Protokoll der Sitzung vom 15.03.2017

Wir haben die GRÜNEN bei der Einrichtung des Untersuchungsausschusses unterstützt, eben aus genau diesen Gründen und weil es uns wichtig war, für die Öffentlichkeit mehr Informationen bereitstellen zu können, ihr einen tieferen Einblick zu gewähren sowohl in den Ablauf des Verfahrens als auch in die Fakten, die man zur Beurteilung des ganzen Prozesses braucht. Ich glaube, das ist zum Teil auch gelungen.

Dem Antrag heute können wir trotzdem nicht zustimmen, weil wir auch ein paar systematische Fehler sehen. Es geht einmal um das Widerrufen der Genehmigung zum Anstieg des Grubenwassers auf 400 Meter. Wir sehen es als völlig unproblematisch an, dieses Verfahren zu Ende zu führen. Die Experten haben auch gesagt, wir sind von den Grundwasserhorizonten so weit entfernt, das Einzige, was wir zu erwarten haben, ist eine Stabilisierung der Situation unter Tage bis zu diesem Punkt. Die komplette Ablehnung des Grubenwasseranstiegs, wie es im Antrag formuliert ist, können wir so nicht mittragen.

Ich plädiere dagegen für ein sehr kritisches Verfahren in Zukunft, um genau das zu prüfen. Ich hätte dieses Verfahren lieber morgen als übermorgen, da wir momentan noch die Expertise und die Kapazität haben, um von Behördenseite das Ganze wirklich zu beurteilen und zu bearbeiten, etwas, was in 50 Jahren mit Sicherheit nicht mehr gegeben ist. Ich gehöre nicht zu den Menschen, die glauben, dass die RAG über Hunderte von Jahren pumpen wird. Dann müssen wir eine Lösung finden, die zumindest für die nächsten 10 bis 20 Jahre skizziert werden sollte.

Deshalb sind wir sehr dafür, sobald die RAG den Antrag stellt, dass das Genehmigungsverfahren durchgezogen wird und dass sehr kritisch, sehr genau hingeschaut wird. Bei erkennbaren Risiken muss natürlich weiterhin gepumpt werden, das steht außer Frage. Aber das Vorabverfahren abzulehnen, das können wir in der Form nicht mittragen. Dies wäre der Moment, in dem ich das Mikrofon fallen lassen müsste, aber das geht mit dem hier leider nicht. Ich mache es pantomimisch. - Danke.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Herzlichen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer. - Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Kollege Jung, Sie haben wie üblich versucht, eine Menge Nebelkerzen zu werfen. Sie haben wieder unter der Gürtellinie argumentiert, wie so oft, aber das kenne ich ja, das ist nichts Neues.

(Oh-Rufe und Sprechen.)

Der Untersuchungsausschuss hat einiges erbracht. Er hat vor allen Dingen erbracht, dass die Genehmigungsbehörden, als sie nämlich den Sondermüll in den Neunzigerjahren eingelagert haben, überhaupt nicht davon ausgingen, dass es jemals einen Grubenwasseranstieg bis nach oben geben könnte. Entsprechend konnte das gar nicht berücksichtigt werden. Das ist eine sehr wichtige Erkenntnis, die der Untersuchungsausschuss zutage gefördert hat. Er hat auch zutage gefördert, dass Heiko Maas, als er die Genehmigung für die RAG erteilt hat, seine Argumentation eins zu eins von der RAG erhalten hat. Das kam sehr klar heraus in diesem Verfahren. Wir haben natürlich nicht den eindeutigen Sachbeweis, aber das, was zutage gefördert wurde, macht ganz klar: Die Marionette der RAG heißt Heiko Maas.

(Sprechen und Zurufe.)

Die RAG hat Heiko Maas die Argumentation in den Mund gelegt, das ist schwarz auf weiß in den Akten zu finden gewesen, wir haben darüber geredet. Und genau diese Argumentation hat Heiko Maas ein halbes Jahr später verwendet, um seine Anträge zu begründen. Das muss man sich an dieser Stelle einfach klarmachen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Jung (SPD).)

