Protokoll der Sitzung vom 14.11.2012

Ein erster Schritt zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele wurde im Saarland mit dem ersten Maßnahmenprogramm und dem ersten Bewirtschaftungsplan 2009 bis 2015 getan. Wer sich dieses Programm ansieht, der erkennt, welche großen

Herausforderungen noch bewältigt werden müssen, um einen guten Zustand der saarländischen Oberflächengewässer zu erreichen. Er erkennt auch, dass dies mit erheblichen Kosten verbunden ist. Vor diesem Hintergrund sollte dem Land das nach dem Abzug der Kosten für den Verwaltungsaufwand verbleibende Aufkommen aus dem Wassercent für eine nachhaltige Grundwasserund Gewässerbewirtschaftung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes zustehen.

Wir haben den entsprechenden Antrag eingebracht. Da geht es im Besonderen um den Schutz und die Verbesserung der Menge und der Qualität des Wassers, vor allen Dingen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung. Es geht um den Zustand der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers, der aquatischen Ökosysteme und der von ihnen abhängigen Landökosysteme sowie von Gründlandbereichen, Fluss- und Bachauen, Wassereinzugs- und -schutzgebieten im Wald zum Zweck der Wasserrückhaltung und Grundwasserneubildung. Zum Aufkommen aus dem Grundwasserentnahmeentgelt zählen auch die Rückflüsse aus Zuwendungen, soweit diese aus diesem Aufkommen gewährt wurden - einschließlich Verzinsung -, sowie Verwaltungseinnahmen aufgrund dieses Gesetzes.

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition verfolgt das Hauptziel, das Gesetz zu verlängern. Diesem Aspekt stimmen wir ausdrücklich zu. Auf den Wassercent möchte heute niemand mehr verzichten. Wir enthalten uns aber wegen der neuen Zweckbindung „Hochwasserschutzmaßnahmen“. Auch wenn ich im Ausschuss versehentlich für den Regierungsentwurf gestimmt habe - dies mag einem Parlamentsneuling verziehen sein -, so möchte ich jetzt doch darauf Bezug nehmen, dass wir einen eigenen Antrag eingebracht haben, und darauf hinweisen, dass wir eine andere Zweckbindung wollen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei B 90/GRÜNE und bei der LINKEN.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Günter Heinrich.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Anhörung bleibt grundsätzlich Folgendes zu sagen: In der Anhörung wurde kritisiert, dass das Gesetz vornehmlich fiskalpolitischen Interessen diene. Dem ist ausdrücklich nicht so. Das Gesetz erfüllt eine ökologische Lenkungsfunktion. Das ist der Hauptzweck des Gesetzes. Deshalb verlängern wir es mit einer leichten Änderung. Wer in der vergangenen Woche die Saarbrücker Zeitung gelesen hat, fand dort einen Bericht über den Wasserverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde gesagt, dass der Wasserverbrauch einen historischen Tiefstand seit

1960 erreicht hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist darauf zurückzuführen, dass das ökologische Bewusstsein in der Gesellschaft Platz gegriffen hat. Es hat Platz gegriffen, weil einschlägige Normen insbesondere zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen erlassen worden sind. Eine solche einschlägige Norm ist das Grundwasserentnahmeentgeltgesetz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz dient in erster Linie dem Schutz der Ressource Grundwasser. In der Anhörung ist mehrfach die Notwendigkeit des Gesetzes infrage gestellt worden, weil wir im Saarland zugegebenermaßen über ein großes Reservoir an Grundwasser verfügen. Wir haben eine nutzbare Menge von 135 Millionen Kubikmetern, die in Gänze überhaupt nicht aufgebraucht wird. Gleichwohl lässt der Klimawandel auch im Saarland grüßen. Auch hier ist festzustellen, dass es im Jahr lange Trockenperioden gibt. Deshalb macht es ausgesprochen Sinn, mit dem Rohstoff Wasser ökologisch bewusst, das heißt schonend umzugehen.

Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz erfüllt seine sozialpolitische Komponente. Es wird ausdrücklich Wert darauf gelegt, dass mit der Umsetzung des Gesetzes niemand überfordert wird. Es bleibt heute ausdrücklich festzustellen, dass eine schonende Nutzung unserer Ressource Wasser für Privathaushalte nicht mit einem Entnahmeentgelt belegt wird, soweit der Wasserverbrauch von 35 Kubikmetern pro Jahr und Person nicht überschritten wird. Im Hinblick auf die Kritik an der Gesetzesnovellierung in der Anhörung aus dem Bereich der Wirtschaft weise ich heute nochmals auf das Ausgangsgesetz hin, in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass Grundwasser kein Wirtschaftsgut, sondern Bestandteil des Naturhaushaltes ist und eine wesentliche Ressource für die Wassergewinnung darstellt. Wasser ist ein Gut der Allgemeinheit und diejenigen, die dieses Gut der Allgemeinheit aus wirtschaftlichen Gründen nutzen, nehmen einen Sondervorteil in Anspruch. Dieser Sondervorteil erfordert mit diesem Gesetz auch einen Sonderbeitrag. Das ist statthaft. Ich glaube, die saarländische Wirtschaft ist mit dem Betrag, der sich in einer verträglichen Größe bewegt, mit Sicherheit nicht überfordert. Standortnachteile sind damit mit Sicherheit ebenfalls nicht zu befürchten.

Das Grundwasserentnahmeentgeltgesetz ist von daher eine Norm, die der Sicherung der ökologischen Ressource Grundwasser sowie der Nachhaltigkeit im Umgang mit dieser Ressource dient. Die vorliegende Gesetzesänderung wurde erforderlich, weil die Einnahmen aus dem Grundwasserentnahmeentgeltgesetz auch für Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes verwandt werden sollen.

Es gibt nun einen korrespondieren Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Ziele, die in diesem Antrag angeführt werden, sind identisch. Sie lassen sich unter dem vorliegenden Gesetzestext subsumieren, aber die Begründung, die angeführt wird, ist nicht schlüssig. Sie verweisen auf die Bewirtschaftungsgrundsätze nach dem Wasserhaushaltsgesetz und zitieren § 6 Abs. 1 Ziffer 1 bis 4. Das ist aber keine vollständige Zitierung. Sie müssen auch zur Ziffer 6 weitergehen, die ausdrücklich den Hochwasserschutz nennt. Das sind ebenfalls wasserwirtschaftliche Grundsätze, die dem Schutz des Wassers und dem Schutz des Grundwassers dienen. Ich kann Ihnen die Passage vorlesen. Es ist § 6, allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung: „Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, (...) 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen.“ - Genau dafür sollen die Gebühren aus dem vorliegenden Gesetz verwandt werden. Damit ist dies eine zulässige und statthafte Verwendung der Gelder im Sinne der wasserhaushaltsrechtlichen Vorschriften. Von daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Er widerspricht zwar nicht den Zielen unseres Gesetzentwurfes, die Begründung ist aber nicht schlüssig. Sie ist zumindest nicht vollständig. Ich bitte Sie, unserem Antrag, wie Sie es auch in der Ausschusssitzung getan haben, heute zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜNE).)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf. Er trägt die Drucksache 15/210 und ist von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, abgelehnt die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes 15/71 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/71 in Zweiter und letzter Lesung bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen ist. Die zwei Enthaltungen kommen von der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE

(Abg. Heinrich (CDU) )

GRÜNEN, von daher bleibt es bei der Einstimmigkeit.

Wir kommen zu den Punkten 4, 11 und 12 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Belastungen durch Fluglärm reduzieren - Gesundheitsrisiken wirksam bekämpfen (Drucksache 15/211)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Maßnahmen zur Fluglärmreduzierung bereits erfolgreich umgesetzt weitere müssen folgen

(Drucksache 15/221)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Militärischen Fluglärm deutlich begrenzen - Proteste ernst nehmen (Drucksa- che 15/224)

Zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute zum wiederholten Male das Thema militärischer Fluglärm im Saarland beantragt, weil dieses Thema nach wie vor eine Belastung für Teile der Bevölkerung darstellt. Es ist eine so erhebliche Belastung, dass es immer wieder zu Protestaktionen und Kritik kommt. Wir haben uns Gedanken gemacht, was man mit den eingeschränkten Möglichkeiten, die eine Landesregierung in diesem Zusammenhang hat, neu in die Debatte einbringen und vielleicht zusätzlich tun kann, um zumindest eine bessere Grundlage für die Argumentation in Richtung Bundesverteidigungsministerium zu schaffen.

Wir haben deshalb heute einen Antrag eingebracht, in dem wir zwei konkrete Dinge fordern. Zum einen wollen wir erreichen, dass zwei Messstationen im nördlichen Saarland, woher die meisten Beschwerden kommen, vonseiten des Landes installiert werden. Vor dem Hintergrund der Schuldensituation bedeutet die Installierung von Messstationen zwar Kosten, allerdings kann ich das Haus und insbesondere die Haushälter beruhigen. Es geht nicht um große Summen. Es geht um 2.000 bis 3.000 Euro pro Station. Ich glaube, das ist eine Summe, die sich auch dieses Land noch leisten kann, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man den betroffenen Menschen zumindest einmal eine Datenbasis ver

mitteln kann. Personalkosten würden nicht entstehen, da man diese beiden zusätzlichen Messstationen an das bestehende Netz des Deutschen Fluglärmdienstes, DFLD, anschließen könnte. Er hat bereits drei Stationen im Saarland, in Lebach, Ensheim und eine im Saarpfalz-Kreis. Vor diesem Hintergrund wären diese beiden Messstationen kein besonders großer zusätzlicher Aufwand. Außerdem sind wir der Meinung, dass das Land endlich einmal ein Lärmgutachten erstellen müsste, um eine bessere Datenbasis und Argumentationsgrundlage gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium zu haben.

