Protokoll der Sitzung vom 19.09.2012

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Altersarmut angehen - tragfähiges Rentenniveau generationenübergreifend sichern! (Drucksache 15/145)

Zur Begründung des Antrages der Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Oskar Lafontaine das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich zur Begründung des Antrages kurz fassen, da der Antrag aus einem Satz besteht, der im Grunde jedem unmittelbar zugänglich ist und daher auch sofort jeden in die Lage versetzt, Ja oder Nein zu sagen. Der Satz lautet, dass der Landtag sich dafür ausspricht, dass das Rentenniveau nicht unter 50 Prozent absinkt. Er greift damit eine Diskussion auf, die über viele Jahre geführt worden ist. Damit kann sich jeder ein Urteil gebildet haben. Er kann sich auch mit der Materie befasst haben. Es überfordert also niemanden. Wir haben bewusst keinen Auftrag an die Landesregierung erteilt, damit sich niemand hinter der Koalitionsdisziplin verstecken kann. Es ist praktisch eine Resolution des Landtages. Man kann zu diesem Anliegen Ja oder Nein sagen.

Ich beantrage namentliche Abstimmung, Frau Präsidentin, damit sichtbar wird, ob das Anliegen, das Rentenniveau nicht unter 50 Prozent sinken zu lassen, das quer durch die Parteien vertreten wird, im Landtag eine Mehrheit finden wird. Wir werden auf die Abstimmung gespannt sein.

Zur Begründung lade ich jeden ein, sich die internationalen Statistiken einmal anzusehen, die hinsichtlich der Altersarmut in Deutschland eigentlich ein Horrorbild zeichnen. Die internationalen Statistiken hat niemand aus diesem Hause gemacht, aber wenn man sie sieht, dann ist das wirklich ganz und gar grässlich, was in den letzen Jahren im Hinblick auf die Lebensbedingungen der älteren Menschen in Deutschland angerichtet wurde. Ich will keine einzelne Partei ansprechen, um hier das Klima nicht so zu gestalten, dass jemand wieder Anlass hat, nicht zuzustimmen. Aber sehen Sie sich einmal diese Statistiken an. Da geht es um die Bruttoersatzrate, beispielsweise am Bruttoverdienst. Da sehen Sie: Deutschland hat 42 Prozent Durchschnittsrente im Hinblick auf den durchschnittlichen Bruttoverdienst. Die OECD hat 57 Prozent, Europa hat 61,8, also praktisch 20 Prozent mehr. Wenn man dies überhaupt nur einmal zur Kenntnis nimmt, dann müsste man doch einmütig der Auffassung sein, dass das reichste Land Europas sich eine solche Rente nicht erlauben kann.

(Beifall von der LINKEN.)

Das kann Sie doch nicht gleichgültig lassen! Es ist ungeheuerlich, was in einem Land manchmal möglich ist, ohne dass ein Aufschrei erfolgt, ohne dass da irgendetwas passiert.

Dasselbe gilt für die Nettoersatzrate. Da haben wir in Deutschland derzeit nach dieser Statistik 56 Prozent. Die OECD liegt bei 67,8 Prozent, also fast 12 Prozent mehr. Der Durchschnitt der EU ist bei 73,2 Prozent. Das ist auch ein deutliches Plus. Es müsste doch jedem eingängig sein - um das einmal mit Engagement hier vorzutragen -, dass das reichste Land Europas sich zumindest das Durchschnittsniveau der europäischen Staaten, was die Lebensbedingungen der älteren Menschen angeht, leisten kann.

Zwei andere Statistiken noch. Da geht es um die Niedriglöhne. Ich sehe einmal manchen an, der immer auf irgendwelchen Veranstaltungen schreit, dass ihm das ein besonderes Anliegen ist. Da haben wir folgendes Brutto: Deutschland 42 Prozent, EUDurchschnitt 70 Prozent, also fast 30 Prozent mehr, die OECD sogar noch etwas höher. 30 Prozent Differenz im Niedriglohnbereich bei der Bruttorente gegenüber dem Durchschnitt von EU und gegenüber dem Durchschnitt der OECD. Beim Netto ist es so, Deutschland 54 Prozent, EU-Durchschnitt 81 Pro

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

zent, also nicht gerade 30 Prozent, aber ein deutliches Plus, und OECD ist dieselbe Größenordnung.

