die Abschaffung der Störerhaftung. St. Wendel zum Beispiel unterhält in der Innenstadt fünf drahtlose Internetzugangspunkte

vom Schlossplatz über den Fruchtmarkt bis zur Stadt- und Kreisbibliothek. Im nächsten Jahr soll zudem im Freibad schnelles und kostenloses Surfen möglich sein. Die Kosten für das Projekt beliefen sich auf rund 1.200 Euro einmalig pro angeschafftem Hotspot und 25 Euro jährlich für Unterhaltskosten je Standort. Umgesetzt wird dies durch den Einsatz eines Internetdienstleisters als technischem Partner.

In der Altstadt von Saarlouis kann ebenfalls schon kostenlos gesurft werden. Initiator sind die Saarlouiser Stadtwerke, technischer Partner ist Intersaar GmbH. In Dillingen in der Stummstraße kann gesurft werden, auch in Saarbrücken und anderen Standorten. Ich glaube, jeder Abgeordnete hier im Raum kennt einen Standort in seiner Gegend, wo es inzwischen eine Möglichkeit gibt.

Freifunk-Initiativen, die das nicht gewerblich machen, sind aber auf Spenden angewiesen. Deshalb ist das geltende Recht für sie im Moment leider ärgerlich, denn für die Spender ist es derzeit nicht attraktiv, weil die Spende nicht steuerlich abgesetzt werden kann. Zurzeit haben vereinsgemäß organisierte Anbieter von kostenlosen öffentlichen WLANNetzen das Problem, dass sie von den meisten Finanzämtern nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Deshalb ist die derzeitige Rechtslage diesbezüglich nicht mehr zeitgemäß. Sie muss den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen und entsprechend angepasst werden.

Kolleginnen und Kollegen, die PIRATEN möchten, dass die Gemeinnützigkeit von Freifunk-Vereinen anerkannt wird und in die Abgabenordnung aufgenommen wird. Das ist ein Vorhaben, das Unterstützung verdient und umgesetzt werden sollte, wie wir finden. An dieser Stelle freue ich mich, dass die Große Koalition den Antrag zumindest nicht ablehnt, sondern in den Ausschuss überweisen will.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch darum bitten, dass es nicht eine Erste-Klasse-Beerdigung in den Ausschuss wird, sondern dass er dort wirklich behandelt wird, anders als bei manchen Anträgen in der Vergangenheit. Ich bitte darum, das Thema wirklich zu diskutieren. Das ist eine wichtige Sache, für die wir alle stimmen sollten. - Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Andreas Augustin von der Fraktion der PIRATEN.

Ich möchte noch eine kleine Schlussrunde machen und einige Dinge ergänzen. Eine Voraussetzung für Gemeinnützigkeit ist zum Beispiel die Überparteilich

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

keit. Die Kollegin Spaniol hat eben gesagt, dass die PIRATEN in Gisingen recht aktiv waren, um das Dorf mit WLAN zu versorgen. Um nicht die PIRATEN alleine dastehen zu lassen, mache ich den kompletten Rundumschlag: In Wadrill hat der CDUOrtsverband das Dorf umfassend ausgebaut und mit Freifunk versorgt. Kirkel mit einem SPD-Bürgermeister ist schon ganz gut dabei. Dort haben die freiwilligen Feuerwehren, die Jugendzentren, das Rathaus und diverse weitere Orte bereits WLAN. Am Freibad, das der Kollege Thul eben angesprochen hat, arbeiten wir noch. Dort war das Problem zuletzt, dass wir WLAN-Empfang genau in den Schwimmbecken hatten und nicht auf der Liegewiese. Das Umgekehrte wäre wünschenswert. Wir arbeiten daran.

(Heiterkeit und Sprechen.)

Die Gemeinde Schiffweiler hat im Gemeinderat beschlossen, in dem Bereich umfassend aktiv zu werden. In Lebach läuft das Ganze über die Stadtwerke und nicht über die Gemeinde selbst. Aber auch dort gibt es entsprechende Bestrebungen, die öffentlichen Plätze zu versorgen. Es muss nicht gerade ein kompletter Ortsverband oder etwas Ähnliches sein. Zum Beispiel hat auch der MdB der LINKEN, Thomas Lutze, in seinem Wahlkreisbüro Freifunk und außerdem die GRÜNEN-Landesgeschäftsstelle. An der Stelle kann ich sagen, dass es ein überparteiliches Projekt ist. In diesem Sinne steht das der Gemeinnützigkeit nicht im Weg. - Ich muss noch eine Sache des Kollegen Neyses korrigieren.

