Protokoll der Sitzung vom 15.03.2017

mitgearbeitet. Ich bin den Bürgern sehr dankbar, dass sie mich gewählt haben und dass ich hier so lange im saarländischen Landtag sein konnte. Ich war schon ein Stück weit stolz darauf, dieses Land vertreten zu können. Ich habe mir redlich Mühe gegeben, für die Bürger etwas zu erreichen, Dinge zu diskutieren und sie kritisch zu betrachten, auch wenn es manchmal nicht einfach war.

Ich wünsche mir, dass es Nachfolger geben wird, die in der Hochschulpolitik vielleicht ein bisschen einfacher und mit ein bisschen mehr Geld arbeiten können. Ich wünsche mir, dass Sie ein schönes Auge auf die Kultur in diesem Lande haben, die wichtig ist. Auch bitte ich, die kleinen Einrichtungen nicht zu vergessen, die mir immer ein Stück weit sehr am Herzen gelegen haben.

Ich möchte Ihnen sagen, ich habe sehr gerne mit jedem von Ihnen zusammengearbeitet. Es sind hier im Hause auch Freundschaften entstanden, in meiner eigenen Partei und über die Parteien hinaus. Ich hoffe, die bleiben auch künftig erhalten. Ich werde demnächst eine andere Funktion beginnen, sogar außerhalb dieses Bundeslandes. Aber ein Stück meines Herzens wird immer hier bleiben. Ich wünsche Ihnen allen alles Gute. Ich habe hier wirklich gerne politisch gearbeitet. - Vielen Dank.

(Beifall des Hauses. - Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ganz herzlichen Dank, lieber Herr Kollege Thomas Schmitt. Auch von dieser Stelle aus wünsche ich viel Erfolg im neuen Amt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer für die Annahme der Drucksache 15/2110 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/2110 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die PIRATEN-Fraktion, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben 2016 (Statistik Drucksache 15/2106)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Vorsitzender Heike Kugler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einmal im Jahr steht die Berichterstattung

über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben auf unserer Tagesordnung. Als Ausschussvorsitzende nehme ich heute gerne die Gelegenheit wahr, dem Hohen Hause und der Öffentlichkeit einen Überblick über die Entwicklung des Petitionswesens im Jahr 2016 zu geben.

Der Überblick bietet zum einen eine Auflistung wichtiger Kennziffern zur Gesamtheit der im vergangenen Jahr vom Ausschuss behandelten Eingaben. Er bereitet zum anderen eine kleine Auswahl einzelner Beispielfälle auf, die letztes Jahr Gegenstand der Ausschussberatungen gewesen sind.

Der Ausschuss für Eingaben hat die Aufgabe, Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet werden, zu prüfen und zu bescheiden. Die Zuständigkeit des Ausschusses erstreckt sich auf Eingaben, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen. Zivilrechtliche Fragen und Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs.

Eingaben oder Petitionen werden im Regelfall unter Berücksichtigung einer oder mehrerer Stellungnahmen der Landesregierung im Ausschuss beraten. Über die Art der Erledigung ihrer Eingaben erhalten die Petentinnen und Petenten einen schriftlichen Bescheid.

Die uns als Drucksache 15/2106 vorliegende Statistik enthält zum Berichtsjahr 2015 Angaben über das Gesamtaufkommen an Petitionen und über die Aufgliederung der Petitionen nach drei Kriterien, nach den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag und nach der Art der Erledigung durch den Ausschuss.

Die Statistik zeigt auf, dass der Ausschuss im Jahr 2016 insgesamt 240 Eingaben beraten hat, genauso viel wie im Vorjahr 2015. Im längerfristigen Vergleich ist damit erneut eine überdurchschnittliche Petitionsnachfrage zu verzeichnen.