Dann haben Sie versucht, unsere Arbeit so darzustellen, als hätten wir es verschleppt, einen Untersuchungsausschussbericht zu machen. Herr Jung, diese Landesregierung hat zehn Monate lang, ich wiederhole, zehn Monate lang dem Ausschuss keine Akten vorgelegt. Ja, Sie können ruhig rausgehen, Herr Jung, wenn es Ihnen nicht gefällt. - Was dazu geführt hat, dass der Ausschuss erst relativ spät in seine Arbeit einsteigen konnte. Dann haben Sie keinen Satz dazu gesagt, dass zum Beispiel die Genehmigung, die Heiko Maas für den ersten Grubenwasseranstieg erteilt hat, von verschiedenen saarländischen Kommunen bis zum heutigen Tag beklagt wird. Die Stadtwerke Saarlouis klagen gegen diesen Anstieg, die Gemeinde Nalbach, die Stadt Saarlouis, die Gemeinde Ensdorf. Das haben Sie ganz bewusst nicht erwähnt, um hier den Eindruck zu erwecken, als wäre das alles in Ordnung. Es ist aber nicht so! Die saarländischen Gerichte werden nun darüber entscheiden, ob diese Genehmigung in diesem Verfahren, so wie Heiko Maas es gewählt hat, rechtens war oder nicht. Erst diese Genehmigung hat das Verfahren ermöglicht, das die saarländische Landesregierung, das die Behörden betreiben. Das ist die Grundlage dafür. Dieses Verfahren,

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

das heute läuft, kritisieren wir ja nicht, das wissen Sie auch. Das Verfahren ist das, was wir gefordert haben, mit Öffentlichkeitsbeteiligung, alles klar. Da geht aber nur um einen Anstieg bis -320 Meter. Auch darauf sind Sie geflissentlich nicht eingegangen, haben eher versucht, den Eindruck zu erwecken, als wäre das hier eine Debatte über den Untersuchungsausschuss. Ist es nicht! Der Antrag, den wir heute vorgelegt haben, ist ein Antrag, um den Anstieg bis ganz nach oben zu verhindern, nur darum geht es. Nur darum ging es im Untersuchungsausschuss nicht, das stimmt, das hat aber hier keiner gesagt. Wir sagen nach wie vor, der Anstieg bis nach oben, ab -320 Meter, der muss verhindert werden. Das ist die Grundlage, das ist der Kern unseres Antrages heute. - Vielen Dank.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Kollege Thomas Schmitt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ulrich, es geht in Ihrem Antrag eben nicht nur darum, den Grubenwasseranstieg bis ganz nach oben zu verhindern.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das stimmt!)

Sie haben eben gesagt, es geht nur einzig und allein darum.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ja, das ist der Kernpunkt!)

Außerdem wimmelt es in Ihrem Antrag von Widersprüchlichkeiten und Unterstellungen, die es von vorneherein unmöglich machen, dass unsere Fraktion diesem Antrag zustimmen kann.

Eines vorneweg: Es gibt die Sorge von Bürgern um ihr Trinkwasser, wenn das Grubenwasser bis oben hin ansteigt. Diese Sorge ist berechtigt, diese Sorge teilen wir. Ich habe in meinen ganzen politischen Jahren mit der RAG und mit Bergbehörden zu tun gehabt und weiß, dass das alles eine kritische Begleitung braucht. Deswegen war ich froh, dass es sowohl den Untersuchungsausschuss als auch den Grubensicherheitsausschuss gab, den der Kollege Eugen Roth geleitet hat.

Aber jetzt will ich kurz aus meiner Sicht zusammenfassen, was der Untersuchungsausschuss bis Stand heute ergeben hat. Ich könnte relativ nahtlos an das anschließen, was Frau Ensch-Engel und Herr Kollege Hilberer geschildert haben. Sie haben nämlich und dies von der Opposition am heutigen Tag, so kurz vor der Wahl - in ruhiger und sachlicher Form das vorgetragen, was der Ausschuss eigentlich ergeben hat. Tatsache ist, dass der erste Verfahrens

schritt, das war der Auslöser des Untersuchungsausschusses, ganz klar nicht dazu führen kann, dass Trinkwasser gefährdet wird. Jetzt kann man behaupten, was man will, das stand am Anfang immer als Vorwurf im Raum. Es kann sich aber jeder darauf verlassen, dass das, was bisher genehmigt ist, in keinem Fall Trinkwasser gefährdet. Das Einzige, was strittig ist und überhaupt debattiert wurde, ist die Geschichte der Beben. Aber auch hier haben wir im Untersuchungsausschuss nicht einen Zeugen gehört, der gesagt hätte, dass die Abwägung bezogen auf die Erdbebengefahr falsch war. Keinen haben wir gehört, der gesagt hat, hier sind die möglichen Gefährdungen falsch abgewogen worden.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Im Gegenteil!)