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) : Sowas!)

Ja, es ist halt so. - In dem Moment, in dem man das Datenvolumen des Mobilfunkvertrags aufgebraucht hat und nach einem WLAN sucht, hat man schon das Problem. Umgekehrt wird doch ein Schuh daraus. Wenn man flächendeckend WLAN hat, wird das Datenvolumen gar nicht erst aufgebraucht. Deshalb ist es so wichtig, dass man nicht an ein oder zwei Stellen WLAN hat, wo man hinpilgern kann, wenn man kein Datenvolumen mehr hat, sondern dass man WLAN flächendeckend so hat, dass man das Datenvolumen ganz selten braucht, weil man überall WLAN hat. Genau dafür ist Freifunk da.

Es gab verschiedene Angaben mit Zugangspunkten; Kollegin Döring hat ein paar genannt. Ich fasse das etwas kürzer. Wir haben im Saarland schon jetzt über 500 Zugangspunkte. Bundesweit sind es über 41.000. Ich glaube, das spricht für sich. Es geht hier also nicht um eine Bewegung, bei der sich ein oder zwei Leute ehrenamtlich engagieren. Das ist vielmehr eine etwas größere Geschichte. Dementsprechend sollte man sich damit befassen. Das tut der Bundesrat jetzt.

Mit der beantragten Überweisung in den Ausschuss sind wir einverstanden und werden dem zustimmen. Wir werden es dort gleich auf die Tagesordnung set

zen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Bis bald im Ausschuss.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Heiter- keit.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wurde beantragt, den Antrag in den zuständigen Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen wurde und in den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Die Abstimmung über den Beschlussantrag entfällt somit.

Wir kommen zu den Punkten 7 und 11 der Tagesordnung

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Demokratie für alle, Kinderund Jugendrechte stärken

(Drucksache 15/2094)

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen stärken (Drucksache 15/2098)

Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Michael Neyses das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist Mündigkeit gleichbedeutend mit Volljährigkeit? Dieser Frage sind wir im Vorfeld dieses Plenums nachgegangen und zu einem klaren Ergebnis gekommen: Nein. Mündigkeit wird definiert als Reife oder Verantwortungsbewusstsein. Mündige Bürgerinnen und Bürger sind jene Menschen, die reif genug sind, mit sich, der Gesellschaft und ihrer Umwelt verantwortungsbewusst umzugehen.

Diese Befähigung wird in Deutschland nicht automatisch an die Volljährigkeit geknüpft. Ich möchte Ihnen einige Beispiele aufzeigen. Autofahren: Seit einigen Jahren dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung Auto fahren. Strafmündigkeit: Im StGB ist geregelt, dass ein Mensch mit 14 Jahren strafrechtlich für seine Handlungen und Taten zur Verantwortung gezogen werden kann. Religionsmündigkeit: Mit 14 Jahren steht einem Kind in Deutschland die volle

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Entscheidung darüber zu, zu welcher Religion es sich bekennen möchte. Parteieintritt: Das Mindestalter, um in Deutschland in eine Partei einzutreten, wird von den Parteien selbst festgelegt. In den relevanten Parteien Deutschlands beträgt das Mindestalter 14 bis 16 Jahre. Sie sehen, in unserer Gesellschaft bedeutet die Mündigkeit eines Menschen nicht automatisch Volljährigkeit.

Nun frage ich Sie: Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Mensch in diesem Alter unter anderem reif genug ist, sich politisch zu engagieren, wieso nehmen wir dann nicht selbstverständlich an, dass er auch eigenständig politische Entscheidungen treffen kann? Warum beziehen wir Kinder und Jugendliche nicht stärker ein? Schließlich sind ihre Rechte auf Beteiligung und Mitgestaltung national wie international gesetzlich verankert, zum Beispiel in der UNKinderrechtskonvention, dem Achten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Unser Antrag heute zielt daher auf eine Stärkung der Kinder- und Jugendrechte ab. Wir finden, das Wahlalter muss bei Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden. Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Die Zahl junger Menschen ist dagegen stetig am Sinken. Um ihre Interessen vertreten zu können, muss man ihnen auch die Möglichkeit geben, über die Zusammensetzung der politischen Gremien mitzuentscheiden. Zu viele von ihnen, nämlich 71 Prozent, bringen der Politik und ihren Vertretern kein Vertrauen mehr entgegen, so die Ergebnisse der im Jahr 2016 durchgeführten europaweiten Jugendstudie Generation What, an der 160.000 junge Menschen zwischen 18 und 34 Jahren teilgenommen haben. Trotz dieser Politikverdrossenheit können sich aber 42 Prozent der Jugendlichen durchaus vorstellen, sich politisch zu engagieren. Dass sie gewillt und bereit sind, sich einzubringen und ihre Interessen engagiert zu vertreten, hat auch die von uns GRÜNEN beantragte Anhörung der Verbände und Organisationen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Sommer letzten Jahres bewiesen. Diese Bereitschaft muss von der Politik gefördert und unterstützt werden.