Nur damit Sie sehen, wie es in anderen, sozial orientierten Staaten zugeht, weise ich auf eine Zahl hin, die Sie vielleicht gar nicht glauben: In Dänemark ist das Rentenniveau, Nettoersatzrate der Niedriglöhne bei 131,9 Prozent, also bei rund 132 Prozent. Ich habe das im Deutschen Bundestag mehrfach zur Überraschung der Damen und Herren vorgetragen. Das heißt, in Dänemark ist es Konsens, dass man den alten Menschen, die schlechte Lohnbedingungen hatten, eine deutlich höhere Rente zubilligt.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass angesichts dieser erschütternden Zahlen sich vielleicht die eine oder der andere dazu bereit findet, wo ich es nicht vermute, doch zu sagen, ja, wir wollen den älteren Menschen mindestens 50 Prozent der durchschnittlichen Nettobezüge zubilligen. Das ist unsere Hoffnung. Nun sind wir gespannt auf die Abstimmung.

(Beifall von der LINKEN und den PIRATEN.)

Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium haben vor Kurzem zum wiederholten Mal die Alarmglocken läuten lassen. Das Armutsrisiko künftiger Rentnerinnen und Rentner ist in Zukunft noch größer als gedacht. Alle, die weniger als 2.500 Euro verdienen und keine private Vorsorge betreiben, müssten mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten. Dieses Problem ist lange bekannt, ist eigentlich nichts Neues. Längst hätte die Bundesregierung auf das Thema Rente beziehungsweise Verhinderung von Armut reagieren müssen; kurzfristig kam einmal der Vorschlag zu einer Zuschussrente.

Wir müssen das Thema jetzt angehen. Daher teile ich nicht die Auffassung der Ministerpräsidentin, dies bis nach der Bundestagswahl zu verschieben. Wir brauchen vielmehr jetzt Lösungen, diese hätten schon längst gesucht werden müssen. Aber Schnellschüsse bringen es auch nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Was die Situation noch brisanter macht, sind die Zahlen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der uns diese Woche erreicht hat. Danach gehören 10 Prozent der Deutschen die Hälfte des Privatvermögens. Die untere Hälfte der Haus

halte besitzt nur 1 Prozent des Nettogesamtvermögens.

Auch bei der Entwicklung der Löhne gibt es große Diskrepanzen. Diese sind im oberen Bereich gestiegen, die unteren 40 Prozent der Vollzeitbeschäftigten hätten dagegen nach Abzug der Inflation Verluste bei der Bezahlung hinnehmen müssen. Da das Rentenniveau an die Löhne gekoppelt ist, wird deutlich, dass die Vorsorge immer problematischer wird. Da wir wissen, dass sich der demografische Wandel verschärft, geht diese Schere immer weiter auseinander und wird eine unzumutbare Belastung für die Rentnerinnen und Rentner, aber auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Natürlich müssen wir hier die Absenkung des Rentenniveaus bis 2030 im Auge behalten und vielleicht auch korrigieren. Aber die Fokussierung auf das Rentenniveau ist nicht die Lösung des Gesamtproblems Altersarmut. Der Titel Ihres Antrages, lieber Oskar Lafontaine, lautet „Altersarmut verhindern“. Der Ansatz, alleine das Rentenniveau anzugehen, springt aus meiner Sicht zu kurz. Auch die sektoralen Ansätze wie Zuschussrente oder das aktuelle SPD-Rentenkonzept sind unzureichend für eine nachhaltige Armutsbekämpfung der heutigen Generation wie auch künftiger Generationen.

Wer von Altersarmut bedroht ist, dem hilft zum Beispiel die Zuschussrente überhaupt nicht weiter. Wir brauchen endlich ein tragfähiges Mindestniveau in der solidarischen Rentenversicherung. Die langjährigen Versicherten müssen die Garantie erhalten, im Alter eine Rente über dem Grundsicherungsniveau zu erhalten. Die Beitragszahlung muss sich auch für Menschen mit geringen Einkommen und mit unterbrochenen Erwerbsbiografien lohnen. Wir kommen später noch zum Thema Betreuungsgeld, welches das Thema unterbrochene Erwerbsbiografien auch noch mal konterkariert.