Der Hintergrund ist natürlich nach wie vor die Tatsache, dass das Flugaufkommen bundesweit und auch hier im Saarland stetig steigt. Bisher hat der Bundesgesetzgeber zum Fluglärm keine klaren gesetzlichen Regelungen geschaffen. Das Fluglärmgesetz, das seit 2007 in Kraft ist, reicht ebenfalls nicht aus, um die Bevölkerung vor Fluglärm wirksam zu schützen. Es ist ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz, ohne Elemente einer aktiven Lärmschutzpolitik.

Dass Lärm krank macht, ist auch in diesem Hause eine Binsenweisheit; das wissen wir alle. Deshalb müssen wir uns in diesem Hause immer wieder mit diesem Thema beschäftigen, zumindest so lange, solange es in nennenswertem Umfang Menschen gibt, die wegen dieses Themas auf die Straße gehen. Hier will ich einmal eine Zahl nennen: Bereits eine Zunahme um 5 Dezibel, so sagen die Mediziner, kann zu einer Zunahme des Bluthochdrucks um bis zu 20 Prozent führen. Das sind Dinge, die wir einfach im Auge behalten müssen. Lärm bedeutet ein steigendes Herzinfarktrisiko, er bedeutet Lernstörungen bei Kindern, er bedeutet ein Risiko, an Depressionen zu erkranken.

(Zuruf.)

Und Lärm führt, je nach dem, wie stark er ist - - Ich finde das nicht so lustig, Herr Jung. Sie wohnen doch in der betroffenen Region. Ich finde, das ist schon ein ernstes Thema. - Er führt bei manchen Menschen auch zu Schlafstörungen. Wir müssen uns deshalb dieses Themas annehmen.

Es gibt einen weiteren, rein wirtschaftlichen Aspekt. Insbesondere das nördliche Saarland, das von diesem Fluglärm schwerpunktmäßig betroffen ist, ist unsere wichtigste touristische Region im Saarland. Wir investieren im Moment viel Geld am Bostalsee. Das ist genau der Bereich, wo immer wieder Beschwerden herkommen. Auch deshalb sollten wir ein verstärktes Augenmerk darauf haben.

SPD und CDU haben ebenfalls einen Antrag eingebracht. Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil er einfach nichtssagend ist. Da steht zum Beispiel drin: „Maßnahmen wurden bereits erfolgreich umgesetzt.“

(Präsident Ley)

Die Betroffenen scheinen das nicht so zu sehen. Die LINKE hat ebenfalls einen Antrag eingebracht. Dort werden wir uns enthalten, weil uns ein Vorstoß in Richtung Gutachten fehlt, auch in Richtung weiterer Messstationen. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Ruth Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über das Thema Fluglärm debattieren, ist mein größtes Anliegen, dies möglichst sachlich zu tun.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Wollen Sie damit sagen, dass meine Rede nicht sachlich gewesen ist?)

Objektivität bei diesem Thema zu wahren, ist jedoch schwierig, auch für Sie, Herr Ulrich, das merke ich schon; denn was wir als Lärm empfinden, ist in hohem Maße subjektiv. Messen lässt sich nur der Schall. Ob wir diesen als Lärm beurteilen, hängt neben der Schallstärke und der Häufigkeit beziehungsweise Kontinuität eines Schallereignisses in hohem Maße davon ab, wie man die Schallquelle bewertet. Dies hat auch kürzlich eine zum Thema Fluglärm im nördlichen Saarland befragte Professorin für Akustik und Schallschutz in der Presse klargestellt. Ich bin überzeugt, dass diese Faktoren der persönlichen Wahrnehmung in der aktuellen Diskussion nicht zu unterschätzen sind.