Im Gegenteil.

Es geht zweitens darum, ob die richtige Verfahrensart gewählt wurde. Wir haben zumindest von den Bergbehörden gehört, dass sie sich zum Schluss geeinigt hatten, und haben eine Menge Zeugen gehört, die gesagt haben, das Verfahren war richtig. Ich will aber gar nicht abschließend beurteilen, ob das richtig war, denn im Untersuchungsausschuss war von Beginn an klar, dass es ein gerichtliches Verfahren gibt. Ein gerichtliches Verfahren führt dazu, dass der Untersuchungsausschuss das eigentlich gar nicht bis zum Ende untersuchen kann, sondern das Ganze der Justiz überlassen muss. Zu diesem Zeitpunkt war schon klar, dass drei Gemeinden dagegen klagen.

Dass dort unten Stoffe liegen, die brandgefährlich sind, die man heute vielleicht nicht mehr unter Tage bringen würde - so würde man heute ganz sicher kein PCB mehr zum Einsatz bringen -, war vorher bekannt. Das ist durch den Untersuchungsausschuss nochmal erhärtet worden, das war für uns aber auch keine Neuigkeit, denn wir sind nicht naiv! Selbstverständlich wussten wir, alleine aus früheren Untersuchungsausschüssen, aus den Akten, aus den Berichten, dass dort unten Stoffe verbracht wurden, die mit höchster Vorsicht zu betrachten sind. Ich weise aber immer wieder auf Folgendes hin: Auch jetzt, wo wir pumpen, ist der Zustand nicht optimal, denn das Wasser fließt durch das Gebirge, nimmt Teile dieser Stoffe auf und wird dann nach oben gepumpt. Auch das haben uns Zeugen gesagt. Der Zustand ist also auch jetzt ökologisch überhaupt nicht optimal.

Dann ist zumindest gesagt worden, dass es eigentlich einer vernünftigen Risikoabwägung entspricht, das Verfahren in Schritte zu unterteilen. Das hat eine Reihe von unabhängigen Gutachtern gesagt, im Übrigen auch der Zeuge Friedrich.

Jetzt kommen wir zum Punkt - Herr Hilberer hat das ja angesprochen -, wenn ich dem Zeugen Friedrich folgen würde, könnte ich sagen, dass das, was bis

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

her beantragt ist, bis 300 Meter unter NN, sogar genehmigungsfähig wäre. So weit möchte ich überhaupt gar nicht gehen, aber das ist Stand der Beweisaufnahme, die wir in dem Ausschuss hatten. Die Landesregierung und alle Behörden sind also viel vorsichtiger gemessen an dem, was im Untersuchungsausschuss gesagt worden ist, denn die lassen durch umfangreiche Gutachten - von Professor Wagner und anderen Gutachtern - erst einmal prüfen, ob es überhaupt denkbar und möglich ist, das Wasser bis dorthin ansteigen zu lassen. Das ist im Übrigen noch im Rahmen dessen, was KPMG damals in ihrem Gutachten angenommen hatte, aber dazu komme ich gleich noch. Wie gesagt, ich begebe mich nicht auf den Standpunkt wie der Zeuge Friedrich, dass ich sage, es bis 300 Meter unter Null ansteigen zu lassen, ist ungefährlich. So weit gehe ich bewusst nicht. Das muss erst einmal noch geprüft werden.

Jetzt komme ich dazu, was Peter Müller gesagt hat. Peter Müller hat sehr wohl gesagt, dass man damals davon ausging, dass ewig gepumpt werden muss, übrigens nicht, dass es gar keine Optimierungsmöglichkeit gibt, sondern dass man einen gewissen Anstieg bis im Durchschnitt 300 oder 400 unter Null annimmt, wie es auch bei KPMG benannt war. Er hat gesagt, dieses Gutachten war keine Risikoabwägung, das war kein Risikogutachten, das war ein wirtschaftliches Gutachten. Wir gingen alle davon aus, da es auf Aussagen der RAG beruht, dass natürlich auch ewig gepumpt werden muss. Dass das Wasser dann aber keinen Meter mehr ansteigen darf, das ist in dem Gutachten nicht enthalten, das war auch nicht Grundlage des Erblastenvertrages.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das behauptet auch keiner.)