Die statistische Aufgliederung nach Geschäftsbereichen der Landesverwaltung macht deutlich, dass die Gesamtzahl der Eingaben ein Ergebnis unterschiedlicher Teilentwicklungen ist. Mit der Ausnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, bei dem die Eingabenzahl gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben ist, sind bei allen übrigen Geschäftsbereichen kleinere oder größere Abweichungen der Petitionsnachfragen nach oben oder unten zu erkennen. Besonders auffällig sind ein Nachfrageplus von fast 60 Prozent bei den Eingaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport und ein Nachfragerückgang um über 30 Prozent bei den als „Sonstige“ zusammengefassten Fällen. Bei „Sonstigen“ handelt es sich um Ein

(Abg. Schmitt (CDU) )

gaben, die keinem der infrage kommenden Geschäftsbereiche zuzuordnen sind.

Der Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs ist zu entnehmen, dass die elektronisch eingereichten Zuschriften gegenüber denjenigen, die per Post eingehen, erneut in der Mehrzahl sind. Mehr als 56 Prozent aller Eingaben sind auf digitalem Weg eingereicht worden, davon allein knapp 40 Prozent im geschützten Format der Online-Petition, das im Internetauftritt des Landtages zur Verfügung steht. Knapp 11 Prozent aller Eingaben haben den Landtag über den Umweg anderer Volksvertretungen erreicht. Von dort aus sind sie aus Gründen der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit an den saarländischen Landtag weitergeleitet worden.

Ein Wort zur Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung. Genau 75 Prozent aller Eingaben haben im letzten Jahr ihre Erledigung dadurch gefunden, dass der Ausschuss die zu ihnen eingeholten Stellungnahmen der Regierung bestätigt hat. In über 9 Prozent aller Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach dem Überblick über einige Kennziffern zum Petitionsgeschehen insgesamt richte ich das Augenmerk nun auf einige Beispielfälle. Ein Blick in das Alltagsgeschäft des Ausschusses soll veranschaulichen, welche Anliegen Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr an den Ausschuss herangetragen haben und welche Ergebnisse durch das parlamentarische Prüfungsverfahren hierzu erzielt worden sind.

Zum ersten Fall. Er betrifft das Asylwesen und damit den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport. Eine Bürgerin sieht Handlungsbedarf bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Sie bittet bei diesem Personenkreis um eine Trennung zwischen Familien und Frauen einerseits sowie allein eingereisten Männern andererseits. Hintergrund ist ihre Sorge um den Schutz möglicher Opfer vor sexuell motivierten Übergriffen und Gewalttaten.

In Flüchtlingseinrichtungen sollten Frauen über ihre Rechte und Männer über ihre Pflichten im Hinblick auf den Umgang der Geschlechter miteinander aufgeklärt werden. Kriminelle Asylbewerber dürften nicht ohne Konsequenzen davonkommen, damit die Sicherheit gewahrt werde und es nicht im schlimmsten Fall zum Bürgerkrieg kommen könne.

Das Innenministerium nimmt zu dieser Thematik ausführlich Stellung. Demnach kann der Forderung nach einer sicheren Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen wie Frauen, Kindern und Familien nur teilweise entsprochen werden. Nach dem Asylgesetz des Bundes seien Asylbewerber zunächst verpflichtet, in einer für diesen Perso

nenkreis bestimmten Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. In dieser Phase sei eine Unterbringung in speziellen Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel Frauenhäusern nicht möglich. Nach dem maximal dreimonatigen Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung werde allerdings besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Wege einer Einzelfallentscheidung durch landesinterne Verteilung regelmäßig eine Unterbringung in einer Wohnung auf Gemeindeebene ermöglicht.

Im Übrigen würden für alle in der Landesaufnahmestelle in Lebach untergebrachten Flüchtlinge und Asylbewerber geeignete Rückzugsräume und Ansprechpartner sowie eine spezielle Betreuung für Kinder vorgehalten. Die Erfahrungen mit diesen Betreuungsstrukturen, die auch der Vorbeugung sexueller Gewalt dienten, seien als positiv zu bewerten. Das Ministerium verweist ferner auf die Vielfalt der von unterschiedlichen Akteuren durchgeführten Maßnahmen, mit denen neu aufgenommenen Menschen Grundlagen der Orientierung und Integration in sprachlicher und kultureller Hinsicht vermittelt würden.