Starten möchte ich denn auch mit einer subjektiven Erfahrung, die aber sicher viele im Saal und viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes teilen werden. Ich bin am schönen Schaumberg aufgewachsen. Wenn man dort in den Siebziger- oder Achtzigerjahren an einem sonnigen, klaren Tag draußen gespielt hat, war es leider an der Tagesordnung, dass plötzlich wie aus dem Nichts Düsenjäger über unsere Köpfe schossen, die nicht enden wollende, augenscheinlich riskante Verfolgungsjagden oder Zielflüge zum Schaumbergturm im Tiefflug absolvierten und erst in letzter Sekunde abdrehten, sodass man immer die Angst haben musste: Das hier geht nicht gut! Und gelegentlich stürzte so ein Starfighter tatsächlich auch mal ab.

Der Überschnallknall gehörte für uns in diesen Jahren ein Stück weit zum Alltag, oder, wenn die Flüge in größerer Höhe stattfanden, ein permanentes Dröhnen. Mir sind diese Geräusche, diese Erlebnisse und auch das Erschrecken noch sehr präsent, und ich denke, es wird vielen von Ihnen hier genau

so gehen. Was heute an Flugbewegungen zu konstatieren ist, kann und darf man damit nicht vergleichen. Es ist gottlob meilenweit hiervon entfernt.

Der Innenausschuss hat sich in zwei Sitzungen ausführlich über die aktuelle Situation informiert. Neben der zuständigen Abteilung im Innenministerium haben uns Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums Rede und Antwort gestanden zum militärischen Flugbetrieb über Deutschland im Allgemeinen und über dem Saarland im Besonderen. Hier sind wir schon bei den objektiven Zahlen und Fakten, die jede sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik zur Kenntnis nehmen und einbeziehen muss. Ich nenne einige dieser Zahlen. Seit 2004 - hat man uns deutlich gemacht - hat sich die Zahl der in Deutschland stationierten Kampfjets von 8.000 auf 500 verringert. Die Tiefflugstunden, von denen, so denke ich, die größte Beeinträchtigung ausgeht, konnten deutschlandweit auf ein Zehntel des ehemaligen Aufkommens, nämlich von 40.000 auf etwa 4.000 Flugstunden pro Jahr, verringert werden.

Über dem Saarland liegt bekanntermaßen die TRA Lauter, in der zeitlich begrenzt Sichtflüge und besondere Einsatzverfahren geübt werden können. Allgemein reichen die Nutzungszeiten solcher Flugzonen montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 23.30 Uhr, freitags bis 17.00 Uhr; Wochenenden und gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich ausgenommen. Durch Intervention der saarländischen Landesregierung konnten diese Zeiten für unsere TRA Lauter deutlich eingeschränkt werden. Von Anfang Mai bis Ende September reicht die Nutzbarkeit in der Regel nur noch bis 21.00 Uhr. Das sind immerhin zweieinhalb Stunden weniger pro Tag als andernorts. Die Nutzung der TRA Lauter liegt somit mit 800 Stunden im Mittel deutscher TRAs. Man kann nicht von einer überdurchschnittlichen Belastung sprechen.

Ferner gibt es das Überwachungssystem TRACER, das sich der Innenausschuss hat präsentieren lassen. Mit diesem ist es möglich, alle Flugbewegungen im Detail zu erfassen und zu speichern. Hierzu vielleicht ein interessantes Datum: Nur 2 Prozent der Flugbewegungen, wenn auch sicherlich die lauteren, sind militärischer Natur - nur 2 Prozent!

Sowohl im saarländischen Innenministerium als auch beim Luftwaffenamt sind Bürgertelefone eingerichtet, die rund um die Uhr - nachts via Anrufbeantworter - erreichbar sind, Beschwerden entgegennehmen und diese zur Überprüfung weiterleiten. Diese Anrufe werden zu einem erheblichen Anteil von Mehrfachpetenten getätigt. So konnte das Luftwaffenamt 500 der im Jahr 2011 eingegangenen etwa 1.200 Beschwerden aus dem Saarland genau fünf Personen zuordnen. Man muss Zahlen auch interpretieren.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

(Beifall bei der CDU.)

Im Jahr 2012 ist ein deutlicher Anstieg der Beschwerden, aber auch der Mehrfachpetenten zu verzeichnen.

Den deutlichen Rückgang der militärischen Flugbewegungen haben wir sicher auch dem Ende des Ost-West-Konflikts zu verdanken. Umgekehrt machen sich aktuelle militärische Konflikte wie etwa 2011 in Libyen mit zeitweise erhöhtem Flugaufkommen bemerkbar. Unstrittig ist aber auch, dass die Maßnahmen, die die CDU-geführte Landesregierung eingeleitet hat, zu einer spürbaren Reduzierung der Lärmbelästigung beigetragen haben. Die zeitliche Nutzungseinschränkung am Abend habe ich bereits genannt. Hinzu kommt die Einrichtung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe gemeinsam mit RheinlandPfalz und die Bürgertelefone.