Na ja, das ist ja immer am Rande so in den Raum gestellt worden.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das behauptet keiner!)

Von daher müssen die Verfahren, um die es jetzt geht, sorgsam geprüft werden. Wir haben hier schon Anträge von Ihnen gehabt. Sie haben gesagt, das laufende Verfahren muss vom Landtag par ordre du mufti rigoros abgelehnt werden. Da sehen Sie einmal, auf welch wackeligem Fundament sich das bewegt hätte.

Peter Müller ging also, als er das unterschrieben hat, davon aus, es wird ewig gepumpt. Stefan Mörsdorf ging damals davon aus, es wird ewig gepumpt. Bis zum Jahr 2011 gingen alle hier davon aus, es wird ewig gepumpt.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das hat der Kollege Jung eben aber anders gesagt.)

Moment! Ich bin der Meinung, dass dieser Antrag, der hier vorliegt, zu Ende geprüft werden muss mit aller Sorgfalt. Dann wird man sehen, ob das überhaupt genehmigt werden kann. Dann wird man Erkenntnisse gewinnen, wissenschaftliche Erkenntnisse, die man dann entsprechend fortsetzen kann. Ich glaube, dass der Erblastenvertrag prinzipiell der RAG nicht verbietet, noch einen weiteren Antrag zu stellen, aber er ist zumindest ein Indiz dafür, dass zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich noch jeder davon ausgegangen ist, dass gepumpt werden muss.

Aber dieser erste Verfahrensschritt, in dem wir uns aktuell gerade befinden, ist davon völlig unabhängig. Auch dort haben zumindest jetzt die Zeugen gesagt, was dort geplant ist, ist noch so weit vom Trinkwasser entfernt, dass eigentlich noch keine Sorge besteht. Ich sage, darauf verlassen wir uns nicht, es werden andere Gutachter gehört und die Bürger können darauf vertrauen, wenn auch nur die geringste Gefahr besteht oder ein geringster Restzweifel, kann und darf nicht genehmigt werden. Ich denke, da kann ich auch heute noch für beide Fraktionen der Großen Koalition sprechen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich sage das jetzt bewusst einmal an dem einen Punkt, was mich dann schon stört. Es ist kurz vor der Wahl und ich muss jetzt eigentlich nicht SPDMinister verteidigen. Aber wenn hier Minister Maas betreffend drinsteht, der Vorwurf konnte nicht ausgeräumt werden, dann frage ich mich, auf welcher Beweislastenverteilung wir uns mittlerweile bewegen. Es wird von Ihnen ein Vorwurf erhoben und anschließend sagen Sie, der ist nicht ausgeräumt worden!

(Lachen bei der SPD.)

Richtig wäre: Es ist in keiner Weise bestätigt worden, dass Heiko Maas oder ansonsten irgendwer im Kabinett mit irgendjemandem sich abgesprochen hätte. Dafür gibt es keinen Beleg, im ganzen Untersuchungsausschuss nicht, und auch nicht einen Zeugen, der das nur ansatzweise gesagt hätte. Allein schon deswegen kann man Ihren Antrag nur ablehnen. Das ist wirklich eine Art der Beweislastverteilung, die eigentlich nicht würdig ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das kann man nicht machen. Ich sage an der Stelle noch einmal, der Bürger wird sich darauf verlassen können, dass hier sorgsam geprüft wird. Ich gehe davon aus, dass das auch von künftigen Abgeordneten kritisch begleitet wird. Ich werde es als Bürger aus der Ferne kritisch begleiten, nicht mehr als Mitglied dieses Hauses.

Dies ist heute meine letzte Rede. Wenn ich eben bei der vorletzten Rede ein bisschen überengagiert war, tut es mir leid. Ich habe sehr gerne hier 13 Jahre

(Abg. Schmitt (CDU) )

mitgearbeitet. Ich bin den Bürgern sehr dankbar, dass sie mich gewählt haben und dass ich hier so lange im saarländischen Landtag sein konnte. Ich war schon ein Stück weit stolz darauf, dieses Land vertreten zu können. Ich habe mir redlich Mühe gegeben, für die Bürger etwas zu erreichen, Dinge zu diskutieren und sie kritisch zu betrachten, auch wenn es manchmal nicht einfach war.