Altersarmut hat ihre tieferen Ursachen im fehlenden Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch das ist ein Thema, das meines Erachtens in einen solchen Antrag gehört, auch wenn Sie das Thema Niedriglohnsektor eben angesprochen haben. Wir sind gerade im Saarland überdurchschnittlich konfrontiert mit einem wachsenden Niedriglohnsektor, einer zunehmenden Anzahl von Minijobs und unterbrochenen Erwerbsbiografien. Das trifft besonders die Frauen im Saarland, wie ich dem Bericht der Arbeitskammer entnommen habe. Knapp 83 Prozent der saarländischen Neurentnerinnen bezogen im Jahr 2010 eine Rente unter 750 Euro, davon 64 Prozent sogar unter 500 Euro.

Uns geht es in unserem Antrag zum einen um einen besseren Schutz vor Armut und zum anderen um die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese ist akut gefährdet, wenn die Rente nicht mehr

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

vor Altersarmut schützt. Wir fordern daher eine armutsfeste Garantierente als Bestandteil einer Rentenversicherung. Die Garantierente stockt geringe Rentenansprüche so auf, dass für alle der Grundbedarf gesichert ist. Die von den GRÜNEN propagierte Garantierente und eigenständige Ansprüche von Frauen in der Alterssicherung sollen zwei zentrale Säulen gegen Altersarmut darstellen.

Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung als erste Säule der Alterssicherung stärken. Alle Menschen, die mindestens 30 Jahre Mitglied der Rentenversicherung waren, sollen eine Garantierente von mindestens 850 Euro erhalten. Die Garantierente soll aus Steuermitteln finanziert werden. Der Schutz vor Armut kann nicht alleine von den Mitgliedern der Rentenversicherung finanziert werden; dies ist, glaube ich, unbestritten.

Wir wollen die Anrechte von Frauen erweitern. Eine eigenständige Sicherung für jede Frau und eine bessere Bewertung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten nutzt auch Alleinerziehenden, die besonders häufig von Armut betroffen sind. Altersarmut muss an der Wurzel bekämpft werden. Den geringen Löhnen und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen muss mit der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns begegnet werden. Bessere Chancen für Frauen, Ältere und Geringqualifizierte sind weitere überfällige Maßnahmen.

Welcher Weg der zusätzlichen Vorsorge am besten eingeschlagen wird, lässt sich sicherlich nicht pauschal für alle Menschen gleichermaßen beantworten. Die Riester-Rente beispielsweise müsste einfacher, verständlicher und flexibler werden. Eine obligatorische betriebliche Vorsorge, wie sie die SPD vorsieht, springt hierbei ebenfalls zu kurz. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lampe leuchtet, ich komme zum Schluss. Die Alarmleuchte leuchtet.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Die leuchtet nicht bei allen!)

Genau, die leuchtet hier rot und grün.

(Heiterkeit.)

Wir brauchen einen neuen solidarischen Generationenvertrag in der Alterssicherung. Deshalb werben wir für die Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle, unabhängig vom Erwerbsstatus, einzahlen. Ich bitte, unseren Antrag zu unterstützen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Eugen Roth von der SPD-Landtagsfraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die SPD-Fraktion will Altersarmut verhindern. Wir wollen deshalb als einen wichtigen Pfeiler der Sozialversicherung die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Wir setzen uns wie bereits in der Vergangenheit auch in der Zukunft engagiert für eine zukunftsfähige und gerechte Alterssicherung ein. Wir stimmen jedoch nicht dem dünnen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu, weil wir nicht wollen, dass mit diesem wichtigen Thema parlamentarische Spielchen getrieben werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir halten diesen Antrag im derzeitigen Diskussionsstadium - in unserer SPD, aber auch in anderen Parteien wie etwa der CDU, Stichwort Zuschussrente - und mit Blick auf die fehlende Regelungskompetenz des saarländischen Landtages hier und heute für deplatziert.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deshalb lehnen wir auch den mit heißer Nadel gestrickten Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wir sollten nicht fortlaufend Debatten, die unzweifelhaft auf der Bundesebene der Parteien beziehungsweise letztlich im Deutschen Bundestag in Berlin entschieden werden müssen, in den luftleeren Regelungsraum unseres saarländischen Landtages verlagern, denn wir vergeuden dabei meiner Auffassung nach unnötige Debattenenergie.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Noch mal zur Klarstellung. Das Thema Verhinderung von Altersarmut ist auch nach unserer Auffassung grundsätzlich und unzweifelhaft von herausragender politischer Bedeutung. Die SPD diskutiert derzeit auf Basis eines Arbeitsgruppenvorschlages mit dem Titel „Eckpunkte für ein Konzept zur Bewältigung der rentenpolitischen Herausforderungen“ die Themen: Altersarmut bekämpfen, Lebensleistung honorieren, flexible Übergänge in die Rente schaffen.