Zum Umgang mit kriminellen Asylbewerbern begrüßt das Ministerium aktuelle Gesetzesverschärfungen, die die Ausweisung straffälliger Ausländer sowie die Versagung des Flüchtlingsstatus bei straffälligen Asylbewerbern betreffen.

Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme erklärte der Ausschuss die Eingabe der Petentin für erledigt, da dem Anliegen - zumindest teilweise - entsprochen werden konnte.

(Präsident Meiser übernimmt den Vorsitz.)

Gegenstand einer weiteren Petition ist ein prominentes Tourismusprojekt des Landes. In Rede steht der neue Baumwipfelpfad an der Saarschleife in Orscholz. Ein Bürger kann nicht nachvollziehen, warum das Wahrzeichen des Saarlandes mit einem - so wörtlich - „Koloss“ bis zur Unkenntlichkeit verschandelt wird und warum sich eine nichtsaarländische Betreiberfirma auch noch an diesem - so wiederum wörtlich - „Ungetüm“ bereichern kann.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr nimmt zu den Bedenken des Petenten unter anderem wie folgt Stellung. Der Baumwipfelpfad, der auch didaktische Stationen über Leben und Lebensformen des Waldes bereithalte, lade insgesamt zu einer längeren Verweildauer an der Cloef und in der Umgebung ein. Dieser Umstand komme auch den ortsansässigen Gastronomen und dem Einzelhandel zugute.

Das Wahrzeichen des Saarlandes werde durch den Baumwipfelpfad nicht beeinträchtigt. Vielmehr sei es so, dass die Einzigartigkeit dieser Landschaft nun zusätzlich aus einer neuen Perspektive genossen

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

werden könne. Die auf der Aussichtsplattform des Bauwerks ermöglichten Sichtbeziehungen erlaubten ein neues Erlebnis der besonderen Art, das die herausragende Bedeutung der Saarschleife noch verstärke.

Das Pfadbauwerk sei durch seine Anlage wie durch den Hauptwerkstoff Holz naturnah in die Landschaft eingebettet. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden sei der Eingriff in die Natur so gering wie möglich gehalten worden. Alle erforderlichen Genehmigungen bau- und umweltrechtlicher Art lägen vor. Auch der zuständige Gemeinderat habe für die Realisierung dieses Projektes gestimmt.

Das Ministerium verbindet seine Ausführungen mit der Hoffnung, zu einem nachvollziehbaren Verständnis seiner Förderentscheidung beizutragen, um aufgekommene Missverständnisse ausräumen zu können. Die hohen Besucherzahlen am Baumwipfelpfad seien sicherlich ein Fingerzeig für die Richtigkeit der innovativ ausgerichteten Tourismuspolitik des Landes. Das Ministerium kann den Ausschuss von seinen Argumenten überzeugen. Der Ausschuss bestätigt diese eingeholte Stellungnahme und erklärt die Eingabe für erledigt.

Der nächste Fall berührt den Geschäftsbereich des Finanzministeriums und endet mit einem vollen Erfolg für den Petenten. Ein Bürger schildert Verwirrung stiftende Vorgänge im Zusammenhang mit der Festsetzung und Zahlung von Umsatzsteuerbeträgen an das Finanzamt. Im Gegensatz zu früheren Jahren erstatte ihm das Finanzamt neuerdings Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die er regelmäßig überweise, mit rätselhaften Begründungen zurück. Gleichzeitig erhalte er einen ablehnenden Bescheid auf einen Festsetzungsantrag, den er gar nicht gestellt habe.