Die Idee ist zugegebenermaßen nicht neu, andere Bundesländer machen es uns seit Jahren vor. Brandenburg hat bereits im Jahr 2011 das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 abgesenkt, Schleswig-Holstein zog 2013 nach. In Hamburg dürfen Jugendliche seit 2013 ab 16 Jahren sowohl an Bürgerschafts- als auch an Bezirksversammlungswahlen teilnehmen. Auch Bremen lässt schon seit 2011 Wahlen für Bürgerschaft und Stadtbürgerschaft ab 16 Jahren zu.

Bundesländer, in denen man an Kommunalwahlen teilnehmen kann, auch wenn man noch nicht volljährig ist, sind Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vor

pommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Ich glaube, es wäre schneller gegangen, wenn ich die aufgezählt hätte, in denen es nicht der Fall ist, zum Beispiel das Saarland. Wir würden uns wünschen, dass das Saarland diesem Beispiel folgt.

Was wir auf Landes- und Kommunalebene fordern, muss unserer Meinung nach konsequenterweise auch für Bundestagswahlen gelten. Wir stehen nämlich für eine Einbeziehung von jungen Menschen auf allen Ebenen der Demokratie. Eine weitere Forderung von uns ist die niedrigschwellige und jugendgerechte Beteiligung junger Menschen bei Entscheidungen in ihren Kommunen. Dort haben sie ihren Lebensmittelpunkt. Dort sollen sie auch gefragt werden, wenn es um ihre Belange geht. Bisher findet sich im KSVG lediglich der § 49a, demzufolge die Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen können. Das genügt uns nicht. Wir wollen, dass daraus eine Soll-Vorschrift, wenn nicht sogar eine Muss-Vorschrift wird. Was die praktische Umsetzung betrifft, müssen die Gemeinden verbindlich dazu angehalten werden, Jugendbeiräte einzurichten. Bisher sieht das KSVG lediglich vor, dass Gremien eingerichtet werden können. Wir wollen, dass Jugendliche bei Themen, die sie betreffen, nicht nur scheinpartizipieren oder vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern dass sie auf Augenhöhe mit den Erwachsenen diskutieren können und ernst genommen werden.

(Vizepräsidentin Spaniol übernimmt den Vorsitz.)

Dies gilt auch für den Bereich Schule. Hier spielt sich zum großen Teil der Alltag der Kinder und Jugendlichen ab. Warum sollen sie also nicht auch die Möglichkeit bekommen, ihr Umfeld aktiv mitzugestalten? Das Schulmitbestimmungsgesetz sieht ihre Einbeziehung zwar vor, sie ist aber bewusst nicht konkret und verbindlich genug formuliert. Eine Möglichkeit der Einbeziehung wäre zum Beispiel, die Schülerinnen und Schüler ihrem Alter entsprechend an der Gestaltung der Schulordnung zu beteiligen. Eine weitere wäre die Einführung von Klassenräten. Das Mindeste muss aber sein, die Schülerinnen und Schüler überhaupt einmal umfassend über die Beteiligungsrechte zu informieren, beispielsweise im Politikunterricht.

Meine Damen und Herren, aus Sicht der Wissenschaft brauchen Kinder und Jugendliche Beteiligung für ihre Entwicklung. Das stärkt ihr Verantwortungsbewusstsein, ihre Selbstständigkeit und ihre Gemeinschaftsfähigkeit. Demokratie lernt nur, wer sie auch lebt.

Ich möchte an dieser Stelle noch ganz kurz auf eine Besuchergruppe zu sprechen kommen, mit der wir

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

gemeinsam hier im Plenum standen. Es gab die Frage einer Schülerin, was mit dem Wahlrecht ab 16 sei. Da haben wir festgestellt, dass eigentlich große Einigkeit besteht, das wir dass alle befürworten. Dann haben wir gemerkt, dass die CDU fehlt. Und daran liegt es, hier wird blockiert. Ich bitte Sie, diese Blockadehaltung zu überdenken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.