In den Medien und anscheinend heute auch hier im Plenum wird diese Konzeption bisher nur auf Pro und Contra zur Beibehaltung des derzeitigen Rentenniveaus reduziert. Das SPD-Eckpunktepapier des Parteivorstandes ist aber wesentlich inhaltsreicher. Zum Thema der Verhinderung von Altersarmut darf ich - mit Ihrer Erlaubnis Frau Vizepräsidentin - nur so viel aus dem Papier zitieren: Erwerbsarmut und eine zu große Lohnspreizung sind die wichtigsten Ursachen für die in den kommenden Jahren drohende Gefahr einer wachsenden Armut im Alter. Deshalb ist zur Bekämpfung des Risikos der Altersarmut nichts wichtiger als die Stärkung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Neben der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sind dafür vor

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

allem die gesetzliche Durchsetzung des Prinzips `Gleicher Lohn für gleiche Arbeit` bei Frauen und Männern, bei Leih- beziehungsweise Zeitarbeit und fest angestellten Arbeitskräften, also die gleiche Bezahlung für Frauen und Männer und ein insgesamt höheres Einkommensniveau maßgeblich. Keine Reform in den gesetzlichen oder privaten Formen der Rentenversicherung kann diese Stärkung ersetzen.

Am Ende wird im Papier der SPD auf einen Weg hin zu einem möglichst breiten Rentenkonsens und auf den Stellenwert des Papiers als Beginn einer Debatte hingewiesen. „Alle wichtigen rentenpolitischen Entscheidungen sind in der Vergangenheit in parteiübergreifender Verantwortung getroffen worden. Die SPD strebt das auch bei den jetzt dringend notwendigen Reformen an. Gerade die Vermeidung von Altersarmut sollte das Ziel aller im Bundestag vertretenen Parteien sein. Voraussetzung dafür ist, auf die vorschnelle Festlegung der Beitragssatzsenkung zu verzichten.“

Die saarländische Landesregierung - immerhin in einer CDU-SPD-Konstellation - hat dies bereits öffentlich bekundet. Das ist im Sinne dieser Forderung der SPD auf Bundesebene mehr als beachtlich.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn darauf verzichtet wird, „dann könnten ergebnisoffene Gespräche geführt werden, an denen sich nicht nur die Parteien, sondern sicher auch Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wirtschaft konstruktiv beteiligen könnten und sollten.“ Das ist also ein ganz umfassender Ansatz, der äußerst komplex ist.

Insgesamt werden im SPD-Papier viele Aspekte der Alterssicherung grundlegend neu in die Beratung genommen. Ich möchte sie nur aufzählen, weil alles andere - wie bereits dargelegt - den Rahmen sprengen würde. Es geht unter anderem um einen massiven Ausbau der Betriebsrenten, um die Schaffung einer Betriebsrente plus für möglichst alle Beschäftigten, um eine Neujustierung der bisherigen Entgeltumwandlung, um eine verbesserte Erwerbsminderungsrente, um die Schaffung einer aus Steuermitteln finanzierten Solidarrente als Ergänzung der gesetzlichen Rente - ein neues Instrument -, um mehr Schutz für Freiberufler, die sogenannten Soloselbstständigen - das ist neu -, und um die Möglichkeit einer Teilrente ab dem 60. Lebensjahr, also dem frühzeitigen Ausstieg, dort, wo es notwendig ist. Weiterhin geht es um die Möglichkeit der Zahlung von höheren Beiträgen zum Erwerb von höheren Rentenansprüchen über die gesetzliche Rentenversicherung. Das ist neu. Es geht letztendlich um die Durchsetzung - das ist bereits erwähnt worden - von Grundsätzen für eine faire Rentenpolitik durch gute Löhne, um einen gesetzlichen Mindestlohn und um die Durchsetzung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche Arbeit, für Männer und Frauen, für Leiharbei

ter und Stammbelegschaft durch eine gesetzliche Verankerung dieses Grundsatzes.