Die Stellungnahme des Finanzministeriums zu diesen Angaben bringt Licht in die Sache. Es stellt sich heraus, dass der als Unternehmer tätige Petent auf seine Steuernummer Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht nur für sein eigenes Unternehmen übermittelt hat, sondern auch für das Unternehmen einer anderen Person. Und dieses zweite Unternehmen sei von der Pflicht zur Übermittlung solcher Voranmeldungen befreit. Durch die nicht erkennbare Vermischung zweier getrennter steuerlicher Sachverhalte sei es zu den vom Petenten beanstandeten Festsetzungsund Rückerstattungsverfahren gekommen. Erst durch die Eingabe an den Landtag sei der Finanzbehörde der genaue Sachverhalt bekannt geworden. Zur Vermeidung weiterer Unstimmigkeiten habe die Behörde mit dem Petenten die Rechtslage ausführlich erörtert. Nach Vornahme der erforderlichen Korrekturen habe sich die Problemlage inzwischen aufgelöst. Der Ausschuss kann den Vorgang zu den Akten nehmen, weil dem Anliegen des Petenten wunschgemäß entsprochen worden ist.

Der letzte Beispielfall ist ein Vorgang mit Bezügen zum Umwelt- und zum Baurecht. Auch dieser Fall endet erfreulicherweise mit einem positiven Ergebnis. Die Nachbarn eines Gewerbebetriebs beschweren sich über belastende Auswirkungen der dort seit Jahren ausgeführten Tätigkeiten. Es geht um lärmintensive Arbeiten an Kraftfahrzeugen und Motorrollern im Freien vor zwei Werkstätten, und das sowohl auf dem Betriebsgrundstück als auch im öffentlichen Verkehrsraum. Die Nachbarn äußern Zweifel an der Zulässigkeit solcher Arbeiten mitten in ihrem Wohngebiet.

Die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz fällt differenziert aus. Zur Frage des Lärmschutzes heißt es, dass das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Firma bereits im Vorjahr darauf hingewiesen habe, dass lärmintensive Tätigkeiten im Freien über einen längeren Zeitraum in diesem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig seien. Vereinzelte Kontrollen der Überwachungsbehörde im Anschluss daran seien beanstandungsfrei verlaufen.

Zur Frage der Zulässigkeit der Firma in dem Wohngebiet habe die Oberste Bauaufsichtsbehörde festgestellt, dass für die Kfz-bezogenen Handwerksund Dienstleistungstätigkeiten der Firma in baurechtlicher Hinsicht keine Genehmigung vorliege. Daher sei gegen die Firma ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet worden. Das ist eine Vorgehensweise, die erst durch die Eingabe an den Landtag an Fahrt gewonnen habe.

Der Ausschuss wartet das Ergebnis dieses Verfahrens ab. Dann wird mitgeteilt, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde gegenüber dem Betreiber der Firma eine sofort wirksame Nutzungsuntersagung mit Androhung eines Zwangsgeldes ausgesprochen hat. Die Nutzungsuntersagung beziehe sich auf sämtliche Tätigkeiten, die über die vorhandene Baugenehmigung hinausgingen und die Anlass für die Beschwerde an den Landtag gewesen seien.

Auf den positiven Bescheid des Ausschusses reagierten die Petenten mit einem netten Dankschreiben. Darin wird im Namen der Nachbarschaft dankbar vermeldet, dass sich aufgrund der behördlichen Interventionen die Lebensqualität der Betroffenen endlich wieder verbessert habe.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser besonderer Ausschuss, der als einziger nicht der Diskontinuität unterliegt, berichtet leider erst zum Schluss. Dies sollte in der nächsten Legislaturperiode überdacht werden, da wir im Ausschuss mit den Petitionen ganz nah am einzelnen Menschen sind. Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihre engagierte Mitarbeit bedanken, an erster Stelle bei unserem Ausschusssekretär, Herr Dr. Schwickert, der uns stets

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

kompetent unterstützt hat. Vielen Dank allen für ihr Engagement! Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank für die Berichterstattung.

(Sprechen und vereinzelt Lachen.)